Wie sind Stilllegung und der Rückbau in Deutschland geregelt?
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- Rudolph Flater
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1 Wie sind Stilllegung und der Rückbau in Deutschland geregelt? Rückbau und sicherer Einschluss: 7 Abs. 3 S. 4 Atomgesetz: Damit gemeint sind Kernkraftwerke wie das KKU. Anlagen nach Absatz 1 Satz 1, deren Berechtigung zum Leistungsbetrieb nach Absatz 1a erloschen ist oder deren Leistungsbetrieb endgültig beendet ist und deren Betreiber Einzahlende nach 2 Absatz 1 Satz 1 des Entsorgungsfondsgesetzes sind, sind unverzüglich stillzulegen und abzubauen. Dies wird auch direkter Abbau genannt. Die Änderung wurde beschlossen mit Gesetz vom , veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am (BGBl. I, S. 114, 125). Seit Juni wird das Gesetzt angewendet. Dieses Gesetz ist die Grundlage für die Nutzung der Kernenergie. Die Betreiber sind dafür zuständig, die Stilllegung, den Rückbau und die fachgerechte Verpackung radioaktiver Abfälle abzuwickeln und zu finanzieren. In Kraft getreten ist die Änderung im Juni 2017 mit der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission zum KFK-Prozess. Die Betreiber entwickeln ein Stilllegungskonzept und beantragen eine Abbaugenehmigung. Bei den Genehmigungsbehörden der Bundesländer beantragen sie damit den Rückbau. Die Bundesländer unterliegen dabei der Aufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Erst nachdem diese Genehmigung erteilt ist, beginnen die konkreten Stilllegungs- und Abbautätigkeiten. Unter Kernbrennstofffreiheit einer Anlage wird der Zustand verstanden, bei dem Kernbrennstoff nur noch in so geringen Mengen vorhanden ist, dass keine kritischen Situationen mehr entstehen können.
2 Wie ist das Kernkraftwerk Unterweser aufgebaut? In den Zwischenlagern werden hochradioaktive (ZL-KKU) und schwachund mittelradioaktive Abfallstoffe (LUW, LUnA) gelagert, bis es die jeweiligen Endlager gibt. Reaktor- und Hilfsanlagengebäude (gelb): Hier erfolgt der atomrechtliche Rückbau. Sonstige Gebäude und Anlagen (grau): Hier erfolgt der baurechtliche Abriss oder eine Nachnutzung. ZM1 Kühlwasserpumpenbauwerk ZT5 Bürogebäude ZU3 Büro- und Sozialgebäude ZU4 Nordpförtnereigebäude ZU5 Sozialgebäude ZU8 Bürogebäude ZU9 Sozialgebäude ZV1 Zwischenlager ZL-KKU ZV4 LUnA ZX0 Notstandsgebäude 1 ZY0 Notstandsgebäude 2 ZZ0 Gesichertes Gebäude ZC0 Hilfsanlagengebäude mit Konditionierungsanlagenanbau ZE0 Schaltanlagengebäude ZF0 Maschinenhaus ZG0 Wasseraufbereitung, Hilfskessel, Nebenanlagengebäude ZG2 Kondensatentsalzungsgebäude ZH0 Freigelände Kuppel-, Block- und Abfahrumspanner ZK0 Notstromdiesel, Deionatspeicher, Nebenanlagengebäude ZL1 Werkstatt, Lager, Nebenanlagengebäude ZL2 Materiallagergebäude ZL3 Schwerteillager, Armaturenkammer ZL6 LUW (Fasslager) ZL9 Feuerwehrhaus ZA0/B0 Reaktor-, Reaktorringraum
3 Wie läuft der Rückbau in den kommenden rund 15 Jahren ab? Der Rückbau erfolgt von innen nach außen. 1. Die Castoren werden mit Brennelementen und Brennstäben beladen. Anschließend werden die Castoren ins Standortzwischenlager transportiert. 2. Im Ringraum werden Komponenten gestaffelt entfernt, um Platz zu schaffen. Es wird ein Reststoffbehandlungszentrum - eine Art Fabrik mit verschiedenen Behandlungsstationen - aufgebaut. 3. Demontage der Brennelemente-Lagerstelle und der Lademaschine. 4. Demontage der Reaktordruckbehältereinbauten, die unter Wasser ausgebaut, zerlegt und verpackt werden. 5. Demontage der vier Dampferzeuger, der Druckspeicher und der vier Hauptkühlmittelpumpen. Grafiken: PreussenElektra
