GZ: /2011/0068 Graz,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GZ: /2011/0068 Graz,"

Transkript

1 Bericht an den Geeinderat Bearbeiter: Klaus Masetti BerichterstatterIn: GZ: 78//68 Graz, Betr.: Verlängerung Straßenbahnlinie 7 Übereinkoen it de Land Steierark Zuzahlung des Landes Steierark in Höhe von 6,7 Mio.. Ausgangssituation und Beschlusslage I Jahr 4 wurde die Gründung der Medizinischen Universität Graz organisatorisch vollzogen. Mit de geplanten und derzeit in Bau befindlichen MED CAMPUS bekot die Stadt Graz dait ihren vierten Universitätsstandort. Auf zwei unittelbar angrenzenden Bauplätzen östlich und westlich von der neuen Stiftingtalstraße und de Stiftingbach ist die bauliche Usetzung von zwölf Instituten, vier Forschungszentren, Lehreinrichtungen, Startup-Unternehen, eine Adinistrationsgebäude sowie studentischer Infrastruktur wie Mensa und Aula vorgesehen. U die positive Entwicklung i Sinne der Gesundheitsvorsorge und Standortsicherung zu gewährleisten und den verkehrstechnischen Herausforderungen i LKH-Quadranten und seine Ufeld gewachsen zu sein, wurde in eine Gesatrahen von der Steierärkische Krankenanstaltengesellschaft.b.H. (KAGes), der Medizinische Universität Graz (MUG), der Stadt Graz und de Land Steierark ein geeinsaes Verkehrskonzept LKH-Quadrant erarbeitet, das die Grundlage des von allen Vertragspartnern unterfertigten Mobilitätsvertrag MED CAMPUS bildet. Darin verpflichten sich die Stadt und das Land u.a. zur Verbesserung der Radroute Stiftingtalstraße Pauluzzigasse, zur Errichtung von Busfahrstreifen in der Riesstraße, zu Ausbau und zur Ugestaltung der Bushaltestellen und ÖV-Knotenpunkte i Bereich Riesplatz it attraktiven Zugängen zu LKH bzw. zur MUG, zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 7, zu Ausbaus der Stiftingtalstraße sowie der Riesstraße A 9.9. hat der Geeinderat einstiig die Projektgenehigung über 7, Mio. für die Ausbauaßnahen Straßenbahnverlängerung Linie 7, Ugestaltung und Neuorganisation Riesplatz sowie Ausbau und Ugestaltung der Landesstraßen B6 und L4 erteilt (A /BD 78/-). Mit diese Beschluss wurde auch festgelegt, dass die Gesatabwicklung des Projektes über die Stadt Graz erfolgt, die Projektgenehigung die Gesatkosten des Projektes ufasst und die Finanzierungsanteile des Landes Steierark in weitere Folge als Einnahen zu Projekt vo Geeinderat zu beschließen sein werden.. Inhalt des Übereinkoens Neben der Realisierung der nachstehenden Maßnahen beinhaltet das gegenständliche Übereinkoen zwischen de Land und der Stadt die Planung, Baudurchführung und Kostentragung sowie die künftige Erhaltung, Erneuerung und Betreuung der Bauaßnahen.

2 .. Ufang der Bauaßnahen Verlängerung Straßenbahnlinie 7: Die Straßenbahn wird aus de bestehenden Gleis in Mittellage der Riesstraße i Bereich der Kreuzung Riesstraße/Pauluzzigasse ausgebunden und führt in die Alte Stiftingtalstraße it einer Haltestelle vor der KAGES-Direktion. Nach der Haltestelle trennen sich die Gleise. Das stadtauswärtsführende Gleis schwenkt i Mischverkehr über die Verbindungsspange in Richtung Osten. Nach der VLSA geregelten Querung der Neuen Stiftingtalstraße verläuft die Straßenbahn auf eine eigenen Gleiskörper nach Norden, quert auf Höhe der Hauptzufahrt zu MED-Capus den Stiftingbach und erreicht die Endhaltestelle bei der künftigen Zahnklinik. Hier ist über entsprechende Weichen die Anlage eines Überholgleises it Haltestellen vorgesehen. Westlich der Haltestelle führt die Trasse in eine Linksbogen zunächst über den Stiftingbach, quert ittels einer neuen von der STRAB beeinflußten Druckknopfanlage die Neue Stiftingtalstraße und führt über die Alte Stiftingtalstraße stadteinwärts zur Haltestelle gegenüber der KAGES-Direktion. Danach bindet sie in den Bestand in der Riesstraße ein. Busverkehr Die städtischen Bushaltestellen i Bereich Riesplatz werden neu angeordnet, u den geänderten Rahenbedingungen durch die Straßenbahn-Verlängerung und den künftigen Anforderungen zu entsprechen. Für die drei derzeit verkehrenden Buslinien 4, 64 und 77 sowie eine allenfalls künftige neue Buslinie ist jeweils eine Halteposition vorgesehen. Die Regionalbusse halten stadteinwärts in einer i Bereich der Stadtbushaltestellen angeordneten eigenen Busspur, die als Doppelhaltestelle konzipiert ist. Stadtauswärts wird die bestehende Bushaltestelle rund Richtung Osten verschoben. Individualverkehr U die Leistungsfähigkeit an den Knotenpunkten sicherstellen zu können, wird ein zweiter Linksabbiegestreifen in der Riesstraße (B6) in Richtung Stiftingtal und ein zweiter Fahrstreifen in der Neuen Stiftingtalstraße (L4) in Richtung Norden als Fortsetzung des Linksabbiegestreifens in der Riesstraße errichtet. In Folge der dait erforderlichen Neugestaltung der Kreuzung von Riestraße und Neuer Stiftingtalstraße erhält der Stiftingbach in diese Bereich ein neues Bachbett und wird eine neue Brücke errichtet, die den Kreuzungsbereich i Winkel von ca. 4 von Nordwesten her in südöstlicher Richtung unterquert. Fuß- und Radwegenetz Der Fußgängerübergang über die Riesstraße wird westlich der Pauluzzigasse angeordnet, u i Zuge dieser Anlage die Radwegroute über die Riesstraße queren zu können. In Ost West Richtung wird der Radweg vo Leonhardplatz koend südseitig a Mauthaus (Gasthaus zu den goldenen Kugeln) vorbei in Richtung Osten über den Riesplatz zu geplanten Geh- und Radweg des MED CAMPUS und weiter zur Zahnklinik geführt. Östlich der Zahnklinik erfolgt eine Anbindung an die Billrothgasse. Der bestehende Geh- und Radweg in der Alten Stiftingtalstraße wird i Zuge des Projektes angepasst und führt vo Riesplatz durchgehend westlich der Straßenbahntrasse - ab de Vorplatz des ZMF höhenversetzt zur Straßenbahn - bis zur Neuen Stiftingtalstraße, die ittels einer Druckknopfapel gequert wird und weiter über den Stiftingbach zu Vorplatz der neuen Zahnklinik... Planungs- und Behördenangelegenheiten Die Detailplanung einschließlich aller für Behördenverfahren erforderlichen Einreichunterlagen, Grundeinlöse, Projektprüfung, Ausschreibung und Bauvergabe, Bauüberwachung und Bauaufsicht einschließlich Bauabrechnung für die vorhin angeführten Anlagen geäß Punkt II des gegenständlichen Übereinkoens erfolgt durch die Stadt bzw. Holding Graz Linien i nachweislichen Einvernehen it de Land.

3 . Übergabe und Erhaltungsteilung Nach der Fertigstellung von verkehrswirksaen Abschnitten und geeinsaer Übernahe dieser Abschnitte übernehen die Vertragspartner die nachfolgend angeführten Anlagen. Dait werden hinsichtlich der Straßenanlagen die übernehenden Vertragspartner zu Wegehaltern i Sinne des 9a ABGB und obliegt ihnen insbesondere auch die ordnungsgeäße Instandhaltung und Wartung einschließlich Winterdienst der übergebenen Straßenteile und Anlagen. Das Land übernit in diese Sinne die nachfolgend angeführten Anlagen B 6, Gleisdorfer Straße von k,6 bis k,68: Landesstraße (Straßenunter- und oberbau) einschließlich Entwässerungsanlagen, Brückenbauwerk TW - Tragwerk (ausgenoen die Leitungsschächte der Energie Graz GbH. Fernwäre) sowie Stützbauwerke bzw. Da- und Einschnittböschungen außerhalb des Brückenbauwerkes sowie die zu Brückentragwerk gehörende Ausrüstung, Haltestellenbereiche einschließlich Ausstattung, Rad- u. Gehwegbereiche. Durch die baulichen Veränderungen und den dait verbundenen neuen Grundstücksgrenzen, können diese erst nach Erstellung der Veressungsurkunden de jeweiligen Liegenschaftseigentüer in tatsächliche Ausaß zugewiesen werden. Die erforderliche Endveressung sowie die Verbücherung wird durch die Stadt veranlasst. L4 Stiftingtalstraße von k, bis k,: Landesstraße (Straßenunter- und oberbau) einschließlich Entwässerungsanlagen, Schraborde bzw. Gehwege und Stützauern zu öffentlichen Wassergut, Leitschienen, Haltestellenbereiche einschließlich Ausstattung, Gehwegbereiche. Die Stadt wird den auf Landesstraßengrund verlegten Gleiskörper und den dazugehörigen Oberbau der Straßenbahn und das auf Landesstraßengrund gelegene Tragwerk TW, ausgenoen der darauf befindlichen Asphaltdeckschicht, baulich und betrieblich erhalten und sätliche darüber hinausgehenden Instandhaltungen (Sanierungen, Adaptierungen Erneuerungen) zur Gänze tragen bzw. an die Holding Graz Linien übertragen. Durch die baulichen Veränderungen und den dait verbundenen neuen Grundstücksgrenzen, können diese erst nach Erstellung der Veressungsurkunden de jeweiligen Liegenschaftseigentüer in tatsächliche Ausaß zugewiesen werden. Die erforderliche Endveressung sowie die Verbücherung wird durch die Stadt veranlasst..4. Errichtungskostenbeitrag, Zahlungsbedingungen und Zahlungsfluss Der geschätzte Kostenaufwand für die Errichtung des gesaten Projekts Verlängerung Straßenbahnlinie 7 MUG beträgt geäß nachstehender Kostenübersicht rund 7, Mio. EUR. Dieser Betrag beinhaltet auch die Usatzsteuer für jene Bauteile, die nicht unittelbar der Straßenbahnverlängerung zugeordnet werden können und für die seitens Holding Graz Linien kein Vorsteuerabzug geltend geacht werden kann. Das Land Steierark übernit in For einer Zuzahlung, % der Gesatprojektkosten, jedoch insgesat axial 6,7 Mio. EUR. Die Zuzahlung erfolgt ab de Jahr 6 in axial Raten. Diese werden nach vorheriger Überittlung von Zwischenabrechnungen nach indestens sechs Wochen fällig. Mit Vorliegen der Schlussabrechnung, voraussichtlich bis spätestens.8, wird der Gesatbetrag der Zuzahlung endgültig festgestellt, die bis dahin geleisteten Jahresraten hievon in Abzug gebracht und dieser Saldobetrag auf Anforderung und nach indestens sechs Wochen vorheriger Überittlung der Endabrechnung fällig. Das Land besitzt die Möglichkeit, bei einer allfälligen Überzahlung diese Sue bei der Stadt it einer Zahlungsfrist von Tagen einzufordern.

