Klasse(n)fahrt Natur und Abenteuer

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1 Klasse(n)fahrt Natur und Abenteuer Outdoorevents und Erlebnispädagogik 1 Klassenfahrten und Erlebnispädagogik Naturerlebnisse und Abenteuer mit Lerneffekt für Schüler, Auszubildende und Studenten

2 Erlebnis Klassenfahrt Sie planen mit Ihrer Schulklasse von der Grundschule bis zur Oberstufe bzw. in der Berufsausbildung einen Ausflug oder eine Klassenfahrt, einen erlebnispädagogischen Tag weit weg vom Klassenzimmer oder einen mehrtägigen Schullandheimaufenthalt? Gerne möchten wir, der Kanusport Oberschwaben (KSO) Sie bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unterstützen. 2 Hinter dem Kanusport Oberschwaben stehe ich Franz Haag, als ausgebildeter Erlebnispädagoge und Kanulehrer sowie mein fachsportlich und pädagogisch qualifiziertes Team. Wir sind seit mehr als 15 Jahren im Bereich Kanu- und Outdoor-Aktivitäten sowie Erlebnispädagogik als zuverlässiger Veranstaltungspartner aktiv. Es ist mir ein persönliches Anliegen Kindern und Jugendlichen die Natur und die Verantwortung für diesen Lebensraum auf spielerische Art und Weise näher zu bringen. Denn was wir schätzen, schützen wir!

3 Lassen Sie sich von uns überzeugen! Speziell für Lehrerinnen und Lehrer bieten wir zum Kennen lernen von KSO und unserem Angebot interessante Aktivitäten an. Termine und Preise nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage. Maßgeschneidert für Auszubildende haben wir spezielle Outdoorund Indoortrainings entwickelt. Das Vermitteln von Lerntechniken, Einfinden in einen neuen Lebensabschnitt und Abbauen von Prüfungsängsten steht im Mittelpunkt der Trainings. Informationen finden Sie in unserer Broschüre Ausbildung Schnittstelle zwischen Schule und Beruf. Symbole Jede Tour wird durch Symbole mit folgender Bedeutung gekennzeichnet: Konditionsanspruch einfach - anspruchsvoll Schwierigkeitsgrad einfach - anspruchsvoll Inhaltsübersicht Abenteuer aber sicher 4 Abenteuer Klassenfahrt 6 Kanutour auf der Donau 8 Kanu mal anders 10 Spaß am Baggersee 14 Mittendrin und nicht nur dabei 16 Outdoor-Wildnisevents 18 Schullandheimaufenthalt 20 Erlebnispädagogik 22 Allgemeiner Hinweis zu den im Prospekt angegebenen Preisen: Die Preise gelten für Schulklassen ab 20 Schülern. Je 15. Schüler ist eine Begleitperson (15+1, 30+2, ) frei. Jede weitere Begleitperson bezahlt den ermäßigten Schülerpreis. 3

4 4 Abenteuer aber sicher Unsere Philosophie Sicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit sind für uns untrennbar miteinander verknüpft. Unsere angebotenen Aktivitäten finden überwiegend in der freien Natur statt und diese ist zum Glück nicht berechenbar. Umso wichtiger sind für uns die Sicherheit unserer Teilnehmer, die Qualität unseres Angebots und der Schutz der Natur. Unsere Unfallfreiheit seit Gründung bestärkt uns darin, mit unserem Sicherheits- und Qualitätsanspruch auf dem richtigen Weg zu sein. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden, tun wir viel: Unsere Mitarbeiter sind ausgebildete und zertifizierte Tourguides, Kanulehrer oder Fachübungsleiter. Die erlebnispädagogischen Programme werden von qualifizierten Pädagogen mit Zusatzqualifikation im Bereich Natur und Erlebnis durchgeführt. Wir stellen ausschließlich Ausrüstung in top Qualität zur Verfügung. Unsere Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung Kanutouristik (BKT) und im Verband Deutsche Kanu- und Outdoor-Schulung (VDKS) garantiert, dass wir immer die aktuellen Qualitätsstandards erfüllen. Seit 2007 sind wir mit dem VIABONO Qualitäts- und Umweltsiegel ausgezeichnet. Im Mittelpunkt dieser Auszeichnung steht unser besonderes Engagement für naturschutzgerechten und qualitätsorientierten Tourismus auf dem Wasser.

