Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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1 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK G:\StMUK\M-Schreiben\Abteilung IV\2012\Ref. IV.4\Schriftliche Anfrage MdL Mütze_Antwort_Vorschlag 2_a.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München IV.4 IV.3 II.4 IV LB MD ZS St M An die Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum München ENTWURF Datum: Entwurf erstellt/geprüft: Nicklas_P Reinschrift erstellt/geprüft: Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: Reinschrift an Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 16. Januar 2013 PI/G /1305 K / IV.4 5 O b Telefon: Name: Herr Nicklas Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Thomas Mütze (BÜND- NIS 90 / DIE GRÜNEN) vom Kleine Grundschulen Anlagen: 3 Abdrucke dieses Schreibens Sehr geehrte Frau Präsidentin, die oben bezeichnete Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Grundschulen in Bayern wurden in den letzten fünf Jahre geschlossen? a) wie viele davon waren in selbständigen Gemeinden? b) wie viele davon waren eigenständig? c) wie viele davon waren in einem Schulverband organisiert? In Bayern gibt es derzeit 2266 (rechtlich selbständige) staatliche Grundschulen. In den letzten fünf Jahren wurden 22 (rechtlich selbständige) staatliche Grundschulen geschlossen. Davon waren sechs in einem Schulverband organisiert. Die nähere Beantwortung der Frage 1 ist der angefügten Tabelle zu entnehmen. Zur Erläuterung sei im Hinblick auf Frage 1 b) Telefon: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

2 - 2 - angemerkt, dass das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus unter eigenständigen Grundschulen rechtlich selbständige Grundschulen versteht. Die Anzahl der Schulgebäude einer Grundschule wird statistisch nicht erfasst. Tabelle: Staatliche Grundschulen, die seit dem Jahr 2008 aufgelöst wurden Kreis Schulname Träger Berchtesgadener Land Volksschule Berchtesgaden-Au Gemeinde Rosenheim/Land Volksschule Wildenwart Gemeinde Landshut/Land Volksschule Bruckberg Gemeinde Passau/Land Volksschule Jägerwirth Schulverband Passau/Land Volksschule Kellberg Gemeinde Passau/Land Volksschule Krinning-Raßreuth Schulverband Passau/Land Volksschule Berg-Reutern in Ruhstorf a.d.rott Schulverband Regen Josef-Siebler-Volksschule Bayerisch Eisenstein Gemeinde Rottal-Inn Volksschule Peterskirchen Schulverband Neumarkt i.d. Opf Volksschule Wissing-Kemnathen Schulverband Regensburg/Land Volksschule Eggmühl Gemeinde Bayreuth/Stadt Volksschule Bayreuth-Altstadt (Grund- und Hauptschule) Gemeinde Coburg/Land Volksschule Neustadt b.coburg am Moos (Grund- Gemeinde und Hauptschule) Kulmbach Volksschule Rugendorf Gemeinde Kulmbach Volksschule Untersteinach-Kupferberg (Grund- und Hauptschule) Verwaltungsgemeinschaft Lichtenfels Volksschule Lautergrund-Uetzing Gemeinde Aschaffenburg/Land Volksschule Mömbris-Schimborn Gemeinde Bad Kissingen Volksschule Münnerstadt-Großwenkheim Gemeinde Rhön-Grabfeld Volksschule Wollbach Gemeinde Kempten Volksschule Kempten (Allgäu) - Wittelsbacherschule Gemeinde Aichach-Friedberg Volksschule Alsmoos Schulverband Oberallgäu Volksschule Ofterschwang Gemeinde

3 - 3 - Frage 2: Wie viele Grundschulen in Bayern sollen in den nächsten drei Jahren geschlossen werden? a) wie viele davon sind in selbständigen Gemeinden? b) wie viele davon sind eigenständig? c) wie viele davon sind in einem Schulverband organisiert? Ein Ziel des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ist es, den Bestand möglichst vieler (rechtlich selbständiger) Grundschulen in Bayern auch in Zeiten rückläufiger Schülerzahlen zu sichern. Aus bildungsund strukturpolitischen Gründen sollen auch sehr kleine (rechtlich selbständige) Grundschulen insbesondere im ländlichen Raum erhalten werden, wenn Eltern und Schulaufwandsträger vor Ort dies wünschen ( Kurze Beine, kurze Wege ). Aus Gründen der Planungssicherheit und Verlässlichkeit hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Richtgröße für sehr kleine (rechtlich selbständige) Grundschulen festgelegt. Abgestellt wird nicht mehr auf zwei (jahrgangskombinierte) Klassen mit einer Stärke von mindestens je 13 Schülerinnen und Schülern, sondern auf eine Schülergesamtzahl an einer (rechtlich selbständigen) Grundschule von mindestens 26 Schülerinnen und Schülern in zwei jahrgangskombinierten Klassen. Eine darüber hinausgehende Absenkung der Mindestschülerzahl ist aus fachlichen, pädagogischen und schulorganisatorischen Gründen nicht erstrebenswert und auch finanziell nicht darstellbar. Zentrales Anliegen ist demnach der Erhalt von (rechtlich selbständigen) Grundschulen. Ob, aus welchen Gründen und gegebenenfalls wie viele (rechtlich selbständige) Grundschulen in den nächsten drei Jahren geschlossen werden, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Frage 3: Sind bei den betroffenen Schulen jährlich mindestens 13 Schülerinnen und Schüler zur Klassenbildung aus dem Ort vorhanden? a) in selbständigen Gemeinden, bzw. in Ortsteilen b) wie viele Kinder müssen trotzdem wegen z.b. zu geringer Schülerinnenund Schülerzahl im Schulverband auswärts zur Schule gehen? c) aus welchen Gründen?