4 . Sonstige Bestiungen Dieses Übereinkoen tritt it allseitiger rechtsgültiger Unterfertigung durch die Stadt sowie das Land nach Einholung der Genehigung durch die zuständigen Greien in Kraft. Das Übereinkoen wird in einer Ausfertigung errichtet, die bei Land verbleibt. Die Stadt erhält eine einfache Abschrift. Die Stadt stit einer Gebarungskontrolle durch den Landesrechnungshof geäß de Landes- Verfassungsgesetz, LGBl. Nr. 77/ zu. Der Ausschuss für Stadt- und Grünrauplanung und der Ausschuss für Verkehr stellen daher geäß Statut der Landeshauptstadt Graz 4, Abs., Pkt. 8 den A n t r a g, der Geeinderat wolle beschließen:. Der gegenständliche Bericht wird zustiend zur Kenntnis genoen.. De einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildenden Übereinkoen wird die Zustiung erteilt. Der Bearbeiter: Dipl.-Ing. Klaus Masetti (elektronisch gefertigt) Der Stadtbaudirektor: Dipl.-Ing. Mag. Bertra Werle (elektronisch gefertigt) Der Stadtrat: Mag. (FH) Mario Eustacchio (elektronisch gefertigt) Der Bürgereister: (Bg. Mag. Siegfried Nagl)

5 Vorberaten und einstiig/ehrheitlich/it..stien abgelehnt/unterbrochen in der Sitzung des Ausschusses für Stadt- und Grünrauplanung a... Der/die Schriftführerin Der/die Vorsitzende: Abänderungs-/Zusatzantrag: Vorberaten und einstiig/ehrheitlich/it..stien abgelehnt/unterbrochen in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr a... Der/die Schriftführerin Der/die Vorsitzende: Abänderungs-/Zusatzantrag: Der Antrag wurde in der heutigen öffentlichen nicht öffentlichen Geeinderatssitzung bei Anwesenheit von GeeinderätInnen einstiig ehrheitlich (it Stien / Gegenstien) angenoen. Beschlussdetails siehe Beiblatt Graz, a. Der/die Schriftführerin:

6 Signiert von Zertifikat Datu/Zeit Hinweis Masetti Klaus CN=Masetti Klaus,O=Magistrat Graz,L=Graz,ST=Styria,C=AT 6-4-T9::+: Dieses Dokuent wurde digital signiert und kann unter: verifiziert werden.

7 Seite von AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 6 Verkehr und Landeshochbau GZ: A6 VT-SV.-6/- Ü B E R E I N K O M M E N über das Projekt Verlängerung Straßenbahnlinie 7 MUG abgeschlossen zwischen und der Stadt Graz, Hauptplatz, 8 Graz in der Folge kurz Stadt genannt, de Land Steierark, vertreten durch das At der Steierärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Verkehr und Landeshochbau, Stepfergasse 7, 8 Graz, i folgenden kurz Land genannt, andererseits, über den Ausbau bzw. die Neuerrichtung und Erhaltung für die unter Punkt II. angeführten Bauaßnahen des Projektes Verlängerung Straßenbahnlinie 7 MUG.

8 Seite von I. ALLGEMEINES I Jahr 4 wurde die Gründung der Medizinischen Universität Graz organisatorisch vollzogen. Mit de geplanten und derzeit in Bau befindlichen MED CAMPUS bekot die Stadt Graz dait ihren vierten Universitätsstandort. Auf zwei unittelbar angrenzenden Bauplätzen östlich und westlich von der neuen Stiftingtalstraße und de Stiftingbach ist die bauliche Usetzung von zwölf Instituten, vier Forschungszentren, Lehreinrichtungen, Startup-Unternehen, eine Adinistrationsgebäude sowie studentischer Infrastruktur wie Mensa und Aula vorgesehen. U die positive Entwicklung i Sinne der Gesundheitsvorsorge und Standortsicherung zu gewährleisten und den verkehrstechnischen Herausforderungen i LKH-Quadranten und seine Ufeld gewachsen zu sein, wurde in eine Gesatrahen von der Steierärkische Krankenanstaltengesellschaft.b.H. (KAGes), der Medizinische Universität Graz (MUG), der Stadt Graz und de Land Steierark ein geeinsaes Verkehrskonzept LKH-Quadrant erarbeitet, das die Grundlage des von allen Vertragspartnern unterfertigten Mobilitätsvertrag MED CAMPUS bildet. Darin verpflichten sich die Stadt und das Land u.a. zur Verbesserung der Radroute Stiftingtalstraße Pauluzzigasse, zur Errichtung von Busfahrstreifen in der Riesstraße, zu Ausbau und zur Ugestaltung der Bushaltestellen und ÖV-Knotenpunkte i Bereich Riesplatz it attraktiven Zugängen zu LKH bzw. zur MUG, zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 7, zu Ausbaus der Stiftingtalstraße sowie der Riesstraße Neben der Realisierung der vorstehenden Maßnahen beinhaltet das gegenständliche Übereinkoen zwischen de Land und der Stadt die Planung, Baudurchführung und Kostentragung sowie die künftige Erhaltung, Erneuerung und Betreuung der unter Punkt II. näher beschriebenen Bauaßnahen. Sollte hinsichtlich eines der beiden Vertragspartner eine Rechtsnachfolge eintreten, so geht dieses Übereinkoen i Ufang dieser Rechtsnachfolge auf den jeweiligen Rechtsnachfolger über. Sofern in diese Übereinkoen die Stadt angeführt ist, gilt dies sinngeäß auch für durch von der Stadt beauftragte Dritte.

9 Seite von II. UMFANG DER BAUMASSNAHMEN Grundlage für das gegenständliche Übereinkoen bilden die nachstehenden von der Rinderer & Partner Ziviltechniker KEG ausgearbeiteten und von den zuständigen Behörden genehigten Projekte: Eisenbahnrechtliche Baugenehigung für das Projekt Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 (At der Steierärkischen Landesregierung, Fachabteilung 8 E Verkehrsrecht, Bescheid GZ: ABT6 VT-OV.6 /- vo.9.4) Straßenrechtliche Genehigung für den U- und Ausbau der Landesstraßen Nr. B6 Gleisdorfer Straße von k,6 bis k,68 und L4 Stiftingtalstraße von k, bis k,46 (At der Steierärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Verkehr und Landeshochbau, Bescheid GZ: ABT6 VT-SV. /- vo..4) Straßenrechtliche Genehigung für den Ubau der Alten Stiftingtalstraße und des Riesplatzes sowie zur Errichtung einer Verbindungsstraße zwischen der Alten Stiftingtalstraße und der Neuen Stiftingtalstraße als Geeindestraßen (Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde, Bescheid GZ: A / vo.4.4) Wasserrechtliche Bewilligung zur Verlegung des Stiftingbachs und Neuerrichtung einer Brücke über den Stiftingbach für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 (Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde, Bescheid GZ: A 7 74// vo 8..4) Festgehalten wird, dass für das gegenständliche Projekt jedenfalls noch Genehigungen nach der StVO erforderlich sind. I Zuge des Projektes sind folgende Bauaßnahen vorgesehen (siehe dazu auch Planbeilage Verlängerung Straßenbahn Linie 7 MUG, Plan Nr. L7-AS-VP-4): Verlängerung Straßenbahnlinie 7: Die Straßenbahn wird aus de bestehenden Gleis in Mittellage der Riesstraße i Bereich der Kreuzung Riesstraße/Pauluzzigasse ausgebunden und führt über einen Linksbogen in die Alte Stiftingtalstraße. Nördlich der Zufahrt zu LKH-Eingangszentru wird die Haltestelle vor der KAGES-Direktion situiert. Der Abschnitt zwischen der Riesstraße und der Zufahrt zu LKH-Eingangszentru ist lediglich de ÖV vorbehalten. Der Abschnitt von der neuen Stiftingtalstraße über die Verbindungsspange zur Alten Stiftingtalstraße bleibt als Zufahrt zur Tiefgarage des LKH-Eingangszentrus für den Individualverkehr befahrbar. Nach der Haltestelle trennen sich die Gleise. Das stadtauswärtsführende Gleis schwenkt i Mischverkehr über die Verbindungsspange in Richtung Osten. Nach der VLSA geregelten

10 Seite 4 von Querung der Neuen Stiftingtalstraße verläuft die Straßenbahn auf eine eigenen Gleiskörper nach Norden und überquert auf de bereits errichteten kobinierten Straßenund Straßenbahnbrückentragwerk TW 4 den Stiftingbach zur Endhaltestelle bei der künftigen Zahnklinik. Hier ist über entsprechende Weichen die Anlage eines Überholgleises it Haltestellen vorgesehen. Jede der Haltestellen hat eine Länge von 8. Westlich der Haltestelle führt die Trasse in eine Linksbogen zunächst über den Stiftingbach (TW), quert ittels einer neuen von der STRAB beeinflussten Druckknopfanlage die Neue Stiftingtalstraße und führt über die Alte Stiftingtalstraße stadteinwärts zur Haltestelle gegenüber der KAGES-Direktion. Danach bindet sie in den Bestand in der Riesstraße ein. Die Trasse ist auf gesater Länge für eine Befahrung it Autobussen ausgelegt, u allfällige Schienenersatzverkehre auf identer Route abwickeln zu können. Dadurch ist auch eine Befahrung it Wartungs- und Einsatzfahrzeugen gewährleistet. Busverkehr Die städtischen Bushaltestellen i Bereich Riesplatz werden neu angeordnet, u den geänderten Rahenbedingungen durch die Straßenbahn-Verlängerung und den künftigen Anforderungen zu entsprechen. Aufgrund der knappen Platzverhältnisse wurde eine Anordnung parallel zur Riesstraße it ittiger Durchfahrt in beiden Richtungen und beidseitigen Haltepositionen entwickelt. Für die drei derzeit verkehrenden Buslinien 4, 64 und 77 sowie eine allenfalls künftige neue Buslinie ist jeweils eine Halteposition vorgesehen. Die Regionalbusse halten stadteinwärts in einer i Bereich der Stadtbushaltestellen angeordneten eigenen Busspur, die als Doppelhaltestelle konzipiert ist. Stadtauswärts wird die bestehende Bushaltestelle rund Richtung Osten auf das neue Tragwerk TW verschoben. Vor der Haltestelle ist eine rund lange Busspur vorgesehen, die einerseits als Zufahrt für die Parkplätze des Cafe Leonhard genutzt wird, andererseits einen zweiten gleichzeitig ankoenden Bus die Möglichkeit gibt, in Warteposition zu gehen ohne den durchgehenden Verkehr in der Riesstraße zu behindern. Individualverkehr U die Leistungsfähigkeit an den Knotenpunkten sicherstellen zu können, ist ein Ausbau der Kreuzungen erforderlich. Folgende Maßnahen sind vorgesehen: Zweiter Linksabbiegestreifen in der Riesstraße in Richtung Stiftingtal. Zur besseren Orientierung und Verkehrsführung werden die beiden Fahrtrichtungen in der Riesstraße it eine begrünten Mittelstreifen getrennt. Zweiter Fahrstreifen in der Neuen Stiftingtalstraße in Richtung Norden als Fortsetzung des Linksabbiegestreifens in der Riesstraße.

