Gemeinsam Zukunft schaffen. Wir sind dabei.

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1 Gemeinsam Zukunft schaffen. Wir sind dabei. Ausschreibung zum 25. Landeswettbewerb

2 Impressum Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Kernerplatz Stuttgart Telefon: +49 (0) Drucknummer: Gestaltung: Druck: Schwäbische Druckerei GmbH, Stuttgart Bildnachweis: Reihenfolge von links oben nach rechts unten: Dommershausen: S. 6-2 Fotolia: S. 1-1 Ingo Bartussek Oeldorf: S. 1-3, S. 1-4, S. 3-1, S. 3-2, S. 4-1, S. 4-3, S. 8-2, S. 10-1, S. 12-2, S.12-3 Posselt: S. 1-2 Rist: S. 5-2, S. 7-1, S. 7-2, S. 8-3, S. 9-1, S. 9-3, S Staatsministerium Baden-Württemberg: S. 3-3 Staiger: S. 4-2, S. 4-4, S. 5-1, S. 6-1, S. 8-1, S. 9-2, S. 9-4 Hinweis zur Wahlwerbung Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Baden-Württemberg herausgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden wird.

3 Grußwort Beim Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft haben die Dörfer Baden-Württembergs zum 25. Mal die Gelegenheit, sich einzubringen. Sie bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern damit die Möglichkeit, unmittelbar an der Entwicklung ihres direkten Lebensumfelds in ihrer Gemeinde teilzuhaben. Das Thema Dorfentwicklung ist aktueller denn je. Um den Herausforderungen, vor denen der Ländliche Raum heutzutage steht, erfolgreich zu begegnen, braucht es das gemeinsame Anpacken, Planen und Entscheiden. Kurzum: gelebte Bürgerbeteiligung. Denn die Bürgerinnen und Bürger haben viele gute Ideen, wie sie die eigene Gemeinde voranbringen können. Den Anstoß zu einem breiten bürgerschaftlichen Engagement kann der Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft geben. Er bringt vor Ort Menschen und Dinge in Bewegung und zusammen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass Gemeinden, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger einmischen, als lebendige Gemeinschaften wahrgenommen werden, die nach innen und außen anziehend wirken. Zusammen mit der Bürgerschaft können Gemeinderäte und Verwaltungen passende Lösungskonzepte entwickeln, ihre Dörfer fit für die Zukunft machen und Herausforderungen wie den demografischen Wandel meistern. Gerade durch den demografischen Wandel steht der Ländliche Raum zunehmend unter Druck. Wo die Grundversorgung mit unverzichtbaren Leistungsangeboten wie Schulen, Kindergärten, dem öffentlichen Nahverkehr, Gesundheits- und Versorgungseinrichtungen gefährdet ist, werden gezielte Strategien und passgenaue Antworten erforderlich. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum haben wir ein wirkungsvolles kommunales Förderinstrument, um gute Rahmenbedingungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen zu schaffen und zu sichern. Gemeinden können damit ihre Infrastruktur anpassen und aufwerten, die Lebensqualität verbessern und so den Ländlichen Raum als Wohn- und Arbeitsort weiterhin attraktiv halten. Den am 25. Landeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft beteiligten Gemeinden wünsche ich eine erfolgreiche Teilnahme und hoffe, dass von der Ausschreibung positive Auswirkungen auf das Gemeindeleben ausstrahlen. Winfried Kretschmann Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg 3

