Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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1 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\M-Schreiben\Abteilung IV\2012\Ref. IV.4\BerichtGS_033639_r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München An die Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum München IV.4-IV.3-II.4-FPs.5-II.2- IV/S LB MD ZS St M ABDRUCK ENTWURF Datum: Entwurf erstellt/geprüft: Niedermeier_A Reinschrift erstellt/geprüft: Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: Reinschrift an Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 18. Juni 2012 LT-Drs. 16/11910 vom IV.4 5 O b Telefon: BI vom Beschluss des Bayerischen Landtags vom (Drs. 16/11910) Erhaltung von kleinen Grundschulen im ländlichen Raum und Beschluss des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport vom zur Eingabe des Herrn Klaus Wenzel, Forum Bildungspolitik in Bayern, vom Schule im ländlichen Raum hier: Abschließender Bericht Sehr geehrte Frau Präsidentin, der Bayerische Landtag hat die Staatsregierung mit o.g. Beschluss aufgefordert darzulegen, wie sie vor dem Hintergrund des demografischen Wandels die kommunale Angebotsstruktur der Grundschulen sicherstellen und finanzieren möchte. Ferner hat der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport mit o.g. Beschluss die Eingabe des Herrn Klaus Wenzel, Forum Bildungspolitik in Bayern, der Staatsregierung als Material überwiesen. Gegenstand dieser Eingabe war auch der Erhalt wohnortnaher Grundschulen im ländlichen Raum. Der Ausschussvorsitzende hat gebeten, zu gegebener Zeit über die Umsetzung dieses Beschlusses zu berichten. Telefon: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

2 - 2 - In Vollzug dessen berichtet das Staatsministerium wie folgt: In vielen ländlichen Regionen Bayerns ist ein stetiger Schülerrückgang im Grundschulbereich zu verzeichnen, der bis hin zur Gefährdung einzelner Schulen führen kann. Ursache für diese demografische Entwicklung sind geringe Geburtenraten und Abwanderungen aus dem ländlichen Raum in Ballungsräume. Der Bestand der Grundschule ist jedoch ein wichtiges Element der örtlichen Infrastruktur. Die Sicherung von Grundschulen ist erklärtes Ziel des Staatsministeriums ( Kurze Beine, kurze Wege ). Wie an keiner anderen Schulart stellt sich bei den Grundschulen die Aufgabe, im Spannungsfeld von Schülerrückgang, vertretbaren Schulgrößen und Wohnortnähe zu tragfähigen Lösungen zu kommen, vor allem im ländlichen Raum. 1. Schülerrückgang Im Rückblick auf die letzten elf Jahre ergibt sich an den Grundschulen ein Schülerrückgang um 19,3 %, der sich in den nächsten zehn Jahren in abgeschwächter Form fortsetzen wird. Region Anzahl der Grundschüler im Schuljahr 2000/ /12 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Bayern Obwohl bis zum Jahr 2020 von einem nochmaligen (bayernweiten) Rückgang der Schülerzahlen um 8,9 % auf dann ca ausgegangen werden kann, wird die Entwicklung regional sehr unterschiedlich sein. Während einige Regionen deutlich sinkende Schülerzahlen zu verzeichnen haben,

3 - 3 - wird für bestimmte Landkreise und kreisfreie Städte entgegen dem Trend ein Anstieg der Schülerzahlen erwartet. 2. Zahl der Grundschulen Trotz des Rückgangs der Schülerzahlen blieben die Anzahl der (öffentlichen und privaten) Grundschulen und damit das bestehende dichte Netz seit der Landschulreform in den 1970er Jahren nahezu unverändert. Schulschließungen waren nur in Einzelfällen erforderlich. Dem Prinzip Kurze Beine, kurze Wege wurde damit soweit wie möglich Rechnung getragen Anzahl Grundschulen Schülerzahl an Grundschulen Schulgrößen Mit dem Rückgang der Schülerzahlen ging auch die Größe der einzelnen Schulen zurück. Mehr als die Hälfte der Grundschulen lag im Schuljahr 2010/2011 in der Bandbreite zwischen 50 und 200 Schülerinnen und Schülern. Lediglich 3,6 % der Grundschulen hatten mehr als 400 Schülerinnen und Schüler.

4 Klassengrößen und Organisationsstruktur Der Schülerrückgang wirkt sich direkt auf die Klassengrößen und die Organisationsstruktur aus. Im Schuljahr 2000/2001 betrug die durchschnittliche Schülerzahl pro Grundschulklasse 24,0, im Schuljahr 2010/ ,8 (wobei auch die Veränderung der amtlichen Höchstzahlregelungen hierauf Einfluss hat). Im Zusammenhang mit dem Schülerrückgang hat sich die Zahl der einzügigen Grundschulen bzw. der Grundschulen, an denen nicht mehr in allen Jahrgangsstufen Klassen eingerichtet werden können, auf über 600 erhöht. Etwa 350 weitere Grundschulen sind schwach zweizügig (5 bis 7 Klassen). Einen Einblick in die durchschnittliche Zügigkeit einzelner Schulamtsbezirke gibt die nachstehende Tabelle, wobei hier Auswirkungen von Großstädten auf die Werte mit berücksichtigt werden müssen.

