Symbolpolitische Orte und geschichtspolitische Akteurinnen: Die Doppelrolle der Gedenkstätten im Streit um das Gedenken an verfolgte Homosexuelle

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1 100 Tomberger: Symbolpolitische Orte und geschichtspolitische Akteurinnen Corinna Tomberger Symbolpolitische Orte und geschichtspolitische Akteurinnen: Die Doppelrolle der Gedenkstätten im Streit um das Gedenken an verfolgte Homosexuelle Gedenkstätten fungieren zum einen als museale Lernorte, die Wissen über die nationalsozialistische Verfolgung vermitteln. Zum anderen bilden sie Gedächtnisorte, die Raum zum Trauern und Gedenken schaffen. Unterschiedliche Erinnerungsgemeinschaften nutzen Gedenkstätten, um ihre Deutungen der Geschichte vor Ort durch Gedenkzeichen sichtbar zu machen. So wandten sich 2011 zwei lesbisch-schwule Initiativen an die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück mit dem Anliegen, dort zwei Gedenktafeln anzubringen. Neu und außergewöhnlich war, welcher Widmungsgruppe eine der geplanten Tafeln zugedacht sein sollte: den lesbischen Frauen aller Haftgruppen im KZ Ravensbrück. Die Gedenkstätte unterstützte das Vorhaben im Februar 2012 mit einem Ideen-Workshop für ein entsprechendes Gedenkzeichen. Diese Veranstaltung gab dem Berliner Verein Spinnboden Lesbenarchiv & Bibliothek e. V. den Anstoß, sich den Bemühungen der beiden lesbisch-schwulen Initiativen anzuschließen. 1 Neben dem Verein zur Integration und Vernetzung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgendern in der Uckermark, UM QUEER e. V. und dem Landesverband Berlin-Brandenburg des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD) setzte sich nun auch ein Verein mit ausdrücklich lesbischem Schwerpunkt für die Gedenktafel ein. Trotz der Unterstützung der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück erhielten die Initiativen im Dezember 2012 einen abschlägigen Bescheid.»Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten«, so gab eine Pressemeldung den Stiftungsdirektor Günter Morsch wieder,»habe nach intensiven Diskussionen eine besondere Erinnerungstafel [für lesbische Frauen; C. T.] abgelehnt, da bislang keine Fälle nachgewiesen seien, in denen Frauen wegen ihrer sexuellen Identität in das Konzentrationslager verschleppt wurden.«2 Die Anbringung einer Gedenktafel sei nur dann möglich, wenn neue Forschungsergebnisse die besondere Verfolgung lesbischer Frauen belegen könnten. Auf die eigentliche Absicht der Gedenktafelinitiative, der lesbischen Frauen im Lager ungeachtet ihrer Verfolgungsgründe zu gedenken, ging die Pressemeldung nicht ein. In seiner Mitteilung an die Initiativen formulierte der Stiftungsdirektor die Gründe für die Ablehnung der Gedenktafel deut licher:»innerhalb der Stiftung [ ] hat [ ] die Befürchtung überwogen, daß aus der bloßen Existenz der Gedenktafel auf eine polizeiliche Verfolgungsgeschichte von lesbischen Frauen im System der Konzentrationslager zurückgeschlossen werden könnte.«3 Diese Begründung macht deutlich, welche Gruppe als Vergleichsgröße fungierte, um über das Anliegen zu entscheiden: die Gruppe der wegen Homosexualität verfolgten Männer. Denn männliche Homosexualität war im Nationalsozialismus nach 175 strafrechtlich sanktioniert, während weibliche Homosexualität außer im annektierten Österreich straffrei blieb. 4 Ausgehend von dieser Entscheidung soll im Folgenden die Rolle der Gedenkstätten in der Debatte um das Gedenken an verfolgte Homosexuelle erörtert werden. An diesem Beispiel zeige ich einerseits auf, wie Gedenk stätten als symbolpolitische Orte zu geschichts politischen Schauplätzen werden. Andererseits lege ich dar, inwieweit Gedenkstätten als Institutionen selbst geschichtspolitisch agieren, wenn sie sich in symbolpolitischen Fragen positionieren. Abschlie-

2 Gedenkstätten und Geschichtspolitik»Beiträge«, Heft ßend diskutiere ich, welche Konsequenzen sich aus dieser geschichtspolitischen Doppelrolle der Gedenkstätten ergeben. Wer gilt als gedenkwürdig? Der Vergleich homosexueller Frauen und Männer in der Begründung für die Ablehnung der Gedenktafel war nicht zufällig. Zunächst hatten die Initiativen eine geschlechtsneutral formulierte Tafel vorgesehen. Da dieses Anliegen wegen der unterschiedlichen strafrechtlichen Ausgangsbedingungen homosexueller Frauen und Männer im Nationalsozialismus nicht mehrheitsfähig war, wurden zwei separate Tafeln geplant. An die Rosa-Winkel-Häftlinge des Männerlagers erinnert seit April 2012 eine Gedenktafel (Abb. 1) am neuen Ravensbrücker Gedenkort, der Raum für Gedenkzeichen unterschiedlicher Erinnerungsgemeinschaften bietet. Allerdings ist die angestrebte Gedenktafel für lesbische Frauen strukturell weniger mit derjenigen für die Rosa-Winkel-Häftlinge vergleichbar als mit anderen Gedenkzeichen, die unabhängig von Verfolgungskategorien an Häftlingsgruppen erinnern. Dazu zählen etwa die Gedenktafel für die inhaftierten Kinder oder der Gedenkstein für die aus Frankreich in das KZ Ravensbrück deportierten Frauen und Kinder (Abb. 2). Im Unterschied zur sexuellen Orientierung handelt es sich bei den Kategorien generationeller und nationaler Zugehörigkeit um als legi tim angesehene soziale Kategorien, auf die Gedenkende sich berufen können, auch wenn es sich dabei nicht um Verfolgungskategorien handelt. Zwei mögliche Begründungen sind denkbar, um diesen Kategorien im Gedenken Sichtbarkeit zu verleihen: Erstens kann für die jeweilige Widmungsgruppe ein kollektives Schicksal im Prozess der Verfolgung angenommen werden. Zweitens kann in Hinblick auf die Denkmalsetzerinnen und Denkmalsetzer ein kollektives Subjekt des Gedenkens vorausgesetzt werden. Beides trifft indes auch auf ein Gedenken an lesbische Frauen im KZ Ravensbrück zu. Schließlich stellte die Ravensbrücker Lagerordnung lesbische Kontaktaufnahme wie Abb. 1: Gedenktafel für die wegen Homosexualität im KZ Ravensbrück inhaftierten Männer, Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, Foto und Quelle: Ilke Vehling, Berlin Abb. 2: Gedenkstein für die aus Frankreich deportierten Frauen und Kinder, Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, Foto und Quelle: Corinna Tomberger, Berlin

