Europäisches Standardisiertes Merkblatt

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1 Europäisches Standardisiertes Merkblatt Dieses europäische Merkblatt ist (zugleich) fester Bestandteil des Freiwilligen Verhaltenskodex für wohnungswirtschaftliche Kredite. Eine Ausfertigung dieses Kodexes können Sie von der Bank erhalten. Inhalt Beschreibung Einleitungstext Diese Angaben stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar. Die Angaben werden nach Treu und Glauben zur Verfügung gestellt und sind eine genaue Beschreibung des Angebots, das das Kreditinstitut unter aktuellen Marktbedingungen und auf der Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen machen würde. Es sollte allerdings beachtet werden, dass sich die Angaben je nach Marktentwicklung ändern können. Die Aushändigung dieses Informationsmerkblattes verpflichtet den Darlehensgeber nicht automatisch zur Darlehensbewilligung. 1. Darlehensgeber PSD Bank RheinNeckarSaar eg Deckerstraße Stuttgart und eventuell Darlehensvermittler 2. Beschreibung Zinszahlungsdarlehen in Verbindung mit Abtretung von Lebensversicherung und/oder Bausparvertrag Sie zahlen während der Laufzeit neben den Zinsen an die Bank entweder Beiträge für Ihre Kapitallebens-/Rentenversicherung oder Leistungen auf Ihren Bausparvertrag. Das Darlehen bleibt tilgungsfrei. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag oder Bausparvertrag werden zur Sicherheit an die Bank abgetreten und können bei Fälligkeit zur Tilgung des Darlehens eingesetzt werden. Vor der Abtretung der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag ist durch einen steuerlichen Berater zu prüfen, ob die Steuervorteile aus dem Versicherungsvertrag durch die Abtretung gefährdet werden. 3. Sollzinssatz (anzugeben ist die Art des Sollzinssatzes und die Dauer der festgesetzten Darlehenslaufzeit) 4. Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags 5. Nettodarlehensbetrag und Währung Die Besicherung des Darlehens erfolgt durch Grundschulden mit Übernahme der persönlichen Haftung. Die nachfolgend genannten Darlehenskonditionen sind ferner abhängig von einer Besicherung des Darlehens durch folgende Sicherheiten: Bausparvertrag Der Sollzinssatz beträgt % p. a. und ist gebunden bis zum. Sofern zu diesem Zeitpunkt eine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz nicht getroffen wird, ist der Sollzinssatz dann veränderlich. Der Kreditgeber ist nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der am ermittelte Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig erstmals im (Monat/Jahr) und dann monatlich jeweils zum Ultimo überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,00 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzinssatz und Vertragszinssatz bleibt somit grundsätzlich erhalten. Der vereinbarte Referenzzinssatz ist ein variabler Zinssatz, der auch unter null sinken kann. In diesem Fall wird der Referenzzinssatz wie null behandelt, sodass der Sollzinssatz mindestens 0, % jährlich beträgt. Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzänderung wirksam. Die Bank wird den Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen von Monaten, beginnend am, über die Anpassung unterrichten. Bei einer Sollzinsfestschreibung können Änderungen frühestens mit deren Ablauf erfolgen. Sofern keine neue Sollzinsvereinbarung getroffen wird, wird als Einstiegszinssatz für den veränderlichen Sollzins Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte zuzüglich 0,99000 Prozentpunkten vereinbart. Diesen Sollzinssatz überprüft die Bank anschließend nach den eingangs getroffenen Regelungen. Bei Sollzinsänderungen bzw. Entgeltänderungen können die Leistungsraten entsprechend geändert werden. Effektiver Jahreszins im Sinne der Preisangabenverordnung: % I è YC0PRF5 ZM Seite 1 von 5 Ausfertigung für die Bank

