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1 Kurier Aus dem Inhalt Amtlicher Teil Bekanntmachungen und Ausschreibungen S. 3 6 Nichtamtlicher Teil Tage Chor- u. Orchestermusik S. 14 Aufruf zum Subbotnik S. 15 Investitionen 2019 S. 18 Innenstadtnetzwerk S. 19 Seniorengeburtstage S. 21 Amtsblatt der Stadt Gotha Nr Jahrgang 21. März 2019 Auf ein Wort: Foto: Thomas Lessig Ehrenbürger auf Victoria & Albert-Route Radtour Aktiv gegen Parkinson führt nach Gotha Andreas, Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha, stellt sich im Wonnemonat Mai einer besonderen sportlichen Herausforderung. Der vor acht Jahren an Parkinson Erkrankte startet zu Gunsten der Initiative Aktiv gegen Parkinson eine 100 km lange Radtour von Coburg nach Gotha, mit der er auf der Victoria & Albert-Route das ehemalige Herzogtum seiner Vorfahren durchqueren wird. Mit seinem E-Bike wird der Gothaer Ehrenbürger die Strecke in fünf Tagesabschnitten absolvieren. Prinz Andreas möchte mit der Tour unter dem Motto Aktiv gegen Parkinson auch Geld für ein Parkinson-Projekt mit Prof. Johannes Krafft am Klinikum in Coburg sammeln. Gemeinsam mit dem Rotary Gemeindienst Coburg möchte er Paten finden, die je 100 Euro für den guten Zweck aufbringen. Am 1. Mai 2019 startet die Tour auf dem Coburger Marktplatz. Über Eisfeld, Zella-Mehlis und Crawinkel geht es in vier Etappen nach Ohr druf MAI 2019 AKTIV GEGEN PARKINSON Macht mit! Run I Bike I E-Liegebike STRECKE: COBURG - GOTHA Dort wird dann am 5. Mai 2019 gegen 11 Uhr am Schloss Ehrenstein der Start zur letzten Etappe nach Gotha vollzogen, um am frühen Nachmittag, während des 23. Gothardusfestes, auf dem Gothaer Hauptmarkt ins Ziel rollen zu können. Prinz Andreas wird dabei von zahlreichen Freunden begleitet, hofft aber natürlich auf die Unterstützung viele begeisterter Radfahrerinnen und Radfahrer aus Stadt und Landkreis, wenn die Tour zum letzten Tagesabschnitt zwischen Ohrdruf und Gotha startet. Unter polizeilicher Sicherung soll die Strecke mit rund 100 Teilnehmern absolviert werden. Die Olympiavierte im Straßeneinzelrennen der Radsportlerinnen von 1996 und mehrfache Deutsche Meisterin, die Erfurterin Vera Hohlfeld, hat hierfür bereits zugesagt. Alle Interessierten, die das Anliegen des Gothaer Ehrenbürgers, den aktiven Kampf gegen Parkinson zu fördern, unterstützen möchten, sind herzlich eingeladen. Alle weiteren Informationen aktuell unter Wegwerfen ist das Wort des Jahres, denn nichts wird so schnell losgelassen, wie das, von dem man denkt, man könnte davon lassen. Wir Deutschen blicken nach England, die einen voll Freude, weil Queen Victoria und Prinz Albert uns einladen ihren 200. Geburtstag in beiden Ländern zu feiern. Gleichzeitig werfen die anderen weg, jene Einheit, die Europa uns bietet und proben den Brexit. Wie schwer es ist den richtigen Weg im Leben zu finden, zeigen die Engländer derzeit mustergültig. In Gotha hat Wegwerfen eine ganz andere Bedeutung, denn jeder hat vor Augen, was in den Ritzen des Pflasters oder an den Straßenrändern liegt. Zurzeit sind Mitbürger unterwegs und räumen weg, was andere weggeworfen haben. Wenn, wie in allen Publikationen beschrieben, wir das niedrigste Müllaufkommen in ganz Thüringen oder Deutschland haben, ist es komisch, das so viel davon zu sehen ist. Oder wird nur gezählt, was das Müllauto sammelt? Es ist populistisch nach mehr Sauberkeit zu rufen und selber tagtäglich wegzuwerfen oder Andere anzusprechen, die dies tun. Kürzlich bekam ich einen netten Brief, da schilderte mir ein Mann, dass er beim Joggen Müll sammelt. Joggen für mehr Sauberkeit das hält gesund und ist vorbildlich, so seine Meinung. Für mich eine Bürgeraktion für die ich sehr dankbar bin. Wenn jetzt eine ganze Stadt vom 15. bis 21. April zur Sauberkeit einlädt, dann sollte keiner seine Arbeitskraft wegwerfen, denn jeder wird gebraucht. Mitmachen ohne Aufforderung das ist die Lebens-Botschaft, denn wegzuwerfen, egal ob Müll, ob Stimme oder Freundschaften, ist immer der falsche Weg. Hingegen einen Blick auf den richtigen Weg zu werfen, ist immer goldrichtig. Und um den Beitrag englisch abzuschließen, möchte ich Sie bitten vor dem Osterspaziergang einen Blick auf die Worte des lange in England lebenden Reiseschriftstellers Carl Gottlob Küttner aus dem Jahr 1798 zu werfen, denn er schrieb: Ich habe dieses Mal keine neuen Bekanntschaften gemacht und mich begnügt in den Gassen dieser artigen, angenehmen und wohlhabenden Stadt umher zu wandeln und mich der Ruhe, des Friedens und der mannigfaltigen Vorteile zu erfreuen, die diese Stadt Gotha genießt. Na dann, werfen Sie mal ihren Blick auf das, was sich täglich verändert, das wünscht Ihnen Ihr Ehrenbürger Andreas, Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha, wird mit seinem E-Bike die 100 km lange Victoria & Albert-Route in fünf Etappen absolvieren. Am 5. Mai 2019 wird er mit zahlreichen Mitstreiterinnen und Mitstreitern während des Gothardusfestes auf dem Hauptmarkt erwartet.

2 Seite 2 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 A NZEIGE STADTWERKE FÜR Informationen von Ihrem regionalen Energieversorger März 2019 Liebe Gothaer, liebe Stadtwerke-Kunden, Contractingexpertin Stefanie Nehlert und Stadtwerke-Kunde Maik Marautzki vor der Anlage, die gerade einmal so groß ist wie ein Kühlschrank Holen Sie sich Ihre neue Heizung, ohne investieren zu müssen. Dabei sparen Sie Energie und tragen zum Schutz der Umwelt bei. Maik Marautzki hat sich für das Energie- Contracting GothaTherm der Stadtwerke Gotha entschieden. Dieses Rund-um-Sorglos-Paket beinhaltet die Übernahme der Kosten für den neuen Heizkessel ebenso wie für anfallende Reparaturen, den Schornsteinfeger und die Wartung des neuen Kessels für die Vertragslaufzeit von 10 Jahren. Hierfür zahlt der Kunde eine feste monatliche Rate. Dazu kommen dann noch die Kosten für vom Kunden genutzte Wärme. Die Stadtwerke Gotha kümmern sich um alles Organisatorische rund um den Einbau und die Wartung der Anlage. Mit einem neuen WIR KÜMMERN UNS UM ALLES. SPRECHEN SIE MIT UNSEREN EXPERTEN. Stefanie Nehlert Tel stefanie.nehlert@ stadtwerke-gotha.de Kessel leisten wir unseren Beitrag zum Umweltschutz, denn er benötigt etwa 20 % weniger Erdgas, erklärt Udo Weingart, Leiter Energiedienstleistungen der Stadtwerke Gotha GmbH. Der neue Kessel versorgt seit Ende 2018 das Einfamilienhaus von Maik Marautzki mit einer Leistung von 25 kw. Überzeugt hatten ihn der Service und die Beratung der Stadtwerke Gotha. Im gemeinsamen Gespräch haben Kunde und Stadtwerke eine preisgünstige und umweltfreundliche Lösung erarbeitet. Damit habe ich wieder ausreichend Platz im erzählt der Stadtwerke-Kunde. Christian Bomberg Tel christian.bomberg@ stadtwerke-gotha.de wir freuen uns alle darauf, dass es jetzt wieder warm wird. Ein guter Zeitpunkt, um sich Gedanken über die eigene Heizung zu machen. Oft kann man durch Austausch der Heizungsanlage Energie sparen, was auch der Umwelt zu Gute kommt. Natürlich kostet eine neue Anlage Geld, deshalb bieten wir Energie-Contracting mit planbarer Rate an. Lassen Sie uns gemeinsam in den Frühling starten! Dirk Gabriel Geschäftsführer Norbert Kaschek Geschäftsführer Lutz Ebhardt VORTEILE DES ENERGIE-CONTRACTINGS: topmoderne neue Heizungsanlage sparsam und umweltfreundlich keine Zusatzkosten in der 10-jährigen Vertragslaufzeit Die Stadtwerke Gotha übernehmen: Planung, Bau, Inbetriebnahme, Unterhalt sowie Investitionskosten. Es braucht nur wenige Handgriffe, um im Umgang mit Warmwasser im Haushalt Energie und Geld zu sparen. Wussten Sie, dass die Warmwasserbereitung zu einem der größten Energiefresser im Haushalt zählt? Sparduschköpfe und Perlstrahler für die Wasserhähne können die Energiekosten reduzieren, ohne dass Komfort verloren geht. Die smarten Sparhelfer mischen dem Wasser Luft bei und senken so den Verbrauch um die Hälfte. Perlstrahler sind für 5 Euro, Spardusch- köpfe ab 20 Euro zu haben. Diese Ausgaben rechnen sich schnell für Wasser und Energie ergibt sich eine Einsparung von rund 50 Euro pro Person und Jahr. Pfullendorfer Straße 83, Gotha, Tel , Fax , mail@stadtwerke-gotha.de,

3 Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Seite 3 Öffentliche Bekanntmachung Tagesordnung der Hauptausschuss- und Stadtratssitzung der Stadt Gotha Am Montag, , 17:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt. Gremium: Ort/Raum: Tagesordnung Öffentlicher Teil Beginn: 17:00 Uhr Hauptausschuss Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom Beschlussvorlagen öffentlich 4.1. Ersatzneubau der Straßenbrücke Wiegwasser i.z.d. Remstädter Straße, Straßen- und Tiefbauarbeiten, Kanal- und Rohrleitungsbauarbeiten, Beton- und Stahlbetonbauarbeiten (VOB-ÖA-66/19/001) Vorlage: HA 178/ Planungsleistungen Verkehrsanlagen Friedrichstraße, 3. BA (VOL-FV-66/19/009) Vorlage: HA 179/19 Am Mittwoch, , 17:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt. Gremium: Ort/Raum: Tagesordnung Öffentlicher Teil Beginn: 17:00 Uhr Stadtrat der Stadt Gotha Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom Informationen zu Entscheidungen des Oberbürgermeisters nach 30 ThürKO 5. Informationsbericht des Oberbürgermeisters 6. Information zum Stand der Umsetzung des Haushaltsoptimierungskonzeptes 7. Anfragen 7.1. Weiterentwicklung und Umsetzung des ISEK Gotha (mit Aussprache) FWG-Fraktion Vorlage: 0042/ Anfrage Verkehrsregelung Siebleber Straße (mit Aussprache) Fraktion DIE LINKE Vorlage: 0043/19 8. Anträge 8.1. Antrag auf Änderung der Baumschutzsatzung Fraktion Piraten / Bündnis 90/Die Grünen Vorlage: A 546/ Umsetzung ISEK Gotha Erstellung eines Sozialraumkonzeptes mit Sozialplanung FWG-Fraktion Vorlage: A 564/ Parkraummanagement für die Innenstadt von Gotha FWG-Fraktion Vorlage: A 565/ Berufung eines Aufsichtsratsmitgliedes für die Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH FWG-Fraktion Vorlage: A 566/19 9. Beschlussvorlagen öffentlich 9.1. Instandsetzung des Schwimmer- und Nichtschwimmerbeckens des Freibades (Südbad) und Beschluss der außerplanmäßigen Ausgabe für die Instandsetzung Vorlage: B 556/ Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung Westliche Kirchstraße im Ortsteil Boilstädt Vorlage: B 550/ Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 70 (WA) Straßenbegleitende Bebauung Siedelhofstraße Vorlage: B 552/ Einziehung des Straßennamens Otto-Dreyer-Straße im Bebauungsplan Nr Wohngebiet In der Güldenen Aue (1. Änderung, Satzung vom ) Vorlage: B 554/ Erweiterung und Aktualisierung der Namensliste zur Richtlinie der Stadt Gotha zur Benennung der im Stadtgebiet der Stadt Gotha dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen (B 273/16) Vorlage: B 555/ Neubenennung der Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 52.3 Erweiterung allgemeines Wohngebiet In der Güldenen Aue Vorlage: B 553/ Förderrichtlinie zur Entfernung von Graffiti an Fassaden Vorlage: B 560/ Ausrichtung der 60. EUROPEADE vom 12. bis 16. Juli 2023 in Gotha Vorlage: B 543/19 Am Montag, , 17:00 Uhr findet eine Sitzung mit nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt. Gremium: Ort/Raum: Hauptausschuss, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss, Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha Am Montag, , 17:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen Tagesordnungspunkten statt. Gremium: Ort/Raum: Tagesordnung Öffentlicher Teil Beginn: 17:00 Uhr Hauptausschuss Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Beschlussvorlagen öffentlich 3.1. Allgemeine Straßeninstandhaltung in Gotha, Wegeertüchtigung Remstädter Weg (VOB-BA-66/19/016) Vorlage: HA 185/ Komplexbau Gotha-Ost (Gallettistraße/Am Kindleber Feld), Ingenieurvertrag Lph. (1), 2-3, optional Lph. 5-9 (VgV-VV-66/18/099) Vorlage: HA 186/19 Am Mittwoch, , 17:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen Tagesordnungspunkten statt. Gremium: Stadtrat der Stadt Gotha Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha Tagesordnung Öffentlicher Teil Beginn: 17:00 Uhr 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Beschlussvorlagen öffentlich Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen Vorlage: B 562/ Fortschreibung Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 Vorlage: B 563/ Fortschreibung des Gothaer Stadtleuchtenkonzeptes 2019 Vorlage: B 559/ Energieeffiziente Modernisierung der Straßenbeleuchtung Vorlage: B 561/ Aufhebung und Rückführung der Abschaltung von städtischen Straßenleuchten in den Nachtstunden Vorlage: B 557/19 Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gotha, den gez. Kreuch Oberbürgermeister

