STATISTISCHES LANDESAMT
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- Heidi Sauer
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1 STATISTISCHES LANDESAMT
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3 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Ergebnisdarstellung 4 Tabellen Empfänger von Asylbewerberleistungen 1. Regelleistungsempfänger am 31. Dezember 2010 nach Staatsangehörigkeit, Art der Unterbringung sowie Art und Form der Leistung 8 2. Regelleistungsempfänger am 31. Dezember 2010 nach Staatsangehörigkeit und Alter 9 3. Regelleistungsempfänger am 31. Dezember 2010 nach Staatsangehörigkeit sowie aufenthaltsrechtlichem Status Regelleistungsempfänger am 31. Dezember 2010 nach Trägern sowie Staatsangehörigkeit Regelleistungsempfänger am 31. Dezember 2010 nach Trägern sowie Art der Unterbringung und aufenthaltsrechtlichem Status Regelleistungsempfänger am 31. Dezember 2010 nach Trägern sowie Alter Regelleistungsempfänger am 31. Dezember 2010 nach Trägern sowie Geschlecht und ausgewählten Altersgruppen Haushalte von Regelleistungsempfängern am 31. Dezember 2010 nach Haushaltstyp und Art der Unterbringung Haushalte von Regelleistungsempfängern am 31. Dezember 2010 nach Trägern sowie Haushaltstyp Empfänger von besonderen Leistungen nach 4-6 AsylbLG im Laufe des Jahres 2010 nach persönlichen und aufenthaltsbezogenen Merkmalen sowie Art und Form der Leistung Empfänger von besonderen Leistungen 2010 nach Staatsangehörigkeit, Trägern sowie Art und Form der Leistung Empfänger von Asylbewerberleistungen am 31. Dezember 2004 bis 2010 nach persönlichen Merkmalen und ausgewählten Merkmalen zur Leistungsgewährung Empfänger von Asylbewerberleistungen am 31. Dezember 2004 bis 2010 nach persönlichen Merkmalen und ausgewählten Merkmalen zur Leistungsgewährung (in Prozent) Regelleistungsempfänger am 31. Dezember 2004 bis 2010 nach Trägern 18
4 2 Asylbewerberleistungen Seite 15. Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Berichtsjahr 2010 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2005 bis 2010 nach Art und Form der Leistung Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2005 bis 2010 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen 22 Abbildungen Abb. 1 Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Sachsen am 31. Dezember 2010 im Vergleich zum 31. Dezember 2009 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen 5 Abb. 2 Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am 31. Dezember 1995 bis Abb. 3 Haushalte von Regelleistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am 31. Dezember 2010 nach Haushaltstyp 7 Abb. 4 Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 1995 bis
5 3 Vorbemerkungen Grundlage für diesen Statistischen Bericht ist die Asylbewerberleistungsstatistik, die sowohl Daten über die Empfänger von Leistungen als auch Daten über die Einnahmen und Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beinhaltet. Die Informationen dieser jährlichen Statistik spiegeln die sozialen und finanziellen Auswirkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes wider. Die vorliegende Veröffentlichung enthält ausgewählte statistische Ergebnisse über den Personenkreis der Empfänger und die finanziellen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für das Jahr 2010 zum Gebietsstand 1. Januar Die Berechnung der Angaben je Einwohner erfolgte für die Empfänger von Asylbewerberleistungen mit der Einwohnerzahl vom 31. Dezember 2010 und für die Einnahmen und Ausgaben nach dem AsylbLG mit den Einwohnerdaten vom 30. Juni Zudem werden Angaben der Asylbewerberleistungsstatistik für die Jahre 2004 bis 2010 bereitgestellt. In den Tabellen sind teilweise Differenzen der Einzelpositionen zu den Summenangaben aufgrund von rechnerischen Rundungen enthalten. