Wilhelm-Löhe-Str Neuendettelsau. Nemetkerstr Büchenbach

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1 Landratsamt Roth, Roth Per PZU Diakonische Dienste Neuendettelsau GmbH Direktion Altenhilfe Frau Lettenmeier Wilhelm-Löhe-Str Neuendettelsau Datum Unser Zeichen Auskunft erteilt Telefon Fax Zi.Nr. Ihr Schreiben vom Ihr Geschäftszeichen Ka Nutzen Sie die Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarung. So können Sie ggf. längere Wartezeiten vermeiden und Ihr/e zuständige/r Ansprechpartner/in steht Ihnen zur Verfügung. Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Vertretungsberechtigte Person: Internetadresse: Geprüfte Einrichtung: Diakonische Dienste Neuendettelsau GmbH Wilhelm-Löhe-Str Neuendettelsau Frau Lettenmeier Seniorenhof Büchenbach Nemetkerstr Büchenbach In der Einrichtung wurde am von 8.50 Uhr bis Uhr eine turnusmäßige Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Briefkopf Wohnqualität Pflege und Pflegedokumentation Soziale Betreuung Arzneimittel Hygiene Freiheit einschränkende Maßnahmen Personal Trinkwasserinstallation Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: Hausanschrift Besuchszeiten Telefon, Fax, und Internet Konten der Kreiskasse Roth Weinbergweg 1 Mo Fr Uhr Vermittlung: Sparkasse Mittelfranken-Süd (BLZ ) Roth Do Uhr Zentrales Fax: IBAN DE ; BIC BYLADEM1SRS Verkehrsbehörde Zentrales info@landratsamt-roth.de HypoVereinsbank Roth (BLZ ) Mo und Di Uhr Internet: IBAN DE ; BIC HYVEDEMM065 Do Uhr Raiffeisenbank Roth-Schwabach (BLZ ) Mi und Fr Uhr IBAN DE ; BIC GENODEF1SWR (Annahmeschluss: Uhr) Postbank Nürnberg (BLZ ) IBAN DE ; BIC PBNKDEFF Erreichbarkeit: Bus: VGN 605 Hst. Weinbergweg, 682 Hst. Landratsamt Bahn: S 2, R 6, R 61, Haltestelle Bhf Roth, ca. 10 Gehminuten

2 - 2 - I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Insgesamt angebotene Plätze: 47 davon im beschützenden Bereich: 0 Belegte Plätze: 43 Einzelzimmerquote: 25,93 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 57,52 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung : 3 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Allgemein: Im Rahmen der turnusmäßigen Begehung wurden innerhalb der Einrichtung die beiden Stationen stichprobenartig überprüft. Von den anwesenden Pflegebedürftigen wurde bei mehreren Bewohner/innen die individuelle Lebens- und Versorgungssituation begutachtet. Inhalte der Prüfung waren Beobachtungen innerhalb der Einrichtung, Gespräche mit den Bewohner/innen sowie Mitarbeiter/innen. Die allgemeine Verwendung der Begriffe Bewohner, Mitarbeiter etc. in diesem Bericht ist geschlechtsneutral zu werten und soll keinesfalls diskriminierend sein. Vielmehr soll dies einem ungestörten Textfluss beim Lesen dienen. Hausrundgang/Wohnqualität/Hygiene/Trinkwasserinstallation Die insgesamt 47 Pflegeplätze verteilen sich auf zwei Ebenen und sind in zwei Pflegestationen aufgegliedert. Im Erdgeschoss befindet sich die Pflegestation 1 und im Untergeschoss die Pflegestation 2. Am Tag der Begehung wurde die allgemeine Wohnsituation auf den beiden Pflegestationen als positiv wahrgenommen. Durch das Einbringen persönlicher Gegenstände wirken die Zimmer der Bewohner individuell. Mehrere gemütliche Aufenthaltsräume stehen für gemeinsame Mahlzeiten, Unterhaltung und Beschäftigung den Bewohnern zur Verfügung. Jede der beiden Pflegestationen ist mit einen modernen Pflegebad ausgestattet. Alle besichtigen Räume fanden sind in einem sauberen und gepflegten Zustand. Die allgemeine Hygiene in der Einrichtung war als gut zu bezeichnen. Unangenehme Gerüche wurden nicht wahrgenommen. Hygienepläne waren vorhanden. Die Desinfektionsmittel waren mit Anbruchs- und Ablaufdatum versehen. Für die Hausreinigung ist eine externe Firma beauftragt. Diese Firma beschafft auch die Reinigungsmittel. Die Putzwägen sind neu. Die vorgelegten Befunde zeigten hinsichtlich der Trinkwasserinstallation keine erhöhte Legionellenkonzentration.