4 Ziele und Chancen des Wettbewerbs DER WETTBEWERB WILL Bürgerinnen und Bürger motivieren, sich im Dorf zu engagieren und an der Entwicklung ihres Dorfes mitzuwirken (indem sie z. B. durch die Formulierung eines Leitbildes mitbestimmen, wo es hingehen soll) die Lebensqualität im Dorf verbessern und zu einer lebenswerten Zukunft unserer Kinder beitragen den verschiedenen Generationen und Gruppen im Dorf Raum geben und deren Miteinander fördern (etwa durch aktive Jugendarbeit in Vereinen oder gemeinsame Feste) die wirtschaftliche Entwicklung voran bringen (z. B. durch gastronomische oder touristische Angebote) unsere natürlichen Ressourcen schützen (etwa durch nachhaltige Energieversorgung, Reduzierung des Flächenverbrauchs oder den Schutz von Natur und Landschaft) den Zusammenhalt stärken und die Zusammenarbeit in der Region fördern (die Möglichkeit der Aufgabenteilung mit anderen Kommunen erhöht die Chancen kleinerer Dörfer im Wettbewerb) Bürgerinnen und Bürger für ihr Engagement belohnen ALS DORFGEMEINSCHAFT KÖNNEN SIE DURCH DIE TEILNAHME AM WETTBEWERB Kräfte mobilisieren und der Entwicklung Ihres Dorfes neue Impulse verleihen zeigen, was Sie tun, damit Ihr Dorf für Jung und Alt attraktiv ist und wie gut es sich dort leben lässt für Ihr Dorf werben noch stärker zusammenwachsen Beratung und das Feedback einer fachkompetenten Bewertungskommission erhalten Synergieeffekte im Hinblick auf eine Antragstellung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum nutzen EIN GRUNDSATZ DES WETTBEWERBES: Es geht um die individuelle Entwicklung Ihres Dorfes, darum was Sie als Dorfgemeinschaft aus dem vorhandenen Potenzial über die Jahre gemacht haben und wie Sie sich die weitere Zukunft Ihres Dorfes vorstellen. 4

5 Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Gemeinden oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter und bis zu Einwohnern. Ein Dorf, das am Bezirksentscheid teilnehmen will, soll im Rahmen eines Kreisentscheids ermittelt worden sein, sofern es nicht zu einer kreisfreien Stadt gehört. Die Bildung von Landkreisverbünden zur Durchführung von Kreisentscheiden oder die Einbeziehung in den Kreisentscheid eines anderen Landkreises ist möglich. Voraussetzung für die Meldung zum Bundesentscheid ist die erfolgreiche Teilnahme am vorangegangenen Landesentscheid. Durchführung Den am Wettbewerb teilnehmenden Gemeinden und Gemeindeteilen wird die Bildung einer örtlichen Arbeitsgemeinschaft empfohlen, die die notwendigen Vorbereitungen trifft. Der Arbeitsgemeinschaft sollen nicht nur Bürgerinnen und Bürger angehören, die am Wettbewerb besonders interessiert sind, sondern ebenso Sachkundige aus den verschiedenen Bereichen, die beurteilt und bewertet werden. Hilfreich ist auch die Einbindung von Vereinsmitgliedern und Wirtschaftsbeteiligten. Beratung bieten unter anderem die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Landratsämtern an - hier insbesondere an den Beratungsstellen für Obstbau, Gartenbau und Grünordnung. Durch die Teilnahme am Wettbewerb werden Vorleistungen erbracht, die eine Antragstellung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum erleichtern. Für die Anmeldung ist das als Anlage beigefügte Formblatt zu verwenden. Das Formblatt kann auch als pdf-datei unter abgerufen werden. Weitere Informationen wird das Landratsamt bei Bedarf anfordern. 5