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage für die Asylbewerberleistungsstatistik ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 2e des Gesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz BstatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246). Die Asylbewerberleistungsstatistik gliedert sich in drei Erhebungsteile: Die Statistik über - die Empfänger von Regelleistungen, - die Empfänger von ausschließlich besonderen Leistungen und - die Einnahmen und Ausgaben. Auskunftspflichtig hierzu sind die Landkreise und Kreisfreien Städte als örtliche Träger sowie die in der Stadt Chemnitz bestehende Erstaufnahmeeinrichtung als überörtlicher Träger von Asylbewerberleistungen. Erläuterungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bedürftige Ausländer, wenn sie sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die Voraussetzungen gemäß 1 Abs. 1 bis 7 AsylbLG erfüllen. Die Leistungen werden unter inhaltlichen Gesichtspunkten in Regelleistungen und besondere Leistungen unterteilt. Die Statistik der Empfänger von Regelleistungen wird zum 31. Dezember des Berichtsjahres als Bestandserhebung durchgeführt. Von Personen, die an diesem Stichtag Regelleistungen erhielten, wird außerdem erfasst, ob sie im Laufe des Jahres bzw. am Jahresende besondere Leistungen bezogen. Zusätzlich erhalten die Leistungsempfänger zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens einen monatlichen Geldbetrag (Taschengeld). Letztere Leistung wird nur als Ausgabenposition im Rahmen der Statistik der Einnahmen und Ausgaben nach dem AsylbLG erfasst. Empfänger, die während des Jahres verschiedene Hilfearten (Sachleistungen, Wertgutscheine usw.) erhielten, werden bei jeder Leistungsart einbezogen. Regelleistungen dienen der Deckung des täglichen Bedarfs der Leistungsberechtigten. Sie werden nach dem 3 AsylbLG als Grundleistungen oder nach 2 AsylbLG als Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend dem 3. Kapitel SGB XII gewährt. Besondere Leistungen werden in speziellen Bedarfssituationen gewährt. Dazu gehören die Leistungen nach den 4 bis 6 AsylbLG sowie die Leistungen nach 2 AsylbLG entsprechend dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Bei der Erhebung der Statistik über die Empfänger von ausschließlich besonderen Leistungen werden die Personen erfasst, welche im Laufe des Jahres nur besondere Leistungen und keine Regelleistungen erhielten. In der Regel handelt es sich hier um aufgegriffene Personen, die aus einem sicheren Drittland eingereist sind und nach einer Grundversorgung wieder dorthin abgeschoben werden. In die Darstellung der Ergebnisse über die Empfänger von besonderen Leistungen fließen die Angaben der Personen ein, die in der Statistik über die Empfänger von ausschließlich besonderen Leistungen erfasst wurden und die im Rahmen der Statistik über die Empfänger von Regelleistungen erhobenen Angaben derjenigen Personen, die am Jahresende Regelleistungen bezogen und im Laufe des Jahres bzw. am Jahresende besondere Leistungen erhielten. In beiden Statistiken werden die Empfänger, die besondere Leistungen in Form von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII erhalten, nur am Jahresende erfasst. Deshalb können nur Empfänger von besonderen Leistungen nach den 4 bis 6 AsylbLG im Laufe des Jahres dargestellt werden. Einnahmen und Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden für das jeweilige Berichtsjahr erfasst und dargestellt. Bei der Erhebung der Statistik über die Einnahmen und Ausgaben werden Erstattungen von Aufwendungen der Träger untereinander und Erstattungen (Zuweisungen) von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden nicht erfasst.