11 Seite von In Folge der dait erforderlichen Neugestaltung der Kreuzung von Gleisdorfer Straße (B6) und Neuer Stiftingtalstraße (L4) erhält der Stiftingbach in diese Bereich ein neues Bachbett und wird eine neue Brücke it einer lichten Weite von 8 errichtet, die den Kreuzungsbereich i Winkel von ca. 4 von Nordwesten her in südöstlicher Richtung unterquert. Dait werden die beiden Bestandstragwerke bei k,7 der B6 und bei k,4 der L4 obsolet. Fuß- und Radwegenetz Der Fußgängerübergang über die Riesstraße wird westlich der Pauluzzigasse angeordnet, u i Zuge dieser Anlage die Radwegroute über die Riesstraße queren zu können. In Ost West Richtung wird der Radweg vo Leonhardplatz koend südseitig a Mauthaus (Gasthaus zu den goldenen Kugeln) vorbei zur signalgeregelten Querung der Alten Stiftingtalstraße geführt und verläuft weiter in Richtung Osten über den Riesplatz zu geplanten Geh- und Radweg des MED CAMPUS und weiter zur Zahnklinik. Östlich der Zahnklinik wird eine Anbindung an die Billrothgasse erfolgen. Die bestehende Radroute in der Alten Stiftingtalstraße wird i Zuge des Projektes angepasst und führt vo Riesplatz bis zur Einbindung in die Neue Stiftingtalstraße durchgehend westlich der Straßenbahntrasse. I Bereich der Straßenbahnhaltestelle wird der Radweg vo Gehweg getrennt geführt. Ab de Vorplatz des ZMF steigt der Geh- und Radweg auf einer Länge von 7 it % und führt in weiterer Folge u rund höhenversetzt zur Straßenbahn bis zur Neuen Stiftingtalstraße, die ittels einer Druckknopfapel gequert wird und weiter über den Stiftingbach (TW ) zu Vorplatz der neuen Zahnklinik. III. PLANUNGS- UND BEHÖRDENANGELEGENHEITEN Die Detailplanung einschließlich aller für Behördenverfahren erforderlichen Einreichunterlagen, Grundeinlöse, Projektprüfung, Ausschreibung und Bauvergabe, Bauüberwachung und Bauaufsicht einschließlich Bauabrechnung für die vorhin angeführten Anlagen geäß Punkt II des gegenständlichen Übereinkoens erfolgt durch die Stadt i nachweislichen Einvernehen it de Land. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Auflagen aus den bereits vorliegenden sowie auch zukünftigen Behördenbescheiden einzuhalten und haften für die Erfüllung der behördlichen Auflagen für ihren jeweiligen Verantwortlichkeitsbereich und haben den jeweils anderen Vertragspartner aus Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.

12 Seite 6 von I Falle einer Änderung der Bescheidgrundlagen ist das Übereinkoen i erforderlichen Ufang i Einvernehen zwischen den Vertragsteilen anzupassen. Festgehalten wird, dass das in Punkt II beschriebene Projekt einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildet. Änderungen zu diesen Projekten bedürfen des beiderseitigen Einvernehens. Davon ausgenoen sind Projektänderungen, die sich auf Grund der durchzuführenden Behördenverfahren ergeben oder geringfügig sind. Von den erfolgten Vergaben inklusive Bauüberwachung und sonstiger geistiger Leistungen wird das Land von der Stadt nachweislich verständigt. I Zuge der Verständigung wird an das Land auch eine Ausfertigung der das Land betreffenden Teile des Bauvertrages überittelt. Das nachweisliche Einvernehen gilt als hergestellt, wenn vo Land aufgrund einer schriftlichen Verständigung durch die Stadt binnen zwei Wochen abgegeben wird. Die Durchführung der Bauüberwachung erfolgt durch die Stadt unter Beiziehung des Landes zu den periodisch durchzuführenden Baubesprechungen. IV. ÜBERGABE UND ERHALTUNGSTEILUNG Nach der Fertigstellung von verkehrswirksaen Abschnitten und geeinsaer Übernahe dieser Abschnitte übernehen die Vertragspartner die nachfolgend angeführten Anlagen. Bei der Übernahe ist ein Übernaheprotokoll anzulegen. Das Land hat das Recht, die Übernahe zu verweigern, wenn das Bauvorhaben nach der de Bauvertrag zugrunde gelegten ÖNORM B von der Stadt nicht zwingend zu übernehen war. Dait werden hinsichtlich der Straßenanlagen die übernehenden Vertragspartner zu Wegehaltern i Sinne des 9a ABGB und obliegt ihnen insbesondere auch die ordnungsgeäße Instandhaltung und Wartung einschließlich Winterdienst der übergebenen Straßenteile und Anlagen. Die Vertragspartner verpflichten sich, ihre Anlagen auf eigene Kosten ordnungsgeäß zu erhalten, in Stand zu setzen und zu warten. Bestehende Vereinbarungen zwischen der Stadt und de Land betreffend die Kostentragung für die Straßenbeleuchtung und die Verkehrslichtsignalanlagen bleiben von der gegenständlichen Vereinbarung unberührt. Das Land übernit in diese Sinne die nachfolgend angeführten Anlagen (siehe dazu auch Planbeilage Verlängerung Straßenbahn Linie 7 MUG, Plan Nr. L7-ERHALTUNG):

13 Seite 7 von B 6, Gleisdorfer Straße von k,6 bis k,68: Landesstraße (Straßenunter- und oberbau) einschließlich Entwässerungsanlagen, Brückenbauwerk TW - Tragwerk (ausgenoen die Leitungsschächte der Energie Graz GbH. Fernwäre) sowie Stützbauwerke bzw. Da- und Einschnittböschungen außerhalb des Brückenbauwerkes sowie die zu Brückentragwerk gehörende Ausrüstung, Haltestellenbereiche einschließlich Ausstattung, Rad- u. Gehwegbereiche. Das Landesstraßengrundstück endet wie bisher südlich entlang der Häuserfront der Liegenschaften Riesstraße 6 und ff. I nördlichen Bereich des neuen Riesplatzes wird als Grundstücksgrenze die Begrenzung der Regionalbushaltestelle zu städtischen Radweg festgelegt; nordöstlich endet das Grundstück it de Tragwerk TW bzw. des neuen Ausbaues der Landesstraße. Durch die baulichen Veränderungen und den dait verbundenen neuen Grundstücksgrenzen, können diese erst nach Erstellung der Veressungsurkunden de jeweiligen Liegenschaftseigentüer in tatsächliche Ausaß zugewiesen werden. Die erforderliche Endveressung sowie die Verbücherung werden durch die Stadt veranlasst. L4 Stiftingtalstraße von k, bis k,: Landesstraße (Straßenunter- und oberbau) einschließlich Entwässerungsanlagen, Schraborde bzw. Gehwege und Stützauern zu öffentlichen Wassergut, Leitschienen, Haltestellenbereiche einschließlich Ausstattung, Gehwegbereiche. Durch die Verbreiterung der Landesstraße wird westseitig die Stützkonstruktion zur Liegenschaft KAGes Zentraldirektion und ostseitig unter Berücksichtigung der Verlegung des Stiftingbaches die Böschungskante zu öffentlichen Gewässergut als neue Grundstücksgrenze festgelegt. Die Stadt wird den auf Landesstraßengrund verlegten Gleiskörper und den dazugehörigen Oberbau der Straßenbahn und das auf Landesstraßengrund gelegene Tragwerk TW, ausgenoen der darauf befindlichen Asphaltdeckschicht, baulich und betrieblich erhalten und sätliche darüber hinausgehenden Instandhaltungen (Sanierungen, Adaptierungen Erneuerungen) zur Gänze tragen bzw. an die Holding Graz Linien übertragen. Durch die baulichen Veränderungen und den dait verbundenen neuen Grundstücksgrenzen, können diese erst nach Erstellung der Veressungsurkunden de jeweiligen Liegenschaftseigentüer in tatsächliche Ausaß zugewiesen werden. Die erforderliche Endveressung sowie die Verbücherung wird durch die Stadt veranlasst. Der bestehende Zaun wird projektseitig abgetragen und wiederrichtet und obliegt die zukünftige Erhaltung weiterhin der KAGes

14 Seite 8 von V. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE Die Vertragsteile haften i Rahen dieses Übereinkoens, soferne i gegenständlichen Übereinkoen keine abweichenden Regelungen enthalten sind, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestiungen, das sind insbesondere ABGB, EisbG und das steirisches LStVG. Für Anlagen, die als Wege i Sinn des 9a ABGB gelten, finden die dort geregelten Haftungsbestiungen Anwendung. Die Stadt haftet de Land bei eventuell auftretenden baulichen Mängeln i gleichen Ufang und auf die gleiche Zeitdauer, wie die von der Stadt beauftragten Baufiren aus ihren Bauverträgen haften. Das Land hat eine allfällige Geltendachung von Ansprüchen gegenüber der Stadt jedoch so rechtzeitig vorzunehen, dass die Stadt ihrerseits die Ansprüche Land den beauftragten Baufiren geltend achen kann. Es wird sohin vereinbart, dass das Land allfällige Ansprüche spätestens 4 Tage vor Ablauf der Fristen geltend achen wird. Das Land wird sohin auch zur Schlussfeststellung von der Stadt beigezogen. Diese Schlussfeststellung ist auch gegenüber de Land rechtsverbindlich. VI ERRICHTUNGSKOSTENBEITRAG Der geschätzte Kostenaufwand für die Errichtung des gesaten Projekts Verlängerung Straßenbahnlinie 7 MUG beträgt geäß nachstehender Kostenübersicht rund 7, Mio. EUR. Dieser Betrag beinhaltet auch die Usatzsteuer für jene Bauteile, die nicht unittelbar der Straßenbahnverlängerung zugeordnet werden können und für die seitens Holding Graz Linien kein Vorsteuerabzug geltend geacht werden kann.

