Energiestadt-Bericht. Inhaltsverzeichnis. Erneuerung Energiestadt-Label Gemeinde Lyss. Version: Oktober 2015 Erstellt am: / 30.9.

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1 Energiestadt-Bericht Erneuerung Energiestadt-Label Gemeinde Lyss Inhaltsverzeichnis Version: Oktober 2015 Erstellt am: / Kapitel 1 Kapitel 2 Kapitel 3 Bestandsaufnahme - Auszug aus dem eea Management Tool (EMT): Übersicht Bestandsaufnahme, wichtigste Massnahmen ( Favoriten ) aus den einzelnen Bereichen Antrag zur erneuten Erteilung des Labels Energiestadt : Antrag, Zusammenfassung der Bewertung und Entwicklung, energiepolitische Begründung, Energiestadt-Claim, Unterschriften und Verpflichtungen gegenüber dem Trägerverein (wird veröffentlicht) Auditrapport (wird vom Auditor verfasst) Allgemeine Daten s. eea Management Tool Dieser Energiestadt-Bericht wird durch den Energiestadt-Berater ausgearbeitet und richtet sich an: Die kommunalen Behörden und Verwaltungsabteilungen. Der Bericht dokumentiert die Leistungen, für welche das Label Energiestadt erteilt wurde. Die Arbeitsgruppe in der Gemeinde, welche die Zertifizierungs-Aktivitäten umsetzt. Der Bericht dient als Grundlage für das effiziente und zielgerichtete Controlling des energiepolitischen Programms und hilft bei der jährlichen Beurteilung durch den Energiestadt-Berater. Alle weiteren interessierten Personen, die sich detailliert über die Entwicklung der Aktivitäten und Massnahmen rund um die Erteilung und Bestätigung des Labels Energiestadt informieren möchten. Die kantonale Energiefachstelle, als Grundlage für ihre Stellungnahme. Die AuditorInnen als Grundlage für das Audit und den Antrag an die Labelkommission zur Erteilung resp. Bestätigung des Labels an die Gemeinde. Trägerverein Energiestadt c/o ENCO Energie-Consulting AG Munzachstrasse 4 CH-4410 Liestal Tel. +41 (0) Fax +41 (0) info@energiestadt.ch

2 1 Auszug aus dem eea Management Tool - Entwurf 1.1 Anzahl mögliche und erreichte Punkte Anzahl möglicher Punkte (gemeindespezifisches Potential) Für das Label Energiestadt notwendige Punkte (50%) Für das Label European Energy Award Gold notwendige Punkte (75%) Punkte Punkte Punkte Anzahl erreichter Punkte (effektive Punkte) Punkte 66.0 % 1.2 Bewertung der Bereiche Abbildung 1.1 : Lyss 2016 Abbildung

3 1.3 Bewertung der Massnahmen Massnahmen Maximal Möglich Effektiv Geplant 1 Entwicklungsplanung, Raumordnung % 0 0.0% 1.1 Konzepte, Strategie % 0 0.0% 1.2 Kommunale Entwicklungsplanung % 0 0.0% 1.3 Verpflichtung von Grundeigentümern % 0 0.0% 1.4 Baubewilligung, - kontrolle % 0 0.0% 2 Kommunale Gebäude, Anlagen % 1 1.3% 2.1 Energie- und Wassermanagement % % 2.2 Zielwerte für Energie, Effizienz und Klimawirkung % 0 0.0% 2.3 Besondere Massnahmen % % 3 Versorgung, Entsorgung % % 3.1 Unternehmensstrategie, Versorgungsstrategie % % 3.2 Produkte, Tarife, Kundeninformation % % 3.3 Lokale Energieproduktion auf dem Gemeindegebiet % % 3.4 Energieeffizienz Wasserversorgung % 0 0.0% 3.5 Energieeffizienz Abwasserreinigung % 0 0.0% 3.6 Energie aus Abfall % 0 0.0% 4 Mobilität % 1 1.0% 4.1 Mobilität in der Verwaltung % 0 0.0% 4.2 Verkehrsberuhigung, Parkieren % 1 3.8% 4.3 Nicht motorisierte Mobilität % 0 0.0% 4.4 Öffentlicher Verkehr % 0 0.0% 4.5 Mobilitätsmarketing % 0 0.0% 5 Interne Organisation % 1 2.3% 5.1 Interne Strukturen % 0 0.0% 5.2 Interne Prozesse % 1 4.2% 5.3 Finanzen % 0 0.0% 6 Kommunikation, Kooperation % % 6.1 Kommunikationsstrategie % % 6.2 Kooperation und Kommunikation mit den Behörden % 0 0.0% 6.3 Kooperation und Kommunikation mit Wirtschaft, Gewerbe, Industrie 6.4 Kommunikation und Kooperation mit EinwohnerInnen und lokalen MultiplikatorInnen % % % 0 0.0% 6.5 Unterstützung privater Aktivitäten % 0 0.0% Total % %

