Stadt Kevelaer Kevelaer, Der Bürgermeister Zentrale Dienste

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1 Stadt Kevelaer Kevelaer, Der Bürgermeister Zentrale Dienste Sitzungsvorlage (öffentliche Beratung) Vorlagen-Nr. 956 / 2014 Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen Beratungsweg: Gremium Sitzungsdatum TOP-Nr. Haupt- und Finanzausschuss Rat Sachverhalt / Rechtslage / Begründung: Im Rahmen der Etatberatungen zum Haushalt 2014 hat die CDU-Fraktion mit Datum vom beantragt, folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung der Ehrenamtskarte für Kevelaer vorzubereiten und hierzu mit dem zuständigen Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Der Antrag wurde im Haupt- und Finanzausschuss am behandelt. Dabei haben sich die Fraktionen darauf verständigt, die Einführung der Ehrenamtskarte Anfang 2014 auf Grundlage zusätzlicher Informationen separat zu behandeln. Aufgrund der Diskussion im Ausschuss ist davon auszugehen, dass alle Fraktionen sich dahingehend einig sind, dass das ehrenamtliche Engagement eine kostbare Ressource ist und eine zentrale Funktion für die Gemeinschaft und deren Zusammenhalt darstellt. Als Zeichen der Anerkennung und Würdigung des freiwilligen Engagements hat die nordrhein-westfälische Landesregierung im Jahr 2008 eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Menschen, die sich in einem festgelegten zeitlichen Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit dieser Karte zahlreiche Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Seit der Einführung der Ehrenamtskarte wurden in Nordrhein-Westfalen von mittlerweile 189 Kommunen mehr als Ehrenamtskarten an besonders engagierte ehrenamtlich Tätige vergeben. Im Kreis Kleve beteiligt sich bisher nur die Stadt Emmerich an dem Projekt (aktuell 34 Teilnehmer/innen und Angebote von Firmen). Im Kreis Wesel sind bereits die Städte Neukirchen-Vluyn, Moers, Rheinberg, Dinslaken, Voerde und Stadt Kamp-Lintfort dabei. Die Idee der Ehrenamtskarte ist, dass überdurchschnittlich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit der Ehrenamtskarte in allen an dem Projekt beteiligten Städten und Gemeinden Vergünstigungen im Handel und im kommunalen Angebotsspektrum erhalten

2 Diese besondere Wertschätzung sollen mit der Einführung der Ehrenamtskarte NRW künftig auch die Kevelaerer Bürgerinnen und Bürger erfahren, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich in der Stadt und in den Ortschaften engagieren. Um eine hohe Akzeptanz der Karte zu erhalten, empfiehlt es sich, ein breitgefächertes Vergünstigungsangebot zu unterbreiten, welches die Wertschätzung des Ehrenamts in der Stadt Kevelaer deutlich erkennen lässt. Dabei sollte die Stadt auch mit eigenen Angeboten vertreten sein. Im Hinblick auf die Vorreiterfunktion der Verwaltung ist besonders darauf zu achten, dass die geplanten Vergünstigungen einen attraktiven Mix darstellen, der ehrenamtlich Tätige aus allen Altersstufen anspricht. Nur so kann es gelingen, Vergünstigungsgeber zu gewinnen, die ihrerseits ein interessantes und großzügiges Angebot zur Verfügung stellen. Für die Stadt Kevelaer wären beispielsweise folgende Vergünstigungen denkbar: Vergünstigungen bei den Abonnements und/oder bei den Einzelkarten für kulturelle städtische Veranstaltungen, Vergünstigungen bei städtischen Jugendveranstaltungen Vergünstigungen bei Fahrten mit den Bürgerbussen Ermäßigen bei den Eintrittspreisen für das Hallenbad oder bei den Tagesbesuchern im Freibad Kleine Geschenke, z.b. Wappenpins, Autoaufkleber etc. Wie die Vergünstigungen im Einzelnen ausgestaltet werden, müsste im Detail noch abgestimmt werden. Hier bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, z.b. Prozentuelle Ermäßigungen Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson o.ä. Des Weiteren könnten Sonderveranstaltungen für Karteninhaber angeboten werden, wie zum Beispiel: Stadtführung Radtour mit dem Bürgermeister Themenveranstaltung / Neujahrsempfang etc. Die Durchführung von Sonderveranstaltungen vor Ort, die sich gezielt an die heimischen Karteninhaberinnen und -inhaber richten, ist möglich, auch wenn die Vergünstigungen prinzipiell landesweit gelten, um sich bei diesem Personenkreis so in besonderer Weise bedanken zu können. Solche Varianten sind jedoch erst dann sinnvoll zu untersuchen, wenn die Zahl der Karteninhaber in Kevelaer bekannt ist. Gerade in Zeiten klammer Haushaltskassen wird die Einführung der Ehrenamtskarte - besonders das Angebot eigener Vergünstigungen - teilweise mit Skepsis betrachtet, weil Kosten oder Einnahmeverluste befürchtet werden. Laut Informationen des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport kann man dieser Sorge mit verschiedenen Argumenten begegnen. So werden die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte durchschnittlich nur einmal pro Monat genutzt. Außerdem gibt es willkommeine Werbeeffekte für kommunale Angebote oder Einrichtungen, durch die zusätzliche Nutzerinnen und Nutzer gewonnen werden: So entsteht zwar bei 50 Freibadbesuchern, die einen Nachlass von 1 erhalten, eine Einnahmeeinbuße von insgesamt 50,00. Wenn diese Besucher jedoch jeweils eine Begleitperson mitbringen, die den vollen Eintrittspreis bezahlt, werden hierüber gleichzeitig zusätzliche Einnahmen generiert. Eine Nutzerbefragung hat ergeben, dass 38 % der Befragten die Karte zusammen mit anderen Personen einsetzten, die nicht über die Karte verfügen. Zum Teil wird die Ehrenamtskarte auch als prestigeträchtiges Marketinginstrument für die Kommunen angesehen und/oder von den Unternehmen als Standortfaktor betrachtet. Die - 2 -