5 Alle Mann an Bord......, aber wichtige Voraussetzung für die Aktionen auf dem Wasser sind Schwimmkenntnisse! Weitere Hinweise erhalten Sie bei den einzelnen Aktionsbeschreibungen. Ausgezeichnetes Engagement Die UNESCO zeichnete Ende 2008 ein von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördertes Projekt im Bereich Kanu und Naturerlebnis im Rahmen der Weltdekade zur nachhaltigen Bildung aus. Belohnt wurde hiermit auch der Einsatz von KSO, der als Kooperationspartner an dem Projekt mit den Schwerpunkten Kanu und Erlebnispädagogik mitarbeitet. 5

6 Die Naturerlebnis- und Spaßgarantie ist mit einer gemeinsamen Kanutour gesichert. Ob als Steuermann oder Motor, jedes Teammitglied findet seinen Platz im Kanu. Die Kanufahrt gestalten wir als spannenden Wasserausflug oder auch als interessante Exkursion ganz nach Ihren Wünschen. 6 Abenteuer Klassenfahrt Auf dem Wasser gibt es viel zu entdecken Unsere Kanutouren sind abwechslungsreich und einfach zu fahren. Nach der intensiven Einweisung durch unsere Kanuguides können die Touren in der Regel gut von SchülerInnen ab der Klassenstufe 7 ohne Geleit unserer Guides befahren werden. Bei Schulklassen bis zur Klassenstufe 7 empfehlen wir die Begleitung durch unsere ausgebildeten Tourguides. Voraussetzung zur Teilnahme an den Paddeltouren sind Schwimmkenntnisse. Fahrten ohne Begleitung unserer Guides sollten durch Begleitpersonen z.b. Lehrkräfte oder Eltern mit Kenntnissen im Kanu fahren und in Erste Hilfe begleitet werden.

7 Ablauf der Kanutouren Individuelle Anreise zum Treffpunkt Verteilen der Ausrüstung Intensive Einweisung ins Kanu fahren und Erläuterung des Streckenverlaufes Kanufahrt Abholen der Ausrüstung am Kanuausstieg Individuelle Abreise Unser Service Transfer und Bereitstellen der kompletten Kanuausrüstung bestehend aus Boot, Paddel, Schwimmweste und Gepäcktonne bzw. Packsack Einweisen und Schulen der Teilnehmer in das Kanu fahren sowie den Streckenverlauf durch unsere qualifizierten Mitarbeiter Bereitstellen einer detaillierten Streckenbeschreibung mit Flusskarte Ihre Optionen Begleiten der Kanutour durch ausgebildete Guides Personentransfer vor Ort (auch Abholung am Bahnhof oder Schullandheim) Gepäcktransfer Anleiten von Initiativübungen und Interaktionsspielen Organisieren und Durchführen von Erweiterungsprogrammen wie Gewässerökologie, Kraftwerksbesichtigung, naturkundliche Führungen 7

8 Kanutour auf der Donau Natur pur 8 Unsere Kanutouren durch das Naturschutzgebiet Donauwiesen zwischen Riedlingen und Munderkingen sind ein wahres Naturerlebnis. Hier begeistert die Donau durch ihren abwechslungsreichen Flusscharakter und eine fast unberührte Natur. Auf diesem Abschnitt bieten sich Touren mit einer Dauer von 2 Stunden bis 2 Tagen an. Längere Kanutouren bis zu 5 Tagen sind zwischen Mengen-Blochingen und Ulm möglich.

9 Unsere Empfehlungen für Schulklassen Tour 1 Tour 2 2- stündige Kanutour durch das Naturschutzgebiet Donauwiesen von Riedlingen Naturschutzgebiet Donauwiesen von Ried- 4- stündige Kanutour inkl. Pause durch das bis Zwiefaltendorf. lingen bis Rechtenstein. Tour 3 2- tägige Kanutour auf der Donau mit Übernachtung auf einer Zeltwiese. Streckenlänge: Preis: 11 km 15,- Schüler ohne Guide 19,- Schüler mit Guide Streckenlänge: Preis: 17 km 19,- Schüler ohne Guide 24,- Schüler mit Guide Streckenlänge: Preis: 29 km 39,- Schüler inkl. Zeltplatzgebühren Neben den exemplarisch aufgeführten und besonders für Schulklassen geeigneten Touren bieten wir auf der Donau noch weitere Touren zwischen Blochingen und Ulm sowie auf der Iller, der Schussen und dem Bodensee an. Kommen Sie hierzu mit uns ins Gespräch. 9

10 Kanu mal anders Alternative Fortbewegungsmittel gefällig 10 Paddeln im großen Stil Unterwegs mit dem Mannschaftscanadier Der Mannschaftscanadier ist ein großes Kanu, das 9 Personen plus Guide Platz bietet. Die Bootsinsassen sind mit einem Stechpaddel ausgerüstet. Alle sitzen in einem Boot und es kommt auf den Einsatz jedes Crewmitgliedes an, denn nur zusammen sind wir stark. Im großen Canadier ist der Ausgleich unterschiedlicher Leistungspotenziale innerhalb der Gruppe sehr gut möglich. Somit eignet sich der Mannschaftscanadier besonders für heterogene Gruppen, für Gruppen mit sportlicher oder körperlicher Einschränkung und auch für Menschen mit Behinderung. Die Begleitung durch einen erfahrenen Lenker im Boot ergänzt die hohe Sicherheit.

