Statuten des Förderverein zur Erhaltung von mechanischen Musikund Puppenautomaten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Statuten des Förderverein zur Erhaltung von mechanischen Musikund Puppenautomaten"

Transkript

1 Statuten des Förderverein zur Erhaltung von mechanischen Musikund Puppenautomaten Name und Sitz Unter dem Namen Förderverein zur Erhaltung von mechanischen Musik- und Puppenautomaten besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er ist politisch und konfessionell neutral. Der Sitz des Vereins befindet sich in 8635 Dürnten. Der Verein besteht auf unbeschränkte Dauer. Zwecke des Vereins Der Verein verfolgt u.a. nachstehende Zwecke: Der Verein hält und erweitert eine Sammlung von Musikautomaten in dazu geeigneten Lagerräumlichkeiten. Er kann hierzu auch Liegenschaften erwerben. Der Verein unterhält die Musikautomaten in funktionsfähigem Zustand. Der Verein betreibt das Musikautomaten Museum in Dürnten. Der Verein unterhält die der Sammlung dienenden Räumlichkeiten (Lager und Museum). Der Verein erhält das Wissen über alte Musikautomaten. Der Verein informiert Interessierte über die Musikautomatensammlung mittels Führungen, Anlässen und macht das Musikautomatenmuseum einem breiten Publikum zugänglich. Der Verein fördert Kontakte zu anderen ähnlichen Museen. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig. Vorbehalten bleiben Entschädigungen für besondere Aufgaben. Mittel Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel: Mitgliederbeiträge (ordentliche oder ausserordentliche) Erträge aus Vereinsaktivitäten (Museumseintritte, Veranstaltung, Führungen) Beiträge und Subventionen privater und öffentlicher Institutionen Spenden und Zuwendungen aller Art Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen

2 Mitgliederbeiträge Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die ordentliche Mitgliederversammlung festgesetzt. Gründungsmitglieder, Ehrenmitglieder und amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit. Die Mitgliederbeiträge betragen: Einzelmitglieder Fr. 50 Passivmitglieder Fr. 50 Juristische Personen Fr. 200 Gönner ab Fr. 300 Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Mitglieder Allgemein Die Mitgliedschaft steht natürlichen und juristischen Personen offen. Juristische Personen bezeichnen eine natürliche Person, die deren Mitgliedschaftsrechte wahrnimmt. Passivmitglieder und Gönner haben kein Stimmrecht. Natürlichen Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein verdient gemacht haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die ordentliche Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Beitrittsgesuche sind an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder und informiert die Mitgliederversammlung darüber. Beitrittsgesuche können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt durch: a) den schriftlich erklärten Austritt. b) den Tod bei natürlichen Personen, die Auflösung bei juristischen Personen c) den Ausschluss aus «wichtigen Gründen». Austritt und Ausschluss Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Ein Mitglied kann bei Vorliegen von wichtigen Gründen jederzeit ausgeschlossen werden. Zuständig für den Ausschluss ist der Vorstand. Als wichtige Gründe gelten z.b. Verletzung der Statuten, 2

3 Verstösse gegen die Interessen des Vereins. Die betroffene Person kann gegen diesen Entscheid bei der ordentlichen Mitgliederversammlung Beschwerde einlegen. Werden die Mitgliederbeiträge wiederholt (während mindestens zwei Jahren) nicht bezahlt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verein. Der Entscheid steht dem Vorstand allein zu, ein Weiterzug an die Mitgliederversammlung ist ausgeschlossen. Organisation und Organe Organe Die Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung der Vorstand die Revisoren Das Vereinsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Einladungen sind per gültig. Ausnahmsweise oder auf Wunsch können sie per Post erfolgen. Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie besteht aus allen Mitgliedern des Vereins, bei juristischen Personen deren Vertreter. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt und ist für folgende Aufgaben zuständig: Genehmigung des Protokolls der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung; Genehmigung der Berichte, Abnahme der Jahresrechnung und des Budgetbeschlusses Entscheid über die Entlastung der Vorstandsmitglieder und der Revisoren Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes sowie der Revisoren Festsetzung des jährlichen Mitgliederbeitrags für Mitglieder und juristische Personen Festlegung der Vereinsaktivitäten Stellungnahme zu Projekten gemäss Tagesordnung Annahme und Änderung der Statuten Beschlussfassung über Reglemente Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern soweit ein Weiterzug vorgesehen ist Anträge von Mitgliedern; Anträge von Mitgliedern werden traktandiert, wenn sie dem Vorstand rechtzeitig eingereicht werden. Der Antrag ist dem Vorstand spätestens 30 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung zu stellen. Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit eine ausserordentliche Mitgliederversammlung unter Angabe der Traktanden verlangen. Die Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand mindestens 20 Tage im Voraus einberufen. Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. 3

