Verbandsgemeinde Freinsheim. Bobenheim am Berg Dackenheim Erpolzheim Freinsheim Herxheim am Berg Kallstadt Weisenheim am Berg Weisenheim am Sand

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1 Amtsblatt Verbandsgemeinde Freinsheim Deutsche Weinstraße Jahrgang 37, Nr. 13 KW 13 Donnerstag, den 1. April 2010 Bobenheim am Berg Dackenheim Erpolzheim Freinsheim Herxheim am Berg Kallstadt Weisenheim am Berg Weisenheim am Sand Frohe Ostern, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, einen für unsere Region ungewöhnlich langen und kalten Winter haben wir hinter uns gelassen. Nun steht der langersehnte Frühling in der Tür. Mit den wärmeren Temperaturen beginnt die Freiluftsaison, die mit der Möglichkeit zum Radfahren, Spazieren gehen und anderen Aktivitäten in der Natur aufwartet. Unter dem Motto Die Verbandsgemeinde Freinsheim blüht auf fand im vergangenen Jahr der Betriebsausflug der Verbandsgemeindeverwaltung statt. Ein Ziel war es, die Ortsgemeinden bei ihren Bemühungen zu unterstützen, die Ortseingänge schön und attraktiv zu gestalten. Hierzu wurden knapp Blumenzwiebeln durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gepflanzt. Nunmehr können wir erfreut feststellen, dass fast alle Osterglocken angewachsen sind und mit ihrem kräftigen gelb einen weiteren Farbakzent an den Ortseingängen, Fahrbahnteilern und Grünstreifen in den Ortsgemeinden setzen. Gelb ist nicht nur eine Signalfarbe. Ihr wird auch eine aufheiternde und zugleich ausgleichende Wirkung zugeschrieben. Sie ist gleichzeitig Ansporn, die graue Jahreszeit hinter sich zu lassen und der bekannten Frühjahrsmüdigkeit entgegenzuwirken. Möge diese Energie auf alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde übergehen. Wir wünschen frohe Ostern Ihr Wolfgang Quante Bürgermeister der Verbandsgemeinde und die Beigeordneten Elke Schanzenbächer, Ronald Becker und Friedrich Hofmann sowie die Ortsbürgermeister Dietmar Leist, Bobenheim am Berg Edwin Schrank, Dackenheim Alexander Bergner, Erpolzheim Jürgen Oberholz, Freinsheim Heinrich Hartung, Herxheim am Berg Günter Person, Kallstadt Georg Blaul, Weisenheim am Berg Dieter Helt, Weisenheim am Sand

2 Freinsheim Donnerstag, den 1. April 2010 Seite 2 Wichtiges auf einen Blick Feueralarm/Notruf 112/110 Notfallrufe Rettungsdienst - Notarzt - DRK Bad Dürkheim Tel.: 06322/ Vergiftungsfälle: Giftnotrufzentrale Mainz Tel.: 06131/ Schutzpolizeiinspektion Bad Dürkheim Tel.: 06322/9630 Krankenhäuser: Evang. Krankenhaus, Bad Dürkheim Tel.: 06322/6070 Kinderklinik St. Anna-Stift, Ludwigshafen Tel.: 0621/57021 Unfallklinik LU-Oggersheim Tel.: 0621/68101 Kreiskrankenhaus, Grünstadt Tel.: 06359/8090 Städt. Krankenhaus, Frankenthal Tel.: 06233/7711 Ärztliche Bereitschaftsdienste Freinsheim, Weisenheim/Sand und Umgebung Notfalldienstzentrale Bad Dürkheim-Freinsheim, Dr. Kaufmann-Straße, Bad Dürkheim, Tel.: 06322/19292 Mittwoch Uhr bis Donnerstag, Uhr An Feiertagen Uhr bis Uhr Folgetag Wochenende: Freitag Uhr bis Montag, Uhr Bobenheim am Berg Ärztliche Notdienstzentrale Grünstadt und Umgebung Kreiskrankenhaus Grünstadt, Tel.: 06359/19292 ab Samstag Montag 8.00 Uhr, feiertags ab 8.00 Uhr-Folgetag 8.00 Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst - Samstag Uhr, Sonn- und Feiertage Uhr 02./03.04, ZA. Overwien, Friedrich-Pietzsch-Str. 15, Friedelsheim, Tel.: 06322/ / Dr. Gergen, Herrenstr. 10, Freinsheim, Tel.: 06353/6770 Augenärztlicher Notdienst zu erfragen unter Tel.: 06232/ Notdienst der Apotheken plus Postleitzahl des Standortes Ein Anruf der Nummer 01805/ aus dem deutschen Festnetz kostet lediglich 0,14 EUR pro Minute. Die Gebühren für Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind anbieterabhängig. Auch auf der Website der Landesapothekerkammer ( steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur Verfügung. Tierärztlicher Notfalldienst Unter der Tel.-Nr.des Haustierarztes zu erfragen. Stromversorgung In allen Orten der VG Freinsheim: Pfalzwerke AG, Netzteam Maxdorf, Voltastr. 1, Maxdorf, Tel.: 06237/ ; Fax: 06237/ Bei Störungen im Stromnetz : 0800/ Gasentstörung Bobenheim/Bg., Erpolzheim, Freinsheim, Herxheim/Bg., Kallstadt, Weisenheim/Bg., Weisenheim/Sd.: Pfalzgas GmbH, Frankenthal Gasentstörung: Tel. 0800/ Öffnungszeiten der Grünschnittsammelstellen Weisenheim/Sd.: Dienstag und Donnerstag Uhr Samstag Uhr Herxheim/Bg.: Freitag Uhr Samstag Uhr Amtsblatt - in eigener Sache Telefonische Auskünfte: 06353/ , Frau Schmitt (Mi. und Do. nachmittag) Telefax: 06353/ , amtsblatt@vg-freinsheim.de Redaktionsschluss für das Amtsblatt: donnerstags Uhr Verbandsgemeindeverwaltung Telefon: 06353/ Telefonzentrale und Bürgerbüro 06353/ Bürgertelefon- Anregungen-Ideen-Beschwerden Telefax: 06353/ Telefonzentrale und Bürgerbüro 06353/ Bürgermeister 06353/ Bauen und Liegenschaften Internet: Verwaltung@vg-freinsheim.de Die Mitarbeiter erreichen Sie direkt unter dem jeweiligen Nachnamen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung: Bürgerbüro (allgemeine Auskünfte, Pass-, Ausweis- und Führerscheinangelegenheiten, Lohnsteuerkartenänderungen, Hundesteueran- und abmeldungen, Ausgabe Wertstoffsäcke, Fundsachen, Auskünfte Gewerbeund Verkehrszentralregister, Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung) Montag 8.00 bis Uhr Dienstag 8.00 bis Uhr Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag 8.00 bis Uhr Freitag 8.00 bis Uhr (durchgehend geöffnet) Fachbereiche: (Zentrale Angelegenheiten, Bürgerdienste, Finanzen, Bauen und Liegenschaften, VG-Werke) Montag bis Freitag bis Uhr Mittwochs bis Uhr Bitte beachten Sie: Bei Bauangelegenheiten wird häufig eine umfassende Beratung gewünscht. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, unter Telefonnummer 06353/ zuvor einen Termin zu vereinbaren. Sprechzeiten des Bezirksbeamten Polizeioberkommissar Georg Kwiatkowski Sprechzeiten nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Festnetz: 06322/ Handy: 0175/ oder pibad_duerkheim@polizei.rlp.de Sprechzeiten der kommunalen Vollzugsbediensteten Bernd Arnold / Aram Joseph Unsere Sprechzeiten sind: Montags von 09:00-12:00 Uhr Mittwochs von 15:00-18:00 Uhr Freitags von 10:00-12:00 Uhr Festnetz: 06353/ H. Arnold Handy: Fax: 06353/ H. Joseph Handy: vollzugsdienst@vg-freinsheim.de Schiedsmann: Dieter Fesser Terminvereinbarung Tel.: 06353/8182. Beratungsstelle für allein Erziehende und Frauen Frau Aldenhoven-Krauß Tel.: 06353/ Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Frau Aldenhoven-Krauß Tel.: 06353/ Nachbarschaftshilfe Tel.: 06322/ Impressum: Herausgeber: Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim. Verantwortlich für den amtl. Teil, Nachrichten und Hinweise: Wolfgang Quante, Bürgermeister. Verlag und verantwortlich für Anzeigen: Fieguth-Verlag GmbH & Co. KG, Rainer Zais, Friedrichstraße 59, Neustadt, Telefon , Fax , Anzeigen@amtsblatt.net. Druck: GreiserDruck GmbH & Co. KG, Rastatt. Anzeigen im Amtsblatt: Fieguth-Verlag Kostenlose Zustellung wöchentlich donnerstags, Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung gegen Erstattung der Versandkosten.

3 Seite 3 Donnerstag, den 1. April 2010 Freinsheim 15 Jahre Partnerschaft mit der Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße Vom 17. bis 19. März 2010 besuchte eine sechsköpfige Delegation aus der Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße, Landkreis Nördliches Weimarer Land die Verbandsgemeinde Freinsheim. Anlass war das 15-jährige Jubiläum der Partnerschaft zwischen beiden kommunalen Gebietskörperschaften. Im November 1995 wurde diese kommunale Zusammenarbeit auf der Ebene der Mandatsträger und der Verwaltungen ins Leben gerufen. Ziele waren und sind, den Informationsaustausch in allen Aufgabenbereichen der Kommunalverwaltung zu fördern, von den Erfahrungen der jeweils anderen Verwaltungsbehörde zu profitieren und ein gegenseitiges Hospitieren der Mitarbeiter und Auszubildenden zu ermöglichen. Zwischenzeitlich haben sich neben der kommunalen Partnerschaft diverse persönliche Beziehungen und Freundschaften entwickelt, die die Zusammenarbeit und die Kommunikation weiter festigen. Zur Feier des kleinen Jubiläums fand eine Abendveranstaltung im Bürgerhaus Erpolzheim statt, an der neben der Delegation aus Thüringen auch Mitglieder des Verbandsgemeinderates und der Verbandsgemeindeverwaltung teilnahmen. Im Verlauf der Veranstaltung wurde der langjährige Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft und Mitbegründer der Partnerschaft, Ulrich Müller, verabschiedet. Er wechselt Mitte des Jahres in den Ruhestand. Der Abend wurde vor allem zum Erfahrungsaustausch genutzt. Dabei wurde auch das Thema Dorferneuerung beleuchtet, zu dem Christoph Bökenbrink vom Ingenieurbüro WSW aus Kaiserslautern einen Fachvortrag hielt. Der zweite Tag des Besuches bot die Gelegenheit zum Gespräch zwischen den Verwaltungsmitarbeitern. Speziell die Erfahrungen aus der Umsetzung des neuen Haushaltswesens (Doppik) interessierten die Besucher aus den neuen Bundesländern. Dort steht die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik unmittelbar bevor. Darüber hinaus fand ein reger Informationsaustausch in den Themenbereichen Gebäude- und Liegenschaftsmanagement sowie Friedhofswesen statt. Parallel hierzu besuchten die politischen Vertreter unter Leitung von Bürgermeister Wolfgang Quante und der Ersten Beigeordneten Elke Schanzenbächer diverse Einrichtungen in der Verbandsgemeinde. Dabei standen die Kindertagesstätte Erpolzheim, das Feuerwehrgerätehaus Freinsheim und die Ganztagsschule Weisenheim am Sand im besonderen Focus der Besucher. Den Abschluss des Arbeitsbesuches bildete eine gemeinsame Besprechung zum Umgang mit dem demographischen Wandel, der beide Gebietskörperschaften vor neue Probleme stellt. Diskutiert wurde u. a. wie die Kommunalverwaltung sich weiterentwickeln kann, um den sich verändernden Randbedingungen u. a. im Sozial- und Finanzbereich gerecht zu werden. Gemeinschaftsvorsitzender Müller und Bürgermeister Quante zogen zum Abschluss des Arbeitsbesuches ein sehr positives Fazit zur gemeinsamen Partnerschaft. Beide werden sich auch in Zukunft für den Erhalt und die Fortsetzung der Zusammenarbeit, von der beide Verwaltungen profitieren können, einsetzen. Bürgermeister Wolfgang Quante verabschiedet den Gemeinschaftsvorsitzenden und Mitbegründer der Partnerschaft Ulrich Müller. Teilnehmer der Abendveranstaltung im Bürgerhaus Erpolzheim; erste Reihe: Ingrid Schulze (1. v. l.) und Bürgermeister Wolfgang Quante sowie Ronny Funk-Löbe (2. v. l.) Gemeinschaftsvorsitzender Ulrich Müller, Sabine Polster und Nadine Hopfgarten (VG Ilmtal-Weinstraße)

4 Freinsheim Donnerstag, den 1. April 2010 Seite 4 Beschwingte Operettenklänge und bekannte Melodien zum Frühlingsanfang bei Kerzenlicht und Wein mit dem Salon-Ensemble Gilcher und unseren Gesangssolisten. Pei-Ying Lee, Sopran Wayne Hobbs, Tenor Nationaltheater Mannheim Musikalische Leitung Frieder Funk 17. April 2010, Uhr in der Zehntscheune des Von- Busch- Hofes in Freinsheim Eintritt 16,- Wir freuen uns auf Ihren Besuch und empfehlen Ihnen rechtzeitige Kartenvorbestellungen unter Tel. ( ) Mit freundlicher Unterstützung von Von-Busch-Hof-Konzertant

5 Seite 5 Donnerstag, den 1. April 2010 Freinsheim Bericht Verbandsgemeinde Freinsheim Amtliche Nachrichten Sprechstunden des Bürgermeisters und der Beigeordneten: Bürgermeister Wolfgang Quante Sprechstunden nach Vereinbarung unter Tel.-Nr / bzw. 236 Erste Beigeordnete Elke Schanzenbächer Sprechstunden nach Vereinbarung unter Tel.-Nr / Beigeordneter Ronald Becker Beigeordneter Friedrich Hofmann über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Freinsheim am Zu Beginn der Sitzung beschlossen die Ratsmitglieder den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr Die Planung enthält einen Überschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von Euro. Der Finanzhaushalt ist mit Euro in Ein- und Auszahlungen ausgeglichen. Bürgermeister Wolfgang Quante erläuterte die Eckpunkte des zweiten doppischen Haushaltes, der trotz schwieriger Rahmenbedingungen und zurückgehender Finanzmittel, Investitionen in Höhe von 1,35 Mio. Euro beinhaltet. Dabei seien die wichtigsten Maßnahmen die Sanierung der Grundschule Freinsheim (2. Bauabschnitt), das Hochwasserschutzprojekt im Erpolzheimer Bruch und der Einstieg in die Umstellung auf die digitale Alarmierung der Feuerwehren. Um die Ortsgemeinden in ihrer teilweise problematischen Finanzsituation zu unterstützen, wurde die Verbandsgemeindeumlage, die die wichtigste Einnahmequelle der Verbandsgemeinde darstellt, nach der massiven Absenkung 2009 um 3 % nunmehr um einen Punkt von 36 auf 35 % abgesenkt. Für das Schuljahr 2011/2012 soll erneut die Errichtung einer Ganztagsschule an der Hermann-Sinsheimer-Grundschule in Freinsheim beantragt werden. Per Grundsatzbeschluss legten die Mitglieder des Verbandsgemeinderates weiterhin fest, dass bei einer Ablehnung auch für das darauf folgende Jahr eine Antragstellung für diese Schule erfolgen soll. Für das Amt des Schiedsmannes der Verbandsgemeinde Freinsheim wird Jürgen von der Au dem Amtsgericht Bad Dürkheim zur Berufung vorgeschlagen. Die Wahl von der Au s und seiner Stellvertreterin, Inta Kögel, erfolgte einstimmig. Die Schiedsperson ist die berufene Stelle zur Streitschlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung von den Zivilgerichten zu entscheiden wären. Der Schiedsmann bzw. seine Stellvertreterin sind somit u. a. zuständig bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Betrug und bei Sachbeschädigung. Bürgermeister Wolfgang Quante dankte dem bisherigen Schiedsmann Dieter Fesser für seine sehr gewissenhafte Amtsführung. Fesser hatte dieses Amt seit August 2005 inne. Betreuende Grundschulen Freinsheim, Kallstadt und Weisenheim am Berg im Schuljahr 2010/2011 Das Angebot einer Betreuenden Grundschule für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulklassen besteht zurzeit in den Räumen der jeweiligen Grundschule. Die Grundschule Weisenheim am Berg garantiert den aufgenommenen Kindern eine Betreuung von Montag bis Freitag in der Zeit von Uhr. Die Grundschule Kallstadt garantiert den aufgenommenen Kindern eine Betreuung von Montag bis Freitag in der Zeit von Uhr. Die Grundschule Freinsheim garantiert den aufgenommenen Kindern eine Betreuung von Montag bis Freitag in der Zeit von Uhr In den Ferien und an sonstigen schulfreien Tagen findet keine Betreuung statt. Um die Betreuungsangebote im kommenden Schuljahr fortzuführen, müssen bis Mitte April für jede Schule mindestens 12 verbindliche Anmeldungen vorliegen. Weitere Informationen bezüglich der Anmeldung zur Betreuenden Grundschule erhalten Sie über die Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim (Frau Acker, Tel / ). Bekanntmachung EU-Weinbaukartei Rodungs-, Pflanz-, und Änderungsmeldung Die zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2009 ist spätestens zum 31. Mai 2010 abzugeben. Meldepflichtig sind alle Winzer, die - mehr als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften, - die weniger als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften, sofern sie Trauben, Maische, Most oder Wein vermarkten, - Rodungen und Pflanzungen vornehmen. Alle Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU- Weinbaukartei geführt werden, wird Anfang April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 01. Juni 2009 vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2010 bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. Die EU-Weinbaukartei dient auch als Grundlage für die Gesamthektarertragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie auf richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe zu achten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Bad Kreuznach. Abholung von Personalausweisen und Reisepässen Personalausweise, die bis zum beantragt wurden und Reisepässe, die bis zum beantragt wurden, können abgeholt werden. Bitte abgelaufene und vorläufig ausgestellte Personalausweise und Reisepässe mitbringen. Die Verbandsgemeindewerke informieren Werkleitung: Tel.: / Fax: / Wasserwerk : Tel.: / 7373 Fax: / 6918 Kläranlage Tel.: / Fax: / Bereitschaftsdienst Abwasserbeseitigung Kläranlage Weisenheim am Sand, Almenweg 52 Bei Schäden oder Störungen bei der Abwasserbeseitigung steht außerhalb der regulären Dienstzeit folgende Rufbereitschaft zur Verfügung: 0173 / Bereitschaftsdienst Wasserversorgung Wasserwerk Bobenheim am Berg, Zum Krumbach 50 Bei Schäden oder Störungen bei der Wasserversorgung steht außerhalb der regulären Dienstzeit folgende Rufbereitschaft zur Verfügung: 0172 / Urlaubsregion Freinsheim Deutsche Weinstraße Die beiden Tourist-Informationen der Urlaubsregion Freinsheim / Deutsche Weinstraße sind unter folgenden Adressen zu erreichen. touristik@vg-freinsheim.de i-punkt Kallstadt i-punkt Freinsheim Weinstraße 111 Hauptstr Kallstadt Freinsheim Tel / Tel / Fax 06322/ Fax 06353/ Geschäftszeiten Montag Freitag Ostern bis Ende Oktober Samstag Karfreitag, Christi Himmelfahrt und Fronleichnam Uhr Uhr Uhr Kurzinformationen im Servicebereich des i- Punktes Kallstadt mit Scheckkarte jederzeit erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten kann man sich an den Buchungstafeln direkt neben unseren Touristinformationen über freie Zimmer informieren und eine Direktbuchung telefonisch und kostenfrei vornehmen.