11 Unsere Empfehlungen Tourenvorschlag Donau 1 2- stündige Kanutour durch das Naturschutzgebiet Donauwiesen von Riedlingen bis Zwiefaltendorf. Tourenvorschlag Donau 2 4- stündige Kanutour inkl. Pause, durch das Naturschutzgebiet Donauwiesen von Riedlingen bis Rechtenstein. Tourenvorschlag Iller Donau 4- stündige Kanutour von Oberkirchberg bis Ulm. Streckenlänge: 11 km Streckenlänge: 17 km Streckenlänge: 15 km Preis: 27,- Schüler mit Guide Preis: 35,- Schüler mit Guide Preis: 35,- Schüler mit Guide Unser Service Begleitung durch ausgebildete Kanuführer im 10-er Canadier. Transfer und Bereitstellen der kompletten Kanuausrüstung bestehend aus Boot, Paddel, Schwimmweste und Gepäcktonne bzw. Packsack Einweisen und Schulen der Teilnehmer in das Kanu fahren und den Streckenverlauf durch unsere qualifizierten Mitarbeiter 11

12 Kanu mal anders Alternative Fortbewegungsmittel gefällig 12 Lust zu experimentieren Unterwegs mit dem Raft oder Schlauchcanadier Beim Raften sind wir mit großen Schlauchbooten, in denen 10 bis 16 Personen Platz finden, unterwegs. Die Rafts sind extrem kippstabil. Durch ihre Form sind sie recht gemächlich unterwegs und die Boote schwimmen immer, selbst im gekenterten Zustand. Der gemeinsame Spaß ist vorprogrammiert, ein munteres Aus- und Wiedereinsteigen, um während der Fahrt ein kurzes Bad zu nehmen, ist eine erfrischende Abkühlung. Der Schlauchcanadier ist ebenfalls ein stabiles Schlauchboot in Form eines Canadiers und er erlaubt eine wendigere und schnellere Fahrt als das Raft. Platz finden 2 bis 4 Personen.

13 Unsere Empfehlungen Iller und Donau 3- stündige Kanutour von Oberkirchberg bis Ulm. Donau die Spritzige 3- stündige Kanutour von Binzwangen nach Riedlingen inkl. Pause. Donau die Flotte 2,5- stündige Kanutour von Rottenacker nach Öpfingen. Streckenlänge: 10 km Streckenlänge: 8 km Streckenlänge: 11 km Preis: 23,- Schüler ohne Guide Preis: 23,- Schüler ohne Guide Preis: 23,- Schüler ohne Guide 29,- Schüler mit Guide 29,- Schüler mit Guide 29,- Schüler mit Guide Unser Service Begleitete oder nicht begleitete Tour im Schlauchcanadier für 2-4 Personen oder begleitete Tour im Raft für Personen Transfer und Bereitstellen der kompletten Ausrüstung bestehend aus Boot, Paddel, Schwimmweste und Gepäcktonne bzw. Packsack Einweisen und Schulen der Teilnehmer in das Boot fahren und den Streckenverlauf durch unsere qualifizierten Mitarbeiter 13

14 Spaß am Baggersee Paddeln, Baden, Spielen Die erfrischende Alternative zum klassischen Wandertag. Spiel, Spaß, Spannung an und auf dem Wasser. 14 KSO bietet ein umfangreiches Repertoire für Erlebnisse in, an und auf dem Wasser. Kleine Kostprobe aus unserem Füllhorn an Möglichkeiten gefällig? Kanukurs, Kanuspiele, Floßbau, Baggerseerallye, Gewässerökologie, Lagerfeuer, Grillen.

15 Ausgewählte Aktionen Baggerseerallye Es gilt eine Vielfalt an Wettkampf- oder Interaktionsspielen, wie Kanu-Fun-Slalom, Hindernisfahrten usw. zu meistern. Dauer: Einen oder einen halben Tag Ökologie am See Gemeinsam erforschen wir mit einfachen Versuchen physikalische und chemische Eigenschaften des Gewässers. Wir beobachten die Flora und Fauna im und um das Wasser und ziehen Schlüsse auf ihren Lebensraum. Dauer: 1 bis 3 Std. 15 Gerne erstellen wir Ihnen Ihr maßgeschneidertes Angebot für Ihre Klassenfahrt oder Ihren Schulausflug.