4 Die Mitgliederversammlungen werden vom Präsidenten/von der Präsidentin oder von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. In der Mitgliederversammlung kann im Anschluss an die Traktandenliste das Wort zu jedem Thema verlangt werden. Bei Abstimmungen gilt das einfache Mehr der Anwesenden, Statutenänderungen oder die Auflösung des Vereins verlangen eine Zweidrittelsmehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident oder Vorsitzende durch Stichentscheid. Die Stimmabgabe erfolgt durch Handerheben. Wenn mindestens fünf Mitglieder dies beantragen, erfolgt die Abstimmung geheim. Eine Stimmabgabe durch Stellvertretung ist ausgeschlossen. Wahlen erfolgen im ersten Wahlgang durch absolutes Mehr der Stimmenden. Im zweiten Wahlgang entscheidet das relative Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Vorstand Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und mindestens vier weiteren Mitgliedern, die jeweils für zwei Jahre von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand konstituiert sich, abgesehen vom Präsidium, selbst. Der Vorstand trifft sich so oft wie es die Geschäfte des Vereins erfordern. Zu den Aufgaben des Vorstands gehören insbesondere: Leitung des Vereins Umsetzung und Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung Ergreifen der nötigen Massnahmen zur Erreichung der Vereinszwecke Einberufung von ordentlichen und ausserordentlichen Mitgliederversammlungen Entscheid über die Aufnahme und den Austritt sowie den allfälligen Ausschluss von Mitgliedern Kontrolle der Einhaltung von Statuten und Reglementen sowie die Verwaltung des Vereinsvermögens Sicherstellung der Finanzen Sponsoren für Museumsbetrieb gewinnen Es sind mindestens folgende Ressorts zu bilden, soweit sinnvoll auch in Personalunion: Präsident und Vizepräsident Finanzen Protokollführer Leitung Museum Der Vorstand entscheidet in allen Fragen, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident durch Stichentscheid. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen. Die Entschädigung für besondere Aufgaben bleibt vorbehalten. Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auch auf dem Zirkularweg (auch ) gültig. Der Vorstand ist für die Buchführung des Vereins verantwortlich. Er kann bei Bedarf auch aussenstehende Revisoren oder Revisionsexperten mit deren Prüfung beauftragen. 4

5 Der Vorstand ist für den Einsatz freiwilliger Mitarbeitender des Vereins oder die Anstellung (Entlassung) bezahlter Dritter zuständig. Besondere Aufgaben kann der Vorstand an einzelne Vereinsmitglieder oder auch an Externe übertragen. Revisoren Die statutarische Revision obliegt zwei von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählten Revisoren bzw. Revisorinnen, die jeweils für zwei Jahre von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt werden. Sie überprüfen die Buchführung des Vereins und legt der ordentlichen Mitgliederversammlung einen schriftlichen Bericht vor. Die Revisoren haben das Recht, jederzeit in die Rechnung und Kasse Einsicht zu nehmen. Zeichnungsberechtigung Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten, Vizepräsidenten, Vorstand Finanzen oder Leitung Museum zu zweien. Haftung Für die Verbindlichkeiten des Vereins wird mit dem Vereinsvermögen gehaftet; eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Auflösung Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und erfordert eine Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder. Besitzt der Verein Aktiven, so gehen diese auf eine Organisation mit ähnlichen Zwecken über. Inkrafttreten Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom angenommen und sind an diesem Datum in Kraft getreten

Verein Bildschule Frauenfeld

Verein Bildschule Frauenfeld Statuten Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen besteht ein konfessionell neutraler, nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen

Mehr

Statuten Verein hunde-agenda.ch Rechtsform, Zweck und Sitz

Statuten Verein hunde-agenda.ch Rechtsform, Zweck und Sitz Statuten Verein hunde-agenda.ch Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein hunde-agenda.ch besteht ein nicht gewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel

Mehr

Statuten des Vereins. E-Mobil Züri

Statuten des Vereins. E-Mobil Züri Statuten des Vereins E-Mobil Züri 1 Name, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen E-Mobil Züri besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel 60 ff.

Mehr

Statuten des Verein VERSORGUNGSTRUPP, Lenzburg

Statuten des Verein VERSORGUNGSTRUPP, Lenzburg Statuten des Verein VERSORGUNGSTRUPP, Lenzburg Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen VERSORGUNGSTRUPP besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne

Mehr

Statuten. Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches)

Statuten. Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) Statuten Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) Namen Ex-Jublaner Ex-Leiter Blauring und Jungwacht Ex-Mitglieder Ehemaligenverein der Jubla Bösingen

Mehr

S t a t u t e n. des Vereins K U N S T R A U M 3. mit Sitz in Engelberg

S t a t u t e n. des Vereins K U N S T R A U M 3. mit Sitz in Engelberg S t a t u t e n des Vereins K U N S T R A U M 3 mit Sitz in Engelberg Inhaltsverzeichnis Artikel Rechtsform, Zweck und Sitz 1 3 Organisation 4-5 Mitgliedschaft 6 9 Generalversammlung 10 19 Vorstand 20

Mehr

Dorfverein Müselbach und Umgebung. Statuten. Rechtsform, Zweck und Sitz

Dorfverein Müselbach und Umgebung. Statuten. Rechtsform, Zweck und Sitz Dorfverein Müselbach und Umgebung Statuten Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Dorfverein Müselbach und Umgebung besteht ein Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel

Mehr

Religionen im Dialog. Statuten des Vereins. 1. Name und Sitz. 2. Ziel und Zweck. 3. Mittel