5 - 5 - Nr. Reg. bez. Schulamt "Zügigkeit" 1 Ndb Staatl.Schulamt im Landkreis Regen 1,4 2 Opf Staatl.Schulamt im Landkreis Cham 1,5 3 Opf Staatl.Schulamt im Landkreis Tirschenreuth 1,5 4 Ofr Staatl.Schulamt im Landkreis Kulmbach 1,5 5 Ofr Staatl.Schulamt im Landkreis Kronach 1,6 6 Ndb Staatl.Schulamt im Landkreis Freyung-Grafenau 1,6 7 Ufr Staatl.Schulamt im Landkreis Main-Spessart 1,6 8 Opf Staatl.SchA in der Stadt Weiden und im Lkr.Neustadt a.d.waldnaab 1,6 9 Ufr Staatl.Schulamt im Landkreis Rhön-Grabfeld 1,6 10 Mfr Staatl.Schulamt in der Stadt und im Landkreis Ansbach 1,6 11 Ndb Staatl.Schulamt im Landkreis Rottal-Inn 1,7 12 Obb Staatl.Schulamt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen 1,7 13 Opf Staatl.Schulamt im Landkreis Schwandorf 1,7 14 Ofr Staatl.Schulamt im Landkreis Wunsiedel i.fichtelgebirge 1,7 15 Ndb Staatl.SchA in der Stadt Straubing und im Lkr. Straubing-Bogen 1,7 16 Ndb Staatl. Schulamt in der Stadt und im Landkreis Passau 1,7 17 Ofr Staatl.Schulamt im Landkreis Forchheim 1,8 18 Schw Staatl.Schulamt im Landkreis Donau-Ries 1,8 19 Ofr Staatl.Schulamt im Landkreis Lichtenfels 1,8 20 Obb Staatl.Schulamt im Landkreis Berchtesgadener Land 1,8 21 Obb Staatl.Schulamt im Landkreis Traunstein 1,8 Bezogen auf die Schulstruktur in den einzelnen Schulamtsbezirken ist eine Bandbreite von 1,4 bis 3,3 im Hinblick auf die Zügigkeit gegeben (Schuljahr 2010/2011). 5. Rechtslage Öffentliche Volksschulen sind gemäß Art. 32 Abs. 2 und 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) so zu errichten, dass die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auf Jahrgangsklassen verteilt sind. An Grundschulen können Jahrgangsklassen gebildet oder zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden. Eine

6 - 6 - Grundschule, die diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt, ist gemäß Art. 32 Abs. 7 BayEUG aufzulösen. 6. Klassenbildung Die Richtlinien zur Klassenbildung sehen für den Bereich der Grundschulen derzeit eine Mindestschülerzahl von 13 Schülerinnen und Schülern pro Klasse vor. Diese Vorgabe gilt sowohl für jahrgangsreine Klassen als auch für jahrgangsübergreifende Klassen, so dass eine Schule mit zwei jahrgangskombinierten Klassen zu je 13 Schülerinnen und Schülern nicht aufgelöst werden muss. Jahrgangskombinierte Klassen sind in den Kombinationsformen der Jahrgangsstufen 1/2, 2/3 und 3/4 möglich. Die Entscheidung darüber, welche Kombinationsform im Einzelfall gewählt wird, liegt beim jeweils zuständigen Staatlichen Schulamt, das die Klassenbildung entsprechend der vorliegenden Schülerzahlen auf der Grundlage der vom Staatsministerium übermittelten Richtlinien vornimmt. 7. Mindestschülerzahl je Grundschule und Demografiezuschlag Das Staatsministerium hat es sich zum Ziel gesetzt, aus bildungs- und strukturpolitischen Gründen auch sehr kleine Grundschulen insbesondere im ländlichen Raum zu erhalten ( Kurze Beine, kurze Wege ), wenn Eltern und Schulaufwandsträger dies vor Ort wünschen. Die Sicherung von Grundschulen ist ein zentraler Punkt des Nachtragshaushalts Mit einem sog. Demografiezuschlag im Bereich der Lehrpersonalversorgung sollen das Unterrichtsangebot gesichert und auch sehr kleine Grundschulen erhalten werden. Hierfür stehen im Nachtragshaushalt 2012 zusätzliche Stellen zur Verfügung. Das Staatsministerium legt aus Gründen der Planungssicherheit und Verlässlichkeit eine Richtgröße für sehr kleine Grundschulen fest. Abgestellt wird nach erfolgter Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2012 nicht mehr auf zwei (jahrgangskombinierte) Klassen mit einer Stärke von min-

