Intensivseminar Baurecht

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1 Intensivseminar Baurecht Aktuelle Fälle Praxisgerechte Lösungen RA Dr. jur. Hans-Michael Dimanski vorausgeschickt 1. Die Kenntnis der Rechtslage führt zu mehr Lebensqualität. 2. Der einzig gewonnene Prozess ist der, den man nicht geführt hat % aller Baurechtsstreitigkeiten vor Gericht enden mit einem Vergleich (davon wiederum ¾ als 50:50-Lösung). 4. Fehlende Schriftlichkeit ist ein Hauptgrund für Forderungsausfälle. 5. Die Abnahme ist die blackbox des Baurechts. 6. Die Gewohnheit geht in Bleistiefeln. Verbraucherschutz Neue Regeln für Handwerksbetriebe 1

2 Verbraucherrechterichtlinie in Kraft seit Rechtspolitische Ziele: Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels einheitlicher Verbraucherschutz in Europa Eindämmung negativer Auswirkungen von Haustürgeschäften Praktische Veränderungen: Einhaltung neuer Formalitäten hinsichtlich der Informationspflichten von Unternehmen etwaiger Widerrufsrechte Informationspflichten Bei den Informationspflichten knüpft der Gesetzgeber an die Vorgaben der Dienstleistungsinformationsrichtlinie an galten bisher ab ohnehin auch für Handwerksbetriebe durch die gesetzliche Neufassung nun systematisiert und den zivilrechtlichen Vertragsgrundlagen zugeordnet Widerrufsrechte Kernpunkt der gesetzlichen Neuregelungen ist die Frage in welchen Fällen in Zukunft für Handwerksbetriebe neue Widerrufsrechte bestehen, die bislang in dieser Form nicht bestanden haben 2

3 Wer ist Verbraucher? Neuregelungen gelten nur für Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern / Privatkunden also mit denjenigen Kunden, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ( 13 BGB). gelten nicht für Verträge mit Gewerbekunden (GmbH, GbR, KG usw.) und der Öffentlichen Hand (Bund, Länder, Landkreise, Städte, Gemeinden usw ). Informationspflichten Erhöhter Verbraucherschutz Bessere Transparenz vertraglicher Absprachen Einräumung von Bedenkzeiten für Vertragsabschlüsse gilt grundsätzlich für alle Verbraucherverträge egal, wo sie abgeschlossen werden Inhalt und Form der Informationspflichten Inhalt: Leistungsbeschreibung Identität Gesamtpreis; Art der Preisberechnung; Nebenkosten Zahlungs- und Lieferbedingungen Gesetzliche Mängelrechte; ggf. Garantien Laufzeiten des Vertrages; Verlängerungen Form: Schriftlich ggf. bereits im Angebot / Kostenanschlag auf eigenem Briefpapier (Formularangebote der Verbandsorganisation nutzen!) 3

4 Welche Verträge sind betroffen? Gänzlich neu im BGB ist die Einteilung in Verträge im stationären Handel außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge (AGV) Fernabsatzverträge Nur einige wenige, explizit im Gesetz ausgewiesene Ausschlüsse, sowohl von der Informationspflicht, als auch vom Widerrufsrecht Ein Widerrufsrecht hat der Verbraucher aber nur bei AGV und im Fernabsatz Das Widerrufsrecht ist für die Handwerksbetriebe deshalb ein absolutes Novum, weil es nun auch die Werkverträge betrifft Für Onlinegeschäfte galt es schon früher; spielt aber im Handwerk nur eine untergeordnete Rolle Schriftliche Dokumentation Unbedingt. Zum Widerrufsrecht ist Textform vorgeschrieben Textform: lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (Papier; CD-ROM, USB-Stick, s) Widerrufsrecht für Verträge, wenn Initiative vom Unternehmer ausgeht die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde 4