4 Seite 4 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Amtliche Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 49 Wohngebiet Am Schafrasen Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am gem. 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 Wohngebiet Am Schafrasen beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke: Gemarkung Gotha, Flur 19, Flurstücke 79/3, 79/4, 79/5, 150/101, 150/102, 150/127 und 150/372 mit einer Fläche von ca. 3,3 Hektar. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beiliegende Lageplan maßgebend. Amtlicher Teil Die Einziehung des Pertschweges hat der Stadtrat der Stadt Gotha in seiner Sitzung am (B 540/18) beschlossen. Auf die Ankündigung der Einziehung (Amtsblatt der Stadt Gotha Rathaus-Kurier Nr. 8/2018 vom 30. August 2018, S. 6) wird hingewiesen. Anlage Lageplan Einziehung Pertschweg Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung der Verfügung im Amtsblatt der Stadt Gotha Rathaus-Kurier schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Gotha, Tiefbauamt, Abteilung Straßenverwaltung, Zimmer 421, Ekhofplatz 24 zu erheben. Gotha, gez. Kreuch Oberbürgermeister Siegel Die vollständige Verfügung mit Begründung und Lageplan kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gotha, Tiefbauamt, Abteilung Straßenverwaltung, Zimmer 421, Ekhofplatz 24, Gotha eingesehen werden. Bei dem Plangebiet handelt es sich um Flächen, die nach dem Rückbau von Plattenbauten baulich ungenutzt blieben und sich aufgrund ihrer integrierten Lage sowie günstigen Erschließungsbedingungen für eine bauliche Nachnutzung eignen. Der Bebauungsplan wird auf Grundlage von 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht aufgestellt. Mit dem Bebauungsplan soll Bauplanungsrecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern geschaffen werden. Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und über die wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann, werden zur Einsicht von Montag, den 01. April 2019 bis einschließlich Freitag, den 03. Mai 2019 im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307 Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 12 und Uhr Donnerstag von 9 12 und Uhr Freitag von 9 12 Uhr bereitgehalten. Alle öffentlich ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter: Leben in Gotha Planen, Bauen, Wohnen Bauleitplanung öffentliche Auslegungen einzusehen. Äußerungen können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen. gez. Kreuch Oberbürgermeister Allgemeinverfügung Einziehung In der Gemarkung Gotha wird der in der Anlage gekennzeichnete Pertschweg (Flur 6, Flurstück 100/31) gemäß 8 Thüringer Straßengesetz vom Thür.GVBl. vom , S. 273 als Gemeindestraße eingezogen. Amtliche Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Gotha zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 I. Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am 23. April 2019 um Uhr im Beratungsraum Kleine Halle des Rathauses, Hauptmarkt 1, in Gotha statt. Tagesordnung: 1. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen für die Wahl der Stadtratsmitglieder und Beschlussfassung über ihre Zulassung 2. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Boilstädt und Beschlussfassung über ihre Zulassung. 3. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Siebleben und Beschlussfassung über ihre Zulassung. 4. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Sundhausen und Beschlussfassung über ihre Zulassung. 5. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Uelleben und Beschlussfassung über ihre Zulassung. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. II. Für den Fall, dass Einwendungen gegen den Beschluss/die Beschlüsse des Wahlausschusses der Stadt Gotha zur Nichtzulassung von Wahlvorschlägen bis zum 29. April 2019, Uhr, erhoben werden oder von Amts wegen eine nochmalige Beschlussfassung über einzelne Wahlvorschläge notwendig ist, findet am 30. April 2019 um Uhr, im Rathaus, Kleine Halle, Hauptmarkt 1 in Gotha eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Gotha statt.

5 Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Seite 5 Tagesordnung: 1. Nochmalige Beschlussfassung über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvorschläge oder Listenverbindungen für die Wahl der Stadtratsmitglieder auf Grund von Einwendungen oder von Amts wegen. 2. Nochmalige Beschlussfassung über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Boilstädt auf Grund von Einwendungen oder von Amts wegen. 3. Nochmalige Beschlussfassung über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Siebleben auf Grund von Einwendungen oder von Amts wegen. 4. Nochmalige Beschlussfassung über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Sundhausen auf Grund von Einwendungen oder von Amts wegen. 5. Nochmalige Beschlussfassung über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Uelleben auf Grund von Einwendungen oder von Amts wegen. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Hinweis: Werden keine Einwendungen erhoben und/oder ist von Amts wegen eine nochmalige Beschlussfassung über einzelne Wahlvorschläge nicht notwendig, findet die Sitzung des Wahlausschusses am 30. April 2019 nicht statt. Die Stadt Gotha Residenzstadt mit großer Perspektive sucht zur Verstärkung des Teams zum einen Sekretär (m/w/d) Die gesamte Ausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite: (Ausschreibungen/Stellenausschreibung). Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 12. April 2019 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach , Gotha zu richten. Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Personalabteilung Tel / u / wenden. Wir freuen uns auf Sie! gez. Kreuch Oberbürgermeister Gotha, Langenhan Wahlleiter der Stadt Gotha Die Stadt Gotha Residenzstadt mit großer Perspektive sucht zur Verstärkung des Teams zum frühest möglichen Zeitpunkt einen Haben Sie Lust mit Kindern zu arbeiten? Dann bietet Ihnen die Stadt Gotha eine Perspektive im Team Gotha Ganz nach Ihren individuellen Möglichkeiten suchen wir Sie, befristet als Elternzeitvertretung und unbefristet ab 01. August 2019 in den kommunalen Kindertageseinrichtungen für die Aufgabe als Erzieher (m/w/d) Die gesamte Ausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite: (Ausschreibungen/Stellenausschreibung). Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 12. April 2019 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach , Gotha zu richten. Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Personalabteilung, Tel / u / wenden. Sachbearbeiter Vollstreckung (m/w/d) befristet für die Dauer des Beschäftigungsverbotes nach dem MuSchG sowie einer sich ggf. daran anschließenden Elternzeit ohne Erwerbstätigkeit nach dem BEEG Die gesamte Ausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite: (Ausschreibungen/Stellenausschreibung). Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 05. April 2019 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach , Gotha zu richten. Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Personalabteilung, Tel / u / wenden. Wir freuen uns auf Sie! Wir freuen uns auf Sie! gez. Kreuch Oberbürgermeister gez. Kreuch Oberbürgermeister

6 Seite 6 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung Am Freitag, den 29. März 2019 um Uhr findet im Volkspark-Stadion Gotha die 55. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkspark-Stadion Gotha statt. Tagesordnung: Öffentliche Mahnung Für alle Abgabepflichtigen (Steuer- und Gebührenschuldner) mahnt die Stadtkasse der Stadt Gotha gemäß 33 Abs. 2 Nr. 3 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) die zum fällig gewesenen, regelmäßig wiederkehrenden öffentlich-rechtlichen Abgaben (Steuern und Gebühren) an. Nach Ablauf der gesetzlichen Mahnfrist von einer Woche wird bei Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung nach den landesrechtlichen Vollstreckungsbestimmungen angeordnet. Beginn der Frist ist das Erscheinungsdatum des Rathauskuriers. Es wird darauf hingewiesen, dass für bereits fällig gewordene Abgaben Säumniszuschläge zu erheben sind. (nach 240 Abgabenordnung (AO) bzw. 15 Abs. Nr. 5 b) bb)thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) i. V. m. 240 AO. Die Rückstände sind umgehend an die Stadtverwaltung Gotha unter Angabe von Kassenzeichen/Abgabennummer/Steuernummer/Gebührennummer zu zahlen (ohne Angabe ist eine richtige Zuordnung nicht möglich und es kann zu Vollstreckungsmaßnahmen kommen.) Bankverbindung: IBAN: DE BIC: HELADEF1GTH gez. Ernst Abteilungsleiterin Stadtkasse 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsitzenden 2. Bestätigung und Ergänzungen zur Tagesordnung 3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 4. Protokollkontrolle und Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom Einbringung der Jahresrechnung 2018 und Beschlussfassung zur Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt 6. Information zum Eilentscheid Reparatur Heizungsanlage und Beschlussfassung 7. Informationen zu den Veranstaltungen Informationen der Geschäftsstelle 9. Wechsel des Verbandsvorsitzenden 10. Sonstiges Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Gotha, den Kreuch Verbandsvorsitzender Einladung zur Einwohnerversammlung im Ortsteil Gotha Siebleben Die nächste Einwohnerversammlung gemäß 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha findet im Ortsteil Gotha-Siebleben zu nachfolgendem Termin statt: Ortsteil Gotha-Siebleben, Donnerstag, den , 18 Uhr in der Aula der Grundschule, Högernweg 8 Tagesordnung: 1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten, insbesondere Angelegenheiten den Ortsteil betreffend 2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger Einwohner des jeweiligen Ortsteils können Anfragen bis spätestens Freitag, den schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Abt. 012, Hauptmarkt 1, Rathaus, Gotha einreichen. Anfragen können auch per an ortsteile@gotha.de oder per Fax an 03621/ gesandt werden. Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters Oberbürgermeister Knut Kreuch ist stets um eine kontinuierliche und persönliche Kommunikation mit den Bürgern bemüht und bietet dafür regelmäßig Termine an, an denen Gothaer Bürger ohne Voranmeldung mit ihm ins Gespräch kommen können. Diese Termine werden gern genutzt, um Probleme vorzutragen, Ideen zu äußern, Anregungen zu geben oder auch nur die private Meinung kundzutun. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen in Gotha fin -det jeden zweiten Donnerstag am Hauptmarkt 47/Ecke Pfortenstraße (Gewerkschaftsladen) statt. Die Termine im April 2019 lauten: Donnerstag, ; Donnerstag, , jeweils von 17:00 bis 20:00 Uhr. Beraten wird zu den Themen Heiztechnik, Erneuerbare Energien (Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse), Wärmedämmung, Schimmel, Stromsparen im Haushalt sowie zum Wechsel des Strom- oder Gasanbieters. Termine der Energieberatung Ende des Amtlichen Teils Nichtamtlicher Teil Die Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, dem 11. April 2019, von Uhr bis Uhr im Büro des Oberbürgermeisters, im Rathaus am Hauptmarkt statt. Alle Gothaer Bürgerinnen und Bürger, die an diesem Tag mit dem Oberbürgermeister sprechen möchten, sind herzlich eingeladen. Da keine Anmeldung erfolgt, muss entsprechend der Besucherzahl eine gewisse Wartezeit eingeplant werden. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) ist die Beratung ab sofort kostenfrei. Eine vorherige telefonische Anmeldung ist unbedingt erforderlich und kann unter den Telefonnummern 0800/ (kostenfrei) oder 03 61/ vorgenommen werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

7 Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Seite 7 Europawahl und Thüringer Kommunalwahlen 2019 Informationen für Wählerinnen und Wähler der Stadt Gotha 1. Welche Wahlen finden am 26. Mai 2019 statt? Am werden folgende Wahlen gleichzeitig durchgeführt: Nur derjenige kann sein Wahlrecht ausüben, der von der Stadtverwaltung in einer Aufstellung der wahlberechtigten Bürger, dem Wählerverzeichnis, eingetragen ist. die Wahl des 9. Europäischen Parlaments, die Wahl der Kreistagsmitglieder, die Wahl der Stadtratsmitglieder, die Wahl der Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen der Stadt Gotha (Boilstädt, Siebleben, Sundhausen, Uelleben) und die Wahlen der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte in den Ortsteilen. 2. Wer kann bei den Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 wählen? 2.1 Wahlberechtigt für die Wahl des Europaparlaments sind alle Deutschen die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z. B. durch Strafurteil), die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten im jeweiligen Wahlgebiet haben und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Für Bürger aus anderen Staaten der Europäischen Union (EU-Bürger) gilt dies entsprechend soweit diese in das Wählverzeichnis eingetragen sind. EU-Bürger werden jedoch nur auf gesonderten Antrag in das Wählverzeichnis zur Wahl des Europaparlaments aufgenommen. Weitere Informationen und Anträge zur Aufnahme in das Wählverzeichnis erhalten Sie über die Webseite der Stadt Gotha ( Rubrik Wahlen, Europawahl oder über die Webseite des Bundeswahlleiters (www. bundeswahlleiter.de; Europawahl). Das Wahlgebiet für die Wahl des Europäischen Parlaments umfasst die EU-Staaten. Diese sind neben der Bundesrepublik Deutschland zurzeit: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Slowakische Republik, Republik Slowenien, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland* sowie Republik Zypern. *Personen, die ausschließlich die Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzen, sind wahlberechtigt und damit wählbar, wenn das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland am Tag der Wahl noch ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist 2.2 Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind alle Deutschen und alle Bürger der Europäischen Union, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z. B. durch Strafurteil), die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten im jeweiligen Wahlgebiet haben und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Weitere Informationen erhalten Sie über die Webseite der Stadt Gotha ( Rubrik Wahlen ; Kommunalwahlen. Wahlgebiet für die Wahl der Kreistagsmitglieder ist der Landkreis Gotha, für die Wahl der Stadtratsmitglieder die Stadt Gotha, für die Wahl der Ortsteilbürgermeister und der Mitglieder des Ortsteilrates der jeweilige Ortsteil der Stadt Gotha. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben! Für die EU-Wahl kann auch eine besondere Bescheinigung über das Wahlrecht, ein Wahlschein, auf Antrag ausgestellt werden, der zur Teilnahme an der EU-Wahl im Wahlkreis 67 berechtigt. Mit der Erteilung eines Wahlscheins werden grundsätzlich auch Briefwahlunterlagen ausgereicht. Bei der Wahl der Kreistagsmitglieder, Stadtratsmitglieder bzw. Ortsteilbürgermeister, erhalten Wahlberechtigte ebenfalls auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Kommunalwahl erhalten haben, können nur im Wege der Briefwahl an den Kommunalwahlen teilnehmen. Für die Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte werden keine Wahlscheine ausgestellt. Die Verwaltungsbehörde übersendet jedem Wahlberechtigten bis spätestens zum zwei Wahlbenachrichtigungen, getrennt für die Europawahl und die Kommunalwahlen sowie für Wahlberechtigte in den Ortsteilen der Stadt Gotha eine weitere Wahlbenachrichtigung/Einladung für die Wahl der Mitglieder der Ortsteilräte. Diese bestätigen die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur jeweiligen Wahl, enthalten Angaben über die Wahlberechtigung zur EU-Wahl und zu den verschiedenen kommunalen Wahlen. Die Wahlbenachrichtigung informiert über die Anschrift des Wahlraums, Angaben zu dessen Barrierefreiheit ( ) oder Nichtbarrierefreiheit ( ) und enthält Hinweise zur Möglichkeit der Briefwahl (Hinweis: Briefwahl ist bei der Wahl der Ortsteilratsmitglieder nicht möglich! vgl. 16 a der Hauptsatzung der Stadt Gotha). Wer sich für wahlberechtigt bei den Europa- und Kommunalwahlen in der Stadt Gotha hält, aber bis zum keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte prüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird rechtzeitig vor der Wahl in den Verwaltungsräumen der Stadtverwaltung Gotha, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, zur Einsichtnahme bereit gehalten, damit es von den Wahlberechtigten bis zum auf seine Richtigkeit geprüft werden kann. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zu diesem Zeitpunkt bei der Stadtverwaltung Gotha, Wahlbüro, Einwendungen erheben. Die näheren Einzelheiten zu den Einsichtsmöglichkeiten ergeben sich aus den örtlichen öffentlichen Bekanntmachungen. Nach dem kann ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beim Wahlleiter der Stadt Gotha einen Wahlschein beantragen, wenn er nachweist, dass er die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen die Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ohne Verschulden versäumt hat (z. B. längere Reise, Krankenhausaufenthalt). Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind (z. B. die Wohndauer von 3 Monaten erst dann vorlag). 3. Wer kann bei den Kommunalwahlen gewählt werden? Zum Stadtratsmitglied ist jeder Wahlberechtigte, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar. Ortsteilbürgermeister kann jeder Wahlberechtigte werden, der am Wahltag mindestens 21 Jahre alt ist. Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters müssen in dem betreffenden Ortsteil seit mindestens 6 Monaten vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz haben.