6 Freinsheim Donnerstag, den 1. April 2010 Seite 6 Veranstaltungen in der Zeit vom 5. April bis 18. April 2010 Ausstellungen bis Sonntag, Osterkartenausstellung Öffnungszeiten: Mo. Fr Uhr, Sa Uhr, So Uhr Ort: Kallstadt Winzergenossenschaft April - Ende Oktober Offene Kirche Samstag, Uhr Ort: Freinsheim, prot. Kirche Stadt- u. Ortsführungen jeden Samstag Uhr Stadtführung Ort: Freinsheim, Treffpunkt: hist. Rathaus, Euro 3, /Person Montag, Uhr Benefizkonzert zu Gunsten der Wandmalereien, Violinen-Konzert mit Caroline Adomeit Ort: Weisenheim/Bg., prot. Kirche Montag, Uhr PWV-Ostermontagswanderung (ca. 10 km) zur Hütte am Ungeheuersee mit Überraschungen für die Kinder Ort: Weisenheim/Bg., Treffpunkt Dorfplatz Dienstag, Freitag, Jazzworkshop Dozentenkonzert , 20 Uhr Teilnehmerkonzert , 20 Uhr Ort: Von-Busch-Hof (Kulturverein VG Freinsheim) Freitag, u. Samstag, Uhr Der Weg nach Mekka von Athol Fugard Ort: Freinsheim Theader Freinsheim im Casinoturm Kartenreservierungen Tel o. Sonntag, Uhr Irgendwie anders ist irgendwie anders und Bobenheim am Berg Amtliche Nachrichten niemand will mit ihr zu tun haben naja, zumindest bis Etwas anderes auftaucht Ort: Freinsheim Theader Freinsheim im Casinoturm Kartenreservierungen Tel o. Dienstag, , und Uhr Kompetenzermittlung mit neuem ProfilPass - Seminar Ort: Weisenheim/Bg. Das Grüne Haus, Am Nussbaum 5 Anmeldung erbeten Tel , Fax , info@ostermayer-online.com Dienstag, , , , und Jeweils Uhr Das kleine 1x1 der Kräuterkunde mit Christina Mann, Physiotherapeutin und Kräuterführerin Ort: Weisenheim/Bg. Das Grüne Haus, Am Nussbaum 5 Anmeldung erbeten Tel mail@dasgruenehaus.eu Mittwoch, Abmarsch 14 Uhr PWV-Naturkundliche Wanderung Ort: Weisenheim/Bg., Treffpunkt Dorfplatz Mittwoch, oo Uhr Mein Haus bin ich, Der Eingang-Workshop mit Dorte Massong, Eintritt Euro 15, Ort: Weisenheim/Bg. Das Grüne Haus, Am Nussbaum 5 Anmeldung erbeten Tel , mail@das gruenehaus.eu Donnerstag, Uhr Bewegungsmeditation mit Adelheid Volk- Depner, Eintritt Euro 13, Ort: Weisenheim/Bg. Das Grüne Haus, Am Nussbaum 5 Anmeldung erbeten Tel , mail@das gruenehaus.eu Freitag, ab Uhr Weinprobe Barrique Große Weine aus kleinen Fässern Ort: Kallstadt, Winzergenossenschaft Anmeldung erbeten Tel Freitag, Sonntag, Skulpturen und Portraitfotografie - Von Feen, edlen Rittern, Kriegern und Sirenen von Felix Gruenagel - Wachenheim u. Volker Kühnemund -Freinsheim Ort: Freinsheim, Bistro Olive und Hof im Von-Busch-Hof Vernissage am u Uhr Samstag, und So Blütenfest Ort: Freinsheim Samstag, und So Tag der offenen Tür im Winzerverein Freinsheim Ort: Winzerverein Freinsheim Uhr Samstag, und So Sa. u. So. ab Uhr Offener Hof zum Blütenfest Ort: Freinsheim Weingut Kirchner Samstag, Uhr Beschwingte Operettenklänge m. d. Salon Ensemble Gilcher u. d. Gesangssolisten Pei- Ying Lee u. Wayne Hobbs Ort: Freinsheim, Von-Busch-Hof Zehntscheune Sonntag, Weinstraßenmarathon Sonntag, Uhr Merkt ihr nischt? Leben und Werk von Kurt Tuscholsky, Rezitation mit Musik Ort: Weisenheim/Bg., ehem. Synagoge Änderungen vorbehalten Nähere Informationen zu den einzelnen Terminen erhalten Sie im I-Punkt Kallstadt. Ortsbürgermeister Dietmar Leist Tel. Privat 06353/93108, Fax 06353/93110, dietmar.leist@t-online.de, Tel. Rathaus 06353/8321 Sprechzeit: Mittwoch Uhr Erste Beigeordnete Erika Neuhauss Tel /8107, Fax 06353/8107 Beigeordneter Rüdiger Witz Tel /915105, Fax 06353/ Frauengesprächskreis Mittwoch, den von 9-11 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Thema: Erziehung in einer sich verändernden Welt - Wunsch und Wirklichkeit Wie immer sind Gäste, auch junge Mütter und aktive Omas, herzlich willkommen. Ihre Erika Neuhauss Erste Beigeordnete Besonders Senioren werden oft Opfer von Trickbetrügern. Mit dieser Informationsveranstaltung möchten wir Bürger vor allem vor Betrügern schützen. Die Polizei erklärt Ihnen anschaulich wie Sie sich schützen können und beschreibt auch mit Filmbeiträgen die gängigsten Tricks: Enkeltrick, Tricks an der Haustüre, Geldtrickdiebstähle und vieles mehr. Der Vortrag ist kostenlos und benötigt keine Voranmeldung. Dienstag, den , Uhr im Senioren-Café Dorfgemeinschaftshaus Bobenheim

7 Seite 7 Donnerstag, den 1. April 2010 Freinsheim sonstige Nachrichten Jahresversammlung Kirchenchor Bei der Generalversammlung mit turnusmäßig stattfindenden Neuwahlen wählten die Mitglieder ein neues Team mit bewährten Kräften, aber auch neuen Vorstandsmitgliedern. Ottmar Schmitt und Rolf Dambmann bilden das Tandem von Obmann und stv. Obmann. Brigitte Rossmann wurde als Kassenwartin bestätigt, Annemarie Briese übernimmt für A. Wöhrle das Amt der Schriftführerin. Neue Beisitzer wurden A. Leppla und Claudia Waldau. Die Kasse prüfen Karl Schmidt und Edith Schmitt. Mit ihren Berichten fanden Ottmar Schmitt, Annemarie Wöhrle, Kassenwartin B.Rossmann und Chorleiterin Christel Meinhardt breite Zustimmung. Entlastung wurde einstimmig erteilt. Die Jahresfahrt findet vom statt und führt in den bayr. Wald mit Tagesfahrt nach Passau und in den Böhmer Wald mit Besuch von Schloss Hluboka (dem böhm. Neuschwanstein ). Anfragen bei Ottmar Schmitt. Der Kirchenchor hat derzeit 22 aktive Sängerinnen und Sänger, die alle 14 Tage unter der Leitung von Christel Meinhardt proben. Neue Sängerinnen und Sänger sind gerne zum Reinschnuppern und Mitmachen willkommen. Nächste Probe am 14. April um 20 Uhr. Der TuS Bobenheim am Berg lädt ein zum Haxenfest 8. und 9. Mai 2010 Turnhalle Bobenheim/Berg Samstag, 08. Mai, Beginn: Uhr Schweinshaxen, Bratwürste mit Brot, Salat Sonntag, 09. Mai Ab Uhr: Frühschoppen mit Weißwürsten und Brezeln Ab Uhr: Schweinshaxen, Bratwürste mit Brot, Salat Ab Uhr: Kaffee und Kuchen Getränke: Pils und Weizenbier vom Fass, Weine, alkoholfreie Getränke Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Dackenheim Amtliche Nachrichten Ortsbürgermeister Edwin Schrank Tel /91006 Erster Beigeordneter Hans Winkels-Herding-Friedrich Beigeordneter Jürgen Hanewald (Termine nach Vereinbarung) Erpolzheim Amtliche Nachrichten Ortsbürgermeister Alexander Bergner Tel / Bergner-Erpolzheim@t-online.de Sprechstunde jeweils Freitag Uhr im Rathaus Erster Beigeordneter Günther Beck Tel. Privat 06353/ guenther.beck.erp@t-online.de Beigeordneter Friedrich Rohlfing Grundstücksverkauf Die Ortsgemeinde Erpolzheim veräußert ihr Grundstück Fl-Nr. 1867/3 Am Schlägenweg mit m². Hierbei handelt es sich derzeit um eine landwirtschaftliche Fläche. Diese ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde als zukünftige Gewerbegebietsfläche ausgewiesen und daher als Bauerwartungsland zu definieren. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag. Mindestgebot 20, Euro/m². Schriftliche Angebote richten Sie bitte bis spätestens an die Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, FB 4, Bahnhofstr. 12, Freinsheim, Zimmer 207. Auf dem Briefumschlag vermerken Sie bitte: Angebot für Grundstücksverkauf Erpolzheim. Auskunft erteilt Gabriele Uhl, Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Tel: 06353/ sonstige Nachrichten Festausschuss EINLADUNG an alle Standbetreiber des Wanderwegefestes am 29. und und der Weinkerwe: Wir treffen uns zu einer Sitzung am in der Gaststätte zum Schwanen um Uhr im Sitzungszimmer. Tagesordnung: 1. Organisation Wanderwegefest 2. Wer braucht wie viele Gläser? 3. Toiletten 4. Erstellung Kerweflyer Turnverein Nächste Ausschusssitzung des TVE am , Uhr. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Einladung ergeht nur auf diesem Wege. Landjugend Zur Korrektur: Bei den Nachwahlen an unserer Generalversammlung am wurden folgende Vorstandspositionen neu besetzt: 1. weibliche Vorsitzende - Melanie Hubach 2. weibliche Vorsitzende - Lena Heinisch Kassenprüfer - Moritz Balzer und Lisa Köhler. Neue Termine: Am Di findet unser LJ-Stammtisch statt. Ab 20 Uhr im Sitzungszimmer des TV. Am veranstalten wir gemeinsam mit dem Landesverband der LJ Rheinhessen-Pfalz einen à-la-card Abend zum Thema Rhetorik. Beginn ist um 19 Uhr im Bürgerhaus. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ein. Anmeldungen bitte bis an anja.salzwedel@bwv-rlp.de oder melhubach@web.de Freinsheim Amtliche Nachrichten Stadtbürgermeister Jürgen Oberholz Sprechstunde Mittwoch Uhr und nach Vereinbarung Tel. Rathaus 06353/1779 Tel. Privat 06353/ Erste Beigeordnete Barbara Reibold-Niederauer Tel / Mobil b.reibold-niederauer@altes-landhaus.de Beigeordneter Thomas Krüger Tel /3592 t.krueger-freinsheim@gmx.de Beigeordneter Willi Simon Mobil Privat Jagdgenossenschaft Einladung zur Generalversammlung 2010 Die diesjährige Generalversammlung findet am Mittwoch, dem um Uhr in der Weinstube Ehrlich statt. Folgende Tagesordnung steht auf dem Programm: 1. Jahresbericht des Vorstandes 2. Entlastung der Vorstandschaft 3. Verwendung des Jagderlöses 4. Wünsche, Anträge, Verschiedenes Um pünktliches und zahlreiches Erscheinen wird gebeten. - Einladung ergeht nur auf diesem Wege - sonstige Nachrichten Anwendergemeinschaft Pheromone Jahresversammlung 2010 Unsere diesjährige Jahresversammlung findet am Mittwoch, den um Uhr in der Weinstube Ehrlich statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Rückblick auf Kassenbericht Bericht der Kassenprüfung 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Neuwahlen 7. Aushängaktion Verschiedenes Wir freuen uns auf ein zahlreiches und pünktliches Erscheinen. Die Einladung ergeht nur auf diesem Wege.

8 Freinsheim Donnerstag, den 1. April 2010 Seite 8 Wasser- und Bodenverband Einladung zur Jahreshauptversammlung 2010 Die diesjährige Generalversammlung findet am Mittwoch, dem um Uhr in der Weinstube Ehrlich statt. Folgende Tagesordnung steht auf dem Programm: 1. Begrüßung 2. Tätigkeitsbericht 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Beschlussfassung Haushaltsplan Erweiterung Verbandszweck zur Bewässerung 8. Wünsche, Anträge, Verschiedenes Um pünktliches und zahlreiches Erscheinen wird gebeten. - Einladung ergeht nur auf diesem Wege - TSV 1885 Abt. Tischtennis Herren Kreisliga Kleinkarlbach - TSV 1 7:9 In einem bis zum letzten Ballwechsel äußerst spannenden Spiel hatte unsere Mannschaft trotz 6:7 Rückstand am Ende die Nase vorn. Ausschlaggebend war das starke vordere Paarkreuz mit Nils Keil und Jürgen Pausch, die alle ihre Spiele gewannen. Herren Kreisklasse B TSV 2 - Kirchheimbolanden 8:0 (kampflos) Jungen Kreisliga Grünstadt - TSV 6:0 Mit nur drei Spielern waren unsere Jungen gegen die Grünstadter erst recht chancenlos. Einladung zur ordentlichen Generalversammlung Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am Freitag, 16. April 2010, Uhr in der TSV-Halle statt. Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Berichte der Abteilungsleiter 4. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahlen 7. Wünsche und Anträge Anträge sind spätestens acht Tage vor der Versammlung schriftlich bei einem der Vorsitzenden des Vereins einzureichen. Die Stellen des Schriftführers und des Pressewartes sind zur Zeit nicht besetzt. Die Vorstände würden sich deshalb freuen, wenn einige Mitglieder sich bereit erklären einen der freien Plätze zu übernehmen. Wir bitten unsere Mitglieder um zahlreiches Erscheinen. Abteilung Handball HSG Eckbachtal Spielergebnisse: Männer 1: SG Saulheim -l HSG Eckbachtal 38:28 Männer 2: HSG Eckbachtal 2 TG Waldsee 31:26 Frauen: HSG Eckbachtal TG Waldsee 17:19 Männl. B-Jugend HSG Eckbachtal 2 TV Thaleischweiler 18:20 Weibl. B-Jugend HSG Eckbachtal Hagenbach-Kandel 18:26 Männl. D-Jugend 1 HSG Eckbachtal 1 - TV Thaleischweiler 37:19 Männl. D-Jugend 2 HSG Eckbachtal 2 SC Bobenh.Roxheim 25:18 Männl. D-Jugend 3 TV Dudenhofen - HSG Eckbachtal 3 29:18 Männl. E-Jugend 1 HSG Eckbachtal 1 - SC Bobenh.Roxheim 18:15 Spielplan für bis Männer 1: Uhr HSG Eckbachtal vs. Fortuna Saarburg in Freinsheim Männer 1: Uhr HF Illtal vs. HSG Eckbachtal in Hellberghalle Männer Uhr HSG Eckbachtal vs. HG Saarlouis 2 in Dirmstein Männl. A-Jugend Uhr HSG Eckbachtal vs. TSV Kuhardt in Dirmstein Männer 2: Uhr TV Schifferstadt vs. HSG Eckbachtal 2 in Schifferstadt Wilfried-Dietrich-Halle Fußball-Förderverein (FFF) Der FFF lädt am Freitag, 16. April 2010, 19:00 Uhr in die Harmonie, Freinsheim, Dackenheimer Str. 40, satzungsgemäß zu einer Mitgliederversammlung ein. Tagesordnung: Bericht des Vorstandes Bericht des Kassenwartes Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes Bestimmung des Wahlleiters Neuwahlen Beschlussfassung über vorliegende Anträge Etwaige Anträge müssen der Vorstandschaft spätestens am Donnerstag, 08. April 2010 vorliegen. Der Vorstand erwartet ein möglichst vollständiges Erscheinen der Mitglieder. Fußballverein 1924 Ergebnisse der Damen: FzK Eich gegen Damen-Mannschaft FV 0:2 Weitere Infos unter ussball F FF Jugendspielgemeinschaft Freinsheim/Erpolzheim Ergebnismeldung: D-Jugend (U13) Mannschaft JSG gegen SV Weisenheim/Sand 5:1 E1-Jugend (U11) Mannschaft JSG gegen TSG Eisenberg II 4:0 F1-Jugend (U 9) Mannschaft JSG gegen ASV Maxdorf II 1:1 F2-Jugend (U 8) Mannschaft TV Kindenheim gegen JSG 0:6 Weitere Infos unter örderverein reinsheim Diakonieverein Zur Mitgliederversammlung des Diakonievereins Freinsheim laden wir herzlich ein. Sie beginnt um Uhr am 18. April 2010 im evang. Gemeindehaus in der Pfarrgasse. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Tätigkeitsberichte 3. Information der Sozialstation 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Aussprache über die Berichte 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahl der neuen Kassenprüfer 9. Information über geplante Aktivitäten des Diakonievereins 10. Wünsche und Anträge Wenn Sie nicht so gut zu Fuß sind holen wir Sie auch gerne mit dem Auto von zu Hause ab und bringen Sie auch nach Ende der Veranstaltung wieder heim. Melden Sie sich zu diesem Zweck bitte bei Herrn Baum, Tel.-Nr oder bei Familie Mallm, Tel.-Nr Tennisclub Ergebnisse der Neuwahlen Am wurde der Gesamtvorstand neu gewählt 1. Vorsitzender Ulrich Schetschorke 2. Vorsitzender Norbert Bitz Sportwart Rolf Reis Kassenwart Urbain Striebig Schriftführer Dagmar Anderlohr Jugendwart Birgit Reis Vergnügungswart Rainer Völpel Weitere Informationen über unseren Tennisclub erhalten Sie von: Vorstand Ulrich Schetschorke Tel / 8297 Sportwart Rolf Reis Tel / Pfälzerwald-Verein Wanderung am Mittwoch, dem auf dem Blütenwanderweg.Treffpunkt: Verbandsgemeindeverwaltung um Uhr. Wanderführer: Fam. Norbert Sauer. Weglänge: 7 km Einkehr auf der Ranch der Familie Sauer. Nächster Stammtisch am Freitag, den , Uhr im Gasthaus am Eisentor. Gäste sind immer willkommen. Landfrauenverein Einladung zur Jahresversammlung Wir laden alle Mitglieder herzlich zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung mit Wahlen am Donnerstag, den um Uhr im Gruppenraum ein. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Tätigkeitsbericht 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung des Vorstandes 6. Wahl des Vorstandes 7. Wahl der Kassenprüferinnen 8. Wünsche und Anregungen 9. Verschiedenes. Einladung erfolgt nur auf diesem Weg. Ein kleiner Imbiss ist vorbereitet. Schülerjahrgang 1940 Wir laden ein zum Schülerstammtisch am 8. April 2010 um Uhr im Winzerhof Rehg.