15 Seite 9 von Riesplatz Straßenbahn Landesstraßen MUG / BIG / KAGes Bauteil % % % % Straßenbahn (Straße, Schiene, Technik) ,77 %, % ,77 %, %, TW 6.6, %, % 6.6, %, %, TW 4 - bereits realisiert 7.74,99 %, % 7.74,99 %, %, Zahnklinik 678.8,98 %, % 678.8,98 %, %, TW 7.76,98 %, % 7.76,98 %, %, Stützauer Alte Stiftingtalstraße.79.46,7 %, %.79.46,7 %, %, Unterwerk 4.79,86 %, % 4.79,86 %, %, div. Bauwerke 86.,66 %, % 86.,66 %, %, Riesplatz.8.897,86 %.8.897,86 %, %, %, WC-Anlage / Trafo.684,7 %.684,7 %, %, %, Riesstraße.7.789,9 %, %, %.7.789,9 %, TW Inkl. Bachverlegung..977,9 %, %, %..977,9 %, div. Bauwerke 7.49,44 %, %, % 7.49,44 %, 4 Neue Stiftingtalstraße 74.79, %, %, % 74.79, %, div. Bauwerke 6.9,77 %, %, % 6.9,77 %, Straßenbeleuchtung Riesplatz 74,7 % 74,7 %, %, %, Straßenbeleuchtung Riesstraße 69., %, %, % 69., %, Straßenbeleuchtung L4 alt.99, %.99, %, %, %, Straßenbeleuchtung L4 neu 7.8, %, %, % 7.8, %, Straßenbeleuchtung Haltestelle Zahnklinik 4.66,6 %, % 4.66,6 %, %, Straßenbeleuchtung ZWT-MUG 48.9,9 %, %, %, % 48.9,9 Anschlusskosten Wartehäuser.79,94 %, 7%.9,46 %.98,49 %, Straßenbeleuchtung Radabstellanlage EGZ 7, % 7, %, %, %,,67% Straßenbeleuchtung Deontage, Provisorien, Erdbau 6.48,6 6% 8.448,9 7% 6.98, % 64.76,7 6% 6.4,94 VLSA Riesplatz 99.6, %, % 99.68, % 99.68, %, VLSA L4neu - Spange.,7 %, % 6.66,88 % 6.66,88 %, VLSA TW , %, % 89.8, %, % 89.8, VLSA TW.98,7 %, %.649,8 %.649,8 %, Provisorien 96., % 9.8, % 9.8, % 48.6, %, Retentionskanal 4.8,68 % 4.8,68 %, %, %, 6 Leitungen (% Anteil) ,7 % 89.66,9 % 89.66,9 % 79.,9 %, Usatzsteuer (Bauteile in blauer Schrift, % Provisorien).8.7,49 4% 4.9,9 %.9,8 6% 6.646,7 %, Sue (Preisbasis:..).94.99, , ,8.88.7,4 4.,8 Kontrollsue.94.99,46 NEBENKOSTEN Grundeinlösen (ca.. ²) 6., % 8., %, % 8., %, vorübergehende Grundinanspruchnahe (ca. 7.7 ²), 8% 84.8, %, % 46., %, Entschädigungen., %., %., %., %, Verfahrenskosten, %, %., %., %, Beweissicherung, Blindgängererkundung., %, 8% 6., % 4., %, Anschlusskosten., %, %., %, %, Sue Herstellungskosten.6.99,46 474, , ,4 4.,8 % Planungskosten und Anrainerinforation 4.9, ,4.896.,67 766,, Gesatsue.68,87 9.7, , ,6 77.7,69 Valorisierung und Gleitung (% auf 4 Jahre) ,78 88,.48., ,9 77,9 SUMME 7..86, , 6.9.6, ,7 9.78,6 Anteile,6% 8,97% 4,7%,7% Das Land leistet zur Durchführung des gegenständlichen Projekts einen Beitrag in For eines Kostenbeitrags. Unter Berücksichtigung der Kosten für den U- und Ausbau der Landesstraßen Nr. B6 Gleisdorfer Straße von k,6 bis k,68 und L4 Stiftingtalstraße von k, bis k,46, der Richtlinie zur Förderung von Radwegen sowie den Beiträgen Dritter (MUG, BIG, KAGes) zu gegenständlichen Projekt beträgt der Kostenbeitrag des Landes Steierark soit, % der Gesatprojektkosten, jedoch insgesat axial 6,7 Mio. EUR. Die Höhe der tatsächlichen Gesatkosten und dait die tatsächliche Höhe der anteiligen Kosten des Landes entsprechend de og. Anteil wird seitens der Stadt it Vorliegen der Schlussabrechnung, voraussichtlich bis spätestens.8, bekannt gegeben. Die Schlussabrechnung ist in entsprechend überprüfbarer, nachvollziehbarer For und schlüssig zusaengefasst de Land zur Verfügung zu stellen und plausibel zu achen. Ist über die Höhe der tatsächlichen Gesatkosten kein Einvernehen zu erzielen, ist darüber ein unabhängiges Gutachten zu erstellen und von beiden Vertragspartnern je zur Hälfte zu bezahlen, dessen Ergebnis für die tatsächliche Höhe des Kostenbeitrags bindend ist.

16 Seite von VII ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND ZAHLUNGSFLUSS Der Kostenbeitrag wird beginnend it de Jahr 6 in von der Stadt Graz anzufordernden axial drei Jahresraten ausbezahlt. Mit Vorliegen der Schlussabrechnung wird der Gesatbetrag der Zuzahlung des Landes endgültig festgestellt, die bis dahin geleisteten Jahresraten hievon in Abzug gebracht und dieser Saldobetrag auf Anforderung und nach indestens sechs Wochen vorheriger Überittlung der Endabrechnung fällig. Das Land besitzt die Möglichkeit, bei einer allfälligen Überzahlung diese Sue bei der Stadt it einer Zahlungsfrist von Tagen einzufordern. VIII. RECHTSGÜLTIGKEIT UND AUSFERTIGUNGEN Dieses Übereinkoen tritt it allseitiger rechtsgültiger Unterfertigung durch die Stadt sowie das Land nach Einholung der Genehigung durch die zuständigen Greien in Kraft. Eine Kündigung dieses Vertrages ist ausgeschlossen. Dieser Vertrag tritt jedoch außer Kraft, wenn sich die bei Vertragsabschluss geltenden Bestiungen so wesentlich ändern, dass eine Aufrechterhaltung des Vertrages nicht ehr öglich ist. Das Übereinkoen wird in einer Ausfertigung errichtet, die bei Land verbleibt. Die Stadt erhält eine einfache Abschrift. IX. ÄNDERUNGEN Nebenabreden sowie allfällige Änderungen und Ergänzungen zu diese Übereinkoen bedürfen zu ihrer Rechtswirksakeit der Schriftfor, so auch die Abrede von der Schriftfor abzugehen. Sollten einzelne Bestiungen dieses Vertrages unwirksa sein oder werden, wird die Gültigkeit des restlichen Vertrages hierdurch nicht berührt. X. GEBARUNGSKONTROLLE Die Stadt stit einer Gebarungskontrolle durch den Landesrechnungshof geäß de Landes-Verfassungsgesetz, LGBl. Nr. 77/ zu.

17 Seite von XII. GERICHTSSTAND Für alle aus diese Übereinkoen entspringenden Rechtsstreitigkeiten, für die nicht kraft Gesetzes eine Gerichtsvereinbarung ausgeschlossen ist, sind in. Instanz sachlich zuständige Gerichte in Graz zuständig. XIII. DATENSCHUTZKLAUSEL Der Vertragspartner stit i Sinne des 8 Abs. I Z und 9 Z 6 des Datenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 6/999 i.d.g.f. ausdrücklich zu, dass alle i gegenständlichen Vertrag enthaltenen sowie bei der Abwicklung und Kontrolle der Einhaltung dieses Vertrages anfallenden, ihn betreffenden personenbezogenen und geäß 6 bis 9 Datenschutzgesetz autoationsunterstützt verarbeiteten Daten der vo Land Steierark beauftragten Abwicklungsstelle, de Steierärkischen Landesrechnungshof und allenfalls vo Land Steierark beauftragten Dritten, die zur vollen Verschwiegenheit über die Daten verpflichtet sind, für Kontrollzwecke überittelt werden können. Auf den. Abschnitt des Datenschutzgesetzes wird verwiesen. Beilagen: Plan Verlängerung Straßenbahn Linie 7 MUG, Plan Nr. L7-AS-VP-4 Verlängerung Straßenbahn Linie 7 MUG, Plan Nr. L7-ERHALTUNG

18 Seite von Der Landesrat Für das Land Steierark Der Abteilungsleiter Landesbaudirektor (Mag. Jörg Leichtfried) (DI Andreas Tropper) Graz, a... Graz, a... Für die Stadgeeinde Graz Der Bürgereister Graz, a... Geeinderat Graz, a... Geeinderat Graz, a...