4 1.4 Wichtigste Maßnahmen aus den einzelnen Bereichen Bereich 1 Entwicklungsplanung, Raumordnung Massnahme Abfallkonzept B: Das Abfallkonzept (Abfall verhindern / Abfall trennen) stammt von 1991 und wurde letztmals 2004 geändert. Vorgesehen war, dass 1/3 der Wiederverwertung zugeführt wird waren es 47% (28% kompostierbarer Abfall und 19% Altstoffsammlung). Der Restmüll (53%) geht in die MÜVE in Brügg (52 Mitgliedergemeinden). Dort wird Strom und Wärme (bestehende Nahwärmeversorgung) hergestellt. Es gibt ein Litteringkonzept (Okt.2013). U: Im Abfallkonzept (2015) steht: Abfall vermeiden / vermindern und trennen / verwerten / umweltgerecht entsorgen. Die Abfalltarife sind kostendeckend. In Lyss und Busswil besteht je eine Hauptsammelstelle (früher fünf; Ablauf intern optimiert) und eine Aussenstelle (Hard; nur Glas). 1/3 des Grünguts geht seit 2011 an Maurer, Diessbach (Biogasanlage). Der Abfallkalender geht jährlich an jeden Haushalt. W: Kehricht in kg pro EW/a / / / / Detaillierte Angaben zur Abfallstatistik befinden sich im Verwaltungsbericht 2015 (S.62). Neubau Werkhof: Spatenstich erfolgte im August Beschlossen sind - Auszug aus dem Abfallkonzept (2015): Zentrale Unterflur - Sammelstelle auf dem alten Viehmarktplatz für Glas / Blech Zentraler Sammelcontainer am Chasseralweg für Glas / Blech (wie bestehend) Zentrale Sammelmulde in der Hardern für Glas (wie bestehend) Restliche Altstoffe werden künftig bei der edi Entsorgungsdienste AG am Industriering abgegeben Die Gemeinde organisiert 2-4 mal pro Jahr eine zentrale Sonderabfallentsorgung Beim alten Viehmarktplatz können dann Sonderabfälle wie Heimwerkerchemikalien, Farben, Lacke, Lösungs- und Ablaugemittel, Leime, Spraydosen, Fotochemikalien, Medikamente und Quecksilber-Thermometer kostenlos abgegeben werden. Massnahme Energieplanung B: der erste Richtplan Energie (RPE) wurde als kantonales Pilotprojekt ab 2000 (Genehmigung 2005) in Lyss realisiert. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wurde dieser Richtplan Energie neu bearbeitet und trat am in Kraft. U: Die räumliche Festlegung sind in der Richtplankarte und in den Massnahmenblättern festgehalten. Bei allen Bauprojekten wird in der Abteilung Bau+Planung der RPE miteinbezogen und Bauinteressierte werden darauf hingewiesen. / Im RPE sind die Potentiale ausgewiesen und die Massnahmen umfassen auch Vorgaben für EVUs und öff. Bauten. Das Projekt "Wärme Lyss Nord" sticht hervor (damit kann die Hälfte des Lysser Wärmeverbrauchs abgedeckt werden! Siehe auch Energiebulletin 2014/29). Erfolgskontrolle ist beschlossen; breite Abstützung und Kommunikation. Umsetzung "Wärme Lyss Nord": in den Jahren 2017 und 2018 sollen die ersten Kunden im Industriering und an der Bielstrasse Abwärme aus den Prozessen der GZM beziehen können. Die Bauarbeiten haben am begonnen. Einige weitere Projekte aus dem RPE: Wärmeverbund Industrie Süd: Vorstudie Machbarkeit. Abwärmenutzung in bestehender Heizzentrale mit Wärme-Kraft-Koppelung prüfen. Ausbau Wärmeverbund prüfen. Wärmeverbund Nelkenweg: Vorstudie Machbarkeit. Wärmeverbund Bernstrasse: Vorstudie Machbarkeit. Massnahme Mobilitäts- und Verkehrsplanung Räumliches Entwicklungskonzept (mit der Absicht, die Durchlässigkeit der Bahnlinie für den LV mit vier neuen Bahnunterführungen zu verbessern). Verkehrskonzept 2013 mit Zielsetzung den hausgemachten MIV zu reduzieren. Darauf abgestimmt Verkehrsrichtplan und Parkraumplanung Mehrjähriges Mobilitätsprogramm Schwups in Umsetzung wird als Teil FG Energiestadt weitergeführt. Bevölkerungsumfrage mit Fragen zur Mobilität. Überarbeitung Verkehrsrichtplan Busswil 2016 sowie Planung Bahnhofgebiet