2 6. Gesamtdauer der Darlehensvereinbarung Die Gesamtdauer der Darlehensvereinbarung beträgt Jahre Monate. 7. Anzahl und Häufigkeit der Ratenzahlung (kann variieren) 8. Bei Annuitätendarlehen: Höhe der Ratenzahlung (kann variieren) Die Anzahl der Raten beträgt 1. Bei einem Zinszahlungsdarlehen werden keine Raten, sondern nur Zinsen monatlich gezahlt. Wohnungswirtschaftliches Zinszahlungsdarlehen Ziff. 8 entfällt, da Ziff. 9 Anwendung findet. 9. Bei wohnungswirtschaftlichen Zinszahlungsdarlehen: - Höhe jeder regelmäßigen Zinszahlung; - Höhe der regelmäßig zur Vermögensbildung zu leistenden Zahlungen. Kreditvertrag in Verbindung mit Bausparvertrag: Sie zahlen während des Sollzinsbindungszeitraumes für die Dauer der Tilgungsaussetzung Zinsraten in Höhe von EUR an uns. Daneben sind regelmäßig Sparzahlungen an die Bausparkasse zu erbringen, da mit der Leistung aus dem Bausparvertrag (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) das Darlehen getilgt werden soll. Bestehender Bausparvertrag oder unbekannter Neuabschluss: Höhe und Häufigkeit sowie sonstige Modalitäten der Zahlungen an die Bausparkasse entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Bausparvertrag. Die Leistung aus dem Bausparvertrag dient der Rückzahlung des Darlehens. Das Finanzierungsangebot ist vom Abschluss des Bausparvertrages über die Bank nicht abhängig. Pro Kalenderjahr sind Sonderzahlungen bis zu einer Höhe von max. 5 % der ursprünglichen Darlehenshöhe kostenfrei möglich. Bitte überweisen Sie den Sonderzahlungsbetrag in einer Summe. Bei einer Darlehenshöhe von ursprünglich über EUR ,00 können Sie die Sonderzahlungen auch in Teilbeträgen von mindestens EUR 2.500,00 überweisen. Nicht erfolgte Sonderzahlungen können weder auf das nächste Kalenderjahr noch auf ein anderes Darlehenskonto übertragen werden. Die Vereinbarung über die Sonderzahlungsmöglichkeit gilt nur bis zum Ende der Sollzinsbindung. 10. Zusätzliche einmalige Kosten, soweit anwendbar Folgende einmalige Kosten sind zusätzlich an die Bank zu zahlen: Bereitstellungszinsen 0, % pro Monat ab. 11. Zusätzliche wiederkehrende Kosten (soweit nicht bereits in Punkten 8 und 9 berücksichtigt) Soweit Bereitstellungszinsen anfallen, werden sie zum jeweiligen Zinstermin in Rechnung gestellt. Ferner tragen Sie die Notar- und Grundbuchkosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus können weitere einmalige Kosten entstehen wie z. B. Grunderwerbsteuer, Abschlussgebühren für einen Bausparvertrag, Finanzierungsvermittlungskosten. Die vorgenannten Kosten sind zwingend mit der Darlehensbewilligung verbunden. Sie sind verpflichtet, entsprechend der vertraglichen Vereinbarung das Gebäude samt Zubehör zum vollen, soweit möglich zum gleitenden, Neuwert gegen Feuer, Leitungswasser, Sturmschäden und andere Elementarschäden auf Ihre Kosten versichert zu halten. Die vorgenannten Kosten sind zwingend mit der Darlehensbewilligung verbunden I è YC0PRF5 ZM Seite 2 von 5 Ausfertigung für die Bank