9 Seite 9 Donnerstag, den 1. April 2010 Freinsheim Ortsbürgermeister Heinrich Hartung Tel. + Fax Privat 06353/1621 heinrich_hartung@web.de Tel. OG. Speyererstr Tel. Rathaus 06353/7450 Sprechzeit: Dienstag Uhr Erster Beigeordneter Heinz Drabold Tel. privat 06353/ Mobil 0162/ hc.drabold@t-online.de Waldbegang Herxheim am Berg Amtliche Nachrichten am 10. April 2010 im Vorderwald Hierzu sind alle Bürgerinnen, Bürger und Kinder herzlich eingeladen. Abfahrt 9.00 Uhr am Dorfplatz, Weisenheimer Straße. Unser Revierförster, Herr Daniel Ochs, wird uns bei einem Rundgang über die Sturmschäden der letzten Wochen sowie über die derzeitige Holzpreissituation berichten. Anschließend wandern wir zum Ungeheuer See. Mittagspause Uhr. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Rückfahrt gegen Uhr. Wir hoffen auf rege Teilnahme. Um disponieren zu können bitten wir um Anmeldung bis Donnerstag, Anmeldungen bitte bei Heinrich Hartung, Speyerer Str. 13, Tel Heinz Drabold, Rebblütenweg 4, Tel oder folgende Anmeldung in den Briefkasten werfen. Heinrich Hartung Ortsbürgermeister >>>>> <<<<< Anmeldung zum Waldbegang Ich nehme am Waldbegang am 10. April 2010 mit... Personen teil. Name: Anschrift: Unterschrift... >>>>> <<<<<< Kallstadt Amtliche Nachrichten Ortsbürgermeister Günter Person Tel /1096 (Dienstag Uhr) (Donnerstag Uhr) Beigeordneter Dr. Thomas Jaworek Tel / thomas.jaworek@t-online.de Grundstücksverpachtung Die Ortsgemeinde Kallstadt verpachtet ab in Kallstadt in der Gemarkung Immengarten das Grundstück Pl.-Nr. 308 mit 240 qm (Gartenland). Der jährliche Pachtpreis beträgt Euro 25, zuzüglich der anfallenden Wasserkosten. Bewerbungen sollen bis spätestens bei der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Bahnhofstraße 12, Freinsheim, Zimmer 207 eingegangen sein. Auskunft erteilt Gabriele Uhl, Verbandsgemeinde Freinsheim, FB 4, Bauen und Liegenschaften, Bahnhofstr. 12, Freinsheim, Tel: 06353/ sonstige Nachrichten Turnverein 1886 Abt. Fußball Die D.- Junioren feiern nächsten Sieg. Beim Tabellendritten in Edesheim gewannen die D.-Junioren mit 3:1 Toren. In der guten Begegnung erzielte Sebastian Heinz alle drei Treffer und die Mannschaft konnte somit den 5. Tabellenplatz festigen. Vorschau: Am Samstag empfängt Kallstadt die Gäste aus Schöntal Beginn: 14:30 Uhr Die Jugend hofft auf zahlreiche Unterstützung der Zuschauer! Mit einem weiteren Sieg könnte sich die Truppe auf den 4. Platz verbessern. Weisenheim am Berg Amtliche Nachrichten Ortsbürgermeister Georg Blaul Tel. Privat 06353/3138 Bürgerhaus Tel /3113 Donnerstag Uhr Erster Beigeordneter Joachim Schleweis Tel / Fax: 06353/ Beigeordneter Erhard Freunscht Tel /93142 j.schleweis@web.de Fax 06353/ info@erhard.freunscht.de sonstige Nachrichten Turnverein 1920 NEUES BEWEGUNGSANGEBOT im TV Weisenheim am Berg WER RASTET DER ROSTET Sollten Sie mal wieder etwas für Ihre Gesundheit tun? Hat Ihnen Ihr Arzt geraten Sport zu treiben? Tragen Sie zu viel Gewicht mit sich herum? Ist Ihr Blutdruck zu hoch? Oder merken Sie selbst, dass es eigentlich an der Zeit wäre etwas zu tun? Dann kommen Sie zu uns in den TV 1920 e.v. Weisenheim am Berg! Der TV 1920 e.v. Weisenheim am Berg ist ein Pluspunkt Verein der gesundheitsorientiert arbeitet. Er bietet 3-mal im Jahr neue Kurse an, die von den Krankenkassen bezuschusst werden können. Neue Kurse beginnen: (bei ausreichender Teilnehmerzahl) Rücken - Fit A Kurs, um Uhr in der Schulturnhalle Realschule Plus in Weisenheim am Berg F Kurs, um Uhr in der Schulturnhalle Realschule Plus in Weisenheim am Berg Herz- Kreislauf Prävention Findet bei ausreichender Teilnehmerzahl statt. Termin wird mit den Interessierten abgesprochen. Dauer 12 Trainingseinheiten zu je 90 Minuten Kosten Nichtmitglieder 52,- Euro Mitglieder des TV 1920 e.v. 30,- Euro Information und Anmeldung Karin Schwarz, Tel: / Daset-Schwarz@t-online.de Pfälzerwald-Verein Ostermontagswanderung am Am Ostermontag, um Uhr, treffen sich all diejenigen auf dem Dorfplatz in Weisenheim am Berg, für die der Osterhase lebendig ist. Wir wollen versuchen, einen Blick auf den scheuen Gesellen zu werfen, während wir durch den Wald zur Hütte am Ungeheuersee wandern. Zahlreiche Beobachter melden uns die Aktivitäten aus Feld und Flur und wie man hört, herrscht schon jetzt große Betriebsamkeit bei Familie Hase und bei den fleißigen Hennen. Die Wanderführerin Waltraud Malschofsky erfuhr, dass schon das erste Osternest geflochten worden ist! Vielleicht hat Meister Lampe auch in diesem Jahr wieder leckere Naschereien für groß und klein im Wald versteckt? Wir brauchen Hilfe beim Suchen, also - wer kommt mit? Anmeldung bei Waltraud und Manfred Malschofsky bis zum unter , Gäste sind wie immer herzlich willkommen. Mountainbiker treffen sich An jedem 1. Sonntag im Monat treffen sich um Uhr interessierte Radfahrer auf dem Parkplatz Krummbachtal zwischen Bobenheim/Bg. und Kleinkarlbach zur gemeinsamen Mountainbike-Tour. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Fahrzeit und Strecke ergeben sich je nach Zusammensetzung der Gruppe und der Leistungsbereitschaft der Radfahrer. Details werden vor Ort gemeinsam festgelegt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Lauftreff Der Lauftreff Weisenheim am Berg trifft sich ganzjährig dienstags und donnerstags um h auf dem Parkplatz der Regionalschule (Neumayerstr.). Gelaufen werden je nach Leistungsstand, Leistungswillen und Lust zwischen 10 und rund 13 km in verschiedenen Tempi. Im Sommer sind wir im Wald unterwegs, im Winter laufen wir in den Weinbergen. Bei Bedarf richten wir auch montags wieder eine Anfängergruppe ein InteressentInnen sollten keine Scheu haben, sich bei uns zu melden. Weitere Informationen bekommt Ihr im Internet unter oder bei Gabi & Peter Gründling, Waldstr. 14, Weisenheim am Berg, Tel / , gabigr@lt-wab.de Weisenheim am Sand Amtliche Nachrichten Ortsbürgermeister Dieter Helt Dieter.Helt@t-online.de Tel. Rathaus 06353/8333 Sprechstunde: Mittwoch ab Uhr Erster Beigeordneter Wilfried Weber Tel / w.weber@friedelsheimer-gruppe.de Beigeordneter Friedrich Hofmann Tel /2289

10 Freinsheim Donnerstag, den 1. April 2010 Seite 10 Neufassung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. April 2009 (GVBl. S. 162), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemOD- VO) vom 21. Februar 1974 (GVBl. S. 98), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 06. November 2009 (GVBl. S. 379), sowie der 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz (BestG) vom 04. März 1983 (GVBl. S. 69, BS ), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 15. September 2009 (GVBl. S 333), in der Sitzung am die folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Die Friedhofssatzung der Gemeinde Weisenheim am Sand wird wie folgt neu gefasst: Inhaltsübersicht I. Allgemeine Vorschriften 1 Eigentum 2 Friedhofszweck 3 Außerdienststellung und Schließung II. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten 5 Verhalten auf dem Friedhof 6 Gewerbetreibende III. Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines 8 Särge, Urnen und Trauergebinde 9 Ausheben der Gräber 10 Ruhezeit, Nutzungszeit 11 Umbettungen IV. Grabstätten 12 Allgemeines 13 Reihengrabstätten 14 Wahlgrabstätten 15 Urnengrabstätten 16 Ehrengrabstätten V. Gestaltung der Grabstätten 17 Wahlmöglichkeit 18 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze 19 Herrichten und Pflege der Grabstätten 20 Gestaltung der Grabbeete in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften 21 Vernachlässigung VI. Grabmale, Grabeinfassungen, Grababdeckungen 22 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften 23 Material, Form und Inschrift der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften 24 Größe der Grabmale für Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften 25 Grabeinfassungen, Grababdeckungen 26 Zustimmungserfordernis 27 Anlieferung 28 Standsicherheit und Unterhaltung 29 Entfernung VII.Leichenhalle 30 Benutzung VIII. Schlussvorschriften 31 Alte Rechte 32 Haftung 33 Karteiführung 34 Ordnungswidrigkeiten 35 Gebühren 36 Inkrafttreten I. Allgemeine Vorschriften 1 Eigentum Der Friedhof ist Eigentum der Gemeinde. 2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt der Gemeinde. (2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tod Einwohner der Gemeinde waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer Grabstätte haben, c) ohne Einwohner zu sein, nach 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 BestG zu bestatten sind. (3) Die Bestattung von Auswärtigen ist unabhängig von Abs. 2 c) zulässig, wenn ihre Verwandten Einwohner der Ortsgemeinde sind. In Härtefällen kann die Gemeinde Ausnahmen zulassen. (4) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Zustimmung besteht nicht. (5) Soweit nicht anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschenresten. 3 Außerdienststellung und Entwidmung (1) Der Friedhof kann aus wichtigem öffentlichen Grund ganz oder teilweise außer Dienst gestellt oder entwidmet werden; dasselbe gilt für einzelne Grabstätten. (2) Durch die Außerdienststellung wird nur die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch die Entwidmung geht außerdem die Eigenschaft als Ruhestätte der Toten verloren. Jede Außerdienststellung oder Entwidmung nach Abs. 1 Satz 1 und von einzelnen Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten ist öffentlich bekanntzumachen; bei einzelnen Wahlgrabstätten erhält der jeweilige Nutzungsberechtigte statt dessen einen schriftlichen Bescheid. (3) Im Falle der Entwidmung sind die in Reihengrabstätten Beigesetzten für die restliche Ruhezeit, die in Wahlgrabstätten Beigesetzten für die restliche Nutzungszeit auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umzubetten. Der Umbettungstermin soll bei Reihengrabstätten möglichst einem Angehörigen der Verstorbenen, bei Wahlgrabstätten möglichst dem jeweiligen Nutzungsberechtigten einen Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden. (4) Soweit durch eine Außerdienststellung oder eine Entwidmung das Recht auf weitere Beisetzungen in Wahlgrabstätten erlischt, sind dem jeweiligen Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag andere Grabstätten zur Verfügung zu stellen. (5) Alle Ersatzgrabstätten nach 3 und 4 sind von der Gemeinde kostenfrei in ähnlicher Weise wie die außer Dienst gestellten oder entwidmeten Grabstätten herzurichten. Die Ersatzgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. II. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten (1) Der Friedhof ist während der folgenden Zeiten für den Besuch geöffnet: In der Zeit vom bis eines jeden Jahres von 8.00 Uhr bis Uhr; In der Zeit vom bis eines jeden Jahres von 7.00 Uhr bis Uhr, jedoch spätestens bis zum Einbruch der Dämmerung; In der Zeit vom bis eines jeden Jahres von 8.00 Uhr bis Uhr. (2) Außerhalb dieser Zeiten bedarf das Betreten der Erlaubnis der Friedhofsverwaltung. (3) Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten des Friedhofes oder von Friedhofsteilen aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. 5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof ruhig und in Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Weisungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung und unter Verantwortung Erwachsener betreten. (3) Nicht gestattet ist innerhalb des Friedhofes: 1. die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material für die Grabherrichtung sowie leichte Fahrzeuge von Gewerbetreibenden für Arbeiten gem Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen und gewerbliche Dienste anzubieten, 3. an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung oder einer Gedenkfeier Arbeiten auszuführen, 4. gewerbsmäßig zu fotografieren, 5. Druckschriften zu verteilen, 6. Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, 7. zu rauchen, zu lärmen und zu spielen, 8. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde 9. den Friedhof, seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen, Grabstätten und Grabeinfassungen zu betreten. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. Für das Verwaltungsverfahren gilt 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend. (4) Totengedenkfeiern bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Sie sind mindestens 2 Tage vorher anzumelden. 6 Gewerbetreibende (1) Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach 42 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach 42 a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten vom 27. Oktober 2009 (GVBl. 335, BS ) in der jeweils geltenden Fassung abgewickelt werden. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibenden, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. (3) Gewerbetreibende und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung zu beachten. Sie haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen. (4) Unbeschadet von 5 Abs. 3 Ziff. 3 dürfen gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof nur während der von der Friedhofsverwaltung festgesetzten Zeit durchgeführt werden. In Fällen des 4 Abs. 3 sind gewerbliche Arbeiten ganz untersagt.

11 Seite 11 Donnerstag, den 1. April 2010 Freinsheim (5) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an den Stellen gelagert werden, an denen sie nicht hindern. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeitsund Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen, bei Unterbrechung der Tagesarbeiten müssen die Arbeits- und Lagerplätze in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden. Die Gewerbetreibenden dürfen auf dem Friedhof keinerlei Abraum ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofes gereinigt werden. (6) Gewerbetreibende, die trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen oder die in fachlicher, betrieblicher oder persönlicher Hinsicht nicht mehr zuverlässig sind, kann die Friedhofsverwaltung die Zulassung auf Zeit oder Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen. III. Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines (1) Erd- und Feuerbestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Friedhofsverwaltung (Verbandsgemeindeverwaltung) anzumelden. Bei einer Beisetzung in einer erworbenen Wahlgrabstätte ist auf Verlangen das Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Ort und Zeit der Bestattung werden von der Friedhofsverwaltung festgesetzt. Wünsche der Angehörigen oder der Geistlichen in zeitlicher Hinsicht sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Bestattungen an Sonn- und Feiertagen sind ausgeschlossen. Die örtliche Ordnungsbehörde kann aus wichtigen Gründen Ausnahmen zulassen. (3) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem Sarg beizusetzen. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch zwei Geschwister in einem Alter bis zu einem Jahr in einem Sarg beerdigt werden. 8 Särge, Urnen und Trauergebinde (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Verwesungsprodukten ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht aus schwer vergänglichen Stoffen hergestellt werden; sie müssen a) die Verwesung der Leiche im Erdgrab erleichtern b) verrotten. (2) Die Särge sollen höchstens 2,00 m lang, 0,80 m hoch und im Mittelmaß 0,60 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. (3) Für die Beisetzung in vorhandenen Grüften sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zuzulassen, die luftdicht verschlossen sind. Die Verwendung von Kunststoffen für Sargabdichtungen und Sargausstattungen ist unzulässig. (4) Urnen für die Bestattung in der Erde und evtl. in Urnenmauern müssen aus biologisch abbaubarem Material sein. Dieses muss von Schwermetallen sowie organischen Schadstoffen frei sein. Überurnen dürfen in der Erde mit beigesetzt werden. Ausgenommen hiervon sind Urnenbestattungen in Rasengrabstätten, anonymen Urnenfeldern sowie Baumgrabstätten. (5) Trauergebinde und Kränze sind aus natürlichen, biologisch abbaubaren Materialien herzustellen. Das Anliefern von Gebinden mit Kunststoffen, Plastikblumen und Folienbändern ist untersagt. Diesen Vorschriften nicht entsprechende Gebinde sind unmittelbar nach der Trauerfeier durch den Anlieferer vom Friedhof zu entfernen. 9 Ausheben der Gräber (1) Die Gräber werden durch das Friedhofspersonal bzw. durch Beauftragte der Friedhofsverwaltung ausgehoben und zugefüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges beträgt 1,00 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,30 m. (3) In einem Wahlgrab können auf Antrag zwei Särge beigesetzt werden. Dabei ist der erste Sarg in 2,40 m Tiefe beizusetzen, so dass nach der zweiten Beisetzung zwischen Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des zweiten Sarges eine Deckung von 1,00 m verbleibt. (4) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch eine 0,25 m starke Erdwand getrennt sein. (5) Werden bei der Errichtung der Grabstätte befestigte oder unbefestigte Wege aufgebrochen und beschädigt, sind diese vom Grabinhaber wieder in den vorherigen Zustand zu setzen. Nachträglich auftretende Absenkungen sind ebenfalls vom Grabinhaber zu beheben. 10 Ruhezeit, Nutzungszeit Die Ruhe- und Nutzungszeit der Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 15 Jahre 11Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften bedürfen Umbettungen von Leichen und Aschen der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung wird nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 10 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalles erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. 3 Abs. 3 bleibt unberührt. Aschenurnen, die in Rasengräbern, dem anonymen Urnenfeld oder Baumgrabstätten beigesetzt wurden, können nicht umgebettet werden. (3) Umbettungen erfolgen grundsätzlich auf Antrag. Antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus einem Reihengrab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einem Wahlgrab der jeweilige Nutzungsberechtigte. In den Fällen des 20 Abs. 1 Satz 3 und 4 können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit bzw. Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, von Amtswegen umgebettet werden. Im Übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (4) Die Umbettungen werden auf Anordnung der Friedhofsverwaltung durch das Friedhofspersonal oder durch Beauftragte durchgeführt. (5) Die Kosten der Umbettung und der Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung zwangsläufig entstehen, haben die Antragsteller, im Falle des 20 Abs. 1 Satz 3 und 4 die Verfügungsberechtigten bzw. Nutzungsberechtigten zu tragen. (6) Durch die Umbettung wird der Ablauf der Ruhezeit nicht unterbrochen oder gehemmt. (7) Leichen und Aschen zu anderen als zu Umbettungszwecken auszugraben, bedarf einer behördlichen oder richterlichen Anordnung. IV Grabstätten 12 Allgemeines (1) Auf dem Friedhof werden folgende Grabstätten zur Verfügung gestellt: 1. Reihengrabstätten für a) Urnenbeisetzung b) Erdbeisetzung 2. Wahlgrabstätten a) Urnenbeisetzung b) Erdbeisetzung 3. als besondere Form der Wahlgrabstätten: a) Rasengrabstätten für Erdbeisetzung b) Rasengrabstätten für Urnenbeisetzung c) anonyme Urnenfelder d) Beisetzung in der Urnenwand (wenn vorhanden) e) Baumgrabstätten zur Urnenbeisetzung. (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. (3) Die Rechte an ihnen können nur nach dieser Satzung erworben werden. (4) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht. 13 Reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden. Die Umwandlung einer Reihengrabstätte in eine Wahlgrabstätte ist ausgeschlossen. (2) Es werden ausgewiesen: Reihengrabstätten mit einer Länge von 2,00 m und einer Breite von 1,00 m je Grabstätte. (3) In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche beigesetzt werden (Ausnahmen gem. 7 Abs. 3, 9 Abs. 3), (4) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen, nach Ablauf der Ruhezeit, wird 6 Monate vorher öffentlich und durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben. 14 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Der Wiedererwerb eines Nutzungsrechts ist nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich; beim Wiedererwerb kann eine kürzere Nutzungszeit gewählt werden. (2) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätte, als Einfach- oder Tiefgräber ( 9 Abs. 3) vergeben. Baumgrabstätten werden in einem Plan festgelegt. (3) Das Nutzungsrecht wird nach Zahlung der festgesetzten Gebühr durch Aushändigung einer Verleihungsurkunde erworben. Bei späteren Bestattungen, bei denen die Ruhezeit ( 10) die Nutzungszeit übersteigt, ist die Nutzungszeit mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit zu verlängern. (4) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall eines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: auf den überlebenden Ehegatten, auf die Kinder, auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, auf die Eltern, auf die Geschwister, auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Grup-

