Antrag Nr. 405/2014 Busringlinie über den Zubringer St.-Peter-Gürtel bzw. das Einkaufszentrum Graz Ost am St.-Peter-Gürtel hin zum Murpark

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1 Frau Gemeinderätin Ingrid Heuberger Eintrachtgasse Graz Graz, 14. Okt GZ.: Präs. 9085/ Antrag Nr. 405/2014 Busringlinie über den Zubringer St.-Peter-Gürtel bzw. das Einkaufszentrum Graz Ost am St.-Peter-Gürtel hin zum Murpark Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! In der GR.-Sitzung am stellten Sie einen Antrag betreffend Busringlinie über den Zubringer St.-Peter-Gürtel bzw. das Einkaufszentrum Graz Ost am St.-Peter-Gürtel hin zum Murpark. Hiezu hat die Präsidialabteilung eine Stellungnahme der A10/8 eingeholt: siehe Beilage. Ich bitte Sie, diese Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Beilage

2 Magistratsdirektion Präsidialamt z. Hd. Herrn Wolfgang Polz Abteilung für Verkehrsplanung Europaplatz Graz Tel.: Fax: BearbeiterIn: Martin Bauer Tel.: UID: ATU , DVR: Parteienverkehr: nach Vereinbarung GZ: A 1O/ /2014/0004 GR-Antrag 405/14 Busringlinie über den Zubringer St. Peter Gürtel bzw. das Einkaufszentrum Graz Ost am St. Peter Gürtel hin zum Murpark Graz, Frau Gemeinderätin Ingrid Heuberger hat in der Gemeinderatssitzung vom 10. April 2014 folgenden GR-Antrag eingebracht: Die zuständigen Magistratsabteilungen werden beauftragt, unter Einbindung der Holding Graz Linien nutzerfreundliche Anbindung des beschriebenen Wohn- und Gewerbegebiets an das öffentliche Verkehrsnetz zu erarbeiten sowie dem Gemeinderat einen Bericht bis längstens der Septembersitzung vorzulegen. Zur Beantwortung des gegenständlichen GR-Antrages wird mir von der Abteilung für Verkehrsplanung folgende Stellungnahme weitergeleitet. Das Siedlungsgebiet Lambergweg, Raabweg, Tiefentalweg und Eichäckerweg, sowie EKZ Graz Ost am St. Peter Gürtel wird derzeit schon durch die Buslinie 75U erschlossen. Das Fahrplanangebot und die daraus resultierende Bedienungsqualität des öffentlichen Verkehrs im Grazer Stadtgebiet unterteilt sich, nach einer von den Abteilungen A 10/8 und A 14 erstellten Bewertungsskala, in sechs Qualitätskategorien: Kategorie Angebot innerstädtische Qualität Intervalle bis 10 Minuten, Bedienung von Betriebsbeginn bis -ende innerstädtische Qualität, zeitliche Mängel Intervalle bis 10 Minuten, Bedienung mit zeitlichen Mängeln städtische Qualität Intervalle von 11 bis 20 Minuten, Bedienung von Betriebsbeginn bis -ende städtische Qualität, zeitliche Mängel Intervalle von 11 bis 20 Minuten, Bedienung mit zeitlichen Mängeln geringere Qualität, zum Teil Taktverkehr Intervalle über 20 Minuten, ganzjähriger Betrieb, evtl. Taktverkehr geringere Qualität, zeitliche Mängel Intervalle über 20 Minuten, kein Taktverkehr, zeitliche Mängel