3 - 3 - Arzneimittel/ Betäubungsmittel/ Medizinprodukte Die Medikamente waren mit Namen, Anbruchs- und Verfallsdatum beschriftet und vorschriftsmäßig in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt. Die Bedarfsmedikation war personenbezogen untergebracht. Von der örtlichen Apotheke werden die Medikamente gestellt und wöchentlich geliefert. Die Betäubungsmittel waren gesondert und unter Verschluss aufbewahrt. Der aktuelle Bestand stimmte mit der Dokumentation überein. Regelmäßig werden neue Blutdruckmessgeräte angeschafft. Eine technische Überprüfung ist somit hinfällig. Bewohnergespräche Die geführten Bewohnergespräche zeigten Zufriedenheit mit den Leistungen der Einrichtung. Auf die individuellen Wünsche werde -so weit wie möglich- geachtet. Das Essen sei ausreichend und schmackhaft. Nachmittags werde Kaffee und Gebäck serviert. Pflege Das Dokumentationssystem war übersichtlich, nachvollziehbar und ausführlich geführt. Es fanden regelmäßige Evaluationen der Risikoassessments statt. Mit Hilfe der neu erstellten Pflegeplanungen werden die Ziele und Maßnahmen für die Erhaltung der Ressourcen des Bewohners festgelegt. Hierbei wird auch die Biografie berücksichtigt. Soziale Betreuung Die soziale Betreuung von Menschen mit demenzieller Erkrankung ist unter der Woche gut ausgebaut. Personal Der Umgang des Pflegepersonals mit den Bewohnern war überwiegend freundlich und mit persönlicher Anrede. Seit der letzen und der diesjährigen Begehung zeigte sich ein Personalwechsel in der Führungsebene. Die neue Pflegedienstleitung wirkt engagiert und verfügt über eine Weiterbildung zur Einrichtungsleitung. Die Fachkraftquote lag am Tag der Begehung mit 57,52 % über der gesetzlichen Mindestanforderung von 50 %. Das errechnete Pflegepersonal lag mit einem Vollzeitstellenanteil von 1,70 über dem vorzuhaltenden Personal-Soll. Die in der Einrichtung beschäftigten Stationshilfen wurden mit einem Vollzeitstellenanteil von 0,85 eingerechnet, da durch ihre Mithilfe bei einfachen grundpflegerischen Tätigkeiten die Pflegekräfte unterstützt werden. Für die Betreuung der Bewohner mit einem erheblichen Betreuungsaufwand werden zusätzlich zwei Betreuungsassistenten gemäß 87 b SGB XI in Teilzeit beschäftigt. Positiv ist das Interesse der Einrichtung zur Ausbildung und Weiterbildung gering qualifizierter Mitarbeiter im eigenen Hause. Zur Deckung des allgemeinen Fachkräftemangels in der Altenpflege absolvieren derzeit zwei Personen eine Ausbildung zur Pflegefachkraft. Im Rahmen eines speziellen Förderprogramms der Agentur für Arbeit befindet sich eine Pflegehelferin in beruflicher Weiterbildung zur Pflegefachkraft. Pflegerische Versorgung Kernqualitätsbereich Gesundheitsfürsorge, Verabreichung von Arzneimitteln, Umgang mit ärztlichen Anordnungen Ein Bewohner der mit seinem Rollator noch recht mobil ist, gibt an, seine Tabletten beim Essen zu erhalten. Er nennt den Namen seines Hausarztes und berichtet, dass jeden Freitag ein Arzt aus der Praxis vorbei komme. Man erhalte immer einen Termin und könne alles besprechen. Der Bewohner habe Schmerzen an der Wirbelsäule. Eine Reduzierung der Schmerzmedikation habe er schon einmal beim Arzt angesprochen. Dieser meinte, dass eine Reduzierung nicht möglich sei. Für diesen Bewohner liegt ein engmaschig geführter Schmerzerfassungsbogen vor. Auch der vorliegende Bogen mit der Arztkommunikation ist plausibel ausgefüllt. Alle Fragestellungen