4 - 4 - Frage 4: Wie viele zusätzliche Lehrerstunden bzw. Lehrer wären demzufolge notwendig, um bayernweit diese Schulen/Schulhäuser erhalten zu können und wie hoch wären die Kosten hierfür? Eine Beantwortung der Fragen 3 und 4 ist nicht möglich, da dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer eventuellen Schließung betroffene Schulen nicht bekannt sind (vgl. die Antwort zu Frage 2). Frage 5: Wann wird es verbindlich bayernweit die max. Schülerzahl von 25 pro Grundschulklasse geben? Bis zum Schuljahr 2008/2009 galt entsprechend den Richtlinien für die Klassenbildung für alle Regelklassen an Grund- und Hauptschulen die Höchstschülerzahl 30. Die Richtlinien zur Klassenbildung werden jährlich neu festgelegt. Sie beinhalten seit dem Schuljahr 2009/2010 sukzessive Verbesserungen im Bereich der Höchstschülerzahlen an Grundschulen und stellen sich im Schuljahr 2012/2013 wie folgt dar: Die maximale Schülerzahl liegt in allen Klassen der Jahrgangsstufen 1 bis 3 bei 28 (Vorjahr: max. Schülerzahl in Jahrgangsstufe 1 und 2 bei 28, in Jahrgangsstufe 3 bei 29) und in Jahrgangsstufe 4 bei 29 (Vorjahr: max. Schülerzahl: 30). Im kommenden Schuljahr wird auch in Jahrgangsstufe 4 die Schülerhöchstzahl auf 28 reduziert. Allein für diese Maßnahme werden rund 90 Lehrerstellen eingesetzt. Insgesamt erforderte die Reduzierung der Schülerhöchstzahl auf 28 rund 800 Lehrerstellen. Darüber hinaus liegt die Höchstschülerzahl in allen Klassen mit einem Migrationsanteil von mehr als 50 % bei 25 Schülern. 451 zusätzliche Klassen sind im Schuljahr 2012/2013 eingerichtet worden. Diese Verbesserungen zeigen, dass die im Koalitionsvertrag für die 16. Wahlperiode des Freistaats Bayern vereinbarte schrittweise Senkung der Klassenhöchstschülerzahl an Grundschulen schrittweise umgesetzt wird.

5 - 5 - Für einen Flächenstaat wie Bayern ist die relativ große Bandbreite zwischen 13 und 28 bzw. 29 Schülern pro Grundschulklasse kaum vermeidbar, weil die konkreten Schülerzahlen in den Städten bzw. auf dem Land unterschiedlich sein können, jedoch auch kleine, wohnortnahe Schulen möglichst erhalten bleiben sollen. Gleichzeitig ist es in den letzten Jahren gelungen, die Anzahl der großen Klassen kontinuierlich zu senken. Im Schuljahr 2012/2013 (Stand: ) weisen nur noch 10,8 % der Klassen an staatlichen Grundschulen mehr als 25 Schüler auf. 50,3 % der Klassen liegen in der Bandbreite zwischen 21 und 25 Kindern, 38,8 % der Klassen haben bis zu 20 Schüler. Die durchschnittliche Schülerzahl an den Grundschulen nähert sich 21 Schülern an. Diesen Daten ist zu entnehmen, dass kontinuierliche Verbesserungen in der Klassenbildung nicht nur angestrebt, sondern auch umgesetzt wurden. Das Ziel, keine Klasse mit mehr als 25 Schülern zu bilden, ist derzeit nicht realisierbar. Eine Umsetzung dieses Vorhabens würde bei der bestehenden Schulorganisation ca zusätzliche Klassen allein im Bereich der Grundschulen erforderlich machen. Die für diese zusätzlichen Klassen notwendigen Planstellen sind im Doppelhaushalt 2013/2014 nicht ausgewiesen. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Ludwig Spaenle Staatsminister

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