Religionen im Dialog. Statuten des Vereins. 1. Name und Sitz. 2. Ziel und Zweck. 3. Mittel Entwurf 1.2 zh Gründungsversammlung Statuten des Vereins Religionen im Dialog 1. Name und Sitz Unter dem Namen Religionen im Dialog besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Stans. Er

Mehr

Statuten der Böögenzunft Neudorf

Statuten der Böögenzunft Neudorf Statuten der Böögenzunft Neudorf I. Rechtsform, Zweck, Sitz, Mittel 1. Namen Unter dem Namen Böögenzunft Neudorf besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne

Mehr

Verein BoulderSchüür Lenk Statuten

Verein BoulderSchüür Lenk Statuten Verein BoulderSchüür Lenk Statuten 1. Name und Sitz Unter dem Namen Verein BoulderSchüür Lenk besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an der Lenk. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

Mehr

Statuten. Collective

Statuten. Collective Statuten Collective Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Rechtsform, Name und Sitz Unter dem Namen Collective besteht ein nicht gewinnorientierter, gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz

Mehr

Art. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte

Art. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte Statuten Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände (in der Folge KGTV ) besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im

Mehr

2. Ziel und Zweck Der Dance Club New Horizon verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.

2. Ziel und Zweck Der Dance Club New Horizon verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig. Statuten Tanzsportverein Verein Dance Club New Horizon 1. Name und Sitz Unter dem Namen Dance Club New Horizon besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in der Gemeinde Freienbach. Er ist

Mehr

Statuten der FDP.Die Liberalen der Gemeinde Gempen

Statuten der FDP.Die Liberalen der Gemeinde Gempen Statuten der FDP.Die Liberalen der Gemeinde Gempen Rechtsform, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen FdP.Die Liberalen Gempen besteht ein nichtgewinnorientierter Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Art.

Mehr

Statuten Verein RAUM

Statuten Verein RAUM Statuten Verein RAUM 1. Name und Sitz Unter dem Namen "RAUM besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 f. ZGB mit Sitz in Wetzikon. Er ist politisch und konfessionell unabhängig. 2. Ziel und Zweck Der Verein

Mehr

Statuten des Vereins L.A.R.S 45plus

Statuten des Vereins L.A.R.S 45plus Statuten des Vereins L.A.R.S 45plus Leben.Arbeit.Respekt.Sicherheit 45plus 1. Name und Sitz Unter dem Namen Leben.Arbeit.Respekt.Sicherheit.45plus (L.A.R.S.45plus), mit Sitz in Basel-Stadt, konstituiert

Mehr

Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona)

Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) 1. Name und Sitz Unter dem Namen Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Olten. Er ist

Mehr

Vereins-Statuten

Vereins-Statuten Vereins-Statuten 21.06.2016 Statuten Verein venue: Ort zum Erleben 21.06.2016 1 Name, Sitz, Zweck, Tätigkeitsbereiche Art. 1 Unter dem Namen venue: ort zum erleben besteht ein nicht gewinnorientierter,

Mehr

Verein: Jugendarbeit.digital Statuten

Verein: Jugendarbeit.digital Statuten Verein: Jugendarbeit.digital Statuten 1. Name und Sitz Unter dem Namen jugendarbeit.digital besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Winterthur. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

Mehr

Unter dem Namen "mia Engiadina" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Scuol. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

Unter dem Namen mia Engiadina besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Scuol. Er ist politisch und konfessionell unabhängig. Statuten Verein "mia Engiadina" 1. Name und Sitz Unter dem Namen "mia Engiadina" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Scuol. Er ist politisch und konfessionell unabhängig. 2. Ziel

Mehr

Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst die weibliche mit ein!

Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst die weibliche mit ein! Statuten Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst die weibliche mit ein! 1. Name und Sitz Unter dem Namen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Villmergen.

Mehr

Kapitel 1: Rechtsform, Zweck und Zugehörigkeit

Kapitel 1: Rechtsform, Zweck und Zugehörigkeit Kapitel 1: Rechtsform, Zweck und Zugehörigkeit Art. 1 Name und Sitz Unter der Bezeichnung Jungfreisinnige Region Grenchen (JFRG) besteht ein politischer Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Grenchen.

Mehr

Vereinsstatuten FerienSpass Rickenbach

Vereinsstatuten FerienSpass Rickenbach Vereinsstatuten FerienSpass Rickenbach A Allgemeines Name und Sitz Zweck Art 1 1 Unter dem Namen "FerienSpass Rickenbach" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Rickenbach LU. Art

Mehr

Statuten «op-management.ch» Schweizerische Fachgesellschaft für OP-Management

Statuten «op-management.ch» Schweizerische Fachgesellschaft für OP-Management Statuten «op-management.ch» Schweizerische Fachgesellschaft für OP-Management Hinweis: Das vorliegende Statut ist, soweit möglich, geschlechtsneutral verfasst. Falls im Text dennoch eine geschlechtsspezifische

Mehr

STATUTEN. Der Verein engagiert sich in der Freizeitgestaltung für Familien der Gemeinde Kallnach.