3 102 Tomberger: Symbolpolitische Orte und geschichtspolitische Akteurinnen auch das Nichtmelden derselben ausdrücklich unter Strafe. 5 Zudem lassen homophobe Äußerungen in Erinnerungsberichten Überlebender darauf schließen, dass nicht wenige Gefangene lesbische Mithäftlinge ausgrenzten ebenso wie es auch in der Gesellschaft außerhalb der Lager der Fall war. 6 Eine tatsächliche oder drohende Ausgrenzung innerhalb der Häftlingsgesellschaft könnte daher eine spezifische Bedingung gewesen sein, mit der lesbische Frauen im Lager konfrontiert waren. Demnach ließe sich Bezug nehmend auf die Lagerordnung begründen, dass lesbische Frauen eine soziale Gruppe bildeten, die kollektiv einer besonderen Situation im Lager ausgesetzt war und deshalb auch im Gedenken als eigene Widmungsgruppe Sichtbarkeit erlangen sollte. Ein kollektives Subjekt des Gedenkens ist spätestens mit den lesbisch-schwulen Gruppen aufgetreten, die sich mit ihrem Anliegen an die Stiftung wandten. Allerdings können diese Gruppen nicht die Legitimität direkter Nachkommenschaft beanspruchen, die nationale Überlebendenorganisationen oder Interessenvertreterinnen und -vertreter anderer Verfolgtengruppen kennzeichnen. Die Initiativen für ein lesbisches Gedenkzeichen in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück können demnach weder mit dem Argument auftreten, eine bislang unberücksichtigte Verfolgtengruppe sichtbar zu machen, noch mit der persönlichen moralischen Autorität direkter Nachkommen von Verfolgten. Indes gilt es zu bedenken, dass homosexuelle Frauen vermutlich seltener direkte Nachkommen haben als heterosexuelle. Selbst wenn es Nachkommen lesbischer Häftlinge gegeben haben mag, ist schwer vorstellbar, dass diese sich nach Kriegsende hätten zusammenschließen können, um des kollektiven Schicksals ihrer Mütter zu gedenken. Wie dieses Gedankenspiel verdeutlicht, ist die Bildung von Erinnerungsgemeinschaften eng verbunden mit der gesellschaftlichen Akzeptanz jener sozialen Kategorien, anhand derer sich diese Gemeinschaften definieren. So erstaunt es nicht, dass Gedenkinitiativen für verfolgte Homosexuelle erst im Zuge der Schwulen bewegung der 1970er-Jahre aufkamen. 7 Gedenkzeichen und Sichtbarkeits verhältnisse Ab Mitte der 1980er-Jahre erwirkten homosexuellenpolitische zivilgesellschaftliche Initiativen die ersten Gedenkzeichen für Homosexuelle. Zeithistorischer Kontext dieser Gedenkinitiativen war neben der schwulen Emanzipationsbewegung die neue Geschichtsbewegung, die die Aufmerksamkeit in den 1980er-Jahren auf die»vergessenen Opfer«8 des Nationalsozialismus lenkte. Auf Initiative der Unabhängigen Homosexuellen Alternative Hamburg stellte die Gedenkstätte Neuengamme 1985 als erste deutsche KZ-Gedenkstätte einen Gedenkstein für verfolgte Homosexuelle auf. 9 Im Jahr zuvor hatten die Homosexuellen Initiativen Österreichs»den homosexuellen Opfern«eine Tafel in der Gedenkstätte Mauthausen gewidmet (Abb. 3). 10 Allerdings hatten die neuen Gedenkinitiativen auch gegen Widerstände zu kämpfen. So erhielt der Gedenkstein für die homosexuellen Opfer im KZ Dachau erst nach jahrelangen Abb. 3: Gedenktafel für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus, KZ-Gedenkstätte Maut - hausen, Foto: Stephan Matyus, Quelle: Bundesministerium für Inneres, Österreich/Fotoarchiv der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, Wien

