Administrative Versorgung im Kanton St.Gallen ( )
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- Christel Raske
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1 Forschungsprojekt Staatsarchiv St. Gallen Zwangsarbeitsanstalt Bitzi Mosnang URL: (Stand: )14. Juni 2014 Forschungsprojekt Administrative Versorgung im Kanton St.Gallen ( ) In der Frühjahrsession 2014 hat das Schweizer Parlament eine Gesetzesvorlage über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen verabschiedet. Das Bundesgesetz bezweckt, den Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Neben der Anerkennung des geschehenen Unrechts regelt es die historische Aufarbeitung der administrativen Versorgung sowie die Akteneinsichtsrechte der Betroffenen. Im Zentrum des vom Staatsarchiv St.Gallen initiierten und vom Lotteriefonds unterstützten Forschungsprojekts steht daher die historische Grundlagenforschung sowie die Klärung der Aktenlage zum Thema "Administrative Versorgung" im Kanton St.Gallen. Das Projekt untersucht einen Teilbereich der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und will einen Beitrag zur Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der schweizerischen Sozialgeschichte leisten. Versorgung "arbeitsscheuer" und "liederlicher" Personen 1872 erliess der Kanton St.Gallen ein "Gesetz betreffend die Versorgung arbeitsscheuer und liederlicher Personen in Zwangsarbeitsanstalten". Auf dessen Grundlage konnten die Behörden Personen über 16 Jahren, die als "liederlich" oder "arbeitsscheu" galten, nicht jedoch straffällig geworden waren zwangsweise in Straf- oder Arbeitsanstalten unterbringen. Den Einweisungsbeschluss fällte der Regierungsrat auf Antrag einer Gemeindebehörde daher die Bezeichnung "administrative Versorgung". Mit der administrativen Versorgung griffen Behörden tief in die persönliche Freiheit einer Person ein, oft mit weitreichenden Folgen über den Anstaltsaufenthalt hinaus. Die fehlende Rekursmöglichkeit verletzte zentrale Verfassungs- und Grundrechte. Zudem schufen die unscharf formulierten Begriffe "Arbeitscheu" und "Liederlichkeit" Raum für Behördenwillkür. Trotz wiederkehrender Kritik an der Praxis der administrativen Versorgung blieb das Gesetz bis 1971 in Kraft. Im Rahmen des Projekts werden die gesetzlichen Grundlagen analysiert, im zeitgenössischen Kontext betrachtet und soweit bereits erforscht mit der Situation in anderen Kantonen verglichen.
2 Gesetz betreffend die Versorgung arbeitsscheuer und liederlicher Personen in Zwangsarbeitsanstalten (1872) (3043 kb, PDF) Aktenlage und Betroffene Im Zentrum des Forschungsprojekts steht des Weiteren die Klärung der Aktenlage zum Thema "Administrative Versorgung" im Kanton St.Gallen. Aufgrund der vorhandenen Quellen soll einerseits die Zahl der zwischen 1872 und 1971 administrativ versorgten Personen wenn möglich statistisch erfasst werden. Andererseits soll damit die Grundlage geschaffen werden, um Betroffenen den Zugang zu den Akten zu erleichtern. Neben der quantitativen Auswertung der Quellen werden anhand von Fallbeispielen die Versorgungspraxis der Behörden und der Handlungsspielraum der Betroffenen näher beleuchtet. Die Hauptquellen bilden dabei die Versorgungsbeschlüsse des Regierungsrates sowie allfällige von den zuständigen Behörden angelegte Personendossiers, die vereinzelt auch Stellungnahmen der Betroffenen selbst enthalten. Ansichtskarte, ca (ZMA 018/ ) Zwangsarbeitsanstalt Bitzi Die Mehrheit der im Kanton St.Gallen administrativ versorgten Menschen wurde in die 1871 gegründete Zwangsarbeitsanstalt Bitzi bei Mosnang heute das Massnahmenzentrum des Ostschweizerischen Strafvollzugskonkordats eingewiesen. Gemäss Reglement von 1932 verfolgte die Anstalt das Ziel, "arbeitsscheue" und "liederliche" Personen "durch angemessene und geregelte Beschäftigung, unter Anwendung bewährter Erziehungsgrundsätze, an ein arbeitsames und solides Leben zu gewöhnen." Nach dem Brand der Bitzi im Sommer 1947 erfolgte eine grundlegende Diskussion über den Zweck der
3 Zwangsarbeitsanstalt. Im Zentrum der Kritik standen die fehlenden Erziehungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, insbesondere für jüngere Insassinnen und Insassen. Im Zuge der Neuorientierung wurde die Frauenabteilung geschlossen. Männliche Betroffene wurden hingegen noch bis zur Aufhebung des kantonalen Gesetzes in der Bitzi administrativ versorgt. Die Geschichte der Zwangsarbeitsanstalt Bitzi wurde bisher noch nicht wissenschaftlich erforscht. Mit Blick auf die zentrale Rolle dieser Institution für die administrative Versorgung im Kanton St.Gallen wird daher im Forschungsprojekt punktuell auf die Entwicklung der Bitzi eingetreten. Der angestrebte Überblick zu Aktenlage und Bedeutung der Institution soll die Grundlage für weiterführende wissenschaftliche Untersuchungen schaffen. Literatur (Auswahl) Lippuner, Sabine, Bessern und Verwahren. Die Praxis der administrativen Versorgung von Liederlichen und Arbeitsscheuen in der thurgauischen Zwangsarbeitsanstalt Kalchrain (19. und frühes 