5 Kein Widerrufsrecht bei Neubauten und Kernsanierungen im Rahmen von Gebäudeneuerrichtungen bzw. substantiellen Gebäudeerneuerungen ( 312 II Satz 1 Ziffer 3 BGB) allein Türensanierung reicht hier nicht außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, die beiderseits sofort erfüllt werden und das Entgelt 40 Euro nicht überschritten wird ( 312 Abs. 2 Nr. 12 BGB) Kein Widerrufsrecht bei Verträgen auf Initiative des Kunden in bestehenden Gebäuden nach folgendem Ablauf: Kunde ruft von sich aus an. (Erste Kontaktaufnahme erfolgt also ausdrücklich durch den Verbraucher! Der Unternehmer kommt danach in die Wohnung / das Haus des Verbrauchers und macht Vorschläge zur Sanierung Der Unternehmer erstellt sein detailliertes Angebot zu Bauleistungen, das dann aber vom Verbraucher erst später angenommen werden darf (angemessener Überlegungszeitraum bis zum Vertragsabschluss) oder im Nachgang in seinem Betrieb und leitet es dem Verbraucher zu. Der Verbraucher erteilt den Auftrag später per Brief, Fax, E- Mail oder persönlich Kein Widerrufsrecht Verträge auf Initiative des Verbrauchers, der Betrieb aufsucht Kunde kommt in Geschäftsraum des Betriebes und möchte Angebot (Erste Kontaktaufnahme erfolgt also auch hierbei durch den Verbraucher Der Unternehmer erstellt sofort sein detailliertes Angebot zu den Bauleistungen und der Bauvertrag wird unmittelbar in den Geschäftsräumen des Betriebes geschlossen oder spätere detaillierte Angebotserstellung durch Betrieb im Nachgang in seinen Büroräumen und anschließende Weiterleitung an den Verbraucher. Der Verbraucher erteilt den Auftrag später per Brief, Fax, oder persönlich. 5

6 Reparaturverträge Wenn Reparaturvertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit von Verbraucher und dem Monteur als Vertreter des Betriebes im Haus des Verbrauchers abgeschlossen wird, liegt ein AGV-Geschäft gemäß 312b I Ziffer 1 BGB vor. Verbraucher hat dann aber nur bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, zu denen er den Betrieb ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, kein Widerrufsrecht ( 312g Abs. 2, S. 1, Nr. 11 BGB). Dinglichkeit Nur Dringlichkeit lässt Widerrufsrecht entfallen Oft sind derartige Reparaturen und Instandsetzungen nämlich gar nicht objektiv im Sinne des Gesetzes dringend, das kann zur Falle werden, denn bei nicht dringlichen Reparaturarbeiten (die z.b. vor Auftragsausführung ein detailliertes Angebot möglich machen würden), besteht Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung Schriftliche Belehrung nötig Erfolgt eine richtige Belehrung, so kann der Verbraucher seinen Widerruf ohne Begründung innerhalb einer Frist von 14 Tagen erklären Erfolgt keine oder eine unrichtige bzw. nicht vollständige Belehrung, so beträgt die Widerrufsfrist 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss In diesem Fall kann der Betrieb ggf. eine korrekte Widerrufsbelehrung nachholen, um die 14-Tage-Frist beginnen zu lassen. 6

7 Widerrufsbelehrung Widerrufsformular Das Widerrufsformular stellt der Unternehmer dem Verbraucher in Textform zur Verfügung. (Bei Verträgen, die außerhalb der eigenen Geschäftsräume geschlossen werden.) Achtung: Das erste Feld hat der Unternehmer mit seinem Namen u. s. w. auszufüllen. Sofern der Verbraucher den Vertrag widerrufen will, füllt er das Formular aus und sendet es dem Unternehmer. Muster: Widerrufsformular (Wenn Sie (Verbraucher) den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An.. [Hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und -Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen] Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /über die Erbringung der folgenden Dienstleistung/Werkleistung (*) (Zum Beispiel, falls den Verbraucher möglich: Beschreibung der Werkleistung, Angaben zum Vertrag) im Bau-/Objekt Bestellt am (*)... /erhalten am (*).. Name des/der Verbraucher(s).. Anschrift des/der Verbraucher(s). Unterschrift des/der Verbraucher(s)... (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen. 7

8 Widerrufsfalle Betrieb sollte während der Laufzeit der Widerrufsfrist von 14 Tagen seine Leistung zurückhalten anderenfalls ist Verzicht des Verbrauchers auf sein Widerrufsrecht schriftlich, neben der ordnungegemässen Widerrufsbelehrung nötig Widerruft der Kunde vor Abschluss der Arbeiten, so erhält der Unternehmer für seine bis dahin erbrachten Leistungen nur einen Wertersatz Der Wertersatz richtet sich nach dem vertraglichen Entgelt Verlust des Widerrufsrechts Sofern der Verbraucher schon vor Ablauf der Frist von 14 Tagen auf einer Auftragsausführung besteht, verliert der Verbraucher sein Widerrufsrecht wenn der Unternehmer den Verbraucher unter den Voraussetzungen des 356 Abs. 4 BGB darüber aufklärt, dass er sein Widerrufsrecht nach vollständiger Auftragserbringung/-ausführung verlieren wird, sofern der Unternehmer noch zusätzlich die ausdrückliche (schriftliche) Zustimmung des Verbrauchers zur vorzeitigen Ausführung vor Beginn seiner Arbeiten eingeholt hat. Folgen des Widerrufs Vertragsverhältnis wandelt sich in ein Rückabwicklungsverhältnis empfangenen Leistungen sind zurück zu gewähren 8