4 Wie läuft der Rückbau in den kommenden rund 15 Jahren ab? 6. Demontage des Reaktordruckbehälters: Hier müssen zunächst Zerlegeeinrichtungen und Abschirmungen errichtet werden. 7. Demontage des biologischen Schildes. 8. Zur Beendigung der atomrechtlichen Aufsicht müssen die einzelnen Gebäude und das Anlagengelände des Kernkraftwerkes bestimmte Kriterien erfüllen. Alle Räumlichkeiten im Kontrollbereich werden geräumt. 9. Abschließend werden die noch bestehenden Gebäudeteile auf Kontamination geprüft und gegebenenfalls dekontaminiert. Dadurch sind die Bedingungen für die Freigabe erfüllt und das KKU wird aus der atomrechtlichen Aufsicht entlassen. Nicht freigegebene Massen werden zwischengelagert, für alle übrigen Bereiche erfolgt der konventionelle Abriss. Grafiken: PreussenElektra
5 Welche Rückbau- und Abrissmengen werden erwartet? Geschätzte Gesamtmenge der Anlage Geschätzte Gesamtmenge des Kontrollbereiches t t t t t Kontrollbereich Konventioneller Teil Zum Abriss freigegebene Gebäudemasse Reststoffe zur zweckgerichteten Freigabe radioaktive Abfallstoffe 1. Der gesamte konventionelle Bereich der Gebäude und die uneingeschränkt freigegebenen Reststoffe werden nach Baurecht abgerissen und üblicherweise recycelt. 2. Reststoffe zur zweckgerichteten Freigabe können gemäß 29 der Strahlenschutzverordnung deponiert oder verbrannt werden. 3. Reststoffe werden dann freigegeben, wenn sie den gesetzlich vorgegebenen Wert von 10 Mikrosievert pro Jahr einhalten. 4. Nicht freigegebene Reststoffe werden zwischengelagert. 5. Beim Rückbau werden die Bauteile mechanisch zerkleinert oder thermisch behandelt bspw. eingeschmolzen, um ihr Volumen zu verringern. 6. Bei der Dekontamination werden mechanische und chemische Verfahren eingesetzt.
6 Was geschieht mit den anfallenden Abfallstoffen? Castoren In den Castoren werden die hochradioaktiven Abfallstoffe, d. h. die Brennelemente sowie die entfernten Brennstäbe eingelagert. Sie werden im Zwischenlager des KKU aufbewahrt, bis sie in ein Endlager weitertransportiert werden können. Mosaikbehälter In den Mosaikbehältern werden schwach- und mittelradioaktive Abfallstoffe eingelagert. Diese werden bis zur Endlagerung im Schacht KONRAD im LUnA zwischengelagert. Konrad-Container In den Konrad-Containern werden ebenfalls schwach- und mittelradioaktive Abfallstoffe eingelagert und bis zur Endlagerung im Schacht KONRAD im LUnA zwischengelagert. Bigbags In den Bigbags werden die anfallenden, eingeschränkt freigemessenen Abfälle - insbesondere Bauschutt - verpackt und abtransportiert. LUnA - Lager für radioaktive Abfälle Unterweser Schwach- und mittelradioaktive Stoffe im Genehmigungsverfahren Lagerung bis zum Abtransport in den Schacht Konrad LUW - Lager Unterweser Schwach- und mittelradioaktive Abfallstoffe Inbetriebnahme:1981 Lagerung bis zum Abtransport in den Schacht Konrad Zwischenlager Unterweser Castorbehälter mit hochradioaktiven Brennelementen Inbetriebnahme: 2007 Lagerung bis zum Abtransport in ein Endlager Lagerfläche: ca. 750 m² Deponie Recycling Zweckgerichtet freigegebene Reststoffe (z. B. Bauschutt) werden deponiert Uneingeschränkt freigemessene Reststoffe können recycelt werden und so wieder dem Wertstoffkreislauf zugefügt werden Bildernachweis: GNS
7 Was passiert bei der Freimessung? Voruntersuchung Das zu behandelnde Material wird radiologisch charakterisiert. Hierzu werden direkte Messungen vor Ort durchgeführt und/oder Materialproben genommen. Diese werden im Labor analysiert, um die Art und die Höhe der Kontamination zu bestimmen. Kriterien legen fest, welches Material in die Freimessung geht und welches radioaktiver Abfall ist. Vorbehandlung Die Reststoffe werden für die Freimessung vorbereitet. Dafür werden sie demontiert und ggf. zerlegt (z. B. sägen). Die Dekontamination erfolgt durch eine Reinigung z. B. durch Ultraschallbäder, Hochdruckwasserstrahlen oder Stahlkiesstrahlen. Orientierungsmessung Die zur Freigabe vorgesehenen Reststoffe werden mittels