5 Bereich 2 Kommunale Gebäude, Anlagen Massnahme Öffentliche Beleuchtung B: 2013 wurde ein LED-Konzept erarbeitet. In den nächsten 4-5 Jahren sollen alle Hg durch LED ersetzt werden. Pro Jahr ca. Fr. 200' GGR-Beschluss im Juni U: Ende 2015 hat es total 2'089 Leuchten (546Hg - 40% weniger als 2011; 942 Na; 601 LED - 9 x so viel wie 2011; alleine 2015 wurden 254 neue LED installiert). Einige Leuchten werden komplett ausgeschaltet (hauptsächlich Hg); die meisten werden um 30% reduziert (Na) und um 50% gedimmt (LED). W: Beleuchtete Strassenlänge: 88'256 m (Gemeinde: 77'879 m; Kanton 10'377 m). Stromverbrauch: 2015: 903'192 kwh (2011: 1'128'960 kwh) MWh/km. Fortsetzung Programm Sanierung Strassenbeleuchtung. Bereich 3 Versorgung, Entsorgung Massnahme Regenwasserbewirtschaftung B/U: Der GEP (genereller Entwässerungsplan) wurde 2003 für Lyss und 2010/11 für Busswil erarbeitet. Momentan werden die Schadenstufen 0 und 1 umgesetzt. Die Gemeinde tendiert zu einem möglichst hohen Anteil an Versickerung hat der GGR den GEP-Kredit für die 3. Etappe bewilligt. W: Im GEP Lyss sind folgende Angaben zu finden (gesamte Fläche 1176 ha): 45% der entwässerten Flächen gehen ins Mischsystem, 18% ins Trennsystem. Auf dem restlichen Gemeindegebiet wir das Regenwasser versickert (37%). Im GEP Busswil sind folgende Daten enthalten (gesamte Fläche 310 ha): 60% Mischabwasser, 30% Trennsystem, 4% des Siedlungsgebiets ist nicht angeschlossen, 6% sind separat erfasste Strassenflächen, die z.t. direkt in Gewässer entwässern oder direkt ins Mischabwasser. Bereich 4 Mobilität Massnahme Temporeduktion und Attraktivierung öffentlicher Räume Konzept öffentlicher Raum (2013). 85% des Wohngebietes Lyss ist verkehrsberuhigt (T30); T30 im Quartier Q15 ab Mitte 2016 umgesetzt. Restgebiet in Lyss baulich bereits beruhigt. Im Ortsteil Busswil über 50% T30 signalisiert. Strassenbeleuchtung wird kontinuierlich auf LED umgestellt. Inforadar wird regelmässig eingesetzt. Geschwindigkeitsmessungen erfolgten im Rahmen Erfolgskontrollen T30; V85 tendenziell sinkend. Publikation v-messungen und Unfallstatistik im Verwaltungsbericht. Die Gefahrenpunkte im Rahmen Verkehrsrichtplan untersucht. Attraktive Fusswege entlang Lyssbach, Knechtpark und Bangertenpark. Neuer Spielplatz im Stigli (grösste Anlage). Überarbeitung Richtplan Verkehr Busswil