9 Folgen fehlender oder falscher Belehrung Verbraucher hat 1 Jahr und 14 Tage Zeit zu widerrufen Wenn Widerrufsrecht des Verbrauchers schuldhaft übersehen wird, können im Rückabwicklungsverhältnis ggf. Schadensersatzansprüche auf Ausbau entstehen (Entschädigungsloser Eigenausbau oder Übernahme der Ersatzvornahmeausbaukosten durch einen Drittbetrieb) Es gibt keinen Wertersatz Wertersatz nach Widerruf?? Es kommt darauf an, unter welchen Umständen der Vertrag zustande kam Bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung und Ablauf eines 14-Tage-Zeitraums keine Rückgabe möglich Bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung innerhalb eines 14-Tage-Zeitraums u.u. Widerruf möglich, dann Wertersatz Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung geht der Handwerker leer aus Hilfestellung für Handwerker Informationen der Innungen / Fachverbände etc. Checklisten in der Verbandsorganisation vorrätig Textbausteine, Muster AGB, Widerrufsbelehrungen und Widerrufstexte, 9

10 Der Abschluss von Werkverträgen Die 10 häufigsten Fehler keine schriftlichen Nachweise Unklarheiten über Art und Umfang des Vertrages fehlende Bedenkenmeldungen Abnahme fehlerhaft Bauvertragsklauseln des Bauherrn oder aus anderen Quellen werden kritiklos übernommen gekürzte Schlussrechnungen vorbehaltlos hingenommen Gewährleistungsproblematik nicht verstanden Nichtbeachtung von DIN-Vorschriften unkorrekte Abrechnungen Forderungssicherung weitgehend unbekannt Notwendige Vertragsabreden Art des Vertrages: Einheitspreis-, Pauschalpreisvertrag oder Stundenlohnvertrag VOB/B nicht mehr gegenüber Verbrauchern vereinbar; ggü. gewerblichen AG zum Vertragsbestandteil machen! Inhalt des Vertrages: geschuldete Leistung, geschuldete Vergütung, Zahlungsmodalitäten, Sicherheiten, Mitwirkungspflichten Form des Vertrages: möglichst schriftlich, Vertragspartner präzise bestimmen 10

11 Rechtslage seit 2009: VOB/B kann von Werkunternehmern in die Gestaltung von Bauverträgen mit Verbrauchern nicht mehr einbezogen werden für Verbraucherverträge bestimmte Regelungen aus der VOB/B nicht mehr möglich: z.b. der 13 Nr. 4 VOB/B bei Nichtabschluss eines Wartungsvertrages keine Gewährleistungsverkürzung auf 2 Jahre Allerdings bei Verträgen mit Unternehmern wird Privilegierung der VOB/B erhalten Anspruch auf Abschlag auch nach BGB AN kann vom AG für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung eine Abschlagszahlung in der Höhe verlangen, in der der AG durch die Leistung einen Wertzuwachs erlangt hat. Als Wertzuwachs ist u. a. zu verstehen: der Eigentumserwerb des AG (Hauseigentümer) an den eingebauten Materialien nach 946, 94 BGB, Durch Leistung des NU an den GU (AG) erlangt GU einen Anspruch auf Abschlagszahlung (= Wertzuwachs) gegen Bauherrn Verbraucherschutzklausel ist der AG ein Verbraucher (privater Bauherr) und ist Vertragsgegenstand die Errichtung oder der Umbau eines Hauses (nicht für gewerbl. Vermietung) und verlangt der AN eine Abschlagszahlung, dann ist dem Verbraucher bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit in Höhe von 5 % des (gesamten) Vergütungsanspruchs zu leisten für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel. Entweder als Einbehalt (AG) von der ersten Abschlagszahlung oder Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft durch AN Die Sicherheit ist nach der Abnahme vom AG zurückzugeben. 11

12 Umgang mit AGB s Wann liegen AGB vor? Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt. Für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind AGB, wenn: mindestens 3 x Verwendung Formularverträge übernommen werden allgemein gebräuchliche oder typisierte Klauseln Der Trend der Überprüfung durch Gerichte geht dahin, dass auch vorformulierte Einzelvertragsklauseln bei einmaliger Verwendung der Inhaltskontrolle unterliegen! 12