6 4 Ergebnisdarstellung Am 31. Dezember 2010 erhielten Asylbewerber (2009: 4 847) im Freistaat Sachsen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dabei wurden die Leistungen für Grundleistungsempfänger überwiegend als Sachleistungen und Wertgutscheine aber auch zunehmend als Geldleistungen gewährt der Hilfeempfänger erhielten ihre Regelleistungen in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt ausschließlich als Geldleistung. Neben den Regelleistungen werden Asylbewerbern zur Bewältigung schwieriger sozialer Situationen (meist Krankheit) auch so genannte besondere Leistungen gewährt. Die 47 Personen, die 2010 ausschließlich diese Leistungen erhielten, werden im Folgenden nicht näher betrachtet. In der Erstaufnahmeeinrichtung befanden sich am 31. Dezember Regelleistungsempfänger. In den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise bzw. Kreisfreien Städte waren Personen untergebracht. In dezentralen Unterkünften lebten Regelleistungsempfänger. Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten am 31. Dezember Männer und Frauen, damit betrug der Anteil der männlichen Regelleistungsempfänger etwa drei Viertel (71,3 Prozent). 38,4 Prozent der Männer waren im Alter von 18 bis unter 30 Jahren, diese Gruppe stellte damit annähernd ein Drittel aller Regelleistungsempfänger der Haushalte von Regelleistungsempfängern waren Einzelhaushalte, davon männliche Alleinstehende. Unter den 165 Alleinerziehenden gab es 25 Männer. Von den 316 Ehepaaren hatten 253 Kinder im Alter unter 18 Jahren. Insgesamt standen Haushalten ohne Minderjährige nur 585 Haushalte mit Minderjährigen gegenüber Regelleistungsempfänger (23,9 Prozent) waren unter 18 Jahre alt Personen (58,2 Prozent) waren 18 bis unter 40 Jahre alt. 40 Jahre und älter waren 876 Personen (17,9 Prozent). Mehr als die Hälfte der Regelleistungsempfänger (2 832 Personen) kamen aus Asien, 28,8 Prozent (1 411 Personen) aus Europa, aus Afrika stammten nur 8,9 Prozent (436 Personen) der Regelleistungsempfänger hatten eine Aufenthaltsgestattung, da ihr Asylverfahren noch lief. Ihre Angehörigen (373 Personen) mit dem aufenthaltsrechtlichen Status Familienangehöriger betraf das ebenso. Die Anträge auf Asyl aller übrigen wurden schon abschlägig beschieden, so dass sie zur Ausreise verpflichtet sind. Die meisten davon (2 122 Regelleistungsempfänger) erhielten aber wegen dem Vorliegen von Abschiebehindernissen eine Duldung, 508 erhielten eine zeitweilige Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und 9 Regelleistungsempfänger stellten einen Folge- oder Zweitantrag. Weitere 132 vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Regelleistungsempfänger hatten am 31. Dezember 2010 weder eine Aufenthaltserlaubnis noch eine Duldung. Im Jahr 2010 wurden Personen besondere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt, die meisten Empfänger dieser Leistungen waren gleichzeitig Regelleistungsempfänger und es handelte sich vorwiegend um Hilfe bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, die in Fällen ambulant und in 353 Fällen stationär geleistet wurde. Bei Notwendigkeit wird Krankenhilfe auch aufgegriffenen Personen aus einem sicheren Drittland, vor ihrer Wiederabschiebung, geleistet. Zu einem geringen Teil sind die Empfänger dieser Leistungen Asylbewerber, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und deshalb keine Regelleistungen, sondern ausschließlich besondere Leistungen erhalten. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden 2010 im Freistaat Sachsen 30,7 Millionen (einschließlich Unterkunftskosten) ausgegeben. Die Ausgaben betrugen für Leistungen in besonderen Fällen ( 2 AsylbLG) 7,1 Millionen. Für Grundleistungen nach 3 AsylbLG wurden 18,1 Millionen (Sachleistungen 12,0 Millionen, Wertgutscheine 1,1 Millionen, Geldleistungen 5,0 Millionen ) gezahlt. Die Leistungen nach den 4-6 AsylbLG erreichten ein Ausgabenvolumen von 5,6 Millionen, der größte Teil davon (5,2 Millionen ) wurde für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt ausgegeben. Für Regelleistungen (Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs) fielen 23,4 Millionen an außer den Grundleistungen wurden 5,3 Millionen als Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Für besondere Leistungen wurden insgesamt 7,4 Millionen ausgegeben, da außer den Leistungen nach den 4-6 AsylbLG 1,8 Millionen für Leistungen entsprechend dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII anfielen.