8 Seite 8 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Nichtamtlicher Teil Darüber hinaus müssen die Bewerber für das Ortsteilbürgermeisteramt eine schriftliche Erklärung abgeben, ob sie wissentlich mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben und, dass sie mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte, insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden sind. Zusätzlich müssen sie erklären, dass ihnen nicht die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis fehlt. 4. Wie wird man Bewerber für die Kommunalwahlen? Die Parteien und Wählergruppen wählen in einer Versammlung ihrer im jeweiligen Wahlgebiet wohnenden Mitglieder die wählbaren Personen, die sie zur Wahl stellen wollen und reichen eine Auflistung der Bewerber den Wahlvorschlag beim Wahlleiter der Stadt Gotha (Stadtratswahl, Ortsteilbürgermeisterwahl) bzw. des Landkreises (Kreistagswahl) ein. Für die Ortsteilbürgermeisterwahl können sich auch einzelne Personen selbst als Einzelbewerber zur Wahl vorschlagen. Die Wahlvorschläge für die Wahl zum Stadtrat und die Wahlen der Ortsteilbürgermeister können bis zum , 18:00 Uhr, beim Wahlleiter der Stadt Gotha bzw. für die Wahl zum Kreistag des Landkreises beim Wahlleiter des Landkreises eingereicht werden. Die näheren Einzelheiten sind der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Gotha bzw. des Landkreises, hier der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, zu entnehmen. Für die Wahlen der Mitglieder der Ortsteilräte können Wahlvorschläge von Wahlberechtigten des jeweiligen Ortsteils mit Hilfe einer Wahlvorschlagskarte eingereicht werden. Die Wahlvorschlagskarte wird mit der Wahlbenachrichtigung/Einladung zur Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte (Wahl der Ortsteilräte) versandt. Die Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsteilräte, welche vom Vorschlagenden und vom Vorgeschlagenen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sein müssen, können bis zum , 12:00 Uhr, beim Wahlleiter der Stadt Gotha eingereicht werden. Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl der Stadtratsmitglieder und zur Wahl der Ortsteilbürgermeister entscheidet der Wahlausschuss der Stadt Gotha, zur Wahl der Ortsteilratsmitglieder der Wahlleiter der Stadt Gotha sowie zur Kreistagswahl der Wahlausschuss des Landkreises. Die als gültig zugelassenen Wahlvorschläge und Listenverbindungen werden nach dem im Amtsblatt der Stadt Gotha (Kreistagswahl im Amtsblatt des Landkreises) öffentlich bekannt gemacht. Eine Bekanntmachung der zugelassen Bewerber für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder ist nicht vorgesehen, wird aber ebenfalls im Amtsblatt erfolgen. 5. Wie wird gewählt? 5.1 Wie wird bei der EU-Wahl vorgegangen? Jeder Wähler hat eine Stimme. Die zugelassenen Wahlvorschläge sind auf dem Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler vergibt dann seine (einzige) Stimme durch Kennzeichnung eines Wahlvorschlags. Streichungen gelten hierbei nicht als Stimmabgabe und machen die Stimmabgabe ggf. ungültig. 5.2 Wie wird bei der Stadtratswahl und Kreistagswahl vorgegangen? Die Verfahrensweise bei den Kommunalwahlen richtet sich in erster Linie nach der Zahl der zugelassenen Wahlvorschläge. Erläuterungen ergeben sich aus den öffentlichen Wahlbekanntmachungen der Stadt Gotha und den Hinweisen auf den Stimmzetteln. In jedem Fall ist es wichtig, dass die Hinweise auf dem Stimmzettel beachtet werden und der abgegebene Stimmzettel den Willen des Wählers zweifelsfrei erkennen lässt. Auf Grund der Anzahl der zugelassenen Wahlvorschläge bei den Stadtratsund Kreistagswahlen bei den vergangenen Wahlen zum Stadtrat bzw. Kreistag, kann davon ausgegangen werden, dass auch bei der diesjährigen Stadtratswahl nach dem Prinzip der Verhältniswahl gewählt wird Mehrere Wahlvorschläge (Verhältniswahl) Liegen für die Stadtratswahl/Kreistagswahl mehrere Wahlvorschläge vor, so hat der Wähler drei Stimmen; er darf auf dem Stimmzettel jedoch keine Zusätze anbringen. Gibt der Wähler weniger als drei Stimmen ab oder streicht er Bewerber, so wird die Gültigkeit der Stimmabgabe dadurch nicht berührt. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Verhältnis der Stimmenzahlen der Wahlvorschläge, d. h. die Sitze werden so vergeben, wie es dem Ergebnis jeder Partei im Verhältnis zur Gesamtzahl aller gültigen Stimmen im Wahlgebiet entspricht. In die Berechnung werden alle Wahlvorschläge einbezogen. Innerhalb des Wahlvorschlags werden die Sitze dann auf die Bewerber mit den meisten Stimmen verteilt. Seine drei Stimmen kann der Wähler in der Weise vergeben, dass er auf dem Stimmzettel die Bewerber kennzeichnet, denen er seine Stimmen geben will. Er kann einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Beispiel: Wahlvorschlag 1 A-Partei 1. Sand, Karoline 2. Roth, Hans 3. Möbius, Adelheid 4. Kaspar, Ludwig 5. Kunz, Dieter Wahlvorschlag 2 B-Partei 1. Preuß, Sebastian 2. Meier, Renate 3. Hinz, Henriette 4. Jandl, Elke 5. Strobel, Ewald Der Wahlvorschlag der A-Partei bekommt drei Stimmen, die auf die Bewerberin Sand entfallen. Diese Stimmen kommen zunächst dem Gesamtergebnis der A-Partei zugute, wenn errechnet wird, wie viele der vorhandenen Ratssitze jeder Wahlvorschlag bekommt. Ob die Bewerberin Sand am Ende einen Sitz bekommt, hängt zunächst davon ab, ob die A-Partei nach ihrem Gesamtergebnis überhaupt einen oder mehrere Sitz/e zugeteilt bekommt. Erlangt die A-Partei z. B. einen Sitz, bekommt diesen Sitz der Bewerber der A-Partei mit den meisten Stimmen.

9 Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Seite 9 Der Wähler kann seine Stimmen auch auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilen (panaschieren). Beispiel: Wahlvorschlag 1 A-Partei 1. Sand, Karoline 2. Roth, Hans 3. Möbius, Adelheid 4. Kaspar, Ludwig 5. Kunz, Dieter 6. Köhler, Sabine Wahlvorschlag 2 B-Partei 1. Preuß, Sebastian 2. Meier, Renate 3. Hinz, Henriette 4. Jandl, Elke 5. Strobel, Ewald 6. Kehlen, Emma Der Wahlvorschlag der A-Partei bekommt eine Stimme, die auf die Bewerberin Sand entfällt. Der Wahlvorschlag der B-Partei bekommt zwei Stimmen, die auf die Bewerberinnen Hinz und Kehlen entfallen. Die Streichung der Bewerberin Jandl der B-Partei führt nicht dazu (im Gegensatz zur EU- Wahl), dass die Stimmabgabe ungültig ist. Die Streichung stellt auch keine Stimmabgabe dar. Der Wähler kann aber auch nur einen Wahlvorschlag kennzeichnen, ohne seine Stimmen einzelnen Bewerbern zu geben. Dann entfällt auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme. Beispiel: Wahlvorschlag 1 A-Partei 1. Sand, Karoline 2. Roth, Hans 3. Möbius, Adelheid 4. Kaspar, Ludwig 5. Kunz, Dieter 6. Köhler, Sabine Wahlvorschlag 2 B-Partei 1. Preuß, Sebastian 2. Meier, Renate 3. Hinz, Henriette 4. Jandl, Elke 5. Strobel, Ewald 6. Kehlen, Emma Hier wurde der Wahlvorschlag der A-Partei oben links angekreuzt. Deshalb bekommt dieser Wahlvorschlag drei Stimmen, und zwar je eine Stimme für die Bewerber Sand, Möbius und Kasper. Roth bekommt keine Stimme, da ihn der Wähler gestrichen hat. Kennzeichnet der Wähler einen Wahlvorschlag und vergibt er gleichzeitig seine drei Stimmen einzelnen Bewerbern, so gehen die Stimmen für die einzelnen Bewerber der Kennzeichnung des Wahlvorschlags vor. Hat der Wähler nicht alle drei Stimmen auf einzelne Bewerber vergeben und gleichzeitig einen Wahlvorschlag angekreuzt, entfallen nur die ggf. verbleibenden Stimmen auf die ersten Bewerber des Wahlvorschlags in der Reihenfolge ihrer Benennung mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern. Beispiel: Wahlvorschlag 1 A-Partei 1. Sand, Karoline 2. Roth, Hans 3. Möbius, Adelheid 4. Kaspar, Ludwig 5. Haack, Dieter 6. Köhler, Sabine Wahlvorschlag 2 B-Partei 1. Preuß, Sebastian 2. Meier, Renate 3. Mösch, Henriette 4. Jandl, Elke 5. Strobel, Ewald 6. Kehlen, Emma

10 Seite 10 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Nichtamtlicher Teil Der Wähler hat im Wahlvorschlag der A-Partei dem Bewerber Kaspar und im Wahlvorschlag der B-Partei der Bewerberin Kehlen jeweils eine Stimme gegeben. Von den drei Stimmen des Wählers bleibt noch eine übrig. Da der Wähler zudem den Wahlvorschlag der A-Partei oben links angekreuzt hat, entfällt die dritte Stimme auf Herrn Roth als zweiter Bewerber des Wahlvorschlages, da der Wähler Frau Sand als erste Bewerberin dieses Wahlvorschlags gestrichen hat. Der Wahlvorschlag der A-Partei bekommt also zwei Stimmen, der Wahlvorschlag der B-Partei eine Stimme. 5.3 Wie wird bei Ortsteilbürgermeisterwahl vorgegangen? Bei der Wahl des Ortsteilbürgermeisters hat der Wähler nur jeweils eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Für den Fall, dass bei der Wahl des Ortsteilbürgermeisters in einem der Ortsteile der Stadt Gotha (Boilstädt, Siebleben, Sundhausen oder Uelleben) am 26. Mai 2019 keiner der Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl, am 09. Juni 2019 in dem jeweiligen Ortsteil eine Stichwahl statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl des Ortsteilbürgermeisters im jeweiligen Ortsteil (Boilstädt, Siebleben, Sundhausen oder Uelleben) ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Bei der Wahl der Ortsteilbürgermeister wird auch danach unterschieden, ob mehrere Wahlvorschläge oder nur einer bzw. kein Wahlvorschlag zugelassen wurde Mehrere Wahlvorschläge Sind mindestens zwei Wahlvorschläge zugelassen worden, werden diese auf dem Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler vergibt dann seine (einzige) Stimme durch Kennzeichnung eines Wahlvorschlags. Streichungen gelten hierbei nicht als Stimmabgabe. Beispiel: Beispiel: A-Partei Meier, Erika Schultz, Isolde, Lehrerin Der Wähler hat den Wahlvorschlag gestrichen und seine Stimme einer anderen wählbaren Person gegeben. Ist kein Wahlvorschlag zugelassen worden, so vergibt der Wähler seine Stimme durch die Eintragung einer wählbaren Person (Name, Vorname, Beruf) auf dem amtlichen Stimmzettel. Soweit der Wähler auf dem Stimmzettel eine Person einträgt, die die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt (über 21 Jahre und 6 Monate Hauptwohnsitz im Ortsteil) oder anhand der gemachten Angaben nicht identifizierbar ist, ist die Stimmabgabe ungültig Wie wird bei der Wahl der Mitglieder des Ortsteilrates (Ortsteilratsmitgliederwahl) vorgegangen? Die zugelassenen gültigen Wahlvorschläge sind auf dem Stimmzettel nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlages geordnet vermerkt. Gehen mehrere Wahlvorschläge am selben Tag ein, ist die alphabetische Reihenfolge des Namens und ggf. Vornamens maßgebend. A-Partei Meier, Erika B-Partei Müller, Karl Meier erhält die Stimme. Beispiel: A-Partei Meier, Erika B-Partei Müller, Karl Es erfolgte keine Stimmabgabe. Streichungen stellen keine Stimmabgabe dar, ein anderer Bewerber wurde nicht angekreuzt. Die Stimmabgabe ist ungültig Ein oder kein Wahlvorschlag Ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden, kann der Wähler diesen durch Ankreuzen annehmen oder den Wahlvorschlag streichen und an dessen Stelle eine andere wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf in den Stimmzettel eintragen. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Der Wähler darf keiner wählbaren Person mehr als eine Stimme geben. Sind mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden, kann der Wähler Bewerber streichen und andere wählbare Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf in den Stimmzettel eintragen. Insgesamt dürfen nicht mehr Stimmen vergeben werden, als Mitglieder im jeweiligen Ortsteilrat zu wählen sind. Streicht der Wähler einzelne Personen, so kann er ei- ne entsprechende Anzahl andere Personen auf dem Stimmzettel hinzufügen. Insgesamt, also Stimmvergabe durch Kennzeichnung eines Wahlvorschlages oder hinzufügen neuer Personen, darf die Zahl der zu wählenden Ortsteilratsmitglieder nicht überschritten werden. Die Zahl der zu vergebenden Stimmen ist auf dem Stimmzettel vermerkt. Beispiel: Es sind 6 weitere Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen und es sind 7 Wahlvorschläge zugelassen worden. Jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind, also 6 Stimmen. 1. Sand, Karoline 2. Roth, Hans 3. Möbius, Adelheid 4. Kaspar, Ludwig 5. Haack, Dieter 6. Strach, Paul 7. Köhler, Sabine