6 DIE DURCHFÜHRUNG ERFOLGT IN VIER STUFEN: KREISENTSCHEID Die Federführung liegt beim Landratsamt. BEZIRKSENTSCHEID Das zuständige Regierungspräsidium organisiert den Bezirksentscheid. Die Zahl der Teilnehmer wird vom Regierungspräsidium entsprechend der Teilnehmerzahl an den Kreisentscheiden festgesetzt. LANDESENTSCHEID Zuständig ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Das Ministerium legt die Zahl der Teilnehmer entsprechend der Beteiligung auf Kreisebene im jeweiligen Regierungsbezirk fest. Auszeichnungen Die erfolgreichsten Dörfer im Kreisentscheid werden vom Landratsamt ausgezeichnet und bekannt gegeben. Die erfolgreichsten Dörfer im Bezirks- und Landesentscheid erhalten vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Gold-, Silber- und Bronzemedaillen. Darüber hinaus werden Preisgelder ausgelobt. Daneben können im Landeswettbewerb für beispielhafte Leistungen auf Teilgebieten Sonderpreise vergeben werden. Die Teilnehmer am Bundesentscheid werden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Gold-, Silber- und Bronzemedaillen ausgezeichnet. In einzelnen Bereichen werden Sonderpreise vergeben. BUNDESENTSCHEID Federführend ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Meldung zum Bundesentscheid erfolgt nach einem feststehenden Schlüssel in Abhängigkeit von der Gesamtteilnehmerzahl im jeweiligen Bundesland. TERMINE Im Jahr 2014 Durchführung der Kreisentscheide. Den Termin für die Anmeldung zum Kreisentscheid legt jeder Kreis selbst fest. Bis spätestens 31. Dezember 2014 Anmeldung zur Teilnahme am Bezirksentscheid beim zuständigen Regierungspräsidium. Im Jahr 2015 Durchführung der Bezirksentscheide. Bis spätestens 15. Juli 2015 Anmeldung zum Landesentscheid beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Ebenfalls im Jahr 2015 Durchführung des Landesentscheids. Im Jahr 2016 findet der Bundesentscheid statt. Präsentation des Dorfes bei der Bewertung Hinsichtlich der Besichtigung der Teilnehmer-Orte durch die Bewertungskommissionen wird empfohlen, die folgenden Tipps und Informationen zu beachten. Der Besuch der Bewertungskommission dauert in der Regel 2-3 Stunden. Er gliedert sich in die folgenden Abschnitte: Begrüßung und Kurzdarstellung des Ortes Besichtigung des Ortes, sowohl innerörtlich als auch im Außenbereich Abschlussbesprechung mit Gelegenheit für Fragen der Mitglieder der Bewertungskommission 6

7 Bewertungskommissionen Relevante Planungen und Übersichten über die Dorf- und Landschaftsentwicklung können anhand einer Ausstellung vorgestellt werden, die gleichzeitig einen Überblick über die nachhaltige Arbeit im Rahmen des Dorfwettbewerbes geben soll. Sinnvoll ist auch eine Vorstellung der Aktivitäten mittels Fotos u. ä., um die Ausgangslage, die Veränderungen und die Auseinandersetzung mit dem Anspruch des Dorfwettbewerbes zu verdeutlichen (vorher - nachher). Die Mitglieder der Kommission können sich hier selbständig informieren. Die Besichtigung von Dorf und Landschaft, je nach den örtlichen Gegebenheiten teils zu Fuß oder mit einem Fahrzeug, bildet den Kernpunkt der Bewertung. Im Rahmen des Wettbewerbes sind Veränderungen durch die Dorfgemeinschaft gefragt. Der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger wird in allen Bewertungsbereichen große Bedeutung beigemessen. Deshalb wird empfohlen, Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft beziehungsweise von Vereinen in die Präsentation mit einzubeziehen und sie über ihre Leistungen vor Ort selbst berichten zu lassen. Die Kommission sollte darüber hinaus die ganze Zeit über die Möglichkeit haben, mit den örtlich Verantwortlichen Informationen auszutauschen und Fragen zu stellen. Auch wenn der Ort ein berechtigtes Interesse daran hat, sich möglichst gut darzustellen, wird es als wichtig erachtet, dass auch die Problemfelder im Ort und ihre angedachten Lösungen dargestellt werden. Die für die Wettbewerbsstufe federführende Einrichtung beruft die jeweilige Bewertungskommission. Sie stellt auch den Leiter/die Leiterin der Kommission. Im Falle der Regierungspräsidien ist dies der Referent/ die Referentin für Obst- und Gartenbau. Als Kommissionsmitglieder kommen insbesondere Vertreterinnen und Vertreter folgender Bereiche in Frage: Planung Wirtschaftsförderung Soziales Jugend Bauordnung Denkmalpflege Grünordnung Landschaftspflege Naturschutz mitauslobende kommunale Landesverbände bzw. deren Organisationen in der Region gärtnerische Verbände Landfrauenverbände Bauernverbände Die Entscheidungen aller Kommissionen sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 7