4 - 4 - wurden zeitnah beantwortet. Die Ausführung der ärztlichen Verordnungen findet sich im Dokumentationssystem. Die Gabe der Betäubungsmittel ist vorschriftsmäßig dokumentiert. Die Kriterien dieses Items werden bei dem Bewohner voll erfüllt. Kernqualitätsbereich Gesundheitsfürsorge, Dekubitusprophylaxe Bei einem begutachteten immobilen Bewohner wurde seitens der Einrichtung die Gefahr der Entstehung eines Dekubitus erkannt. Zur Vorbeugung erhielt der Bewohner eine Wechseldruckmatratze. Lagerungen werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Der Bewegungsplan war lückenlos geführt. Kernqualitätsbereich Helfender Umgang, Schmerz- und Wundmanagement Ein weiterer begutachteter Bewohner lag im Pflegebett. Die Bettgitter waren hochgezogen. Es bestehen Kontrakturen der Extremitäten und eine Spitzfußstellung beidseitig. Die linke Ferse war hoch gelagert. Die Lagerungshäufigkeit nach dem individuellen Bewegungsplan stimmte mit den Angaben in der Dokumentation überein. In der Bewohnerdokumentation fanden sich auch relativ aktuell ausgefüllte Bögen für die Risiko- und die Schmerzerfassung. An der PEG- Einstichstelle war vor längerer Zeit eine kleine Wunde entstanden. Deren Verlauf wurde gut dokumentiert. Die Kriterien dieses Items sind ausreichend erfüllt. Kernqualitätsbereich Helfender Umgang, Freiheit einschränkende Maßnahmen Bei zwei begutachteten Bewohnern zeigte sich die Anwendung von Bettgittern. Im Dokumentationssystem fanden sich für beide Bewohner sog. Negativbeschlüsse des Gerichtes. Diese besagen, dass beide Bewohner nicht mehr in der Lage sind, eine willentlich gesteuerte Bewegung auszuführen. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Es fand eine Umstellung im Bereich der Pflegedokumentation nach dem Modell König (5- Bereiche-Dokumentation) statt, um diesen Bereich weiter zu optimieren Im Bereich der Gesundheitsvorsorge/Dekubitusprophylaxe wurde ein neues Formular eingeführt. Die Lagerungsabstände sind dort für jeden Bewohner individuell auf dem Bewegungsplan verankert. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Allgemein: Qualitätsmanagement Zur besseren Übersichtlichkeit sollten die Aushänge im Eingangsbereich regelmäßig auf deren Aktualität geprüft werden. Um den Bewohnern sowie deren Angehörigen eine schriftliche Beschwerde zu ermöglichen,

5 - 5 - sollten Formulare sowie Stifte in unmittelbarer Nähe des Beschwerdekastens ausliegen. Herangetragenen Beschwerden/Anregungen an die Bewohnerfürsprecherin sollten erfasst und ausgewertet werden. Personal Erneut zeigte sich ein Personalwechsel in der Führungsebene. In der Einrichtung sind viele Abläufe auch durch menschliche Verhaltensweisen und gewisse Führungsqualitäten geprägt. Um den Bewohnern sowie dem Personal Vertrautheit sowie ein Stück an Sicherheit zu vermitteln, sollte auf eine Personalkonstanz hingearbeitet werden. Soziale Betreuung Bei der Durchsicht einiger Dokumentationen mit einer Pflegekraft wurde ersichtlich, dass diese nicht ausreichend auf das neue Dokumentationsverfahren geschult war. So war der Pflegekraft unter anderem nicht klar, wo biografische Informationen oder Ziele der sozialen Betreuung eingetragen werden müssten. Um eine ausreichende und übersichtliche Dokumentation der einzelnen Bewohner sicherzustellen, sollten alle Mitarbeiter auf das aktuelle Dokumentationsverfahren geschult sein. Biografiebögen sind