11 Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Seite Müller, Max, Tischler 2. Schmidt, Ottokar, Maurer 3. Lehmann, Lina, Verkäuferin Der Wähler hat 3 Bewerber gekennzeichnet und 4 Bewerber gestrichen. Es sind insgesamt 6 Ortsteilratsmitglieder zu wählen. Der Wähler hat 3 neue Personen auf dem Stimmzettel mit Name, Vorname und Beruf vermerkt. Insgesamt wurden 6 Personen gewählt. Beispiel 2 1. Sand, Karoline 2. Roth, Hans 3. Möbius, Adelheid 4. Kaspar, Ludwig 5. Haack, Dieter 6. Strach, Paul 7. Köhler, Sabine 1. Max, Otto, Lehrer 2. Lehmann, Ottokar, Polizist Der Wähler hat 2 Stimmen durch Kennzeichnung der Bewerber vergeben, 4 Bewerber gestrichen und 2 Personen hinzugefügt. Er hat insgesamt 4 von möglichen 6 Stimmen abgeben. Stimmen erhalten Kaspar, Haack, Max und Lehmann. Die Wählbarkeit der neu hinzugefügten Personen wird nach der Stimmenauszählung durch den Wahlleiter festgestellt. Gewählt sind die Bewerber in der Reihenfolge (nach Mehrheit) der auf sie entfallenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 5.4 Was geschieht bei der Stimmabgabe im Wahlraum? Stimmabgabe Die Stimmabgabe erfolgt bei der Wahl am 26. Mai 2019 im Wahlraum ohne Wahlumschlag, und zwar wie folgt: Ein Mitglied des Wahlvorstands überprüft die Wahlberechtigung jedes Bürgers für jede Wahl anhand der Wahlbenachrichtigung oder ggf. unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses und des Wählerverzeichnisses. Ist der Wähler nicht persönlich bekannt, kann sich der Wahlvorstand den Ausweis zeigen lassen (der Wähler sollte also die Wahlbenachrichtigungskarte und seinen Personalausweis, Identitätskarte oder Pass zur Wahl mitnehmen). Der Wähler erhält einen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er berechtigt ist. Der Wähler begibt sich in die Wahlkabine, kennzeichnet dort den Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen nicht erkennen können, wie er gewählt hat (bedruckte Seite nach innen). Mehrere Stimmzettel sind einzeln zu falten. Der Wähler geht an den Tisch des Wahlvorstands und übergibt die Wahlbenachrichtigungskarte bzw. legt seinen Personalausweis, Identitätskarte oder Pass vor. Ein Mitglied des Wahlvorstands gibt die Wahlurne frei, sobald festgestellt wurde, dass der Wähler im Wählverzeichnis eingetragen ist. Der Wähler wirft den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis. Ein Wähler kann sich bei der Wahl der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen, wenn er des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch eine körperliche Beeinträchtigung an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist. Er muss dem Wahlvorstand den Grund zuvor bekannt geben. Der Wähler entscheidet, wer Vertrauensperson sein soll, es kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, wenn dies erforderlich ist. Die Hilfeleistung muss sich jedoch auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers beschränken. Der Wahlvorstand weist die Stimmabgabe eines Wählers zurück, wenn der Wähler das Wahlgeheimnis bei der Kennzeichnung oder Abgabe des Stimmzettels verletzt (z. B. durch Kennzeichnen oder Falten des Stimmzettels außerhalb der Wahlkabine oder wenn der Stimmzettel so gefaltet ist, dass sichtbar wird wie der Wähler gewählt hat), der Wähler den Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat, der Wähler keinen amtlichen Stimmzettel benutzt hat oder außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will. Hat der Wähler sich auf seinem Stimmzettel verschrieben oder diesen versehentlich unbrauchbar gemacht oder ist seine Stimmabgabe vom Wahlvorstand zurückgewiesen worden, kann er die Aushändigung eines neuen Stimmzettels verlangen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands zerrissen hat Ungültige Stimmabgabe Die gesamte Stimmabgabe ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt worden ist, den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder

12 Seite 12 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Nichtamtlicher Teil einen unzulässigen Zusatz oder Vorbehalt enthält (Achtung: Streichungen machen die Stimmabgabe nicht ungültig; nur Hinzufügen). Bei der Stadtrats- und Kreistagswahl können auch einzelne Stimmen ungültig sein, und zwar dann, wenn der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei zu erkennen ist (z. B. wenn der Wähler ein Kreuz zwischen zwei Bewerbernamen setzt). Bei der Wahl der Ortsteilbürgermeister mit einem Wahlvorschlag (Mehrheitswahl siehe oben Nr ) sind darüber hinaus einzelne Stimmen auch dann ungültig, wenn: nicht zweifelsfrei erkennbar ist, welche Person der Wähler wählen will (z. B. Name, Vorname und Beruf keiner bestimmten Person im jeweiligen Ortsteil der Stadt Gotha zugeordnet werden können) der Stimmzettel gegenüber einer Person einen nicht geforderten Zusatz oder Vorbehalt (z. B. den nicht! ) enthält (Streichen von Bewerbernamen und Hinzufügen des Namens einer anderen wählbaren Person sind aber zulässig) eine Person, die der Wähler eingetragen hat, nicht wählbar ist (z. B. noch nicht 21 Jahre alt ist) eine wählbare Person mehr als einmal aufgeführt ist (in diesem Fall sind die weiteren für diese Personen abgegebenen Stimmen ungültig). Weitere Erläuterungen zum Wahlverfahren und zur Stimmabgabe geben der Wahlleiter in der Wahlbekanntmachung bzw. der Wahlvorsteher am Wahltag. Zudem enthalten die Stimmzettel Hinweise zur Stimmabgabe. 5.5 Welche Besonderheiten gibt es bei der Briefwahl? Wer mittels Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein. Ein Wahlschein wird nur auf Antrag, der an den Wahlleiter der Stadt Gotha (Stadtverwaltung Gotha, Wahlbüro, Hauptmarkt 1, in Gotha) zu richten ist, und nur dann erteilt, wenn eine Person zwar nicht im Wählerverzeichnis eingetragen, aber dennoch wahlberechtigt ist oder im Wählerverzeichnis eingetragen ist, jedoch den Wahlraum am Wahltag aus bestimmten Gründen (z. B. wegen Krankheit oder Urlaubsreise) nicht aufsuchen kann. Ein Wahlschein kann auch von einem anderen beantragt werden, wenn er hierzu vom Wahlberechtigten bevollmächtigt ist. Die schriftliche Vollmacht ist mit dem Wahlscheinantrag nachzuweisen. Da am die Europawahl und die Kommunalwahl (Wahl des Kreistages, Wahl des Stadtrates und Wahl der Ortsteilbürgermeister) sowie die Wahl der Mitglieder der Ortsteilräte stattfindet, erhält jeder Wähler zwei Wahlbenachrichtigungen, Wahlberechtigte in den Ortsteilen sogar drei Wahlbenachrichtigungen. Hinweis: Bei den Wahlen der Mitglieder des Ortsteilrates findet keine Briefwahl statt. Es werden auch keine Wahlscheine für diese Wahlen ausgestellt. An der Wahl der Mitglieder der Ortsteilräte kann nur teilnehmen, wer im Besitz einer Wahlbenachrichtigung/Einladung für diese Wahl ist bzw. in das entsprechende Wählerverzeichnis getragen wurde. Der Wahlscheinantrag Der Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl bzw. die Kommunalwahl (Wahl des Kreistages, Stadtrates bzw. Ortsteilbürgermeister) befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte zur Europa- bzw. Kommunalwahl. In der Regel können Wahlscheine nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl, dem , 18:00 Uhr, beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch am Wahltag, in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr, beantragt werden. Der Wahlscheinantrag ist vom Wähler zu unterschreiben. Soweit der Wähler den schriftlichen Antrag auf dem Postweg an die Stadt Gotha richtet, sind die üblichen Postlaufzeiten zu beachten; anfallende Portokosten trägt der Absender. Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann auch per Telegramm, Fernschreiben, Telefax, elektronisch (über die Internetseite der Stadt Gotha; dort unter Wahlen, Wahlschein-online) beantragt werden. Näheres zur Beantragung von Wahlscheinen ergibt sich aus der öffentlichen Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und der Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen können erst ausgegeben und versandt werden, wenn unter Beachtung der gesetzlichen Fristen das Verfahren zur Zulassung der Wahlvorschläge abgeschlossen ist. Danach müssen zunächst die Stimmzettel hergestellt und der örtlichen Gemeinde durch das Land bzw. dem Kreis zur Verfügung gestellt werden. Die Briefwahl wird demzufolge voraussichtlich erst ab dem möglich sein! Dies gilt auch für den Versand von Briefwahlunterlagen! Die Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten an die Anschrift seiner Hauptwohnung übersandt oder können amtlich überbracht werden, soweit sich aus dem Antrag keine andere Anschrift oder die Abholung der Briefwahlunterlagen ergibt. Holt der Wahlberechtigte den Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen persönlich ab, so hat er die Möglichkeit an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben (der Wähler sollte den Personalausweis, Identitätskarte oder Pass mit sich führen). Wahlschein und Briefwahlunterlagen dürfen auch an einen anderen als den Wahlberechtigten ausgehändigt werden, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Empfangsberechtigte darf nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten und hat dies gegenüber der Stadtverwaltung vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Der Empfangsberechtigte hat sich auf Verlangen auszuweisen. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert der Wahlberechtigte jedoch glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden. Für die Europawahl gilt: Der Briefwähler kennzeichnet persönlich und unbeobachtet den Stimmzettel (grauer Stimmzettel); legt den Stimmzettel in den blauen Wahlumschlag und verschließt diesen; dann unterschreibt der Wähler die auf dem Wahlschein für die Europawahl vorgedruckte Versicherung an Eides Statt unter Angabe des Ortes und des Datums; der Wähler steckt den blauen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag und verschließt diesen; der Wähler übersendet oder überbringt den Wahlbrief an die darauf angegebene Stelle; der Wähler muss dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlhandlung, also , Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ankommt. Für die Kommunalwahl gilt: Jeder Wahlberechtigte, der einen Wahlschein erhält, kann nur auf dem Wege der Briefwahl wählen (also nicht am Wahltag im Wahlraum). Der Briefwähler kennzeichnet persönlich und unbeobachtet den/die Stimmzettel; legt den/die Stimmzettel in den gemeinsamen (gelben) Wahlumschlag für die verbundenen Kommunalwahlen und verschließt diesen; dann unterschreibt der Wähler die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides Statt unter Angabe des Ortes und des Datums; der Wähler steckt den gelben Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den grünen Wahlbriefumschlag und verschließt diesen; der Wähler übersendet oder überbringt den Wahlbrief an die darauf angegebene Stelle;

13 Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Seite 13 der Wähler muss dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlhandlung, also , Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ankommt. Nimmt der Wahlberechtigte die Möglichkeit in Anspruch, bei Abholung der Briefwahlunterlagen an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben, muss sichergestellt sein, dass der/die Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann/können. Die zuständigen Bediensteten der Stadt Gotha nehmen die Wahlbriefe entgegen und halten sie bis zum Wahltag unter Verschluss. Bei der Briefwahl werden vom Wahlvorstand am Wahltag die einzelnen Wahlbriefe zurückgewiesen, wenn der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingegangen ist (am Wahltag nach 18:00 Uhr und später), dem Wahlbriefumschlag kein gültiger Wahlschein beiliegt, dem Wahlbriefumschlag kein amtlicher gelber Stimmzettelumschlag beigefügt ist, sich der/die Stimmzettel außerhalb des Stimmzettelumschlags befindet/befinden, der Wahlbriefumschlag nicht verschlossen ist, der Wahlbriefumschlag mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht eine gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt versehener Wahlscheine enthält, der Wähler oder die Vertrauensperson die vorgeschriebene Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat, der Wahlschein erkennbar nicht amtlich hergestellt worden ist, ein Stimmzettelumschlag benutzt worden ist, der das Wahlgeheimnis gefährdet oder der Wahlbrief bzw. der Stimmzettelumschlag einen fühlbaren Gegenstand enthält. Die Einsender der zurückgewiesenen Wahlbriefe werden nicht als Wähler gezählt. Ihre Stimmen gelten als nicht abgegeben. 6. Wählerbeeinflussung während der Wahl Während der Wahlhandlung ist in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zum Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder auf andere Weise, insbesondere durch Umfragen oder Unterschriftensammlungen, sowie jede Behinderung oder erhebliche Belästigung der Wähler verboten. Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Stimmabgabe ist vor Ende der Wahlhandlung ebenfalls verboten. 7. Wahlergebnis Nach dem Ende der Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand das Ergebnis der Wahl für den Wahlbezirk (dies ist eine Unterteilung des Wahlgebiets). Das Auszählen der Stimmen ist öffentlich, jeder Interessierte kann hierbei zuschauen. Sofern der Wahlvorstand am Wahlsonntag seine Arbeit nicht beenden kann, muss die öffentliche Auszählung der Stimmen ggf. am Montag fortgeführt werden; Ort und Zeit werden vor der Wahl in der Wahlbekanntmachung öffentlich bekannt gemacht. Die Ergebnisse der Wahlen werden in folgender Reihenfolge ermittelt: 1. Europawahl 2. Ortsteilbürgermeisterwahl (nur in den Ortsteilen) 3. Stadtrat 4. Kreistag 5. Mitglieder des Ortsteilrates (voraussichtlich erst am Montag, dem ) Der Wahlvorstand meldet das Ergebnis dem Wahlleiter und übergibt diesem die Wahlniederschrift zusammen mit den sonst noch erforderlichen Unterlagen (z. B. Stimmzettel). Der Wahlleiter legt die Wahlniederschriften und Unterlagen dem zuständigen Wahlausschuss vor, dessen Vorsitzender er ist, bzw. leitet die Niederschriften der Europawahl und der Wahl der Kreistagsmitglieder nebst Anlagen an den Landkreis weiter. Der Wahlausschuss der Stadt Gotha prüft aufgrund der Wahlniederschriften der Wahlen zum Ortsteilbürgermeister und des Stadtrates jedes Stimmbezirks die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und stellt das Wahlergebnis für das jeweilige Wahlgebiet fest. Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis für jede Wahl wird sodann öffentlich bekannt gemacht. Bei der Wahl der Mitglieder des Ortsteilrates prüft der Wahlleiter der Stadt Gotha die Niederschriften und stellt das Ergebnis der Wahl fest. 8. Wahlanfechtung Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses anfechten. Die Anfechtung muss schriftlich gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen und ist zu begründen. Dies ist bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden das zuständige Landratsamt Kommunalaufsicht und bei den kreisfreien Städten und Landkreisen das Thüringer Landesverwaltungsamt. Die Anfechtung kann nur darauf gestützt werden, dass bei der Wahl die Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) verletzt wurden. Die jeweiligen Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes und der Thüringer Kommunalwahlordnung brauchen hierbei jedoch nicht genannt zu werden. Allerdings müssen die Tatsachen (also das betreffende Geschehen), die einen Wahlrechtsverstoß begründen, innerhalb der o. g. Frist, nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Die Rechtsaufsichtsbehörde entscheidet in der Regel innerhalb von drei Monaten über die Wahlanfechtung. Stellt die Rechtsaufsichtsbehörde Fehler im Wahlergebnis fest, ist die Feststellung des Wahlergebnisses zu berichtigen. Bei erheblichen Wahlrechtsverstößen, die geeignet sind, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen, erklärt die Rechtsaufsichtsbehörde die Wahl für ungültig. Weist die Rechtsaufsichtsbehörde die Anfechtung zurück, kann der Anfechtende Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Sollten Sie weitere Fragen zur Kommunalwahl 2019 haben, können Sie sich jederzeit an den Wahlleiter der Stadt Gotha persönlich oder an das Wahlbüro bei der Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1 in Gotha wenden. Informationen zu den Wahlen am finden Sie auch im Internet, dort unter Wahlen, auf der Homepage der Stadt Gotha. 9. Datenschutzrechtlicher Hinweis Am 25. Mai 2018 ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom , S. 1; L 314 vom , S. 72; L 127 vom , S. 2) in Kraft getreten. Diese findet auch im Wahlrecht Anwendung und ist insoweit von den Wahlvorschlagsträgern (Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerbern/-innen und sonstigen) zu beachten. Soweit im Rahmen des Wahlverfahrens personenbezogene Daten erhoben bzw. verarbeitet werden, sind die allgemein geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben und Hinweispflichten zu beachten. Die Rechte und Pflichten der Beteiligten ergeben sich aus Art. 13 ff der DSGVO. Grundsätzlich sind bis zur Abgabe der Wahlvorschläge die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber verantwortlich für die Verarbeitung. Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite der Stadt Gotha unter informationen-zum-datenschutz.html Status- und Funktionsbezeichnungen im o. g. Text gelten jeweils für alle Geschlechter. M. Langenhan Wahlleiter