19 n lg= 8 eu es tel le, Ha lt E EL. 7. NA de ez NA X X NA. VS DN 8 tze lae rkp P a 8, 8 lte Ha lle ste ST R AB lle ste Ha lte RA B 8 ST O Ne bjek ue t T Za W4 hn klin a ik P Q,9 =8 Lg W tt k e ek. KA e V ch ch ei W ei W e en og. 9 lg. bj O 9, lg=.. Q, P 84. TW 4 ul r e st la Pf rg Vo S S 8,6 S =7 Lg is le G e 7 ad er. G =76 lg W tt ek bj O NA NA FO eis Za h n kl IN ST ini k E 7. Gl NA FS A FO ST EL IN g HT IG YL ng ch ltz u ss Au 8 FO CIT IN de ul er st 4. la Pf un KE 7 ch ltz ik HT K AN ITZ B S ITY LIG C klin C FO IN HT ITY LIG AN K ZB Bo R ge lg= = n Al. Tg pha.79 = = g lg= k.. P Q,4.,,. ss 7,. P Q,9. TW S4,. Au l Vo rp. = lg SIT ah n HT IG YL CIT atz Z D V 7 lg= 6, 6 k,4 Sor G s lei leis g tier k,4,4 4.,4 6 9.,, k, 8 9. Radweg rot arkiert Gehsteig Mauer 8. 9,, 9.,7 a.9,84. SITZBANK INFOSTELE BAULICH VORBEREITET 4. Radweg Haltestelle STRAB 4 S,. tei hs 7..,%.,% S,. KA TW Ge r lg= ade OBJEKT..A.A 6.A 6. A EL Haltestellen STRAB 4 g.,%,%,%,%,%,% B BEZIRKSTAF TION WETTERSTA Mauer,%. g 6. D 6 Age. Geh-und Ra dweg , S. 4 D S6 P 4 Q + Gehsteig VLSA, ETC.) 6,7 7,9 4. un NG, FGI, STROM, (BELEUCHTU TEILTRAFOFERTIG STATION = lg 7,97 ltz, lg= VERTEILER S,7.,4% VLSA, ETC.) 9 -, - LEUCHTE L. NG, FGI, STROM, (BELEUCHTU 9 -,- CITYLIGHT, Geh-Radweg 7 lg= L.. G Geh-Radweg VERTEILER 8 8 KBRUNNEN T TRIN CITYLIGH SITZBANK aus rtehligh WaCITY T, lg= Ge KE, 9 4.,6 k, 9.,8 4..,69 P Q 4.,6 6 9.,8 lg= 4 KA KE4 ch,4 S 9. T 7 S 4., SS SITZBANK aus CITYLIGH Warteh UCHTE GRO INFO STELENLE E INFOSTEL INFO INFOSTELE Radweg Gleis V 4 4. FON 4. e Pflasteruld 4 6Pflasterulde KE 9,4. FSA TELEFON Sitzbank FSA + TELE H=..8.8 CITY D ,9 SITZBANK B R= oge lg 6 n 4 Al =4. p Tg ha.44 = = Au 4 6g ss S ,984. 6,99. T CITYLIGH BANK,94. SITZBANK LIGHT s rtehaucity INFO Wa derbordstein 4. Wartehaus CITYLIGHT DELEMENT KA 6. SITZBANK GASTINFO stelle R-BUS Halte DYN. FAHR- INFO LIGHT %.9 BANK E INFOSTEL CITYLIGHT SITZBANK STAHL-WAN Pflasterulde R-BUS.7 S9.9 P 7 Q, eg dw Bohrpfahlwand L=9.4 9 Kasseler Son INFO INFOSTELE Radweg E KE LLE RESERV SITZBANK e Pflasteruld HALTESTE 6. HALTESTELLENTAFEL.. 6. E INFOSTEL. -Rad S7.4 P Q,68 Ra CITYLIGHT FSA INFO KA Pflasterulde alten. Gerade e Parken - Caf lg= CITYLIGHT CITYLIGHT INFOSTELE. 4.8,884.. KE 4. Ladezone/H Ge lg= rade Zufahrt Tiefgarage e +/-,c 4,99. Kastenrinn + c 9 Bogen7 7b R =. lg=7. 7 Alph a = Tg=9 6.6g.67 8 S8. P 9 Q + hge 4, c KA +/- n Boge. R=6 4. 9g lg= =. Alpha 44.6 Tg=7 G. % 8. + c Gle is %,84. ON WERBEPYL BESTAND 6 k,984 k,666 Gleis Gleis Gl. k, Projektende GLEIS L=86,8 V 8 Gerade lg=8.. ade Ger.97 lg= G e r a lg= de ,4. 8, , , , Gl. k,8+ Projektbeginn GR4,+6.. MASSSTAB 4.4 Bog R en 4 = lg= A l p 8 h Tg= a= g Lageplan Teil 7 Bogen 8. R=-7.84 lg=8 7.g = Alpha 78 Tg=9.4 6 x 6 bestehendes Tragwerk Objekt TW4 G MU Planinhalt L= rf isdo WaM KE Au Fr a slauf eier St : 7 iftin 7. gb ac h Ri. G le : R 7 +. L7 - AS - VP F k,8 - k,6 Hergestellt Plannuer.7.4 pittino & ortner FREIGEGEBEN WaM Tel:+4 / 6 / , Fax:- e-ail: office@rinderer-partner.at.7.4 Rinderer &PARTNER Ziviltechniker KG LaM Bogen R=46. lg=6 9 Alpha= 4 86 Tg= g ERSTELLT Rinderer &PARTNER Ziviltechniker KG NAME DATUM Fachplanung Gesatplanung 7, 46 Nae Datu Rev. Version KA So Gl rtie eis rgl eis n ge Bo g R= lg= pha= 84 Al = Tg L=7,46,8 GLEIS L=86 Gleis,7 lg=, 4 k,967 GLEIS L=4, 9. 4 KA KE Unterbau, 4. Ausschreibungsprojekt 4 ellt te he n Obj des Tra ekt Her TW gwerk ges t Geh-Radweg Projekt MUG b es, S 4. 8 Geh-Radweg.7 6. Ra se ng itt er. 8 KE 6 KE, 84. BACHVERLEGUNG Bo R= gen lg=. Alp 8.8 Tg ha=4 = g 6.A ZW T S6 67. L7 - AS - VP F + S4 6.99, S 4.7 k,8 -, n6 ge. o B 7 R=. =. lg= pha 88 Al =7. Tg KA KE K lg=, 7 LW=, e teig Bo R= gen lg=. 8 Alp. Tg ha= 7 = g 9 A6 Bogen 7 R= lg=7 Alpha=6.64g Tg=8. g 8 Gerade lg=.7 eg ich e We Objekt TW ich We Ge h-u nd R ge. Geh s TRAFO lg= ade.4 KA. =78 Lg RIE KA 8 KE LE GA 4 9.,4 Ge r WC, 9. Linie 7 - MUG, =8 LW Ge h-u nd R 4% TW lg= 6, Gleis Gleis lwa 64 Gleis.= Gleis Gleis SITZBANK SITZBANK nd nd L ad we g Pflasterulde G 44 ge s Pflasterulde fah hrp Bo hrp fah 7. T S B ER, (DOPPELSTOCKPARK HICKUNG) DOPPELSEITIGE BESC ge RADABSTELLANLAGE ad w R,+6. Ob jek t 4,7 lg= L= 4 E, KAGES-BEDIENSTET ABSCHLIESSBAR ER, (DOPPELSTOCKPARK DOPPELSEITIGE BESCHICKUNG) lwa eg adw eh-r RADABSTELLANLAGE Bo R,+. R,+6. R4,+86. R,+., R6 + 6.

20

Verlängerung Straßenbahnlinie 7. Stand: November 2014

Verlängerung Straßenbahnlinie 7. Stand: November 2014 Verlängerung Straßenbahnlinie 7 Stand: November 2014 Baustelleneinrichtung im Bereich Zahnklinik Baustelleneinrichtung 12/2014 01/2015 Sperre Fußweg über TW 4 Billrothgasse 18 ausschließlich über Billrothgasse

Mehr

Im Jahr 2004 wurde die Gründung der Medizinischen Universität Graz organisatorisch vollzogen. Mit dem

Im Jahr 2004 wurde die Gründung der Medizinischen Universität Graz organisatorisch vollzogen. Mit dem Bericht an den Gemeinderat Bearbeiter: Klaus Masetti BerichterstatterIn: GZ: 033178/2011/0023 Graz, 19.9.2013 Betr.: Verlängerung Straßenbahnlinie 7 Projektgenehmigung über 27,151 Mio. für den Zeitraum

Mehr

NEWS Verlängerung Straßenbahnlinie 7. Baubeginn Jänner 2015 Bauende Oktober 2017 Projektüberblick im Detail Bauphasen und Auswirkungen

NEWS Verlängerung Straßenbahnlinie 7. Baubeginn Jänner 2015 Bauende Oktober 2017 Projektüberblick im Detail Bauphasen und Auswirkungen NEWS Verlängerung Straßenbahnlinie 7 Baubeginn Jänner 05 Bauende Oktober 07 Projektüberblick im Detail Bauphasen und Grazer Straßenbahnnetz wächst weiter Nach den positiv angenommenen Verlängerungen der

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat 8020 Graz, Europaplatz 20 Bearbeiter: DI Klaus Masetti Tel.: +43 316 872-3506 klaus.masetti@stadt.graz.at A 10/BD 33178/2011-10 Straßenbahnverlängerung Linie 7-MUG Errichtung Tragwerk 4 (Straßenbahnbrücke

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat Bericht an den Gemeinderat Bearbeiter: Dipl.-Ing. Kai-Uwe Hoffer Mag. Daniela Freitag BerichterstatterIn: GZ: A10/BD-041103_2016_001 Graz, 16. Juni 2016 GZ: A14_122356_2015_13 Vereinbarung zum Wohnbauquartier

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat Bericht an den Gemeinderat BearbeiterIn: Mag. Adelheid Schweinzger BerichterstatterIn: GZ: A 10/1-057782/2013/0007 Graz, 27.02.2014 Übereinkommen Europaplatz Vorplatz Waagner- Biro Straße 4. Nachtrag zum

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat Bericht an den Gemeinderat Bearbeiter: Ing. Heimo Krajnz Berichterstatter: Abteilungsvorst. DI Günter Fürntratt GZ: F 000797/2004-2 Graz, 23.1.2014 Feuerlöschverband Stadt Graz Gemeinde Thal Abschluss

Mehr

G e m e i n d e r a t

G e m e i n d e r a t GZ.: A 8/4-2176/2001 Graz, am 23.09.2010 Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes an der Baurechtsliegenschaft Finanz-, Beteiligungs- und EZ 1447, KG Straßgang, Am Leopoldsgrund 29 Liegenschaftsausschuss:

Mehr

ĞƌŝĐŚƚ ĂŶ ĚĞŶ 'ĞŵĞŝŶĚĞƌĂƚ ϭϯ ϭϲ ϭ ĞďĂƵƵŶŐƐƉůĂŶ ϭ ŶĚĞƌƵŶŐ WƵĐŚůĞŝƚŶĞƌǁĞŐ ĞƐĐŚůƵƐƐ ϭ ƵƐŐĂŶŐƐůĂŐĞ

ĞƌŝĐŚƚ ĂŶ ĚĞŶ 'ĞŵĞŝŶĚĞƌĂƚ ϭϯ ϭϲ ϭ ĞďĂƵƵŶŐƐƉůĂŶ ϭ ŶĚĞƌƵŶŐ WƵĐŚůĞŝƚŶĞƌǁĞŐ ĞƐĐŚůƵƐƐ ϭ ƵƐŐĂŶŐƐůĂŐĞ - 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - Andritz - 6 - Signiert von Zertifikat Datum/Zeit Hinweis Wipfler Peter CN=Wipfler Peter,O=Magistrat Graz,L=Graz,ST=Styria,C=AT 2016-06-22T09:58:05+02:00 Dieses Dokument wurde

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat Bericht an den Gemeinderat Bearbeiterin : Barbara Horst BerichterstatterIn: Graz, 04.12.2014 GZ: A23-028212/2013-0021 Betreff Verwaltungsübereinkommen mit dem Land Steiermark zur Förderabwicklung von Photovoltaikanlagen

Mehr

STE_Stadtteilentwicklung MUG_LKH Quadrant

STE_Stadtteilentwicklung MUG_LKH Quadrant STE_Stadtteilentwicklung MUG_LKH Quadrant Dipl.-Ing. Kai-Uwe Hoffer Stadtbaudirektion Bezirksversammlung Ries 24.11.2010 Entwicklungsschritte im Projektgebiet: 06.2005: Städtebaulicher Wettbewerb Neubau

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat Bericht an den Gemeinderat BearbeiterIn: Mag. Otto Ritzinger GZ: Präs. 11211/2003/105 Präs. 10877/2003/37 Betreff: Novellierung der Dienst- und Gehaltsordnung sowie des Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetzes

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat Bericht an den Gemeinderat GZ: A 8/4-11449/2006 Augasse, des Gdst. Nr. 341/259 KG 63112 Gösting 1. Verkauf einer ca. 651 m² großen Teilfläche 2. Übernahme von 64 m² ins öffentl. Gut Finanz-, Beteiligungs-

Mehr

Stadt Graz. Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl. Stadt Graz Graz-Rathaus 8010

Stadt Graz. Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl. Stadt Graz Graz-Rathaus 8010 26.11.2013 Stadt Graz Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Stadt Graz Graz-Rathaus 8010 HAUPTSTADT Landeshauptstadt 4 Universitäten 2 Fachhochschulen Kulturhauptstadt UNESCO Weltkulturerbe City of Design

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat GZ.: A 10/2-K-45.115/2007 Bauabschnitt 82 Regenentwässerung Petersbergen West Projektsgenehmigung über EUR 2.000.000,-- VASt. 5/85100/004430 Graz, am 22.11.2007 Bearbeiter: Peter Zorko Telefon:872 3742

Mehr

Die Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes 1991, LGBl Nr 72, lauten nunmehr betreffend 47 leg. cit. wie folgt:

Die Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes 1991, LGBl Nr 72, lauten nunmehr betreffend 47 leg. cit. wie folgt: GESETZESLAGE: A) Kärntner Straßengesetz 1991: Die Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes 1991, LGBl Nr 72, lauten nunmehr betreffend 47 leg. cit. wie folgt: IV. Teil Bestimmungen zum Schutze der Straße

Mehr

A 8/ /2006 Graz, am

A 8/ /2006 Graz, am A 8/4 14825/2006 Graz, am 24.5.2007 Babenbergerstraße 96 Ing. Berger/Mo a) Auflassung vom öffentlichen Gut und Rückübereignung einer 243 m² großen Voranschlags-, Finanz- und Teilfläche Nr. 3 des Gdst.

