Jugendparty-Bewilligungen in Zürich Erfahrungen aus fünf Jahren
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- Adolf Salzmann
- vor 5 Jahren
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1 Jugendparty-Bewilligungen in Zürich Erfahrungen aus fünf Jahren Workshop an der Konferenz "Nightlife und Freizeitdrogenkonsum" Peter Laib, Teamleiter sip züri Urs Rohr, Bereichsleiter Suchtpräventionsstelle Zürich
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3 Ausgangslage Jedes schöne Frühlings- / Sommerwochenende fanden zwischen 2-10 unbewilligte Outdoor-Partys in der Stadt Zürich statt. Im Herbst 2011 sind zwei Partys eskaliert: Party am Bellevue und Krawall am Central Forderung nach Freiräumen für Jugendliche 3
4 Stadt Zürich 4
5 Geprüfte Varianten Nulltoleranz: Unbewilligte Outdoor-Partys werden konsequent verhindert. Verhältnismässigkeit: Outdoor-Partys für Jugendliche und junge Erwachsene im öffentlichen Raum werden unter Einhaltung von definierten Kriterien toleriert. Jugendbewilligung: Neue Bewilligungskategorie, die Outdoor-Partys für Jugendliche und junge Erwachsene im öffentlichen Raum ermöglichen soll. 5
6 Umsetzung: Diskussion auf Facebook Die Freiheit in der Natur wie z.b. im Wald oder anderen Plätzen an denen man niemanden stört eine Party zu veranstalten ohne unbedingt als Krimineller eingestuft zu werden. So lange man draussen niemanden stört sollte man auch feste feiern können. Man zwingt uns in die teuren Clubs in der Stadt damit auch die Stadt etwas an uns verdienen kann. Für jeden Schritt den man machen muss, braucht man eine Bewilligung. Die bekommt man meistens e nicht, und es braucht eine Ewigkeit wen man sie überhaupt bekommt. Ich würde gerne Veranstaltungen frei und unkompliziert draussen geniessen. 6
7 Entscheid auf höchster politischer Ebene Der Vorsteher des Sicherheitsdepartements erteilt in Absprache mit dem Gesamtstadtrat den Auftrag, einen Bewilligungsprozess für nicht-kommerzielle Jugendpartys zu definieren. -> Pilotversuch mit Bewilligungsgremium aus drei Departementen (Sicherheits-, Schul- und Sport-, Sozialdepartement) 7
8 Jugendbewilligung: Pilotversuch 2012 Bewilligung für angemeldete Party ist kostenlos Veranstalter erhalten Merkblatt mit den Richtlinien betreffend Durchführung Outdoor-Party: Keine kommerziellen Partys Alter <25 Jahre Keine Störung öv und privater Verkehr keine Anwohnerbelästigung max. 400 Personen keine Werbung auf Social Media Ort verlassen, wie er angetroffen wurde 8
9 Erfahrungen Pilotversuch, Modifikationen ab Gesuche / 21 durchgeführte Partys Erfahrungen mehrheitlich positiv, aber verschiedene Themen und Probleme ohne konkrete Lösung Entscheid: Jugendbewilligungen werden weitergeführt Neue Zuständigkeit: Büro für Veranstaltungen (StaPo) Für die möglichen Partyplätze gibt es neu einfache Nutzungskonzepte und klar geregelte Zeiten und Auflagen Beschränkte Anzahl Materialtransportbewilligungen Gebühr von rund Fr Möglichkeit, Jugendliche zu verzeigen (z.b. übermässige Lärmbelastung, Infrastruktur, kommerzielle Interessen) 9
10 Beschwerdebrief Stadt Zürich 10