4 Gedenkstätten und Geschichtspolitik»Beiträge«, Heft Bemühungen einen Platz im offiziellen Gedenkraum. Zehn Jahre lang hatte das Internationale Dachau-Komitee, die Vereinigung der ehemaligen Häftlinge, die Aufstellung in der Gedenkstätte verhindert. Bis 1995 befand sich der Stein daher übergangsweise in der evangelischen Versöhnungskirche auf dem Gedenkstättengelände. 11 Gänzlich abgelehnt wurde 1987 das symbolpolitisch wohl noch brisantere Anliegen, auf der Inschriftenwand der Gedenkstätte Bergen-Belsen der homosexuellen Opfer zu gedenken. Die Inschriften könnten nur Nationalitäten, nicht aber Verfolgtengruppen gewidmet werden, so lautete die Begründung für die Ablehnung. 12 Indes war die Mauer 1981 auch um einen Text zum Gedenken an die ermordeten Sinti ergänzt worden. 13 Inzwischen befinden sich Gedenktafeln für Rosa-Winkel- Häftlinge auch in den Gedenkstätten Sachsenhausen (1992), Buchenwald (2006) und Ravensbrück (2012) sowie in der Gedenkstätte des ehemaligen Polizeihaftlagers Risiera di San Sabba in Triest in Italien (2005). 14 Bis in die 1990er-Jahre weisen die Gedenktafeln durchgängig eine geschlechtsneutrale Formulierung der Widmungsgruppe auf, obgleich sie ausschließlich einer Genusgruppe, männlichen Homosexuellen, zugedacht sind. Insofern stehen die»homosexuellen Opfer«im Kontext des Gedenkens für eine männliche Widmungsgruppe, ohne dass deren Geschlechtszugehörigkeit kenntlich gemacht würde. Dass allgemein von Homosexuellen die Rede ist, wenn ausschließlich Männer gemeint sind, ist ein häufig anzutreffendes Phänomen, etwa, wenn Lesben in der Berichterstattung über schwul-lesbische Themen kaum vorkommen. 15»Das Wort homosexuell ist konnotiert mit schwul und Mann«16, resümiert Elke Amberg die Ergebnisse ihrer Studie über Homosexuelle in den Medien. Mit den Gedenktafeln beförderten die Gedenkstätten diese androzentrische Konstruktion von Homosexualität, die Männer als den Regelfall erscheinen lässt, Frauen hingegen unsichtbar macht. Vergleichbare geschlechterasymmetrische Sichtbarkeitsverhältnisse kennzeichneten auch die homosexuellenfeindliche Politik des NS- Regimes: Während homosexuellen Männern durch den rosa Winkel in den Lagern Sichtbarkeit aufgezwungen wurde, begann für homosexuelle Frauen die»zeit der Maskierung«17. Indem die Nationalsozialisten homosexuelle Treffpunkte schlossen und Publikationen verboten, zerstörten sie mit der subkulturellen Öffentlichkeit auch die zeitgenössischen»ansätze zu einer kollektiven lesbischen Lebensform und Identität«18. Lesbisches Leben wurde erneut in die Unsichtbarkeit verbannt und verschwand weitgehend aus der gesellschaftlichen Wahrnehmung. Wenn also die nachfolgenden Generationen homosexueller Männer, wie Thomas Rahe meint, die»erben der Ängste«19 sind, dann besteht das Erbe homosexueller Frauen in gesellschaftlicher Unsichtbarkeit. Die Gedenktafelinitiative für Ravensbrück ist vor diesem Hintergrund als Bestrebung zu verstehen, tradierte Sichtbarkeitsverhältnisse zu verändern. Demgegenüber schreibt die Ablehnung der Tafel Unsichtbarkeitspolitiken fort, die nicht erst seit dem Nationalsozialismus existieren, aber seinerzeit neuerlich machtvolle, bis heute andauernde Wirkung entfalteten. Im Fall der beiden neuesten Gedenktafeln für Rosa-Winkel-Häftlinge finden sich allerdings Ansätze zu einem kritischen Umgang mit den tradierten Sichtbarkeitsverhältnissen. Abb. 4: Gedenktafel für die im KZ Buchenwald inhaftierten homosexuellen Männer, Gedenkstätte Buchenwald, Quelle: Sammlung Gedenkstätte Buchenwald

5 104 Tomberger: Symbolpolitische Orte und geschichtspolitische Akteurinnen Die Tafel in der Gedenkstätte Buchenwald von 2006 (Abb. 4) ist den»homosexuellen Männer[n], die hier gelitten haben«, gewidmet und macht die Widmungsgruppe so als männliche sichtbar. Dadurch eröffnet sie die Möglichkeit, die systematische Verfolgung von Homosexualität als geschlechtsspezifische Verfolgung zu thematisieren. Noch einen Schritt weiter geht die Tafel in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück. Sie erinnert an jene Männer,»die wegen Homosexualität 1939 bis 1945 im KZ Ravensbrück inhaftiert, geschunden und ermordet wurden«(siehe Abb. 1). Mit dieser Formulierung benennt die Tafel als bislang einziges Gedenkzeichen Homosexualität ausschließlich als Verfolgungsgrund, ohne zugleich Aussagen über die sexuelle Orientierung der Verfolgten zu treffen. Damit trägt sie dem Umstand Rechnung, dass sich unter den Häftlingen Männer befunden haben mögen, die sich selbst nicht als homosexuell verstanden sei es, obwohl sie gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte gepflegt hatten, sei es, dass ihnen diese nur unterstellt worden waren. Der Wortlaut der Ravensbrücker Gedenktafel ging nicht von den stiftenden Initiativen aus, sondern kam auf Anregung der Fachkommission der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten zustande. 20 Hier zeigt sich, wie die beratenden Gremien auf die konkrete Ausgestaltung eines Gedenkzeichens einwirken und so dessen symbolpolitischen Gehalt mitbestimmen können. Durch ihre differenzierte Formulierung vermeidet die Ravensbrücker Tafel, Verfolgungsgründe mit Eigenschaften oder Identitäten der Verfolgten gleichzusetzen.»es bleibt problematisch«, so Klaus Müller,»die Identifikationskategorien [ ], die die Nazis für die Einteilung der Lager benutzten, unreflektiert [ ] wieder zu verwenden. Damit ordnen wir Individuen erneut unter soziale Etiketten, die eng mit der Geschichte des Rassismus und der Konstruktion des Anderen verbunden sind.«21 Dennoch ist die Gleichsetzung von Verfolgungs- und Identitätskategorien im Gedenken nach wie vor der Regelfall, nicht etwa die Ausnahme. Diese Vermengung dürfte ein weiterer Grund dafür gewesen sein, dass eine Gedenktafel für lesbische Frauen auf Ablehnung stieß. Indem Homosexualität im Kontext des Gedenkens ausschließlich männlich konnotiert und als Verfolgungskategorie codiert ist, wird die Sichtbarkeit weiblicher Homosexualität verhindert. Die Sichtbarmachung homosexueller Männer im Gedenken folgt weitgehend jenem Muster, das Johanna Schaffer in ihrer Studie über»visuelle Strukturen der Anerkennung«herausgearbeitet hat, nämlich, dass»in jeder Sichtbarkeitsproduktion [ ] Unsichtbarkeit hergestellt [wird]«22. Nicht erst mit der Auseinandersetzung um die Ravensbrücker Gedenktafel erweisen Gedenkstätten sich demnach als symbolpolitische Orte, an denen um Sichtbarkeitsverhältnisse gestritten wird. Die Gedenkstätten sind dabei nicht allein geschichtspolitische Schauplätze, sondern werden auch selbst zu Akteurinnen, indem sie auf die Gestaltung von Gedenkzeichen Einfluss nehmen. Die Debatte um homosexuelles Gedenken Im Feld von Homosexualität, Gedenken und Sichtbarkeitsverhältnissen haben sich die Gedenkstätten nicht allein durch Entscheidungen positioniert, die das eigene Gelände als symbolpolitischen Ort betreffen. Wiederholt intervenierten sie auch in der Kontroverse um das»denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen«in Berlin (Abb. 5). Verglichen mit Gedenkzeichen in Gedenkstätten ist der symbolpolitische Charakter von Denkmälern im öffentlichen Raum ungleich offensichtlicher, zumal wenn es sich um nationale Monumente handelt. Die geschichtspolitischen Interessen, die sich mit einem solchen Projekt verbinden, charakterisierte Christian Saehrendt 2005 beim Auftaktkolloquium des Denkmalwettbewerbs:»Denkmalsinitiativen, Berufspolitiker und Verbandsfunktionäre verbinden mit dem Denkmalsbau einen Prestige-

