Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und anderer Gesetze
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- Judith Färber
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1 Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/3728 (zu Drucksache 13/3720) Sachgebiet 2178 Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - Drucksache 13/ Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und anderer Gesetze und zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/ Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und anderer Gesetze Bericht des Abgeordneten Ulf Fink 1. Zum Beratungsverlauf A. Allgemeiner Teil Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - Drucksache 13/ in seiner 65. Sitzung am 27. Oktober 1995 in erster Lesung beraten und an den Ausschuß für Gesundheit zur federführenden Beratung und an den Innenausschuß, den Finanzausschuß, den Haushaltsausschuß, den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, den Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuß für Verkehr und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung und dem Haushaltsausschuß auch gemäß 96 GO-BT überwiesen. Der inhaltsgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/ wurde am 18. Januar 1996 an die gleichen Ausschüsse überwiesen. Zusammen mit dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat der Ausschuß für Gesundheit am 20. November 1995 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen durchgeführt. Zu dieser Anhörung waren das Niedersächsische Innenministerium, Arbeitskreis 4 der Arbeitsgemeinschaft der Länderflüchtlingsverwaltungen, das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft, Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Städte und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Verein für öffent-
2 Drucksache 13/3728 Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode liche und private Fürsorge, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V., die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, das Kommissariat der Deutschen Bischöfe, Pro Asyl - Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge als sachverständige Verbände und Dr. Wolf Bergmann, Georg Classen, Richter Klaus Deibel, Guido Grüner, Petra Jungen, Richard Mauthner, Herr Orthen als Einzelsachverständige geladen. Auf die als Ausschußdrucksachen verteilten Stellungnahmen und das Wortprotokoll der Anhörung wird Bezug genommen. Der Innenausschuß empfahl in seiner Stellungnahme vom 7. Februar 1996 mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Mitglieds der Gruppe der PDS, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Der Finanzausschuß empfahl in seiner Stellungnahme vom 31. Januar 1996, einstimmig, Artikel 10 Nr. 1 und 2 anzunehmen. Zu Artikel 10 Nr. 3 empfahl er mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der PDS bei Stimmenthaltung der Mitglieder der Fraktion der SPD, folgende Fassung anzunehmen: (3) Abweichend von Satz 2 darf das Bundesamt für Finanzen in begründeten Einzelfällen die Anzahl der von einem Auftraggeber erteilten Freistellungsaufträge der Bundesanstalt für Arbeit auf deren Ersuchen zur Überprüfung des bei der Arbeitslosenhilfe zu berücksichtigenden Vermögens mitteilen." Der Haushaltsausschuß teilte in seiner Stellungnahme vom 29. November 1995 mit, daß er dem Gesetzentwurf mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der PDS zugestimmt habe. Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat in seiner Stellungnahme vom 29. November 1995 mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Mitglieds der Gruppe der PDS empfohlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfahl in seiner Stellungnahme vom 7. Februar 1996 mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Gruppe der PDS die Annahme des Gesetzentwurfs. Der Ausschuß für Verkehr hat in seiner Stellungnahme vom 7. Februar 1996 mit dem gleichen Stimmenverhältnis empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Alle mitberatenden Ausschüsse haben nach Überweisung des inhaltsgleichen Regierungsentwurfs mitgeteilt, daß sie die Beratung nicht wieder aufnehmen wollten. Der Haushaltsausschuß wird seinen Bericht gemäß 96 GO-BT gesondert erstatten. Der Ausschuß für Gesundheit hat die Beratung des Gesetzentwurfs in seiner 28. Sitzung am 27. Oktober 1995 aufgenommen und beschlossen, am 20. November 1995 zusammen mit dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen durchzuführen (s. o.). Er hat die Beratung in seiner 41. Sitzung am 7. Februar 1996 abgeschlossen. Dabei hat er dem Gesetzentwurf in der in der Beschlußempfehlung abgedruckten Fassung mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Mitglieds der Gruppe der PDS zugestimmt. 