16 16 Mittendrin und nicht nur dabei Wir bauen gemeinsam ein Floß Der Weg, das gemeinsame Floß bauen, ist das Ziel. Aus den von uns bereitgestellten Materialien konstruiert die Gruppe ein fahrbares Floß garantiert. Je nach bereitgestelltem Material können unterschiedliche Floßtypen gebaut werden. Die Übung ist ideal geeignet, um das Wir-Gefühl der Beteiligten zu stärken. Jeder findet seine wichtige Rolle im Team und ist mittendrin anstatt nur dabei. Gekrönt wird die Übung vom gemeinsamen Erfolg, der Fahrt auf dem selbst gebauten Floß. Bei aller Anstrengung steht auch der Spaß ganz hoch im Kurs. Unser Service Bereitstellen der Floßbau- und Sicherheitsausrüstung Betreuung und Begleitung durch unsere qualifizierten Mitarbeiter oder Erlebnispädagogen

17 Unsere Empfehlungen Floßfahrt auf der Donau Floßbau in Zwiefaltendorf mit anschließender Fahrt von Zwiefaltendorf nach Rechtenstein. Dauer: ca. 4 Std. (davon ca. 2,5 Std. Bau und Sicherheitseinweisung und ca. 1,5 Std. Fahrt) Preis: 28,- Schüler Floßfahrt auf einem See Floßbau mit Interaktionsspielen an und auf dem Wasser. Dauer: 2 bis 6 Std. Preisbeispiel 28,- Schüler (4 Std.) 17 Oder gerne an einem Gewässer Ihrer Wahl!

18 Sie möchten mit Ihrer Gruppe eine gemeinsame Aktivität trockenen Fußes erleben. Auch hier stehen Ihre Wünsche und Anforderungen bzw. die Ziele Ihrer Veranstaltung im Vordergrund. 18 Outdoor-Wildnisevents Starke Aktivitäten auf dem Land Orientierungsrallye Eine spannende Schnitzeljagd mit Karte und Kompass, bei der eine Wegstrecke erkundet und auf dieser verschiedene Aufgaben gelöst und Herausforderungen bewältigt werden. Abenteuer-Parcours Ein Parcours in der Luft und auf dem Land, bestehend aus unterschiedlichen Aufgaben und Seilaktionen, wie Flying Fox und Seilbrücke, sind zu absolvieren. Team-Erlebnisparcours Ein mit Teamaufgaben und Sinneswahrnehmungen gespickter Parcours wird von der Gruppe gemeinsam bewältigt. Alle Sinne werden angesprochen und die Teilnehmer müssen zur Bewältigung auch alle Sinne zusammen haben.

19 19 Angebotsbeispiel für Orientierungsrallye, Abenteuer-Parcours, Team-Erlebnisparcours Dauer: 4 Std. Preis: 28,- Schüler Unser Service Konzipieren der individuellen Aktivitäten Bereitstellen aller Materialien Betreuung und Begleitung durch unsere qualifizierten Mitarbeiter Weitere Aktionen Klettern: In der Seilschaft auf Bäume klettern, gesichertes Klettern am Fels und an der Kletterwand. Fotokurs für Jugendliche: Fotos mit einfachen Mitteln interessant gestalten, Daheimgebliebene mit Diaschauen fesseln, statt langweilen. Trapperabenteuer: Feuer machen, Lagerbau, Orientierung mit natürlichen Hilfsmitteln u.v.m.

20 20 Schullandheimaufenthalt Ihr rundum Sorglos-Paket Sie möchten mit Ihrer Schulklasse eine unbeschwerte Zeit im Schullandheim genießen? Mit KSO an Bord kein Problem. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Gesamtprogramm und kümmern uns auch um Ihre Unterbringung in verschiedenen Häusern oder auf Zeltplätzen. Wir konzipieren den Ablauf und die Dauer ganz flexibel entsprechend Ihren Rahmenbedingungen. Für uns sind Ihre Veranstaltungszielsetzung und Gruppenzusammensetzung maßgebend. Beispiel für einen 5- tägigen Schullandheimaufenthalt auf dem Vogelhof bei Erbstetten. Lage und Ausstattung: Erbstetten liegt am Südhang der Schwäbischen Alb, nördlich der Donau, ca. 30 km westlich von Ulm. 78 Betten in 2-bis 8- Bett- Zimmern, Aufenthaltsräume, Spiel- und Sportplätze sowie diverse Freizeitmöglichkeiten im und am Haus stehen zur Verfügung. 1. Tag: Anreise, Quartierbezug, Begrüßung und Vorstellung des Programms 2. Tag: Orientierungsrallye 3. Tag: begleitete Kanufahrt auf der Donau 4. Tag: Team- und Erlebnisparcours 5. Tag: Abreise