6 Massnahme Mobilitätsmarketing in der Gemeinde Plattform und kleines jährliches Budget vorhanden über FG Energiestadt. Massnahmen wie z.b. Neuzuzügerset, Ortsplan, Fahrpläne, Seniorenmobilitätskurse. Schulbusbetrieb (auch Privatschulen) und Erschliesssung Tagesschulen koordiniert durch Gemeinde. Gezielte Öffentlichkeitsarbeit ab 2008 über Anlässe (Themenfilm, Vortrag mit Show, Mobilitätsapéro, Eröffnung Stromtankstelle), Flyer und Website. Velobörse i.d.r. jährlich mit Unterstützung Gemeinde. Verfügbar sind 8 ÖV-Tageskarten gegen 100%-Auslastung. Veloguide: Pilotgemeinde für ein Kommunikationsinstrument zur Förderung des Velos. Aktion mit Schülern öv-werbeaktion und 2015 Wettbewerb und Gratis-öV-Tag Zusätzlicher Stao Tagesschule Evaluation Schwups Aktivierung Busswil Bereich 5 Interne Organisation Massnahme Gremium B: Seit 2010 gibt es die Fachgruppe Energiestadt Lyss (Gemeinderatsbeschluss von 2009). Sie setzt sich zusammen aus 6 Mitgliedern als pol. Parteien (inkl. Gemeinderat), 2 Personen aus der Abt. Bau + Planung (Vorbereitung/Leitung) und 3 Fachpersonen (ESAG, Mobilität, Energie) und ist zuständig für alle Energiethemen. Die neuen Mitglieder (ab 2014) wurden im Energiebulletin vorgestellt. U: die FG tagt 4-5 x pro Jahr (der Energiestadtberater ist immer dabei und hat noch zusätzlich mehrere Kontakte pro Jahr über die Energieberatung Seeland). Einige beschlossene Massnahmen im 2016: Mitarbeit am Tag der Sonne, Vorgaben EPOLI mit 65% und Bereich 2 mit 69%. Solar Award ab Fachgruppe Energiestadt plant zusätzliche Aktivitäten. Hinweis: Kommunikationsvielfalt und -qualität beibehalten. Massnahme Erfolgskontrolle und jährliche Planung B: der Energiestadtberater und der Mobilitätsexperte sind Mitglieder der Fachgruppe Energiestadt und sind somit eng verbunden mit der Gemeinde und deren Energie-Aktivitäten. Die Erfolgskontrolle und Übersicht der geplanten Massnahmen (im Budget enthalten) finden alljährlich statt. U: Wegen der WOV-Vorgabe wird die Zielerreichung alljährlich überprüft und im Geschäftsbericht festgehalten. Ein Kurzbericht der Erfolgskontrolle wird jeweilen auf der Homepage publiziert ( Neue Massnahmen aus der FG werden zusätzlich erfasst. W: das Aktivitätenprogramm konnte zu etwa 3/4 angegangen werden (neue Massnahmen kamen zusätzlich dazu). Erfolgskontrolle mit Kurt Marti, Energiestadtberater jährliche Planung mit FG Energiestadt