13 AGB sind gestellt wenn: von einer einseitigen Auferlegung von Bedingungen in Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses ausgegangen werden kann bereits bei der Anbahnung eines Vertrages auf diese Bedingungen verwiesen wird Wie werden AGB wirksam vereinbart? ausdrücklich auf sie verweisen Klauseln müssen klar und verständlich sein (mehr als früher auf den jeweiligen Kundenkreis abstellen) Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit kann nicht mehr ausgeschlossen werden sie müssen vom Vertragspartner in zumutbarer Weise zur Kenntnis genommen werden können der Vertragspartner muss mit ihrer Verwendung einverstanden sein Unwirksame Klauseln nützen dem Verwender nichts! Der Vertragspartner kann sich zu jeder Zeit auf die Unwirksamkeit von AGB berufen, selbst nach Vertragsunterschrift! 13

14 Unwirksame Klauseln bringen unerwünschte Nachteile können zu Unterlassungsverfahren führen ziehen Schadenersatzansprüche nach sich Beweislast bei AGB-Klauseln Wer sich auf den Schutz der AGB-Regelungen berufen will, muss beweisen, dass beanstandete Klausel der Anwendung des BGB unterliegt Anscheinsbeweis genügt Das Lebensglück des Unternehmers hat eine Basis: die Abnahme! 14

15 Die Abnahme als Dreh- und Angelpunkt Abnahme bedeutet Billigung der Leistung des AN als der Hauptsache nach vertragsgemäß und frei von wesentlichen Mängeln. (körperliche Entgegennahme) Abnahme ist Willenserklärung, die ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann. (subjektive Erklärung) Arten der Abnahme im Werkvertrag tatsächliche Abnahme (ausdrücklich od. stillschweigend) 640 BGB förmliche und fiktive Abnahme ( 12 VOB/B) Rechtsfolgen der werkvertraglichen Abnahme Erfüllungsstadium endet, Gewährleistung beginnt Beweislastumkehr Beginn Gewährleistungsfrist Gefahrenübergang Ausschlusswirkung bei nicht vorbehaltenen Vertragsstrafen u. Mängeln Vergütungsanspruch Zinspflicht 15

16 Wann darf durch den AG eine Abnahme verweigert werden? Abnahmeverweigerung AG ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen ( 640 Abs.1, Satz 1 BGB) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden ( 640 Abs. 1, Satz 2 BGB) Folge der Verweigerung: Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist Rechtsverluste für bekannte Mängel, die zur Abnahme nicht vorbehalten werden Wesentliche oder unwesentliche Mängel über die Wesentlichkeit wird in der Praxis trefflich gestritten im Einzelfall wird wesentlicher Mangel bestimmt nach Art, Umfang und Auswirkungen es kommt auf Zumutbarkeitsgrenze aus objektiver Sicht im Verhältnis zwischen dem Vertragszweck und dem erbrachten Erfolg an 16

17 Unwesentlicher Mangel Unwesentlich ist ein Mangel, wenn er in seiner Bedeutung so weit zurücktritt, dass es unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber als zumutbar angesehen werden kann, abzunehmen. 49 Wann ist abzunehmen? auf Verlangen ist der Auftraggeber gehalten, binnen (ca.)12 Werktagen eine Abnahme durchzuführen förmliche Abnahme ist immer dann durchzuführen, wenn eine der Vertragsparteien dies verlangt Abnahmeverlangen kann zu jeder Zeit der Baudurchführung entweder vom Auftraggeber oder auch vom Auftragnehmer erhoben werden, wenn es nicht ohnehin vertraglich fixiert ist. 50 Muster: Abnahmeverlangen nach BGB Abnahme Sehr geehrte Damen und Herren, die -Arbeiten am Bauobjekt r haben wir am vertragsgerecht fertig gestellt; r werden wir am fertigstellen. Hiermit beantragen wir die förmliche Abnahme der Werkleistung. Als Termin für die Abnahme schlagen wir den vor. Für den Fall Ihrer Verhinderung können Sie einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen oder telefonisch einen neuen Termin vereinbaren. Spätestens sollte die Abnahme bis zum stattfinden, damit die Sache abgeschlossen und die Rechnung gelegt werden kann. Mit freundlichen Grüßen 51 17