zwar vorhanden, teilweise jedoch sehr lückenhaft und unvollständig ausgefüllt. Um eine zielgerichtete und individuelle soziale Betreuung leisten zu können, ist es unabdingbar, eine möglichst ausführliche Biografie der Bewohner zu haben. Besonders bei einer sich entwickelnden demenziellen Erkrankung werden diese Informationen wichtig, um weiter Kontakt und Ansprechbarkeit des Bewohners zu unterstützen. Weiterhin fiel auf, dass zwar Ziele der sozialen Betreuung vorhanden waren, diese waren jedoch sehr allgemein und ungenau formuliert. Um eine sinnvolle, zielgerichtete und individuelle Planung der sozialen Betreuung und Begleitung der Bewohner sicherzustellen, ist es unabdingbar, konkrete, überprüfbare und realisierbare Ziele und die hierfür notwendigen Maßnahmen zu formulieren und zu dokumentieren. Nach Möglichkeit sollte dies zusammen mit dem Bewohner geschehen. Die Gerontofachkraft ist nach wie vor nicht ausreichend konzeptionell in der sozialen Betreuung mit eingebunden. Diese steht ausschließlich als Ansprechpartner, was die Pflege und Betreuung gerontopsychiatrisch veränderter Menschen betrifft, zur Verfügung. Aus der allgemeinen Stellenbeschreibung der Diakonie Neuendettelsau geht jedoch hervor, dass auf die Entwicklung und Umsetzung der Gruppen- und Einzelangebote für gerontopsychiatrisch veränderter Menschen besonders hohen Wert gelegt wird. Dieser Aufgabe wird jedoch nicht nachgegangen. Die Gerontofachkräfte sollten in die laufende Gestaltung und Planung der sozialen Betreuung miteingebunden werden. Für Bewohner mit geringeren kognitiven Einschränkungen werden derzeit kaum regelmäßig stattfindende Angebote bereitgehalten, die sich speziell an den Bedürfnissen dieser Bewohnergruppe orientieren. Vielmehr können sie an Angeboten teilnehmen, die konzeptionell an Menschen mit demenzieller Erkrankung orientiert sind und ausschließlich von Betreuungsassistentinnen durchgeführt werden oder im Aufenthaltsraum des betreuten Wohnens stattfinden. Insbesondere Angebote mit kognitiver Ausrichtung wie z.b. Ratespiele, Gedächtnistraining etc. sollten in möglichst homogenen Gruppen stattfinden. Bei Angeboten, die mehr auf die emotionale Ebene zielen z.b. Singen, Hunde-Besuch etc. kann von dieser Differenzierung eher abgesehen werden. Um die Bedürfnisse dieser Bewohnergruppe zu erkennen und geeignete Angebote bereitzustellen, wäre es sinnvoll, die Zuständigkeit hierfür und die Koordina-

6 - 6 - tion der Angebote auf eine Fachkraft (keine 87b Kraft) zu übertragen. Pflegerische Versorgung: Kernqualitätsbereich: Erhalt und Förderung der eigenständigen Lebensführung, Alltagsaktivitäten Bei einem Bewohner mit Zustand nach Apoplex konnte ein Mundpflegeprotokoll am Nachtkästchen eingesehen werden. Individuell geplant für den Bewohner war eine spezielle Mundpflege 2x pro Schicht. Tatsächlich war maximal 1x täglich ein Eintrag erkennbar. Beim Bewohner selbst konnte eine unauffällige Mundflora festgestellt werden. Wenn ein Formular über den Nachweis der zu erbringenden Mundpflege im Zimmer vorgehalten wird, empfehlen wir dieses auch nachweislich zu führen. Kernqualitätsbereich Helfender Umgang, Freiheit einschränkende Maßnahmen Im Aufenthaltsraum der Station I fanden sich zwei Bewohner sitzend im Rollstuhl. An beiden Rollstühlen war die Bremse aktiviert. Inwieweit diese beiden Bewohner zum Zeitpunkt der Prüfung eigenständig in der Lage waren, diese Bremse zu lösen, konnte abschließend nicht beurteilt werden. Maßgeblich hierfür ist sicherlich auch die jeweilige Tagesform der betreffenden Bewohner. Das Aktivieren der Bremse bei fehlender Legitimation sollte deshalb generell überdacht werden. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1 Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Pflege III Kernqualitätsbereich Erhalt und Förderung der eigenständigen Lebensführung, Alltagsaktivitäten Um Uhr wurde ein schwerstpflegebedürftiger, bettlägeriger Bewohner in seinem Zimmer besucht. Der Bewohner saß halbsitzend in seinem Bett. Auf dem Nachtkästchen vor ihm stand eine Schale mit kaltem Kaffee und eingebrocktem Brötchen. In der Hand hielt er einen Löffel. Der Bewohner tat sich sichtlich schwer bei der Nahrungsaufnahme. Die Schale war noch randvoll. Aus der Pflegeprozessplanung war ersichtlich, dass für den Bewohner 4x täglich die Eingabe der Mahlzeiten geplant sei, da er stetig an Gewicht abnehme. Eine Unterstützung bei der Eingabe des Frühstückes war am Tag der Begehung nicht nachvollziehbar. III Kernqualitätsbereich Gesundheitsfürsorge, Verabreichung von Arzneimittel, Umgang mit ärztlichen Anordnungen Bei einem Bewohner wurde am vom Arzt angeordnet, den Vitalwert Blutdruck 1x wöchentlich zu kontrollieren. Dies konnte in der Pflegedokumentation nicht nachvollzogen werden. III Kernqualitätsbereich Helfender Umgang, Schmerz-/ Wundmanagement Bei dem begutachteten Bewohner mit vorhandener offener Wunde am rechten Unterschenkel sollten laut ärztlicher Anordnung vom regelmäßige Verbandswechsel (alle 3 Tage)

7 - 7 - durchgeführt werden. Am Tag der Begehung konnte nur ein Eintrag vom im Wundprotokoll eingesehen werden. III Kernqualitätsbereich Personelle Besetzung, Ausreichend fachlich geeignete Pflegeund Betreuungskräfte Bei der Begehung konnte beobachtet werden, dass eine Mitarbeiterin einen barschen und unfreundlichen Umgangston einem Bewohner gegenüber zeigte. Ebenso wurde der nahezu erblindete Bewohner durch die Pflegekraft ruckartig mit seinem Rollstuhl nach hinten vom Tisch weg geschoben. Bei der Prüfung der Personaleinsatzplanung wurde festgestellt, dass auf der Pflegestation 2 am , und keine Pflegefachkraft im Spätdienst anwesend war. Am 17.12, und fehlte die Pflegefachkraft für den Frühdienst. Für die beiden Stationen, welche sich auf zwei Etagen verteilen, befand sich neben den Hilfskräften nur eine Fachkraft im Haus. III.1.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III Beratung Essen und Trinken sind menschliche Grundbedürfnisse und spielen daher eine zentrale Rolle für Gesundheit und Wohlbefinden. Kranke und pflegeabhängige Menschen können sich selbst oft nicht angemessen ernähren und benötigen daher besondere Unterstützung. Findet keine adäquate Unterstützung statt, besteht die Gefahr einer Mangelernährung. Eine Schulung der Mitarbeiter im Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege ist nötig. Die Umsetzung ist sicherzustellen. Die für die Bewohner individuell erstellte Planung für die Pflege ist einzuhalten. Die Abweichungen sind zu begründen. III Beratung Für eine dem Standard entsprechende Pflege ist unabdingbar, dass ärztliche Anordnungen ausgeführt und nachvollziehbar sind. Eine eigenmächtige Abweichung vom Pflegepersonal ist nicht duldbar. Die Anordnungen des Arztes (z.b. Blutdruck, Blutzucker, Temperaturkontrollen, Gewichtskontrollen) sind auszuführen