6 Gedenkstätten und Geschichtspolitik»Beiträge«, Heft Abb. 5: Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Berlin, Foto und Quelle: Corinna Tomberger, Berlin gewinn, eine nationale Anerkennung für ihre politischen Ziele, ein öffentliches Bekenntnis zum historischen Unrecht und zur Verantwortung in der Gegenwart. Sie wünschen sich ein dauerhaftes Denkmal mit klarer Aussage, das auch als Allegorie zu verstehen ist für den erreichten Grad an gesellschaftlicher Akzeptanz und Emanzipation.«23 Demzufolge verknüpfen Denkmalsetzer mit einem Denkmal immer auch gegenwartsbezogene Anliegen auf soziale Anerkennung. Dies gilt umso mehr für soziale Gruppen, die weiterhin gesellschaftlich marginalisiert sind, wie die Homosexuellen. Dem trug der Bundestagsbeschluss ausdrücklich Rechnung, indem er für das Denkmal neben vergangenheits bezogenen Aufgaben auch den gegenwarts bezogenen Auftrag formulierte,»ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben [zu] setzen«24. Zudem sollte das Denkmal»die verfolgten und ermordeten Opfer ehren«und»die Erinnerung an das Unrecht wach halten«. Ungeachtet einer Vorgabe, die ausdrücklich Homosexuelle beiderlei Geschlechts nennt, prämierte die Wettbewerbsjury mit dem Entwurf von Michael Elmgreen und Ingar Dragset jedoch ein künstlerisches Konzept, das allein männliche Homosexualität visuell repräsentieren sollte. 25 Eine feministische Medieninitiative forderte daraufhin, den Entwurf so zu überarbeiten, dass das Denkmal auch weibliche Homosexuelle berücksichtige. 26 Demgegenüber verlangten schwulenpolitische Aktivisten, den prämierten Entwurf unverändert zu realisieren, um der strafrechtlichen Sanktionierung männlicher Homosexualität im Nationalsozialismus gerecht zu werden. 27 Während weder die Jury noch die Künstler Überarbeitungsbedarf sahen, drängten die Denkmalinitiative wie auch die staatlichen Entscheidungsträger auf eine Änderung des Entwurfs. Der Kontroverse um den Denkmalentwurf von Elmgreen und Dragset lag ein folgenschweres Versäumnis zugrunde. Während des gesamten Wettbewerbsverfahrens war unklar geblieben, wie in der Gestaltung des projektierten Denkmals die Tatsache berücksichtigt werden sollte, dass Repressionen des NS- Regimes homosexuelle Männer und Frauen in jeweils unterschiedlicher Weise betroffen hatten. 28 Waren mit den»verfolgten und ermordeten Opfer[n]«29 ausschließlich Männer gemeint? Welcher Stellenwert sollte der strafrechtlichen Sanktionierung weiblicher Homosexualität im annektierten Österreich zukommen? Wie waren die vereinzelt nachweisbaren Fälle zu bewerten, in denen Frauen auch ohne gesetzliche Grundlage aufgrund homosexueller Handlungen verhört, inhaftiert oder in psychiatrische Anstalten eingewiesen wurden? Welches»Unrecht«30 war gemeint? Sollte das Denkmal auch an die Zerstörung homosexueller Kultur erinnern, die Männer wie Frauen betraf? Diese Fülle ungeklärter Fragen rührt aus der Vorgeschichte des Denkmals. Zunächst war es als Schwulendenkmal initiiert worden; im weiteren Verlauf waren der anfänglichen Widmungsgruppe die Frauen hinzugefügt worden, offensichtlich aus Gründen der politischen Durchsetzbarkeit. Das ursprüngliche Denkmalprojekt indes war stark verknüpft mit identitätspolitischen Bestrebungen schwulenpolitischer Akteure. 31

7 106 Tomberger: Symbolpolitische Orte und geschichtspolitische Akteurinnen Gedenkstätten und Geschichtspolitik In die Kontroverse um den Denkmalentwurf griff im Dezember 2006 der Arbeitskreis der Berlin-Brandenburgischen Gedenkstätten ein, ein halbes Jahr später die bundesweite Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten. Ohne die konkrete geschlechterpolitische Kontroverse um Sichtbarkeitsverhältnisse zu benennen oder auf die eben skizzierten Fragen einzugehen, sprachen sich beide Stellungnahmen für eine Beibehaltung des prämierten Entwurfs aus. Die Berlin-Brandenburgischen Gedenkstätten warnten vor einer»immer stärkeren politischen Instrumentalisierung des Gedenkens«32, die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten beklagte eine»verzerrung der Vergangenheit für gegenwärtige Zwecke«33. Allerdings ging keine der beiden Erklärungen auf die Aufgabenstellung des Denkmals ein. Insofern kommentierten sie weder die Vermischung vergangenheits- und gegenwartsbezogener Aufgaben noch boten sie eine Lösung an, wie mit den widersprüchlichen Anforderungen an das Denkmal umzugehen sei. Daher ist es wenig erstaunlich, dass die Kritik der Gedenkstätten keine sichtbaren Auswirkungen auf den weiteren Entscheidungsprozess hatte. Kulturstaatsminister Bernd Neumann verkündete schließlich den Kompromiss, das Video eines mann-männlichen Kusses, das der ursprüngliche Denkmalentwurf vorgesehen hatte, im Zweijahresrhythmus zu wechseln. Auf diese Weise sollte die Möglichkeit geboten werden, auch»bilder von Frauen zu zeigen«34. Mit der Änderung des Entwurfs war die Kontroverse um das Denkmal keineswegs beigelegt, sondern flammte im Vorfeld des ersten Filmwechsels erneut auf. Die Ausschreibung für einen neuen Film war nicht geschlechtsspezifisch formuliert, lud jedoch im ergänzenden Begleitmaterial ausdrücklich zu Beiträgen ein, die»ein Zeichen gegen die Ausgrenzung von Lesben in der Gegenwart [ ] setzen«35. Als Reaktion darauf initiierten vier schwulenpolitische Akteure im März 2010 einen offenen Brief an Kulturstaatsminister Neumann, für dessen Unterzeichnung sie eine Vielzahl von Gedenkstättenleitern und -leiterinnen gewonnen hatten. 36 Die Allianz zwischen schwulenpolitischen Akteuren und den Leitungen der Gedenkstätten überschnitt sich auch mit institutionalisierten Verbindungen, insofern die schwulenpolitische Akteure in Gedenkstättengremien die Opfergruppe der Homosexuellen vertraten. 37 Bereits zuvor waren sie in der Denkmaldebatte für das Anrecht auf exklusiv männliche Sichtbarkeit eingetreten, zum Teil mit deutlich frauen- und lesbenfeindlichen Untertönen. 38 Der offene Brief an den Kulturstaatsminister bedient sich einer ähnlichen Begrifflichkeit wie die Stellungnahmen der Gedenkstätten aus den Vorjahren. Von einer»verzerrung und Verfälschung der Geschichte«ist dort ebenso die Rede wie von einer drohenden Instrumentalisierung der Erinnerungs- und Gedenkkultur»für gegenwärtige oder künftige Interessen«39. Anders als die vage formulierten Stellungnahmen der Gedenkstätten bezog der offene Brief indes eindeutig Position gegen einen»lesbischen Kuss«im Denkmal und wies Ansprüche auf weibliche Sichtbarkeit im Denkmal als»geschichtsklitterung«zurück. Es sei»nicht ein einziger Fall einer lesbischen Frau historisch zu belegen, die aufgrund ihrer homosexuellen Veranlagung in die Verfolgungsmaschinerie der Nationalsozialisten geraten wäre«. Damit ignorierten sie, dass zwar keine systematische Verfolgung lesbischer Frauen nachzuweisen ist, durchaus aber Einzelfälle, deren historische Bewertung umstritten ist. 40 Während also die Gedenkstätten eine eigene differenzierte Bewertung der historischen Befunde bis dahin vermieden hatten, übernahmen sie mit ihrer Unterzeichnung des offenen Briefes die Geschichtsdeutung von Akteuren, die in der Debatte auch als Interessengruppe mit identitätspolitischen Anliegen agierten. Fatal war zudem, dass Angaben zu der eigentlichen Autorschaft des offenen Briefes in dessen Rezeption wiederholt fehlten, sodass die Leitungskräfte der Gedenkstätten als seine Urheberinnen erschienen 41 eine Wahrnehmung,