3 Das Siedlungsgebiet Lambergweg, Raabweg, Tiefentalweg und Eichäckerweg, sowie das EKZ Graz Ostl welche durch die Buslinie 75U erschlossen werden, weisen ein ÖV-Angebot der Qualitätsstufe Kategorie 5 (mit einer geringere Qualität, zum Teil Taktverkehr) auf. In der nachfolgenden Tabelle sind die im Einzugsgebiet der Linie 75U vergleichbaren Grazer Stadtgebiete und deren ÖV- Angebotsqualität im Istzustand als auch in einer möglichen zukünftigen Soll Qualität, dargestellt. Linie Abschnitt Einwohner Abschnitt [m] EW / km Qualität Istzustand Qualität 41 Radegunderstraße Seminarstraße nach Bedarf nach Bedarf 43 Viktor-Zack-Weg nach Bedarf nach Bedarf 45 Rohrerberg nach Bedarf nach Bedarf 47 Kalkleiten nach Bedarf nach Bedarf 48 Thal Ziegelstraße Oberandritz Waltendorfer Hauptstraße Ruckerlberg Gradnerstraße Stiftingtal Petersbergen Petri Au Harmsdorf /76U St. Peter Hauptstraße Liebenauer Hauptstraße U Messendorf Rudersdorf Platte nach Bedarf nach Bedarf 83 Mariagrün nach Bedarf nach Bedarf 85 Eggenberg / Gösting Soll Für die Grundlage der Bewertung einer vergleichbaren standardisierten ÖV-Erschließung des Grazer Stadtgebietes und somit deren Siedlungsgebiete würden Kriterien gelten: Als Mindestbedienungsqualität im öffentlichen Verkehr der Stadt Graz sollte zukünftig eine städtische Qualität der Kategorie 3 angeboten werden. Dies bedeutet, Intervalle von 11 bis 20 Minuten (in der Regel 15 Takt), Bedienung von Betriebsbeginn (spätestens 6:00 Uhr) bis Betriebsende (z.b. als Anschlusslinie zu einer Straßenbahn sollte der letzte Jakominiplatzkurs um 23:30 gewährleistet sein). Betrieb von Montag bis Sonntag keine zeitliche Einschränkung (außer in der betriebsfreien Zeit von rd. 00:00 bis 06:00 Uhr). Als Mindesteinzugsgebiet (300 m Radius um die Haltestellen) für einen städtischen öffentlichen Verkehr sollte ein Einzugsgebiet von mindestens 500 Einwohnern je Kilometer Streckenlänge der jeweiligen ÖV-Linie gewährleistet sein. Ab einen Wert von rd Einwohnern je Kilometer Streckenlänge sollte eine ÖV-Erschließung der Qualitätsstufe Kategorie 1 zur Anwendung kommen. Siedlungsgebiete die mit einem akzeptablen Fußweg (Einzugsbereich von rd. 500 m) durch einen bestehenden öffentlichen Verkehr erschlossen werden, sollen in den Schwachlastzeiten (Abend und Wochenende) nicht zusätzlich durch eine zusätzliche ÖV-Linie bedient werden. Seite 2

4 Fazit die Einwohnerdichte im betroffenen Einzugsgebiet der Buslinie 75U weist einen Wert von rd. 250 Personen je Kilometer auf und rechtfertigt im Vergleich mit anderen vergleichbaren Grazer Siedlungsgebieten keine Verdichtung des Fahrplanangebotes auf der betroffenen Buslinie. Von der Abteilung für Verkehrsplanung wird daher empfohlen das derzeitige Fahrplanangebot auf der Buslinie 75U beizubehalten. Von der Abteilung für Verkehrsplanung ist noch anzumerken, dass sich die Stadt Graz auf einem Budgetkonsolidierungskurs befindet, der ein genaues Abwägen von Kosten und Nutzen vor allem bei langfristigen, jährlich zu leistenden Betriebskosten wie jenen des öffentlichen Verkehrs erforderlich macht. In den kommenden Jahren sind aufgrund der anhaltenden Fahrgaststeigerungen sowohl im Bereich der bestehenden städtischen Linien, als auch durch die zukünftigen Siedlungsentwicklungen weitere Investitionen in die Infrastruktur und auch in den Betrieb, des öffentlichen Verkehrs erforderlich. Es gibt derzeit weder eine städtebauliche Entwicklung im angesprochenen Siedlungsbereich der Buslinie 75U die eine Verdichtung des Fahrplanangebotes erforderlich machen würde, noch sprechen die Auslastungs- bzw. die Besetzungszahlen in den Bussen für eine derartige kostenintensive Maßnahme. Der Bearbeiter: Martin Bauer Der Abteilungsvorstand: DI Martin Kroißenbrunner Der Stadtbaudirektor: Bertram Werle Der Stadtsenatsreferent: Mag. (FH) Mario Eustacchio: Bauer Martin CN=Bauer Martin,O=Magistrat Graz,L=Graz,ST=Styria,C=AT T10:39:30+02:00 Nach Unterfertigung ergeht das Schreiben an: Hr. Polz A 10/BD Seite 3

5 Kroißenbrunner Martin CN=Kroißenbrunner Martin,O=Magistrat Graz,L=Graz, ST=Styria,C=AT T09:03:01+02:00 Werle Bertram CN=Werle Bertram,O=Magistrat Graz,L=Graz,ST=Styria,C=AT T14:48:36+02:00 Eustacchio Mario CN=Eustacchio Mario,O=Magistrat Graz,L=Graz,ST=Styria, C=AT T12:22:44+02:00

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