1. Schulgeld an Förderschulen - Urteil des Bundessozialgerichts
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- Edith Morgenstern
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1 INFORMATIONSDIENST ( 3 ) Kinder und Jugendliche Ausgabe 06/ Der Infodienst enthält folgende Punkte: 1. Schulgeld an Förderschulen - Urteil des Bundessozialgerichts 2. Schulprofil Inklusion an Förderschulen 3. Fortbildungen zum Thema Herausforderndes Verhalten 1. Schulgeld an Förderschulen Das Kultusministerium hat die Regierungen und die Schulleitungen mit einem Kultusministeriellen Schreiben (KMS) vom 11. Juli 2013 über die aktuelle Schulgeldproblematik informiert. Darin heißt es, dass eine Lösung zu Finanzierung und Abwicklung noch im Monat Juli angestrebt wird. Außerdem wird gebeten, den derzeitigen Prozess der Lösungsfindung abzuwarten. Der Lebenshilfe-Landesverband hat daraufhin das Kultusministerium aufgefordert, unverzüglich eine auf das nächste Schuljahr begrenzte Übergangslösung anzubieten und im Übrigen auf die Einbeziehung der Schulträgerverbände gedrängt. Anlage 1 (Brigitte Schindler) 2. Schulprofil Inklusion für Förderschulen Der Bayerische Landtag hat am 11. Juli 2013 beschlossen, dass nun endlich auch Förderschulen das Schulprofil Inklusion erwerben können. Bei der Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe am 17. Juli im Landtag wurde vereinbart, dass hierfür nach der Landtagswahl Kriterien für die Verleihung des Schulprofils Inklusion in Kooperation mit den Schulträgerverbänden erarbeitet werden sollen. Erstmals erworben werden kann das Schulprofil für das Schuljahr 2014/15. Einigkeit bestand in der interfraktionellen Arbeitsgruppe, dass für die Förderschulen mit dem Schulprofil Inklusion, analog zu den Regelschulen mit dem Schulprofil Inklusion entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen. Anlage 2 (Brigitte Schindler) 3. Fortbildungen zum Thema Herausforderndes Verhalten Der Landesverband weist auf folgende aktuelle Seminarangebote zum Thema Herausforderndes Verhalten des Fortbildungsinstituts hin: B 109/2013 Die Herausforderung annehmen Umgang mit herausforderndem Verhalten Termin: bis in Erlangen Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Bayern e.v. Telefon: ( ) Telefax: ( ) info@lebenshilfe-bayern.de Kitzinger Straße Erlangen
2 Infodienst ( 3 ) Kinder und Jugendliche, Ausgabe 06/2013 B110/2013 Körperliche Intervention im Umgang mit Menschen mit aggressiven Verhaltensweisen Termin: bis in Erlangen Bay K 85/2013 Krisenintervention, Deeskalation und Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten in der Behindertenhilfe Termine: 1. Teil: bis , 2. Teil: bis , 3. Teil: bis Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage unter Die Informationsdienste des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern sind ein Service für seine Mitgliedsorganisationen. Die Texte sollen nicht direkt an Dritte weitergegeben oder in anderen Medien veröffentlicht werden auch nicht auszugsweise. Dies gilt nicht für Inhalte (z.b. Musterschreiben), die insbesondere zur Weitergabe an Dritte erstellt worden sind. Alle Infodienste ab 2004 sind auch auf der Homepage unter zu finden. Lebenshilfe-Landesverband Bayern 2 von 2
3 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_8\Steinbach (2)\Finanzierung\Schulgeld\KMS an Träger und Schulen r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München Alle Regierungen, Bereich Schulen Alle privaten Förderschulen in Bayern IV.8 - IV ENTWURF Datum: Entwurf erstellt/geprüft: Steinbach_N Reinschrift erstellt/geprüft: Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: Reinschrift an Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, IV.8 H a Telefon: Name: Frau Steinbach Schulgeld an privaten Förderschulen; Neue Rechtsprechung im Bereich der Eingliederungshilfe Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, aus einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts folgt, dass Schulgeld, welches in den vergangenen Jahren im Wege der Eingliederungshilfe für Behinderte durch die Bezirke übernommen wurde, künftig nicht mehr auf die bisher angenommenen Rechtsgrundlagen gestützt werden kann. Hauptbetroffene dieser neuen Rechtsprechung sind die privaten Förderschulen, die aufgrund ihrer besonderen rechtlichen Stellung eine unverzichtbare Versorgungsfunktion im bayerischen Schulwesen einnehmen und bisher Schulgeldersatz durch die Bezirke bekommen haben. Die veränderte Rechtslage wird derzeit intensiv zwischen dem Verband der bayerischen Bezirke, den bayerischen Bezirken und dem Freistaat Bayern besprochen, um zunächst für das Schuljahr 2013/14 eine Regelung zu finden, die es ermöglicht, die entstandene Finanzierungslücke für die privaten Träger zu schließen ohne die betroffenen Eltern und Schüler zu belasten. Telefon: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