18 Muster: Abnahmeverlangen nach VOB/B Abnahmeverlangen Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß 12 Nr. 1 VOB/B hat der Auftraggeber die Abnahme der Leistung binnen 12 Werktagen durchzuführen, wenn dies der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - verlangt. Gemäß 12 Nr. 2 VOB/B sind auf Verlangen besonders abzunehmen: a) in sich abgeschlossene Teile einer Leistung, b) andere Teile der Leistung, wenn sie durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.) Dementsprechend bitten wir hiermit um Abnahme -der gesamten vertraglichen Leistung -folgender isv. 12 Nr. 2 a VOB/B abgeschlossener Teile der Leistung: 1.) 2.) -folgender Teile der Leistung, die isv. 12 Nr. 2 b VOB/B durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden: 1.) 2.) innerhalb von 12 Werktagen. Als Termin zur Abnahme wird der vorgeschlagen. Wir bitten um Bestätigung des vorgenannten oder Abstimmung eines anderen Termins bis zum. Mit freundlichen Grüßen 52 Muster: Nachfristsetzung Abnahme BGB Nachfristsetzung zur Abnahme Sehr geehrte Damen und Herren, für das Bauvorhaben hatten wir Sie mit Schreiben vom um Abnahme unserer r fertig gestellten Leistungen innerhalb der nächsten 12 Werktage. r fertig gestellten in sich abgeschlossenen Teilleistungen am/bis gebeten. Die gesetzte Frist bzw. die Termine sind ergebnislos verstrichen, so dass wir Ihnen eine Nachfrist setzen und darum bitten, die Abnahme nunmehr bis spätestens durchzuführen. Sollte die vorgenannte Frist wiederum ungenutzt ablaufen, machen wir auf die Folgen des Verzugs aufmerksam. Mit freundlichen Grüßen 53 Muster: Nachfristsetzung Abnahme VOB/B Anmahnung der Abnahme mit Nachfristsetzung Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom haben wir um Abnahme unserer Leistungen gemäß 12 VOB/ B innerhalb einer Frist von 12 Werktagen gebeten und als Abnahmetermin den vorgeschlagen. Bisher hat weder die Abnahme stattgefunden noch wurde, wie erbeten, ein Ausweichtermin vereinbart. Deshalb wird Ihnen hiermit letztmalig eine Nachfrist zur Durchführung der Abnahme bis zum gesetzt. (Dazu schlagen wir nochmals folgende Termine vor:) Da die Abnahme der Leistung zu den Hauptpflichten des Auftraggebers zählt, befinden Sie sich nach fruchtlosem Fristablauf in Schuldnerverzug und gehen die daraus entstehenden Nachteile zu Ihren Lasten. Mit freundlichen Grüßen 54 18

19 Teilabnahme nur in sich abgeschlossene und fertiggestellte Teile der Werkleistung Rechtsanspruch Teilabnahme ebenfalls rechtsgeschäftliche Abnahmeform von technischer Teilabnahme unterscheiden t.ta nur Feststellung des Zustandes von Teilen einer Leistung, die durch den Baufortschritt weiterer Prüfung entzogen werden 55 Muster: Teilabnahmeverlangen Abnahmeverlangen nach Fertigstellung von Teilleistungen Sehr geehrte Damen und Herren, für das Bauvorhaben haben wir Teile unserer vertraglichen Leistungen am fertig gestellt, die einer späteren Prüfung bzw. Feststellung nicht mehr zugänglich sein werden. Es handelt sich hierbei um folgende in sich abgeschlossene Teilleistungen: Wir bitten hiermit um förmliche Abnahme der vorgenannten Teilleistungen wegen des Fortgangs der Arbeiten und des Entzuges späterer Feststellungsmöglichkeiten bis zum. Mit freundlichen Grüßen 56 Vom Abnahmetermin hängt Friststart für die Gewährleistung und der Ablauf der Verjährung von Mängelansprüchen ab 19

20 Rechtsbeziehungen Leistungsrichtung Hersteller Händler Handwerker AG/ Verbraucher Kaufverträge Werkvertrag Gewährleistungsansprüche 58 Kein Thema im Baurecht wird so fehlerhaft behandelt wie die Gewährleistung! Hauptpflicht des Werkunternehmers Werkleistungen müssen mangelfrei erbracht werden 60 20