geeigneter Messverfahren bei der Orientierungsmessung auf ihre Freigabefähigkeit geprüft. Damit ist sichergestellt, dass die Grenzwerte der Oberflächenkontamination zum Herausbringen aus dem Kontrollbereich in den Überwachungsbereich eingehalten werden. Entscheidungsmessung Diese dient dem Nachweis der Einhaltung der Freigabewerte entsprechend der Strahlenschutzverordnung. Sie erfolgt mittels geeigneter Messverfahren (z. B. Messungen in der Freimessanlage und Untersuchung von Materialproben im Labor). Freigabe Aufgrund der Ergebnisse der Entscheidungsmessung stellt der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) die Übereinstimmung mit den Anforderungen des behördlich ausgestellten Freigabebescheids auf Basis des 29 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) fest. Nach Vorliegen der behördlichen Bestätigung wird die Freigabe gemäß geltendem Freigabebescheid dann durch den Strahlenschutzbeauftragten erteilt. Abtransport Erst nach der schriftlichen Freigabe durch die Aufsichtsbehörde unterliegt das Material nicht mehr den Regelungen des Atomgesetzes bzw. der Strahlenschutzverordnung und kann vom Kraftwerksgelände abtransportiert werden.
8 Wer baut das KKU zurück und wer kontrolliert dies? Zuständig für den Rückbau Zuständig für die Überwachung und Kontrolle Behörden und deren Gutachter Betreiber PreussenElektra Betreiber des Kernkraftwerkes Unterweser Koordiniert und steuert den Rückbau Belegschaft des KKU arbeitet beim Rückbau mit Gutachter Behörden Prüfung der Frei- Kontrolle, ob alle messung begleitende Kontrolle der Tätigkeiten Auflagen der Stilllegungsund Abbaugenehmigung eingehalten werden Kontrolle, ob wasserrechtliche Auflagen eingehalten werden Erteilung von Baugenehmigungen Arbeiten im Kontrollbereich Dienstleister A Spezialfirmen für besondere Gewerke Dienstleister B (auch regionale Firmen) Industriedienstleister, Handwerksbetriebe, Baufirmen Zerlegung des Zerlegung des Brandschutz Druckbehälters samt Einbauten Abbau des biologischen Schildes Druckbehälters samt (Arbeitssicherheit) Einbauten. Stahl- und Rohrleitungsbau Abbau des bilogischen Bautechnische Gewerke Schildes Dekontamination Dekontamination Betrieb Betriebdes desreststoffrb2 behandlungszentrums Transporte (RBZ) Instandhaltung von Krananlagen von Instandhaltung Krananlagen Brandschutz Transporte Gerüstbau Bevor eine Person im Kontrollbereich arbeiten kann, wird ihre Zuverlässigkeit geprüft. Die angefragten Sicherheitsbehörden benötigen für diese Überprüfung bis zu einem Viertel Jahr. Erst dann, und nach einer anlagenspezifischen Unterweisung, können Personen dort arbeiten. Strahlenschützer überwachen die Mitarbeitenden, ob sie bei den Rückbauarbeiten die Vorgaben des Strahlenschutzes einhalten. Die Strahlenschützer machen dazu bei der IHK eine Ausbildung als Strahlenschutzwerker oder Strahlenschutzfachkraft. Zum Schutz der Beschäftigten gehört unter anderem das Tragen eines Dosimeters, das die Strahlenbelastung jedes Einzelnen während seiner Tätigkeit im Kontrollbereich misst. Die Messergebnisse und die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte werden im sogenannten Strahlenpass der Personen dokumentiert.
9 Warum bietet der Landkreis Wesermarsch den freiwilligen Bürgerdialog an? Der Landkreis bietet eine erweiterte Öffentlichkeitsbeteiligung an einem vom niedersächsischen Umweltministerium geförderten Bürgerdialog. Der Landkreis möchte die Bürger*innen der Region über den Rückbauprozess informieren. den komplizierten Rückbau verständlich vermitteln. die Entwicklung der Wesermarsch über den Rückbau hinaus diskutieren. und den Bürger*innen ermöglichen Antworten auf ihre Fragen zu erhalten. ihre Sorgen und Bedenken zu äußern. den Rückbauprozess zu begleiten.
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