2. Zum Inhalt des Gesetzentwurfs Im ersten Teil enthält der Gesetzentwurf Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes; er sieht folgende Neuregelungen vor: Der Kreis der Leistungsberechtigten wird mit dem Ziel konkretisiert, vom Grundsatz her alle Ausländer zusammenzufassen, die sich typischerweise nur vorübergehend, das heißt ohne Verfestigung ihres ausländerrechtlichen Status, im Bundesgebiet aufhalten. Als grundsätzliche Abgrenzung gilt, daß Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung und Aufenthaltsbefugnis) nicht nach diesem Gesetz, sondern nach 120 BSHG leistungsberechtigt sind. Obwohl auch Aufenthaltsgenehmigungen zum Teil nur befristet erteilt werden bzw. erteilt werden können, kann in diesen Fällen anders als bei Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung nicht im gleichen Umfang von einem generell vorübergehenden Aufenthalt ausgegangen werden. Der ausländerrechtliche Status der Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge ist unterschiedlich: Zum weitaus größten Teil besitzen sie eine Duldung nach 55 AuslG, zu jeweils erheblich kleineren Teilen eine Aufenthaltsbefugnis oder, wenn sie einen Asylantrag gestellt haben, eine Aufenthaltsgestattung. Da der Asylantrag zurückgenommen werden kann und dann eine Duldung erteilt wird, werden für Kriegsund Bürgerkriegsflüchtlinge im Asylverfahren keine Regelungen geschaffen, nach denen sie leistungsrechtlich anders behandelt werden als die übrigen Asylbewerber. Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, die eine Aufenthaltsbefugnis besitzen, bleiben wie nach geltendem Recht unmittelbar nach dem Bundessozialhilfegesetz leistungsberechtigt. Grundsätzlich erhalten alle Leistungsberechtigten die gleichen Leistungen nach 3 ff. des Gesetzes. Die Situation eines vorübergehenden Aufenthaltes ändern sich zum Beispiel nicht, wenn ein Asylbewerber in kurzer oder absehbarer Zeit nach Ablauf der 12-Monats-Frist mit einer Gerichtsentscheidung zu rechnen hat. Der zweite Teil regelt die originäre Arbeitslosenhilfe. Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben gegenwärtig auch Arbeitslose, die vor der Arbeitslosmeldung nicht oder nur kurze Zeit Arbeitnehmer waren ( 134 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b, Abs. 2, 3, 3 a AFG). Sie sollen künftig nicht mehr die besondere staatliche
3 Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Drucksache 13/3728 Fürsorgeleistung für Arbeitnehmer erhalten, sondern in einem System gesichert werden, dem sie vor der Arbeitslosigkeit angehört haben. Soweit keine besonderen Regelungen bestehen, können sie bei Bedürftigkeit die allgemeine staatliche Fürsorgeleistung, die Sozialhilfe, erhalten. Die Regelung dient zur besseren Abgrenzung der Arbeitslosenhilfe von anderen staatlichen Sozialleistungen, insbesondere der Sozialhilfe. Im dritten Teil wird die Kostentragung für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personennahverkehr geregelt. Durch das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs geht zum 1. Januar 1996 die Verantwortung für den öffentlichen Personennahverkehr als Aufgabe der Daseinsvorsorge auf die Länder über. Die Länder müssen die damit verbundenen finanziellen Lasten tragen. Sie erhalten zur Finanzierung dieser Aufgabe finanzielle Zuweisungen aus dem Mineralölsteueraufkommen. Zu den finanziellen Lasten gehören auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter im Personennahverkehr durch die Erstattung von Fahrgeldausfällen entstehen. Die ausschließliche Verantwortung der Länder muß im Schwerbehindertengesetz nachvollzogen werden. Eine Ausnahme hat gemäß Artikel 120 des Grundgesetzes nur für die finanziellen Lasten zu gelten, die durch die Freifahrt" bestimmter Gruppen von Versorgungsberechtigten anfallen. Insoweit bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach der Bund die Kosten für die Erstattung von Fahrgeldausfällen trägt. Dies soll auch für den Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem Opferentschädigungsgesetz und dem Bundesseuchengesetz gelten. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und im Hinblick auf die sehr geringen Kostenfolgen kann in Kauf genommen werden, daß der Bund in diesem Bereich die Kosten alleine trägt, obwohl diese Gesetze eine anteilige Kostentragung von Bund und Ländern vorsehen. 3. Zu den Beratungen im Ausschuß Die Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. unterstrichen, daß den betroffenen Asylbewerbern die bisherigen sehr unterschiedlichen Regelungen nur schwer verständlich zu machen seien. Mit den Regelungen des Gesetzentwurfs werde erreicht, daß mit Ausnahme der Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge alle Asylbewerber und Ausländer, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten, gleiche Leistungen bekämen, die im wesentlichen aus Sachleistungen bestehen. Diese deckten den Bedarf an Nahrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Verbrauchsgütern des Haushalts ab. Zu der Sachleistung komme ein monatlicher Geldbetrag, der der Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens diene. Hinzu komme die ärztliche und zahnärztliche Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Wenn die Gewährung von Sachleistungen nicht möglich sei, werde ein um die Integrationskosten verminderter Regelsatz bezahlt. Sie wiesen darauf hin, daß durch den Wegfall der originären Arbeitslosenhilfe die Gemeinden zwar belastet würden, dies werde aber durch die neuen Regelungen für Asylbewerber voll kompensiert. Die Arbeitslosenhilfe stelle eine besondere staatliche Fürsorgeleistung für Arbeitnehmer dar. Nach der geltenden Regelung hätten aber auch solche Arbeitslose Anspruch auf die Arbeitslosenhilfe, die vor der Arbeitslosenmeldung nicht oder nur kurze Zeit Arbeitnehmer gewesen seien. Diese sollen künftig nicht mehr die besondere Fürsorgeleistung erhalten, sondern in dem System gesichert werden, dem sie vor der Arbeitslosigkeit angehört haben. Sie stellten klar, daß ab dem 1. Januar 1996 die gesamte Verantwortung für den öffentlichen Personennahverkehr als Aufgabe der Daseinsvorsorge bei den Ländern liege und diese die damit verbundenen finanziellen Lasten zu tragen hätten. Sie erhielten zur Finanzierung dieser Aufgabe finanzielle Zuweisungen aus dem Mineralölsteueraufkommen. Zu diesen finanziellen Lasten gehörten natürlich auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter entstehen. Sie betonten, daß diese ausschließliche finanzielle Verantwortung der Länder auch im Schwerbehindertengesetz nachvollzogen werden muß. Die Mitglieder der Fraktion der SPD kritisierten den Gesetzentwurf heftig. Sie sahen in dem Gesetzentwurf einen Bruch des mühsam gefundenen Asylkompromisses, wobei Verhandlungsergebnisse revidiert würden, die für die Fraktion der SPD unverzichtbare Bedingungen gewesen seien. Bei der Bef ristung des abgesenkten Leistungsbezugs auf zwölf Monate habe man sich schon schwer getan, nunmehr solle diese Frist auf 36 Monate ausgedehnt werden. Es sei auch nicht ersichtlich, daß durch die Gewährung von Sachleistungen anstelle von Geldleistungen Kosteneinsparungen erreichbar seien. Im Gegenteil seien Sachleistungen um einiges teurer als Geldleistungen. Dies habe die Anhörung auch eindeutig deutlich gemacht. Gegenstand weiterer Kritik war die Streichung der originären Arbeitslosenhilfe. Davon seien knapp Menschen betroffen, vor allem junge Menschen, die nach ihrer Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung keine Stelle fänden. Die Streichung führe zu einer Verschiebung arbeitsloser Menschen in die Sozialhilfe. Dadurch würden die Kommunen finanziell erheblich belastet. Es gehe nicht an, daß der Bund Kosten auf die Gemeinden verlagere, sie hielten die von den Mitgliedern der Koalition aufgemachte Gegenrechnung, daß die Gemeinden bei den Asylbewerbern Geld sparten, für einen Skandal. Gleichfalls wiesen sie die Verlagerung der finanziellen Verantwortung für die Beförderungskosten Schwerbehinderter im öffentlichen Personennahverkehr als Teil der Daseinsvorsorge auf die Kommunen zurück.
