Freiwillige Feuerwehr Gevelsberg

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1 Stadt Gevelsberg Der Bürgermeister F1.4 Schä Freiwillige Feuerwehr Gevelsberg Einsatz an der Wittener Straße ein gutes Beispiel für die enge überörtliche Zusammenarbeit. Jahresbericht 2015

2 Gliederung I. Allgemeines II. III. Vorbeugender Brandschutz Abwehrender Brandschutz 1. Einsätze 2. Einsatzstunden 3. Rettungsdienst 4. Aufwendungen für den Feuerschutz 5. Schlussbemerkungen I. Allgemeines Die Stadt Gevelsberg als mittlere kreisangehörige Stadt verfügt über eine Freiwillige Feuerwehr mit hauptberuflichen Kräften und unterhält eine ständig besetzte Feuerwache. Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ist es Aufgabe der Feuerwehr, Schadenfeuer zu bekämpfen und Hilfe bei Unglücksfällen und solchen öffentlichen Notständen zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Die Stadt Gevelsberg betreibt eine kombinierte Feuer- und Rettungswache mit hauptberuflichen Kräften und nimmt dadurch gleichzeitig die Aufgaben des Rettungsdienstes nach dem Gesetz über den Rettungsdienst für den Rettungsbereich Gevelsberg (Stadtgebiet Gevelsberg und einen Teilbereich der Stadt Sprockhövel) gemäß Bedarfsplan des Ennepe-Ruhr-Kreises wahr. Die Stärke der Freiwilligen Feuerwehr Gevelsberg beträgt (Stand: ): ehrenamtliche aktive Kräfte 153 (einschl. 6 Fachberatern und StBM) hauptberufliche Kräfte 36 (davon 23 auch ehrenamtlich tätig) Mitglieder der Jugendfeuerwehr 48

3 Mitglieder der Bambini-Feuerwehr 17 Mitglieder der Ehrenabteilung 41 Die Freiwillige Feuerwehr ist organisiert in folgende drei Löschzüge 1 : Löschzug I Hauptwache, Körnerstraße Mitglieder am : 63 Mitglieder am : 60 Löschzug II Wache Ost, Berchemallee Mitglieder am : 54 Mitglieder am : 52 Löschzug III Wache Nord, Schwelmer Straße Mitglieder am : 32 Mitglieder am : 34 Folgende Einsatzfahrzeuge sind vorhanden: Anzahl Fahrzeug Baujahr 1 Gerätewagen Gefahrgut Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS Drehleiter DLK CC Gerätewagen Umwelt Mannschaftstransportwagen MTW Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W Tanklöschfahrzeug TLF 24/ Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF Löschgruppenfahrzeug LF 10/ Einsatzleitfahrzeug ELW Löschgruppenfahrzeug LF 10/ Mannschaftstransportwagen MTW Gerätewagen Kran Kommandowagen Mannschaftstransportwagen MTW f. JF ABC-Erkunder Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF Gerätewagen Nachschub Mannschaftstransportfahrzeug MTW f. JF 2014 An Rettungsfahrzeugen stehen zur Verfügung: 1 Rettungswagen RTW mit Notarztausrüstung (Fahrzeug des ERK) Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr Gevelsberg im Rettungsdienst: Angaben ohne 6 Fachberater und StBM 2 einschl. Praktikantinnen/Praktikanten

4 Der Notarztdienst wird gemeinsam durch die Städte Gevelsberg, Ennepetal und Schwelm sowie die Helios Kliniken GmbH, Schwelm, betrieben. Für die Gebiete der Rettungswachen dieser drei Städte steht ständig ein Notarzt zur Verfügung, der bei Bedarf mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zum Einsatzort gefahren wird (sog. Rendezvous-Verfahren). Seit dem werden die Aufgaben des Rettungsdienstes einschließlich der Gebührenabrechnung durch den Ennepe-Ruhr-Kreis wahrgenommen. Da dem ERK für die Durchführung der Aufgaben des Rettungsdienstes aber weder die personellen Ressourcen noch die räumlichen und sachlichen Mittel zur Verfügung stehen, war es erforderlich, dass zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Gevelsberg eine Ermächtigung zur Wahrnehmung der Aufgaben gem. 6 Abs. 1, 2 und 9 des Rettungsgesetzes NRW abgeschlossen wird. Durch eine entsprechende Ermächtigung ist die Stadt Gevelsberg in der Lage, für den ERK als Aufgabenträger in dessen Namen alle notwendigen Diensthandlungen durchzuführen. II. Vorbeugender Brandschutz In Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens fünf Jahren eine Brandschau durchzuführen. Die Brandschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen ( 6 Abs.1 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom in Kraft bis zum ). Die brandschaupflichtigen Objekte sind in einer Liste erfasst, die derzeit 210 Objekte umfasst, die in einem Zeitraum von längstens fünf Jahren überprüft werden müssen. Im Berichtszeitraum wurden unter Beteiligung der Feuerwehr 85 Brandschauen und Überprüfungen im bauaufsichtlichen Verfahren durchgeführt (zum Vergleich: 2014 = 49). In zahlreichen weiteren Terminen an Schulen und Kindergärten erfolgten MitarbeiterInnenunterweisungen zum Thema Verhalten im Brandfall. III. Abwehrender Brandschutz 1. Einsätze Gesamtzahl der Einsätze davon Brände