STATUTEN. Der Verein engagiert sich in der Freizeitgestaltung für Familien der Gemeinde Kallnach. STATUTEN 1. Name, Sitz und Zweck Art. 1.1 Unter dem Namen Elternkreis Kallnach/Niederried besteht gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Kallnach ein Verein. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Mehr

Vereinsstatuten. Juni noi gass

Vereinsstatuten. Juni noi gass Vereinsstatuten Juni 2017 2 Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen «Noi» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er ist politisch und konfessionell neutral. Art. 2 Ziel und Zweck

Mehr

Statuten. Art. 2 Der Verein bezweckt die Förderung einer Gemeinschaft von Unternehmern, Kreativen und anderen Weltveränderern.

Statuten. Art. 2 Der Verein bezweckt die Förderung einer Gemeinschaft von Unternehmern, Kreativen und anderen Weltveränderern. Statuten Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Coworking Community Bern besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern. Er ist politisch und konfessionell unabhängig. Art.

Mehr

Unter dem Namen HardRead.ch besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er ist politisch und konfessionell unabhängig

Unter dem Namen HardRead.ch besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er ist politisch und konfessionell unabhängig Statuten HardRead.ch Art. 1: Name und Sitz Unter dem Namen HardRead.ch besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er ist politisch und konfessionell unabhängig Art. 2: Vereinszweck

Mehr

Vereinsstatuten

Vereinsstatuten Vereinsstatuten 01.11.2015 1. Name und Sitz World Robot Olympiad Schweiz Vereinsstatuten 2016 1.1 Unter dem Namen «World Robot Olympiad Schweiz» (WRO CH) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB

Mehr

Statuten der Interessengemeinschaft Wiederaufbereitung im Gesundheitswesen (IG WiG)

Statuten der Interessengemeinschaft Wiederaufbereitung im Gesundheitswesen (IG WiG) Statuten der Interessengemeinschaft Wiederaufbereitung im Gesundheitswesen (IG WiG) 1. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Interessengemeinschaft Wiederaufbereitung im Gesundheitswesen

Mehr

Vereinsstatuten 2018: Verein World Robot Olympiad Schweiz

Vereinsstatuten 2018: Verein World Robot Olympiad Schweiz Vereinsstatuten 2018: Verein World Robot Olympiad Schweiz 1. Name und Sitz 1.1. Unter dem Namen «World Robot Olympiad Schweiz» (WRO CH) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Aarau.

Mehr

Statuten des Vereins Illustratoren Schweiz

Statuten des Vereins Illustratoren Schweiz Illustratoren Schweiz Statuten des Vereins Illustratoren Schweiz 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Name Unter dem Namen Illustratoren Schweiz besteht ein Verein im Sinne vom Artikel 60 ff. des Schweizerischen

Mehr

Statuten des Vereins beraber Bern

Statuten des Vereins beraber Bern Statuten des Vereins beraber Bern I. Name und Sitz Art. 1 Name und Sitz Unter der Bezeichnung Verein beraber Bern besteht ein Verein im Sinne von Art. 60-79 ZGB. II. Zweck und Ziel Art. 2 Zweck Der Verein

Mehr

Statuten. Verein Sonderschulinternat Hemberg mit Sitz in 9633 Hemberg

Statuten. Verein Sonderschulinternat Hemberg mit Sitz in 9633 Hemberg Statuten Verein Sonderschulinternat Hemberg mit Sitz in 9633 Hemberg 1. Name und Sitz Unter dem Namen Sonderschulinternat Hemberg besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 9633 Hemberg.

Mehr

Art. 3 Mitgliederbeiträge und sonstige Vereinsmittel

Art. 3 Mitgliederbeiträge und sonstige Vereinsmittel Statuten Art. 1 Name und Sitz 1. Unter dem Namen MedInCharge besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2. Der Verein hat eine ausschliesslich gemeinnützige Zielsetzung und ist parteipolitisch und

Mehr

Statuten. Verein Schweizer Stadion- und Arenabetreiber VSSA. Swiss Stadium & Arena Association

Statuten. Verein Schweizer Stadion- und Arenabetreiber VSSA. Swiss Stadium & Arena Association Statuten Verein Schweizer Stadion- und Arenabetreiber VSSA Swiss Stadium & Arena Association Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein Schweizer Stadion- und Arenabetreiber bzw. Swiss Stadium

Mehr

Statuten des Vereins Sitterbugs

Statuten des Vereins Sitterbugs Statuten des Vereins Sitterbugs I. Name, Zweck und Mittel Art. 1 Name Art. 2 Zweck Art. 3 Mittel Unter dem Namen Sitterbugs besteht auf unbestimmte Dauer mit Sitz in St. Gallen ein Verein im Sinne von

Mehr

Statuten Hummingbird Cheerleading Club

Statuten Hummingbird Cheerleading Club 1 Rechtsform, Zugehörigkeit, Zweck, Stellung und Sitz Art. 1, Rechtsform Unter dem Namen Hummingbird Cheerleader besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten im Sinne von

Mehr

DORFVEREIN GELFINGEN STATUTEN. A Name, Sitz und Zweck. Mitgliedschaft. 10. Januar 2016

