Allgemeine Geschäftsbedingungen. AGB für Webdesign, IT Dienstleistungen und Programmierung

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB für Webdesign, IT Dienstleistungen und Programmierung I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Every Websolution Julian Sunten [Einzelunternehmer] (im Folgenden: EWS Julian Sunten) und aller daraus folgenden Dienstleistungen. Abweichende AGBs der internationalen und nationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Bei Vertragsabschluss bestehen keine zusätzlichen mündlichen Absprachen. Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. II. Pflichten des Auftraggebers 1. Der Auftraggeber stellt EWS alle Inhalte zur Verfügung, die in der Homepage verwendet werden sollen. Die zeitnahe Datenanlieferung ist Grundlage für die Erfüllung dieses Vertrags. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form. Texte in Word oder gängigen Textbearbeitungsformaten Bilder fertig bearbeitet und in ausreichend hoher Auflösung (.jpg,.png24,.tif(f)) Logos als Vektorgrafik in den Formaten (.svg,.ai,.eps, freigestelltes.png)

2 2. Soweit Texte nicht in Word oder gängigen Textverarbeitungsformaten sowie Bilder nicht in oben beschriebener Form vorliegen, kann EWS den Auftraggeber hier unterstützen. Es entstehen jedoch Mehrkosten je nach Aufwand. 3. EWS ist auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gerne dazu bereit, Bilder aus Stockgalerien zu recherchieren. Die hier entstehen Mehrkosten darf EWS dem Auftraggeber jedoch separat in Rechnung stellen. 4. EWS geht davon aus, dass die vom Kunden bereitgestellten Medien urheberrechtlich bedenkenlos sind. EWS haftet nicht für Medien oder Texte, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden. 5. Wenn nicht schriftlich explizit anders vereinbart, darf EWS die Leistungen auch von Dritten erbringen lassen. III. Abnahme 1. Nach Fertigstellung eines Projektes und Mitteilung von EWS an den Auftraggeber wird der Auftraggeber die Homepage innerhalb von einer Woche abnehmen. 2. Für den Fall, dass der Auftraggeber während des Abnahmetests feststellt, dass die Leistung mangelhaft ist, wird der Auftraggeber EWS hierauf in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung des Sachverhaltes bezüglich der Mängel hinweisen. EWS hat innerhalb von 10 Werktagen ab Eingang der schriftlichen Anzeige dieser Mängel eine korrigierte und vollständige Version der Leistungen zur erneuten Abnahme vorzulegen. 3. Soweit der Auftraggeber die Abnahme verweigert hat und EWS die gerügten Mängel nicht innerhalb der vorgenannten Fristen beseitigt hat, ist der Auftraggeber berechtigt, die Mängel durch Dritte beseitigen zu lassen oder soweit dies im Auftraggeber zuzumuten ist, vom Vertrag zurückzutreten. Kosten der Ersatzvornahme gehen zu Lasten von EWS unter Anrechnung der durch die Nichtleistung von EWS ersparten vertraglichen Vergütung.

3 4. Die erfolgreiche Beseitigung der Mängel gilt als Endabnahme. Sollte der Auftraggeber danach weitere Mängel entdecken, werden diese separat abgerechnet. 5. Eine mangelfreie Endabnahme liegt automatisch auch dann vor, wenn der Auftraggeber EWS mit der endgültigen Online-Stellung beauftragt. 6. Die Lieferung erfolgt durch Upload auf einen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Server. Zugangsdaten zu den jeweiligen Servern sind streng vertraulich zu behandeln und nur solchen Mitarbeitern zugänglich zu machen, die zwingend auf die Server zugreifen müssen. Die Leistung umfasst auch sämtliche Materialien, die im Rahmen der Leistungserbringungen erstellt werden, insbesondere Entwurfsunterlagen, Zwischenschritte, Source Codes, Source Files, Skizzen, Sketches, Audiodateien oder entsprechend andere Materialien, insbesondere solche Materialien, die eine Bearbeitung der Leistung durch den Auftraggeber ermöglichen. Sämtliche im Rahmen der Leistungserstellung erstellten Unterlagen sind von der vorstehenden Rechteübertragung umfasst und der Auftraggeber überträgt mit Abschluss der Abnahme das Sacheigentum an den Materialien. 7. EWS sichert zu, dass der Urheber und/oder Leistungsschutzberechtigte der Leistungen nicht Mitglied der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft ist und wird den Auftraggeber von etwaigen Forderungen einer Verwertungsgesellschaft freistellen. Ein etwaiges Content- Management-System ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und ist gegebenenfalls getrennt zu erwerben oder zu lizensieren.