3 Karte kann mit entsprechenden Angeboten zudem als Instrument zur Tourismusförderung eingesetzt werden. Würde die Ehrenamtskarte in Kevelaer erfolgreich eingeführt, um ehrenamtliches Engagement in großem Rahmen anzuerkennen, könnte man ggf. auch den bisherigen Rahmen der Ehrenamtsehrung überdenken, um hierdurch Kosten einzusparen. Die Veranstaltung zur Ehrung besonders verdienter Ehrenamtler in Kevelaer findet derzeit alle vier Jahre in einem großen und feierlichen Rahmen statt und schlägt mit Kosten in Höhe von 7.000,00 bis 9.000,00 zu Buche. Alternative Modelle zur Ehrung von verdienten Kevelaerer Personen (z.b. jährliche Ehrung von 1 bis 3 Personen und/oder Vereinen in kleinem Rahmen) könnten möglicherweise zu Einsparungen führen, die zur Gegenfinanzierung von Angeboten im Zusammenhang mit der Ehrenamtskarte herangezogen werden könnten. Neben der Bereitstellung eigener Angebote würde sich die Stadt gezielt an die Anbieter interessanter Angebote wenden (z.b. Museum, Büchereien, Betreiber Minigolfplätze, Irrland sowie Vereine, die regelmäßig kostenpflichtige Veranstaltungen von allgemeinem Interesse anbieten, wie beispielsweise Karnevalssitzungen, Heimatabende etc.). Ferner würden die Kevelaerer Firmen unter Einbeziehung des Wirtschaftsförderers gebeten, sich mit interessanten Angeboten an dem Modell zu beteiligen. Dabei sollte grundsätzlich angestrebt werden, hochwertige Vergünstigungen einzuwerben, die über übliche Rabatte von 2 % oder 3 % für Stammkunden hinausgehen und die eine echte Anerkennung für die Engagierten deutlich erkennen lassen. Bisher gibt es leider keine Berechnungen der in ähnliche Projekte eingebrachten Arbeitsleitung. Teilnehmende Kommunen weisen jedoch darauf hin, dass sich der Verwaltungsaufwand in überschaubaren Grenzen hält. In der Einführungsphase wird der Arbeitsaufwand phasenweise als relativ hoch eingeschätzt. Aufwand entsteht beispielsweise durch die Ausarbeitung der Entscheidungsvorlagen für die Gremien, die Anpassung kommunaler Regelungen, durch die Gewinnung von Vergünstigungsanbietern und anderen Akteuren sowie für die Information der Öffentlichkeit, der Vereine, Verbände und Initiativen. Außerdem ist die Bearbeitung einer größeren Zahl an Bewerbungen zur Erstausgabe der Karten mit Aufwand verbunden. Sofern diese im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung ausgegeben würden, würde auch hierfür Aufwand für die Veranstaltungsorganisation anfallen. Im laufenden Betrieb wird der Aufwand von anderen Kommunen als eher gering eingestuft (ca. 2 Std. die Woche oder rd. 10 Minuten pro Karte). Von Beginn der Planungen bis hin zur Vergabe der ersten Karten sind laut Aussage des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sechs bis 18 Monate anzusetzen. Sofern der Rat sich im März für eine Einführung der Ehrenamtskarte ausspricht, wäre eine Realisierung zum möglich. Sobald der Rat einen Beschluss über die Einführung der Ehrenamtskarte gefasst hat, wird eine Vereinbarung zwischen dem Land und der Kommune abgeschlossen. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung kann die Anschubfinanzierung des Landes in Höhe von abgerufen werden. Der Zuschuss ist für die Öffentlichkeitsarbeit des Projekts Ehrenamtskarte einzusetzen. Neben der eigenen örtlichen Öffentlichkeitsarbeit leistet das Land NRW mit der Webseite einen überörtlichen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit. Des Weiteren wird den Kommunen das notwendige Material (Plakate, Flyer, Aufkleber etc.) zur Verfügung gestellt. Auch das von der Stadt bestellte erste Kartenkontingent wird vom Land kostenlos zur Verfügung gestellt. Weitere Kartenanforderungen erfolgen kostenpflichtig. Dann fallen beim Druck der Karten Kosten von etwa Cent je Karte an. Für die Vergabe der Ehrenamtskarte gibt es folgende feste Kriterien, die landesweit einheitlich sind - 3 -