4 Drucksache 13/3728 Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sahen in dem Gesetzentwurf eine zu verurteilende Umverteilung von Lasten zwischen Arbeitslosen, Behinderten und Flüchtlingen. Der Sozialstaat werde zu Lasten der wirklich Bedürftigen umgebaut. Schon die Einführung eines Leistungssystems für Flüchtlinge unterhalb der Sozialhilfe im Jahre 1993 stelle einen eklatanten Verstoß gegen das Sozialstaatgebot dar. Durch die Arbeitsverbote würden die Flüchtlinge erst zu den tatsächlich Bedürftigen. Sie kritisierten, daß mit dem Argument der Gleichbehandlung den wirklichen Verhältnissen einfach ein positives Etikett angeheftet werde, tatsächlich würden nun alle gleich schlecht behandelt. Die generelle Gewährung von Sachleistungen anstelle von Geldleistungen sahen sie als ökonomisch unsinnig an. Es sei allgemein bekannt, daß mit der Gewährung von Sachleistungen erhebliche Verwaltungskosten verbunden seien, wie in der Begründung des Gesetzentwurfs selbst zugegeben werde. Ein Fünftel des vorgesehenen Einsparpotentials müsse für erhöhte Verwaltungskosten aufgewandt werden. Auch habe die Anhörung ergeben, daß von den dort zu Wort gekommenen Leitern von Sozialämtern Sachleistungen als teurer bezeichnet worden seien. Das Mitglied der Gruppe der PDS unterstützte die Kritik, die von den Mitgliedern der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geübt wurde. Sie hielt den Gesetzentwurf für völlig inakzeptabel. Er sei eine weitere Maßnahme auf dem Weg zu einer permanenten Aushöhlung des Sozialstaates. Die Mitglieder aller Fraktionen waren sich darin einig, daß die Leistungsempfänger über die Möglichkeit des Einsatzes von automatischen Datenabgleichsverfahren vorab zu informieren sind. B. Besonderer Teil Soweit die Bestimmungen unverändert übernommen wurden, wird auf deren Begründungen im Gesetzentwurf verwiesen. Zu den vom Ausschuß angenommenen Änderungen ist folgendes zu bemerken: Zu Artikel 1 Nr. 1 Da das Gesetz nicht am 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist und das Datum in 2 Abs. 1 Nr. 1 vom Inkrafttreten des Gesetzes abhängig ist, muß eine entsprechende Änderung erfolgen. Zu Artikel 7 Nr. 6 a Die Ergänzung soll es dem Arbeitsamt ermöglichen, im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe Bankauskünfte, insbesondere über die Anzahl der Konten des Arbeitslosen, seines nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft einzuholen. Auskünfte der Bank an das Arbeitsamt sind nicht erforderlich, wenn der Arbeitslose selbst entsprechende, ordnungsgemäße Bescheinigungen auf Verlangen vorlegt. Das Arbeitsamt wird aber Bankauskünfte einholen, wenn sich zum Beispiel durch eine Mitteilung des Bundesamtes für Finanzen über Freistellungsaufträge Hinweise auf vom Arbeitslosen nicht mitgeteiltes, im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe aber zu berücksichtigendes Vermögen ergeben. Zu Artikel 7 Nr. 7 Redaktionelle Anpassung an die Änderung des Inkrafttretens. Zu Artikel 8 Es handelt sich um rein redaktionelle Änderungen. Die Einfügung des 96 als Übergangsvorschrift ist erforderlich, damit der Bezug der Überbrückungsbeihilfe einschließlich vorher bezogener Arbeitslosenhilfe die Bezugsdauer von einem Jahr nach Inkrafttreten der Vorschrift nicht übersteigt. Zu Artikel 9 Es handelt sich um eine Folgeänderung zu 96 des Soldatenversorgungsgesetzes. Zu Artikel 10 Nr. 3 Das genaue Datum der Freistellungsaufträge wird vom Bundesamt für Finanzen nicht erfaßt, da es für die Kontrolle der rechtmäßigen Inanspruchnahme des Sparer-Freibetrages nicht notwendig ist. Nach dem Jahressteuergesetz 1996 besteht dafür im Einkommensteuergesetz auch keine Grundlage mehr. Die für das jeweilige Jahr gültige Anzahl der Freistellungsaufträge an die zum Abzug des Zinsabschlags verpflichteten auszahlenden Stellen kann der Bundesanstalt für Arbeit vom Bundesamt für Finanzen mitgeteilt werden. Zu Artikel 10 a Es handelt sich um eine Anpassung an die durch Artikel 8 Nr. 3 und Artikel 9 neu eingeführte Leistung Überbrückungshilfe", die unter bestimmten Voraussetzungen die Leistungen der Arbeitslosenhilfe ersetzt. Da die Überbrückungshilfe ebenfalls der Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts dient, ist sie als wohngeldrechtlich anzurechnende Einnahme in den Katalog der Anlage 7 des Wohngeldsondergesetzes aufzunehmen. Aufgrund des umfassenden Einkommensbegriffs des in den alten Ländern geltenden Wohngeldgesetzes erübrigt sich hier eine Anpassung; die Überbrückungsbeihilfe zählt automatisch" zum anzurechnenden Einkommen. Durch die Anrechnung der Überbrückungshilfe als Einnahme werden geringfügige, nicht bezifferbare Mehrausgaben vermieden.