8 Grundsätze der Bewertung Die Leistungen der Dörfer werden vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen Ausgangslage und den individuellen Möglichkeiten der Einflussnahme bewertet. Es soll deutlich werden, welche Ziele sich die Bevölkerung für ihr Dorf gesetzt hat und was getan wurde, diese Ziele zu erreichen. Besonderer Wert wird dabei auf Maßnahmen und Aktivitäten der letzten Jahre gelegt. Die Bewertung basiert auf den nachfolgend beschriebenen 4 Bereichen, die wie folgt in die fachliche Beurteilung eingehen: Leitbild und wirtschaftliche Initiativen Soziale und kulturelle Aktivitäten Baugestaltung und -entwicklung Grüngestaltung und das Dorf in der Landschaft max. 20 Punkte max. 20 Punkte max. 20 Punkte max. 30 Punkte GESAMTURTEIL ÜBER 4 FACHBEWERTUNGSBEREICHE Ansatz 1 Einflussmöglichkeiten des Dorfes unter besonderer Berücksichtigung der eigenständigen Leistungen der Dorfbewohner. Ausgangslage Zukünftige Entwicklung Ansatz 2 Abgleich der Einzelbewertungen mit den Zielen des Wettbewerbs (Querschnittsbewertung). Um zu prüfen, ob die dargestellten Einzelmaßnahmen zu einem geschlossenen Gesamtbild zusammengeführt wurden, werden die Dörfer zusätzlich hinsichtlich der als Ziele des Wettbewerbs formulierten Querschnittskriterien beurteilt. Die Querschnittsbewertung kann mit bis zu 10 Punkten in die Beurteilung einfließen. 1. LEITBILD UND WIRTSCHAFTLICHE INITIATIVEN Die Entwicklung des Dorfes in der Region wird beeinflusst durch neue Herausforderungen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Dorfbewohnerinnen und -bewohner können und sollen den notwendigen Anpassungsprozess aktiv mit gestalten. Von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen gemeinsam entwickelte Leitbilder und Entwicklungsstrategien - Ideen, Konzepte und Planungen - für die Zukunft des Dorfes sollen dazu beitragen, den unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakter zu erhalten, die wirtschaftlichen Potenziale zu nutzen und die Lebensqualität im Dorf im Sinne der Nachhaltigkeit zu verbessern. Bei den Entscheidungsprozessen sollten Frauen und Männer gleichermaßen beteiligt werden. MÖGLICHE TEILKRITERIEN: Mitwirkung bei kommunalen und regionalen Planungen und Entwicklungskonzepten sowie bei Maßnahmen zur Wahrung der dörflichen Struktur und deren Umsetzung Verantwortlicher Umgang mit den natürlichen Ressourcen Infrastruktureinrichtungen im Hinblick auf die örtlichen Erfordernisse Dörfliche Kooperation und Abstimmung der Aufgabenverteilung mit Orten in der Umgebung Initiativen zur Sicherung der Grundversorgung, zur Entwicklung von Gastronomie und Tourismus Maßnahmen zur Gründung oder Unterstützung örtlicher Unternehmen, insbesondere in Landwirtschaft, Handwerk, Handel und Dienstleistung Unterstützung durch Unternehmen Bewertungsbereiche im Detail Die im Folgenden aufgeführten Teilkriterien sollen den Bewertungskommissionen zur Orientierung und den Teilnehmerorten zur Erläuterung sowie als Anregung für Aktivitäten dienen. Sie sind nicht als abschließende Checkliste zu sehen. 8

