Energiestadt-Bericht. Inhaltsverzeichnis. Erneuerung Energiestadt-Label Stadt Luzern. Version: Oktober 2015 Erstellt am:
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1 Energiestadt-Bericht Erneuerung Energiestadt-Label Stadt Luzern Inhaltsverzeichnis Version: Oktober 2015 Erstellt am: Kapitel 1 Kapitel 2 Kapitel 3 Bestandsaufnahme - Auszug aus dem eea Management Tool (EMT): Übersicht Bestandsaufnahme, wichtigste Massnahmen ( Favoriten ) aus den einzelnen Bereichen Antrag zur erneuten Erteilung des Labels Energiestadt Gold : Antrag, Zusammenfassung der Bewertung und Entwicklung, energiepolitische Begründung, Energiestadt-Claim, Unterschriften und Verpflichtungen gegenüber dem Trägerverein (wird veröffentlicht) Auditrapport (wird vom Auditor/von der Auditorin verfasst) Allgemeine Daten s. eea Management Tool Dieser Energiestadt-Bericht wird durch den Energiestadt-Berater ausgearbeitet und richtet sich an: Die kommunalen Behörden und Verwaltungsabteilungen. Der Bericht dokumentiert die Leistungen, für welche das Label Energiestadt Gold erteilt wurde. Die Arbeitsgruppe in der Stadt, welche die Zertifizierungs-Aktivitäten umsetzt. Der Bericht dient als Grundlage für das effiziente und zielgerichtete Controlling des energiepolitischen Programms und hilft bei der jährlichen Beurteilung durch den Energiestadt-Berater. Alle weiteren interessierten Personen, die sich detailliert über die Entwicklung der Aktivitäten und Massnahmen rund um die Erteilung und Bestätigung des Labels Energiestadt informieren möchten. Die kantonale Energiefachstelle, als Grundlage für ihre Stellungnahme. Die AuditorInnen als Grundlage für das Audit und den Antrag an die Labelkommission zur Erteilung resp. Bestätigung des Labels an die Stadt. Trägerverein Energiestadt c/o ENCO Energie-Consulting AG Munzachstrasse 4 CH-4410 Liestal Tel. +41 (0) Fax +41 (0) info@energiestadt.ch
2 Energiestadt-Bericht Erneuerung Energiestadt-Label Stadt Luzern Kapitel 2: Antrag zur erneuten des Labels Energiestadt Gold Erstellt am: Die Stadt Luzern vertreten durch Stadtrat Adrian Borgula beantragt beim Trägerverein Energiestadt die erneute Erteilung des Labels Energiestadt und beantragt beim Forum European Energy Award e.v. die erneute Erteilung des Labels Energiestadt Gold resp. des European Energy Award Gold. Stadtvertreterin Vorname Name Adrian Borgula Stadtrat, Umwelt, Verkehr und Sicherheit Obergrundstrasse 1, 6002 Luzern Telefon / Fax / adrian.borgula@stadtluzern.ch Kontaktperson Stadt Vorname Name Bernhard Gut Energiebauftragter Industriestrasse 6, 6005 Luzern Telefon / Fax / bernhard.gut@stadtluzern.ch Weitere Informationen auf der Internet-Seite der Gemeinde (Website der Gemeinde zur Energiethematik) 1
3 Energiestadt-Berater Vorname Name Jules Pikali Energiestadtberater OekoWatt GmbH, Poststrasse 1, 6343 Rotkreuz Telefon / Fax / jules.pikali@oekowatt.ch Expertin (Coach, Mobilitätsexperten o.ä.; falls vorhanden, ansonsten Abschnitt löschen oder leer lassen) Vorname Name Claudia Luethi Mobilitätsexpertin Luethi+Partner Gmbh, Friedberghöhe 17, 6004 Luzern Telefon / Fax / info@luethipartner.ch Zusammenfassung der Bewertung Anzahl möglicher Punkte (gemeindespezifisches Potential) 493 Pt. Für das Label Energiestadt notwendige Punkte (50%) 246 Pt. Für das Label European energy award Gold notwendige Punkte (75%) 370 Pt. Anzahl erreichter Punkte (effektive Punkte nach Audit) 423 Pt % Entwicklung der Stadt als Energiestadt Jahr Status Möglich Effektiv In Prozent Version Management Tool Version Bewertungshilfe 1999 Zertifizierungsaudit 470 Pt Pt 53 % Label-Erneuerung 470 Pt Pt 64 % Label-Erneuerung 476 Pt 329.6Pt 69 % Label-Erneuerung 479 Pt Pt 78 % Label-Erneuerung 487 Pt Pt 83 % V_3_2_CH_D Label-Erneuerung 493 Pt Pt 86 %
