Merkblatt ausländische Bildungsnachweise zu International Baccalaureate Diploma (IB)
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- Helmuth Dieter
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1 Merkblatt ausländische Bildungsnachweise zu International Baccalaureate Diploma (IB) Studienbewerber mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen dürfen nach erfolgreichem Durchlaufen des EBS Aufnahmeverfahrens das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der EBS Business School erst aufnehmen, wenn ihr Bildungsnachweis als einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt ist. Informationen über die Bewertung ausländischer Vorbildungsnachweise für deren Anerkennung in Deutschland bietet die Internetseite Die EBS ist nicht berechtigt Anerkennungen auszusprechen. Es ist in der Verantwortung der Bewerber dafür Sorge zu tragen, dass die Anforderungen zur Anerkennung erfüllt sind. Das erfolgreiche Durchlaufen des EBS Aufnahmeverfahrens ersetzt nicht die Pflicht zur Anerkennung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung! Das International Baccalaureate Diploma (IB) wird von der International Baccalaureate Organization (IBO) in Genf verwaltet. Damit ein IB in den Ländern der Welt zum Hochschulzugang führt, muss es in dem jeweiligen Staat als einer der inländischen Hochschulzugangsberechtigung vergleichbare Schulbildung anerkannt werden. Ob ein im Inoder Ausland erworbenes IB einem hessischen Abitur gleichgestellt werden kann, entscheidet das Hessische Kultusministerium bzw. das gemäß Wohnort jeweils zuständige Zeugnisanerkennungsstelle. Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung der Kultusministerkonferenz. Zuständig für Fragen zur Anerkennung für Inhaber eines IB mit Wohnsitz in Hessen bzw. außerhalb Deutschlands: Hessisches Kultusministerium Luisenplatz Wiesbaden Germany Phone Fax poststelle@hkm.hessen.de Sobald das IB-Diploma vorliegt, kann es mit den zusätzlich erforderlichen Dokumenten siehe letzte Seite an die EBS gesandt werden. EBS Business School Admissions Bachelor Rheingaustraße Oestrich-Winkel Germany Die EBS leitet die Unterlagen an das Hessische Kultusministerium weiter. Die Anerkennung bzw. Bewertung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und wird dem Bewerber direkt zugesandt. 1
2 Sofern eine Anerkennung des vorgelegten IB nicht möglich ist, führt zur Anerkennung als Hochschulzugangsberechtigung - das erfolgreiche Ablegen einer zusätzlichen Prüfung gemäß der Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen, für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung (Beschluss der KMK vom in der jeweils geltenden Fassung) erforderlich. - der erfolgreiche Besuch eines Studienjahres an einer anerkannten Hochschule in einem Land, dessen Reifezeugnisse in Deutschland den Hochschulzugang direkt oder nach einem einjährigen erfolgreichen Studium eröffnen; nachzuweisen. Entsprechend dem absolvierten Studienjahr ist die Hochschulreife dann fachgebunden. Die Entscheidung hierüber trifft das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK). - der Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium ohne Besitz der allgemeinen Hochschulreife ( 54 Abs. 3 Satz 1 Hessisches Hochschulgesetz). Von allen Studienbewerbern, die ihr Hochschulzugangszeugnis nicht an einer deutschsprachigen Schule im Ausland erworben haben, wird ferner der Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse erwartet. Dieser Nachweis ist nicht erforderlich bei einem Studium unseres englischsprachigen Bachelor-Programms an der EBS Business School. Nichtdeutschsprachige Bewerber nehmen zu Studienbeginn aber an den entsprechenden Deutschsprachkursen teil. Bei der Gleichstellung des Diploms als Hochschulzugang ist Voraussetzung, dass mindestens zwölf aufsteigende Jahrgangsstufen an Schulen mit Vollzeitunterricht besucht wurden. Ein Wechsel in den zweijährigen IB-Kurs ist somit im verkürzten gymnasialen Bildungsgang erst nach Durchlaufen der Einführungsphase möglich. Nur auf diesem Weg ist sichergestellt, dass die Maßgabe der zwölf Schuljahre erfüllt und eine bundesweite Anerkennung erreicht wird. Um spätere Überraschungen auszuschließen, sollte man sich bereits vor einem Schulwechsel ins Ausland unbedingt mit der jeweils zuständigen deutschen Behörde in Verbindung setzen und prüfen lassen, ob der angestrebte Schulabschluss anerkennungsfähig ist. In Frage stehen dabei vor allem der Status der Schule, die Anzahl der Schuljahre, die gewählte Fächerkombination sowie die zu erzielenden Abschlussnoten. Solche Beratungen im Vorfeld sind, anders als die später vorzunehmende Zeugnisprüfung und -anerkennung, gebührenfrei. Offizielle Informationen seitens der Kultusminister zu den Anforderungen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma. Unsere Informationen bieten eine erste Orientierung, können aber, darauf möchten wir an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich hinweisen, die Vorab-Beratung und Prüfung durch die zuständigen Behörden nicht ersetzen. Stand:
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8 Hessisches Kultusministerium Folgende Unterlagen sind Ihrem Antrag auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres Internationalen Baccalaureats (IB) als Hochschulzugangsqualifikation beizufügen: - Wohnsitznachweis für Hessen (Gemeindeverwaltung) - Das letzte deutsche/ausländische* Abgangszeugnis vor Eintritt in den IB Kurs - Lebenslauf, der über den schulischen Werdegang Auskunft gibt - IB Diplom (bzw. vorläufiges Zertifikat der IBO Transcript- über den zu erwartenden Abschluss) - Report (Transcript of records) des IB-Lehrgangs (Aufstellung der belegten Fächer und Noten mit Level nach Semestern seit Beginn des IB-Lehrgangs) - Vollmacht, wenn Sie volljährig sind und Ihre Eltern das Anerkennungsverfahren abwickeln WICHTIG: Da die Unterlagen bei den Behördenakten verbleiben, bitte ich, keine Originale der Unterlagen, sondern statt dessen amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen. * Ausländischen Zeugnissen ist eine Übersetzung beizufügen, welche von einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen staatlich vereidigten Dolmetscher/Übersetzer vorzunehmen ist (ausgenommen hiervon sind das IB-Diplom und englischsprachige Zeugnisse). Beachten Sie, dass eine Gebühr erhoben wird (gesonderter Bescheid). Diese beträgt zurzeit 70.
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