7 Bereich 6 Kommunikation, Kooperation Massnahme Andere Gemeinden und Regionen B/U: Lyss ist Mitglied des Vereins seeland.biel/bienne. Seit 1999 finden regelmässig sogenannte Energie-Teilregionsgespräche (Gemeinderat, Energiebeauftragte, Bauverwalter) statt (organisiert durch Energieberatung Seeland). Letztmals für die Teilregion um Lyss am in Lyss mit den Themen "Infos Kanton/Energiestadt/Energieberatung Seeland/seeland.biel/bienne" und "Erfahrungsaustausch unter den Gemeinden". Kennzahlenvergleich (55 Seeländer Gemeinden) auf Homepage der regionalen Energieberatung Seeland ( Am : ERFA Energiestädte/BEakom Seeland in Biel. Am wurde eine Delegation aus Kerzers (FR) über Energiestadt informiert. Am führte Lyss das "ERFA-Treffen Energiestädte" durch. Am : Infos an Markus Sommerhalder, CSD, wegen Richtplan Energie (für RPE Thun). W: Solarplattform Seeland (gegründet von Lyss zusammen mit Biel, Brügg und Nidau). Hinweise: gemäss Wunsch aus den Teilregionsgesprächen Energie 2015 der Energieberatung Seeland könnte etwa 2019 wieder eine Thermografieaktion durchgeführt werden (ev. mehrere Gemeinden im Seeland zusammen). Massnahme Leuchtturmprojekt B: aus dem Richtplan Energie entstand das Projekt "Wärme Lyss Nord" ( Die Gemeinde gibt bei beanstandeten Feuerungsanlagen längere Fristen, damit diese dann an der FW anschliessen können, sofern sie im Verorgungsgebiet liegen. U: Im Energiebulletin wird dieses Projekt vorgestellt: "Im Richtplan Energie der Gemeinde Lyss, welcher am 28. September 2013 in Kraft getreten und behörden-, aber nicht grundeigentümverbindlich ist, wird festgelegt, dass die bisher nicht genutzte industrielle Abwärme der GZM unbedingt verwendet werden sollte. Es fällt eine Abwärme von über 40 GWh/a mit einer Temperatur um 90 C an, was über 50% des heutigen Wärmebedarfs von Lyss (ohne Ortsteil Busswil) ausmacht. Diese Abwärme soll zukünftig über einen Wärmeverbund, der bis ins Zentrum von Lyss reicht, zum Heizen und Brauchwarmwassererwärmen verwendet werden....". Am begann die Wärme Lyss Nord AG mit den Bauarbeiten für den Wärmeverbund im Norden. In den Jahren 2017 und 2018 sollen die ersten Kunden im Industriering und an der Bielstrasse Abwärme aus den Prozessen der GZM beziehen können. Der vorläufige Endausbau ist für das Jahr 2020 vorgesehen. Das Investitionsvolumen gibt die Wärme Lyss Nord AG mit 15 Millionen Franken an. Das ist ein Leuchtturmprojekt für Lyss

8 Energiestadt-Bericht Erneuerung Energiestadt-Label Gemeinde Lyss Kapitel 2: Antrag zur erneuten Erteilung des Labels Energiestadt Erstellt am: / Die Gemeinde Lyss vertreten durch Gemeinderat Rolf Christen beantragt beim Trägerverein Energiestadt die erneute Erteilung des Labels Energiestadt Gemeindevertreterin Vorname Name Rolf Christen Funktion Gemeinderat Anschrift c/o Bau+Planung; Bahnhofstrasse 12; 3250 Lyss Telefon rolf.christen@lyss.ch Kontaktperson Gemeinde Vorname Name Ruedi Frey Funktion Leiter Bau+Planung Anschrift Bau+Planung; Bahnhofstrasse 12; 3250 Lyss Telefon ruedi.frey@lyss.ch Weitere Informationen auf der Internet-Seite der Gemeinde (Website der Gemeinde zur Energiethematik) 2

9 Energiestadt-Berater Vorname Name Anschrift Telefon / Kurt Marti Ingenieurbüro für Energie und Umwelt; Richtersmattweg 114; 3054 Schüpfen / kump.marti@bluewin.ch Mobilitäts-Experte Vorname Name Anschrift Telefon / Martin Wälti Büro für Mobilität AG; Eymatt 27; 3400 Burgdorf / martin.waelti@bfmag.ch Zusammenfassung der Bewertung Anzahl möglicher Punkte (gemeindespezifisches Potential) Pt. Für das Label Energiestadt notwendige Punkte (50%) Pt. Für das Label European energy award Gold notwendige Punkte (75%) Pt. Anzahl erreichter Punkte (effektive Punkte nach Audit) Pt. 66 % Entwicklung der Gemeinde als Energiestadt Jahr Status Möglich Effektiv In Prozent Version Management Tool Version Bewertungshilfe 2000 Zertifizierungsaudit Pt 84.0 Pt 57 % Label-Erneuerung Pt Pt 62 % Label-Erneuerung Pt Pt 63 % Label-Erneuerung Pt Pt 64 % V_ Label-Erneuerung Pt 308.7Pt 66 % V_ Claim der Energiestadt Der von der Gemeinde bestehende Claim (entsprechend dem Manual Logo Energiestadt) ist: Begründung für die Bewertung Das Engagement der Gemeinde Lyss in allen sechs Bereichen von Energiestadt hat dazu geführt, dass die Bewertung seit der Erstzertifizierung kontinuierlich gestiegen ist und gilt somit als bestes Indiz für die vielen beschlossenen und realisierten Gross- und Kleinmassnahmen auf dem Gemeindegebiet und auch im Seeland zur Unterstützung für Nachbargemeinden. 2