14 Seite 14 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Nichtamtlicher Teil Wahl zum 9. Europäischen Parlament (EU-Wahlen) und Wahl der Ortsteilbürgermeister, Wahl des Stadtrates, Wahl des Kreistages (Kommunalwahlen) sowie der Ortsteilräte am 26. Mai 2019 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, in diesem Jahr findet am 26. Mai 2019 die Wahl des europäischen Parlaments, die Wahl des Stadtrates der Stadt Gotha, die Wahl der Ortsteilbürgermeister in der Ortsteilen der Stadt Gotha (Boilstädt, Siebleben, Sundhausen und Uelleben), die Wahl des Kreistages des Landkreises Gotha und die Wahl der Ortsteilräte statt. Für eine ggf. notwendige Stichwahl bei der Wahl der Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen ist der vorgesehen. Für die EU- und die Kommunalwahlen werden Wahlhelfer für die Besetzung der Wahllokale in den Wahlbezirken der Stadt Gotha benötigt. Wenn Sie als Wahlhelfer in einem Wahllokal mitarbeiten möchten, senden Sie uns bitte die ausgefüllte Bereitschaftserklärung zu. Bitte helfen Sie durch Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in einem der 46 Wahlvorstände, diese Wahlen auch in Ihrem Sinne zum Erfolg zu führen. Wir brauchen Sie! Wahlhelfer gesucht Interessierte wahlberechtigte Bürger der Stadt Gotha melden sich bitte bis zum schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Stadtverwaltung Gotha Wahlbüro Hauptmarkt 1, Zimmer 113, Gotha, Tel Den Wahlhelfern gewährt die Stadt Gotha eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 für die Wahrnehmung des Amtes als Wahlvorsteher eines örtlichen Wahlvorstandes bzw. 30,00 für die Wahrnehmung des Amtes als weiteres Mitglied eines örtlichen Wahlvorstandes. Auf der Internetpräsenz der Stadt Gotha unter der Rubrik Wahlen stellt Ihnen die Stadt Gotha Informationen zur Kommunalwahl im Jahr 2019, aber auch zu den anderen Wahlen auf Bundes- und Landes ebene, die Wahlgebietseinteilung, Wissenswertes zu den gesetzlichen Vorschriften sowie aktuelle Informationen zu den einzelnen Wahlen zur Verfügung. So können Sie auf diesen Seiten auch die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Gotha zur Kommunalwahl 2019 einsehen. Ebenso können Sie sich dort künftig auch über das Thema Wahlen informieren. Bei Fragen zu den Wahlen allgemein sowie zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl wenden Sie sich bitte über die folgenden Informationswege an das Büro des Wahlleiters der Stadt Gotha: Stadtverwaltung Gotha Wahlbüro Hauptmarkt 1, Gotha Tel / oder -343, Fax 03621/ Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Unterstützung. Mit freundlichem Gruß M. Langenhan Wahlleiter Aufruf zum Gotha-Subbotnik vom April 2019 Stadtverwaltung mit 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aktiv In der Woche vom 15. bis 21. April 2019 ruft Oberbürgermeister Knut Kreuch alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Verbände wieder zum traditionellen Gotha-Subbotnik auf. Damit soll vor dem vierzehn Tage später beginnenden Gothardusfest die Stadt von Winterdreck und Verunreinigungen befreit werden. Mit 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geht Kreuch mit gutem Beispiel voran, die am Mittwoch, dem 17. April 2019, an zahlreichen Objekten Müll auflesen, Laub entfernen, Gräben säubern, Zäune reparieren, neue Anstriche aufbringen und Wege kiesen. Jeder ist aufgerufen sich an der Aktion zu beteiligen und mindestens im eigenen Umfeld mitzuhelfen unserer Stadt ein freundliches, frühlingshaftes Ansehen zu bescheren. Helfen Sie mit!

15 Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Seite 15 Tage der Chor- und Orchestermusik in Gotha 200 Jahre Gothaer Chorbewegung Vom 29. bis zum 31. März ist Gotha Hauptstadt der Amateurmusik, denn die Tage der Chor- und Orchestermusik werden in der thüringischen Residenzstadt ausgetragen. Zu dem dreitägigen Festival werden rund Mitwirkende aus ganz Deutschland erwartet. Das Motto lautet: Deutschland feiert die Musik. Und die, die sie machen. Im Mittelpunkt stehen Musiker, die in ihrer Freizeit z. B. in Gesangvereinen, Sinfonieorchestern und vielen weiteren Formationen auf traditionelle und moderne Weise musizieren. der Tage der Chor- und Orchestermusik nachgelesen werden, dies ist unter anderem in der Tourist-Information ab erhältlich. Den Höhe- und zugleich Schlusspunkt der Tage der Chor- und Orchestermusik bildet die Übergabe der Zelter-Plakette und Pro Musica-Plakette an traditionsreiche Chöre und Orchester am 31. März 2019 in einem Festakt im Kulturhaus Gotha. Weitere Infos zu den Veranstaltungen und dem Rahmenprogramm an diesem Wochenende erhalten Sie unter: sowie unter Der Eintritt zu sämtlichen Veranstaltungen ist kostenfrei. Neben dem Auftaktkonzert am 29. März können die Besucher am 30. März unter anderem die Nacht der Musik erleben. Diese hat einen ganz besonderen Reiz: An verschiedenen Spielorten in der Innenstadt gibt es mehrere 30-minütige musikalische Auftritte rund 40 Kurzkonzerte insgesamt. Aus den unterschiedlichen Musikangeboten kann sich jeder Zuhörer sein Lieblingsprogramm zusammenstellen. Die einzelnen Sta tionen können im Programmheft Foto: Nadine Stoz Zweite Städtepartnerschaftsreise ins äthiopische Adua Laptops für schulische Nutzung übergeben Eine 5-köpfige Delegation aus Gotha besuchte Gothas Partnerstadt Adua in Äthiopien vom 24. Februar bis 4. März Ihr gehörten die beiden Stadträte Peter Leisner (SPD) und Sascha John (CDU), der Amtsleiter des Schulund Jugendamtes Marco Brandt, die Stellvertretende Vorsitzende des Partnerschaftsvereins Kerstin Götze-Eismann sowie die Unterstützerin und Vereinsmitglied Diana Riedel an. Mit im Gepäck hatten die Gothaer 6 Laptops. Aus dem ersten Besuch vor 4 Jahren gab es den Wunsch der äthiopischen Freunde, eine Schule mit Laptops auszustatten. Und nun war es soweit. Die Stadtverwaltung Gotha stellte die Laptops bereit, die aus einer Spende finanziert wurden. In der Queen Sheba Secondary School, einer weiterführenden Schule von der Klassenstufe 9 bis 12, konnten die Laptops an die Schüler übergeben werden. Bereits mit der notwendigen Software ausgestattet und betriebsbereit nahmen die Schüler die Computer freudig in Empfang. Sie sollen in Zukunft für die Gruppenarbeit zum Einsatz kommen. Der Partnerschaftsverein aus Adua versprach regelmäßig die ordnungsgemäße Verwendung zu überprüfen. Der Schulleiter zeigte sich darüberhinaus an einer Partnerschaft mit einer Gothaer Schule interessiert. Neben dieser Spende übergaben die Vertreter aus Gotha auch eine Spende der Evangelischen Grundschule Gotha an die Queen Sheba Primary School (Grundschule von Klassenstufe 1 bis 8). Hier gibt es bereits eine Schulpartnerschaft. Außerdem erhielten die Kinder des Aduaer Waisenhauses eine Spende des Partnerschaftsvereins sowie Trikots, Fußbälle, Springseile und vieles mehr. In der Hauptstadt Addis Abeba traf die Delegation das Patenkind Rekik Fikiru Tave der Gesamtschule Herzog Ernst und hatte ebenfalls ein Geschenk dabei. Der Partnerschaftsverein GothAdua e.v. sammelt Spenden für Projekte, die Kindern und dem Krankenhaus der äthiopischen Stadt Adua zu Gute kommen. Unter der Bankverbindung ist jede Spende willkommen: Foto: Sascha John Freundeskreis GothAdua e.v. IBAN: DE BIC: HELADEF1GTH BANK: Kreissparkasse Gotha Sascha John

16 Seite 16 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Nichtamtlicher Teil Tag der offenen Firmen im Oktober 2019 Informationen vor Ort und aus Erster Hand gibt es in diesem Jahr zum Tag der offenen Firmen am 26. Oktober 2019 in Gotha. Besonders bei Schülerinnen und Schülern, aber auch bei Pendlern dürfte dieser Termin im Kalender gut sichtbar vermerkt werden. Die individuelle Beratung von Profis am authentischen Ort das ist das Besondere am Tag der offenen Firmen in Gotha. Es ist für mich immer wieder eine Freude bei meinen Firmenbesuchen zu erleben, wie sich Familien und junge Menschen bei den Rundgängen in den Werkhallen für Produktion und Technik interessieren. Nicht wenige Gothaer Unternehmen produzieren für den Weltmarkt. Der breite Branchenmix ermöglicht Arbeits- und Ausbildungsplätze in vielen modernen und interessanten Berufen., äußert Oberbür ger meister Knut Kreuch zum Ziel der Marketingveranstaltung der Gothaer Wirtschaft. Alle in Gotha ansässigen Unternehmen können sich im Referat für Wirtschaftsförderung melden, um mitzumachen und sich an diesem Tag für Besucher zu präsentieren. Ansprechpartner für Fragen und Anregungen ist das Referat für Wirtschaftsförderung in Gotha weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Interessierte auf de oder im Menüpunkt Projekte. Kulturhistorische Führungen über den Gothaer Hauptfriedhof Der Gothaer Hauptfriedhof ist viel mehr als nur ein Ort der Erinnerung und der letzten Ruhestätte. Tatsächlich zeigt er Kultur-, Kunst- und Stadtgeschichte aus einer völlig ungewohnten Perspektive, die die Besucher hier hautnah erleben können. Die zweistündigen Friedhofsführungen offenbaren ab dem 29. März 2019 um Uhr die Besonderheiten, die das Ruhefeld der Verstorbenen am Rande des Zentrums der Residenzstadt zu bieten hat. Die Tickets sind für 8,00 Euro (ermäßigt 4,00 Euro) in der Tourist-Information Gotha/Gothaer Land am Hauptmarkt 33 erhältlich. Zwischen Kitsch und Antiquitäten Am 13. April 2019 wird in der Gothaer Innenstadt von bis Uhr wieder fleißig getrödelt. Zum Frühlingsauftakt verwandelt sich der Neumarkt in einen Ort voller Raritäten und schöner Sammlerstücke. Bis zum 6. April können sich interessierte Teilnehmer bei der Kul- TourStadt Gotha GmbH melden. Die Standplatz-Gebühren liegen bei 15 Euro für 3x3 Meter und 30 Euro für 6x3 Meter. Die Anmeldeformulare gibt es im Bürgerbüro des Neuen Rathauses, an der Infothek am historischen Rathaus, in der Tourist-Information Gotha/ Gothaer Land am Hauptmarkt 33 sowie in der Stadthalle Gotha und dem Kulturhaus Gotha. Die ausgefüllten Formulare können bei der KulTourStadt Gotha GmbH am Brühl 4 abgegeben oder per Mail an: m.hess@kultourstadt.de gesendet werden. Stadtbibliothek Ostersamstag geschlossen Am Samstag, den 20. April 2019 bleibt die Stadtbibliothek geschlossen. Medien können über den Rückgabeautomaten im Foyer der Stadtbibliothek zurückgegeben werden. Ab Dienstag, den 23. April ist die Stadtbibliothek wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet. Öffnungszeiten: Di, Mi und Fr 10 bis 18 Uhr, Do 10 bis 19 Uhr, Sa 10 bis 13 Uhr Lions spenden für Liora Über mehr als 7200 Euro dürfen sich die Leiterin der Liora Begegnungsstätte Simone Lamperti und der neue Kinder- und Jugendbetreuer Ralph-Uwe Heinz freuen. Das Geld stammt aus der Weihnachtskalenderaktion der Gothaer Lions. Wir freuen uns über das tolle Ergebnis unserer Kalenderaktion sagt Dr. Gerhard Struck, Präsident des Lions Club Gotha. Ohne das Engagement der vielen Unterstützer unseres Kalenders wäre das nicht möglich. Für Simone Lamperti kommt die Spende genau zum richtigen Zeitpunkt. So eine großzügige Spende schenkt uns einen sehr guten Start ins Jahr! Andreas Schneider, Vizepräsident des Lions Club und Kopf der Kalenderaktion freut sich schon auf die Fortfürhung. Die Vorbereitungen für den 10. Kalender sind in vollem Gange und ganz sicher kommt der Erlös wieder einem gemeinnützigen Zweck zu Gute. Foto: Lutz Ebhardt v.l.n.r.: Prof. Dr. Dirk Schmidt, Andreas Schneider, Simone Lamperti, Dr. Gerhard Struck und Ralph-Uwe Heinz Foto: Lions Club Gotha