DORFVEREIN GELFINGEN STATUTEN. A Name, Sitz und Zweck. Mitgliedschaft. 10. Januar 2016 STATUTEN 10. Januar 2016 A Name, Sitz und Zweck 1) Name und Sitz Unter dem Namen Dorfverein Gelfingen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in der Gemeinde Hitzkirch. Er ist politisch

Mehr

Statuten. Verein Animal Rights Switzerland. I. Allgemeine Bestimmungen. Mitgliedschaft

Statuten. Verein Animal Rights Switzerland. I. Allgemeine Bestimmungen. Mitgliedschaft Statuten Verein Animal Rights Switzerland I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Animal Rights Switzerland besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er

Mehr

STATUTEN VEREIN KINDERPROJEKT BARRANQUILLA

STATUTEN VEREIN KINDERPROJEKT BARRANQUILLA STATUTEN VEREIN KINDERPROJEKT BARRANQUILLA Artikel 1 Name und Zweck des Vereins 1.1. Unter dem Namen Verein Kinderprojekt Barranquilla besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Mehr

STATUTEN. Oberkrainerclub Prijatelji od Slovenija 8636 Wald ZH

STATUTEN. Oberkrainerclub Prijatelji od Slovenija 8636 Wald ZH STATUTEN Oberkrainerclub Prijatelji od Slovenija 8636 Wald ZH Erste Gründung ohne Statuten, Okt. 1999 durch Peter & Bruno Bonetti sowie Bruno Engert, Pius Walker 2. Revision mit Statuten 18. Nov. 2016

Mehr

Unter dem Namen «Fliegenfischen Oberwallis» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Unter dem Namen «Fliegenfischen Oberwallis» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Statuten 1. Name Unter dem Namen «Fliegenfischen Oberwallis» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2. Sitz Der Sitz des Vereins befindet sich am Wohnort des Präsidenten. 3. Zweck Der Verein

Mehr

Statuten Verein Kunstkiosk Baar

Statuten Verein Kunstkiosk Baar Statuten Verein Kunstkiosk Baar I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 1. Unter dem Namen Kunstkiosk Baar besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2. Der Sitz des Vereins ist Baar. Art. 2 1. Der Verein

Mehr

STATUTEN. Habsburgstrasse Zürich COURAGE YOUR WAY Statuten Seite 1

STATUTEN. Habsburgstrasse Zürich  COURAGE YOUR WAY Statuten Seite 1 STATUTEN Habsburgstrasse 9 8037 Zürich www.courageyourway.org COURAGE YOUR WAY Statuten Seite 1 COURAGE YOUR WAY Name und Sitz Art.1 Unter der Bezeichnung COURAGE YOUR WAY besteht ein Verein mit gemeinnützigem

Mehr

Statuten Verein Animal Rights Switzerland Hochschulgruppe

Statuten Verein Animal Rights Switzerland Hochschulgruppe Statuten Verein Animal Rights Switzerland Hochschulgruppe Stand 02.02.2017 I. Organisation Art. 1 Name, Rechtsform, Sitz Verein Animal Rights Switzerland Hochschulgruppe mit Sitz in Zürich. Unter dem Namen

Mehr

Statuten Kinderhaus Malters

Statuten Kinderhaus Malters Kinderhaus Malters Version: 19.03.2013 Um die Leserlichkeit zu verbessern, wird in den vorliegenden Statuten die männliche Form verwendet, sie bezieht sich jedoch stets auf beide Geschlechter. Art. 1 Name

Mehr

Verein Netzwerk Haushälterische Bodennutzung

Verein Netzwerk Haushälterische Bodennutzung Verein Netzwerk Haushälterische Bodennutzung c/o Pro Natura Dornacherstrasse 192 Postfach 4018 Basel Statuten 1. Name und Sitz Unter dem Namen Netzwerk Haushälterische Bodennutzung besteht ein gesamtschweizerisch

Mehr

Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014

Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014 Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014 Im Statutentext werden folgende Abkürzungen verwendet: MV für Mitgliederversammlung RS für Revisionsstelle VS für Vorstand

Mehr

Statuten des LAC Wohlen

Statuten des LAC Wohlen Statuten des LAC Wohlen Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel 9 Haftung

Mehr

Statuten. des. cleantech aargau. Verein mit Sitz in Aarau

Statuten. des. cleantech aargau. Verein mit Sitz in Aarau des Verein mit Sitz in Aarau I. Name, Sitz und Zweck 2 Art. 1. Name und Sitz Unter dem Namen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Aarau. Art. 2. Zweck Der Verein bezweckt die Förderung

Mehr

STATUTEN Spitex Horw Kantonsstr. 67, 6048 Horw Tel Fax

STATUTEN Spitex Horw Kantonsstr. 67, 6048 Horw Tel Fax STATUTEN 24.03.2004 Spitex Horw Kantonsstr. 67, 6048 Horw Tel. 041-340 40 70 - Fax 041-340 40 77 info@spitex-horw.ch www.spitex-horw.ch I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Spitex Horw (vormals

Mehr

Statuten des Vereins Swiss Physics Olympiad (SwissPhO)

Statuten des Vereins Swiss Physics Olympiad (SwissPhO) Statuten des Vereins Swiss Physics Olympiad (SwissPhO) Revision 28.11.2009 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name Unter dem Namen "Swiss Physics Olympiad" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen

Mehr

Verein Landart Grindelwald

Verein Landart Grindelwald Verein Landart Grindelwald Statuten Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere

Mehr

Sein Sitz ist an der Kurfirstenstrasse 20, 8002 Zürich. Der Verein besteht auf unbeschränkte Dauer.