4 Claim der Energiestadt Der von der Stadt bestehende Claim (entsprechend dem Manual Logo Energiestadt) ist: Luzen, european energy award Begründung für die Bewertung Energiepolitische Zielvorgaben (qualitativ und quantitativ, entsprechend Leitbild, Legislaturzielen, Energiekonzept ) Am 9. Juni 2011 hatte der Grosse Stadtrat die von ihm in Auftrag gegebene Energie- und Klimastrategie Stadt Luzern und das darauf basierende Reglement für eine nachhaltige städtische Energie-, Luftreinhalte- und Klimapolitik (Energiereglement) beschlossen (B+A 7/2011). Das Energiereglement wurde von der Stimmbevölkerung am 27. November 2011 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 68 Prozent gutgeheissen. Ziele von Strategie und Reglement sind die Reduktion der lokalen Luftverschmutzung, der klimaschädigenden Treibhausgasemissionen und der Abhängigkeit von sich verknappenden fossilen Energieträgern. Ferner soll der Bezug von Atomstrom sukzessive reduziert und bis 2045 ganz aufgegeben werden. Erreicht werden sollen diese Zielsetzungen durch die Senkung des Energieverbrauchs, durch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger und durch den effizienten Einsatz der verbleibenden Energieträger. Das Energiereglement strebt in Übereinstimmung mit den Zielen der kantonalen Energiepolitik die Ziele der 2000-Watt- Gesellschaft an. Der Ausstoss von Treibhausgasen soll bis 2050 auf 1 Tonne pro Kopf der Bevölkerung reduziert werden, der Energieverbrauch soll im Zeitraum 2050 bis 2080 den Zielwert von 2000 Watt Dauerleistung pro Kopf der Bevölkerung erreichen. Die Energie- und Klimastrategie Stadt Luzern hat die geeigneten Massnahmenschwerpunkte definiert und ihr Potenzial ausgewiesen. Sie hat aufgezeigt, dass die Zielsetzungen erreichbar sind, aber eine deutliche Intensivierung der städtischen Energie-, Luftreinhalte- und Klimapolitik erfordern. Die zur Zielerreichung notwendigen Absenkpfade bezüglich Treibhausgas-Emissionen und Energieverbrauch sind in Artikel 5 des Energiereglements in Zehnjahresschritten definiert. Die Massnahmen werden jeweils zu mehrjährigen Aktionsplänen zusammengefasst. Deren Finanzierung erfolgt in der Regel über den städtischen Energiefonds. Für Massnahmen ausserhalb ihres Einflussbereiches stellt die Stadt Luzern entsprechende Anträge an den Kanton Luzern oder an den Bund. Der Aktionsplan Luft, Energie, Klima 2015 umfasst die folgden Massnahmenschwerpunkteé - Energieerzeugung und Energieversorgung - Gebäude - Geräte, Anlagen, Prozesse - Information, Kommunikation und Beratung - Mobilität - Vorbildrolle Stadt Luzern. 3
5 Wichtigste Aktivitäten der nächsten Jahre (Highlights aus dem energiepolitischen Aktivitätenprogramm) Der Aktionsplan Luft, Energie, Kima 2015 gibt die Vorgaben für die energiepolitischen Aktivitäten der Stadt Luzern. Die Umsetzung der Energiepolitischen Massnahmen ist durch die Gesamtplanung gewährleistet, wo entsprechende Fünfjahresziele festgelegt sind. Nachfolgend die geplanten im Rahmen des Aktionsplan Luft, Energie, Kima 2015: G003 Energetische Betriebsoptimierung von Haustechnik und Heizanlagen Privater G004 Proaktive Energieberatung beim Ersatz bestehender Feuerungsanlagen G005 Verstärkung Energieberatung, Wiedereinführung und Ausbau Energiecoaching