17 Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Seite 17 Ostergottesdienst mit dem ZDF in der Augustinerkirche Gotha Am diesjährigen Ostersonntag, , findet um 9.30 Uhr ein festlicher Ostergottesdienst in der Augustinerkirche statt. Dieser Gottesdienst wird live vom ZDF übertragen. Deshalb sollten die Gottesdienstbesucher möglichst schon um 9 Uhr da sein. Musikalisch ausgestaltet wird der Gottesdienst von der Orgel und dem Handglockenchor, der Kanto rei und großen und kleinen Sängern. Im Anschluss gibt es Osterbrot und für die Kinder eine Osternestsuche im Kreuzgang des Klosters. Die Augustinerkirchengemeinde freut sich, wenn Sie kommen und mitfeiern! Gotha glüht e.v.erhielt den Westthüringer Stiftungspreis 2018 Die VR Bank Westthüringen eg vergab zum zweiten Mal den Westthüringer Stiftungspreis für ehrenamtliche Projekte und Ideen. Am 7. Februar 2019 wurden die Preisträger geehrt. Die Preisverleihung fand in einem feierlichen Rahmen im KunstForum Gotha statt. Die Jury, bestehend aus Vorstand und Kuratorium der Stiftung Westthüringen, entschied sich für Gotha glüht e.v. als Preisträger. Der Vorstandsvorsitzende der VR Bank Westthüringen eg, Ralf Schomburg, übergab den Preis an die anwesenden Mitglieder des Vereins. Die Laudatio hielt Marlies Mikolajczak, Beigeordnete der Stadt Gotha. Sie hielt eine glühende Rede über die ehrenamtliche Arbeit des Vereins. Als Ausklang der Preisverleihung gab es Gelegenheit zu guten Gesprächen. Die musikalische und kabarettistische Begleitung gab der Veranstaltung einen festlichen Rahmen. Der Verein Gotha glüht e.v. bedankt sich beim Vorstand der VR Bank Westthüringen eg für die ehrenvolle Würdigung, Frau Mikolajczak für Ihre tolle Laudatio und dem Team der Kul- TourStadt Gotha für die Organisation im KunstForum. Verein Gotha glüht e.v. Politik Gesellschaft Umwelt Jan Heinrich (03621) j.heinrich@vhs-gotha.de Familienforschung Ahnenforschung leicht gemacht 2 Abende , Di, 18:00 21:00 Uhr Kultur Gestalten Freizeit Jan Heinrich (03621) j.heinrich@vhs-gotha.de Großmutters Schrift Altdeutsche Schrift (Kurrentschrift) ab , Do, 18:30 20:00 Uhr Pastellmalerei am , Sa, 10:00 15:00 Uhr VHS-Sprachenland Heike Strumpf (03621) h.strumpf@vhs-gotha.de Russisch Konversation und Sprach - training (A2) ab , Do, 18:00 19:30 Uhr Arbeit Beruf EDV Jan Heinrich (03621) j.heinrich@vhs-gotha.de Volkshochschule des Landkreises Gotha Grundlagen der Android-App-Programmierung 2 Abende , Mi, 18:00 21:00 Uhr Einführungskurs: Mein neues Smartphone/ Tablet (Android ab 5) am , Sa, 09:00 14:00 Uhr Einzelveranstaltung Wir bitten um verbindliche Voranmeldung! Foto: Dr. Bernd Seydel Foto: Gotha glüht e.v. Ausstellung im Kaufhaus Moses Kunstauktion im Hotel Der Lindenhof Im Rahmen der langjährigen Zusammenarbeit zwischen dem Verein Gotha glüht e.v. und dem Kaufhaus Moses findet vom 25. März 2019 bis zum 27. April 2019 die Ausstellung der Schmiedestücke statt, die im letzten Jahr während des 23. Metallgestaltertreffens geschaffen wurden. 27 Kunststücke können in der 2. Etage in der Nähe des Cafés bewundert, aber auch erworben werden. Sie suchen ein einzigartiges Geschenk? Jedes Kunstwerk ist ein Unikat und einzigartig. Bei Kaufinteresse melden Sie sich bitte beim Personal des Cafés. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Ein Abend mit werden am 27. April 2019, ab Uhr die Schmiedestücke durch den bekannten Schauspieler Heinz Hoenig im Hotel Der Lindenhof versteigert, umrahmt von einem köstlichen 4-Gang-Menü. Die Kosten betragen 59,00 pro Person. Kartenreservierung unter der Telefon-Nr /772-0 oder www. der-lindenhof-gotha.de Was ein Sammler von Mineralien, Gesteinen und Fossilien wissen sollte am , Di, 17:00 18:30 Uhr Mein Testament am , Do, 17:00 18:30 Uhr Nähere Informationen/Anmeldungen sind möglich unter (03621) sowie in der Geschäftsstelle des Landratsamtes Gotha, Amt für Bildung, Schulen Sport und Kultur, Sachgebiet Kreisvolkshochschule in der Schützenallee 31 (Eingang gegenüber Hohe Straße 37) und auf unserer Webseite: Tanztee im Marstall Sonntag Für alle Junggebliebenen und Tanzbegeisterten Einlass: ab Uhr Beginn: Uhr Karten- & Tischreservierung unter: /

18 Seite 18 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Nichtamtlicher Teil Startschuss für umfangreiche Investitionen Haushaltsatzung 2019 veröffentlicht Mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung der Stadt Gotha für 2019 können nun Aufträge vergeben und die in diesem Haushaltsjahr geplanten umfangreichen Investitionen beginnen. Hauptaugenmerk gilt dabei den Schulen und Kindertagesstätten, der Wirtschaftsförderung und dem Straßenbau. Der Haushaltsplan umfasst ein Gesamtvolumen von Euro. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Euro ab. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt beträgt Euro. Es werden keine Kredite aufgenommen, dafür die Verschuldung weiter stark abgebaut. Zum Jahresende 2019 wird die Verschuldung der Stadt Gotha auf 19,06 Mio. Euro sinken, was 418 Euro je Einwohner bedeutet, wohl ein Spitzenwert in Thüringen. Damit wird die Schuldenlast von 2014 bis Ende 2019 mehr als halbiert (Abbau von Euro). Im Jahr 2019 investiert die Stadt Gotha mehr als 8,5% des Verwaltungshaushaltes für Kultur und freiwillige Leistungen, wie die Unterstützung von Vereinen und Verbänden. Das ist Lebensqualität, die wir gern fördern, so Oberbürgermeister Knut Kreuch. Die wichtigsten Förderungen und Investitionen hier im Überblick: für den Theaterverein art der stadt für Projekte und Mietkosten für die Sportvereine zur Bewirtschaftung der Sozialgebäude für die Seniorenarbeit für die Freiwilligenagentur der Diakonie für den Verein L amitie für die Arbeitsloseninitiative für das Frauenhaus für das Mehrgenerationenhaus für ein Löschgruppenfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte 4,6 Mio für einen neuen Kindergarten mit 120 Plätzen (Förderung Euro) für die Sanierung der Außenanlage in der Kita August-Köhler-Kinderhaus für die Außenanlage des Kindergartens Sternenzauber für die Dachsanierung Kita Gallettistraße für die Zuwegung in der Kita Gänseblümchen für ein Spielgerät in der Kita Pusteblume für die Sanierung der Staatlichen Regelschule Conrad Ekhof für die Sanierung der Turnhalle der Staatlichen Regelschule Conrad Ekhof zur Umstellung der Beleuchtung auf LED in der Kita Spatzennest zur Umstellung der Beleuchtung auf LED im Gothaer Kulturhaus für die Erneuerung der Lüftungsanlage des Historischen Rathauses für eine neue Skater- und Bolzplatzfläche in Gotha-West für die Sicherung des Amtshauses für die Realisierung der Jugendherberge Zuschuss zur Sanierung der Fassade der Ausstellungshalle Zuschuss zur Sanierung der Fassade Cranachstraße für die Sanierungen in der Gartenstadtsiedlung Am schmalen Rain für Rückbau-, Aufwertungs-, Sicherungsmaßnahmen an Gebäuden in der Gothaer Innenstadt zum Ausbau der Breitbandversorgung für Straßen, Wege, Plätze, Brücken, für die grundlegende und denkmalpflegerische Umgestaltung des Hauptmarktes für die denkmalpflegerische Sanierung und Restaurierung der Brunnenanlagen des Hauptmarktes für die allgemeine Straßensanierung für die Errichtung des Erlebnisspielplatzes in Gotha-Sundhausen für die Platzsanierung Anger in Gotha-Sundhausen für die Sanierung des Schulhofes der Grundschule Erich Kästner in Gotha-Sundhausen für die Sanierung Obere Marktstraße in Gotha-Uelleben für die Sanierung des Gehwegs in der Friedrichstraße für die Sanierung Gallettisstraße (Gesamtkosten) für den Anschluss Am Kindleber Feld (Gesamtkosten) als Eigenmittel für Radwegebau für die Fußwege für die Sanierung der Brücke über das Wiegwasser/Remstädter Straße für die weitere Reaktivierung des Mühlgrabens, für die Ufersanierung des Leinakanals für den 1. Bauabschnitt zur Ertüchtigung des Wiegwassergewölbes für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen für einen Spielturm auf dem Spielplatz in der Gabelsberger Straße für ein Außenspielgerät der Ludwig-Bechstein-Grundschule für neue Grabanlagen auf dem Hauptfriedhof für die historische Aufwertung Arnoldi-Garten Fotos: Lutz Ebhardt

19 Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Seite 19 Mit dem NABU auf den Seeberg Osterspaziergang mit der Baugesellschaft Gotha mbh Die Baugesellschaft Gotha mbh lädt dieses Jahr am 13. April 2019 zum 9. Osterspaziergang auf den Kleinen Seeberg ein. Geschichtliches, Interessantes und Sehenswertes hat dieser reichlich zu bieten. Bestimmt ist jeder schon einmal an der Blockhütte oberhalb des alten Steinbruchs gewesen oder am Scheibeplatz vorbei zur Ifflandquelle gewandert. So viele Wege gibt es und so viele Möglichkeiten, die Natur zu genießen. Um die vielfältige Flora und Fauna zu erfahren, haben Ronald Bellstedt und sein Team vom NABU (Naturschutzbund) sowie Matthias Wenzel Unterstützung zugesagt. Los geht es 9:30 Uhr am Parkplatz des Tierparkes an der Ohrdrufer Straße. Entlang des Naturlehrpfades geht es hinauf zur Alten Sternwarte und weiter zum ehemaligen Gipssteinbruch. Dieser wird umlaufen und der Rückweg unterhalb davon angetreten. Vorbei an den Quellteichen geht es auf dem Töpfleber Weg zum Tierpark. Dieser steht allen Teilnehmern zur weiteren Erkundung offen. Im Tierparkcafé bieten die Mitglieder des Fördervereins einen Imbiss an. Die Streckenlänge mit rund 4 km und der Besuch des Tierparkes mit Abenteuerspielplatz und Streichelzoo sind für Familien mit Kindern besonders empfehlenswert. Aufgepasst! Der Osterhase ist bestimmt auch wieder unterwegs. Anmeldungen nimmt Frau Sykora unter der Tel.-Nr. ( ) bis zum 4. April 2019 entgegen. Thüringer Innenstadtnetzwerk geht in die zweite Runde Das von der IHK Erfurt und dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft initiierte Netzwerk Innenstädte erfolgreich machen wird fortgeführt. Nach dem sich im ersten Aufschlag die Städte Sömmerda, Apolda, Bad Langensalza und Heilbad Heiligenstadt interkommunal zusammengeschlossen haben, um ihren Innenstädten ein positives Image zu geben, wird nun die Zusammenarbeit mit vier weiteren Städten im Kammerbezirk der IHK Erfurt fortgeführt. Die Unterzeichnung der Absichtserklärung fand am im Bürgersaal des Historischen Rathauses, in Anwesenheit der kommunalen Spitzenvertreter der beteiligten Kommunen, des Staatssekretärs Herrn Dr. Klaus Sühl des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, der Vizepräsidentin der IHK Erfurt Frau Annette Projahn und der jeweiligen Mitarbeiter auf Fachebene der vier Projektstädte, statt. Viel Überzeugungsarbeit mussten wir nicht leisten, denn jedem Verantwortlichen in den Städten des zweiten Netzwerkes ist die Bedeutung einer attraktiven Innenstadt für die Lebens- und Wohnqualität vor Ort, bewusst, erklärt Frau Annette Projahn, Vizepräsidentin der IHK Erfurt. So konnten die Städte Eisenach, Mühlhausen, Sondershausen und Gotha für die interkommunale Zusammenarbeit gewonnen werden. Die Anschubförderung für das Netzwerk stellen das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft aus dem Europäischen Strukturfonds (EFRE) sowie die IHK Erfurt bereit. Die Finanzmittel fließen in ein dreijähriges Coaching, welches die Entwicklungschancen zur Innenstadtbelebung analysieren soll sowie konkrete Ideen und Projekte für die jeweilige Kommune erarbeitet. Ziel ist es weiterhin, mit den Akteuren vor Ort die Zusammenarbeit zwischen ortsansässigen Gewerbetreibenden und der kommunalen Verwaltung zu verbessern. Durch Workshops und Interviews soll mit den vorgenannten Personen ein Diskussionsprozess in Gang gesetzt werden. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, europäische Fördermittel auch für nichtinvestive Maßnahmen zur Stärkung der Thüringer Innenstädte einsetzen zu können. Dass jetzt mit der EFRE- Förderung ein zweites Netzwerk zur Attraktivitätssteigerung von Innenstädten auf den Weg gebracht wird, sehe ich als großen Erfolg der gemeinsamen Initiative von IHK und Bauministerium. Ziel ist es, dass jede Kommune am Ende der Projektzeit eine klare Vorstellung davon hat, welche Management- und Kooperationsform für sie die geeignetste ist und das Netzwerk auf eigenen Füßen stehen kann, erklärt Dr. Klaus Sühl, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Die Stadt Gotha wird die Beantragung und Abrechnung der EFRE-Fördermittel stellvertretend für die anderen drei Kooperationskommunen verantworten. Oberbürgermeister Knut Kreuch zeigt sich erfreut: Durch dieses Projekt werden wir wieder ein Zeichen setzen. Neben zahlreichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen in unseren Städten, wollen wir auch in Sachen Innenstadtmarketing weitere Schritte gehen, damit unsere schönen Zentren auch in Zukunft attraktive Einkaufsorte bleiben. Sprechzeiten der Schiedsstellen Die Sprechstunde der Schiedsstelle findet am Montag, dem in der Zeit von Uhr im Büro der Schiedsstellen im Tivoli 3 statt. Termine außerhalb der Sprechstunden können unter der Rufnummer vereinbart werden. 7. Weinlese in der Stadtbibliothek Zur schönen Tradition ist sie geworden die jährlich stattfindende Weinlese des Freundeskreises der Stadtbibliothek Gotha e.v. Aufgrund der großen Nachfrage werden in diesem Jahr 2 Veranstaltungen stattfinden. Das Familienweingut Kaul aus Rheinhessen wird seine vielfach ausgezeichneten Weine vorstellen und viel Wissenswertes rund um die Kunst des Weinanbaus berichten. Wie gewohnt, werden die Gäste darüber hinaus musikalisch und literarisch durch die Weinverkostung begleitet. Die Veranstaltungen finden am 13. und 14. September 2019, jeweils um 19:00 Uhr im Hanns-Cibulka-Saal der Stadtbibliothek Gotha statt. Mitglieder des Freundeskreis zahlen 12, Nicht-Mitglieder 15 für die Eintrittskarte. Der Kartenvorverkauf beginnt am 2. April und erfolgt ausschließlich in der Stadtbibliothek Gotha. (freie Platzwahl; Ticketrückgabe oder Umtausch sind ausgeschlossen) Peter Weck in Gotha Ich heirate eine Familie War s das? Der bekannte Schauspieler und Regisseur liest aus seiner Autobiografie Foto: Micky Amon-Kröll Foto: Lutz Ebhardt Samstag, dem 13. April 2019, um 19 Uhr im Kulturhaus der Stadt Gotha Karten zum Preis von 20 Euro bzw. ermäßigt 17 Euro ab sofort in der Tourist-Information Gotha, im Presse-Shop TA/TLZ oder unter