4 zeitlich überdurchschnittliches Engagement: 5 Stunden wöchentlich bzw. 250 Stunden im Jahr begrenzte Laufzeit (Laufzeit selbst wird von der Kommune festgesetzt) Aufwandsentschädigung (über reinen Kostenersatz hinaus) als Ausschlusskriterium Gültigkeit der Karte in allen Kommunen, die sich am Projekt beteiligen Antragserfordernis nicht übertragbar Die Voraussetzungen für die Erfüllung der Vergabekriterien müssen nachgewiesen werden, i.d.r. durch zwei Unterschriften von Verantwortlichen in Vereinen oder anderen Institutionen bzw. Personen, für die sich die bzw. der ehrenamtlich Tätige einsetzt. Hierzu werden entsprechende Bewerbungsformulare zur Verfügung gestellt. Neben den verpflichteten Kriterien können auf kommunaler Ebene zusätzliche Kriterien z.b. wie folgt festgelegt werden: Kontingentierung der Kartenzahl Geltungsdauer der Karte Mindestdauer der ehrenamtlichen Arbeit Persönliche Voraussetzung wie z.b. Mindestalter, Wohnort Zuständigkeit Bewerbungsfrist Seitens der Verwaltung werden folgende zusätzliche Festsetzungen vorgeschlagen: Keine Kontingentierung der Kartenzahl, damit alle begründeten Anträge berücksichtigt werden können. Geltungsdauer = 2 Jahre (analog zur Mindestdauer des ausgeübten Ehrenamts) Mindestdauer der bisherigen ehrenamtlichen Arbeit zur Anspruchsbegründung = 2 Jahre, da dann von einer gewissen Kontinuität ausgegangen werden kann Kein Mindestalter, damit auch ehrenamtlich tätige Jugendliche berücksichtigt werden können Die Ehrenamtskarte sollte sowohl für die Personen ausgestellt werden, die in Kevelaer wohnhaft sind, aber in einer anderen Kommune tätig sind, als auch für die Personen, die in Kevelaer die Anforderungen erfüllen, aber in einer anderen Kommune wohnen. Dies entspricht der Leitidee der Karte, das ehrenamtliche Engagement generell zu würdigen. Zuständigkeit: Einführung durch die Zentralen Dienste in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsförderer, Abwicklung durch eine Mitarbeiterin im Dezernat II Karten sollten jederzeit beantragt werden können, wobei eine Ausgabe jeweils zum Ende eines Quartals erfolgen sollte. Die Ausgabe erster Karten könnte somit Ende März/Anfang April 2015 erfolgen. Bei positiver Beschlussfassung sähe der Projektzeitraum wie folgt aus: März 2014 April - Mai 2014 März - August 2014 September / Oktober 2014 Ratsbeschluss zur Einführung der Ehrenamtskarte Unterzeichnung der Vereinbarung Verwaltungsinterne Projektarbeit Entwicklungsarbeit (Richtlinien, Vordrucke etc.) Abstimmung eigener Vergünstigungen Projektvorstellung bei Vereinen, Institutionen und Unternehmen - 4 -

5 ab Oktober 2014 Januar 2015 März / April 2015 Einwerbung von Angeboten (Anschreiben, Informationsveranstaltungen, persönliche Kontaktaufnahmen etc.) Start des Bewerbungsverfahrens Erste Kartenausgaben Finanzielle Auswirkungen: Abhängig von Art und Umfang der städtischen Vergünstigungen und den noch zu schaffenden Rahmenbedingungen (Rahmen für Kartenausgabe etc.) -Siehe vorstehende Darstellung- Beschlussentwurf / Beschlussempfehlung: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kevelaer, folgenden Beschluss zu fassen. Die Ehrenamtskarte NRW wird in Kevelaer ab eingeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, in Kontakt mit Gewerbetreibenden u.a. zu treten, um Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarte auszuhandeln. Des Weiteren sind Vorschläge zu unterbreiten, welche Vergünstigungen durch die Stadt angeboten werden können. Hierfür sind die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, z. B. Satzungsänderungen zu veranlassen etc. Dr. Axel Stibi - 5 -

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