und zu dokumentieren. III Beratung Eine ausreichende Wunddokumentation ist die Grundlage für eine einheitliche Wundbehandlung. Sie sollte aber auch als ein unerlässliches Instrument zur Sicherung der Behandlungsqualität gesehen und akzeptiert werden. Fortschritte, Stagnation und Rückschläge in der Behandlung lassen sich sicher einschätzen und nachvollziehen. Behandlungsmaßnahmen können begründet und Therapien angepasst werden. III Beratung Ein wertschätzender Umgang der Mitarbeiter mit den Bewohnern ist elementar. Wir empfehlen daher dringend das Personal darauf hinzuweisen und ggf. zu schulen. Im Pflegeheim wird täglich eine Vielzahl pflegerischer Handlungen fällig, deren angemessene Ausführung nur entsprechend ausgebildetem Personal übertragen werden kann. Zwangsläufig muss daher der von der Fachkraft zu betreuende Personenkreis zahlenmäßig entsprechend begrenzt bleiben, damit diese Vielzahl von qualifizierten Aufgaben angemessen und vertretbar

8 - 8 - zu bewältigen ist. Erfahrungsgemäß ist dies gewährleistet, wenn im Tagdienst pro Arbeitsschicht auf jedem Stationsbereich mindestens eine Fachkraft anwesend ist. Die rechnerische Fachkraftquote wurde am Begehungstag überschritten, das heißt, dass sowohl die Personalschlüsselvorgabe eingehalten wurde, als auch für die o.g. Forderung rechnerisch ausreichend Pflegekräfte beschäftigt sind. Damit handelt es bei der Umsetzung der Forderung um eine reine organisatorische Maßnahme in Form einer bedarfsgerechten Personaleinsatzplanung (auch im Krankheitsfalle). IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt IV.1 Qualitätsbereich: Personal IV.1.1 Sachverhalt Nach der geschlossenen Vergütungsvereinbarung gemäß 85 SGB XI mit den Pflegekassen und dem Bezirk ist von der Einrichtung gerontopsychiatrisches Fachpersonal mit einem Stellenanteil von insgesamt 1,43 Stellen (Schlüssel 1:30, 43 Bewohner/innen, Pflegestufe 0-III) zu beschäftigen. Das diesbezügliche Personal-Ist betrug am Tag der Begehung 1,04 Stellen und liegt damit um 0,39 Stellen unter dem diesbezüglichen Personal-Soll in Höhe von 1,43 Stellen. IV.1.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). IV.1.3 Beratung Es wird angeraten, für einen Ausgleich des Defizits an gerontopsychiatrischen Fachkräften Sorge zu tragen. Eine Pflegefachkraft befinden sich aktuell in der Weiterbildung Gerontopsychiatrische Pflege gemäß den Empfehlungen des Landespflegeausschusses im Rahmen des Konzeptes der gerontopsychiatrischen Fort- und Weiterbildung. Nach erfolgreichem Abschluss sollte darauf geachtet werden, dass diese Fachkraft mit dem notwendigen Stellenanteil eingesetzt wird. Vorausschauend auf eine orientierte Personalentwicklung sollten stets rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, um den notwendigen Bestand an Fachkräften eventuell aus dem eigenen Haus langfristig zu sichern. IV.2 Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Pflege IV Kernqualitätsbereich Helfender Umgang, Wundmanagement Wie bereits bei der Prüfung am bestehen Mängel im Bereich der Dokumentation. Im Verlaufsbericht der Pflegedokumentation eines Bewohners mit einer vorhandenen Wunde am rechten Unterschenkel konnte vom die Aussage hat am rechten Schienbein Innenseite geblutet eingesehen werden. Am Tag der Begehung befanden sich keine weiteren Einträge bezüglich dieser Aussage in der Dokumentation. Ein weiterer Verlauf ist nicht erkennbar.