21 21 Unser Service 4 Übernachtungen mit Vollverpflegung Betreuung der Aktivitäten durch unsere qualifizierten Mitarbeiter Bereitstellen der kompletten Ausrüstung Bustransfer vor Ort Preis: 189,- Schüler Mögliche Programm- Alternativen Klettern Gewässerökologie Kanutagestour Floßbau Interaktionsspiele Interessante Ausflugs- und Besichtigungsziele in der näheren Umgebung, z.b. Steinzeitdorf bei Bad Buchau und Erlebnisbad Atlantis in Ulm. Preise auf Anfrage

22 Erlebnispädagogik Wir bewegen uns 22 Veränderungen in Menschen werden nicht durch Erlebnisse, sondern vielmehr durch die Erfahrungen, die aus den Erlebnissen resultieren, bewirkt. Bei einer erlebnispädagogischen Veranstaltung ist es in einem geschützten Rahmen möglich, wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Aspekte wie an meine Grenzen kommen, wo ist mein Platz im Team oder warum und wem vertraue ich stehen im Mittelpunkt. Den zielgerichteten Übungen und Aktionen folgt eine gesteuerte Reflexion ohne die Erlebnisse zu zerreden. Bei der Zusammenstellung Ihres erlebnispädagogischen Programmes stehen Ihre konkreten Anforderungen und der Klassenkontext im Mittelpunkt. Die Aktionen werden je nach Altersstufe und Zielsetzung ausgestaltet. Unsere ausgebildeten Erlebnispädagogen begleiten den Prozess kontinuierlich und stellen eine hohe Flexibilität in der Gestaltung und Anpassung der einzelnen Übungen sicher. Gerne unterbreiten wir Ihnen Ihr individuelles Angebot.