8 Gedenkstätten und Geschichtspolitik»Beiträge«, Heft die die Verfasser des offenen Briefes in Teilen selbst befördert haben. 42 In ihrer Allianz mit geschichtspolitischen Akteuren gerieten die Gedenkstättenleitungen somit selbst in Gefahr, sich politisch instrumentalisieren zu lassen. Reflexive Praxis Die politische Einflussnahme von Opferverbänden und Betroffenengruppen auf Gedenkstätten hat Thomas Rahe bereits 2002 problematisiert:»auch und gerade die KZ-Gedenkstätten agieren nicht in einem politikfreien Raum. Ihre Konzeptionen und Projekte sind mitbestimmt durch Einflüsse politischer und gesellschaftlicher Gruppierungen. Dies gilt in erster Linie für die Verbände der ehemaligen Häftlinge, aber auch die Organisationen, die ihnen nahe stehen.«43 Zwar ist die Beteiligung gesellschaft licher Gruppen an den konzeptionellen Entscheidungen von Gedenkstätten durchaus gewollt und durch Gedenkstättengesetze der Bundesländer geregelt. 44 Wie die dadurch ermöglichte partikulare Einflussnahme zugleich begrenzt werden kann, ist bislang allerdings nicht ausreichend bedacht. Dass allein die Berücksichtigung unterschiedlicher sozialer Gruppen eine Ausgewogenheit herzustellen vermag, lässt das skizzierte Beispiel bezweifeln. Gerade die Möglichkeit, auf Dauer angelegte Gedenkzeichen zu setzen, macht Gedenkstätten zu einem attraktiven Ort für geschichtspolitisches Handeln. Da Gedenkzeichen per se symbolpolitische Zeichen sind, beschränken sie sich nicht auf die Sichtbarmachung historischer Sachverhalte. In ihnen artikulieren sich, wie die diskutierten Beispiele veranschau lichen, vielmehr auch gegenwartsbezogene Ansprüche auf gesellschaftliche Sichtbarkeit und Anerkennung. Insofern sind Entscheidungen über Gedenkzeichen in Gedenkstätten immer auch Entscheidungen darüber, welche sozialen Gruppen in ihrem Anspruch auf gesellschaftliche Sichtbarkeit unterstützt werden. Da Sichtbarkeitsverhältnisse mit Machtverhältnissen verwoben sind, 45 treffen Gedenkstätten als Institutionen hier unweigerlich geschichts politische Entscheidungen von erheblicher Tragweite, nicht zuletzt aufgrund der großen Zahl an Besucherinnen und Besuchern und ihrer Breitenwirkung. Dieser geschichtspolitischen Funktion können sich Gedenkstätten nicht entziehen, sie stehen vielmehr vor der Herausforderung, reflexiv und verantwortungsvoll damit umzugehen. Erhellend ist in diesem Zusammenhang der Vergleich mit Denkmalsetzungen im öffentlichen Raum. Ähnlich wie Gedenkstätten einer Vielfalt an Opfergruppen und Erinnerungsgemeinschaften Rechnung zu tragen suchen, prägt das Gedenken im öffentlichen Raum seit dem Denkmalboom der 1980er-Jahre eine zunehmende Pluralität. Allerdings folgen Entscheidungsprozesse über Gedenkstätten bislang anderen Verfahrensweisen als jene, die sich für den öffentlichen Raum durchgesetzt haben. Für den öffentlichen Raum haben sich mittlerweile Verfahren etabliert, die zivilgesellschaftliche Beteiligung, eine unabhängige Jury und größtmögliche Transparenz ermöglichen. Die kontroverse Debatte um ein Denkmalvorhaben gilt inzwischen weniger als Problem, denn als Nachweis eines notwendigen öffentlichen Diskurses, dessen Denkmalsetzungen in pluralistischen Gesellschaften bedürfen. 46 Im Vergleich dazu sind die Entscheidungsstrukturen von Gedenkstätten, die beteiligten Gremien und ihre Besetzung für Außenstehende häufig nicht nachvollziehbar. 47 Dies gilt auch für den diskutierten Fall der Gedenktafel für die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück. Für Außenstehende, nicht zuletzt auch für die engagierten Initiativen, bleibt unklar, wessen Votum ausschlaggebend für die Ablehnung der Tafel war. Dieser Mangel an Transparenz erschwert einen öffentlichen Diskurs, der nicht zuletzt für die Gedenkstätten selbst bzw. für ihre beratenden Gremien einen Zugewinn an kritischer Selbstreflexivität bedeuten könnte. Auf dieser Grundlage ließe sich»eine reflexive Praxis des Sehens und eine reflexive Repräsentationspraxis«48 entwickeln, die»bedingungen und