3 12. Vorzeitige Rückzahlung, Kündigungsmöglichkeiten Bei Darlehen mit Sollzinsbindung sind Tilgungsleistungen über die vereinbarte Tilgung hinaus während eines Sollzinsbindungszeitraumes nicht zulässig. Sie können ein Darlehen mit Sollzinsbindung, das grundpfandrechtlich gesichert ist, nur dann vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen, wenn Ihre berechtigten Interessen das gebieten. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache besteht. In diesem Fall haben Sie uns denjenigen Schaden zu ersetzen, der uns aus der vorzeitigen Kündigung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung, 490 Abs. 2 Satz 3 BGB). Dies gilt auch für den Fall, dass das Darlehen vor Ablauf eines Sollzinsbindungszeitraumes durch berechtigte Kündigung seitens der Bank fällig wird. In jedem Fall können Sie nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten kündigen. Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit einem gebundenen Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen - wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, frühestens für den Ablauf des Tags, an dem die Sollzinsbindung endet; ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart, so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tags, an dem die Sollzinsbindung endet, kündigen; - in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunktes des Empfangs. Bei Darlehen mit jederzeit veränderlichem Sollzinssatz haben Sie das Recht, jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Nach erfolgter Kündigung ist die Rückzahlung des Darlehens entschädigungslos möglich. 13. Internes Beschwerdesystem Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin: PSD Bank RheinNeckarSaar eg Deckerstraße Stuttgart Darüber hinaus steht Ihnen folgende zentrale Stelle in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken zur Verfügung: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Telefon: Repräsentativer Tilgungsplan In der Anlage erhalten Sie den Zins- und Tilgungsplan. Der Zins- und Tilgungsplan wurde aus den hier zugrunde gelegten Angaben errechnet. Für die Zeit nach Ablauf der Sollzinsbindung steht wegen der nicht vorhersehbaren Entwicklung des Kapitalmarktes und der damit nicht vorhersehbaren Sollzinshöhe die Aussagekraft des erstellten Tilgungsplanes unter Vorbehalt. 15. Verpflichtung, das Bank- und Gehaltskonto beim Darlehensgeber zu führen 16. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen den Darlehensvertrag zu widerrufen. 17. Abtretung, Übertragung Forderungen aus dem Darlehensverhältnis können an Dritte, z. B. Inkassounternehmen abgetreten werden. Der Darlehensgeber kann das Vertragsverhältnis ohne Ihre Zustimmung auf andere Personen übertragen, z. B. bei einer Umstrukturierung des Geschäfts. 18. Zusätzliche Informationen im Fernabsatzgeschäft Darlehensvermittler und/oder Vertreter des Darlehensgebers in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben Anschrift Telefon Fax Internet-Adresse Es besteht keine Verpflichtung, bei der PSD Bank RheinNeckarSaar eg, Deckerstraße 37-39, Stuttgart ein Bank- und Gehaltskonto zu führen. Ja. Bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung besteht die Möglichkeit für die Bank, die Darlehensforderung (einschließlich Tilgungs-, Zins-, Ersatz- und Kostenansprüche sowie Ansprüche aus der Restschuld) mit Zustimmung des Darlehensnehmers im Wege der Abtretung auf Dritte zu übertragen. Bei nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung besteht die Möglichkeit für die Bank, die Darlehensforderung (einschließlich Tilgungs-, Zins-, Ersatz- und Kostenansprüche sowie Ansprüche aus der Restschuld) auch ohne Zustimmung des Darlehensnehmers im Wege der Abtretung auf Dritte zu übertragen. Eintrag im Handelsregister Der Darlehensgeber ist eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handels-/Genossenschaftsregisternummer GnR I è YC0PRF5 ZM Seite 3 von 5 Ausfertigung für die Bank

4 Zuständige Aufsichtsbehörde Ausübung des Widerrufsrechts Die für die Zulassung von Kreditinstituten zuständige Aufsichtsbehörde ist die Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 22, Frankfurt am Main, Deutschland (Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main, Deutschland); die für den Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, Bonn bzw. Marie-Curie-Straße 24-28, Frankfurt a. M. Widerrufsinformation Widerrufsrecht Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, ) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: PSD Bank RheinNeckarSaar eg, Deckerstraße 37-39, Stuttgart Rechtsordnungen, die der Darlehensgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Darlehensvertrags zugrunde legt Klauseln über das auf den Darlehensvertrag anwendbare Recht und/oder die zuständige Gerichtsbarkeit Wahl der Sprache Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerdeund Rechtsbehelfsverfahren und Zugang zu ihnen Zeitraum, für den der Darlehensgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist Widerrufsfolgen Soweit das Darlehen bereits ausbezahlt wurde, hat es der Darlehensnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von Euro zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde. Wenn der Darlehensnehmer nachweist, dass der Wert seines Gebrauchsvorteils niedriger war als der Vertragszins, muss er nur den niedrigeren Betrag zahlen. Dies kann z. B. in Betracht kommen, wenn der marktübliche Zins geringer war als der Vertragszins. - Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber auch die Aufwendungen zu ersetzen, die der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat und nicht zurückverlangen kann. Die Bank legt der gesamten Geschäftsbeziehung deutsches Recht zugrunde. Auf den Kreditvertrag findet deutsches Recht Anwendung. Es gibt keine Gerichtsstandklausel. Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in deutscher Sprache vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags in Deutsch mit Ihnen Kontakt halten. Siehe Ziffer 13 dieses Informationsblattes. Diese Informationen gelten vom bis I è YC0PRF5 ZM Seite 4 von 5 Ausfertigung für die Bank

5 Weitere (gesetzlich nicht geforderte) Hinweise des Kreditgebers Für Rückfragen und weitere Erläuterungen steht Ihnen Ihr Kundenberater jederzeit gern zur Verfügung. Wertermittlungsgebühr nach individueller Vereinbarung. Name, Vorname ggf. Kundennummer Datum des Ausdrucks IBAN I è YC0PRF5 ZM Seite 5 von 5 Ausfertigung für die Bank