12 Freinsheim Donnerstag, den 1. April 2010 Seite 12 pe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. (5) Ist der Nutzungsberechtigte an der Wahrung seiner Rechte verhindert, übt er das Nutzungsrecht nach Feststellung der Friedhofsverwaltung nicht aus oder verzichtet er durch Erklärung gegenüber der Friedhofsverwaltung auf das Nutzungsrecht, so geht dies auf den nächsten Angehörigen bzw. Erben in der Reihenfolge des Abs. 4 über. (6) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (7) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (8) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. (9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit, zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. (10) Die Wahlgrabstätte hat die gleichen Maße wie die Reihengrabstätte mit Ausnahme der Rasengrabstätte. Für jedes weitere Grab verbreitert sich die Grabstätte um 1,00 m. Der Abstand zwischen den Wahlgräbern beträgt 0,30 m. (11) Die Rasengrabstätten haben eine Länge von 2,40 m und eine Breite von 1,00 m. 15 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden 1. in Reihen- und Wahlgrabstätten zur Erdbeisetzung bis zu 4 Aschen, 2. in Urnenreihengrabstätten, 3. in Urnenwahlgrabstätten. (2) Urnengrabstätten (außer Baumgrabstätten) erhalten eine Länge von 0,80 m und eine Breite von 0,80 m. (3) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. (4) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. (5) In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen 2 Aschen beigesetzt werden mit Ausnahme der Baumgrabstätten und der anonymen Urnenfelder. In diesen darf nur eine Asche beigesetzt werden. 14 Abs. 3 gilt entsprechend. (6) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig zu melden. Der Anmeldung ist eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Krematoriums über die Einäscherung beizufügen. (7) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. 16 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich der Gemeinde. V. Gestaltung von Grabstätten 17 Wahlmöglichkeit (1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften ( 18) und Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften ( 20, ) eingerichtet. (2) Auf Grabfeldern ohne besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen die Grabmale in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung keinen besonderen Anforderungen. (3) Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften sind im Belegungsplan festgelegt. (4) Bei der Zuweisung der Grabstätte bestimmt der Antragsteller ob dies in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit besonderen Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für das Grab mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflichtung die Gestaltungsvorschriften dieser Friedhofssatzung einzuhalten. Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist durch den Antragsteller zu unterzeichnen. Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, so kann die Gemeinde die Bestattung auch in einem Grabfeld mit besonderen Gestaltungsvorschriften durchführen lassen. 18 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt bleibt. 19 Herrichten und Pflegen der Grabstätte (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des 18 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. (2) Für das Herrichten und Pflegen der Grabstätte ist bei Reihengrabstätten der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Pflege der Rasengräber und Baumgrabstätten sowie des anonymen Urnenfeldes obliegt dem Friedhofsträger. (3) Verwelkter oder unansehnlich gewordener Blumen- und Kranzschmuck ist durch den Verfügungsberechtigten bzw. Nutzungsberechtigten von den Gräbern zu entfernen und an den hierfür vorgesehenen Sammelstellen zu lagern. (4) Die Grabstätten müssen 6 Monate nach der Belegung oder nach Ankauf hergerichtet sein. (5) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (6) Bei mehrstelligen Wahlgrabstätten ist die gesamte Grabfläche zu unterhalten. 20 Gestaltung der Grabbeete in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften Für Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften gelten die folgenden Grundsätze: 1. Auf Reihen- und Wahlgräbern sollen die Grabbeete nicht höher als 20 cm sein. Bei Plattenbelägen zwischen den Gräbern dürfen die Grabbeete nicht höher als die Platten sein. Zur Bepflanzung der Gräber sind nur solche Gewächse zu verwenden, die andere Gräber und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Das Pflanzen von Bäumen in Grabstätten ist nicht zulässig. Für Gräber von Personen ohne Nachkommen sind Rasenflächen zulässig. 2. Die Rasengräber sind zu beiden Seiten sowie bis 30 cm unterhalb des Steines bis zur Abgrenzung durch den Rasenkantenstein mit bodendeckenden Pflanzen zu gestalten. Diese Steinkante verläuft 70 cm unterhalb des Kopfendes des Grabes. Auf der mit Bodendeckern bepflanzten Fläche besteht die Möglichkeit, Blumen abzulegen oder Steckvasen aufzustellen. Die Rasenfläche ist von jeglichem Blumenschmuck o.ä. freizuhalten. 3. Die Grabfläche der Baumgräber ist mit bodendeckenden Pflanzen bepflanzt. Auf dieser Fläche besteht die Möglichkeit, Blumen abzulegen oder Steckvasen aufzustellen. 4. Das anonyme Urnenfeld wird mit Rasen bedeckt. Der jeweilige Bestattungsplatz einer einzelnen Urne wird nicht kenntlich gemacht. Das Ablegen von Blumen ist nur unmittelbar nach der Bestattung erlaubt. 21 Vernachlässigung (1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt, so hat der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte auf schriftliche Anforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, hat ein entsprechender einmonatiger Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. Wird die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten kann die Friedhofsverwaltung in diesem Fall die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen. (2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck entfernen. Sie ist zu einer Aufbewahrung nicht verpflichtet. VI. Grabmale, Grabeinfassungen und Grababdeckungen 22 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Bei der Gestaltung sind die Grundsätze des 18 einzuhalten. 23 Material, Form und Inschrift der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften Für Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften gelten die folgenden Grundsätze: (1) 1. Auf Reihen- und Wahlgräbern dürfen nur Gedenkzeichen aus wetterbeständigem, natürlichem Werkstoff in einwandfreier Bearbeitung aufgestellt werden. Als Werkstoff sind zulässig a) Gesteine b) Holz c) Eisen und Bronze Heimische Gesteinsarten verdienen den Vorzug. 2. Die Inschrift ist für die Wirkung der Grabstätten von besonderer Bedeutung; sie muss daher auf der Fläche gut verteilt, aus einfachen klaren Schriftzeichen zusammengesetzt und inhaltlich der Würde des Ortes entsprechen. Die eingemeißelte Schrift ist stets zu bevorzugen. Firmenbezeichnungen dürfen nur in unauffälliger Weise, möglichst seitlich an dem Gedenkzeichen, angebracht werden. 3. Grabmale sollen nicht errichtet werden: a) aus Baustoffen, die nicht wetterbeständig sind und der Würde des Friedhofes nicht entsprechen, wie Gips, b) aus nachgemachtem Mauerwerk und Betonstein, soweit sie nicht Natursteincharakter haben und handwerksgerecht bearbeitet sind, c) mit im Zement aufgesetzten figürlichen oder ornamentalen Schmuck, d) mit Farbanstrich auf Stein, e) mit Glas, Blech, le, Porzellan und Kunststoffen in jeder Form, 4. Es können errichtet werden a) stehende Grabmale

13 Seite 13 Donnerstag, den 1. April 2010 Freinsheim b) liegende oder flachgeneigte Grabmale, die nicht in Verbindung mit stehenden Grabmalen zulässig sind. (2) Auf Rasengrabfeldern kann ausschließlich ein liegender Grabstein mit abgeschrägter Oberfläche am Kopfende aufgestellt werden. (3) Bei Baumgrabstätten kann ausschließlich an den vorhandenen Stehlen ein Namensschild aus Messing mit den Lebensdaten der Verstorbenen angebracht werden. (4) Auf anonymen Urnenfeldern sind Grabmale nicht erlaubt. 24 Größe der Grabmale für Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften (1) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: 1. auf Reihengrabstätten bis zu 1 qm Ansichtsfläche 2. auf einstelligen Wahlgrabstätten bis zu 1 qm Ansichtsfläche 3. auf zwei- und mehrstelligen Wahlgräbern bis zu 2 qm Ansichtsfläche Grabmäler für Erwachsene sollen eine Höhe von 1,20 m, für Kinder eine Höhe von 0,70 m nicht übersteigen. Das Verhältnis von Breite und Höhe soll möglichst 1 : 1,5 bis 1 : 2,5 betragen. (2) Auf Urnenstätten, außer Rasen- und Baumgrabstätten, sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: 1. auf Urnenreihengrabstätten bis zu 0,50 qm Ansichtsfläche 2. auf Urnenwahlgrabstätten bis zu 0,50 qm Ansichtsfläche Die Höhe des Grabmales soll bis zu 0,70 m betragen. (3) Auf Rasengrabstätten sind liegende Grabsteine mit abgeschrägter Oberfläche und den Maßen 0,40 m x 0,60 m zulässig. Diese sind mit einem beidseitigen Abstand von 0,20 m am Kopfende des Grabes zu platzieren. (4) Auf Urnenrasengrabstätten sind liegende Grabsteine mit abgeschrägter Oberfläche und den Maßen 0,30 m x 0,40 m zulässig. Diese sind mit einem beidseitigen Abstand von 0,20 m am Kopfende des Grabes zu platzieren. (5) Die Schilder an den Baumurnengrabstätten sind aus Messing herzustellen und haben eine Abmessung von 0,15 m x 0,08 m. (6) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen. 25 Grabeinfassungen, Grababdeckungen (1) Grabeinfassungen sind bis zu einer Höhe von 0,20 m zulässig. (2) Grabeinfassungen - auch aus Pflanzen - und Grababdeckungen sind nicht gestattet, wenn die Friedhofsverwaltung die Grabzwischenräume in einzelnen Grabfeldern mit Trittplatten belegt hat oder in absehbarer Zeit belegen will. (3) Grabeinfassungen und Grababdeckungen sind bei den folgenden Bestattungsformen nicht zulässig: 1. Rasenerdgrabstätten 2. Rasenurnengrabstätten 3. anonymen Urnengrabstätten 4. Baumgrabstätten. 26 Zustimmungserfordernis (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen, Grabeinfassungen und Grababdeckungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Sie soll bereits vor der Anfertigung der Grabmale, Grabeinfassungen und Grababdeckungen eingeholt werden. Auch provisorische Grabmale sind zustimmungspflichtig, so fern sie größer als 15 x 30 cm oder keine Beerdigungskreuze sind. Die Anträge sind durch den Verfügungsberechtigten bzw. Nutzungsberechtigten zu stellen. (2) Den Anträgen auf Herstellung und Errichtung von Grabmalen, Grabeinfassungen und Grababdeckungen sind in zweifacher Ausfertigung beizufügen: 1. der Grabentwurf mit Grundriss in Seitenansicht im Maßstab 1 : 10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie Art der Fundamentierung, 2. Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1 : 10 unter Angabe des Materials, der Bearbeitung, des Inhalts, der Form und Anordnung. Ausführungszeichnungen sind im Maßstab 1 : 10 vorzulegen, soweit es zum Verständnis erforderlich ist. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1 : 5 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Für die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (4) Grababdeckungen für die gesamte Grabfläche sind grundsätzlich nur bei Einzel- und Doppelgräbern zulässig. Bei der Abdeckung größerer Grabflächen kann die Abdeckung auf 2/3 der Gesamtgrabfläche beschränkt werden. (5) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht innerhalb eines Jahres nach der Zustimmung errichtet worden ist. 27 Anlieferung (1) Von dem beabsichtigten Zeitpunkt der Lieferung und Aufstellung von Grabmalen und sonstigen Anlagen ist die Friedhofsverwaltung mindestens zwei Tage vorher in Kenntnis zu setzen. Das Verwenden von Kunststoffen jeglicher Art, z.b. als Grabschmuck in Form von Plastikblumen, Schalen oder sonstigen Behältern, mit Ausnahme von Grabvasen, ist unzulässig. (2) Bei der Anlieferung kann die Friedhofsverwaltung die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen prüfen, ob sie den genehmigten Entwürfen entsprechen. Der Aufsteller hat die genehmigten Entwürfe und die Zeichnungen bei sich zu führen und auf Wunsch vorzulegen. 28 Standsicherheit und Unterhaltung der Grabmale (1) Grabmale und sonstige Anlagen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. (2) Die Verfügungsberechtigten bzw. Nutzungsberechtigten von Grabstätten sind verpflichtet die Grabmale und sonstigen Grabausstattungen in würdigem und verkehrsicherem Zustand zu halten, dementsprechend zu überprüfen oder fachmännisch überprüfen zu lassen. Die Überprüfung ist in der Regel zweimal, und zwar im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst durchzuführen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Die Inhaber bzw. Nutzungsberechtigten haften für jeden Schaden, der durch Umfallen von Grabmalen oder sonstigen baulichen Anlagen oder Abstürzen von Teilen davon verursacht wird. (3) Stellt die Friedhofsverwaltung eine mangelnde Standsicherheit fest und ist Gefahr im Verzuge, kann sie auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.b. Umlegen der Grabmale, Absperrung) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden, angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen durchführen zu lassen. (4) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so ersetzt ein 4-wöchentlicher Hinweis auf der Grabstätte die schriftliche Aufforderung gem. Abs. 3 Satz 2. (5) Grabeinfassungen und steine, die anlässlich einer Beisetzung in ein vorhandenes Grab zeitweilig abgebaut werden müssen, sind auf dem dazu ausgewiesenen Platz innerhalb des Friedhofes zwischenzulagern. 29 Entfernung 1. Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und sonstige Grabausstattungen zu entfernen. Eine Entfernung erfolgt nur durch die Gemeinde oder durch die Gemeinde beauftragten Fachfirmen. Ein selbständiges Entfernen ist nicht gestattet. 2. Nach Ablauf der Ruhezeit verbleiben die Aschenreste sowie sonstige Reste Verstorbener in der Grabstätte. VII. Leichenhalle 30 Benutzung (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung und in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals betreten werden. (2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu verschließen. VIII: Schlussvorschriften 31 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richtet sich die Ruhezeit nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer erlöschen nach Ablauf der Ruhezeit gem. 14 Abs. 1 und 15 Abs. 4 dieser Satzung, gerechnet vom Inkrafttreten dieser Satzung ab. (3) Im Übrigen finden die Bestimmungen dieser Satzung Anwendung. 32 Haftung Der Friedhofseigentümer haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung des Friedhofes, seine Anlagen und seiner Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Ihm obliegen insoweit keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten. 33 Karteiführung (1) Es wird eine Friedhofskartei elektronisch oder in Papierform geführt. Diese enthält die Namen der beigesetzten Personen, Grabnummer, Ablauf der Nutzungszeit, Grabgebühren und Grabart sowie die Grabunterhalter. (2) Die zeichnerischen Unterlagen, so Gesamtpläne, Belegungspläne und Grabmalentwürfe sind von der Friedhofsverwaltung zu verwahren. 34 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des 4 betritt 2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Weisungen des Friedhofspersonals nicht befolgt ( 5 Abs. 1) 3. gegen die Bestimmungen des 5 Abs. 3 Ziff. 1-9 verstößt