9 108 Tomberger: Symbolpolitische Orte und geschichtspolitische Akteurinnen Effekte spezifischer Sichtbarkeiten«49 untersucht und abwägt. Ein solches»mehr-sehen«50 ist, wie das Beispiel des homosexuellen Gedenkens zeigt, dringend erforderlich, wenn Gedenkstätten sich zu Sichtbarkeitsverhältnissen positionieren. Denn weder der Bezug auf Betroffenenverbände noch der Rückgriff auf anerkannte Verfolgungskategorien enthebt sie der Notwendigkeit, kritisch zu reflektieren, welche Identitätszuschreibungen, welche Macht- und Sichtbarkeitsverhältnisse sie durch ihre Entscheidungen letztlich befördern. Anmerkungen 1 Vgl. Ilke Vehling: Verschwiegen und Vergessen. Über eine Veranstaltung zum Gedenken an das Leid der lesbischen Frauen im Nationalsozialismus, in: Stichwort. Newsletter, Archiv der Frauen- und Lesbenbewegung Wien (2013), Nr. 36, S , hier S Kein Gedenken an lesbische Frauen, in: Berliner Zeitung, , brandenburg/kz-gedenkstaette-kein-gedenken-anlesbische-frauen, , html, Zugriff: von Günter Morsch, Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, an Vertreterinnen und Vertreter der Initiativen v , die der Verfasserin zur Kenntnis gegeben wurde. 4 Vgl. Claudia Schoppmann: Zeit der Maskierung. Zur Situation lesbischer Frauen im Nationalsozialismus, in: Burkhard Jellonek/Rüdiger Lautmann (Hg.): Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt, Paderborn 2002, S , hier S Vgl. Dienstvorschrift für das Fr. K. L. Ravensbrück, Bundesarchiv, Mikrofilm Nr , Bl. 41, 16, zit. in Claudia Schoppmann:»Liebe wurde mit Prügelstrafe geahndet«zur Situation lesbischer Frauen in den Konzentrationslagern, in: Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland 5 (1999), S , hier S Vgl. Insa Eschebach: Homophobie, Devianz und weibliche Homosexualität im Konzentrationslager Ravensbrück, in: dies. (Hg.): Homophobie und Devianz. Weibliche und männliche Homosexualität im Nationalsozialismus, Berlin 2012, S Vgl. Michael Holy: Der entliehene rosa Winkel, in: Der Frankfurter Engel. Mahnmal Homosexuellenverfolgung, hg. v. d. Initiative Mahnmal Homosexuellenverfolgung e. V., Frankfurt am Main 1997, S Vgl. etwa: Vergessen. Behinderte, Zwangssterilisierte, Prostituierte, Swing-Jugend, Homosexuelle, Bettler und Obdachlose, Zeugen Jehovas. Ausstellung der Projektgruppe für die vergessenen Opfer des NS-Regimes, inhaltliche Konzeption u. Redaktion: Elke Alperstedt/Klaus Frahm/Elke Trechow, Mitarbeit: Detlef Garbe/Udo Sierck/Gaby Zürn, Hamburg 1988 (Hamburg Porträt [Museum für Hamburgische Geschichte] 24/88). 9 Vgl. Der Gedenkstein in Neuengamme, hg. v. d. Unabhängigen Homosexuellen Alternative e. V., Hamburg Vgl. Gedenkstätten der Homosexuellenverfolgung, ken.html, Zugriff: Vgl. Thomas Rahe: Das Gedenken an die homosexuellen Verfolgten an Orten ehemaliger Konzentrationslager in Deutschland, in: Eschebach (Hg.): Homophobie (Anm. 6), S , hier S Vgl. Thomas Rahe: Vergessen und unterschlagen? Die Darstellung des Schicksals homosexueller Häftlinge in den deutschen KZ-Gedenkstätten, in: Jellonek/Lautmann (Anm. 4), S , hier S Vgl. Zugriff: Vgl. Zugriff: Vgl. Elke Amberg: Schön! Stark! Frei! Wie Lesben in der Presse (nicht) dargestellt werden, Sulzbach Journalistin über Lesben in den Medien.»Es sei denn, sie sind Mütter«[Interview mit Elke Amberg], in: die tageszeitung, , taz.de/!72611, Zugriff: Schoppmann (Anm. 4), S Ebd. 19 Vgl. Rahe: Gedenken (Anm. 11), S Auskunft von Insa Eschebach, Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, v ; die Initiativen hatten zunächst die Formulierung»wegen ihrer Homosexualität [Hervorh. C. T.]«vorgesehen. 21 Klaus Müller: Totgeschlagen, totgeschwiegen? Das autobiographische Zeugnis homosexueller Überlebender, in: Jellonek/Lautmann (Anm. 4), S , hier S Johanna Schaffer: Ambivalenzen der Sichtbarkeit. Über die visuellen Strukturen der Anerkennung, Bielefeld 2008, S Christian Saehrendt: Denkmalskunst im Spannungsfeld der Erwartungen, in: Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Dokumentation des Auftaktkolloquiums, hg. v. d. Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Kunst im Stadtraum und am Bau, Berlin 2005, S , hier S. 141, files/kolloquium_doku.pdf, Zugriff: Dieses und die folgenden Zitate: Antrag der Abgeordneten Johannes Kahrs, Eckhardt Barthel (Berlin), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Franz Müntefering und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Deutscher Bundestag, Drucksache 15/1320, Zum prämierten Entwurf und der daraus resultierenden Kontroverse vgl. Stefanie Endlich: Das Berliner Homosexuellen-Denkmal. Kontext, Erwartungen und die Debatte um den Videofilm, in: Eschebach (Hg.): Homophobie (Anm. 6), S ; Corinna Tomberger: Das Berliner Homosexuellen-Denkmal. Ein Denkmal für Schwule und Lesben?, in: Eschebach (Hg.): Homophobie (Anm. 6), S Vgl. Tomberger (Anm. 25), S Vgl. die Resolution des LSVD-Landesverbands