Sein Sitz ist an der Kurfirstenstrasse 20, 8002 Zürich. Der Verein besteht auf unbeschränkte Dauer. Statuten Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Tanzmehr besteht ein Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sein Sitz ist an der Kurfirstenstrasse

Mehr

Statuten Verein Energiepfad Grabs

Statuten Verein Energiepfad Grabs Statuten Verein Energiepfad Grabs Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesen Statuten jeweils nur die männliche Form verwendet. Sie schliesst die weibliche Form immer mit ein. I. Name, Sitz und

Mehr

Statuten Verein teilhaben

Statuten Verein teilhaben Statuten Verein teilhaben ALLGEMEINES Art. 1 Name, Rechtsform 1.1 Unter dem Namen teilhaben besteht ein Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Mehr

Statuten Theaterverein Schrägi Vögel mit Sitz in Zürich

Statuten Theaterverein Schrägi Vögel mit Sitz in Zürich Schrägi Vögel Statuten 1 Statuten Theaterverein Schrägi Vögel mit Sitz in Zürich Schrägi Vögel Statuten 2 I. Name, Sitz und Zweck Name Art. 1 Sitz Art. 2 Zweck Art. 3 Unter dem Namen Theaterverein Schrägi

Mehr

STATUTEN. des ROCINANTE POLO TEAM

STATUTEN. des ROCINANTE POLO TEAM STATUTEN des ROCINANTE POLO TEAM 1 I. VEREINSNAME UND SITZ Art.1 Unter dem Namen ROCINANTE POLO TEAM besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Art.2 Der Verein besteht auf

Mehr

Statuten des Vereins. Freunde Bruno Weber Park. I. Name, Sitz und Zweck

Statuten des Vereins. Freunde Bruno Weber Park. I. Name, Sitz und Zweck Statuten des Vereins Freunde Bruno Weber Park I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "Freunde Bruno Weber Park" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Spreitenbach.

Mehr

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig.

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig. Statuten I. Name, Sitz und Zweck 1 Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen "Spielgruppe Arbon-Frasnacht" besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten.

Mehr

Er initiiert, unterhält und begleitet Angebote im Bereich der Schadensminderung der 4-Säulen- Drogenpolitik des Bundes. 1

Er initiiert, unterhält und begleitet Angebote im Bereich der Schadensminderung der 4-Säulen- Drogenpolitik des Bundes. 1 verein kirchliche GASSENARBEIT luzern Statuten Seite Art. Name / Sitz Unter dem Namen "Verein Kirchliche Gassenarbeit Luzern" besteht ein gemeinnütziger, parteipolitisch unabhängiger und konfessionell

Mehr

Statuten Patriafit Sarganserland (Statuten vom 24. April 2016; erg. am 21. Januar 2018)

Statuten Patriafit Sarganserland (Statuten vom 24. April 2016; erg. am 21. Januar 2018) Statuten Patriafit Sarganserland (Statuten vom 24. April 2016; erg. am 21. Januar 2018) Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Patriafit Sarganserland besteht ein nicht gewinnorientierter Verein

Mehr

Statuten Freie Christengemeinde SPM Langenthal

Statuten Freie Christengemeinde SPM Langenthal Freie Christengemeinde SPM Langenthal Statuten Freie Christengemeinde SPM Langenthal Art.1: Name 1. Unter dem Namen "Freie Christengemeinde SPM" besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB mit Sitz

Mehr

Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ

Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck Mitgliedschaft Art. 3 Grundsatz Art. 4 Einzelmitglieder Art. 5 Kollektivmitglieder Art. 6 Ehrenmitglieder Art.

Mehr

STATUTEN. des Vereins Schulkinder Darjeeling. Art. 1

STATUTEN. des Vereins Schulkinder Darjeeling. Art. 1 STATUTEN des Vereins Schulkinder Darjeeling I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen "Verein Schulkinder Darjeeling" besteht auf unbestimmte Dauer mit Sitz in Naters ein gemeinnütziger Verein gemäss

Mehr

Verein Amici di Sciaredo

Verein Amici di Sciaredo Verein Amici di Sciaredo I. Name, Sitz, Zweck Art. 1 Name / Sitz Unter dem Namen Amici di Sciaredo besteht mit Sitz in Biel/Bienne ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff des Schweizerischen

Mehr

Verein Aktive Geschäftsfrauen Uster mit Sitz in Uster

Verein Aktive Geschäftsfrauen Uster mit Sitz in Uster Vereinsstatuten Verein Aktive Geschäftsfrauen Uster mit Sitz in Uster 1. Name und Sitz Unter dem Namen Aktive Geschäftsfrauen Uster besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Uster. Er