7 - 7 - destens je 13 Schülerinnen und Schülern, sondern auf eine Schülergesamtzahl an einer Grundschule von mindestens 26 Schülerinnen und Schülern in zwei jahrgangskombinierten Klassen. Eine darüber hinausgehende Absenkung der Mindestschülerzahl ist aus fachlichen, pädagogischen, schulorganisatorischen und finanziellen Gründen nicht erstrebenswert und auch nicht darstellbar. Diese Richtgröße gilt für rechtlich selbständige Grundschulen, nicht aber für (unselbständige) Außenstellen von Grundschulen ( mehrhäusige Grundschulen ). In diesen Fällen muss individuell vor Ort geklärt werden, ob mehrere Schulgebäude im Gebiet eines gemeinsamen Sprengelgebiets auf Dauer für eine schulische Nutzung bereitgestellt werden, wenn ein Schulgebäude die Kapazitäten aufweist, um alle Schülerinnen und Schüler im Sprengel ordnungsgemäß beschulen zu können. 8. Pädagogischer Mehrwert jahrgangskombinierter Klassen Jahrgangsübergreifende Klassen sind im Grundschulbereich pädagogisch wertvoll, da sie die für diese Altersstufe entsprechende Antwort auf die zunehmende Heterogenität der Schülerschaft darstellen und die notwendige Individualisierung im Unterricht wirksam unterstützen. Der im Schuljahr 2010/2011 an 20 Standorten neu begonnene und in der Ausweitung auf 80 Standorte befindliche Modellversuch Flexible Grundschule setzt aus wissenschaftlichen Gründen sogar ausschließlich auf Kombinationsklassen. Das Konzept der jahrgangskombinierten Klassen hat sich in der Vergangenheit nachweislich bewährt. Sie stellen im Vergleich zu jahrgangsreinen Klassen eine gleichwertige Form der Unterrichtsorganisation dar, aus der Schülerinnen und Schüler in mehrfacher Hinsicht profitieren können. Diese Bewertung basiert auf den Ergebnissen eines mehrjährigen Schulversuchs und den Erfahrungen der seit vielen Jahren bestehenden jahrgangskombinierten Klassen. Im laufenden Schuljahr existieren 850 Jahrgangskombinationen und es wird - von Einzelfällen abgesehen - durchgängig von guten Erfahrungen berichtet.

8 - 8 - Das Staatsministerium weist den Grundschulen für jahrgangskombinierte Klassen sowohl in den Regelschulen wie auch im Modellversuch Flexible Grundschule zusätzliche Unterrichtsstunden zu, um die Förderung der Schülerinnen und Schüler wirksam zu unterstützen. Diese Unterrichtsstunden dienen der Differenzierung im Unterricht, um die Schülerinnen und Schüler bei ihrem individuellen Lernfortschritt möglichst gut begleiten zu können. 9. Aufbruch Bayern Aktionsplan demografischer Wandel Der Aktionsplan demografischer Wandel vom 18./ sieht für den Bereich der Grundschulen neben der bereits dargestellten Festlegung von Richtgrößen für Grundschulen und der Einführung eines Demografiefaktors zur Sicherung des Unterrichtsangebots den Ausbau von Kooperationsmodellen zwischen Grundschulen vor: - Modelle mit einer gemeinsamen Leitung von benachbarten Grundschulen sollen ausgebaut werden, um vor allem sehr kleine Grundschulen besser führen und organisieren zu können. - Ein rollierendes System bei der Bildung von Eingangsklassen kann als Alternative zu jahrgangskombinierten Klassen dienen: Durch Absprachen zwischen zwei betroffenen Grundschulen können die Kinder in jährlichem Wechsel an einer Schule eingeschult werden, an der sie bis zum Ende der 4. Klasse verbleiben. - Eine mit Gesetzentwurf der Staatsregierung vom (Drs. 16/11627) geplante Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes soll es Gemeinden bzw. Schulverbänden möglich machen, einen Zweckverband als gemeinsamen Schulaufwandsträger für zwei oder mehr Volksschulen (Grund- sowie Mittelschulen) bilden zu können. Dadurch sinkt der Verwaltungsaufwand und Abstimmungsverfahren werden erleichtert. Der in der parlamentarischen Beratung befindliche Gesetzentwurf sieht ein Inkrafttreten zum vor.