7 5 Abb. 1 Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Sachsen am 31. Dezember 2010 im Vergleich zum 31. Dezember 2009 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Gebietsstand: 1. Januar 2011 Nordsachsen 2010 Leipzig, Stadt Leipzig Meißen Bautzen Görlitz Zwickau Mittelsachsen Chemnitz, Stadt 1) Dresden, Stadt Osterzgebirge Vogtlandkreis Erzgebirgskreis Je Einwohner unter 8 8 bis unter bis unter und mehr 1) einschließlich Erstaufnahmeeinrichtung Nordsachsen 2009 Leipzig, Stadt Leipzig Meißen Bautzen Görlitz Zwickau Mittelsachsen Chemnitz, Stadt 1) Dresden, Stadt Osterzgebirge Erzgebirgskreis Vogtlandkreis Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, GeoSN 2012 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - K VI 1 j/10
8 6 Abb. 2 Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am 31. Dezember 1995 bis 2010 nach Alter und Geschlecht Alter 50 und mehr Jahre männlich weiblich 18 bis unter 50 Jahre männlich weiblich unter 18 Jahre männlich weiblich nach Herkunftskontinent übrige 1) Asien Afrika Europa 1) Hier enthalten sind vor allem Hilfeempfänger mit unbekannter Staatsangehörigkeit, außerdem staatenlose und vom amerikanischen Kontinent.
9 7 Abb. 3 Haushalte von Regelleistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am 31. Dezember 2010 nach Haushaltstyp in Prozent 5,0 4,2 0,7 7,5 Einzeln nachgewiesene männliche Haushaltsvorstände 1,9 3,5 Einzeln nachgewiesene weibliche Haushaltsvorstände Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Sonstige Haushalte ohne Minderjährige 7,8 Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren Sonstige Haushalte mit Minderjährigen 69,4 Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Abb. 4 Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 1995 bis ) Millionen Grundleistungen 1) ab 1998 einschließlich Betreiberkosten (siehe Erläuterungen)
10 8 1. Regelleistungsempfänger am 31. Dezember 2010 nach Staatsangehörigkeit, Art der Unterbringung sowie Art und Form der Leistung Art der Unterbringung Staatsangehörigkeit Insgesamt Aufnahmeeinrichtung Gemeinschaftsunterkunft dezentrale Unterbringung Art und Form der Leistung Grundleistungen Hilfe zum Lebensunterhalt zusammen Sachleistungen Europa Bosnien und Herzegowina Kosovo Serbien Serbien (einschl. Kosovo) 1) Mazedonien Russische Föderation Türkei Ukraine Afrika Ägypten Algerien Angola Ghana Libysch-Arabische Dschamahirija Marokko Nigeria Somalia Tunesien Amerika Kuba Asien Afghanistan China Indien Irak Iran, Islamische Republik Libanon Pakistan Syrien, Arabische Republik Vietnam Staatenlos Unbekannt Insgesamt ) bis 2008
11 9 2. Regelleistungsempfänger am 31. Dezember 2010 nach Staatsangehörigkeit und Alter Im Alter von... bis unter... Jahren Staatsangehörigkeit Insgesamt unter und mehr Europa Bosnien und Herzegowina Kosovo Serbien Serbien (einschl. Kosovo) 1) Mazedonien Russische Föderation Türkei Ukraine Afrika Ägypten Algerien Angola Ghana Libysch-Arabische Dschamahirija Marokko Nigeria Somalia Tunesien Amerika Kuba Asien Afghanistan China Indien Irak Iran, Islamische Republik Libanon Pakistan Syrien, Arabische Republik Vietnam Staatenlos Unbekannt Insgesamt ) bis 2008
12 10 3. Regelleistungsempfänger am 31. Dezember 2010 nach Staatsangehörigkeit sowie aufenthaltsrechtlichem Status Staatsangehörigkeit Insgesamt Aufenthaltsgestattung vollziehbar zur Ausreise verpflichtet Davon geduldete Ausländer Familienangehörige Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Folge- oder Zweitantrag Europa Bosnien und Herzegowina Kosovo Serbien Serbien (einschl. Kosovo) 1) Mazedonien Russische Föderation Türkei Ukraine Afrika Ägypten Algerien Angola Ghana Libysch-Arabische Dschamahirija Marokko Nigeria Somalia Tunesien Amerika Kuba Asien Afghanistan China Indien Irak Iran, Islamische Republik Libanon Pakistan Syrien, Arabische Republik Vietnam Staatenlos Unbekannt Insgesamt ) bis 2008
13 11 4. Regelleistungsempfänger am 31. Dezember 2010 nach Trägern sowie Staatsangehörigkeit Träger (Kreisfreie Stadt, Landkreis, überörtlicher Träger) Insgesamt Darunter Libanon Indien Irak Mazedonien Vietnam Türkei Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Erstaufnahmeeinrichtung Insgesamt Regelleistungsempfänger am 31. Dezember 2010 nach Trägern sowie Art der Unterbringung und aufenthaltsrechtlichem Status Träger (Kreisfreie Stadt, Landkreis, überörtlicher Träger) Insgesamt Art der Unterbringung Familienangehörige Gemeinschaftsunterkunft dezentrale Unterbringung Aufenthaltsgestattung Aufenthaltsrechtlicher Status 1) vollziehbar zur Ausreise verpflichtet geduldete Ausländer Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Erstaufnahmeeinrichtung Insgesamt ) Gemeldet wurden außerdem 508 Empfänger mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie 9 mit Folge- oder Zweitantrag.
