Informationsrundschreiben Nr vom 09. November 2018 Seite 1
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- Frank Brodbeck
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1 Seite 1 KEV Thema: Kurzinformation: Adressat: Einführung einer weiteren Entlastung von den Elternbeiträgen für Geschwisterkinder 6. KiföG M-V ÄndG zum Umsetzung der Anforderungen gemäß Sechstes Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (6. KiföG M-V ÄndG) Einführung einer weiteren Entlastung von den Elternbeiträgen für Geschwisterkinder Träger von Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern Voraussetzungen: Ab Version KEV Verweise: Link Sechstes Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (6. KiföG M-V ÄndG) Gesetzentwurf Landesregierung Drucksache 7/2242(neu) Produktgruppe: KEV -> M-V l Kinderstammdaten l Berechnung Elternbeiträge
2 Seite 2 Kurzbeschreibung: Einrichtung Elternentlastung Geschwisterkinder Aktivitäten zum Einsatz erforderlich: Beauftragung KEV-Upgrade Maßnahmen erforderlich: Installation KEV-Upgrade Installation Upgrade Modul KEV-FIBU Datenschnittstelle Gegebenenfalls Anpassung der Rechnungsdokumente (Eltern) mit Ausweisung der Elternentlastung Geschwisterkinder Verfügbarkeit KEV-Upgrade: Die Verfügbarkeit des Upgrades für die Träger von Kindertageseinrichtungen in M-V ist ab der KW geplant. Die Bereitstellung ist abhängig von der Inkraftsetzung der Gesetzesänderung (6. KiföG M-V ÄndG). Weitere Informationen erteilt Ihnen gern der KEV-Support.
3 Seite 3 Inhalt Allgemein... 4 Mitwirkungspflichten und Zuständigkeiten... 5 Kostenbeitragsrechnung Elternbeiträge ab dem Umsetzungsanforderungen KEV-Träger... 8 Sonstige Hinweise... 9
4 Seite 4 Allgemein Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird zum 1. Januar 2019 eine weitere Entlastung für Geschwisterkinder eingeführt. Für Eltern mit mehr als einem Kind in der Kindertagesförderung wird für das zweite und für jedes weitere Kind in der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern nach Abzug vorgreiflicher Entlastungen und Kostenübernahmen die Elternbeitragsfreiheit eingeführt. Der Anspruch auf vollständige Entlastung von den Elternbeiträgen bleibt ab dem Inkrafttreten des Gesetzesentwurfes für das jeweilige Kind in der Kindertagesförderung bestehen, auch wenn das älteste Kind aus der Kindertagesförderung ausscheidet. 1 1 GESETZENTWURF 6. KiföG M-V ÄndG Drucksache 7/2242(neu)
5 Seite 5 Mitwirkungspflichten und Zuständigkeiten Ein gesonderter Antrag der Eltern ist wie bisher nicht erforderlich. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe setzen die Beitragsentlastungen ohne Weiteres gegenüber den Trägern der Kindertageseinrichtung und den Tagespflegepersonen nach 21 Absatz 6 Satz 3 um. Die Beitragsentlastung ist nach 18 Absatz 13 in der Rechnungslegung gegenüber den Eltern durch die Träger der Kindertageseinrichtungen und durch die Tagespflegepersonen gesondert auszuweisen. 2 Hinweis: Für Träger von Kindertageseinrichtungen besteht die Verpflichtung gegenüber den Eltern zur Ausweisung der Beitragsentlastung in der Rechnungslegung. 2 GESETZENTWURF 6. KiföG M-V ÄndG Drucksache 7/2242(neu)