20. Jahrhundert), Frauenfeld 2005, (Thurgauer Beiträge zur Geschichte, Bd. 142). Rietmann, Tanja, "Liederlich" und "Arbeitsscheu". Die administrative Anstaltsversorgung im Kanton Bern ( ), Zürich Strebel, Dominique, Weggesperrt. Warum Tausende in der Schweiz unschuldig hinter Gittern sassen, Zürich Germann, Urs, Die administrative Anstaltsversorgung in der Schweiz im 20. Jahrhundert. Forschungsbericht, (Online unter: Weiterführende Informationen zum Projekt Projektbeschreibung Lotteriefonds (652 kb, PDF) L Administrative Versorgung: Forschungsprojekt Fr Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wandten Behörden in der Schweiz die sogenannte administrative Versorgung als Mittel der Armen- und Fürsorgepolitik an. Der Kanton St.Gallen schuf 1872 ein entsprechendes Gesetz. Auf dessen Grundlage konnten die Behörden Personen, die als «liederlich» oder «arbeitsscheu» galten, nicht jedoch straffällig geworden waren, zwangsweise in einer Straf- oder Arbeitsanstalt unterbringen. Den Einweisungsbeschluss, gegen welchen die betroffene Person keinen Rekurs einlegen konnte, fällte die Regierung auf Antrag einer Gemeindebehörde daher die Bezeichnung «administrative Versorgung». Mit der administrativen Versorgung griffen die Behörden tief in die persönliche Freiheit einer Person ein, oft mit weitreichenden Folgen über den Anstaltsaufenthalt hinaus. Die fehlende Rekursmöglichkeit verletzte zentrale Verfassungs- und Grundrechte. Des
4 Weiteren schufen die unscharf formulierten Voraussetzungen für eine Einweisung Raum für Willkür der Behörden. Wenngleich die Praxis der administrativen Versorgung bereits Mitte des 20. Jahrhunderts in Kritik geriet, wurden in St.Gallen die entsprechenden Gesetzesgrundlagen erst 1971 ausser Kraft gesetzt. Im Kanton St.Gallen wurde mit der administrativen Versorgung vielen Menschen über einen langen Zeitraum hinweg Unrecht getan. Dieses dunkle Kapitel der Schweizer Geschichte ist für St.Gallen jedoch bis anhin völlig unerforscht. Im Hinblick auf die moralische Wiedergutmachung und die Verantwortung, welche dem Kanton für das geschehene Unrecht zukommt, ist es unabdingbar, dieses Forschungsdesiderat zu beheben. Bestrebungen in diese Richtung wurden mit der am 20. September 2010 eingereichten Interpellation «Der Willkür der Fürsorge und Vormundschaftsbehörden ausgesetzt was tut der Kanton» lanciert. Wie die St.Galler Regierung in ihrem Antwortschreiben festhält, erachtet sie die Aufarbeitung der Geschehnisse als sinnvoll und erklärte sich bereit, ein allfälliges Forschungsvorhaben ;nanziell zu unterstützen. Das Staatsarchiv beabsichtigt nun, mit einem Forschungsprojekt die Geschichte der administrativen Versorgung unter rechtshistorischem, gesellschafts- und mentalitätsgeschichtlichem Blickwinkel aufzuarbeiten. Ziel ist, die Entwicklung der rechtlichen Grundlagen und des Vollzugs, die beteiligten Akteurinnen und Akteure wie auch die Zahl der Betroffenen zu ergründen. Des Weiteren gilt es die Aktenlage im Kanton zu klären. Es sind sowohl relevante Bestände im Staatsarchiv als auch in den Gemeindearchiven zu sichten. Ebenfalls ist zu ermitteln, ob Massnahmen zur Aktensicherung ergriffen werden müssen. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen in einen Bericht fliessen, welcher Schlussfolgerungen zur administrativen Versorgung in einem zeithistorischen Kontext zulässt. Zudem sollen die Ergebnisse der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich gemacht werden, z. B. in Form einer Ausstellung oder Publikation. Der Aufwand für die beabsichtigte Bearbeitung des Themas administrative Versorgung wird auf ein Personenjahr geschätzt und ist mit den Ressourcen des Staatsarchivs nicht zu bewältigen. Es emp;ehlt sich daher, eine ausgewiesene historische Fachperson zu beauftragen. Die Gesamtkosten des Forschungsprojekts belaufen sich auf Fr Sie werden dem Lotteriefonds belastet. Eine Teilfnanzierung durch private Stiftungen wird angestrebt. Fallbeispiel: Zwangsversorgung von Anna Maria Boxler Im November 1919 beschliesst der Gemeinderat von Nesslau, die 1884 in Gams geborene Stickerin Anna Maria Boxler wegen "Arbeitsscheu und Liederlichkeit" für ein Jahr in der Zwangsarbeitsanstalt Bitzi zu versorgen. Im Januar 1920 genehmigt der St.Galler Regierungsrat auf Antrag des Justizdepartements diesen Beschluss.
5 Das Schicksal von Anna Maria Boxler ist der am gründlichsten recherchierte Fall einer administrativ versorgten Person aus dem Kanton St.Gallen. Der Historiker Heinz Looser hat zusammen mit der Autorin Lisbeth Herger die Biografie seiner Grossmutter aufgearbeitet anhand von über 1500 in Staats- Gemeinde- und Kirchenarchiven aufgefundenen Dokumenten. Ihre Geschichte zeigt ein Leben im Spannungsfeld zwischen Armut und verschiedenen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Literatur: Lisbeth Herger / Heinz Looser, Zwischen Sehnsucht und Schande. Die Geschichte der Anna Maria Boxler , Baden Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates (KA R b)
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