4 IV. Kündigung Beide Parteien können diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die bis zur Kündigung geleistete Arbeit durch EWS ist durch den Auftraggeber zu bezahlen. Hierfür rechnet EWS einen Stundensatz a 79 inkl. MwSt. V. Zahlungsbedingungen / Preisangaben 1. Die angegebenen Preise verstehen sich immer netto zzgl. 19% USt. 2. Vor Aufnahme der Arbeit sind 40% des vereinbarten Gesamtbetrages im Voraus zu errichten. Die restlichen 70% sind automatisch nach der Endabnahme fällig. 3. Sofern der Auftraggeber zusätzliche, über das Angebot hinausgehende Wünsche hat, kann EWS den Mehraufwand gesondert nach Stundensatz abrechnen. VI. Zahlungsmodalitäten 1. Rechnungen sind bis spätestens 7 Tage nach Erhalt fällig. Nach dieser Frist gerät der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug. 2. Soweit eine Anzahlung vereinbart wurde ist diese spätestens 7 Tage nach Erhalt der Zwischenrechnung zu bezahlen. 3. Ein Recht auf Zurückbehaltung des Kunden ist ausgeschlossen. 4. Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so ist EWS berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8% zu erheben. VII. Haftung 1. EWS haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Vertrag, die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5 2. EWS haftet nicht für den Erfolg des Auftraggebers bei dem Projekt. Insbesondere werden keine Garantien hinsichtlich einer Platzierung in Suchmaschinen gegeben. 3. Bei der Verletzung von vertraglichen Pflichten ist die Haftung auf den Vertragstypischen Schaden begrenzt. Für Folgeschäden haftet EWS nicht. 4. Die Haftung von EWS ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 5. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe der Vergütung aus diesem Vertrag beschränkt. 6. Technische Änderungen, Abweichungen der Abbildung und Irrtümer vorbehalten. 7. EWS kann den Auftraggeber mit anwaltlich geprüften Rechtstexten unterstützen das Projekt rechtssicher und DSGVO konform zu gestalten. 8. Eine Haftung von EWS, verursacht durch Urheberrechtsverletzungen oder Verstöße gegen die DSGVO ist ausgeschlossen. VIII. Urheberrecht (gilt im Allgemeinen) 1. Soweit der Auftraggeber einzuarbeitendes Bild- oder Textmaterial zur Verfügung stellt, übernimmt EWS keine Haftung für mögliche Urheberrechtsverletzungen oder sonstige Rechtsverletzungen am Bild oder für Rechte der darin abgebildeten Personen oder Gegenstände, die durch die Verwendung des Bildes im Internet betroffen sein können. 2. Der Auftraggeber muss selbst dafür Sorge tragen, dass sein Bildmaterial zur Veröffentlichung im Internet rechtlich geeignet und zulässig ist. EWS stellt hiermit klar, dass er eine Prüfung, ob Rechte Dritter an dem Bildmaterial bestehen, nicht durchführt. 3. Der Auftraggeber versichert, dass keine Rechte Dritter an dem übergebenen und zu verwendenden Bild- und Textmaterial

6 bestehen und durch die Bilder und Texte keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt EWS von jeder Haftung wegen Verwendung oder Verarbeitung von Bildern und Texten frei, die vom Auftraggeber geliefert wurden. Alle evtl. entstehenden Forderungen Dritter werden vom Auftraggeber übernommen. 4. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden, dass EWS unverzüglich die Veröffentlichung des Bildmaterials im Internet einstellt, wenn er als angeblicher Störer von Rechten Dritter an dem Bildmaterial auf Schadensersatz oder Unterlassung in Anspruch genommen und dies für EWS technisch möglich ist. 5. Zu den genannten Bildern gehören neben Fotos auch Illustrationen und Logos. 6. EWS darf an geeigneter Stelle in der Internetpräsenz einen Hinweis auf die Urheberschaft anbringen. Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Hinweis ohne vorherige Zustimmung von EWS zu entfernen. 7. Das uneingeschränkte Nutzungsrecht an allen künstlerischen und durch das Urheberrecht geschützten Werken in diesem Angebot und der darin beschriebenen Leistungen geht erst mit Bezahlung an den Auftraggeber über, soweit sie durch EWS erstellt wurden. Ausdrücklich gestattet sind die Anpassungen von Texten, Bildern und Layouts auf der Webseite des Auftraggebers. 8. Ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe der künstlerischen und durch das Urheberrecht geschützten Werke, insb. Layouts und Templates, ist nur nach Absprache mit EWS möglich. IX. Externe Dienste, Drittanbieter Sofern externe Dienste für die Webseite genutzt werden (z.b.: GoogleMaps, Webhosting, etc.) gelten die Nutzungsrechte der externen Dienstleister uneingeschränkt. EWS tritt hier nur als Erfüllungsgehilfe in Erscheinung.

7 X. Datenschutz Der Auftraggeber erklärt sich insoweit mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden, als dies für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist. Dies gilt auch für die Abrechnung der Vergütung. XI. Gerichtsstand, Anwendbares Recht Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. XII. Salvatorische Klausel Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt. XIII. Druckdateien / Werbemittel EWS lässt Werbemittel über Drittanbieter drucken. Innerhalb von 7 Tagen ab Anlieferung beim Kunden oder bei EWS selbst müssen sämtliche Werbemittel zurück gesendet werden um diese stornieren zu können. Wird diese Frist vom Auftraggeber nicht eingehalten, haftet EWS nicht für diese Werbemittel. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Werbemittel vollständig zu bezahlen. Hat der Auftraggeber die Werbemittel freigegeben, haftet EWS nicht weiter für inhaltliche Fehler oder Ähnliches.

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