14 Freinsheim Donnerstag, den 1. April 2010 Seite eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt ( 6 Abs. 1) oder die Bestimmungen des 6 Abs. 3-5 nicht beachtet 5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung der Friedhofsverwaltung vornimmt ( 11) 6. als Verfügungsberechtigter oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet ( 21 Abs. 1) oder verändert ( 21 Abs. 3) 7. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält ( 26 Abs. 2) 8. Entgegen 8 Abs. 3 Särge verwendet, die nicht den darin angegebenen Vorschriften entsprechen 9. Entgegen 8 Abs. 4 Urnenkapsel verwendet, die nicht den darin angegebenen Vorschriften entsprechen 10. oder Grabschmuck in Form von Plastikblumen, Schalen und sonstigen Behältern aus Kunststoff verwendet. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000, Euro gem. 24 Abs. 5 GemO geahndet werden. Die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom (BGBl. 1 S. 481) in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. 35 Gebühren Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sind Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. 36 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung vom außer Kraft. Weisenheim am Sand, Dieter Helt Ortsbürgermeister Hinweise: Wir weisen darauf hin, dass gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Freinsheim, den gez. Wolfgang Quante Bürgermeister Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. April 2009 (GVBl. S. 162), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemOD- VO) vom 21. Februar 1974 (GVBl. S. 98), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 06. November 2009 (GVBl. S. 379), sowie der 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), zuletzt geändert durch Artikel 44 des Gesetzes vom 15. September 2009 (GVBl. S. 333), in der Sitzung am die folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 - Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus den folgenden Regelungen. 2 - Grabstätten 1. Die nachfolgenden Gebührensätze sind als Jahresbeträge angegeben und werden pro Jahr der Ruhefrist (Überlassung einer Grabstätte) bzw. pro Jahr der Verlängerung eines Grabes berechnet. 2. Wahlgrabstätte an Berechtigte gemäß der Friedhofssatzung für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 3. Urnengrabstätten a) Urnenwahl-/ Urnenreihengrabstätte 10,00 Euro / Jahr 12,00 Euro / Jahr b) Anonyme Urnengrabstätte 16,00 Euro / Jahr b) Baum-Urnengrabstätte 30,00 Euro / Jahr d) Rasen-Urnengrabstätte 34,00 Euro / Jahr 4. Erdgrabstätten an Berechtigte ab 5.Lebensjahr a) Einzelgrabstätte 18,00 Euro / Jahr b) Doppelgrabstätte 30,00 Euro / Jahr c) Rasenerdgrabstätte 64,00 Euro / Jahr d) Jede weitere Grabstätte 18,00 Euro / Jahr 3 - Benutzung der Leichenhalle und der Kühlzelle 1. Für die Aufbewahrung einer Leiche und die Benutzung der Kühlzelle werden folgende Gebühren erhoben: a) Benutzung der Leichenhalle 60,00 Euro b) Benutzung der Kühlzelle pro Tag 15,00 Euro 2. Für die Reinigung der Leichenhalle werden Gebühren in Höhe von 35,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. erhoben. 4 - Ausheben und Schließen der Gräber 1. Ausheben und Schließen eines Grabes 230,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. 2. Tieferlegung 265,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. 3. Ausheben und Schließen eines Kindergrabes 90,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. 4. Ausheben und Schließen eines Urnengrabes 80,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. 5 - Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind: 1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller, 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. 6 - Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit 1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. 2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. 7 - Inkrafttreten Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom , geändert durch die 1. Änderungssatzung am außer Kraft. Weisenheim am Sand, Dieter Helt Ortsbürgermeister Hinweise: Wir weisen darauf hin, dass gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Freinsheim, den gez. Wolfgang Quante Bürgermeister Verpachtung Ackerland Die Verbandsgemeinde Freinsheim verpachtet in Weisenheim am Sand in der Gemarkung Im Gänseborn am Lambsheimer Weg und Am Bachgang folgende Grundstücke Fl-Nr. 2558/3, 2559/2, 2560, 2561, 2562, 2566, 2566/2, 2567, 2568, 2569, 2569/2, 2570, 2570/2, 3354, 3354/2, 3357, 3358, 3360, 3362, 3362/2, 3362/3, 3362/5, 3363, 3363/2, 3364, 3365, 3365/3, 3365/4, 3366, 3367, 3368, 3369, 3370, 3371/2, 3372, 3373/1, 3373/2, 3374/3, 3374/4, 3374/5, 3374/6, 3375, 3376/2, 3383, 3384, 3384/2, 3385, 3386, 3387, 3389, 3390 und 3391/5 mit einer Gesamtfläche von 4,7121 ha. Hierbei handelt es sich um landwirtschaftliche Flächen, die bisher als Wiese genutzt wurden. Die Flächen dürfen zukünftig als Getreideanbauflächen genutzt werden. Eine bereits vorhandene Baumgruppe muss erhalten bleiben. Auf den Flächen darf keine Folienbewirtschaftung stattfinden. Für die Bewässerung steht auf diesem Grundstück kein Brunnen zur Verfügung. Die Bewirtschaftung der Fläche kann ab sofort erfolgen. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag. Mindestgebot 230, Euro/ha. Der Pächter trägt den Beitrag zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und die auf dem Grundstück ruhenden Abgaben und Lasten. Schriftliche Angebote richten Sie bitte bis spätestens an die Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, FB 4, Bahnhofstr. 12, Freinsheim, Zimmer 207. Auf dem Briefumschlag vermerken Sie bitte: Angebot für Verpachtung Ackerland. Auskunft erteilt Gabriele Uhl, Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Tel: 06353/

15 Seite 15 Donnerstag, den 1. April 2010 Freinsheim sonstige Nachrichten Sportverein Jugendfußball Ergebnisse: C-Jugend: VfR Hettenleidelheim SV Weisenheim 3:1 Tore: Jannik Bodenhaupt 1 D-Jugend: JSG Freinsheim SV Weisenheim 5:1 Tore: Marcel Fischer 1 E-Jugend: SV Weisenheim TuS Dirmstein 6:2 Tore: Yanic Holzner 2, Lukas Löffel 2, Jonathan Reichelt 1, Karim BenHajSalem 1 F-Jugend: SV Weisenheim SC Bobenheim/Roxheim II 9:0 Tore: Daniel Manß 3, Oskar Sengebusch 1, Paul Meißner 1, Mitja Ostendorf 2, Florian Stahl 2 Bambini: SV Weisenheim DJK SW Frankenthal 0:7 Bambini: ASV Mörsch SV Weisenheim 0:4 Tore: Noa van Recum 2, Niklas Heißler 1, Leandro Thomys 1 Mehr Infos im Internet unter: Tennisclub Ludwigshain Wir wollen gemeinsam mit den Pächtern, Familie Repp, die neue Saison begrüßen. Aus diesem Grund, laden wir alle Mitglieder recht herzlich zu Freibier und Grillgut am Samstag, den 10. April 2010, um 15:00 Uhr auf die Anlage des TCL ein. MGV Eintracht 1900 Nächste Chorproben Die Singstunden der Männer sind jeweils freitags um 20:00 Uhr, erstmals wieder am Der Frauenchor singt jeweils montags um 20:00 Uhr. Erstmals wieder am Beide Chöre werden von Claudia Zorn-Vonhof geleitet, die ihr Können im Jahreskonzert wieder unter Beweis stellte. Gehören auch Sie zu unseren Chören und besuchen Sie uns zu den oben genannten Zeiten im Sängerheim in der Wormser Straße 7. Lassen Sie sich vor allem nicht einreden Sie könnten nicht singen. Es singt nicht der Einzelne, sondern gemeinsam sind wir stark. Eintracht-Reise an den Neusiedler See Die diesjährige Eintracht-Reise führt uns zum Neusiedler See, welcher an Österreich auf der einen, und an Ungarn auf der anderen Seite grenzt. In Podersdorf liegt unser *** Hotel Pannonia am Ostufer des Sees. Bei der Rundfahrt um den Neusiedler See am 2. Tag, sehen wir die salzhaltigen Lacken und den Nationalpark. Die Schilfgürtel mit den verschiedenen Vogelarten sind dabei genauso sehenswert wie die anschließende Besichtigung der Basilika Frauenkirchen, bei der es sich um eine berühmte Wallfahrtsbasilika handelt. Österreichs Hauptstadt Wien lockt uns am 3. Tag. Bei der Stadtrundfahrt sehen wir die Oper, das Burgtheater, den Karlsplatz und das Hundertwasserhaus. Joseph Haydn s Wirkungsstätte, die Bergkirche im Burgenland, sowie Schloss Esterhazy lernen wir am 4. Tag kennen. Nach einem Freizeittag, bei dem man eine gemütliche Bootstour auf dem Neusiedler See unternehmen kann, fahren wir am 6.Tag nach Ungarn. Der krönende Abschluss unserer Urlaubsreise ist die Kutschfahrt von Illmitz ins Nationalparkgebiet Neusiedler See, wo bei einem Glas Heurigen, Musik und burgenländischer Jause der 7. Tag zu Ende geht. Reisezeit ist vom bis Anmeldungen und Reiseleitung übernimmt Erich Lebkücher, Beethovenstr. 7 in Weisenheim am Sand, Tel /8620. Reit- und Fahrverein Dressurturnier des RFV Weisenheim/Sand am Osterwochenende Am 3. und 4. April lädt der Reitund Fahrverein Weisenheim am Sand zum großen Dressurturnier mit verschiedenen Prüfungen ein. Los geht es am Samstag um neun Uhr mit einer E-Dressur. Anschließend wird um 9.45 Uhr eine Dressurreiterprüfung der Klasse A das Programm ergänzen. Eine A Dressur um 12 Uhr, sowie eine L-Dressur um Uhr runden das Programm ab. Der Tag wird durch eine weitere A Dressur um Uhr abgeschlossen. Aber auch der Ostersonntag hat für alle Pferdenarren einiges zu bieten: Um neun Uhr beginnt der Wettbewerbstag mit einer A Dressur, auf die der einfache Reiterwettbewerb um Uhr folgt. Für die ganz Kleinen gibt es um Uhr einen Führzügelwettbewerb. Diesem folgt eine L-Dressur auf Kandare um 12 Uhr. Letzte Prüfung und gleichzeitiges Highlight: Die M-Dressur um 15 Uhr. Gerade hier werden die Besucher dank hochkarätigem Starterfeld reiterliche Bestleistungen erwarten unter anderem hat sich Paralympic-Goldmedaillengewinnerin aus dem Jahre 2008, Hannelore Brenner, angekündigt. Für das leibliche Wohl der Besucher ist natürlich wieder bestens gesorgt. Alle Pferdeliebhaber und auch sonstige Interessierte sind hiermit herzlich eingeladen, das Osterwochenende mit uns zu teilen. Das erste Special des Musik und Kultur Weisenheim am Sand e.v. (MuK) dieses Jahres findet am 17. April um 20 Uhr erstmalig in der Weisenheimer ASV-Sporthalle, Ritter-von-Geißler- Str. 79 (neben Restaurant Ionio ) statt. Gast dabei ist Werner Lämmerhirt, ein Gitarrist, Komponist und Sänger der Extraklasse, den das MuK-Booking-Team bereits im vergangenen Jahr für diesen Abend verpflichten konnte. Über seine auch über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannte und anerkannte Kompetenz gibt es eigentlich kein Wort mehr zu verlieren. Was ist nicht alles, seitdem er Ende der 60er Jahre die Bretter dieser Welt betrat, über ihn geschrieben worden. Er sei eine Legende, ein Gitarrenguru, gar eine Folk-Ikone, die ganze Gitarrengenerationen beeinflusste, eine ehrliche Haut sowie ein Tausendsassa auf der Gitarre. Nicht zu vergessen, dass Werner Lämmerhirt Co- Gitarrist auf diversen Alben beim legendären Hannes Wader war. Nach über 40 Jahren musikalischen Schaffens singt Werner nun seit geraumer Zeit eigene deutsche Texte, ohne natürlich sein hinlänglich bekanntes Terrain zu verlassen. Er groovt, rockt, jazzt, swingt in altgewohnter Manier wenn nicht gar ausgefeilter. Nahezu ein Phänomen ist die Anzahl von mehreren hunderttausend insgesamt verkaufter Schallplatten/CDs, ohne wirklich medienträchtige Einsätze. Nicht unerwähnt sei allerdings sein Auftritt im Rockpalast, der ihm eine eigene Sendung widmete, was nur wenigen Musikern seines Genres vorbehalten war. Für die Freunde der akustischen Gitarrenmusik ist Werner Lämmerhirt ein absolutes Muss. Er gönnt es sich gönnen Sie es sich auch! Eintrittskarten ab sofort über karten@muk-weisenheim.de oder wie immer im Musicant in Frankenthal ( ) oder Albert Groh in Weisenheim am Sand ( ). Regionalabonnement Als nächste Aufführung sehen wir am Freitag, den die Dreigroschenoper Ein musikalisches Schauspiel von Bertholt Brecht und Kurt Weill. Abfahrt Uhr am Obertor. Ende: Uhr Karten können bitte wieder im Friseur-Salon Eller/Beck abgeholt werden. Info bei Frau Simon, Tel Verbandsgemeinde Freinsheim sonstige Nachrichten

16 Freinsheim Donnerstag, den 1. April 2010 Seite 16 Schachclub Verbandsgemeinde Freinsheim Nur Kersch kann überzeugen Im letzten Spiel der Bezirksklasse Nord/Ost musste die 1. Mannschaft des Schachclubs der Verbandsgemeinde Freinsheim gegen Waldsee mit 2:6 eine klare Niederlage hinnehmen und beendet damit die Saison mit 11:7 Punkten auf dem dritten Tabellenplatz. Gegen die TG Waldsee I konnte nur Peter Kersch überzeugen. Mit seiner Sizilianischen Eröffnung lockte er seinen Gegner gleich zu Beginn in eine Angriffsfalle, gewann zunächst einen Bauern und nutzte schließlich die mehr und mehr desolate Stellung seines Gegenüber zu einem nie gefährdeten Sieg. Ralf Spetzke und Max Lebershausen erreichten mit ihrem soliden Spiel jeweils ein Remis, konnten das schwache Mannschaftsergebnis damit aber nicht wesentlich aufpolieren. Insgesamt jedoch zog man für die abgelaufene Spielzeit innerhalb der Mannschaft ein durchaus positives Resümee, denn zu Saisonbeginn war eher von einem möglichen Abstieg denn von einer vorderen Platzierung die Rede. Vereinsabend/Training Die Übungsstunden finden freitags ab 18:00 Uhr für Jugendliche bis 15 Jahre sowie ab 20:00 für Aktive und Jugendliche ab 16 Jahren in der Altenstube des Retzerhauses in Freinsheim, Herrenstraße 10 (am Eisentor) statt. Kostenfreies Schnuppern Spielen Sie gerne Schach? Oder haben Sie Interesse daran, das Schachspiel zu erlernen? Dann sind Sie (völlig unverbindlich) zum Schnuppern an den Vereinsabenden jederzeit herzlich eingeladen. Der Besuch des Vereinsabends in der Altenstube des Retzerhauses in Freinsheim, Herrenstraße 10 (am Eisentor), ist kostenfrei. Sollte dabei Ihr Interesse am Schachspiel geweckt werden, so können Sie sich an den Spielabenden - ebenfalls kostenfrei und unverbindlich 3 Monate lang in Ruhe ein Bild vom Vereinsleben machen. Wir freuen uns sehr über jeden Gast! Besuchen Sie gerne auch unsere Homepage im Internet ( Musik für die Allerkleinsten eine Eltern-Kind-Gruppe für Kinder von 3 bis 24 Monaten Start nach den Osterferien: 14. April, 10:00 Uhr Freinsheim, Altes Spital, Retzerstraße Leitung: Elsbeth Reuter Die Eltern-Kind-Gruppe lädt Kleinkinder im Alter von 3 bis zu 24 Monaten und deren Eltern oder eine andere vertraute Bezugsperson zum musikalischen Spiel ein. Da gerade Babys sehr stark auf gemeinsames Singen, Musizieren, Bewegen und Musik reagieren, können sie somit ihre angeborene musikalische Sprache entdecken und Freude daran gewinnen. Sie untersuchen alles, was in ihrer näheren Umgebung rasselt und knistert, leuchtet und klappert. Genau die richtige Zeit, um in der Eltern- Kind-Gruppe Rasseln, Klanghölzer und bunte Tücher zu erobern. Ziel des Kurses ist es, das musikalische Potential der Babys und Kleinkinder zu fördern. Sind Sie neugierig geworden? Dann melden Sie sich bei der Musikschule Freinsheim an. MSF, Hauptstr. 2, Freinsheim, Tel.-Nr.: info@musikschule-freinsheim.de SGS - FM/COC FSC Tratemark o 1996 Forest Stewardship Council A.C. Holz FSC Die Wald besitzenden Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Freinsheim (dies sind alle außer Erpolzheim) haben die Zertifizierung durch den F S C (Forest Stewardship Council oder Weltforstrat) erworben und damit nachgewiesen, dass sie die strengen und international anerkannten ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien für eine nachhaltige Waldwirtschaft erfüllen. Sprechstunde des Revierleiters (Forstrevier Ganerben) Die Ortsgemeinden der VG Freinsheim (außer Erpolzheim) sind Eigentümer größerer Waldflächen. Deren Bewirtschaftung erfolgt - zusammen mit dem Wald der Stadt Bad Dürkheim und dem der Leininger Schulwaldstiftung von Grünstadt durch den Forstverband Ganerben. Die Flächen belaufen sich insgesamt auf ca ha und sind seit dem zu einem Revier Ganerben zusammengefasst. Leiter des Reviers ist Herr Daniel Ochs. Um den Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Gemeinden die Möglichkeit zu geben, ihn persönlich anzusprechen, hat Herr Ochs eine Sprechstunde eingerichtet. Diese findet mittwochs zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr im Zimmer 117 (1. OG) im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Bahnhofstraße 12 statt. Während dieser Zeit - aber auch nur während dieser Zeit - ist er dort telefonisch unter der Nummer 06353/ zu erreichen. Ansonsten kann mit ihm per Tel.: 06353/508150, Fax: (06353/508171) oder per Mail (Daniel.Ochs@wald-rlp.de) Kontakt aufgenommen werden. Anmerkung: Am Mittwoch, dem findet keine Sprechstunde statt. Hilfe und Beratung Diese Rubrik erscheint einmal monatlich Christliche Sozialstation Bad Dürkheim/VG Freinsheim e.v. Gerberstr. 6, Bad Dürkheim Pflegedienst, Tel.: 06322/ Tag und Nacht Häusliche Kranken- und Altenpflege, Pflegeberatung, Pflegekurse, Hilfen im Haushalt, Entlastungsangebote für pflegende Angehörige, u.v.m., Nostalgie Cafe, Tel.: 06322/ Betreuung von Menschen mit Demenz Donnerstags, , Burgkirche Bad Dürkheim Beratungs- und Koordinierungsstelle, Tel.: 06322/ Informationen und Hilfen für kranke, behinderte und ältere Menschen sowie deren Angehörige Ambulanter Hospizdienst, Tel.:06322/ Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie deren Angehörige durch die Hospizfachkraft und ehrenamtliche Hospizhelferinnen Offenes Trauercafe, jeden 2. Samstag im Monat um in der Christlichen Sozialstation Alzheimer Selbsthilfegruppe für Angehörige wird sich ab Januar 2009 jeden 2. Donnerstag im Monat im Mehrgenerationenhaus, Dresdener Str. 2, Bad Dürkheim von Uhr treffen. Ansprechpartner sind Herr Erich Sauer, Tel: / und Lieselotte Skade, Tel: / Frauenselbsthilfe nach Krebs Gruppe Bad Dürkheim und Umgebung Auffangen Informieren Begleiten Gruppenleiterin: Ingrid Miener, Tel /8584 Wir treffen uns am , zum Vortrag Die 4 Jahreszeiten der Frau im Evang. Krankenhaus Bad Dürkheim um Uhr, im Konferenzraum U 10/ , Treffpunkt: Pfeffinger Mühle, Pfeffingen 4 um Uhr zum gemeinsamen Essen und besprechen unseren Ausflug im Juni , Ausflug nach Bad Rappenau Uhrzeit und Treffpunkt wird noch vereinbart - medizinischer Vortrag in der Klinik Unser Gruppentreffen im Krankenhaus am entfällt. Betroffene, Angehörige und Gäste sind herzlich willkommen. Bitte wenden Sie sich vorab an die Gruppenleiterin. Beratungsdienste der Diakonie Haus der Diakonie Kirchgasse 14, Bad Dürkheim Tel / ; Fax / Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche - Fachstelle Sucht und Prävention fachstellesucht.duew@diakonie-pfalz.de - Selbsthilfegruppen für Drogenabhängige - Selbsthilfegruppe und angeleitete Gruppe für Frauen mit Ess-Störungen - Selbsthilfegruppe für Alkoholabhängige und Angehörige - Sozial- und Lebensberatungsstelle Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (staatl. anerkannt) Beratung, Unterstützung und Begleitung in schwierigen Lebenssituationen wie persönliche Krisen, finanzielle Notlagen, im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder im Umgang mit Behörden und Institutionen. Beratungsstelle des Müttergenesungswerkes zur Beantragung von Mutter- und Mutter-Kind- Kuren, sowie Vermittlung von Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Sozialpsychiatrischer Dienst Telefonische Terminvereinbarungen unter der Rufnummer 06322/