6 Seite 6 Kostenbeitragsrechnung Elternbeiträge ab dem Kostenbeitragsrechnung l Reihenfolge der Abzüge Elternbeitrag laut 6. KiföG M-V ÄndG: 1. Soziale Staffelung ( 21Absatz 2 Satz 3) 2. Übernahme Elternbeitrag ( 21 Absatz 6 Satz 1) 3. Elternentlastung für Geschwisterkinder ( 21 Absatz 5 Satz 3) 4. Elternentlastung U3/Ü3/U7 ( 21 Absatz 5 Satz 2) Nach 21 Absatz 5 Satz 3 und Satz 4 (neu) haben Eltern für das zweite und für jedes weitere Kind in der Kindertagesförderung einen Anspruch auf vollständige Entlastung von den Elternbeiträgen. Soweit bundesgesetzliche Kostenübernahmen oder Beitragsübernahmen durch Satzungsregelungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, zum Beispiel im Rahmen der sozialverträglichen Staffelung, oder gegebenenfalls der Kommunen geregelt sind, sind diese weiterhin vorgreiflich. Ein Abzug der Pauschalbeträge nach Absatz 5 Satz 2 kommt im Falle einer vollständigen Entlastung von den Elternbeiträgen nicht zum Tragen. 3 Hinweis: Die Elternentlastung Geschwisterkinder ( 21 Absatz 5 Satz 3) kommt bei Anspruch laut 6. KiföG M-V ÄndG vorgreiflich vor der Elternentlastung U3/Ü3/U7 ( 21 Absatz 5 Satz 2) zum Tragen. Einige Landkreise planen eine abweichende Reihenfolge der Abzüge in der Kostenbeitragsrechnung vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass die oben aufgeführte Abzugsreihenfolge dem 6. KiföG M-V ÄndG entspricht. Bei abweichender Handhabung durch den zuständigen Örtlichen Träger sprechen Sie diesen bitte darauf an und verweisen auf die Regelungen im 6. KiföG M-V ÄndG. 3 GESETZENTWURF 6. KiföG M-V ÄndG Drucksache 7/2242(neu)
7 Seite 7 - Entlastung Geschwister = Zwischensumme 3 179,55 0,00 2-Geschwisterkind 0,00 0,00 Abb. KEV.KITA l Kinderstammdaten l Kosten l Berechnungsblatt
8 Seite 8 Umsetzungsanforderungen KEV-Träger KEV-Upgrade Elternentlastung Geschwisterkinder ( 21 Absatz 5 Satz 3). In den Kinderstammdaten l Kosten werden in der Kostenbeitragsberechnung die Betragsfelder Entlastung Geschwister und Zwischensumme 3 aufgenommen. Zugehörend zum Feld Entlastung Geschwister sind das Auswahlfeld Anspruchsgrundlage, zur Hinterlegung der Anspruchsgrundlage/ bzw. Anspruchsverweigerung, sowie das Optionsfeld autom. Berechnung. Das Auswahlfeld Anspruchsgrundlage steuert je nach Auswahl die Berücksichtigung der Elternentlastung. Über das Optionsfeld autom. Berechnung, welches im Standard aktiviert ist, kann bei Deaktivierung eine manuelle Betragseingabe in das Betragsfelder Entlastung Geschwister erfolgen. Anpassung der KEV-FIBU Schnittstellen zur Übergabe Elternentlastung Geschwisterkind an das Buchhaltungssystem. Die Mittel Elternentlastung werden je nach Bedarf des Trägers und Struktur der Buchhaltung an die Buchhaltung übergeben und analog den U Elternentlastungen verbucht. Anpassung der Rechnungsdokumente Kita-Betreuung (Eltern). Anpassen der Rechnungsdokumente an die Eltern mit Ausweisung der Elternentlastung Geschwisterkind als Abzug auf den Rechnungsschreiben. Auswertungsübersicht zur Auszahlung Elternentlastung Geschwisterkind. Monatlicher Auswertungsbericht Kita-Träger über die Auszahlung Mittel Elternentlastung Geschwisterkind. Anpassung der Stichtagsmeldungen an den Örtlichen Träger. Anpassung der monatlichen Stichtagsmeldungen an den Örtlichen Träger, wenn diese vom Örtlichen Träger gefordert.
9 Seite 9 Sonstige Hinweise Übernahmeleistungen Elternentlastung Geschwisterkind. Der Gesetzentwurf zum 6. KiföG M-V ÄndG sieht ausschließlich die Übernahme der Elternbeiträge ohne die Verpflegungskosten vor. Die Eltern müssen für die Kosten der Verpflegung auch künftig selbst aufkommen. Eltern, die in der Vergangenheit Kostenübernahmen durch den Örtlichen Träger bewilligt bekommen haben, müssen für eine vollständige Übernahme der Elternbeiträge inklusive der Verpflegungskosten auch künftig die Anträge auf Kostenübernahme stellen. Weisen Sie die betreffenden Eltern bitte frühzeitig darauf hin, die Anträge auf Kostenübernahme auch in 2019 zu stellen.
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