14 12 6. Regelleistungsempfänger am 31. Dezember 2010 nach Trägern sowie Alter Träger (Kreisfreie Stadt, Landkreis, überörtlicher Träger) Insgesamt Je Einwohner Im Alter von... bis unter... Jahren unter und mehr Darunter Grundleistungsempfänger Chemnitz, Stadt 181 7, Erzgebirgskreis 294 8, Mittelsachsen , Vogtlandkreis , Zwickau , Dresden, Stadt , Bautzen , Görlitz 201 7, Meißen 248 9, Osterzgebirge 183 7, Leipzig, Stadt , Leipzig , Nordsachsen , Erstaufnahmeeinrichtung 229 x Insgesamt , Regelleistungsempfänger am 31. Dezember 2010 nach Trägern sowie Geschlecht und ausgewählten Altersgruppen Träger (Kreisfreie Stadt, Landkreis, überörtlicher Träger) Insgesamt zusammen Männlich im Alter von 18 bis unter 30 Jahren Anteil an insgesamt in % zusammen Weiblich im Alter von 18 bis unter 30 Jahren Anteil an insgesamt in % Chemnitz, Stadt , ,1 Erzgebirgskreis , ,5 Mittelsachsen , ,4 Vogtlandkreis , ,0 Zwickau , ,0 Dresden, Stadt , ,1 Bautzen , ,4 Görlitz , ,4 Meißen , ,4 Osterzgebirge ,4 3 1,6 Leipzig, Stadt , ,3 Leipzig , ,0 Nordsachsen , ,2 Erstaufnahmeeinrichtung , ,5 Insgesamt , ,7
15 13 8. Haushalte von Regelleistungsempfängern am 31. Dezember 2010 nach Haushaltstyp und Art der Unterbringung Haushaltstyp 1) Insgesamt Aufnahmeeinrichtung Davon Gemeinschaftsunterkunft dezentrale Unterbringung Ehepaare ohne Kinder Ehepaare mit Kindern Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Haushaltsvorstände mit Kindern männlich weiblich Sonstige Haushalte ohne Minderjährige Sonstige Haushalte mit Minderjährigen Insgesamt Haushalte ohne Minderjährige Haushalte mit Minderjährigen ) Als Kinder und Minderjährige im Sinne der Bedarfsgemeinschaftstypisierung gelten Personen mit einem Alter unter 18 Jahren. 9. Haushalte von Regelleistungsempfängern am 31. Dezember 2010 nach Trägern sowie Haushaltstyp Träger (Kreisfreie Stadt, Landkreis, überörtlicher Träger) Insgesamt Ehepaare Typ des Haushalts einzelne Haushaltsvorstände mit Haushaltsvorstände Kindern männlich weiblich unter 18 Jahre sonstige Haushalte Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Erstaufnahmeeinrichtung Insgesamt
16 Empfänger von besonderen Leistungen nach 4-6 AsylbLG im Laufe des Jahres 2010 nach persönlichen und aufenthaltsbezogenen Merkmalen sowie Art und Form der Leistung 1) Merkmal Insgesamt Und zwar Krankheit, Schwangerschaft Arbeitsgelegenheit 6 AsylbLG sonstige Leistungen und Geburt 4 AsylbLG 5 AsylbLG ambulant stationär Sachleistung Geldleistung nach Stellung zum Haushaltsvorstand Haushaltsvorstand Ehegatte(in) Kind Sonstige Person Insgesamt nach Alter von... bis unter... Jahren unter und mehr nach aufenthaltsrechtlichem Status Aufenthaltsgestattung Vollziehbar zur Ausreise verpflichtet Familienangehörige(r) Geduldete(r) Ausländer(in) Einreise über einen Flughafen Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Folge- oder Zweitantrag nach Art der Unterbringung Aufnahmeeinrichtung Gemeinschaftsunterkunft Dezentrale Unterbringung ) Empfänger mehrerer Leistungen werden bei jeder Leistungsart gezählt. Mehrfachzählungen im Insgesamt sind insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldung erkennbar waren.