Mehr

Vo r d ä c h e r-ca r p o r t s. Vo r d ä c h e r-ca r p o r t s a u s Sta h l Ed e l s ta h l u n d. Gl a s. En g i n e e r i n g

Vo r d ä c h e r-ca r p o r t s. Vo r d ä c h e r-ca r p o r t s a u s Sta h l Ed e l s ta h l u n d. Gl a s. En g i n e e r i n g a u s Sta h l Ed e l s ta h l u n d Gl a s 2 Ve r z i n k t e Sta h l k o n s t r u k t i o n m i t g e k l e bt e n Ec h t g l a s- s c h e i b e n Da c h ü b e r s p a n n t d i e Fr ü h s t ü c k s

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat Bericht an den Gemeinderat Bearbeiter: Martin Bauer GZ: A 8 46229/2011-40 GZ: A 10/8 2.227/2012-11 BerichterstatterIn:.. Graz, 18. Oktober 2012 Betreff: Errichtung und Betrieb der S-Bahn Haltestelle Graz

Mehr

DIENSTBARKEITSBESTELLUNGSVERTRAG

DIENSTBARKEITSBESTELLUNGSVERTRAG Entwurf vom 31.5.2016 DIENSTBARKEITSBESTELLUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen 1. Stadtgemeinde Schwechat, Rathausplatz 9, 2320 Schwechat, - im Folgenden auch kurz Stadtgemeinde genannt - sowie der 2. Allgemeine

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat GZ Präs. 22005/2010-1 Graz, am 24.06.2010 GZ Präs. 10432/2003-34 I.) Richtlinien für VertreterInnen der Stadt in Unternehmungen der Stadt Graz in der Rechtsform einer GmbH II.) Änderung der Geschäftsordnung

Mehr

DIENSTBARKEITSBESTELLUNGSVERTRAG

DIENSTBARKEITSBESTELLUNGSVERTRAG Entwurf vom 31.5.2016 DIENSTBARKEITSBESTELLUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen 1. Stadtgemeinde Schwechat, Rathausplatz 9, 2320 Schwechat, - im Folgenden auch kurz Stadtgemeinde genannt - sowie der 2. Wohnbauvereinigung

Mehr

A 8/4 1281/2001 Graz, am

A 8/4 1281/2001 Graz, am A 8/4 1281/2001 Graz, am 2.12.2004 Radweg Friedensgasse Ing. Berger/Mo 1.) Kostenloser Erwerb aufgrund einer mittels Bescheid vorgeschriebenen Grundabtretung von Teilflächen von Grundstücken der Liegenschaft

Mehr

Marktgemeinde Wildon. Kainach Nord Gewerbezone [OT Weitendorf] Anhörung

Marktgemeinde Wildon. Kainach Nord Gewerbezone [OT Weitendorf] Anhörung Marktgemeinde Wildon 1. Änderung des Bebauungsplanes Verordnungstext, zeichnerische Darstellung (Rechtsplan) und Erläuterungsbericht Öffentliche Urkunde gemäß 16 ivm 4 Ziviltechnikergesetz 1993, BGBl.

Mehr

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN V E R T R A G über die KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN abgeschlossen zwischen OeKB CSD GmbH FN 428085 m Strauchgasse 1-3 1010 Wien (im Folgenden "OeKB CSD") und (im Folgenden

Mehr

-.G T-llo,1f/5 /)/JJn~ov, c

-.G T-llo,1f/5 /)/JJn~ov, c Bericht an den Gemeinderat STADT (Ql[R]PJ[Z] SOZIALAMT Bearbeiterin: N. Bihler / A. Harb -.G T-llo,1f/5 /)/JJn~ov, c Benchterstatterl n....... GZ.: AS - 005988/2018 Graz, 07.02.2018 Betr.: SozialCard -

Mehr

FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI

FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI GZ: ABT15-11.20-11/2012-29 Eingangsvermerk/GZ-WKO Wirtschaftskammer Steiermark Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW Körblergasse 111-113 8010 Graz FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI Das

Mehr

G e m e i n d e r a t

G e m e i n d e r a t A 8/4 6815/2009 Graz, am 18.11.2010 Obere Bahnstraße Geh- und Radweg; Übernahme einer insg. ca. 1.215 m² großen Finanz-, Beteiligungs- und Teilflächen des Gdst. Nr. 942/1, EZ 484, Liegenschaftsausschuss:

Mehr

Preisliste w a r e A u f t r a g 8. V e r t r b 8. P C K a s s e 8. _ D a t a n o r m 8. _ F I B U 8. O P O S 8. _ K a s s a b u c h 8. L o h n 8. L e t u n g 8. _ w a r e D n s t l e t u n g e n S c h

Mehr

B A U R E C H T S V E R T R A G

B A U R E C H T S V E R T R A G B A U R E C H T S V E R T R A G abgeschlossen zwischen Stadtgemeinde Schwechat, 2320 Schwechat, Rathausstraße 9 im folgenden kurz Baurechtsgeberin genannt, einerseits, und Gemeinnützige Bau- u. Wohnungsgenossenschaft

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat Bericht an den Gemeinderat GZ: A 16 065484/2004/0007 A 8 30034/2006/0075 A 8 6640/2013-13 BearbeiterIn: Patrizia Monschein BerichterstatterIn:.. Graz, 16.5.2013 Betreff: Fördervereinbarung zur mittelfristigen

Mehr

Nahverkehrsknoten Puntigam eröffnet 5 + Nahverkehrsknoten Puntigam Gesamtfertigstellung. Verlängerung Straßenbahnlinie 5+

Nahverkehrsknoten Puntigam eröffnet 5 + Nahverkehrsknoten Puntigam Gesamtfertigstellung. Verlängerung Straßenbahnlinie 5+ Nahverkehrsknoten Puntigam eröffnet 5 + Nahverkehrsknoten Puntigam Gesamtfertigstellung Verlängerung Straßenbahnlinie 5+ ÖBB Die Neue Südbahn Richtung Hauptbahnhof Fahrzeit: 6 min. 64 Buslinie 64 Richtung

Mehr

Straßenbeleuchtung Steiermark Planungsgrundlagen Juni 2009 ( E r g ä n z u n g )

Straßenbeleuchtung Steiermark Planungsgrundlagen Juni 2009 ( E r g ä n z u n g ) Interne Erläuterung - Straßenbeleuchtung Steiermark Juni 2009 Ergänzung 2011 1 Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau Straßenbeleuchtung Steiermark Planungsgrundlagen Juni 2009 ( E r g ä n z u n g 2 0

Mehr

Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark Gewässerökologie Wettbewerbsteilnehmer 2013

Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark Gewässerökologie Wettbewerbsteilnehmer 2013 Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark Gewässerökologie Wettbewerbsteilnehmer 2013 Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark Gewässerökologie - Wettbewerbsteilnehmer Seite 1 von 7 Impressum Amt

Mehr

Projektinformation KREISVERKEHR B148 / B156 B148 Altheimer Straße / B156 Lamprechtshausener Straße

Projektinformation KREISVERKEHR B148 / B156 B148 Altheimer Straße / B156 Lamprechtshausener Straße Land Oberösterreich Abteilung Straßenneubau und -erhaltung Projektinformation KREISVERKEHR B148 / B156 Ausbaunotwendigkeit und Projektbegründung Im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Braunau am Inn treffen

Mehr

PLANFESTSTELLUNG. B420 Ausbau der OD Offenbach-Hundheim UNTERLAGE 11 REGELUNGSVERZEICHNIS

PLANFESTSTELLUNG. B420 Ausbau der OD Offenbach-Hundheim UNTERLAGE 11 REGELUNGSVERZEICHNIS L A N D E S B E T R I E B M O B I L I T Ä T K A I S E R S L A U T E R N UNTERLAGE 11 PLANFESTSTELLUNG REGELUNGSVERZEICHNIS B420 Ausbau der OD Offenbach- aufgestellt: Kaiserslautern, den im Kaiserslautern,

Mehr

(2) Die folgenden Dokumente sind Bestandteile des Vertrags und zwar in der angegebenen Rangordnung:

(2) Die folgenden Dokumente sind Bestandteile des Vertrags und zwar in der angegebenen Rangordnung: Werkvertrag zwischen Herrn und Frau Muster, Binningen, nachfolgend Besteller, und Topbau AG, Basel, nachfolgend Unternehmer. I. Vertragsgegenstand (1) Der Besteller überträgt dem Unternehmer nach Massgabe

Mehr

Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung

Mehr

G e m e i n d e r a t

G e m e i n d e r a t A 8/4 38952/2007 Graz, am 23.9.2010 Kosakengasse Straßenregulierung Übernahme der Tlfl. Nr. 2 (66 m²) des Finanz-, Beteiligungs- und Gdst. Nr. 16, der Tlfl. Nr. 3 (5 m²) des Liegenschauftsausschuss Gdst.Nr.

Mehr

Erfordernis der einfachen Stimmenmehrheit gem. 40 und 63 Abs 3 Steiermärkischen

Erfordernis der einfachen Stimmenmehrheit gem. 40 und 63 Abs 3 Steiermärkischen Bericht an den Gemeinderat GZ: A 14-K-822/2003-27 Betreff: 12.13.1 Bebauungsplan Am Pfangberg / Rotmoosweg 1. Änderung XVII. Bez., KG Andritz BESCHLUSS 1. Änderung Zuständigkeit des Gemeinderates gemäß

Mehr

JUBILÄUMSTAFEL. 18. Ju l i. 18: 0 0 U hr. 125 Jah re IG Met all Gaggenau 50 Jahre Le be nshilfe Ra sta tt/m ur gta l

JUBILÄUMSTAFEL. 18. Ju l i. 18: 0 0 U hr. 125 Jah re IG Met all Gaggenau 50 Jahre Le be nshilfe Ra sta tt/m ur gta l 18. Ju l i 18: 0 0 U hr 125 Jah re IG Met all Gaggenau 50 Jahre Le be nshilfe Ra sta tt/m ur gta l #01 Pizzeria Ristorante Salmen G e f ü l l t e r M o zza r e l l a m i t S p i na t u n d G a r n e l

Mehr

GZ.: A 8/ /2007 Graz, am A 10/ /2006 Projekt Hochwasserschutz Mariatrosterbach. Antrag auf Zustimmung...