6 Europäisches Standardisiertes Merkblatt Dieses europäische Merkblatt ist (zugleich) fester Bestandteil des Freiwilligen Verhaltenskodex für wohnungswirtschaftliche Kredite. Eine Ausfertigung dieses Kodexes können Sie von der Bank erhalten. Inhalt Beschreibung Einleitungstext Diese Angaben stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar. Die Angaben werden nach Treu und Glauben zur Verfügung gestellt und sind eine genaue Beschreibung des Angebots, das das Kreditinstitut unter aktuellen Marktbedingungen und auf der Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen machen würde. Es sollte allerdings beachtet werden, dass sich die Angaben je nach Marktentwicklung ändern können. Die Aushändigung dieses Informationsmerkblattes verpflichtet den Darlehensgeber nicht automatisch zur Darlehensbewilligung. 1. Darlehensgeber PSD Bank RheinNeckarSaar eg Deckerstraße Stuttgart und eventuell Darlehensvermittler 2. Beschreibung Zinszahlungsdarlehen in Verbindung mit Abtretung von Lebensversicherung und/oder Bausparvertrag Sie zahlen während der Laufzeit neben den Zinsen an die Bank entweder Beiträge für Ihre Kapitallebens-/Rentenversicherung oder Leistungen auf Ihren Bausparvertrag. Das Darlehen bleibt tilgungsfrei. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag oder Bausparvertrag werden zur Sicherheit an die Bank abgetreten und können bei Fälligkeit zur Tilgung des Darlehens eingesetzt werden. Vor der Abtretung der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag ist durch einen steuerlichen Berater zu prüfen, ob die Steuervorteile aus dem Versicherungsvertrag durch die Abtretung gefährdet werden. 3. Sollzinssatz (anzugeben ist die Art des Sollzinssatzes und die Dauer der festgesetzten Darlehenslaufzeit) 4. Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags 5. Nettodarlehensbetrag und Währung Die Besicherung des Darlehens erfolgt durch Grundschulden mit Übernahme der persönlichen Haftung. Die nachfolgend genannten Darlehenskonditionen sind ferner abhängig von einer Besicherung des Darlehens durch folgende Sicherheiten: Bausparvertrag Der Sollzinssatz beträgt % p. a. und ist gebunden bis zum. Sofern zu diesem Zeitpunkt eine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz nicht getroffen wird, ist der Sollzinssatz dann veränderlich. Der Kreditgeber ist nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der am ermittelte Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig erstmals im (Monat/Jahr) und dann monatlich jeweils zum Ultimo überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,00 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzinssatz und Vertragszinssatz bleibt somit grundsätzlich erhalten. Der vereinbarte Referenzzinssatz ist ein variabler Zinssatz, der auch unter null sinken kann. In diesem Fall wird der Referenzzinssatz wie null behandelt, sodass der Sollzinssatz mindestens 0, % jährlich beträgt. Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzänderung wirksam. Die Bank wird den Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen von Monaten, beginnend am, über die Anpassung unterrichten. Bei einer Sollzinsfestschreibung können Änderungen frühestens mit deren Ablauf erfolgen. Sofern keine neue Sollzinsvereinbarung getroffen wird, wird als Einstiegszinssatz für den veränderlichen Sollzins Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte zuzüglich 0,99000 Prozentpunkten vereinbart. Diesen Sollzinssatz überprüft die Bank anschließend nach den eingangs getroffenen Regelungen. Bei Sollzinsänderungen bzw. Entgeltänderungen können die Leistungsraten entsprechend geändert werden. Effektiver Jahreszins im Sinne der Preisangabenverordnung: % II è YC0PRF5 ZM Seite 1 von 5 Ausfertigung für den Kunden