20 Seite 20 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Nichtamtlicher Teil THÜRINGEN PHILHARMONIE GOTHA-EISENACH J4 Till Eulenspiegels lustige Streiche Do, 4. April 2019, 11:15 Uhr, Gotha, Kulturhaus Ausschnitte aus Richard Strauss Till Eulenspiegels lustige Streiche op. 28 Moderation: Patrick Rohbeck; Dirigent: Charles Olivieri-Munroe empfohlen für Kinder ab 8 Jahre A7 Poesie und Pathos Do, 4. April 2019, 20:00 Uhr, Gotha, Kulturhaus; Fr, 5. April 2019, 19:30 Uhr, Eisenach, Landestheater Richard Strauss: Till Eulenspiegels lustige Streiche op. 28; Konzert für Horn und Orchester Nr. 2 Es-Dur; Am Strande von Sorrent aus der sinfonischen Fantasie für Orchester Aus Italien op. 16; Don Juan op. 20 Solist: Radek Baborák, Horn (Artist in Residence); Dirigent: Charles Olivieri-Munroe Markus-Passion So, 14. April 2019, 17:00 Uhr, Eisenach, Georgenkirche Markus-Passion BWV 247 von Johann Sebastian Bach Solisten: Bachchor Eisenach; Dirigent: Christian Stötzner mehr Infos: reihe-c/markus-passioneisenach-2019 A8 Italienische Reise Do, 25. April 2019, 20:00 Uhr, Gotha, Kulturhaus Luigi Cherubini Ouvertüre zu Anacréon ou l amour fugitif ( Anakreon oder Die flüchtige Liebe ); George Bizet Sinfonie Nr. 2 C-Dur, Roma Hector Berlioz Harold in Italien, Sinfonie in vier Teilen mit Solobratsche op. 16 Solist: Fred Ullrich, Viola; Dirigent: Russell Harris Mehr Infos: konzerte/ /reihe-a/a8- italienische-reise Karten: sind erhältlich in der Tourist- Information Gotha und an allen Vorverkaufsstellen des Ticketshop Thüringen (online: de). Alle Konzerttermine sind unter zu finden. Jugend musiziert Zum 28. Mal wird am Wochenende vom 22. bis 24. März 2019 der Landeswettbewerb Jugend musiziert in Thüringen stattfinden. Austragungsort und Kooperationspartner ist die Stadt Gotha. Die Wertungsvorspiele finden an folgenden Orten statt: Kulturhaus, Stadthalle, Löfflerschule, Reyherschule, Musikschule Louis Spohr, Probenraum der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach. Alle Wertungen sind wie jedes Jahr öffentlich zugänglich. Das festliche Preisträgerkonzert findet am 25. Mai 2019, 16:00 Uhr, im Spiegelsaal, Schloss Friedenstein statt. Thüringer Bachwochen 2019 Thüringens größtes Klassikfestival wird in diesem Jahr erstmals in Wechmar eröffnet. Den Anlass für dieses Festival-Debüt bietet ein besonderes Jubiläum: Vor 400 Jahren starb Veit Bach, der Urvater der Thüringer Bachfamilie, in Wechmar. Ihm zu Ehren präsentieren die zwölf englischen Sängerinnen und Sänger des Ensembles Stile Antico ein Programm, das Johann Sebastian Bachs Motetten in den Kontext seiner Familie und seiner musikalischen Vorfahren stellt. Es ist uns eine große Freude, das Festival in Wechmar zu eröffnen, so Festivalleiter Christoph Drescher. Es zeigt, wie vielfältig Bach in Thüringen zu erleben ist. Wechmar erzählt eine besondere Bach-Historie, die erst viele andere Geschichten ermöglicht hat. Es ist ein Reiz des Festivals, diese authentischen Orte in das Konzertprogramm einzubinden und mit den vielen internationalen Gästen zu beleben. Daneben sind die Thüringer Bachwochen selbstverständlich auch in der Residenzstadt Gotha zu Gast. In diesem Jahr mit einem außergewöhnlichen Programm, denn es gilt eine besondere Wiederentdeckung zu feiern. Vor elf Jahren staunte die Bach-Welt, als in St. Petersburg ein gedrucktes Textheft zur traditionsreichen Passionsmusik an der Leipziger Thomaskirche aus dem Jahr 1734 auftauchte. Die Überraschung: Thomaskantor Johann Sebastian Bach führte in diesem Jahr nicht eine seiner eigenen Passionen auf, sondern ein Stück des Gothaer Hofkapellmeisters Gottfried Heinrich Stölzel. Das groß angelegte Oratorium Ein Lämmlein geht und trägt die Schuld, das in 22 Meditationen entlang des Kreuzweges die Leidensgeschichte Jesu erzählt, hatte Stölzel bereits 14 Jahre zuvor für Gotha geschaffen. Unter Leitung des Stölzel-Kenners Hermann Max und mit den beiden Ensembles Rheinische Kantorei und Das kleine Konzert wird die Passionsmusik nun erstmals seit dem 18. Jahrhundert wieder zu erleben sein am historischen Ort seiner Entstehung in der Schlosskirche des Gothaer Schlosses Friedenstein. Komplettiert wird der regionale Veranstaltungsreigen durch einen Kantatengottesdienst unter Leitung des Gothaer Kantors Jens Goldhardt. DIE KONZERTE IM ÜBERBLICK: Samstag, 13. April 2019 Wechmar Kirche St. Viti, 17:00 Uhr Stile Antico & Edin Karamazov Eröffnungskonzert 1: Große Vergangenheit Samstag, 20. April 2019 Gotha Schlosskirche, 16:00 Uhr Rheinische Kantorei Das Kleine Konzert Sonntag, 05. Mai 2019 Gotha Margarethenkirche, 10:00 Uhr Kantatengottesdienst Bachchor und Vocalkreis Gotha Eintrittskarten für die Konzerte sind erhältlich im Internet unter telefonisch unter 0361/ , persönlich in den Vorverkaufsstellen der beteiligten Städte sowie an der Tages- bzw. Abendkasse am Veranstaltungstag. Der Eintritt beim Kantatengottesdienst ist frei, eine Kollekte wird erbeten. Die Reichskanzler der Weimarer Republik Gartenbesitzer für Offene Gärten gesucht Am Sonntag, dem 16. Juni 2019, in der Zeit von bis Uhr, finden in Gotha wieder die Open Gardens Offene Gärten satt. An diesem Tag öffnen Gartenliebhaber die Pforten ihrer privaten Paradiese, um zur Entdeckung ihrer sonst unzugänglichen Gartenwelten einzuladen und die Freude am Pflanzen, Wachsen und Gedeihen mit den Besuchern zu teilen. Weitere aufgeschlossene und interessierte 2019 jährt sich zum 100. Mal die Gründung der Weimarer Republik. Dieses Jubiläum regt dazu an, sich intensiv mit der ersten deutschen Demokratie auseinanderzusetzen. Wichtige Persönlichkeiten wie die zwölf Reichskanzler sind heute kaum noch bekannt. Die renommierte Ausstellung der Stiftung Reichspräsident- Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, Heidelberg, rückt die Ereignisse anhand von zwölf Lebensbildern in den Fokus: Zahlreiche Fotos, die aus dem Besitz von Kindern und Nachfahren der Reichskanzler stammen, sind zum ersten Mal in der Öffentlichkeit zu sehen und spiegeln Höhen und Tiefen der deutschen Geschichte vom Kaiserreich bis in die Bundesrepublik Deutschland wider. Das Projekt im Gothaer Tivoli in Trägerschaft von Bildung vereint e.v. ist eine Zusammenarbeit mit: Arbeit und Leben Thüringen, Buntspecht e.v., Förder verein Gothaer Tivoli e.v., Friedrich-Ebert-Haus (Heidelberg), KommPottPora e.v., Landesbüro Thüringen der Friedrich-Ebert-Stiftung, Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Gotha, Verein für Stadtgeschichte Gotha e.v. Zur Ausstellungseröffnung mit einem einführenden Vortrag von Prof. Dr. Bernd Braun, Kurator, Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg mit dem Arbeitsschwerpunkt Weimarer Republik, am 2. April 2019, Uhr, Gothaer Tivoli, laden wir herzlich ein. Der Eintritt ist frei. Die Ausstellung kann bis zum 30. Juni 2019 jeweils dienstags bis donnerstags von 10 bis 17 Uhr oder nach Vereinbarung besichtigt werden. Gartenbesitzer in Gotha und in der Umgebung, die Lust haben bei der Veranstaltung mitzumachen werden gesucht. Interessierte werden gebeten sich beim Garten-, Park- und Friedhofsamt der Stadtverwaltung Gotha Frau Heß, Tel / ; Fax: 03621/ ; hess.gartenamt@gotha.de oder bei Frau Beckert, Tel / ; k.beckert@beckert-la.de zu melden.

21 Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Seite 21 Herzliche Glückwünsche allen Jubilaren des kommenden Monats, besonders jedoch zum 70., 75., 80., 85., 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag: Heinz Grossklaus (80), Waltraut Steglich (80), Ursula Skultety (90), Anneliese Roth (90) Helga Zieba (80), Harald Beckhof (70) Dietmar Gödecke (70), Werner Jogsch (85), Erika Reese (80) Brigitte Böhme (70), Horst Junitz (85), Gerd Kästner (80), Friedrich Ruf (90), Gert Weitz (80) Edith Busch (80) Ruth Dietrich (95), Eckehard Fromm (75), Eva Köhler (80), Ursel Lorenz (80), Renate Roth (70) Bernd Henneberg (80), Manfred Michel (85), Peter Peschel (80), Dorothea Swatschina (90), Manfred Tamme (75), Helga Petschke (85) Sigrid Backhaus (70), Dieter Decker (75), Dieter Fischer (80), Karin Grünzel (70) Peter Eitel (75), Ursula Merker (70), Heinrich Raßbach (90), Elfriede Riedel (90), Inge Streichardt (85), Gerald Uschmann (80) Margot Baumgarten (85), Rainer Buch (75), Detlev Dietrich (70), Hans Jäger (85), Andreas Zschaeck (75), Paulina Klein (90) Kurt Becker (80), Uwe Seeber (70), Vera Lúcia Barbosa-Kirsch (70) Ullrike Linder (75), Sigurd Schein (80), Ingeborg Teuchert (90), Jutta Grysko (70) Walter Bernhardt (90), Christina Hahn (70), Regina Koch (70), Christel Tiedecke (70), Renate Noßmann (75), Resi Lindner (75), Freia Klang (70) Bernd Buttstädt (80), Klaus-Dieter Funk (75), Brunhilde Gerlach (80), Helga Möller (85), Elke Müller (75), Marga Nickel (85), Sieglinde Feldmann (75), Manfred Schäfer (80) Klaus-Peter Albrecht (70), Christel Andreas (70), Karl-Heinz Herr (80), Hans- Georg Thiel (80) Barbara Heckroth (80), Renate Helf (75), Brigitte Schmidt (70) Edeltraud Beier (80), Rainer Gronau (70) Roland Günther (85), Johanna Herbsleb (85), Edgar Ludwig (80), Martin Rausche (75), Josef Wichert (80) Angelika Bonk (70), Irene Langhardt (80), Linda Rößler (85), Gertraud Vollrath (70), Helga Zülch (85) Monika Drehmann (75), Renate Hill (80), Margit Krause (70), Waltraud Richter (70), Gudrun Meusinger (80) Volker Herz (70), Doris Kirschner (80), Günter Käppler (90), Ursula König (85), Hartwin Rainer Schindler (75) Helmut Anders (85), Heinz Gräßer (85), Gisela Nieder (75), Erika Schneider (80), Dieter Stache (70) Margit Böhm (75), Erika Habedank (75), Rudi Klabunde (80), Ingrid Koch (70), Christine Roediger (70), Karin Saul (80) Egbert Kühn (75), Hans Reichert (75), Brigitte Schulz (70) Sieglinde Freytag (80), Klaus Lang (75), Brigitte Reichert (70), Werner Sieber (70), Albrecht Dienus (80) Lieselotte Kublick (90), Jürgen Schuchardt (75), Karin Salzmann (70), Manfred Wappler (80) Fritz Gronowski (80), Peter Oertel (80), Sigrid Schmidt (80), Elfriede Schröder (90) Annerose Schmude (85), Herbert Grosser (70), Hildegard Hartmann (95), Elsa Metzler (75), Gisela Perlt (80), Brunhilde Schönemann (80), Barbara Wolfer (75) Heinz-Jürgen Bauer (70), Horst Cellarius (85), Heidelore Ehmel (75), Peter Hartung (70), Horst Neugebauer (85), Christina Scheller (70), Helene Schuster (80), Gertrud Weidner (80) Waltraud Ende (90), Bernd Hasenbusch (70), Waltraud Keith (80), Burghilt Mohring (70), Horst Sücker (85) Bürgerinnen und Bürger, die der Veröffentlichung ihres Geburtstagsjubiläums widersprechen möchten, können dies nach Paragraph 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz im BürgerBüro der Stadtverwaltung Gotha, Ekhofplatz 24 im Rahmen der Öffnungszeiten veranlassen. Ein solcher Widerspruch sollte spätestens zwei Monate vor dem Ereignis erfolgen. Im 100. Jahr gemeinsam für den Frieden Internationale Jugendbegegnungen und Workcamps des Volksbundes in ganz Europa Was die Teilnehmenden verbindet, ist der Wunsch nach einer gemeinsamen und vor allem friedlichen Zukunft. Sie stützt sich auf das Wissen um die Geschichte und die Freude an gemeinsamen Erlebnissen. Im 100. Jahr seines Bestehens lädt der Volksbund zu spannenden Wochen in den Sommerferien ein. Jugendliche und junge Erwachsene aus ganz Europa zusammenzubringen und sie über die Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft zu informieren, gehört zu den Kernaufgaben des Volksbundes. In Workcamps und Jugendbegegnungen lernen sie aus der Geschichte und schließen Freundschaften über Grenzen hinweg. Gemeinsam für den Frieden lautet deshalb die Aufforderung an die jungen Teilnehmenden, eine friedliche Zukunft mitzugestalten laden Reiseziele in 14 europäischen Ländern hierzu ein. Schwerpunkte bilden Projekte in Frankreich und Russland sowie internationale Jugendbegegnungen in Deutschland. Eine davon ist das deutsch-französische Workcamp in Dagneux/Frankreich und Gotha/Deutschland unter dem Titel Route de la paix (Dagneux Gotha) in der Zeit vom bis Dabei handelt es sich um eine grenzüberschreitende Begegnung. Die Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren werden sich am in Dagneux treffen, dort 6 Tage verbringen und am kommen sie gemeinsam mit den französischen Teilnehmern für weitere 6 Tage nach Gotha. Im Mittelpunkt der Begegnungen steht eine Kriegsgräberstätte oder eine andere Gedenkstätte, anhand der ausgewählte historisch-politische Themen aufgegriffen und näher betrachtet werden. Workshops, Spiele und Diskussionen öffnen den Raum, selbst Ideen für ein friedliches Zusammenleben in der Zukunft zu entwickeln. Methoden der Menschenrechts- und Demokratiebildung sind fester Bestandteil im Programm, ebenso wie kulturelle Aktivitäten, Ausflüge und ein abwechslungsreiches Freizeitangebot. Die Anmeldung zu den Projekten 2019 ist ab sofort möglich. Informationen über das Programm und das Online-Anmeldeformular sind zu finden unter Foto: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v.