9 2. SOZIALE UND KULTURELLE AKTIVITÄTEN Es geht darum, durch Angebote und Einrichtungen im sozialen, kulturellen, ökologischen und sportlichen Bereich das Gemeinschaftsleben und die Integration von Einzelpersonen oder Gruppen aller Altersstufen zu fördern. MÖGLICHE TEILKRITERIEN: Beitrag von Vereinen und sonstiger Gruppierungen zum Dorfleben Pflege der Dorftradition Initiativen und Einrichtungen sozialer und kultureller Selbsthilfe Bildungsangebote und -einrichtungen Integration und Vernetzung aller Bürgerinnen und Bürger Engagementförderung 3. BAUGESTALTUNG UND ENTWICKLUNG Baugestaltung und entwicklung sind wesentliche Elemente einer zukunftsorientierten Dorfentwicklung. Die Lebens- und Wohnqualität eines Dorfes, sein Charakter, wird maßgeblich durch die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Bausubstanz mit bestimmt. MÖGLICHE TEILKRITERIEN: Erhaltung und Pflege von Gebäuden und Anlagen Umgang mit historischer Bausubstanz Gestaltung und Nutzung der Ortsmitte, von Frei- und Verkehrsflächen Renovierung und Umnutzung von leerstehenden Gebäuden Ortsgerechte Gestaltung von Neu- und Umbauten sowie deren Eingliederung in das Ortsbild Einsatz umweltgerechter Materialien und Techniken Sparsamer und effizienter Umgang mit vorhandenen Flächen 4. GRÜNGESTALTUNG UND DAS DORF IN DER LANDSCHAFT Das Grün im Dorf und die dörfliche Gartenkultur prägen wesentlich die regionaltypische Dorfgestaltung und die Wohn- und Lebensqualität im Dorf. Die Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft unter Berücksichtigung einer umweltfreundlichen Landnutzung trägt zur Sicherung des Naturhaushalts bei. Die Landschaft soll den Dorfbewohnerinnen und -bewohnern aber auch Möglichkeiten zur Identifikation und Erholungsraum in nächster Nähe bieten. MÖGLICHE TEILKRITERIEN: Dorfgerechte Begrünung und Pflege von Plätzen, Sport- und Spielflächen, Grünanlagen, Gewässern, Friedhöfen und Schulgärten Dorfgerechte Begrünung von privaten Gärten und Hofräumen Gestaltung von Einfriedungen Gestaltung des Ortsrandes Eingrünung von Industrie-, Gewerbe- und landwirtschaftlichen Gebäuden Erhaltung und Förderung naturnaher Lebensräume, spezielle Arten- und Biotopschutzmaßnahmen Erhaltung, Pflege und Entwicklung charakteristischer Landschaftsbestandteile sowie schutzwürdiger Biotope Umsetzung von Landschaftsplänen, landschaftspflegerischen Begleitplänen und Planung vernetzter Biotopsysteme Naturnahe Gestaltung von Freizeit- und Erholungsanlagen Pflege und Erhaltung von Kulturstätten sowie von Stätten, die für die sozialen und kulturellen Verhältnisse des Ortes von Bedeutung sind Umsetzung wirtschaftlicher Überlegungen zur Erhaltung der Kulturlandschaft Naturerziehung 9

10 Ansprechpartner und Links / Beratungsangebote BERATUNG VOR ORT UND DURCHFÜHRUNG DER KREISENTSCHEIDE: GRUNDSATZFRAGEN UND DURCHFÜHRUNG DES LANDESENTSCHEIDS: Zuständiges Landratsamt (Liste der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner siehe unter DURCHFÜHRUNG DER BEZIRKSENTSCHEIDE: Regierungspräsidium Stuttgart Referat 33 Postfach Stuttgart Abteilung3@rps.bwl.de Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 33 Postfach Karlsruhe Abteilung3@rpk.bwl.de Regierungspräsidium Freiburg Referat 33 Postfach Freiburg Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Referat 24 Kernerplatz Stuttgart Poststelle@mlr.bwl.de LINKS: WERBEMATERIAL Sie wollen Ihre Begeisterung über den Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft teilen? Fordern Sie kostenlos attraktives Werbematerial unter an. Wir senden Ihnen gerne: Autoaufkleber Werbeplakate (DINA2) Informationsflyer (DIN lang) Abteilung3@rpf.bwl.de Regierungspräsidium Tübingen Referat 33 Postfach Tübingen Abteilung3@rpt.bwl.de 10

11 An das Landratsamt Anmeldung zum 25. Landeswettbewerb AM WETTBEWERB UNSER DORF HAT ZUKUNFT BETEILIGT SICH VERBINDLICH Zutreffendes bitte ausfüllen und/oder x ankreuzen PLZ Stadt Gemeinde PLZ Stadtteil Ortsteil Anschrift (Straße) Anschrift (Straße) Ober-/ Bürgermeister/in Ortsvorsteher/in Für Rückfragen steht zur Verfügung Name Telefon(evtl. Durchwahl) Datum, Unterschrift Die Landratsämter fordern bei Bedarf weitere Informationen an. 11

12 Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Kernerplatz Stuttgart Telefon: +49 (0) 711/

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