7 6. Gesamtdauer der Darlehensvereinbarung Die Gesamtdauer der Darlehensvereinbarung beträgt Jahre Monate. 7. Anzahl und Häufigkeit der Ratenzahlung (kann variieren) 8. Bei Annuitätendarlehen: Höhe der Ratenzahlung (kann variieren) Die Anzahl der Raten beträgt 1. Bei einem Zinszahlungsdarlehen werden keine Raten, sondern nur Zinsen monatlich gezahlt. Wohnungswirtschaftliches Zinszahlungsdarlehen Ziff. 8 entfällt, da Ziff. 9 Anwendung findet. 9. Bei wohnungswirtschaftlichen Zinszahlungsdarlehen: - Höhe jeder regelmäßigen Zinszahlung; - Höhe der regelmäßig zur Vermögensbildung zu leistenden Zahlungen. Kreditvertrag in Verbindung mit Bausparvertrag: Sie zahlen während des Sollzinsbindungszeitraumes für die Dauer der Tilgungsaussetzung Zinsraten in Höhe von EUR an uns. Daneben sind regelmäßig Sparzahlungen an die Bausparkasse zu erbringen, da mit der Leistung aus dem Bausparvertrag (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) das Darlehen getilgt werden soll. Bestehender Bausparvertrag oder unbekannter Neuabschluss: Höhe und Häufigkeit sowie sonstige Modalitäten der Zahlungen an die Bausparkasse entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Bausparvertrag. Die Leistung aus dem Bausparvertrag dient der Rückzahlung des Darlehens. Das Finanzierungsangebot ist vom Abschluss des Bausparvertrages über die Bank nicht abhängig. Pro Kalenderjahr sind Sonderzahlungen bis zu einer Höhe von max. 5 % der ursprünglichen Darlehenshöhe kostenfrei möglich. Bitte überweisen Sie den Sonderzahlungsbetrag in einer Summe. Bei einer Darlehenshöhe von ursprünglich über EUR ,00 können Sie die Sonderzahlungen auch in Teilbeträgen von mindestens EUR 2.500,00 überweisen. Nicht erfolgte Sonderzahlungen können weder auf das nächste Kalenderjahr noch auf ein anderes Darlehenskonto übertragen werden. Die Vereinbarung über die Sonderzahlungsmöglichkeit gilt nur bis zum Ende der Sollzinsbindung. 10. Zusätzliche einmalige Kosten, soweit anwendbar Folgende einmalige Kosten sind zusätzlich an die Bank zu zahlen: Bereitstellungszinsen 0, % pro Monat ab. 11. Zusätzliche wiederkehrende Kosten (soweit nicht bereits in Punkten 8 und 9 berücksichtigt) Soweit Bereitstellungszinsen anfallen, werden sie zum jeweiligen Zinstermin in Rechnung gestellt. Ferner tragen Sie die Notar- und Grundbuchkosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus können weitere einmalige Kosten entstehen wie z. B. Grunderwerbsteuer, Abschlussgebühren für einen Bausparvertrag, Finanzierungsvermittlungskosten. Die vorgenannten Kosten sind zwingend mit der Darlehensbewilligung verbunden. Sie sind verpflichtet, entsprechend der vertraglichen Vereinbarung das Gebäude samt Zubehör zum vollen, soweit möglich zum gleitenden, Neuwert gegen Feuer, Leitungswasser, Sturmschäden und andere Elementarschäden auf Ihre Kosten versichert zu halten. Die vorgenannten Kosten sind zwingend mit der Darlehensbewilligung verbunden II è YC0PRF5 ZM Seite 2 von 5 Ausfertigung für den Kunden