17 Seite 17 Donnerstag, den 1. April 2010 Freinsheim Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) Selbsthilfegruppe Bad Dürkheim Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme Betroffener und deren Angehörigen bestehen unter den Rufnummern 06236/ Soz.-Päd. W. Oberfrank-Paul (Mo-Fr 8-9) und 06322/61302 H. Schlösser. Deutsche Parkinson Vereinigung e.v. Regionalgruppe Ludwigshafen Hilde Böttcher, Ludwigshafen Tel: ; Fax: Das Gesundheitsamt Neustadt informiert: AIDS-Beratung donnerstags: Uhr, freitags: 8-11 Uhr (ohne Voranmeldung) Belehrungen für Personen im Lebensmittelgewerbe dienstags: 9.30 Uhr, donnerstags: 16 Uhr (vorherige Anmeldung erforderlich!) Telefonische und persönliche Impfberatungen Tel.: 06322/ Krisentelefon für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige Tel.: (für Anrufer kostenlos) Betreuungsverein der Lebenshilfe: Tel.: 06322/ Ansprechpartner: Peter Schädler Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Bad Dürkheim: Tel.: 06322/938 0 Frühförderstelle der Lebenshilfe: Tel.: 06322/66823 Fachdienst für Hörgeschädigte im Arbeitsleben (PSD) Kontakt: Fachdienst für Hörgeschädigte, Europaring 18, Frankenthal, Tel.: 06233/8892-0; Fax 06233/ info@ifd-hörgeschädigte.de Homepage: Kinder- und Jugendtelefon Die Nummer gegen Kummer: Telefonseelsorge Rhein-Neckar u Lauterjungs- und mädels e.v. schwul-lesbische Initiative und Selbsthilfegruppe - Information und Beratung unter 0631/ Elterninitiative ADS Bad Dürkheim Ansprechpartner: Andrea Stolz-Hronek, Tel.: 06322/ adselternini@aol.com und Elisabeth Hetterling, Tel.: 06322/ Frauenhaus Lila Villa Notrufnummer des Frauenhauses: 06322/8588. DRK-Kreisverband Bad Dürkheim Soziale Dienste - Hausnotruf - Essen auf Rädern - Ansprechpartner: Tel.: 06322/ Erste-Hilfe am Kind Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinneuerwerber Termine und Anmeldung, Tel.: 06322/ Sozialstation und ambulante Pflege Rhein-Haardt des Deutschen Roten Kreuzes Pflegedienstleitung: Fr. L. Perez Infotel.: oder PFLEGE-0 Homepage: Johanniter-Unfall-Hilfe Ambulante Hilfsdienste (24 Stunden), Tel.: 06322/ Informations- und Beratungstelefon: 06321/35191 Einsatz- und Servicezentrale (rund um die Uhr): 06322/ Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Kreisverband Grünstadt/Eisenberg Tel.: 06359/5031. Zahnärztliche Patientenberatung Zentrale Service-Nummer 0800/ Beratung und Hilfe für Frauen, die körperliche oder seelische Gewalt in ihrer Beziehung erleben Schnell, kostenlos und auf Wunsch anonym Erstberatung für Frauen bei Gewalt 06321/ Beratungsstelle für Frauen Neustadt 06321/2329 Beratungsstelle für Frauen Bad Dürkheim 06322/ Frauenhaus Neustadt 06321/ (FAX) Frauenhaus Bad Dürkheim 06322/8588 Notruf bei sexualisierter Gewalt 0621/19740 Caritas-Zentrum Neustadt Außenstelle Bad Dürkheim Philipp-Fauth-Straße 8, Bad Dürkheim Telefon: ; Fax: Homepage: SENIOREN - Infos Senioren Aktiv Einladung Am Freitag, den findet ab Uhr in der Cafeteria des Seniorendomizils Haus Nikolas in Freinsheim ein offener Treff der Senioren-Aktiv -Gruppe statt. Dieser Nachmittag bietet Gelegenheit zum Gedankenaustausch und vor allem gemütlichen Beisammensein. Ein solcher Treff wird zukünftig regelmäßig (immer am ersten Freitag im Monat) am o.g. Ort angeboten werden. Die Feuerwehr informiert Jugendfeuerwehr Weisenheim am Sand In den Osterferien keine Jugendstunde : Übungsbeginn um 17:45 Uhr. Volkshochschule der Verbandsgemeinde in der Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim Für nachstehend genannte Veranstaltungen nehmen wir noch Anmeldungen entgegen. Bitte beachten Sie, dass für alle unsere Kurse und Seminare, Vorträge und Einzelveranstaltungen eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich ist. Nur so können wir sie verständigen, wenn diese ausfallen sollten. Politik - Gesellschaft - Umwelt Fächerübergreifende Veranstaltungen und Vorträge Neuer Termin Neuer Termin Dr. Ralf W. Zuber Rhetorik - Wochenendseminar Sie wollen frei reden oder präsentieren? Überzeugend Vorträge halten, Unterricht gestalten? Sie sind nervös, haben Lampenfieber und spüren den berühmten Kloß im Hals und Ihre Stimme versagt? Die Präsentation der eigenen Persönlichkeit ist eine wichtige Schlüsselqualifikation in Beruf und Alltag. Unsere Themen: Freie Rede, sicheres Auftreten und Körpersprache, Lampenfieber und Nervosität, Präsentation von Themen in Referaten und Unterricht. Aufbau und Strukturierung einer Rede, das rhetorische Instrumentarium, Tipps und Tricks zu Gesprächsführung und Moderation. Dazu gibt es viele praktische Übungen, damit Sie künftig rhetorische Situationen souverän meistern und gehört werden. Kurs SFR Termine Samstag, , Uhr Sonntag, , Uhr Dauer / Gebühr 2 Tage / Euro 60,- Ort Freinsheim, Hermann-Sinsheimer-Grundschule, Nebengebäude, Aula

18 Freinsheim Donnerstag, den 1. April 2010 Seite 18 Katja Frehsen Im Kopf - topfit Termine, Zahlen, Namen, PIN vergessen? Mit dem Gedächtnis ist es wie mit der Muskulatur: wird es nicht gefordert, lässt seine Leistungsfähigkeit nach. Sie werden staunen, was Ihr Gehirn zu leisten vermag, wenn Sie es gehirngerecht nutzen. Es werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, Ihre grauen Zellen richtig einzusetzen und Ihre Gedächtnisleistung um ein Mehrfaches zu steigern. Kurs SFR Beginn Dienstag, , Uhr Dauer / Gebühr 8 Vormittage / 8 Std. / Euro 32,- Ort Freinsheim, Herrenstr. 10, Retzerhaus, Nebenzimmer Sonderveranstaltungen Kultursommer 2010: Über Grenzen Dr. Ralf W. Zuber Außersinnliche Wahrnehmungen auf dem Prüfstand Viele von uns haben schon Erfahrungen gemacht, die nicht mit natürlichen Dingen zu erklären sind. Außersinnliche Wahrnehmungen - gibt es sie wirklich? Besitzt der Mensch übersinnliche Fähigkeiten? Was versteht man unter Telepathie, Hellsehen oder Präkognition? Können wir Dinge voraussehen oder haben wir vielleicht einen sechsten Sinn? Wir begeben uns auf die Suche nach dem Unbekannten und werfen einen Blick auf unerklärliche Fälle und Phänomene aus Geschichte und Gegenwart. Wie glaubwürdig sind solche Berichte? Wie geht die Wissenschaft vor, die solche übernatürlichen Phänomene untersucht und deren Glaubwürdigkeit hinterfragt? Und wir fragen uns, welche natürlichen - oder übernatürlichen - Erklärungen es geben könnte, um diese geheimnisvolle Welt des Übersinnlichen zu verstehen. Kurs SFR Termin Dienstag, , Uhr Dauer / Gebühr 1 Abend / Euro 8,- Ort Freinsheim, Hermann-Sinsheimer-Grundschule, Nebengebäude, Aula Kultur Gestalten Plastisches Gestalten Viola Rudel, Freischaffende Künstlerin Schmuck aus Papierperlen - für Kinder ab 12 und Erwachsene Papier muss nicht immer im Müll landen. Im Gegenteil: aus Werbekatalogen und Zeitschriftseiten fertigen wir formschöne Papierperlen und praktizieren so kreatives Recycling. Ob Kette, Armband, Ohrringe, Lesezeichen oder Schlüsselanhänger, der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Vielleicht entsteht ja auch ein außergewöhnliches Oster-, Muttertags- oder Geburtstagsgeschenk. *Bitte mitbringen: 1 Stück Styroporabfall, Zahnstocher (40-50 Stück), festes Geschenkpapier, Zeitungen, Tapeten, Kunstdrucke mit festem Papier, Cutter, Schere, Bleistift, langes Lineal, 1 kleine Flasche Holzleim (wasserfest), feste Kartonunterlage, Plastikbecher oder Dose, wenn vorhanden, Glasperlen zum auffüllen. Kleinigkeit für ein gemeinsames Buffet. Im Foyer der VG Verwaltung sind einige Schmuckstücke in der VHS-Vitrine ausgelegt. Kurs SFR 2C010 Termin Samstag, , Uhr (incl. Mittagspause) Dauer / Gebühr 1 Tag / 9 UE / Euro 19,80 / zzgl. Materialkosten Ort Freinsheim, Herrenstr. 10, Retzerhaus, Vereinsraum Gesundheit Gymnastik / Bewegung / Körpererfahrung Jhi-Lan Jou, Übungsleiterin Qi Gong und gymnastische Übungen für Bauch - Beine - Po Dieser Kurs verbindet ganzheitliche Übungseinheiten aus der Gymnastik und den traditionellen chinesischen Qi Gong-Übungen. Diese Übungen sind geeignet für alle, die Sich-selbstbewusst werden möchten, um mit vitalem Körper und ausgeglichenem Geist ein freudvolles Leben führen zu können. Gleichzeitig wollen wir mit speziellen Übungen positiven Einfluss auf die Problemzonen nehmen, Gewebe straffen und kräftigen, um dadurch eine gesunde Körperhaltung und bessere Körperproportionen zu erlangen. Sanfte Dehn-, Entspannungsund Atemübungen runden die Unterrichtsstunde ab. Kurs SFR Beginn Donnerstag, Termin auf Anfrage, Uhr Dauer / Gebühr 9 Nachmittage / 18 UE / Ort Euro 39,60 Freinsheim, VG-Sporthalle Gabriele Rehg, Übungsleiterin Haltungs- und Bewegungsgymnastik Gymnastische Übungen können auf sehr unterschiedliche Ziele ausgerichtet sein. Im Vordergrund dieses Kurses steht die Freude an der Bewegung unter Einsatz verschiedener Medien - Hantel, Ball, Stab und Ring - zur Kräftigung der Muskulatur, des Herz-Kreislauf-Systems und der Stabilisierung des gesamten Körpers. Je nach Wahl der musikalischen Begleitung können die Übungen individuell in verschiedenen Geschwindigkeiten ausgeführt werden und führen so kontinuierlich zur Steigerung der Kondition. Intensive Atemübungen zur Entspannung beenden die Übungsstunde. *Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Turnschuhe. Kurs SFR Beginn Montag, , Uhr Dauer / Gebühr jew. 9 Nachmittage / 12 UE / Euro 26,40 Ort Freinsheim, VG-Sporthalle Irmi Kuhn, NWU Instructor Nordic Walking für Anfänger und Wiedereinsteiger Lasst uns doch mal langsam und schonend laufen, auf die Körperhaltung achten, gleichzeitig den Rumpf stabilisieren und dabei die optimale Technik des Nordic Walking erlernen und einsetzen. Laufen Sie mit und erleben Sie den Spaß in der Gruppe. Walking-Stöcke können leihweise zur Verfügung gestellt werden. Bitte geben Sie hierfür bei der Anmeldung Ihre Körpergröße an. Begrenzte Teilnehmerzahl! Kurs SFR Beginn Samstag, , Uhr Dauer / Gebühr 5 Vormittage / 10 UE / Euro 25,- Ort Weisenheim am Sand, Parkplatz Reitverein Irmi Kuhn, NWU Instructor Nordic Walking - Einstiegstouren Wenn Sie bereits einen Anfängerkurs besucht haben können Sie in diesem Kurs Ihre Technik verbessern. Kraft, Ausdauer und Kondition trainieren und von Woche zu Woche kontinuierlich steigern. Sie bestimmen die Länge der Laufstrecke und mit Ihrem Laufeinsatz, ob Sie sich im Bereich der Fitness oder der Fettverbrennung bewegen wollen. Kurs SFR Beginn Samstag, , Uhr Dauer / Gebühr 4 Vormittage / 8 UE / Euro 20,- Ort Weisenheim am Sand, Parkplatz Reitverein Sibylle Stocké Entspannung für die Augen mit einem Augenspaziergang in der Natur In der heutigen Zeit werden durch Beruf und Freizeit hohe Anforderungen an unsere Augen gestellt. Unsere Augen haben kaum noch Zeit, sich von der Anspannung zu erholen. Beschwerden im Hals- Nackenbereich, Kopfschmerzen, Müdigkeit, trockene und gereizte Augen sowie Lichtempfindlichkeit sind oft die Folgen. Mit speziellen Übungen für Augen und Körper lernen Sie, Körper und Augen zu entspannen. Entdecken Sie die Vitalität und die vielfältigen Qualitäten des Sehens, wie Licht, Dunkelheit, Kontraste und Farben wieder. Sie lernen, Ihre Augen wieder wahrzunehmen, die räumliche Wahrnehmung zu erweitern, werden lebendiger, aufmerksamer und wacher im Kontakt mit der Umwelt. In den Alltag integriert, helfen uns diese einfache Übungen einer Verschlechterung des Sehens vorzubeugen, die Sehkraft zu stärken und bei besonderen Sehanforderungen Erleichterung zu schaffen. Erfahren Sie dabei auch, wie Sie unabhängiger von Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen) werden können. Dieses Seminar - nach der Methode des ganzheitlichen Sehtrainings - ist für Fehl- und Normalsichtige gleichermaßen geeignet. *Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Decke, Getränk. Kurs SFR Termin Samstag, , Uhr (mit Pause) Dauer / Gebühr 1 Tag / Euro 30,- Ort Freinsheim, Herrenstr. 10, Retzerhaus, Vereinsraum Italienisch Stefanie Carcereri-Dhom Italienisch II (A1) Sie haben bereits einen ersten Anfängerkurs besucht oder zu einem früheren Zeitpunkt ein oder zwei Semester Italienisch gelernt und möchten an diesen Kenntnisstand anknüpfen? Wir helfen Ihnen. Lehrbuch: wird im Kurs bekannt gegeben. Kurs SFR Beginn Freitag, , Uhr