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24 24 Erleben & Lernen

25 Vertragsbedingungen Sehr geehrter Freunde des Kanusports, wir, die Firma Kanusport Oberschwaben, Inhaber Franz Haag, nachstehend KSO abgekürzt, unterstellt die vertraglichen Beziehungen zu ihren Teilnehmern insgesamt dem verbraucherfreundlichen Vorschriften der 651a-m Bürgerliches Gesetzbuch über den Pauschalreisevertrag. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen daher sorgfältig durch. Den einzelnen Teilnehmer haben wir nachfolgend der Einfachheit halber als Teilnehmer bezeichnet, den Rechtsträger, bzw. rechtlich verantwortlichen einer Gruppe als Gruppenauftraggeber. 1. Abschluss des Reisevertrages, Leistungspflichten 1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Teilnehmer KSO den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Angebotsausschreibung und die ergänzenden Informationen von KSO für die jeweilige Reise, bzw. den jeweiligen Kurs, soweit diese dem Teilnehmer, bzw. dem Gruppenauftraggeber vorliegen Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg ( , Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt KSO den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg Der Teilnehmer hat für alle Vertragsverpflichtungen von anderen Teilnehmern, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von KSO an den Teilnehmer oder den Gruppenauftraggeber zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird KSO dem Teilnehmer, bzw. dem Gruppenauftraggeber eine schriftliche Buchungsbestätigung übermitteln. Hierzu ist KSO nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als 7 Werktage vor Reise-/Kursbeginn erfolgt KSO ist bemüht, behinderten Personen die Teilnahme an allen Angeboten zu ermöglichen. Von der Leistungspflicht von KSO nicht umfasst ist jedoch die Eignung der Kurse, der Reisen, der Kanus und der Ausrüstungsgegenstände für Behinderte, bzw. die Pflicht zur Überprüfung oder Hinweise hierzu, insbesondere nicht Barrierefreiheit und die Gestellung besonderer Ausrüstung sowie technischer oder personeller Hilfeleistung. 2. Besondere Bestimmungen bei der Buchung von Gruppenreisen 2.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten, soweit die vertragliche Vereinbarung der von KSO zu erbringenden Reiseleistungen und/oder die Buchungsabwicklung über einen Gruppenauftrag-geber erfolgt Der Gruppenauftraggeber hat die Stellung eines Vertreters und Empfangsboten des Teilnehmers. Er ist berechtigt, namens und in Vollmacht des Teilnehmer rechtsgeschäftlich Erklärungen für diesen abzugeben insbesondere als dessen Vertreter diese Reisebedingungen als Vertragsinhalt anzuerkennen - und solche der KSO entgegenzunehmen. Der Teilnehmer kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber KSO widerrufen Der Vertrag über die Teilnahme an der Reise, bzw. am Kurs kommt unmittelbar zwischen KSO und dem Teilnehmer zustande Von den vorstehenden Bestimmungen und den Vereinbarungen mit dem Teilnehmer und diesen Vertragsbedingungen bleiben Vereinbarungen mit einem Gruppenauftraggeber, die dessen eigene Rechte und Pflichten gegenüber KSO betreffen, unberührt Sind mit dem Gruppenauftraggeber bestimmte Teilnehmerzahlen, bzw. nach Teilnehmerzahlen gestaffelte Preise vereinbart, so haftet der Gruppenauftraggeber, bzw. die anmeldende Person, soweit die Voraussetzungen nach Ziffer 1.4 vorliegen, unmittelbar und unabhängig davon, ob eine Verpflichtung des/der Teilnehmer(s) diesbezüglich besteht auf die Preisdifferenz bei Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl durch Absage, Rücktritt oder Teilrücktritt nach Vertragsschluss, bzw. bei Nichtteilnahme Der Gruppenauftraggeber hat für alle Vertragsverpflichtungen der Gruppenmitglieder, insbesondere für deren Zahlungsverpflichtungen, unmittelbar selbst einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat Bezüglich der Haftung von KSO bei Gruppenreisen wird auf die Bestimmungen in Ziffer 13. dieser Bedingungen verwiesen. 3. Besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen 3.1. KSO kann keine Einstandspflicht, bzw. kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse übernehmen. Alle Reisen, Touren und Angebote werden von KSO daher grundsätzlich bei jedem Wetter außer erbracht, bzw. durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen Jedwede Witterungsverhältnisse, insbesondere Schönwetter und/oder Trockenheit, bzw. Ausbleiben von Regen sind daher, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, weder Vertragsbedingung, noch Vertragsgrundlage Witterungsverhältnisse gleich weder Art, insbesondere Regen (ausgenommen Umstände höherer Gewalt), rechtfertigen daher weder eine kostenlose Kündigung, noch einen kostenlosen Rücktritt, noch einen sonstigen kostenlosen Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, noch auf eine Terminverschiebung, noch auf Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen. 4. Zahlung 4.1. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reise-/Kurspreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Reisepreises, mindestens 50,- pro Teilnehmer. Vorauszahlungspflichten, die ein Gruppenauftraggeber als eigene übernommen hat, bleiben davon unberührt Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 28 Tage vor Reise-/Kursbeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise/der Kurs/der Kurs nicht mehr aus den in Ziffer 8. genannten Gründen abgesagt werden kann Die Pflicht zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt, wenn a) der gesamte Reise-/Kurspreis entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen erst nach Reise/Kursende zahlungsfällig wird und die Reise-/Kursleistungen keinen Transport vom oder zum Reise-/Kursort umfassen b) die Reise/der Kurs nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,- pro Teilnehmer nicht übersteigt Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reise-/Kursbeginn ist der gesamte Reise-/Kurspreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort zahlungsfällig Soweit der Sicherungsschein übergeben ist, kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmer besteht und KSO zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reise-/Kurspreises kein Anspruch des Teilnehmers, bzw. Gruppenauftraggebers auf Inanspruchnahme der Reise-Kursleistungen Bei Gruppenreisen sind der Gruppenauftrageber, bzw. seine Mitarbeiter oder Beauftragten, von KSO nicht inkassobevollmächtigt. Der/die gesetzlich vorgeschriebene(n) Sicherungs-schein(e) können bei Gruppenreisen dem Gruppenauftraggeber als Vertreter der Teilnehmer zur Weiterleitung oder Verwahrung für diesen übergeben werden. 5. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Reise-/Kursbeginn /Stornokosten 5.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reise-/Kursbeginn von der Reise, bzw. vom Kurs zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber KSO unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären Tritt der Teilnehmer vor Reise-/Kursbeginn zurück oder tritt er die Reise/der Kurs nicht an, so verliert KSO den Anspruch auf den Reise-/Kurspreis. Stattdessen kann KSO, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reise-Kurspreis verlangen KSO hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reise-/Kursbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reise-Kurspreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Teilnehmers wie folgt berechnet: - bis 45 Tage vor Reise-/Kursantritt 10% - vom 44. bis 22. Tag vor Reise-/Kursantritt 30% 25