22 Seite 22 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Nichtamtlicher Teil Kinder- und Jugendangebote im April 2019 BIG PALAIS Kinder- und Jugendzentrum Big Palais, Schäferstraße / Infos bei: Bernhard Krollmann, Ines Nördershäuser & Sven Kerber Öffnungszeiten: Di, Do, Fr Uhr, Mi Uhr, Sa Uhr Ferien: Di, Mi, Do, Sa Uhr, Fr Uhr PROJEKTE Graffitiworkshop am 4., 11. & ab 15 Uhr (je nach Wetter). Erlebnisorientierte Angebote (Klettern, Slackline) bei schönem Wetter am 5., 12. & , ab 15 Uhr ANGEBOTE Fitness Jungen Di, Do & Sa, ab 17 Uhr Fitness Mädchen (ab 16) Mi, ab 19 Uhr Fitness Kinder Di, ab 16 Uhr Medienprojekt bild + ton Mi nach Absprache, ab 15 Uhr FIT & FUN Fußballtraining (bei schönem Wetter) Di, ab 15 Uhr KINDERKLUB Bastelangebote täglich möglich! Osterbasteln, Osterkörbchen am 3. & , ab 15 Uhr und am , ab 14 Uhr Sandbilder am , ab 14 Uhr VERANSTALTUNGEN Mic Lounge am 5. & , ab 19 Uhr Subbotnik und Angrillen am 6.04., ab 13 Uhr Mic Diner 6 am , ab 19 Uhr FERIENPROGRAMM Ostern im Big Palais am , ab 13 Uhr Osternestersuche im Park, lecker Essen, Stockbrot am Lagerfeuer Fahrt nach Tabarz zum Kletterpark am , ab 10 Uhr Vorherige Anmeldung im Big Palais. SCHULE & BERUF Hausaufgaben-Hilfe und Bewerbungs-Hilfe auf Anfrage. Wir helfen euch gern. Sprecht mit uns! Mobile Jugendarbeit im Ortsteil GOTHA-SIEBLEBEN Gemeinsame Angebote der Städtischen Jugendarbeit und der evangelischen Kirchgemeinde Siebleben / Infos bei: Jens Heerda & Tino Schimke ANGEBOTE Open House der offene Treff montags von Uhr Gleichenstraße 1a Fair Play das Fußballprojekt donnerstags von Uhr in der Turnhalle am Högernweg SUNDHAUSEN Kinder- und Jugendtreff Sundhausen Am Anger 7, / Infos bei: Marina Bechler & Thomas Kühn Öffnungszeiten: Di bis Fr Uhr Sa Uhr PROJEKTE Sagen und Geschichte des Landkreises. Am Donnerstag , ab Uhr Thema: Der begrabene Hund in Winterstein. KINDERKLUB Spielen, Basteln, Kochen, Backen, Hausaufgabenhilfe und viele kreative Möglichkeiten... jeden Tag ab 16 Uhr Osterbasteln mit Caro am ab 16 Uhr. FERIENPROGRAMM Tagesfahrt ins Wellenbad Mühlhausen am , ab 10 Uhr Schnipseljagd mit Kathi und Lisa am , ab 16 Uhr Sportspiele im Turnraum mit Caro am , ab Uhr Tagesfahrt ins Kinderland nach Ilmenau am , ab 10 Uhr Escaperoom für Kinder mit Anja am , ab 16 Uhr Anschließend Übernachtung im Klub bis zum , um 10 Uhr Bowling bei Wacker am , ab 20 Uhr VERANSTALTUNGEN Waffeln zur Kaffeezeit mit Thomas am 9. & , ab 15 Uhr Gesundes Kochen mit Anja am 4.04., ab 17 Uhr Gesundes Essen am 5.04., ab 17 Uhr ZELLE Kinder- und Jugendtreff Zelle Werner-Sylten-Str., / Infos bei: Maik Kreutzburg & Jens Heerda Öffnungszeiten: Mo bis Fr Uhr Ferien: Mo bis Do Uhr, Fr Uhr KINDERKLUB Spielen, Kochen, Basteln, Kinderprojekte Tontopfmännlein am 3.04., ab 15 Uhr Frühlingsdekoration am , ab 15 Uhr FERIENPROGRAMM Osterkörbchen basteln am , ab 13 Uhr Graffiti auf Leinwände am , ab 13 Uhr Frühjahrsputz auf unserem Gelände mit kleinem Imbiss am , ab 13 Uhr Osterkörbchen/Küken aus Wolle am , ab 13 Uhr Tischtennisturnier am , ab 13 Uhr Wikinger & Badminton am , ab 13 Uhr Gesunde Salate selbstgemacht am , ab 13 Uhr Tagesfahrt in den Zoo nach Leipzig am , Info siehe Aushang VERANSTALTUNGEN Spiel- und Lesenachmittag am 1., 8. & , ab 15 Uhr FIT & FUN Line s Play Line Dance am 2., 9. & , ab Uhr. Tischtennistraining am 4.04., ab 21 Uhr und ab 19 Uhr SCHULE & BERUF Hausaufgabenhilfe & Bewerbungshilfe sind Di Do, ab 16 Uhr oder nach Vereinbarung möglich. Sprecht mit uns! Kinder- und Jugendangebote STADTBIBLIOTHEK GOTHA Friedrichstraße service.bibliothek@gotha.de Infos bei: Ronny Lehmann & Conny Meleschko PROJEKTE Bilderbuchknirpse am 1., 15. & , ab 9.15 Uhr E-Book-Nachhilfe am , ab 16 Uhr am , ab Uhr Alle Angebote nach vorheriger Anmeldung. SCHULE & BERUF Hausaufgaben-Hilfe nach vorheriger Anmeldung. Wir helfen euch gern. Sprecht uns an! BürgerBüro Ostersamstag geschlossen Am Ostersamstag, dem 20. April 2019, bleibt das BürgerBüro der Stadtverwaltung Gotha geschlossen. Rentenberatung entfällt Die Sprechstunde der Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung am 26. März 2019 entfällt. BUND Gotha Vorstand gewählt: Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Thüringen e.v., Kreisverband Gotha hat am einen Vorstand gewählt. Die Vorsitzende, Kristin Excel, übernimmt zusammen mit 5 Vorstandsmitgliedern die Verbandsarbeit. Der BUND Gotha setzt sich ehrenamtlich für die Belange des Natur- und Umweltschutzes ein Haben Sie Interesse mitzumachen? Kristin.exel@bund.net oder /

23 A N Z E I G E N Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 Seite 23 Stadt-Bad-Kanal Videoclip Erwachsenenschwimmschule erwachsenen. Kurse. Schwimmschule für Erwachsene Die Kurse finden in kleinen Gruppen statt. Mittwoch, von 19:00 bis 19:45 Uhr. Termine und weitere Informationen am Empfang des Stadt-Bades oder unter schwangere. babys. kinder. erwachsene. kurse. Publikation über Das Landschaftshaus Gotha erhältlich Gebäude prägen Städte, überliefern Traditionen und erzählen Geschichten. Aber wissen Sie wo und warum in Gotha ein Landschaftshaus steht? Dort, wo der Hauptmarkt in Richtung Schloss endet und der Schloßberg beginnt, steht an stadtbildprägender Stelle das Landschaftshaus. Der Begriff Landschaft ist hier nicht als eine bildhafte Wahrnehmung einer Gegend zu verstehen, sondern als eine politische Vertretungskörperschaft der Bürger, deren Tagungsort der jetzt wiederhergestellte Parlamentssaal im Ge bäude Schloßberg 2 war. Doch dieses Haus kann noch viel mehr erzählen. Lesen Sie in unserem Buch Das Landschaftshaus Gotha alles über seine Geschichte, seine Bewohner und Nutzer, über die Baulichkeit sowie die große Herausforderung für die Baugesellschaft Gotha mbh, ein historisch wertvolles Denkmal wieder in neuem Glanz erstrahlen zu lassen. Unser besonderer Dank gilt allen zehn Autoren, die mit ihrem Statement zu dieser Publikation beigetragen haben. In sehr unterschiedlichen Facetten referiert jeder Einzelne über seine Begegnung oder Verbindung mit diesem Gebäude. Beispielsweise berichtet unser Oberbürgermeister Knut Kreuch über eine ganz persönliche Kindheitserinnerung und sagt darüber hinaus, dass das Landschaftshaus: Ein Haus der Zeitgeschichte ist, welches, wie kein zweites Gebäude den Aufstieg, den Fall und die Wiederentdeckung der thüringischen Metropole Gotha verkörpert. Lesen Sie vom Geheimnis der eingebauten goldfarbenen Geländerstäbe und erfahren Sie mehr über die Bau- und Nutzungsgeschichte, die eindrucksvoll vom Bauhistoriker Udo Hopf geschildert wird. Heute wirkt und arbeitet in diesen Räumen das Forschungszentrum Gotha der Universität Erfurt. Markus Meumann erklärt in seinem Beitrag u. a. die Entstehung des Forschungszentrums und seine vielseitigen Aktivitäten. Weitere Statements runden das Gesamtwerk zum Verständnis über die geschichtlichen Ereignisse ab. Wir bedanken uns beim Thüringer Staatsarchiv und der Stiftung Schloss Friedenstein für die Veröffentlichungserlaubnis der verwendeten historischen Fotos und Dokumente. Das Buch ist zu einem Preis von 15 bei der Baugesellschaft Gotha mbh, August-Creutzburg-Str. 2, im Servicebüro am Hauptmarkt 36, im Arnoldi- Treff, August-Creutzburg-Str. 2b, im Gustav-Freytag-Treff, Clara- Zetkin-Str. 31a sowie im Pressehaus Gotha, Marktstraße 24 erhältlich. Christine Riede Baugesellschaft Gotha mbh A.-Creutzburg-Str. 2, Gotha Tel

24 GOTHA GMBH Seite 24 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2019 A N Z E I G E N Erleben Sie u.a. Sasha Tribute-Shows von Queen & Robbie Williams Ross Antony Feuerwerke u.v.m. Ab sofort Tickets erhältlich Joris & Namika Joris & live Namika live Schlosshof-Open Air Schloss Friedenstein Gotha Zwei Konzert Ein Ticket Zwei Konzerte Ein Ticket Alex Christensen & The Berlin Orchestra berühmte Filmmusiken auf Grossbildleinwand live gespielt von der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach Uhr, Schloss Friedenstein Gotha Uhr, Schloss Friedenstein Gotha Fotos: David Daub, Eyecandy Berlin.com Uhr, S chloss Friedenstein Gotha Uhr, Schloss Friedenstein Gotha Ticketverkauf: Tourist-Information Gotha / Gothaer Land, Hauptmarkt, Tickets: Tourist-Information Gotha/Gothaer Land, Hauptmarkt 33, Gotha,Telefon: und Tel.: , online unter oder und in allen Vorverkaufsstellen. online unter KulTOURSTADT sowie in allen Vorverkaufsstellen. Die nächste Stadtratssitzung findet am Mittwoch, dem , um Uhr im Bürgersaal des Rathauses statt. Alle Gothaer Bürgerinnen und Bürger sind hierzu eingeladen. Tagesordnung auch unter Die nächste Ausgabe des Rathaus-Kuriers erscheint voraussichtlich am 18. April 2019 Impressum Rathaus-Kurier Herausgegeben von der Stadtverwaltung Gotha, Büro für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptmarkt 1, Gotha Tel / , Fax / presse@gotha.de Verantwortlich für den Inhalt: Oberbürgermeister Knut Kreuch Gesamtherstellung (inkl. Druck): Druckmedienzentrum Gotha GmbH Cyrusstraße 18, Gotha Tel / , Fax / Auflage: Exemplare Der Rathaus-Kurier erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Gotha verteilt. Ebenfalls ist der Rathaus-Kurier an den Infotheken der Stadtverwaltung und in der Gotha-Information kostenlos erhältlich. Der postalische Einzeloder Dauerbezug kann über das Büro für Presseund Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Gotha für eine Unkostenpauschale von 1,29 pro Exemplar bestellt werden. Der Rathaus-Kurier ist auch online im pdf-format abrufbar. Der Rathaus-Kurier wird auf umweltfreundlichem (chlorfrei gebleichtem) Papier gedruckt.

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