21 Sachmängelfreiheit im BGB 633, Abs. 2, Satz 1: ein Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit aufweist 633, Abs. 2, Satz 2: falls Beschaffenheit nicht vereinbart ist, wenn es sich für die nach Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und so beschaffen ist, wie es bei Werken gleicher Art üblich ist und die der Besteller nach Art des Werkes erwarten kann 61 Sachmängelfreiheit nach VOB/B 4 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B Der AN hat seine Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten Nr. 1 VOB/B Der AN hat dem AG seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht Gebot der Sachmängelfreiheit Manifestiert zu Lasten des Auftragnehmers eine auf den Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistung bezogene Erfolgshaftung Haftung also auch dann, wenn bei Baubeginn geltende ardt beachtet werden, diese sich jedoch bis zum Zeitpunkt der Abnahme ändern 63 21

22 Allgemein anerkannte Regeln der Technik und Hinweispflichten Allgemein anerkannte Regeln der Technik technische Regeln für den Entwurf und die Ausführung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen, die auf wissenschaftlichen Grundlagen oder auf fachlichen Erkenntnissen beruhen, die in der Fachwelt durchweg bekannt sind und sich in der Praxis bewährt und allgemein durchgesetzt haben (BGH Urteil vom , Az.: 8 ZR 344/03) haben maßgebliche Bedeutung für die Bestimmung von Sorgfaltspflichten 65 Stand der Technik reflektiert die Spitzenergebnisse der technischen Entwicklung Gesamtheit der gewonnenen Erkenntnisse, dessen, was technisch machbar, wissenschaftlich beherrschbar und erforscht ist, wird erfasst noch nicht notwendigerweise allgemein bekannt und anerkannt sein ist nicht von der herrschenden Auffassung der verkehrsbetroffenen Fachkreise abhängig 66 22

23 Stand von Wissenschaft und Technik umschreibt technischen Entwicklungsstand, bei dem Produkte, Installationen, Bau- und Betriebsweisen, Verfahren und Einrichtungen wissenschaftlich begründet sind und sich in Versuchs- und Pilotanlagen als technisch durchführbar erwiesen haben breite praktische Umsetzung steht hingegen noch aus Eignung im allgemeinen Einsatz muss sich noch nicht herausgestellt haben. 67 Führt ein DIN-Verstoß zur Haftung? nicht, wenn DIN-Verstoß nicht zu Schäden oder Mängeln führt werden bei einer Werkleistung DIN nicht eingehalten, so spricht wegen der damit verbundenen Gefahrerhöhung eine widerlegliche Vermutung, dass im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Werkleistung entstandene Schäden bei Beachtung der DIN nicht entstanden wären. (OLG Düsseldorf, I U 80/11) 68 Hinweis zu Regelwerksänderungen Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem haben / hat sich geändert. Bei unseren letzten Arbeiten in Ihrem Objekt haben wir festgestellt, dass von den Regelwerksänderungen betroffen sind / ist. nicht den Anforderungen der geltenden Vorschriften entsprechen / entspricht. Wir weisen Sie darauf hin, Gern unterbreiten wir Ihnen zur Mangelbeseitigung ein Angebot 69 23

24 Hinweispflichten von den Fachleuten wird erwartet, dass sie den fachlich Unkundigen zu den optimalen Varianten einer Werkleistung aufklären Bei einer weitgehenden und umfassenden Sanierung, darf der Auftraggeber davon ausgehen, dass zu diesem Zweck im Rahmen des technisch Möglichen die Maßnahmen angewandt hat, die erforderlich sind, um den Stand der anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten (BGH, Urteil vom , Aktenzeichen: VII ZR 257/03) 70 Rechtspflicht zum Hinweis Bei Kollisionslage (widersprüchliche Anordnungen, Weiterentwicklung der a.a.r.t., Änderungen des Öffentlichen Baurechts) umfassende Hinweispflicht VOB/B, 4 Abs. 3. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen je fachunkundiger der AG, umso höher Hinweisverpflichtung für Planer und AN 71 Hinweis- und Prüfpflicht umfassend nach 4 Abs. 3 der VOB B Hinweise zwingend schriftlich und unverzüglich auch bei BGB-Werkverträgen besteht diese Verpflichtung zwingend (Konkretisierung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben) damit sämtliche Bauverträge, egal ob es sich um eine Reparatur oder Wartung handelt oder ob eine neue Anlage errichtet wird, egal ob die Grundlage die VOB/B oder das BGB ist, erfasst

25 Inhalt der Prüfpflicht Jeder Werkunternehmer muss in zumutbarem Umfang prüfen und gegebenenfalls auch geeignete Erkundigungen einziehen, ob Planungen, Vorarbeiten, Stoffe oder Bauteile eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit infrage stellen können und ob es gegebenenfalls bessere Möglichkeiten zur Erreichung des Vertragsziels gibt. 73 Umgang mit Mangelanzeigen Gewährleistung - Garantie Nie Gewährleistung mit Garantie verwechseln!!! Garantie bedeutet Laufleistungszusicherung Gewährleistung zielt auf Mangelfreiheit zum Zeitpunkt der Abnahme ab 75 25