9 - 9 - IV Kernqualitätsbereich Erhalt und Förderung der eigenständigen Lebensführung, Alltagsaktivitäten Bei zwei besuchten Bewohnern konnten nicht funktionstüchtige Rufanlagen (die Glocke war nicht eingesteckt oder nicht erreichbar) festgestellt werden. Im Pflegeplan der Bewohner waren keine Maßnahmen/Nachschauregelungen geplant und das Fehlen der Rufanlage nicht vermerkt. Den Bewohnern ist es nicht möglich, im Bedarfsfall Hilfe einzufordern. Bei einem begutachteten Bewohner konnte seit seinem Einzug ( ) noch keine Pflegeplanung vorgelegt werden. Pflegemaßnahmen und Ziele wurden nicht bestimmt. Probleme und Risiken wie z. B das Dekubitusrisiko, Probleme bei der Mobilität, wurden nur zum Teil erkannt. IV Kernqualitätsbereich Helfender Umgang, Freiheitseinschränkende Maßnahmen Bei der teilnehmenden Beobachtung im Speisesaal wurden bei einem Bewohner an seinem Tisch arretierte Rollstuhlbremsen festgestellt. Dem Bewohner war es nicht möglich, die Bremsen aus eigener Kraft wieder zu lösen, um seinen Aufenthaltsort zu verändern. Aus der Pflegedokumentation konnte entnommen werden, dass zeitweise der Bewohner auch mittels Bauchgurt im Rollstuhl fixiert wird. Bettgitter werden zur Nacht angebracht. Ein richterlicher Beschluss für diese Art der Freiheit einschränkenden Maßnahmen lag nicht vor. Die Maßnahmen werden nicht auf dem Formular der Freiheit einschränkenden Maßnahme dokumentiert. Im Gespräch mit der Pflegekraft zeigten sich noch viele Unklarheiten im Bereich Freiheit einschränkende Maßnahmen. IV.2.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). IV Beratung Um eine gleichmäßig qualitative Pflege durchzuführen und dauerhaft zu gewährleisten, wird dringend geraten, Aussagen über das Wohlbefinden, besondere Vorkommnisse und Veränderungen aussagekräftig und nachvollziehbar in den Pflegeberichten festzuhalten. Die Einträge zeigen die Entwicklungen und die Prozesse sowie die Wirkung von pflegerischen Maßnahmen auf und verringern die Beliebigkeit und Willkürlichkeit der Pflege. Pflegedokumentation ist ein Spiegel der Qualität der Pflege und kein Selbstzweck. Sie gibt Pflegenden fachliche und persönliche Sicherheit und Klarheit. IV Beratung Den Bewohnern muss es möglich sein, jederzeit ohne körperliche Anstrengung Hilfe herbeizuholen. Notrufanlagen sind funktionstüchtig und erreichbar jedem Bewohner vorzuhalten. Bei fehlenden kognitiven Fähigkeiten des Bewohners müssen Maßnahmen/Nachschauregelungen geplant und in der Pflegeplanung vermerkt werden. Es wird dringend angeraten, für jeden Bewohner nach Neuaufnahme einen schriftlichen, individuellen Pflegeplan zu erstellen. Darin sollen die Pflegeprobleme und Ressourcen erfasst und die Pflegeziele und dazu notwendigen Maßnahmen festgelegt werden. Jeder an der Pflege des Bewohners Beteiligte hat Einblick in die Planung und führt sie entsprechend der Vorgaben aus. Der individuelle Pflegeplan ist Teil der Pflegedokumentation, mit der der Erfolg der Pflege bei einem bestimmten Bewohner festgestellt, oder auch die Gründe für ein eventuelles Nichterreichen von Pflegezielen erkennbar werden. Mit der regelmäßigen Aktualisierung und Anpassung von Problemen, Zielen und Maßnahmen im Pflegeplan soll die Qualität der Pflege verbessert werden.

10 IV Beratung Es wird dringend angeraten, betreffende Mitarbeiter im Umgang mit Freiheit einschränkende Maßnahmen regelmäßig zu schulen und zu sensibilisieren. Freiheitsentziehende Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung und Selbständigkeit des Bewohners dar und sie sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Da Freiheit einschränkende Maßnahmen ein bedeutendes Grundrecht berühren, sollte darauf geachtet werden, solche Maßnahmen wenn irgendwie möglich zu vermeiden. Es wird daher dringend angeraten, vor Anwendung einer FEM die Notwendigkeit und Angemessenheit mit dem Bewohner bzw. dem Betreuer, dem Arzt und den Angehörigen zu besprechen bzw. Alternativmaßnahmen zu erproben. Die Gründe, warum die Anwendung Freiheit einschränkender Maßnahmen notwendig ist, können bei jeder Bewohnerin und jedem Bewohner unterschiedlich sein. Die Ziele und Maßnahmen können wie die Auswirkungen gleichfalls vielfältig sein. Es sollten somit die Gründe, Zielsetzungen und Maßnahmen als Teil des Pflegeprozesses in die Pflegeplanung mit eingebunden werden. Bei der Anwendung von FeM sollte darauf geachtet werden, dass entweder ein entsprechender Beschluss des Amtsgerichtes, eine Einwilligungserklärung des Bewohners oder ein ärztliches Attest, welches die Bewegungsunfähigkeit bzw. fehlende Willkürmotorik des Bewohners attestiert, vorliegt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Der Träger hat der Veröffentlichung des Prüfberichtes auf der Hompage des Landratsamtes mit Schreiben vom zugestimmt.

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