17 Empfänger von besonderen Leistungen 2010 nach Staatsangehörigkeit, Trägern sowie Art und Form der Leistung Merkmal insgesamt Im Laufe des Jahres nach 4-6 AsylbLG und zwar Krankheit, Schwangerschaft und Geburt 4 AsylbLG 1) 2) sonstige Leistungen 6 AsylbLG ambulant stationär Sachleistung Geldleistung Am 31. Dezember insgesamt Leistungen nach dem Kapitel SGB XII nach Staatsangehörigkeit Europa Mazedonien Türkei Afrika Algerien Tunesien Amerika Asien Afghanistan Indien Irak Iran, Islamische Republik Libanon Pakistan Vietnam Staatenlos Unbekannt Insgesamt nach Träger Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Erstaufnahmeeinrichtung Insgesamt ) Empfänger mehrerer Leistungen werden bei jeder Leistungsart gezählt. Mehrfachzählungen im Insgesamt sind insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldung erkennbar waren. 2) Nach 5 AsylbLG (Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten) wurden insgesamt 64 Empfänger gemeldet.
18 Empfänger von Asylbewerberleistungen am 31. Dezember 2004 bis 2010 nach persönlichen Merkmalen und ausgewählten Merkmalen zur Leistungsgewährung Merkmal Empfänger von Regelleistungen Insgesamt männlich weiblich unter 18 Jahre bis unter 50 Jahre und mehr Jahre Grundleistungsempfänger Haushalte von Regelleistungsempfängern Ehepaare einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände Herkunftskontinent 1) Europa Afrika Amerika Asien Empfänger von besonderen Leistungen Insgesamt davon Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Empfänger von Leistungen nach 4-6 AsylbLG ) Bei einem Teil der Asylbewerber ist die Staatsangehörigkeit unbekannt bzw. sie sind staatenlos.
19 Empfänger von Asylbewerberleistungen am 31. Dezember 2004 bis 2010 nach persönlichen Merkmalen und ausgewählten Merkmalen zur Leistungsgewährung (in Prozent) Merkmal Empfänger von Regelleistungen Insgesamt männlich 72,5 70,5 69,5 70,0 71,3 72,0 71,3 weiblich 27,5 29,5 30,5 30,0 28,7 28,0 28,7 unter 18 Jahre 22,0 23,9 25,0 24,3 23,0 22,1 23,9 18 bis unter 50 Jahre 74,9 72,4 70,5 71,0 72,0 73,0 70,9 50 und mehr Jahre 3,2 3,7 4,5 4,6 5,0 5,0 5,2 Grundleistungsempfänger 79,5 72,3 64,9 68,0 71,3 75,7 78,8 Haushalte von Regelleistungsempfängern Ehepaare 8,5 9,3 9,7 8,5 7,9 7,4 9,4 einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände 83,6 81,6 80,8 81,5 81,8 82,6 77,2 Herkunftskontinent 1) Europa 29,4 30,5 30,9 28,0 24,5 23,6 28,8 Afrika 9,4 9,1 8,5 9,1 10,6 10,5 8,9 Amerika - 0,1 0,1 0,2 0,3 0,5 0,4 Asien 58,5 57,6 57,4 58,9 60,6 61,9 57,9 Empfänger von besonderen Leistungen Insgesamt davon Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 37,7 34,1 93,9 92,7 85,3 88,1 90,7 Empfänger von Leistungen nach 4-6 AsylbLG 62,3 65,9 6,1 7,3 14,7 11,9 9,3 1) Bei einem Teil der Asylbewerber ist die Staatsangehörigkeit unbekannt bzw. sie sind staatenlos.