26 Garantie ist eine durch den Verkäufer oder Hersteller freiwillig eingeräumte Einstandspflicht dafür, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Mangel an einer Sache auftritt. erfasst auch Mängel erfasst, die erst nach der Übergabe entstehen oft länger als die gesetzliche Gewährleistung gewährt freiwillig, deshalb auch inhaltlich gestaltbar beschränkbar, z.b. keine Übernahme von Versand- oder Arbeitskosten Garantieerklärung muss ausdrücklich erfolgen - keine automatischen Ansprüche 76 Gewährleistungshaftung nur wenn: Mangel im Verantwortungsbereich des AN liegt Mangel oder Mangelursache zum Zeitpunkt der Abnahme vorliegt! 77 Muster: Kostenfolge bei unberechtigten Mangelanzeigen Sehr geehrte Damen und Herren, gern sind wir bereit, Ihre Mangelanzeige vom zu prüfen. Sollte es sich um einen Gewährleistungsmangel handeln, werden wir den Mangel selbstverständlich kostenfrei beseitigen. Sollte sich aus der Prüfung allerdings ergeben, dass die Mangelursachen nicht unserem Haftungsbereich zuzuordnen sind, müssen wir Ihnen die Kosten für An- und Abfahrt, die Fehlersuche... Berechnen. Bitte teilen Sie uns einen Termin mit, zu dem wir die Mangelprüfung vornehmen sollen. Mit freundlichen Grüßen 78 26

27 Grundlose "Mangelbeseitigung Anerkenntnis? Ein Anerkenntnis im Sinne des 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmer auf Aufforderung des Bestellers eine Mängelbeseitigung vornimmt, dabei jedoch deutlich zum Ausdruck bringt, dass er nach seiner Auffassung nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist. (BGH, Beschluss vom VII ZR 155/10) 79 Muster: Antwortmöglichkeiten auf Mängelanzeigen Sehr geehrte Damen und Herren Unter Bezugnahme auf Ihre Mängelrüge vom teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihrem Nachbesserungswunsch aus den nachstehend aufgeführten Gründen nicht/nicht kostenlos/nicht in vollem Umfang (kostenlos) nachkommen können: Die gerügten Mängel konnten (anlässlich des Besichtigungstermins) nicht festgestellt werden. Die von Ihnen geltend gemachten Mängelansprüche sind verjährt. Die gerügten Mängel wurden von Ihnen/Ihrem Bevollmächtigten, Frau/Herrn, bereits bei der Abnahme festgestellt, aber nicht gerügt. Die gerügten Mängel haben wir aus folgenden Erwägungen nicht/nur teilweise zu vertreten: 80 Die Mängel sind erst nach der Abnahme unserer Leistung entstanden, also auf normalen Verschleiß, natürliche Abnutzung oder übermäßige Beanspruchung bzw. auf andere Ursachen nach der Abnahme / außerhalb unserer Verantwortung zurückzuführen. Die Mängel sind auf Ihre/die Leistungsbeschreibung/ Anordnungen/Ihres Bevollmächtigten zurückzuführen. Die Mängel sind auf folgende von Ihrer Seite gelieferte oder vorgeschriebene Stoffe oder Bauteile zurückzuführen: Die Mängel sind auf Vorleistungen anderer Unternehmer zurückzuführen

28 Die Mängel sind durch die vorstehend aufgeführten Umstände jedenfalls mitverursacht worden. Auf diese von uns nicht zu vertretende Mangelursache entfällt ein Anteil von %. Da mit Nachbesserungskosten in Höhe von EUR zu rechnen ist, wird hiermit höflichst um anteilige Übernahme der Kosten durch Zahlung/Leistung einer Sicherheit in Höhe der bezifferten %, also ihv. EUR, gebeten. Nach Eingang der Zahlung/Sicherheit wird unverzüglich mit den Nachbesserungsarbeiten begonnen. Da die Beseitigung der Mängel unmöglich ist bzw. einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, können wir gemäß 13 Nr. 6 VOB/B die Nachbesserung verweigern. Da der Auftraggeber in einem solchen Fall eine Minderung der Vergütung verlangen kann, bieten wir Ihnen hiermit an Stelle der Nachbesserung eine Minderung unserer Vergütung in Höhe von EUR an und bitten um die Vereinbarung eines Besprechungstermins zur näheren Erläuterung der Umstände und Festsetzung eines angemessenen Minderungsbetrages und schlagen dazu nachstehende Termine vor: Mit freundlichen Grüßen 82 Urteil Der normale verbrauchsbedingte Verschleiß einer Werkleistung stellt auch dann keinen Fehler dar, wenn er sich innerhalb der 5-jährigen Gewährleistungsfrist realisiert (LG Stuttgart; ) 83 Fristen im Gewährleistungsrecht 28