Mehr

Statuten Verein «Sentieri Ossolani»

Statuten Verein «Sentieri Ossolani» Statuten Verein «Sentieri Ossolani» Verein Sentieri Ossolani Indermühleweg 14a 3018 Bern Schweiz Artikel 1: Name Unter dem Namen Sentieri Ossolani besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische

Mehr

I. Name, Sitz und Zweck... 3

I. Name, Sitz und Zweck... 3 STATUTEN DES VEREINS BFB BILDUNG FORMATION BIEL-BIENNE VOM 30. AUGUST 2010 2 Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck... 3 Name und Sitz... 3 Zweck... 3 II. Die finanziellen Mittel... 3 Finanzen... 3

Mehr

STATUTEN. des Vereins C R E S C E N D A. in Basel CRESCENDA. besteht ein Verein im Sinne des Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches.

STATUTEN. des Vereins C R E S C E N D A. in Basel CRESCENDA. besteht ein Verein im Sinne des Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches. STATUTEN des Vereins C R E S C E N D A in Basel I. Allgemeines Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen CRESCENDA besteht ein Verein im Sinne des Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz

Mehr

Statuten des Vereins

Statuten des Vereins Statuten des Vereins Förderverein Obere Maressen I. Namen und Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Förderverein Obere Maressen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Leukerbad. II. Zweck

Mehr

S t a t u t e n. 1. Name und Sitz. 2. Ziel und Zweck. 3. Organe des Vereins

S t a t u t e n. 1. Name und Sitz. 2. Ziel und Zweck. 3. Organe des Vereins S t a t u t e n 1. Name und Sitz Unter dem Namen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er ist politisch und konfessionell neutral. 2. Ziel und Zweck Der Verein bezweckt in

Mehr

Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI»

Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI» Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI» (Pilotprojekt Schuljahre 2016/17 bis 2019/20) (In Kraft gesetzt am: ) Artikel 1 Name Unter dem Namen «MUSIKLANDSCHAFT URI» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60

Mehr

Der Zweck des Vereins besteht in der Unterstützung und Förderung der Bevölkerung Sansibars. Er setzt sich insbesondere zum Ziel:

Der Zweck des Vereins besteht in der Unterstützung und Förderung der Bevölkerung Sansibars. Er setzt sich insbesondere zum Ziel: Maisha Zanzibar - gemeinnütziger Verein 23..Juni 2008 STATUTEN 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Maisha Zanzibar" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er ist

Mehr

Vereinsstatuten Gültig ab

Vereinsstatuten Gültig ab Vereinsstatuten Gültig ab 23.04.2015 Verein Startnetzwerk Thurgau mit Sitz in Weinfelden 1. Name und Sitz Unter dem Namen Startnetzwerk Thurgau besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz

Mehr

Unter dem Namen VOILA ZUG besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug.

Unter dem Namen VOILA ZUG besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug. I. Name Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen VOILA ZUG besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug. Art. 2 Der Verein bezweckt die Aktivierung von Gesundheitsförderung (GF) und Suchtprävention

Mehr

Das Rechnungsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Ausgabenkompetenz Die Ausgabenkompetenz des Vorstandes wird jeweils an der Generalversammlung

Das Rechnungsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Ausgabenkompetenz Die Ausgabenkompetenz des Vorstandes wird jeweils an der Generalversammlung S t a t u t e n Art 1 Name und Sitz Unter dem Namen Quartierverein Zürich 5 Industriequartier besteht mit Sitz in Zürich 5 Industriequartier ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Mehr

Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten

Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten 1. Name und Sitz Unter dem Namen Verein für Eltern und Kinder Stetten besteht mit Sitz in Stetten ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des

Mehr

Insurance Institute of Switzerland

Insurance Institute of Switzerland Statuten Neufassung vom 15. Mai 2003 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Art. 2 Der

Mehr

STATUTEN VEREIN FLÜCHTLINGSTHEATER MALAIKA

STATUTEN VEREIN FLÜCHTLINGSTHEATER MALAIKA S e i t e 1 STATUTEN VEREIN FLÜCHTLINGSTHEATER MALAIKA mit Sitz in Zürich S e i t e 2 I. Name, Sitz, Zweck Name Art. 1 Unter dem Namen FlüchtlingsTheater Malaika besteht auf unbestimmte Zeit ein Verein

Mehr

Statuten des Vereins Zuger ChorNACHT (Fassung )

Statuten des Vereins Zuger ChorNACHT (Fassung ) Statuten des Vereins Zuger ChorNACHT (Fassung 1.9.2017) I. NAME UND ZWECK Art. 1 Name/Sitz Unter dem Namen VEREIN ZUGER CHORNACHT besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug. Art. 2

Mehr

STATUTEN TRÄGERVEREIN KINDERHORT CHUGLE

STATUTEN TRÄGERVEREIN KINDERHORT CHUGLE STATUTEN TRÄGERVEREIN KINDERHORT CHUGLE VEREIN Art. 1 Name, Sitz und Zweck Abs. 1 Unter dem Namen Trägerverein Kinderhort Chugle, nachfolgend Verein genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.