8 12. Vorzeitige Rückzahlung, Kündigungsmöglichkeiten Bei Darlehen mit Sollzinsbindung sind Tilgungsleistungen über die vereinbarte Tilgung hinaus während eines Sollzinsbindungszeitraumes nicht zulässig. Sie können ein Darlehen mit Sollzinsbindung, das grundpfandrechtlich gesichert ist, nur dann vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen, wenn Ihre berechtigten Interessen das gebieten. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache besteht. In diesem Fall haben Sie uns denjenigen Schaden zu ersetzen, der uns aus der vorzeitigen Kündigung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung, 490 Abs. 2 Satz 3 BGB). Dies gilt auch für den Fall, dass das Darlehen vor Ablauf eines Sollzinsbindungszeitraumes durch berechtigte Kündigung seitens der Bank fällig wird. In jedem Fall können Sie nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten kündigen. Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit einem gebundenen Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen - wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, frühestens für den Ablauf des Tags, an dem die Sollzinsbindung endet; ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart, so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tags, an dem die Sollzinsbindung endet, kündigen; - in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunktes des Empfangs. Bei Darlehen mit jederzeit veränderlichem Sollzinssatz haben Sie das Recht, jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Nach erfolgter Kündigung ist die Rückzahlung des Darlehens entschädigungslos möglich. 13. Internes Beschwerdesystem Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin: PSD Bank RheinNeckarSaar eg Deckerstraße Stuttgart Darüber hinaus steht Ihnen folgende zentrale Stelle in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken zur Verfügung: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Telefon: Repräsentativer Tilgungsplan In der Anlage erhalten Sie den Zins- und Tilgungsplan. Der Zins- und Tilgungsplan wurde aus den hier zugrunde gelegten Angaben errechnet. Für die Zeit nach Ablauf der Sollzinsbindung steht wegen der nicht vorhersehbaren Entwicklung des Kapitalmarktes und der damit nicht vorhersehbaren Sollzinshöhe die Aussagekraft des erstellten Tilgungsplanes unter Vorbehalt. 15. Verpflichtung, das Bank- und Gehaltskonto beim Darlehensgeber zu führen 16. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen den Darlehensvertrag zu widerrufen. 17. Abtretung, Übertragung Forderungen aus dem Darlehensverhältnis können an Dritte, z. B. Inkassounternehmen abgetreten werden. Der Darlehensgeber kann das Vertragsverhältnis ohne Ihre Zustimmung auf andere Personen übertragen, z. B. bei einer Umstrukturierung des Geschäfts. 18. Zusätzliche Informationen im Fernabsatzgeschäft Darlehensvermittler und/oder Vertreter des Darlehensgebers in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben Anschrift Telefon Fax Internet-Adresse Es besteht keine Verpflichtung, bei der PSD Bank RheinNeckarSaar eg, Deckerstraße 37-39, Stuttgart ein Bank- und Gehaltskonto zu führen. Ja. Bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung besteht die Möglichkeit für die Bank, die Darlehensforderung (einschließlich Tilgungs-, Zins-, Ersatz- und Kostenansprüche sowie Ansprüche aus der Restschuld) mit Zustimmung des Darlehensnehmers im Wege der Abtretung auf Dritte zu übertragen. Bei nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung besteht die Möglichkeit für die Bank, die Darlehensforderung (einschließlich Tilgungs-, Zins-, Ersatz- und Kostenansprüche sowie Ansprüche aus der Restschuld) auch ohne Zustimmung des Darlehensnehmers im Wege der Abtretung auf Dritte zu übertragen. Eintrag im Handelsregister Der Darlehensgeber ist eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handels-/Genossenschaftsregisternummer GnR II è YC0PRF5 ZM Seite 3 von 5 Ausfertigung für den Kunden

9 Zuständige Aufsichtsbehörde Ausübung des Widerrufsrechts Die für die Zulassung von Kreditinstituten zuständige Aufsichtsbehörde ist die Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 22, Frankfurt am Main, Deutschland (Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main, Deutschland); die für den Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, Bonn bzw. Marie-Curie-Straße 24-28, Frankfurt a. M. Widerrufsinformation Widerrufsrecht Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, ) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: PSD Bank RheinNeckarSaar eg, Deckerstraße 37-39, Stuttgart Rechtsordnungen, die der Darlehensgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Darlehensvertrags zugrunde legt Klauseln über das auf den Darlehensvertrag anwendbare Recht und/oder die zuständige Gerichtsbarkeit Wahl der Sprache Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerdeund Rechtsbehelfsverfahren und Zugang zu ihnen Zeitraum, für den der Darlehensgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist Widerrufsfolgen Soweit das Darlehen bereits ausbezahlt wurde, hat es der Darlehensnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von Euro zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde. Wenn der Darlehensnehmer nachweist, dass der Wert seines Gebrauchsvorteils niedriger war als der Vertragszins, muss er nur den niedrigeren Betrag zahlen. Dies kann z. B. in Betracht kommen, wenn der marktübliche Zins geringer war als der Vertragszins. - Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber auch die Aufwendungen zu ersetzen, die der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat und nicht zurückverlangen kann. Die Bank legt der gesamten Geschäftsbeziehung deutsches Recht zugrunde. Auf den Kreditvertrag findet deutsches Recht Anwendung. Es gibt keine Gerichtsstandklausel. Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in deutscher Sprache vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags in Deutsch mit Ihnen Kontakt halten. Siehe Ziffer 13 dieses Informationsblattes. Diese Informationen gelten vom bis II è YC0PRF5 ZM Seite 4 von 5 Ausfertigung für den Kunden

10 Weitere (gesetzlich nicht geforderte) Hinweise des Kreditgebers Für Rückfragen und weitere Erläuterungen steht Ihnen Ihr Kundenberater jederzeit gern zur Verfügung. Wertermittlungsgebühr nach individueller Vereinbarung. Name, Vorname ggf. Kundennummer Datum des Ausdrucks IBAN II è YC0PRF5 ZM Seite 5 von 5 Ausfertigung für den Kunden

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