26 26 - vom 21. bis 15. Tag vor Reise-/Kursantritt 50% - vom 14. bis 7. Tag vor Reise-/Kursantritt 75% - ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise/Nichtantritt 90% 5.4. Dem Teilnehmer bleibt es in jedem Fall unbenommen, KSO nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale Dem Teilnehmer wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Dies ist z.b. möglich bei...(nennung eins Versicherungsunternehmens). 6. Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Teilnehmers, bzw. Gruppenauftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reise/Kurstermins, des Reiseziels/Kursortes, des Ortes des Reiseantritts, der Reise-/Kursart, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Teilnehmer dennoch vorgenommen, kann KSO bis 46. Tage vor Reise-Kursbeginn ein Umbuchungsentgelt von 15,- pro Teilnehmer erheben Umbuchungswünsche des Teilnehmers, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 5. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Teilnehmer einzelne Reise-/Kursleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reise-/Kurspreises. KSO wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 8.1. KSO kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen vom Vertrag mit dem Teilnehmer zurücktreten: 8.2. Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch KSO muss mit dem Gruppenauftraggeber vereinbart oder bei offenen Angeboten - in der konkreten Reise-Kursausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen/Kurse oder bestimmte Arten von Reisen/Kurse, in einem allgemeinen Hinweis oder einer Allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein 8.3. KSO hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen 8.4. KSO ist verpflichtet, dem Teilnehmer, bzw. dem Gruppenauftraggeber gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise/der Kurs wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird Ein Rücktritt von KSO später als 30 Tage vor Reise- /Kursbeginn ist unzulässig Der Teilnehmer kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise, bzw. einem Kurs verlangen, wenn KSO in der Lage ist, eine solche Reise, bzw. einen Kurs ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch KSO dieser gegenüber geltend zu machen Wird die Reise/der Kurs aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück Mit dem Gruppenauftraggeber als dessen eigene vertragliche Pflichten getroffenen Vereinbarungen zu Mindestteilnehmerzahlen bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. 9. Kündigung durch KSO 9.1. KSO kann Vertrag nach Reise/Kursbeginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise / des Kurses ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit a) Teilnehmer gegen Anweisungen und/oder Hinweise oder Verhaltensregeln verstoßen, die von der Kursleitung oder sonstigen Beauftragten von KSO aus sachlich berechtigten Gründen im Rahmen der Einweisung oder während der Tour, bzw. der Reise oder des Kurses gegeben wurden oder werden b) der/die Gruppenverantwortliche(n) ihren besonderen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Durchführung der Tour, des Kurses, bzw. der Reise nicht nachkommen c) Teilnehmer oder Gruppenverantwortliche gegen Verbote verstoßen oder Anweisungen nicht beachten, die in den Informationsunterlagen von KSO enthalten sind und übergeben oder mitgeteilt wurden Kündigt KSO, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; KSO muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reise-Kursleistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die Mitarbeiter, Kursleiter, Tourenbegleiter und Betreuer von KSO sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von KSO wahrzunehmen. 10.Allgemeine Obliegenheiten des Teilnehmers, Kündigung durch den Teilnehmer Der Teilnehmer ist verpflichtet, auftretende Mängel der Reise-/Kursleistungen unverzüglich KSO oder seinen Beauftragten anzuzeigen. Ist von KSO keine Kurs-/Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Teilnehmer verpflichtet, KSO direkt unter der nachfolgend bezeichneten Adresse, Telefon- und Faxnummer, unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben Kursleiter, Tourleiter oder sonstige Beauftragte und Leistungsträger sowie Gruppenverantwortliche sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, vor, während oder nach der Reise Beanstandungen, bzw. Zahlungsansprüche des Teilnehmern namens Kso anzuerkennen Ansprüche des Teilnehmers entfallen nur dann nicht, wenn die ihm obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt Wird die Reise, bzw. der Kurs infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Durchführung der Reise, bzw. des Kurses infolge eines solchen Mangels aus wichtigen nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Kso, bzw. seine Beauftragten eine ihnen vom Teilnehmern bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Kso oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird Der Teilnehmer ist verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise-/Kursleistungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Kso geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Kso unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt. 11.Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers und des Gruppenverantwortlichen, Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während der Tour., bzw. des Kurses erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung durch für den Fall der Zuwiderhandlung gemäß Ziffer 9. dieser Bedingungen wird ausdrücklich hingewiesen Den Teilnehmern, auch sofern sie schwimmen können, wird das Tragen von Schwimmwesten dringend empfohlen. Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste nach EN-Norm 100 (Schwimmweste mit Kragen) Pflicht Es besteht vor und während der Tour, bzw. des Kurses Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts Der Teilnehmer ist verpflichtet die Ausrüstungsgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist Es ist grundsätzlich verboten, andere Kanus während der Fahrt anzuhalten, zu rammen, abzudrängen, zum Schaukeln oder Kentern zu bringen oder das Kanu und/oder seine Insassen in sonstiger Weise in der Fahrt zu behindern Der Teilnehmer hat im Bereich der Kanutouren alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen Das Befahren, bzw. Hinunterfahren von Wehren ist grundsätzlich, nicht nur im Bereich von Kanutouren, sondern allgemein, streng verboten.