GZ.: A 8/ /2007 Graz, am A 10/ /2006 Projekt Hochwasserschutz Mariatrosterbach. Antrag auf Zustimmung... GZ.: A 8/4 31685/2007 Graz, am 21.01.2010 A 10/5-10078/2006 Projekt Hochwasserschutz Mariatrosterbach Grundeinlösen und Dienstbarkeiten Finanz-, Beteiligungs- und für die Errichtung des Rückhaltebeckens

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U)

b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U) 1 0+775 Grundstückszufahrt links Eigentümer Flurstück 1086/7 2 0+775 Trinkwasserleitung Zweckverband Rennsteigwasser Neuhaus a.r. Die bestehende Zufahrt wird an gleicher Stelle Am Ortsausgang liegt eine

Mehr

G e m e i n d e r a t

G e m e i n d e r a t Stadtbaudirektion A 8/4 11771/2007 Graz, am 21.10.2010 A 10/BD-22483/2008-16 Messequartier - Infrastruktur Bauabschnitt Moserhofschlössel a) Geh- und Radwegverbindung Münzgrabenstraße - Moserhofschlössel

Mehr

Richtlinie zur Auszahlung von Zuschüssen zum Gemeindekostenanteil für Investitionen in Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen

Richtlinie zur Auszahlung von Zuschüssen zum Gemeindekostenanteil für Investitionen in Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen Richtlinie zur Auszahlung von Zuschüssen zum Gemeindekostenanteil für Investitionen in Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen I. Präambel Oberstes Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit auf niveaugleichen

Mehr

Nahverkehrsdrehscheibe Graz Hauptbahnhof - Neugestaltung Bahnhofvorplatz

Nahverkehrsdrehscheibe Graz Hauptbahnhof - Neugestaltung Bahnhofvorplatz StRH 29025/2007 Bericht betreffend die Graz, 23. September 2010 BerichterstatterIn: GR Dr. Gerhard Wohlfahrt Ö f f e n t l i c h! Bericht an den Gemeinderat Der Stadtrechnungshof hat gemäß 98 Abs 3 und

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat Bericht an den Gemeinderat GZ: A 8 19542/2006-124 Betreff: steirischer herbst festival gmbh Richtlinien für die Generalversammlung gem 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung

Mehr

AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG LANDESHOCHBAU

AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG LANDESHOCHBAU AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG LANDESHOCHBAU ORT: Litschau, Wienerstr. 9 BAUVORHABEN: Landespflegeheim, Neubau INHALTSVERZEICHNIS: KOSTENZIEL PROJEKTSBESCHREIBUNG PROJEKTBESCHREIBUNG TERMINZIEL ERRICHTUNGSKOSTEN:

Mehr

Neubau BAB Brücke über die A5 nach Eppelheim. Bürgerinformation am

Neubau BAB Brücke über die A5 nach Eppelheim. Bürgerinformation am Neubau BAB Brücke über die A5 nach Eppelheim Bürgerinformation am 26.11.2014 1. GESAMTKONZEPT DES MOBILITÄTSNETZES a) Idee des Mobilitätsnetzes: Bündelung bisher in Heidelberg und Region diskutierter Einzelprojekte

Mehr

KAUFVERTRAG [KAUFGEGENSTAND] ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN. Flughafen Wien Aktiengesellschaft Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen Sitz in Schwechat FN 42984m

KAUFVERTRAG [KAUFGEGENSTAND] ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN. Flughafen Wien Aktiengesellschaft Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen Sitz in Schwechat FN 42984m KAUFVERTRAG [KAUFGEGENSTAND] ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN Flughafen Wien Aktiengesellschaft Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen Sitz in Schwechat FN 42984m im Folgenden kurz VERKÄUFER genannt, einerseits und [Name]

Mehr

Baurecht in Eisenstadt

Baurecht in Eisenstadt Baurecht in Eisenstadt Kurzbeschreibung: Die langgezogene Liegenschaftsteilfläche der Autobahnmeisterei (Gst.-Nr. 3837/3) im Ausmaß von ca. 13.800 m² befindet sich im Süden der Landeshauptstadt Eisenstadt

Mehr

LANDESGESETZBLATT FÜR KÄRNTEN. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 18. Juli 2017

LANDESGESETZBLATT FÜR KÄRNTEN. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 18. Juli 2017 1 von 5 LANDESGESETZBLATT FÜR KÄRNTEN Jahrgang 2017 Ausgegeben am 18. Juli 2017 43. Landesgesetz: Kärntner Abgabenorganisationsgesetz, diverse Landesgesetze über Abgaben, Kärntner Objektivierungsgesetz

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat Bericht an den Gemeinderat Bearbeiterin A8: Mag.a Sandra Gessl GZ: A8 022244 2017 0008 BerichterstatterIn: Graz, 11.05.2017 Betreff: Gehsteig Aribonenstraße Budgetvorsorge in der AOG 2017 über 150.000,-

Mehr

Antrag auf Inbetriebsetzung Gas Netzanschluss Messeinrichtung

Antrag auf Inbetriebsetzung Gas Netzanschluss Messeinrichtung Frau Herr Fira Vornae Nachnae Straße und Hausnuer () bei Fira: Nae der Fira bei Fira: Registergericht/-nuer () Straße und Hausnuer (Rechnungsanschrift) Terinwunsch: (tt//jjjj) Ich beauftrage die Hertener

Mehr

Informationsveranstaltung 3. März 2015 Konferenzzentrum beim Hotel Weitzer. Griesplatz. Stadt Graz Graz-Rathaus 8010

Informationsveranstaltung 3. März 2015 Konferenzzentrum beim Hotel Weitzer. Griesplatz. Stadt Graz Graz-Rathaus 8010 Informationsveranstaltung 3. März 2015 Konferenzzentrum beim Hotel Weitzer Griesplatz Stadt Graz Graz-Rathaus 8010 Ablauf des heutigen Abends Begrüßung Bürgermeister Siegfried Nagl Gestaltungspotentiale

Mehr

Städtebaulicher Vertrag

Städtebaulicher Vertrag Anlage zur DS 0240 Städtebaulicher Vertrag Zwischen der Stadt Voerde, nachstehend Stadt genannt und, nachfolgend Antragsteller genannt, wird der folgende städtebauliche Vertrag gemäß 11 BauGB geschlossen:

Mehr

Übertragener Wirkungsbereich Gemeindestraßen und Landesstraßen V E R O R D N U N G

Übertragener Wirkungsbereich Gemeindestraßen und Landesstraßen V E R O R D N U N G Mag.Zl.: SV 08/114/18 Übertragener Wirkungsbereich Gemeindestraßen und Landesstraßen Domplatz, Paulitschgasse 13 T +43 463 537-3338 F +43 463 537-6246 gudrun.svenda@klagenfurt.at www.klagenfurt.at Sachbearbeiterin:

Mehr

Baurechtsliegenschaft in der KG Seebach Teilfläche ABM Villach-Zauchen

Baurechtsliegenschaft in der KG Seebach Teilfläche ABM Villach-Zauchen Baurechtsliegenschaft in der KG Seebach Teilfläche ABM Villach-Zauchen Kurzbeschreibung: Die Liegenschaftsteilfläche der Autobahnmeisterei Villach-Zauchen (KG 75446 Seebach, EZ 1844, Gst.-Nr. 597) im ungefähren

Mehr

JAGDPACHTVERTRAG FÜR EIN EIGENJAGDGEBIET. (Vor- und Familienname und Anschrift des Pächters/Bezeichnung und Anschrift der Jagdgesellschaft)

JAGDPACHTVERTRAG FÜR EIN EIGENJAGDGEBIET. (Vor- und Familienname und Anschrift des Pächters/Bezeichnung und Anschrift der Jagdgesellschaft) JAGDPACHTVERTRAG FÜR EIN EIGENJAGDGEBIET (Vor- und Familienname und Anschrift des Verpächters) als Verpächter und (Vor- und Familienname und Anschrift des Pächters/Bezeichnung und Anschrift der Jagdgesellschaft)

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat Bericht an den Gemeinderat Bearbeiter: Dipl.-Ing. Gerald Maurer BerichterstatterIn: GZ: A10/BD-033361/2014 Graz, 24. Juni 2014 Holding Graz Services BA 48 Kläranlage Gössendorf, Erneuerung diverser Anlagenteile

Mehr

Bericht an den Gemeinderat GZ: A /

Bericht an den Gemeinderat GZ: A / Bericht an den Gemeinderat GZ: A 8 21795/2006-113 Betreff: MCG Graz e. gen. o. Generalversammlung Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967;

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Ho 124 - Feuerwache Kirchhörde - 11. Änderung des B-Plans Auftrag und Beurteilungsgrundlagen Durch die 11. Änderung des Bebauungsplans Ho 124 (Anlage 1) soll

Mehr

Kanalbaumaßnahme Buchholzstraße

Kanalbaumaßnahme Buchholzstraße Kanalbaumaßnahme Buchholzstraße hier: Verkehrskonzept für Los 3 Mülheimer Straße/HWR Kieppemühle Dr.-Ing. Stefan Sommer Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH Essen/Bergisch Gladbach 0201-73 00 88 0172 25

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat Bericht an den Gemeinderat BearbeiterIn: MMag. Andreas Harb GZ: A 5 423/2016 BerichterstatterIn:. Betreff: Mobile Soziale Dienste 2016 - Aufwandsgenehmigung i.h.v. 2.600.000,-- auf der FIPOS. 1.42910.728400

Mehr

AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG LANDESHOCHBAU

AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG LANDESHOCHBAU AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG LANDESHOCHBAU ORT: BAUVORHABEN: Zubau INHALTSVERZEICHNIS: KOSTENERMITTLUNG PROJEKTSBESCHREIBUNG PROJEKTABLAUF BISHER TERMINZIEL ERRICHTUNGSKOSTEN: PB.: 01.10.2005 11.000.000,--

Mehr

2. Die Bereitschaftsdienstentgelte ( 12 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte/VKA) erhöhen sich entsprechend der Ziffer 1

2. Die Bereitschaftsdienstentgelte ( 12 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte/VKA) erhöhen sich entsprechend der Ziffer 1 Erstes Angebot der VKA im Rahmen der Tarifrunde 2019 zum TV-Ärzte/VKA für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (Marburger Bund hat darüber bisher (noch) nicht verhandelt) Die Vereinigung

Mehr

A 8/4 756/2001 Graz, am Burgring; Gdst. Nr. 378 und Nr. 381, EZ 507,

A 8/4 756/2001 Graz, am Burgring; Gdst. Nr. 378 und Nr. 381, EZ 507, A 8/4 756/2001 Graz, am 21.10.2010 Burgring; Gdst. Nr. 378 und Nr. 381, EZ 507, KG 63101 Innere Stadt Finanz-, Beteiligungs- und Dienstbarkeit zur Errichtung einer Liegenschaftsausschuss: Wasserversorgungsleitung