5 - in Wohngebäuden in Verwaltungs- und Bürogebäuden in Pflege- und Betreuungsobjekten in landwirtschaftlichen Anwesen in Gewerbebetrieben in Versammlungsräumen in Fahrzeugen Wald- und Flächenbrände sonstige Einteilung nach Größe der Brände Kleinbrände Mittelbrände Großbrände Überörtliche Hilfe davon technische Hilfeleistungen und sonstige Einsätze gesamt: davon: - Ölunfälle/Ölspureinsätze Gasgefahren übrige GSG-Einsätze Wasser- und Sturmschäden Verkehrsunfälle Menschen in Notlagen Tiere in Notlagen sonst. technische Hilfe Betriebsunfälle davon Brandsicherheitswachen gesamt: Fehlalarmierungen 6 (in 1.1 enthalten) gesamt: davon: 3 erstmalig in 2014 in Wohngebäude und Pflege-/Betreuungsobjekte getrennt, s. u. 4 informatorisch, nicht in Addition enthalten 5 Nennung erstmals ab Nennung erstmals ab 2011

6 Blinde Alarme (Anscheinsgefahr, in gutem Glauben) Böswillige Alarme (auch vorsätzliche Auslösung einer Brandmeldeanlage) Falschalarm in Brandmeldeanlagen (Nach DIN VDE ) Anzahl der kostenersatzpflichtigen Einsätze: 2013: 92 (15,0 % der Einsätze) 2014: 122 (22,8 % der Einsätze) 2015: 131 (22,7 % der Einsätze) Erstmals ab August 2012 können auch Einsätze, die die Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe für den Rettungsdienst geleistet hat (Tragehilfe), mit dem Träger des Rettungsdienstes (Ennepe-Ruhr-Kreis) abgerechnet werden. Es handelte sich um insgesamt 49 Einsätze (= 35,3 % der kostenersatzpflichtigen Einsätze). Die übrigen kostenersatzpflichtigen Einsätze verteilen sich zum größten Teil auf das Abstreuen von Ölspuren (36 Einsätze = 27,5 %) Die Zahl der kostenersatzpflichtigen Fehlalarme ist im vergangenen Jahr stark zurückgegangen (2014 = 15 Einsätze, 2015 = 4 Einsätze).. 2. Einsatzstunden bei Brandeinsätzen und sonst. Hilfeleist. sowie bei Übungen und Schulungen Rettungsdienst Transporte (RTW gesamt) davon: - RTW ohne Notarzt RTW mit Notarzt First-Responder

7 Erläuterungen zu den Rettungsdiensteinsätzen Erneut sind die Einsatzzahlen des Rettungsdienstes leicht gestiegen (+ 2,3 %). Wenn diese Steigerung auch geringer als in den Vorjahren ausfällt, so ist doch über den Vergleichszeitraum hinweg eine kontinuierliche und erhebliche Steigerung feststellbar ( = + 23,4 %). Die durch den Rettungsdienst entstehenden Kosten werden nach wie vor in voller Höhe durch den Träger des Rettungsdienstes, den Ennepe-Ruhr-Kreis, getragen. 4. Aufwendungen für den Feuerschutz 7 An dieser Stelle werden die Kosten für den Feuerschutz in der Form dargestellt, wie sie der Bezirksregierung Arnsberg bzw. dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen gemeldet werden: Personalkosten , ,00 Sachkosten , ,00 Investitionsmaßnahmen , ,00 Erläuterungen: Die gestiegenen Personalkosten sind auf die Einstellung von Auszubildenden zurückzuführen. Im Hinblick auf einen in den nächsten Jahren bevorstehenden Generationswechsel war die Einstellung notwendig. Investitionsmaßnahmen wirken sich insbesondere im Bereich der Fahrzeugbeschaffung aus. Im Jahr 2015 wurde kein Fahrzeug beschafft, das neue Hilfeleistungslöschfahrzeug für die Hauptwache wurde erst im ersten Quartal 2016 ausgeliefert. 7 Beträge in EUR, gerundet

8 5. Schlussbemerkungen Insbesondere die zweite Jahreshälfte 2015 war geprägt von den steigenden Flüchtlingszahlen. Im Rahmen der Amtshilfe unterstützte die Freiwillige Feuerwehr Gevelsberg den durch die Stadt Gevelsberg einberufenen Stab für außergewöhnliche Ereignisse SAE mit Rat und Tat, u. a. bei der Einrichtung der Flüchtlingsunterkunft Am Sinnerhoop. 577-mal rückte die Freiwillige Feuerwehr Gevelsberg aus zum Wohl und für die Sicherheit aller Gevelsberger Bürgerinnen und Bürger. 577 Einsätze, die nicht zuletzt dank des guten Ausbildungs- und Ausrüstungsstandes ohne größere Verletzungen durchgeführt werden konnten. Der Dank der Feuerwehr geht aber auch in diesem Jahr an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die einen Einsatz der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst ermöglicht haben. Gevelsberg, Der Bürgermeister Im Auftrag gez. A. Schäfer

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