9 - 9 - Diese Ausführungen machen deutlich, dass es dem Staatsministerium ein wichtiges Anliegen ist, die kleinen Grundschulen im ländlichen Raum zu erhalten. Im Hinblick auf die vorbezeichnete Eingabe des Forums Bildungspolitik in Bayern zur Schule im ländlichen Raum ist Folgendes zu ergänzen: 10. Mittelschule Die Weiterentwicklung der Hauptschule zur Mittelschule ist in kurzer Zeit weit vorangeschritten. Die Mittelschulverbünde helfen, auch kleinere Schulen im ländlichen Raum zu sichern und damit eine wohnortnahe Schulversorgung zu erhalten. Im Schuljahr 2011/2012 haben ca. 98 % aller Hauptschulen den Status einer Mittelschule. Dieser Trend wird sich im kommenden Schuljahr bei den wenigen verbliebenen Hauptschulen fortsetzen. Die Mittelschule ist damit bayernweit zu einer Säule im Konzert der weiterführenden Schularten geworden. In konsequenter Fortführung dieser Entwicklung ist es geboten, dass die Mittelschule auch rechtlich eine eigene Schulart wird; dies ist ebenfalls Bestandteil des o. bei 9. genannten Gesetzentwurfs der Staatsregierung. 11. Kooperationsmodelle Die Schulen aller Schularten haben nach Art. 30a Abs. 1 Satz 1 BayEUG zusammenzuarbeiten. Das Staatsministerium unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Schularten ( Zusammenarbeiten, nicht zusammenlegen ). Die schulartübergreifende Zusammenarbeit der Mittelschulen mit Realschulen, Wirtschaftsschulen und Berufsschulen stärkt die individuelle Durchlässigkeit des Schulsystems. Die Grundlage für die bestehenden Kooperationsmodelle bilden bei - Haupt- bzw. Mittelschulen und Realschulen die Bekanntmachung vom (KWMBl 2011, S. 13), geändert durch Bekanntmachung vom (KWMBl S. 38),

10 Haupt- bzw. Mittelschulen und Wirtschaftsschulen die Bekanntmachung vom (KWMBl S. 122), - Haupt- bzw. Mittelschulen und Berufsschulen die Bekanntmachung vom (KWMBl S. 127). Für die dauerhafte Einführung der Kooperationsmöglichkeiten zwischen Mittelschulen und Realschulen ist eine gesetzliche Regelung über Art. 30a Abs. 1 BayEUG hinaus erforderlich. Ein Änderungsantrag der Fraktionen CSU und FDP zum o. bei 9. genannten Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht vor, eine solche Regelung im BayEUG zu schaffen (vgl. Drs. 16/12217). 12. Ablehnung der Gemeinschaftsschule Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vom zur Änderung des BayEUG (Drs. 16/5764) sah die Einführung der Gemeinschaftsschule in Bayern vor. Der Bayerische Landtag hat am die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs beschlossen (Drs. 16/12014). Für die Errichtung von Gemeinschaftsschulen in Bayern besteht damit keine rechtliche Grundlage. 13. Initiative Bildungsregionen in Bayern Das Staatsministerium hat im Einvernehmen mit dem StMAS die Initiative Bildungsregionen in Bayern gestartet. Bildungsregionen werden im Dialog der Verantwortlichen vor Ort in den Landkreisen und kreisfreien Städten geschaffen. Im Zentrum stehen neben der Organisation der Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit des bayerischen Schulsystems die Gestaltung von ganzheitlichen Bildungsprozessen im Zusammenwirken der Schulen mit den relevanten Kooperationspartnern, insbesondere den Kommunen, der Jugendhilfe, der Arbeitsverwaltung, den Wirtschaftsorganisationen und Unternehmen in der Region. Ziel ist es, die Zukunft der jungen Menschen in der Region mit einem passgenauen Bildungsangebot zu sichern, das ihnen die Wahrnehmung ihrer Bildungs- und Teilhabechancen ermöglicht.

11 In einer Bildungsregion arbeiten die Schulen, die Kommunen, die Jugendhilfe, die Arbeitsverwaltung, die Wirtschaft und weitere außerschulische Organisationen zusammen, um die Bildungsqualität in ihrer Region zu verbessern. Hierzu gehört auch, die Herausforderungen des demografischen Wandels anzunehmen. Die Landkreise und kreisfreien Städte, die sich bei der Initiative Bildungsregionen in Bayern engagieren, sind aufgerufen, sich z.b. mit den Themen Sicherung des bestehenden Bildungsangebots (z.b. durch Kooperation), Sicherung der Wohnortnähe von Schule und Ausbildungsstätten auch aus wirtschafts- und strukturpolitischen Gründen und Standort- und regionalbezogene Schulentwicklung zu befassen und unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Verhältnisse und im Dialog mit den Akteuren in der Region Konzepte samt Umsetzungsschritten zu erarbeiten mit dem Ziel, das Qualitätssiegel Bildungsregion in Bayern zu erhalten. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Ludwig Spaenle Staatsminister

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