10 Gedenkstätten und Geschichtspolitik»Beiträge«, Heft Berlin-Brandenburg»Den preisgekrönten Entwurf verwirklichen«v , neuigkeiten/lsvd-berlin-resolution-zum-denkmalfur-die-im-nationalsozialismus-verfolgten-homo sexuellen, Zugriff: , sowie das Faltblatt»Kein Gedenken im Tiergarten?«von Eberhard Zastrau, Kein%20Gedenken%20im%20Tiergarten.pdf, Zugriff: Zur Wettbewerbsausschreibung vgl. Tomberger (Anm. 25), S Antrag der Abgeordneten Johannes Kahrs [ ] (Anm. 24). Die Wettbewerbsausschreibung zitiert die in diesem Antrag an den Deutschen Bundestag formulierten Aufgaben des Denkmals; vgl. Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Kunst im Stadtraum und am Bau: Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Auslobung, Berlin 2005, S. 9, ort.de/files/gedo_auslobung_dt_engl.pdf, Zugriff: Auslobung der Senatsverwaltung (Anm. 29), S Zur Entwicklung der Denkmalinitiative vgl. Tomberger (Anm. 25), S Erklärung des Arbeitskreises I der Berlin-Brandenburgischen Gedenkstätten v , Zugriff: Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der KZ- Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland v , htm, Zugriff: Pressemitteilung Nr. 216, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, , gedenkort.de/hin-pm-naumann htm, Zugriff: Debatte um das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen (ergänzende Information zur Ausschreibung des Films vom Oktober 2009), var/files/pdf-dateien/film_dt.doc.pdf, Zugriff: Die Ausschreibung ist inzwischen online nicht mehr verfügbar. 36 Das Schreiben wurde in Kopie an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und den LSVD versandt; vgl. Verein zur Erforschung der Geschichte der Homosexuellen in Niedersachsen e. V. (VEHN): Offener Brief: Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen v , Brief - Staats minister Neumann pdf, Zugriff: Vgl. dazu im Detail Tomberger (Anm. 25), S. 202, Fn Vgl. dazu im Detail ebd., S. 201 f. 39 Diese und die folgenden Zitate: Offener Brief des VEHN (Anm. 36). 40 Zu Beispielen vgl. Schoppmann (Anm. 4). Zur Frage der Bewertung entsprechender Einzelfälle vgl. Jens Dobler: Unzucht und Kuppelei. Lesbenverfolgung im Nationalsozialismus, in: Eschebach (Hg.): Homophobie (Anm. 6), S Vgl. etwa Jens Bisky: Elendige Kuss-Quote, in: Süddeutsche Zeitung, , eddeutsche.de/kultur/homo-mahnmal-in-berlinelendige-kuss-quote , Zugriff: So weist Alexander Zinn, einer der Initiatoren, das Dokument auf seiner Webseite zum Homosexuellen- Denkmal als»offenen Brief der Gedenkstättenleiter«aus, index.php?view=article&id=84, Zugriff: Rahe: Vergessen (Anm. 12), S Vgl. etwa für Brandenburg 8 der Verordnung über die Errichtung der rechtsfähigen Stiftung öffentlichen Rechts»Brandenburgische Gedenkstätten«, php?gsid=land_bb_bravors_01.c de, Zugriff: Vgl. Schaffer (Anm. 22). 46 Vgl. Hans-Dieter Schmid: Denkmäler als Zeugnisse der Geschichtskultur, in: Sabine Horn/Michael Sauer (Hg.): Geschichte und Öffentlichkeit. Orte Medien Institutionen, Göttingen 2009, S , hier S Nur die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten und die Stiftung Sächsische Gedenkstätten erläutern auf ihren Websites ihre Gremien, deren Aufgaben sowie deren aktuelle Besetzung; vgl. stiftung-ng.de/de/organisation.html und Zugriffe: Für die Stiftung Bayerische Gedenkstätten und die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten fehlen vergleichbare Informationen; vgl. stiftung-bayerische-gedenkstaetten.de und Zugriffe: Schaffer (Anm. 22), S Ebd., S Ebd., S. 162.

11 Gedenkstätten und Geschichtspolitik»Beiträge«, Heft However, two examples of educational practices at memorials reveal how memorial education functions as a corrective to the expectations of experience as shaped by the media, and also how it participates in the communicative production of effectiveness through the authenticity of a site and makes use of this in educational events at memorials. This article explores whether the insistence on authenticity as the specific foundation of educational work at memorials may also result from the fact that the officially recognised justification for the existence of the memorials is fundamentally tied to the assumption that memorials have an exceptional potential effect. Corinna Tomberger Symbolpolitische Orte und geschichtspolitische Akteurinnen: Die Doppelrolle der Gedenkstätten im Streit um das Gedenken an verfolgte Homosexuelle Der Beitrag beleuchtet die Doppelrolle der Gedenkstätten im geschichtspolitischen Feld: Einerseits sind sie symbolpolitische Orte, andererseits agieren sie als Institutionen selbst geschichtspolitisch. Dieses Spannungsfeld wird am Beispiel des Gedenkens an verfolgte Homosexuelle erörtert. Die symbolpolitische Funktion von Gedenkstätten veranschaulicht eine zivil gesellschaftliche Initiative, die sich für eine Gedenktafel für lesbische Frauen aller Haftgruppen in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück einsetzte. Beispiele für geschichtspolitisches Handeln sind die Stellungnahmen von Gedenkstättenleitungen in der Debatte um das Berliner Homosexuellen-Denkmal. Wie sich zeigt, sind Gedenkzeichen auch mit gegenwartsbezogenen Ansprüchen auf gesellschaftliche Sichtbarkeit und Anerkennung verbunden. Daher bedarf es einer reflexiven Praxis der Gedenkstätten, die nicht allein die historische Dimension symbolpolitischer Entscheidungen bedenkt, sondern auch die gegenwärtigen Macht- und Sichtbarkeitsverhältnisse. Eine solche reflexive Praxis erfordert einen kritischen öffentlichen Diskurs und somit mehr Transparenz in Entscheidungsprozessen von Gedenkstätten. Symbolic Sites and Political Actors: The Double Role of Memorials in the Struggle to Commemorate Homosexual Victims of Nazi Persecution The article focuses on the double role of memorials: On the one hand, they are arenas of memory politics, on the other hand, they are themselves actively involved in memory pol itics as decision-making institutions. This art icle examines this conflict through the example of the way homosexual victims of persecution are commemorated. A civic initia tive which advocated for a plaque to commemorate les bian prisoners at the Ravensbrück concentration camp will serve to illustrate the symbolic char acter of memorials. Statements from memor ial directors regarding the debate around the memorial to the homosexual victims of Nazi persecution in Berlin, in turn, will serve to exemplify the memorials role as political actors. The article aims to show that memorials and monuments are also tied to contemporary issues of social visibility and recognition. This means that a reflective code of practice is required, i.e. a practice which considers not only the historical dimensions of memory politics, but also the present-day power structures and visibilities. Such a reflective code of pract ice demands a critical public discourse, and to this end, more transparency in the memorials decision-making processes is needed.