19 Seite 19 Donnerstag, den 1. April 2010 Freinsheim Dauer / Gebühr 9 Vormittage / 18 UE / Euro 39,60 Ort Freinsheim, Herrenstr. 10, Retzerhaus, Nebenzimmer Öffnungszeiten der VHS-Geschäftsstelle: Montag bis Donnerstag Uhr Information und Anmeldung: Volkshochschule der VG Freinsheim Bahnhofstraße 12, Freinsheim Tel.-Nr.: 06353/ Fax-Nr.: 06353/ vhs@vg-freinsheim.de Öffnungszeiten: Haus der Jugend Freinsheim Saarhof Mo.: Uhr Offener Treff HdJ Freinsheim Di.: Uhr Kinderprogramm HdJ Freinsheim Mi.: Uhr Aktionstag HdJ Freinsheim Do.: Uhr, Offener Treff Freinsheim Do.: Uhr, Schülertreff WaB Fr.: Uhr, Schülertreff WaB Fr.: Uhr, Mädchentreff WaB Fr.: Uhr, Hallenfußball VG-Sporthalle Freinsheim Fr.: Uhr, Offener Treff Weitere Infos im Haus der Jugend, Tel /3046 Beratungsstelle für allein Erziehende und Frauen Telefon: 06353/915191, Fax: 06353/508601, alleinerziehende@vg-freinsheim.de Bahnhofstr. 12a, Freinsheim Öffnungszeiten: Mo, Di, Do von Uhr Mi und nach Vereinbarung Eltern-Kind-Gruppen: Trägerverein Haus der Jugend von Uhr Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils von Uhr Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir von der Lokalen Agenda freuen uns, dass wir Ihnen eine Gelegenheit zum zwanglosen Gedankenaustausch ankündigen können: n e u... n e u... n e u! ü-50 -Treff im Retzerhaus Sich kennen lernen, austauschen oder einfach nur spielen: Rommé, Scrabble, Sudoku... Von April an wollen wir uns an jedem 1. und 3. Mittwoch eines Monats treffen, erstmals am Mittwoch, dem 07. April 2010, 15:00-18:00 Uhr im Retzerhaus (EG) Neugierig? Noch Fragen? Nähere Informationen erhalten Sie unter / bei Frau Slejs. Die Teambesprechung der Lokalen Agenda 21 findet jeweils am letzten Montag eines jeden Monats um 19:00 Uhr im Retzerhaus statt. Interessenten und Gäste sind immer herzlich willkommen. Unsere Briefanschrift: Lokale Agenda 21, Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstr. 12, Freinsheim. Dort gibt es einen eigenen Briefkasten für die Lokale Agenda 21. Im Internet finden Sie uns unter: s bitte an: info@lokaleagenda-freinsheim.de. Telefonisch erreichen Sie uns unter / Für das Team der Lokalen Agenda 21 Dr. Wolfgang Buß Umweltinfo Nur Haßlocher Wertstoffhof offen Am Samstag, 3. April (Karsamstag) sind die Wertstoffhöfe in Grünstadt, Friedelsheim und Esthal geschlossen. Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) im Kreishaus Bad Dürkheim hin. Lediglich der Wertstoffhof Haßloch hat am Karsamstag regulär geöffnet. Kirchliche Nachrichten Prot. Kirchengemeinde Bobenheim/ Berg Pfarramt: siehe Weisenheim am Berg, Tel Gottesdienst in Bobenheim: Karfreitag, um 9 Uhr (mit Vorläuten, Pfr. Meinhardt) Feier des Hl. Abendmahls; an Ostermontag, um 10 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Mitw. Kirchenchor, Pfr. Meinhardt) So., um 9 Uhr (Pfr. Meinhardt) Hinweis: am Mo., beginnt das Kontaktstudium von Pfr. Meinhardt, die Geschäftsführung hat bis Mitte Juli dann Pfr. Oliver Herzog, Kallstadt. Präp. Nächster PU am Dienstag, 13. April, um 16 Uhr im Prot. Gemeindehaus Weisenheim in der Kirchgasse, nach den Ferien mit Rel.päd. Susanne Burgdörfer. Konf.: Einladung an die Konf. und ihre Familien zur Teilnahme am Abendmahlsgottesdienst an Karfreitag zusammen mit der Bobenheimer Gemeinde, nachdem die Konf. nach alter Tradition in Weisenheim stattfindet. Kirchenchor: Nächste Probe am 14. April, Proben jeden 2. und 4. Mittwoch um 20 Uhr (Sommerzeit) im Dorfgemeinschaftshaus. Chorleitung: Christel Meinhardt; Chorobmann Ottmar Schmitt (Fon. 6586). Sitzung des Presbyteriums: Mittwoch, 21.April um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Jahresfahrt des Kirchenchors/Gemeindefahrt: Vom Juli 2010 fährt der Kirchenchor Bobenheim in den bayrischen Wald mit Tagesausflügen u. a. nach Passau und in den Böhmer Wald. Preis pro Person im Doppelzimmer: 279,- Euro, EZ Zuschlag 33,-Euro. Weitere Informationen (Handzettel) erhältlich bei Ottmar Schmitt (6586), Rolf Dambmann oder Christel Meinhardt (7482). Weitere Veranstaltungen: z.b. Konzerte, KuBuKiTag, Gesprächskreis, AK Bildung & Gesellschaft, ökumenisches Frauenfrühstück, siehe unter Weisenheim am Berg u. Herxheim a. Berg. Prot. Kirchengemeinde Weisenheim/Berg Pfr. Helmut Meinhardt Fon: 7482, Fax: , pfarramt.weisenheim.am.berg@evkirchepfalz.de Gottesdienst: Karfreitag, um 10 Uhr Mitwirkung des Kirchenchors, Feier des Hl. Abendmahls (Pfr. Meinhardt); an Ostersonntag, um 10 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Monath) So., um 10 Uhr (Pfr. Meinhardt). Jubelkonfirmation am 25. April um 10 Uhr (mit Kirchen- und Posaunenchor). Hinweis: am Mo., beginnt das Kontaktstudium von Pfr. Meinhardt, die Geschäftsführung hat bis Mitte Juli dann Pfr. Oliver Herzog, Kallstadt (o ). Präp. Nächster PU am Dienstag, 13. April, um 16 Uhr im Prot. Gemeindehaus Weisenheim in der Kirchgasse, nach den Ferien mit Rel.päd. Susanne Burgdörfer. Sitzung des Presbyteriums: Dienstag, 20.April um Uhr im Gemeindehaus Gesprächskreis um die Bibel: mittwochs alle 14 Tage um 20 Uhr im Prot. Gemeindehaus Weisenheim a. Berg : Dietrich Bonhoeffer: Stufen des Lebens (mit Film); Mi., : Teilnahme am Gemeindeabend: Islam (Dr. Wenz, Islambeauftragter der EK der Pfalz); Achtung: am bereits um Uhr; Mi., : Kampf und Segen, Texte zur Bibelwoche (Dr. Hilbert); Mi., : Braucht Gott den Sühnetod Jesu? (M. und J. Schreiner) Kirchenchor: Proben montags um 20 Uhr im Gemeindehaus. Nächste Probe: Montag, 12. April, Chorleitung: Christel Meinhardt, Obmann Walter Lauer. Mitwirkung im Gottesdienst an Karfreitag. KuBuKiTag: Nächster KuBuKITag am 29. Mai (Theader Freinsheim: Jeda, der Schneemann). Anm. bei Petra Noll. Posaunenchor: Donnerstags um 20 Uhr, Jungbläser ab Uhr im Gemeindehaus, Kirchgasse. Informationen/ Chorleitung Klaus Dietrich, Tel Mutter-Kind-Gruppe: donnerstags um 10 Uhr im Gemeindehaus, Leitung: Bianca Ehrhardt, Bobenheimer Str. (Fon 6452). Konzerte des Fördervereins Prot. Kirche Weisenheim e.v.: Am Ostermontag, 05. April um 17 Uhr Benefizkonzert in der Prot. Kirche mit Caroline Adomeit (Geige) und Rochus Holewik (Klavier) Neue Saitensprünge von Bach bis zum Tango. Am Sonntag, 25. April, 17 Uhr: F.C.Bilk der kleine frauenchor düsseldorf. Geistlicher Chormusik mit Werken von Palestrina, Schubert, Pappert, Busto u.a. An der Remy-Mahler-Orgel: Christel Meinhardt.

20 Freinsheim Donnerstag, den 1. April 2010 Seite 20 Ökumenisches Frauenfrühstück: am Freitag, 16. April von 9-11 Uhr im Prot. Gemeindehaus, Kirchgasse. Warum Frauen schlecht einparken und Männer nicht zuhören können mit Monika Lutzius-Feigk, Heidelberg. Anmeldung bei U. Kayser (Tel. 8233) und D. Eiselstein (Tel. 6953), Kostenbeitrag 4,-Euro. Musikalische Umrahmung: Chr. Meinhardt. Prot. Kirchengemeinde Herxheim/ Berg Pfarramt Weisenheim am Berg, Tel Gottesdienst: Karfreitag, um 10 Uhr (Pfr. Monath), Feier des Hl. Abendmahls; an Ostersonntag, 4.4. um 10 Uhr Gottesdienst mit Taufe und Abendmahl (Mitw. Kirchenchorgemeinschaft Herxheim/Großkarlbach unter Leitung von Wolfgang Heilmann; Pfr. Meinhardt), So., um 10 Uhr (Pfr. Monath). Präp. Nächster PU am Dienstag, 13. April, um 16 Uhr im Prot. Gemeindehaus Weisenheim in der Kirchgasse, nach den Ferien mit Rel.päd. Susanne Burgdörfer. Kirchenchor: bitte auf Probenplan achten! Proben dienstags um 20 Uhr mit Chorleiter Wolfgang Heilmann. Frauenkreis: nächstes Treffen am Mittwoch, 14. April, 15 Uhr Prot. Pilgerwege in Deutschland vorgestellt von Thorsten-Rainer Hauchwitz. Treffen einmal im Monat, mittwochnachmittags. Weitere Veranstaltungen: z.b. Konzerte, Ökumen. Frauenfrühstück, KuBuKiTag, Gesprächskreis um die Bibel, AK Bildung & Gesellschaft siehe Weisenheim am Berg. *Neue Saitensprünge* * von Bach bis zum Tango* Der Förderverein Prot. Kirche Weisenheim am Berg veranstaltet zusammen mit der Kirchengemeinde auch in diesem Jahr ein Benefizkonzert mit der jungen Geigerin Caroline Adomeit und Rochus Holewik am Clavinova, das am Ostermontag, den 5. April 2010, in der Dorfkirche (Kirchgasse) Weisenheim am Berg stattfindet. Die zahlreichen Besucher des Konzertes im letzten Jahr waren stark beeindruckt und begeistert von den Darbietungen der mehrfachen Preisträgerin Caroline Adomeit. In dem abwechslungsreichen Programm Neue Saitensprünge werden am Ostermontag u.a. Bach s berühmte Ciaccona, ungarische Tänze, irische Volksweisen bis zu feurigen Tangos zu hören sein. Rochus Holewik wird durch das Programm führen. Der Eintritt ist frei, um eine Spende wird gebeten. Der Reinerlös kommt der geplanten Restaurierung der Wandmalereien zugute. Spendenkonto: VR-Bank Mittelhaardt eg BLZ Weitere Informationen über das Veranstaltungsprogramm 2010 des Fördervereins erhalten Sie im Internet unter www. fv-protkirche-weisenheim.de Prot. Kirchengemeinde Dackenheim Pfarramt: Siehe Freinsheim (Tel ). GOTTESDIENSTE in Dackenheim , Karfreitag, 9.00 Uhr, Gottesdienst mit Abendmahl, Pfr. Martin Palm , Ostersonntag, 9.00 Uhr, Gottesdienst mit Abendmahl, Pfr. Martin Palm und Kirchenchor Dackenheim , Sonntag Miserikordias Domini, 9:00 Gottesdienst, Pfr. Martin Palm , Sonntag Kantate, 9:00 Gottesdienst zum Abschluss der Kinderbibeltage Singt Gott ein neues Lied, Pfr. Martin Palm, Kirchenchor und Kinderbibeltags-Team , Sonntag Exaudi, 9:00 Gottesdienst, Pfr. Martin Palm GRUPPEN UND KREISE Kindergottesdienst 14-tägig sonntags um 10 Uhr im Gemeindehaus im Wechsel mit dem Gottesdienst in der Kirche. Infos: Patricia Hanewald, Tel und Christine Hempel, Tel Unsere Termine und Themen: Musik befreit Fesseln fallen Rate mal Kinderbibeltage Einladung folgt Kirchenchor Probe donnerstags 20 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Leitung: Renko Anicker Info: Christine Lattschar (Tel ) Hauskreis 14-tägig. Info: Christine Hempel (Tel. 4695) Präparanden Kurs 1: dienstags, Uhr im Gemeindehaus Freinsheim Kurs 2: donnerstags, Uhr im Gemeindehaus Freinsheim VERANSTALTUNGEN Kinderbibeltage Singt Gott ein neues Lied - auf den Spuren von König David Vom 30. April - 2. Mai 2010 in Dackenheim Von Freitag, 30. April 2010 bis Sonntag, 2. Mai 2010, laden die Kirchengemeinden Dackenheim und Freinsheim zu den zweiten gemeinsamen Kinderbibeltagen ein. Zu Ehren von König David wollen wir mit euch einen KinderBibel-Tag im Dackenheimer Dorfgemeinschaftshaus feiern. Los geht es am Freitag um 16:00 Uhr mit einem spannenden Geländespiel durch die Umgebung Dackenheims. Höhepunkt des ersten Tages ist das gemütliche Lagerfeuer mit gemeinsamen Stockbrotessen. Am Samstag starten wir um 10:00 Uhr. Wir werden mit euch einen leckeren Bibelkuchen backen, Instrumente basteln, tolle Spiele spielen und lecker zu Mittag essen. Zwischendurch werden wir mit euch singen, es wird kleine Snacks geben und wir zeigen euch kleine Theaterstücke rund um König David. Den Abschluss bildet der gemeinsame Gottesdienst am Sonntag, in dem dann eure selbstgebastelten Instrumente und die erarbeiteten Musik- und Theaterstücke zum Einsatz kommen. Eingeladen sind alle Kinder im Alter von 4 bis 12 Jahre. Gerne dürfen auch Kinder kommen, die nicht zu unseren Kirchengemeinden gehören! Die Einladungen wurden in der letzten Woche in den Schulen und Kindergärten unserer beiden Gemeinden verteilt. Wenn Sie einen Flyer mit Anmeldezettel benötigen, können Sie diese auch auf unseren Homepages herunterladen: bzw. Prot. Kirchengemeinde Freinsheim Protestantisches Pfarramt Freinsheim Pfarrer Martin Christoph Palm Friedrich-Bruch-Straße Freinsheim Tel Fax pfarramt.freinsheim@evkirchepfalz.de GOTTESDIENSTE in der prot. Kirche am Markt , Uhr, Gründonnerstag, Feierabendmahl im Gemeindehaus Freinsheim, Pfr. Martin Palm mit Presbyterinnen und Kirchenchor Freinsheim , Karfreitag, Uhr, Gottesdienst mit Abendmahl, Pfr. Martin Palm und Kirchenchor Freinsheim , Ostersonntag, 7.00 Uhr, Auferstehungsfeier auf dem Friedhof Freinsheim, Pfr. Martin Palm und Posaunenchor Freinsheim , Ostersonntag, Uhr, Gottesdienst mit Abendmahl, Pfr. Martin Palm , Ostermontag, Uhr, Taufgottesdienst, Pfr. Martin Palm Kindergottesdienst Immer sonntags laden alle zwei Wochen die Kirchengemeinde und das Kindergottesdienst- Team alle Kinder ab dem Kindergartenalter zum Kindergottesdienst ein. Wir treffen uns im Evangelischen Gemeindehaus zum Singen, Geschichtenhören, Spielen und Basteln. Info: Christina Herbold (Tel. 4638). Unsere nächsten Termine: 18.4., 2.5. (Kinderbibeltag) Wir freuen uns auf Euch! NACHRICHTEN Haushaltsplan 2010 liegt aus In der Zeit vom 5.4. bis liegt der Haushaltsplan der Prot. Kirchengemeinde Freinsheim im Pfarramt aus und kann dort eingesehen werden. Bitte um vorherige Anmeldung im Pfarramt (Tel. 8083). Kinderbibeltage Singt Gott ein neues Lied - auf den Spuren von König David Vom 30. April - 2. Mai 2010 in Dackenheim Von Freitag, 30. April 2010 bis Sonntag, 2. Mai 2010, laden die Kirchengemeinden Dackenheim und Freinsheim zu den zweiten gemeinsamen Kinderbibeltagen ein. Zu Ehren von König David wollen wir mit euch die KinderBibel-Tage im Dackenheimer Dorfgemeinschaftshaus feiern. Los geht es am Freitag um 16:00 Uhr mit einem spannenden Geländespiel durch die Umgebung Dackenheims. Höhepunkt des ersten Tages ist das gemütliche Lagerfeuer mit gemeinsamen Stockbrotessen. Am Samstag starten wir um 10:00 Uhr. Wir werden mit euch einen leckeren Bibelkuchen backen, Instrumente basteln, tolle Spiele spielen und lecker zu Mittag essen. Zwischendurch werden wir mit euch singen, es wird kleine Snacks geben und wir zeigen euch kleine Theaterstücke rund um König David. Den Abschluss bildet der gemeinsame Gottesdienst am Sonntag, in dem dann eure selbstgebastelten Instrumente und die erarbeiteten Musik- und Theaterstücke zum Einsatz kommen. Eingeladen sind alle Kinder im Alter von 4 bis 12 Jahre. Gerne dürfen auch Kinder kommen, die nicht zu unseren Kirchengemeinden gehören! Die Einladungen wurden in der letzten Woche in den Schulen und Kindergärten unserer beiden Gemeinden verteilt. Wenn Sie einen Flyer mit Anmeldezettel benötigen, können Sie diese auch auf unseren Homepages herunterladen: bzw.