4 - 2 - Eine solche Lösung zu Finanzierung und Abwicklung wird noch im Monat Juli angestrebt. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald diese Übergangslösung für das kommende Schuljahr gefunden ist. In die Gespräche wird auch die spezifische Situation der privaten Regelschulen einbezogen. Die Regierungen werden hiermit gebeten, dieses Schreiben umgehend an alle privaten Förderschulträger des jeweiligen Regierungsbezirks weiterzuleiten und bei Rückfragen entsprechend zu informieren. Bitte informieren Sie auf geeignete Weise auch die privaten Regelschulen, die Schulgeld über die Eingliederungshilfe für Behinderte ersetzt bekommen. Wir bitten auf diesem Weg die privaten Schulträger, den derzeitigen Prozess der Lösungsfindung abzuwarten. Zudem bitten wir die Schulleiterinnen und Schulleiter um entsprechende Information der betroffenen Erziehungsberechtigten bei Nachfragen. Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns sehr. Bereits an dieser Stelle sei angemerkt, dass sich das Staatsministerium - sobald die Frage der Finanzierung für das kommende Schuljahr geklärt ist, um eine dauerhafte und tragfähige Lösung der Finanzierung bemühen wird. Mit freundlichen Grüßen gez. Stefan Graf Ministerialdirigent
5 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Antrag der Abgeordneten Georg Eisenreich, Karl Freller, Heinz Donhauser, Manfred Ländner, Eduard Nöth, Berthold Rüth, Peter Schmid, Kerstin Schreyer-Stäblein, Klaus Steiner, Jürgen Ströbel, Walter Taubeneder, Hans Herold, Josef Zellmeier CSU, Thomas Hacker, Renate Will, Karsten Klein und Fraktion (FDP) Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich Der Landtag wolle beschließen: Der Landtag stellt fest: Der Landtag hat im Dezember 2009 begonnen, den Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention für Bayern umzusetzen. Die Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG), das am 1. August 2011 in Kraft trat, schafft wichtige Grundlagen für eine inklusive Schulentwicklung: Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen. Die bisherige Voraussetzung der aktiven Teilnahme entfällt. Alle Kinder und Jugendlichen haben grundsätzlich Zugang zur allgemeinen Schule. Eltern entscheiden, ob ihr Kind die Regelschule oder ein Förderzentrum besucht. Schulen können das Schulprofil Inklusion entwickeln. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurden bislang pro Schuljahr jeweils 100 Planstellen für Inklusion bereitgestellt. Neben allen bisherigen Formen des Unterrichts von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf haben neu 86 Schulen ein Schulprofil Inklusion entwickelt. Rund Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung besuchten im Schuljahr 2011/2012 die Regelschule. Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, im Rahmen der nach dem jeweiligen Staatshaushalt hierfür zur Verfügung gestellten Stellen und Mittel den Bayerischen Weg der Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote mit folgenden Maßnahmen voranzutreiben: Weiterentwicklung eines schulartspezifischen Fortbildungskonzepts (mit Angeboten zur Entwicklung inklusiven Unterrichts und Angeboten für spezifische Förderbedarfe) für Lehrkräfte aller Schularten; Intensivierung des Themas Inklusion in der Lehrerbildung; Bericht über die Ergebnisse des runden Tisches Inklusion zum Thema Schulbegleitung; Stärkere Verknüpfung aller am Inklusionsprozess beteiligten Schulabteilungen im Staatsministerium für Unterricht und Kultus; Weiterentwicklung des schulischen Beratungssystems bezüglich des Themas Inklusion; Prüfung, ob und inwieweit neue Formen der Leistungserhebung im inklusiven Unterricht eingesetzt werden sollen; Ermöglichung des Profils Inklusion auch für Förderschulen. Begründung: Die Fraktionen von CSU und FDP haben sich seit 2009 gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, Freie Wähler und GRÜNE um einen Konsens in der Inklusionspolitik bemüht. CSU, FDP, SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Realisierung der Inklusion weiter vorantreiben und beschleunigen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter - Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.
Stand: 21.01.2015 15:36:01. Vorgangsmappe für die Drucksache 16/12287. "Cloud-Technologie" Vorgangsverlauf: 1. 2. 3. 4.
Stand: 21.01.2015 15:36:01 Vorgangsmappe für die Drucksache 16/12287 "Cloud-Technologie" Vorgangsverlauf: 1. 2. 3. 4. Antrag 16/12287 vom 19.04.2012 Beschlussempfehlung mit Bericht 16/13031 des HA vom
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