G006 Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien und Umweltwärme durch finanzielle Förderung und Schaffung optimaler Rahmenbedingungen G010 Energetische Anforderungen an Gebäudesanierungen erhöhen (MuKEn Stadtgebiet) GA001 Effizienzsteigerung durch Ersatz von gewerblichen Geräten und Anlagen GA003 Reduktion der Luftschadstoffemissionen von Holzfeuerungen GA004 Reduktion der Luftschadstoffemissionen von Blockheizkraftwerken (BHKW) I009 Endkunden Verbrauchsvergleich Energie sichtbar machen I021 Öko-Kompass: Niederschwellige Umweltberatung für KMU in Luzern einführen M005 Siedlungsräume optimal mit ÖV und LV erschliessen M011 Parkraumpolitik und Vorschriften (Überarbeitung PP-Reglement) V004 Städtisches Beschaffungswesen kompatibel zur 2000-Watt-Gesellschaft V014 Richtlinien Energie- und Gebäudetechnik für städtische Liegenschaften V019 Erhebung aller Energieverbrauchsdaten der Stadtverwaltung Ausserhalb des Aktionsplan Luft, Energie, Kima 2015 sind folgende Aktivtäten zu beachten: Mobilitätsstrategie der Stadt Luzern Kommunaler Richtplan Energie Energiefonds 4
6 Verpflichtung gegenüber dem Trägerverein Energiestadt Die Mitgliedschaft im Trägerverein Energiestadt ist Voraussetzung für die Verleihung des Labels Energiestadt Gold. Das entsprechende Gemeinwesen ist seit 1993 Mitglied des Trägervereins Energiestadt. Die zuständige Behörde nimmt Kenntnis von den Grundlagen zur Zertifizierung von Städten und Gemeinden mit dem Label Energiestadt: Die gültigen Statuten des Trägervereins Energiestadt ( Das gültige Reglement des Trägervereins Energiestadt ( Den vollständigen Energiestadt-Bericht Kapitel 1-3 gemäss der Inhaltsübersicht. Die zuständige Behörde verpflichtet sich mit diesem Antrag Die mit dem energiepolitischen Programm für 4 Jahre erklärten Aktivitäten im Rahmen der bewilligten Budgets termingerecht durchzuführen und damit ihre energiepolitischen Anstrengungen zu vertiefen und kontinuierlich auszubauen. Eine Arbeitsgruppe oder Kommission einzusetzen und mit entsprechenden Aufgaben und Kompetenzen zu versehen. Die Fortschritte im Rahmen einer jährlichen Erfolgskontrolle mit dem Energiestadt-Berater/der Energiestadt- Beraterin zu prüfen. Die Resultate zur Veröffentlichung frei zu geben (Dieses Kapitel wird auf aufgeschaltet.) Die zuständige Behörde bestätigt mit ihrer Unterschrift zu diesem Antrag, dass sie die kantonalen und nationalen Vorgaben im Energie- und Klimabereich vorbildlich umsetzt. Alle vier Jahre ist das Label mit sämtlichen Elementen gemäss Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 5 neu zu beantragen. Das Re-Audit wird analog der Zertifizierung durchgeführt, die Erneuerung des Labels wird durch einen Beschluss der Labelkommission bestätigt. Verpflichtung gegenüber dem Forum European Energy Award e.v. (betrifft nur Anträge für das Label Energiestadt Gold; Abschnitt kann ansonsten gelöscht werden) Die Erteilung des European Energy Award Gold ist kostenpflichtig (Gebührenordnung s. Mit der Erteilung des European Energy Award Gold ergeben sich für die Stadt keine zusätzlichen Verpflichtungen. Das Forum European Energy Award e.v. stützt sich voll und ganz auf die Zusammenarbeits-Vereinbarungen der gesuchstellenden Behörde mit dem Trägerverein Energiestadt. Unterschriften der Beteiligten Vertretung der antragsstellenden Behörde Ort, Datum Luzern, den 23.Juni.2017 Unterschrift Energiestadt-Berater Ort, Datum Rotkreuz, den 23.Juni 2017 Unterschrift 5
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