27 11.9. Die generelle Möglichkeit des Kenterns muss im Bereich der Kanutouren vom Teilnehmer für alle Belange seiner persönlichen Sicherheit, Kleidung und Ausrüstung und der seiner Mit-Teilnehmer berücksichtigt werden Der Teilnehmer haftet bei Kanutouren KSO gegenüber für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden von KSO oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an den Kanus und Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden von KSO oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden Der Teilnehmer haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach Ziffer 11. dieser Bedingungen, dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote an der Strecke oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden von KSO oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde. 12.Dauer der Touren, Vorzeitiger Tourabbruch Die von KSO angegebenen Zeiten sind Circa-Zeiten. Sie können jedoch vom Teilnehmer ohne besondere Ereignisse und eingehalten werden Kosten / Schäden, die KsOdurch vom Teilnehmer zu vertretende Zeitüberschreitungen entstehen, sind von diesem zu erstatten. Darunter fallen insbesondere auch Rückerstattungen und Schadensersatzansprüche von Teilnehmern, die auf Grund der Verspätung eine folgende Tour nicht oder nur verspätet antreten können Bei vom Teilnehmer zu vertretenden Zeitüberschreitungen besteht kein Anspruch auf Durchführung vereinbarter Abholungen oder Transfers. Diese sind vom Teilnehmer selbst auf dessen Kosten zu organisieren Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs einer Tour gehen, soweit der Abbruch nicht von KSO oder ihren Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist, entstehende Kosten, insbesondere einer vorzeitigen und/oder besonderen Abholung des Teilnehmers und/oder der Ausrüstungsgegenstände, zu Lasten des Teilnehmers. 13.Haftung von KSO, Kosten von Rettungseinsätzen KSO gibt, z.b. bei Kanutouren, Angaben zur Strecke hinsichtlich Befahrbarkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Transfermöglichkeiten, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten, Besichtigungsmöglichkeiten und Öffnungszeiten entsprechend der ihr erteilten oder von ihr eingeholten Informationen an den Teilnehmer weiter. KSO haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und/oder Aktualität solcher Informationen, soweit ihr bezüglich der Informationseinholung und/oder weitergabe nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt Die vertragliche Haftung von KSO, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Teilnehmern von KSO weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) KSO für einen dem Teilnehmern entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist Kommt es durch den Teilnehmer, unabhängig davon, ob dies auf dessen Veranlassung oder veranlasst durch Dritte geschieht, zu Rettungs- oder Bergungseinsätzen so hat der Teilnehmer die hiefür anfallenden Kosten zu tragen und KSO von einer etwaigen Inanspruchnahme freizustellen. Dies gilt nicht, soweit der Einsatz oder die Kosten durch die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten von KSO schuldhaft verursacht wurden KSO haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch ein Verschulden von KSO oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mitverursacht wurde. 14.Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber KSO unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist Ansprüche des Kunden nach den 651c bis 651f, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und KSO Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder KSO die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. 15.Gerichtsstand, Rechtswahl Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und KSO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis Für Klagen von KSO gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnli-chen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von KSO vereinbart Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und KSO anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt Vertragspartner/Reiseveranstalter ist:: Firma Kanusport Oberschwaben Inhaber: Franz Haag Eichenerstr. 4/1 D Stafflangen Tel: / Fax: / kanusport-oberschwaben@t-online.de 27

28 Unsere Tätigkeitsfelder Kanufahren Kurse & Touren Outdoor & Wildnis Outdoorerlebnisse & Wildniskurse Wir das Team von KSO haben unsere Leidenschaft zum Beruf gemacht. Unser Streben ist es Sie in der Natur in Bewegung zu bringen, Ihnen Ihre Schönheit aber auch Ihre Schutzbedürftigkeit zu zeigen. Wir freuen uns, wenn Sie mit unserem zielgruppenspezifischen und individuellen Angebot viel Spaß und Freude erleben. Incentives & Events Motivation durch nachhaltige Erlebnisse Erleben & Lernen Klassenfahrten & Erlebnispädagogik Weitere Informationen unter Erleben & Lernen Klassenfahrten & Erlebnispädagogik Kanusport Oberschwaben Eichener Straße 4/ Stafflangen Tel +49(0) Fax +49(0) Texte Silke Rommel, commaufdenpunkt Gestaltung Kerstin Schubert, Targetgrafix

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