12 Gedenkstätten und Geschichtspolitik Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland Heft 16

13 Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet unter abrufbar. Herausgeberin: KZ-Gedenkstätte Neuengamme Jean-Dolidier-Weg 75, Hamburg Tel.: , Fax: Redaktion: Herbert Diercks (KZ-Gedenkstätte Neuengamme) Andreas Ehresmann (Stiftung Lager Sandbostel) Simone Erpel (Berlin) Insa Eschebach (Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück) Claus Füllberg-Stolberg (Leibniz Universität Hannover) Detlef Garbe (KZ-Gedenkstätte Neuengamme) Hermann Kaienburg (Hamburg) Habbo Knoch (Universität zu Köln) Reimer Möller (KZ-Gedenkstätte Neuengamme) Jutta Mühlenberg (KZ-Gedenkstätte Neuengamme) Thomas Rahe (Gedenkstätte Bergen-Belsen) Jens-Christian Wagner (Stiftung niedersächsische Gedenkstätten) Christl Wickert (Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück) Oliver von Wrochem (KZ-Gedenkstätte Neuengamme) Schwerpunktthema des nächsten Heftes:»Euthanasie«. Die Morde an Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen im Nationalsozialismus Anregungen, Kritik, Hinweise auf Neuerscheinungen und andere Informationen sowie Beitragsvorschläge für die nächsten Hefte nimmt die Redaktion dankbar entgegen. Lektorat: Dieter Schlichting, Büro für Lektorate und Übersetzungen, Hamburg, Umschlag: Wolfgang Wiedey, Hamburg Titelabbildung: KZ-Gedenkstätte Neuengamme: Schriftzug»hier stand mal ein Konzentrationslager«an der Mauer der Justizvollzugsanstalt IX, Sommer Quelle: Archiv der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, F Einzelbestellung: 14,90 EUR Abonnementbestellungen bitte an den Verlag 2015 für die Ausgabe: Edition Temmen Hohenlohestraße 21, Bremen Tel.: , Fax: Herstellung: Edition Temmen ISBN

14 Inhalt Editorial... 7 Hauptbeiträge Thomas Lutz: Dialektik der Geschichtsdiskurse. Die Rückwirkung internationaler Debatten auf die Erinnerungskultur und die Gedenkstätten in Deutschland Cornelia Siebeck:» und das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung«. Postnationalsozialistische Identitäts- und Gedenkstättendiskurse in der Bundesrepublik vor und nach Fabian Schwanzar: Gedenkstätten im Wandel? Erinnerungsakteurinnen und -akteure und staatliche Geschichtspolitik in den 1980er-Jahren Carola S. Rudnick: Die Etablierung der gesamtdeutschen staatlichen Gedenkstättenpolitik und das geschichtspolitisch umkämpfte Ende der Singularität der NS-Aufarbeitung Caroline Pearce: Der Umgang mit der»doppelten«vergangenheit in deutschen Gedenkstätten seit Detlef Garbe: Gedenkstätten in der Bundesrepublik: Eine geschichtspolitische Erfolgsgeschichte im Gegenwind Verena Haug: Erlebniserwartung und Erwartungsproduktion. Zur kommunikativen Herstellung des»authentischen Ortes«in gedenkstättenpädagogischen Veranstaltungen Corinna Tomberger: Symbolpolitische Orte und geschichtspolitische Akteurinnen: Die Doppelrolle der Gedenkstätten im Streit um das Gedenken an verfolgte Homosexuelle Dokumentation Detlef Garbe und Oliver von Wrochem: Darf ein Angehöriger der Bundeswehr in einer KZ-Gedenkstätte als pädagogischer Mitarbeiter beschäftigt sein? Simone Erpel: Von der Erinnerung zum Event. Das Berliner Themenjahr 2013»Zerstörte Vielfalt« Meldungen Gedenkstätten Detlef Garbe: Langjähriger Freundeskreis-Vorsitzender Karl-Heinz Schultz erhielt hohe Auszeichnung Katharina Hertz-Eichenrode: Tagungsbericht: Workshop»25 Jahre Freundeskreis KZ-Gedenkstätte Neuengamme« Detlef Garbe: Nachruf auf Richard Rudolph

15 Projekte und Forschungen Christoph Schottes: Lokale Gedenkkultur online Stephan Linck: Schleswig-holsteinische Erinnerungskultur und Gedenkstättenpolitik im Wandel Christl Wickert: Zwei neue Ausstellungen über das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Katharina Hertz-Eichenrode:» Ich hätte nicht geglaubt, noch einmal hierher zu kommen. Schicksale ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und das Hamburger Besuchsprogramm «. Eine Wanderausstellung beschließt das Besuchsprogramm des Hamburger Senats Besprechungen und Annotationen Rezensionen Aleida Assmann: Das neue Unbehagen an der Erinnerungskultur. Eine Intervention, München 2013 (Oliver von Wrochem) Reinhard Rürup: Der lange Schatten des Nationalsozialismus. Geschichte, Geschichtspolitik und Erinnerungskultur, Göttingen 2014 (Christl Wickert) Katharina Stengel: Hermann Langbein. Ein Auschwitz-Überlebender in den erinnerungspolitischen Konflikten der Nachkriegszeit, Frankfurt am Main/New York 2012 (Thomas Käpernick) Johann Klarmann: Die erneute Demütigung. Hamburgs Umgang mit dem ehemaligen Konzentrationslager Neuengamme 1945 bis 1985, Berlin 2013 (Reimer Möller) Gesa Anne Trojan: Das Lager im Dorf lassen. Das KZ Neuengamme in der lokalen Erinnerung, München/Hamburg 2014 (Kristina Vagt) Hinweise auf neuere Literatur zum Nationalsozialismus in Norddeutschland Summarys Autorinnen und Autoren

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