Mehr

Statuten. Gebetshaus Wil

Statuten. Gebetshaus Wil Statuten Des Vereins Gebetshaus Wil Name und Sitz Art. 1 Unter der Bezeichnung «Gebetshaus Wil», besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 79 ZGB, mit Sitz in Wil (SG). Er ist politisch neutral und überkonfessionell.

Mehr

Statuten des Vereins DEBRA Schweiz

Statuten des Vereins DEBRA Schweiz Statuten des Vereins DEBRA Schweiz I Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Verein DEBRA Schweiz" besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB und der vorliegenden Statuten.

Mehr

Statuten Radballclub Winterthur

Statuten Radballclub Winterthur Statuten Radballclub Winterthur Name, Sitz und Verband Art. 1 1.1 Unter dem Namen Radballclub Winterthur (nachfolgend Verein genannt) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB. 1.2 Geschäftssitz

Mehr

Förderverein Historische Säge Schwarzwaldalp. besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein Verein mit Sitz in Meiringen.

Förderverein Historische Säge Schwarzwaldalp. besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein Verein mit Sitz in Meiringen. S T A T U T E N Förderverein Historische Säge Schwarzwaldalp I. Allgemeines Artikel 1: Name und Sitz Unter dem Namen Förderverein Historische Säge Schwarzwaldalp besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein

Mehr

Die Statuten des Vereins Acne Inversa SchwAIz lauten wie folgt: Statuten

Die Statuten des Vereins Acne Inversa SchwAIz lauten wie folgt: Statuten Die Statuten des Vereins Acne Inversa SchwAIz lauten wie folgt: Statuten 1. Name und Sitz Unter dem Namen Acne Inversa schwaiz besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz des Präsidenten.

Mehr

Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich

Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich Art. 1 Name, Sitz, Rechtsform Unter dem Namen Verein Neujahrsmarathon Zürich (VNZ) besteht seit 2004, mit Sitz in Zürich, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff,

Mehr

Statuten Solothurner Mädchenchor Seite 1

Statuten Solothurner Mädchenchor Seite 1 Statuten Solothurner Mädchenchor Seite 1 Statuten des Vereins Solothurner Mädchenchor I. Name, Sitz, Zweck Art. 1. Name und Sitz Unter dem Namen «Solothurner Mädchenchor» besteht ein Verein im Sinne von

Mehr

STATUTEN. des LEGACY POLO CLUB

STATUTEN. des LEGACY POLO CLUB STATUTEN des LEGACY POLO CLUB I. VEREINSNAME UND SITZ Art.1 Unter dem Namen Legacy Polo Club besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Art.2 Der Verein besteht auf unbestimmte

Mehr

Vereinsstatuten. «Organja» mit Sitz in Salgesch

Vereinsstatuten. «Organja» mit Sitz in Salgesch Vereinsstatuten «Organja» mit Sitz in Salgesch Anmerkung: Zur besseren Verständlichkeit wird bei Personenbezeichnungen auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.

Mehr

Statuten. Statuten helfen helfen vom 25. Februar Seite 1

Statuten. Statuten helfen helfen vom 25. Februar Seite 1 Statuten Statuten helfen helfen vom 25. Februar 2018-02-03 Seite 1 Inhalt I. Allgemeines 3 Artikel 1 Name und Sitz 3 Artikel 2 Ziel und Zweck 3 Artikel 3 Vereinsjahr 3 II. Mitgliedschaft 3 Artikel 4 Kategorien

Mehr

V erband S CHwimmschulen S CHweiz VSCH Holzacherstrasse 24, Postfach 476, 6210 Sursee

V erband S CHwimmschulen S CHweiz VSCH Holzacherstrasse 24, Postfach 476, 6210 Sursee Allgemeine Bestimmungen 1. Name, Rechtsform, Sitz Der Schweizerische Schwimmverband Schwimmschulen Schweiz SSSS ist ein Verein im Sinne von Art. 60-79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Er wurde

Mehr

Statuten des Vereins AccessibilityGuide

Statuten des Vereins AccessibilityGuide Statuten des Vereins AccessibilityGuide 2 I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "AccessibilityGuide" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte

Mehr

Vereinsstatuten. Verein Vulvodynie mit Sitz in CH-5605 Dottikon

Vereinsstatuten. Verein Vulvodynie mit Sitz in CH-5605 Dottikon Vereinsstatuten Verein Vulvodynie mit Sitz in CH-5605 Dottikon 1. Name und Sitz Unter dem Namen Verein Vulvodynie (kurz Verein VU) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in CH-5605 Dottikon.

Mehr

Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf

Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "golf engi" besteht ein Verein gemäss vorliegender Statuten und im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Engi, Glarus Süd.

Mehr

Statuten der Ehemaligen Pfadi Ostschweiz

Statuten der Ehemaligen Pfadi Ostschweiz Statuten der Ehemaligen Pfadi Ostschweiz Inhaltsverzeichnis: Kapitel 1: Allgemeines 2 Kapitel 2: Die Mitgliedschaft 3 Kapitel 3: Die Organisation 4-5 Kapitel 4: Schlussbestimmungen 6 Allgemeines Art. 1

Mehr