11 Erfahrungen 2013 & : 27 Gesuche / 21 durchgeführte Parties 2014: 21 Gesuche / 17 durchgeführte Parties WC-Problematik unbefriedigend Unterschiedliche Wahrnehmung innerhalb der Stadtverwaltung bezüglich Sauberkeit nach der Party Z. T. massive Lärmklagen, je nach Örtlichkeit, und Wetter Hinweise auf zunehmende Kommerzialisierung Vertrauen in aktuelles System schwindet (Verwaltung und Bevölkerung) Erneute Anpassung der Grundlagen und Abläufe mit stärkerer Begleitung der Jugendlichen 11
12 Ab 2015: Gesetzliche Grundlage Veranstaltungsrichtlinien der Stadt Zürich, in Kraft seit Stadt Zürich 12
13 Steuergremium: AG "Jugendparty" 10 Vertretungen aus allen relevanten Verwaltungsabteilungen: 5x Sicherheitsdepartement (Departementssekretariat, EZ, BfV) 2x Sozialdepartement (Streetwork, sip züri) 2x Schul- und Sportdepartement (Fachstelle für Gewaltprävention, Suchtprävention) 1x Tiefbau- und Entsorgungsdepartement (Grün Stadt Zürich) 13
14 Grundsatz Verantwortung für Organisation und Durchführung liegt bei den Jugendlichen Die Bewilligung wird an eine Gruppe von 3 Personen erteilt Alter: 18 bis 25 Jahre und Wohnsitz in der Stadt Zürich Bewilligungsgebühr knapp CHF 100 Partysaison Mai Oktober (Wildschutz) Es stehen 6-8 Plätze für Partys mit max. 300 TN zur Verfügung Pro Platz max. 1 Party pro Monat -> bessere Verteilung 14
15 Ablauf Bewilligung 1) Besuch Informationsveranstaltung (obligatorisch für mind. 1 Pers.) 2) Gesuch einreichen durch 3 Personen 3) Stadtinterne Vernehmlassung 4) Bewilligungsgespräch der 3 Gesuchstellenden mit VertreterInnen von zwei versch. Verwaltungsabteilungen 5) Schriftliche Bewilligung durch Büro für Veranstaltung 6) Party 7) Rückmeldung an Veranstaltende 15
16 Inhalte Informationsveranstaltung und Gespräch Infoveranstaltung (mind. ein Veranstalter) Gespräch (Alle drei Personen) Jugendschutz Sicherheit und Notfall Hygiene Plätze (Grösse, Spezielles) Littering Erreichbarkeit Werbung Social Media Rechte und Pflichten Verhalten in der Natur Rahmendbedingungen Persönliches Gespräch Kennenlernen Einschätzen / Motivation Klären Kommerz Ablauf nochmals aufzeigen «Beziehung» schaffen Feedback zum neuen Ablauf einholen Ziele: Wann: Lead: Dauer: Prävention, Wissensvermittlung 1x April, 1x. Mai, 1x Juni SIP, SUP, FFG, Streetwork Polizei, 1/2 Stunde Ziele: Sensibilisierung, Definitives Ja/Nein Wann: Termin in Absprache INTAKE Lead: SIP, Streetwork, FFG, SUP Dauer: 1/2 Stunde 16
17 Rückblick Gesuche pro Jahr Bewilligungen durchgeführte Parties 3-5 Verwarnungen/Verzeigungen Es wurden zwar jede Saison einige Polizeistreifen vor Ort geschickt (v.a. wegen Lärmklagen), aber nie war ein grösseres Aufgebot oder ein Ambulanzeinsatz notwendig. 17
18 Rückmeldungen der Veranstaltenden «Danke vielmals für Ihr Vertrauen in uns und danke für den guten Bescheid» «Jetzt kennen wir einen Polizisten und er war sogar total aufgestellt und nett.» 18
19 Lessons learned Gute Vernetzung / Partizipation aller betroffenen Verwaltungsabteilungen ist essentiell. Beschwerdemanagement breit abstützen und Klagende ernst nehmen: Polizei & sip züri Gute Balance zwischen "Niederschwelligkeit" und "Verbindlichkeit" ist wichtig. Verwaltung muss fähig sein, zeitnah zu agieren / reagieren Jugendliche schätzen den persönlichen Kontakt mit VertreterInnen der Verwaltung. 19
20 Verbleibende Herausforderungen Volle Plätze Lärm(-klagen) Kommerzialisierung Schutz der Veranstaltenden 20
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