21 Freinsheim Donnerstag, den 25. März 2010 Seite 21 Prot. Kirchengemeinde Kallstadt Pfarramt: Leistadter Str. 8 Tel: , Fax: 63277, Mail: pfarramt.kallstadt@evkirchepfalz.de Pfarrer Oliver Herzog Gottesdienste: Karfreitag, , 9 Uhr Gottesdienst mit Feier des Hl. Abendmahls Ostersonntag, , 6.30 Uhr Feierliche Ostermette. Es singt der Kirchenchor. Mit den vielen Osterkerzen wird die Auferstehung Jesu an diesem Ostermorgen gefeiert. Anschließend ergeht herzliche Einladung zum Osterfrühstück im Ratssaal des Gemeindehauses. Ostermontag, , 10 Uhr Ostergottesdienst für Groß und Klein, Feier des Hl. Abendmahls mit Traubensaft für die Kinder Kindergottesdienst: kein eigener Kindergottesdienst in den Osterferien, Familienkirche am Ostermontag, dazu sind alle Kinder ganz herzliche eingeladen in die Kirche (Kontakt: Ulrike Kindsvater, 06322/66353) Kinderbibelwoche in den Osterferien: Daniel und sein löwenstarker Freund, so lautet in diesem Jahr das Motto der Kinderbibelwoche vom im Gemeindehaus in Kallstadt. Eingeladen sind wie immer alle Kinder vom 2. bis 4. Grundschuljahr, die gerne die Ferien mit andern Kindern verbringen möchten. Es gibt Geschichten zu erleben mit Daniel, es wird gespielt und gebastelt. Anmeldescheine werden in der Grundschule verteilt, die Anmeldung geht über das Pfarramt. Beginn ist Mittwoch bis Freitag jeweils um Uhr, am Sonntag beginnt der Familiengottesdienst zum Abschluss der Kinderbibelwoche um 10 Uhr in der Kallstadter Kirche. Presbyterium: Donnerstag, 8.4., 20 Uhr Treffen in der Kirche, stell. Vorsitzender Karl Wilhelm Sauer (06322/64688) Krabbelgruppe Die kleinen Kirchenmäuse : Ostermontag, 5.4., kein Treffen. Gruppenleitung: Britta Pallasch (06322/954853) Kirchenchor: Ostermontag, 5.4., keine Probe. Chorleitung: Thomas Herberich, stell. Chorvorstand: Carmen Grieger (06322/7409) Präparanden: erste Präparandenstunde nach den Osterferien: Freitag, 16.4., Uhr im Gemeinderaum Konfirmanden: Am Karfreitag Teilnahme am gemeinsamen Abendmahl im Gottesdienst um 9 Uhr in der Kirche. Bitte bringt eure Konfirmandendankspende mit! Frauenbund: nächstes Treffen am Mittwoch, 14.4., im Restaurant Breivogel, ab Uhr gemeinsames Abendessen, ab 20 Uhr Vortrag, Leitung: Else Streibert (06322/4911) Dienste: Ev. Krankenpflegeverein: Der Krankenpflegeverein leiht an Mitglieder Rollstühle, Pflegebetten, Gehhilfen und weitere Pflegeutensilien für die häusliche Pflege. Sollten Sie Bedarf haben, wenden Sie sich bitte an Christiane Person (06322/66924). Christliche Sozialstation: Krankenpflegeverein und Kirchengemeinde sind Mitträger der Christlichen Sozialstation Bad Dürkheim - Freinsheim, zu erreichen unter 06322/ Prot. Kirchengemeinde Erpolzheim Pfarramt: siehe Kallstadt Gottesdienste: Karfreitag, , 10 Uhr Gottesdienst mit Feier des Hl. Abendmahls Ostersonntag, , 10 Uhr Ostergottesdienst für Groß und Klein, Feier des Hl. Abendmahls mit Traubensaft für die Kinder. Es singt der Kirchenchor. In der Frühe ergeht herzliche Einladung zur Ostermette um 6.30 Uhr in der Kallstadter Kirche mit anschließendem Osterfrühstück im Gemeindehaus. Kindergottesdienst: kein eigener Kindergottesdienst in den Osterferien. Am Ostersonntag Familienkirche um 10 Uhr in der Kirche, dazu sind alle Kinder ganz herzliche eingeladen. (Kontakt: Ulrike Wächter, 06353/915519) Kinderbibelwoche in den Osterferien: Daniel und sein löwenstarker Freund, so lautet in diesem Jahr das Motto der Kinderbibelwoche vom im Gemeindehaus in Kallstadt. Eingeladen sind wie immer alle Kinder vom 2. bis 4. Grundschuljahr, die gerne die Ferien mit andern Kindern verbringen möchten. Es gibt Geschichten zu erleben mit Daniel, es wird gespielt und gebastelt. Anmeldescheine werden in der Grundschule verteilt, die Anmeldung geht über das Pfarramt. Beginn ist Mittwoch bis Freitag jeweils um Uhr, am Sonntag beginnt der Familiengottesdienst zum Abschluss der Kinderbibelwoche um 10 Uhr in der Kallstadter Kirche. Presbyterium: stell. Vorsitzender Günther Beck (06353/1543), nächste Sitzung: Dienstag, 18.5., Uhr im alten Pfarrhaus Kirchenchor: Mittwoch, 7.4., Uhr Probe im Bürgerhaus. Chorleitung: Emmi Bayer, stell. Chorvorstand: Charlotte Petri (06353/1845) Präparanden: erste Präparandenstunde nach den Osterferien: Freitag, 16.4., Uhr im Gemeinderaum in Kallstadt Konfirmanden: Am Karfreitag, 2.4., Teilnahme am gemeinsamen Abendmahl im Gottesdienst um 10 Uhr in der Kirche. Bitte bringt eure Konfirmandendankspende mit! Dienste: Ev. Krankenpflegeverein: Seniorenausflug: Am Mittwoch, 7.4., erste Halbtagesfahrt in diesem Jahr ins Blaue, 13 Uhr Abfahrt vor der Kirche, Information bei Meta Rehg (06353/93157) oder Magda Dyck (06353/3974) Seniorengymnastik: dienstags Uhr im Bürgerhaus, Leitung: Gabriele Rehg Christliche Sozialstation: Krankenpflegeverein und Kirchengemeinde sind Mitträger der Christlichen Sozialstation Bad Dürkheim - Freinsheim, zu erreichen unter 06322/ Prot. Kirchengemeinde Weisenheim am Sand Pfarrer Ralph W. Krieger Westring 25, Weisenheim am Sand Tel: / 93129; Fax: 06353/ 93130, pfarramt.weisenheim.am.sand.@evkirchepfalz.de Gottesdienst In der Regel feiern wir Gottesdienst am Sonntag um Uhr in der Kirche. Kindergottesdienst. Wir feiern Kindergottesdienst in der Regel an jedem Sonntag. Um Uhr beginnt der Gottesdienst in der Kirche. Nach der Eingangliturgie verlassen die Kinder des Kindergottesdienstes die Kirche zum Weiterfeiern im Gemeindehaus. Dort können die Eltern ihre Kinder gegen Uhr wieder abholen. Präparanden Ausschließlich dienstags bis Uhr Presbyterium Nächste Sitzung Montag um Uhr Gemeindehaus Schulstraße. Hörhilfe aktiv Die gesamte linke Seite also die mit dem Lesepult vorne- ist nunmehr mit einer sog. Induktionsschleife versehen. Sie hilft Trägern von Hörgeräten die Teilnahme am Gottesdienst entspannter zu gestalten. Bitte informieren Sie sich ggf. über die technischen Voraussetzungen Ihres Hörgerätes, damit Sie diesen Service auch optimal nutzen können. Konfirmanden 2010 Dieses Jahr gehen folgende Kinder zur Konfirmation: Joey Bähr, Lena-Luisa Bartels, Matthias Becker, Vanessa Butterwei, Frederic Dietrich, Raphael Drabe, Dominik Faller, Tamara Fischer, Amelie Füser, Alicia Gabel, Rebecca Gabel, Leonie Harm, Lisa Heißler, Anna Hitschler, Michelle Katolla, Sophia Kistemann, Jennifer Mayer, Swenja Metzger, Helen Mitzenheim, Corinna Moldt, Michael Münch, Joshua Ostendorf, Hendrik Raab, Kathrin Reuther, Sophia Rost, Marcel Sahner, Jannik Schönerstedt, Laura Schuster, Julia Voyé und Saskia Weber. Alle Konfirmanden sind herzlich eingeladen, die Goldenen zur Kirche zu geleiten, wie es langjährige Tradition in Weisenheim ist. Treffpunkt: 30. Mai 2010 um 9.40 Uhr Gemeindehaus. Seniorentreff Herzliche Einladung zur Jahreshauptversammlung der HelferInnen am Montag 19. April 2010 um Uhr im Alten Kindergarten/ Seniorentreff. Die Tagesordnung wird vor Ort bekannt gegeben. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Es gibt wichtige Termine zu besprechen. Gottesdienste über die Osterfeiertage Es ergeht herzliche Einladung zu folgenden Gottesdiensten in unserer Kirche: Gründonnerstag Uhr: Abendmahlsgottesdienst Karfreitag Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl Karfreitag Uhr: Abendmahlsfeier zur Todesstunde Christi ( Brot und Wein wird an den Platz gebracht.) Karfreitag Uhr: Abendmahlsfeier im Deutschen Haus Ostersonntag 7.30 Uhr: Auferstehungsfeier auf dem Friedhof, Mitwirkung Kirchen- und Posaunenchor Ostersonntag Uhr: Festgottesdienst zu Ostern mit Abendmahl; Kirchen- und Posaunenchor wirken mit. Ostermontag Uhr: Predigtgottesdienst Auf Beschluss des Presbyteriums feiern wir das Abendmahl in der Form der Intinctio. Das heißt: Das Brot wird in Form einer Brotoblate ausgeteilt. Danach werden zwei Kelche angereicht: Ein Kelch enthält roten Traubensaft (ohne Alkohol). Der andere Kelch ist mit weißem Wein gefüllt. Der Kommunikant taucht sein Brot in den Kelch seiner Wahl. Kirchenchor: Generalversammlung Herzliche Einladung zur Generalversammlung

22 Freinsheim Donnerstag, den 1. April 2010 Seite 22 am Montag um Uhr, Chorsaal, Bahnhofstraße 13. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Jahresbericht Schriftführerin 3. Jahresbericht Kassenwartin 4. Revisionsbericht Kassenprüfung 5. Rück- und Ausblick Chorleiter 6. Wünsche, Anfragen, Anträge Anschließend ist gemütliches Beisammensein. Herzliche Einladung auch dazu. Gez. H. Holfeld, 1. Vors. Urlaub Pfarrer Krieger Von Dienstag, bis einschließlich Samstag, ist Pfarrer Krieger im Urlaub. Die Vertretung hat Pfarrer Palm aus Freinsheim, Tel Kath. Pfarreiengemeinschaft Freinsheim - Dackenheim Pfarrer: E. Fischler Kath. Pfarramt Freinsheim Weisenheimer Str. 5, Freinsheim Tel.: 06353/2331/Fax: 06353/91168, kath.pfarramt.freinsheim@t-online.de Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Freinsheim Montag und Mittwoch Uhr Uhr, Dienstag, Uhr, Donnerstag Uhr Kath. Pfarramt Dackenheim Hauptstr. 39, Weisenheim am Berg Tel.: 06353/61 35, kath.pfarramt.dackenheim@t-online.de Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Weisenheim am Berg: Dienstag Uhr und Donnerstag Uhr Unsere Gottesdienste in der Pfarreiengemeinschaft Mittwoch, 31. März Mittwoch der Karwoche W/Sd die vorgesehene Messe entfällt. Gründonnerstag, 1. April Uhr W/Sd Wortgottesdienst mit Kommunionausteilung im Altenpflegeheim Uhr Da Feier des Letzten Abendmahles mit den Kommunionkindern Uhr K Feier des Letzten Abendmahles; anschl. Anbetung, Nachtwache, Ölberggang Karfreitag, 2. April Fast -und Abstinenztag Uhr W/Bg Kinderkreuzweg Uhr F Feier vom Leiden und Sterben Christi Uhr W/Sd Feier vom Leiden und Sterben Christi Uhr Bo Feier vom Leiden und Sterben Christi Karsamstag, 3. April Uhr F Feier der Osternacht. Es singt der Singkreis der Pfarreiengemeinschaft Ostersonntag, 4. April - Hochfest der Auferstehung des Herrn Uhr W/Bg Feier der Osternacht Uhr W/Sd Hochamt. Es singt der Kirchenchor Amt für: Johanna und Arthur Knies, Walter Wagner, sen Uhr F Wortgottesdienst mit Kommunionfeier im Haus Nikolas Uhr K Hochamt Uhr Da Vesper OSTERMONTAG; 5. April Uhr Bo Amt. Amt für Eheleute Albert und Ottilia Nahstoll. Jg. für Ludwig und Anna Maria Leist Uhr DÜW Limburg Gottesdienst des Pfarrverbandes Uhr F Amt Dienstag, 6. April Dienstag, der Osteroktav Uhr F Dankamt. Mittwoch, 7. April Mittwoch der Osteroktav Uhr W/Sd Hl. Messe Mitteilungen: Pfarrbüro Freinsheim Am Gründonnerstag nur bis Uhr besetzt! Singkreis der Pfarreiengemeinschaft Wir gestalten musikalisch die Osternacht um Uhr in Freinsheim Kirchenchor St. Cäcilia W/Sand Wir gestalten musikalisch das Hochamt am Ostersonntag um Uhr Krankenkommunion am Gründonnerstag, 1. April Bobenheim Diakon Weisenheim a. Bg. Pfarrer Freinsheim Diakon Kirchheim Pfarrer Weisenheim a. Sd. Pfarrer Kfd W/Sd In der Karwoche ist kein kfd-treffen. Herzlich laden wir ein zum Kfd-Nachmittag nach Ostern am Die., 6. April um Uhr in geselliger Runde mit Kaffee und Kuchen. Da es jetzt wieder länger hell ist, finden auch wieder kfd-treffen am Abend statt und zwar am 13., 20. und 27. April um Uhr. Weltgebetstag der Frauen 2010 W/Sand Alles was Atem hat lobe Gott aus Kamerun. Ein Herzliches Dankeschön an Alle, die zum Gelingen des Weltgebetstages beigetragen haben. Dem deutschen Weltgebetstagkomitee wurden 289,- Euro überwiesen. Allen ein herzliches Vergelt`s Gott. Osternacht/Osterfrühstück in der Pfarrei Dackenheim Die Gemeinde ist herzlich eingeladen zur Mitfeier der Osternacht am Sonntag, 4. April um Uhr in der St. Jakobus Kirche, Weisenheim am Berg und zum anschließenden Frühstück in der Unterkirche Ergänzung Werktagsmessen 8. und 9. April Am Donnerstag, 8. April, Uhr feiern wir die Messe in Kirchheim und am Freitag, 9. April, Uhr in Weisenheim am Berg. Im Wegweiser wurden die Orte nicht abgedruckt. Wir bitten um Entschuldigung. Erstkommunionkinder der Pfarrei Freinsheim Gruppe von Fr. Hillebrand und Fr. Hoff: Niels Forster, Jakob Hillebrand, Hanna Hoff, Sofia Koob, Camilla Krenz, Maeve Mac Auliffe, Julie Janzam Gruppe von Fr. Auffermann und Fr. Scherer: Jonas Fabian Auffermann, Moritz Horwath, Jana Mohle, Davide Ratta, Jonas Scherer, Lina Marie Trick Feier der Erstkommunion: Weißer Sonntag, 11. April, Uhr in der St. Peter und Paul Kirche zu Freinsheim Erstkommunionkinder der Pfarrei Dackenheim Gruppe von Fr. Kissel und Fr. Schanzenbächer: Julian Freese, Justin Freese, Vivian Michelle Gaßmann, Justus Kissel, Lea Lachmuth, Valentin Martiny, Johanna Maria Schanzenbächer, Yannik Noah Stoffel, Alexandra Weyland Feier der Erstkommunion: Sonntag, 18. April, Uhr in der St. Jakobus Kirche zu Weisenheim am Berg. Kath. Kirchengemeinde St. Ludwig, Bad Dürkheim Do., , Gründonnerstag - Feier vom letzten Abendmahl Fr., , Karfreitag - Kreuzwegandacht für Kinder Feier vom Leiden und Sterben Christi Sa., , Feier der Osternacht So., , Osterhochamt Ostervesper Mo.,05.04., 9.00 Eucharistiefeier Eucharistiefeier des Pfarrverbandes auf der Limburg Eucharistiefeier in polnischer Sprache St. Michael, Leistadt So., , 9.00 Osterhochamt Evangelische Jugendzentrale, Kirchenbezirk Bad Dürkheim Kirchgasse 14, Bad Dürkheim, Tel.: 06322/64405 Beratung für Kriegsdienstverweigerer und Hilfe bei Zivildienststellensuche Termine nach Vereinbarung. Aus der Region Stellenausschreibung Die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt - zunächst befristet auf 2 Jahre - einen Hausmeister (w/m) für die Verbandsgemeindeverwaltung in Deidesheim. Der Aufgabenbereich umfasst die Überwachung der technischen Anlagen, Ausführung kleinerer Reparaturen, Wartung und Instandhaltung der Räumlichkeiten und Einrichtungen des Verwaltungsgebäudes sowie der Außenanlagen. Wir erwarten eine abgeschlossene Berufsausbildung und Tätigkeit in einem handwerklichen Beruf vorzugsweise in den Gewerken Elektro-, Heizungs- oder Sanitärtechnik, Führerschein der Klasse B, Flexibilität und Eigenverantwortung bei der Arbeitsorganisation sowie Bereitschaft auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten tätig zu werden (Winterdienst, Mitarbeit bei Gemeindeveranstaltungen auch an den Wochenenden). Sie/Er sollte auch Telefon- und Schreibdienste vertretungsweise in der Zentrale übernehmen können. EDV-Kenntnisse wären wünschenswert. Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum an die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, Deidesheim, zu richten. Für die Beantwortung etwaiger Fragen steht Ihnen Herr Götz (Tel: 06326/ ) zur Verfügung.

23 Seite 23 Donnerstag, den 1. April 2010 Freinsheim Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Deidesheim sucht zum zunächst befristet auf ein Jahr eine/n Bauhofmitarbeiter/in Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Unterhaltung und Instandsetzung öffentlicher Einrichtungen, sonstiger gemeindlicher Liegenschaften, Sport- und Spielplätzen sowie Grünpflege. Für dieses breite Aufgabenspektrum suchen wir einen erfahrenen, qualifizierten und engagierten Mitarbeiter als Bauhelfer mit Tiefbauerfahrung und Fahrerlaubnis der Klasse B. Wir erwarten selbstständiges Arbeiten, Eigeninitiative und Organisationsgeschick in allen Gewerken des Bauhandwerkes. Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum an die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, Deidesheim, zu richten. Für die Beantwortung etwaiger Fragen steht Ihnen Herr Götz (Tel.: 06326/ ) zur Verfügung. Deutsche Rheuma-Liga Die Deutsche Rheuma-Liga e.v., Bad Dürkheim teilt mit: Donnerstag, , Uhr, Treffen in der Weinstube Ester, Bad Dürkheim, Triftweg 21. Alle Mitglieder und Freunde der Rheuma-Liga sind hierzu herzlich eingeladen. Ansprechpartner der öag Bad Dürkheim sind Helmut Schultz, Tel /98024 (ab Uhr) und Inge Reinhardt, Tel /1721 Schulverpflegung im Kreis Bad Dürkheim Die Ernährungsberatung an den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bieten in Zusammenarbeit mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Rheinland-Pfalz ein Beratungsangebot zur Schul-verpflegung an. Dabei ist es uns wichtig, Sie in Ihrer Arbeit vor Ort zu unterstützen. Schmeckt das Schulessen? Was kostet ein warmes Mittagessen? Wie können Schulen ihre Verpflegungssituation optimieren? Es gibt eine Vielzahl von Fragen, die im Zusammenhang mit der Verpflegung in Ganztagsschulen gestellt werden und zunehmend an Bedeutung gewinnen. Wir laden ein zur Veranstaltung: Schulverpflegung im Landkreis Bad Dürkheim wo stehen wir? Termin: 03. Mai 2010 um bis Uhr in der Aula Ort: Grundschule Weisenheim am Sand, Westring 24 Schulverpflegung als reine Sattmacherfunktion ist keine zukunftsfähige Lösung. Gefragt sind praxisgerechte Angebote, die Kindern und Jugendlichen schmecken, aber auch gesundheitsförderlich, umweltgerecht und sozialverträglich sind. Hier setzt die Veranstaltung an. Im ersten Teil werden die Qualitätsstandards in der Schulverpflegung vorgestellt, um anschließend praktische Erfahrungen zu diskutieren. Die Veranstaltung soll das Bewusstsein für den Stellenwert der Schulverpflegung verbessern. Es geht darum, Positives hervorzuheben und Optimierungswege aufzuzeigen. Weiterhin soll Schulen, die neu in ein Verpflegungsangebot (Zwischenverpflegung oder Mittagsverpflegung) einsteigen, Möglichkeiten aufgezeigt werden, aus bestehenden Praktiken zu profitieren. Ein wichtiges Ziel ist auch die Vernetzung der Akteure rund um die Schulverpflegung im Kreis. Dazu bietet diese Veranstaltung eine erste Gelegenheit. Wir bitten um Anmeldung per margarete.knauf@dlr.rlp.de oder Tel.: 06321/671_396. A N Z E I G E N T E I L Für die Glückwünsche und Aufmerksamkeitenanlässlich meiner Kommunion bedanke ich mich, auch im Namen meiner Eltern, recht herzlich. Preis für 2sp. 50 mm 20,- incl. MwSt. Farbe plus 30 % Preis für 1sp. 50 mm 10,- incl. MwSt. Farbe plus 30 % Für alle Glück- und Segenswünsche anlässlich meiner Konfirmation herzlichendank. eiigenes B iilld Die Freude, die man anderen schenkt, wird auf uns selbst zurückgelenkt. Ein herzliches Dankeschön, auch im Namen meiner Eltern, für die zahlreichen Glückwünsche und Geschenke zu meiner Konfirmation Preis für 3sp. 50 mm 25,- incl. MwSt. Farbe plus 30 %

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