29 Kleine Fristenlehre Werkvertragsrecht Verjährungsfristen im Werkvertrag 2 Jahre für eine Werkleistung, die der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht ( 634 a Abs. 1 Nr. 1) 5 Jahre bei Herstellung eines Bauwerks bzw. Arbeiten an einem Bauwerk sowie dazugehörigen Planungsleistungen ( 634 a Abs. 1 Nr. 2) 85 Gewährleistungsfalle für Werkunternehmer Gewährleistung bezieht sich auf Werkleistung insgesamt verbautes Material Einbauleistung Problem: Vorwärtshaftung Werkvertragsrecht Regressmöglichkeiten zum Material Kaufrecht 86 Kleine Fristenlehre Kaufrecht Verjährungsfristen im Kaufvertrag 2 Jahre für bewegliche Sachen ( 438/1 Nr. 3, Abs. 4 und 5) unabhängig davon ob Käufer Verbraucher oder Unternehmer ist und ob Kaufsache neu oder gebraucht ist 5 Jahre für Baumaterialien, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise in ein Bauwerk eingebaut werden bzw. bei der Umsetzung eines Werkvertrages Verwendung finden ( 438, Abs. 1 Nr. 2 b) 87 29

30 Achtung: Baumaterial Sachen, die üblicherweise in ein Bauwerk eingebaut werden alle Sachen, die für die Erbringung einer Werkleistung beim Vorlieferanten eingekauft werden und die der Neuerrichtung eines Bauwerks oder Erneuerungs- und Umbauarbeiten mit wesentlicher Bedeutung für Bestand und Erhaltung des Gebäudes dienen ob klein oder groß, billig oder teuer spielt keine Rolle Baustoffe, Materialien, Anlagenteile, Zusatzgeräte, Nachrüstsätze etc. Haftungszeit nach 438, Abs. 1 Nr. 2 b 5 Jahre 88 Verkürzung der Fristen durch AGB A) bei neuen beweglichen Sachen, wenn Verkäufer Unternehmer ist und der Käufer Verbraucher 2 Jahre (keine Reduzierung möglich) Käufer ebenfalls Unternehmer und es sich um bewegliche Sachen handelt 1 Jahr (Reduzierung) B) bei Baumaterialien, wenn der Verkäufer Unternehmer ist und der Käufer Unternehmer oder Verbraucher 5 Jahre (keine Reduzierung möglich) 89 Gewährleistungsfalle für Händler Hersteller/Lieferant weiß beim Verkauf oft nicht, ob kurze oder lange Verjährungsfrist für mangelhafte Kaufgegenstände greift. BMJ (2002): Richtig ist, dass der Verkäufer von Baumaterialien oftmals nicht weiß, ob der Käufer das Baumaterial i.s.d. 438 Abs. 1 Nr. 2 Bst. b BGB verwenden wird. Nachweisführung obliegt dem Werkunternehmer 90 30

31 Wichtig: für alle Materialien, Gegenstände, Stoffe etc., die für einen großen Werkvertrag bestellt werden, besteht eine 5-jährige Gewährleistungspflicht des Lieferanten Rechtsquelle 438 Abs. 1 Nr. 2 Bst. b BGB 91 Unterschiedliche Fristen 5 Jahre (Baumaterial) 2 J. bew. Sachen 5 Jahre (Baumaterial) HERSTELLER 2 J. bew. Sachen 5 Jahre großer WV KV HÄNDLER 2 Jahre kleiner WV KV HANDWERKER WV KUNDE BGH, (Az. VIII ZR 211/07) Im Falle der Lieferung mangelhafter Sachen ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Ein- und Ausbaukosten der Mangelsache zu tragen, es sei denn er hat den Mangel an der Sache verursacht

32 ich bin am Ende. Danke für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg im haftungsfreien Wirken DR. DIMANSKI. KALKBRENNER. SCHERMAUL RECHTSANWÄLTE Tel.: Fax:

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