20 Regelleistungsempfänger am 31. Dezember 2004 bis 2010 nach Trägern Träger (Kreisfreie Stadt, Landkreis, überörtlicher Träger) Anzahl Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Erstaufnahmeeinrichtung Insgesamt Je Einwohner Chemnitz, Stadt 10,1 9,9 10,1 9,6 7,8 8,9 7,4 Erzgebirgskreis 25,8 21,4 18,4 15,8 10,3 9,3 8,0 Mittelsachsen 26,0 22,8 19,7 15,9 13,7 12,3 10,3 Vogtlandkreis 30,0 24,5 21,1 16,4 12,9 17,0 11,7 Zwickau 24,8 23,8 21,3 16,6 10,8 13,7 12,2 Dresden, Stadt 13,6 12,3 9,2 8,0 7,8 8,8 10,9 Bautzen 23,8 20,5 15,7 13,2 9,0 9,7 11,6 Görlitz 18,4 12,7 8,9 8,0 6,8 6,0 7,3 Meißen 23,7 17,2 13,4 9,6 8,3 8,2 9,8 Osterzgebirge 16,6 11,1 8,2 6,2 4,4 5,0 7,3 Leipzig, Stadt 27,7 22,8 19,1 16,0 14,7 15,7 18,0 Leipzig 28,4 23,6 21,1 19,4 16,0 14,7 11,9 Nordsachsen 33,0 29,3 24,9 17,8 16,5 15,2 15,4 Erstaufnahmeeinrichtung x x x x x x x Insgesamt 23,8 19,6 16,6 13,6 11,0 11,6 11,8
21 Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2010 (in ) Merkmal Insgesamt Außerhalb von In Örtlicher Überörtlicher Einrichtungen Träger Bruttoausgaben davon Leistungen in besonderen Fällen Hilfe zum Lebensunterhalt Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Grundleistungen Sachleistungen Wertgutscheine Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse Geldleistungen für den Lebensunterhalt Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt Arbeitsgelegenheiten Sonstige Leistungen Sachleistungen Geldleistungen Einnahmen davon Aufwendungsersatz; Kostenersatz; Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen) Übergeleitete Unterhaltsansprüche 1) ; sonstige Ersatzleistungen Leistungen von Sozialleistungsträgern Reine Ausgaben ) gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
22 Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Berichtsjahr 2010 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Insgesamt Leistungen in besonderen Fällen Darunter Grundleistungen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt Ausgaben in Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Erstaufnahmeeinrichtung Insgesamt Ausgaben je Einwohner in Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Erstaufnahmeeinrichtung Insgesamt
23 Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2005 bis 2010 nach Art und Form der Leistung Form der Leistung Ausgaben in Leistungen in besonderen Fällen Hilfe zum Lebensunterhalt Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Grundleistungen Sachleistungen Wertgutscheine Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse Geldleistungen für den Lebensunterhalt Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt Arbeitsgelegenheiten Sonstige Leistungen Sachleistungen Geldleistungen Insgesamt Ausgaben in Prozent Leistungen in besonderen Fällen 22,1 27,8 31,8 25,8 25,5 23,1 Hilfe zum Lebensunterhalt 16,9 21,1 23,5 20,1 18,5 17,3 Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 5,2 6,8 8,2 5,7 6,9 5,8 Grundleistungen 58,5 53,4 51,9 55,6 57,6 58,8 Sachleistungen 46,8 42,4 40,9 40,5 41,3 39,2 Wertgutscheine 5,0 4,3 4,0 4,5 4,4 3,4 Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse 4,0 3,5 3,1 4,2 3,6 4,6 Geldleistungen für den Lebensunterhalt 2,7 3,2 3,9 6,5 8,3 11,6 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt 18,3 17,4 15,1 17,1 15,6 16,9 Arbeitsgelegenheiten 0,1 0,2 0,2 0,3 0,4 0,4 Sonstige Leistungen 1,0 1,1 1,1 1,2 1,0 0,9 Sachleistungen 0,8 0,9 0,9 0,9 0,7 0,5 Geldleistungen 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 Insgesamt
24 Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2005 bis 2010 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Ausgaben in Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Erstaufnahmeeinrichtung Insgesamt Ausgaben je Einwohner in Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Erstaufnahmeeinrichtung Insgesamt
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