10 Energiepolitische Zielvorgaben (Richtlinien + Zielsetzungen ) Auszug aus dem Richtplan Energie Die Gemeinde Lyss beabsichtigt mit der Richtplanung Energie den Energiebedarf zu minimieren, Abwärme (insbesondere der GZM) und einheimische erneuerbare Energien vermehrt zu nutzen sowie das bestehende Erdgasnetz zu verdichten, aber nicht weiter auszubauen. Dabei werden zur Verbesserung der Effizienz Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen zum Einsatz kommen. Zudem sollen die gemeindeeigenen Liegenschaften Vorbildcharakter haben. Die vorgesehenen Massnahmen stehen im Einklang mit der Strategie "Energiestädte auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft". Gemäss verabschiedetem GGR-Leistungsauftrag gelten für das Re-Audit 2016 folgende Vorgaben: Gesamtpunktestand Energiestadt 65% (inkl. 1% Reserve) Bereich kommunale Gebäude und Anlagen 69% (inkl. 2% Reserve) Diese Werte sind Minimalangaben, die eingehalten werden sollten. Wichtigste Aktivitäten der nächsten Jahre Die Realisierung des Leuchtturmprojekts Wärme Lyss Nord (damit kann etwa die Hälfte des Lysser Wärmeverbrauchs abgedeckt werden) bis Die Umsetzung der weiteren Massnahmen aus dem Richtplan Energie. Die Beibehaltung des hohen Standards im Bereich Kommunikation. Die Einführung des Bürgerbeteiligungsmodells der Solarplattform Seeland für PV-Anlagen. Busswil: Planungen Bahnhofsgebiet, Mobilität (Lysser Buslinien weiterführen), Richtplan Energie. Einführung Gebäudestandard

11 Verpflichtung gegenüber dem Trägerverein Energiestadt Die Mitgliedschaft im Trägerverein Energiestadt ist Voraussetzung für die Verleihung des Labels Energiestadt Das entsprechende Gemeinwesen ist seit 20O0 Mitglied des Trägervereins Energiestadt. Die zuständige Behörde nimmt Kenntnis von den Grundlagen zur Zertifizierung von Städten und Gemeinden mit dem Label Energiestadt; Die gültigen Statuten des Trägervereins Energiestadt ( - Das gültige Reglement des Trägervereins Energiestadt ( - Den vollständigen Energiestadt-Bericht Kapitel 1-3 gemäss der lnhaltsübersicht. Die zuständige Behörde verpflichtet sich mit diesem Antrag - Die mit dem energiepolitischen Programm für 4 Jahre erklärten Aktivitäten im Rahmen der bewilligten Budgets termingerecht durchzuffihren und damit ihre energiepolitischen Anstrengungen zu vertiefen und kontinuierlich auszubauen. - Eine Arbeitsgruppe oder Kommission einzusetzen und mit entsprechenden Aufgaben und Kompetenzen zu versehen. Die Fortschriüe im Rahmen einer jährlichen Erfolgskontrolle mit dem Energiestadt-Berater/der Energiestadt-Beraterin zu prüfen. Die Resultate zur Veröffentlichung frei zu geben (Dieses Kapitel wird auf aufgeschaltet.) Die zuständige Behörde bestätigt mit ihrer Unterschrift zu diesem Antrag, dass sie die kantonalen und nationalen Vorgaben im Energie- und Klimabereich vorbildlich umsetä. Alle vier Jahre ist das Label mit sämtlichen Elementen gemäss Inhaltsverzeichnis Kapitel 1-3 neu zu beantragen. Das Re-Audit wird analog der Zertifizierung durchgeführt, die Erneuerung des Labels wird durch einen Beschluss der Labelkommission bestätigt. Unterschriften der Beteiligten Vertretung der antngsstellenden Behörde Energiestadt-Berater Ort, Datum Schüpfen, den Unterschrift!-1,_,-" *l- ta,oä

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