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat GZ.: A 10/2-K-44.340/2006 Bauabschnitt 120 Kanalsanierung Krottendorferstrasse - Loewegasse Projektsgenehmigung über EUR 1.030.000 excl. Ust. VASt. 5/85100/004330 Graz, am 31.03.2006 Bearbeiter: Peter

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Privatzimmerförderung De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel

Mehr

Leihvertrag. (genaue. (Nennung des Ansprechpartners mit. und (genaue. (Nennung des Ansprechpartners mit

Leihvertrag. (genaue. (Nennung des Ansprechpartners mit. und (genaue. (Nennung des Ansprechpartners mit Leihvertrag zwischen (genaue Bezeichnung des Leihgebers, Postanschrift), vertreten durch (Nennung des Ansprechpartners mit Kontaktdaten), im Folgenden kurz Leihgeber genannt, einerseits und (genaue Bezeichnung

Mehr

Antrag Nr. 405/2014 Busringlinie über den Zubringer St.-Peter-Gürtel bzw. das Einkaufszentrum Graz Ost am St.-Peter-Gürtel hin zum Murpark

Antrag Nr. 405/2014 Busringlinie über den Zubringer St.-Peter-Gürtel bzw. das Einkaufszentrum Graz Ost am St.-Peter-Gürtel hin zum Murpark Frau Gemeinderätin Ingrid Heuberger Eintrachtgasse 83 8041 Graz Graz, 14. Okt. 2014 GZ.: Präs. 9085/2014-120 Antrag Nr. 405/2014 Busringlinie über den Zubringer St.-Peter-Gürtel bzw. das Einkaufszentrum

Mehr

Zweckvereinbarung über die Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrhauses

Zweckvereinbarung über die Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrhauses Zweckvereinbarung über die Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrhauses P r ä a m b e l Die Gemeinden Dachsbach und Gerhardshofen sind sich bewusst, daß der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst

Mehr

Stellungnahme 5/2013 zu den Themen

Stellungnahme 5/2013 zu den Themen Stellungnahme 5/2013 zu den Themen Verlängerung Straßenbahnlinie 7 sowie Umgestaltung und Neuorganisation Riesplatz und Ausbau und Umgestaltung der Landesstraßen B65 und L324 (Projektprüfungen) Verlängerung

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALOIS GRUBER, 05.04.1933 LKW-BAUSTELLEN-REIFENWASCHANLAGEN A-5611 GROSSARL 17 1 1. Präambel: Herr Alois Gruber (Verkäufer) hat Reifenwaschanlagen entwickelt und dazu Bauanleitungen

Mehr

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen

Mehr

B e r i c h t an den G e m e i n d e r a t

B e r i c h t an den G e m e i n d e r a t A 8-23954/2006-3 Graz, am Kanalisierung Am Ölberg, BA 127, Voranschlags-, Finanz- und Annahme des Förderungsvertrages Liegenschaftsausschuss: des Bundesministeriums für Land- und BerichterstatterIn: Forstwirtschaft,

Mehr

GESTATTUNGSVERTRAG. Wohnungsgenossenschaft EINHEIT eg Chemnitz Alfred-Neubert-Straße Chemnitz. - im Nachfolgenden Genossenschaft genannt -

GESTATTUNGSVERTRAG. Wohnungsgenossenschaft EINHEIT eg Chemnitz Alfred-Neubert-Straße Chemnitz. - im Nachfolgenden Genossenschaft genannt - GESTATTUNGSVERTRAG Zwischen der Wohnungsgenossenschaft EINHEIT eg Chemnitz Alfred-Neubert-Straße 17 09123 Chemnitz gesetzlich vertreten durch: - im Nachfolgenden Genossenschaft genannt - und «Pos_Ort_Vertrag_Bez»

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat Bericht an den Gemeinderat Bearbeiter: Martin Bauer BerichterstatterIn:.. GZ: A 10/8 009341/2013/0013 Graz, 12. Dezember 2013 Betreff: Errichtung und Betrieb der S-Bahn Haltestelle Graz Liebenau-Murpark,

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU )

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) 1. ANGEBOT, BEARBEITUNGSZEITRAUM 1.1. Das Angebot der JKU beschreibt

Mehr

Straßenbahn-Ausbaukonzept für Graz

Straßenbahn-Ausbaukonzept für Graz Forum MEHR ZEIT FÜR GRAZ Graz_6.3.2012 Straßenbahn-Ausbaukonzept für Graz Martin Kroißenbrunner / Stadt Graz - Verkehrsplanung 11.11.2011 Straßenbahnausbau in Graz Inhalte: Entwicklung/1. Ausbaustufe Grundlagen

Mehr

G e m e i n d e r a t

G e m e i n d e r a t A 8/4 756/2001 Graz, am 21.10.2010 Burgring Einräumung einer Dienstbarkeit Finanz-, Beteiligungs- und Nr. 380 und Nr. 381, EZ 507, Liegenschaftsausschuss: KG 63101 Innere Stadt zur Errichtung einer Fernwärmeleitung

Mehr

Nutzungsvertrag. zwischen. - im folgenden Anlagenbetreiber - und. - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel

Nutzungsvertrag. zwischen. - im folgenden Anlagenbetreiber - und. - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel Nutzungsvertrag zwischen - im folgenden Anlagenbetreiber - und - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel Der Anlagenbetreiber beabsichtigt, im Rahmen einer von ihm geplanten Solaranlage nach Vorliegen

Mehr

Au-Pair-Vermittlungsvertrag - Gastfamilie

Au-Pair-Vermittlungsvertrag - Gastfamilie - 1 - Au-Pair-Vermittlungsvertrag - Gastfamilie abgeschlossen am heutigen Tag zwischen dem/der VermittlerIn Name: Adresse: Telefonnummer/Faxnummer/e-mail Adresse: und der Gastfamilie, vertreten durch Name:

Mehr

MUSTERVERTRAG PREKARIUM 12

MUSTERVERTRAG PREKARIUM 12 MUSTERVERTRAG PREKARIUM 12 abgeschlossen am heutigen Tage zwischen: vertreten durch 3 als Prekariumsgeber in weiterer Folge so genannt sowie vertreten durch als Prekariumsnehmer 4 in weiterer Folge auch

Mehr

VEREINBARUNG FÜR PROJEKTBEZOGENES SPONSORING

VEREINBARUNG FÜR PROJEKTBEZOGENES SPONSORING VEREINBARUNG FÜR PROJEKTBEZOGENES SPONSORING abgeschlossen zwischen Medizinischen Universität Graz Auenbruggerplatz 2 A-8036 Graz (im Folgenden Sponsor ) (im Folgenden MUG ) wie folgt: 1 Gegenstand und

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat Bericht an den Gemeinderat Bearbeiter: Martin Bauer BerichterstatterIn:.. GZ: A10/8-9341/2013-5 Graz, 13. Juni 2013 GZ: A 8 6640/2013-19 Betreff: Fahrplanverdichtung bei den Straßenbahnlinien 1 und 7,

Mehr

A1 Telekom Austria AG PF Wien

A1 Telekom Austria AG PF Wien GZ: 2015-0114-0483/5 *146128* *146296* GZ: 2015-0114-0483/5 PF1001 1011 Wien ,, 1020 Wien - GZ: 2015-0114-0483/5 Hermann Harald T: +43 664 8113767 E-Mail: harald.hermann@kaim.at GZ: 2015-0114-0483/5 Leitungsrecht

Mehr

K O M P O S I T I O N S A U F T R A G

K O M P O S I T I O N S A U F T R A G K O M P O S I T I O N S A U F T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name/Firma: Adresse: Telefonnummer: E-Mail Adresse: Kontoverbindung: im Folgenden kurz Auftraggeber, einerseits,

Mehr

GRUNDSATZ-INFRASTRUKTURNUTZUNGSVERTRAG ( GRUNDSATZ-INV )

GRUNDSATZ-INFRASTRUKTURNUTZUNGSVERTRAG ( GRUNDSATZ-INV ) GRUNDSATZ-INFRASTRUKTURNUTZUNGSVERTRAG ( GRUNDSATZ-INV ) Muster für Zugangsberechtigte gemäß 1 Abs. 12 ERegG, gültig für Leistungen in der Netzfahrplanperiode 2020 Die DB Netz Aktiengesellschaft, vertreten

Mehr

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker

Mehr

18 (1a) - B a u a n s u c h e n gemäß 14 in Verbindung mit 18 (1a) NÖ Bauordnung 2014

18 (1a) - B a u a n s u c h e n gemäß 14 in Verbindung mit 18 (1a) NÖ Bauordnung 2014 BAUWERBER: Name Post-Anschrift PLZ Ort Telefon Mobil Email An die Stadtgemeinde Bad Vöslau Baubehörde Schloßplatz 1 Die Übermittlung ist unbedingt im Original erforderlich. 2540 Bad Vöslau Bad Vöslau,

Mehr

Bundesstraße Nr. 518

Bundesstraße Nr. 518 Vereinbarung zwischen der Stadt Wehr, vertreten durch Bürgermeister Michael Thater, nachstehend Stadt genannt, der Gemeinde Hasel, vertreten durch Bürgermeister Helmut Kima, nachstehend Gemeinde genannt,

Mehr

A 14 K-908/ Graz, am Dok: 3.0 Vorbehaltsfl /GR Ber 3.0 FLÄCHENWIDMUNGSPLAN 2002 DI Rogl/Hö DER LANDESHAUPTSTADT GRAZ

A 14 K-908/ Graz, am Dok: 3.0 Vorbehaltsfl /GR Ber 3.0 FLÄCHENWIDMUNGSPLAN 2002 DI Rogl/Hö DER LANDESHAUPTSTADT GRAZ Stadtplanungsamt A 14 K-908/2006-1 Graz, am 29.3.2006 Dok: 3.0 Vorbehaltsfl /GR Ber 3.0 FLÄCHENWIDMUNGSPLAN 2002 DI Rogl/Hö DER LANDESHAUPTSTADT GRAZ Aufhebung der Vorbehaltsflächen Nr. 6A Kirchbergstraße

Mehr

Campus der Generationen Erweiterungsneubau der Regionalschule Schwaan

Campus der Generationen Erweiterungsneubau der Regionalschule Schwaan Capus der Generationen Erweiterungsneubau der Regionalschule Schwaan 22,30 39,88 Vorstellung Planungsstand vo 11. Februar 2016 22,3 39,8 8 0 Capus der Generationen Erweiterungsneubau der Regionalschule

Mehr

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Stadt Heilbronn - Amt 37 Feuerwehr - Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Zwischen der Stadt Heilbronn, vertreten durch das Kommando der Feuerwehr Heilbronn, - nachstehend Stadt genannt - und

Mehr

Übersicht über die systematischen Hauptgruppen

Übersicht über die systematischen Hauptgruppen Ü ü H 1-9: A G 1 B 2 N 3 F 4 A T 5 I I A (D, M, H) 6 W Z 7 Z ( S), Z 10-19: W W 10 S G W 11 G G, G 12 G G G, 13 G G G, N, Lä 14 G G G, N, Lä 15 O G 16 B, A M 17 G Pä / G U / L S G 1 20-29: U E 20 D W öß

Mehr

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus

Mehr