5 Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/3728 Zu Artikel 15 Mit der Änderung des Schwerbehindertengesetzes ist beabsichtigt, die Vorschriften über die Kostentragung bei der unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personennahverkehr der Rechtslage anzupassen, die mit dem Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetzes zum 1. Januar 1996 eingetreten ist. Deshalb muß die Änderung bereits zu diesem Zeitpunkt wirksam werden. Zu der Entschließung Durch die Erweiterung des Anwendungsbereiches des Asylbewerberleistungsgesetzes werden zukünftig eine erhebliche Anzahl von Leistungsempfängern anstelle von Leistungen in entsprechender Anwen dung des Bundessozialhilfegesetzes nunmehr Leistungen nach den 3ff. des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. Da der Leistungsumfang nach 3 ff. des Asylbewerberleistungsgesetzes im Vergleich zum BSHG geringer ist, sind für die Länder und Kommunen erhebliche Einsparungen zu erwarten. Die Bundesländer haben bisher in unterschiedlichem Umfang die Kosten der Sozialhilfe für Asylbewerber übernommen, so daß sie wesentlich von der Kostenersparnis profitieren. Da die Kostenersparnis im Ersten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes jedoch zur Kompensierung von Mehrbelastungen von Ländern und Kommunen durch das Gesetz gedacht ist, ist es sachgerecht, wenn die Bundesländer ihre Einsparungen in angemessenem Umfang an die Kommunen weiterleiten. Bonn, den 7. Februar 1996 Ulf Fink Berichterstatter -
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Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/253 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache
Deutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 14/145 14. Wahlperiode 04. 12. 98 Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache
Deutscher Bundestag Wahlperiode -2- Drucksache 18/1651 C. Alternativen Keine. D. Kosten Die Neuregelung des 40a SGB II verhindert andernfalls ei
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1651 18. Wahlperiode 04.06.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen
Beschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/7671 24. 05. 94 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 12/6581 Entwurf
Beschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/8488 10. 09. 97 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/1685 - Entwurf
Deutscher Bundestag Drucksache 18/4216. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 18/4216 18. Wahlperiode 04.03.2015 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen
Beschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/5924 20. 10. 93 Sachgebiet 8251 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 14/2562 14. Wahlperiode 24. 01. 2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Fraktionen SPD und
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 19/5579 19. Wahlperiode 07.11.2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 14/6552 14. Wahlperiode 04. 07. 2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5601 6. Wahlperiode 28.06.2016 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung
Beschlussempfehlung und Bericht
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2574 03.05.2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/1981 Entwurf eines Gesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Haushaltsausschusses (8.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12134 18. Wahlperiode 26.04.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/11559 Entwurf
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/9346 19. Wahlperiode 11.04.2019 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten
Einstieg in die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer Freie Berufe in die Gewerbesteuerpflicht
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6396 18. Wahlperiode 15.10.2015 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner,
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Beschlus
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13137 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 17/12035 Entwurf
Beschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/2074 12.02.92 Sachgebiet 310 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7650 19. Wahlperiode 12.02.21019 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Beschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/11172 23. 06. 98 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 1 3/1 01
Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11002 18. Wahlperiode 25.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 15/5607 15. Wahlperiode 01. 06. 2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD,
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1473. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Finanzausschusses (7.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1473 18. Wahlperiode 21.05.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/1225 Entwurf
HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung. für ein Viertes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge
16. Wahlperiode Drucksache 16/3103 HESSISCHER LANDTAG 16. 11. 2004 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Viertes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge Die Landesregierung
Beschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Sachgebiet 2162 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Frauen und Jugend (14. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Drucksache 11/6576
BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2033 7. Wahlperiode 17.04.2018 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Finanzausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1801
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9341 16. Wahlperiode 28. 05. 2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) 1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Drucksache
Beschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/2775 05.06.92 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Frauen und Jugend (14. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Drucksache
Beschlussempfehlung und Bericht
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4516 06.12.2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/2993 2. Lesung
Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/2101. der Fraktionen der SPD, FDP
Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/2101 14.09.78 Sachgebiet 82 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen
Beschlußempfehlung *)
Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode Drucksache 10/1643 20.06.84 Sachgebiet 611 Beschlußempfehlung *) des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/971 16. Wahlperiode 15. 03. 2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 15/2675 15. Wahlperiode 10. 03. 2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Drucksache 17/ Deutscher Bundestag Wahlperiode D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3693 17. Wahlperiode 10.11.2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/2637 Entwurf
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 15/3737 15. Wahlperiode 22. 09. 2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 15/4124 15. Wahlperiode 09. 11. 2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien (21. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 15/4872 15. Wahlperiode 16. 02. 2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 15/4485
Deutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 14/125 14. Wahlperiode 02. 12. 98 Erste Beschlußempfehlung und erster Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
Bericht und Antrag. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/2701. des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13.
Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/2701 24.10.74 Sachgebiet 7830 Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten
Beschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/4309 10.02.93 Sachgebiet 420 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 12/3630
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS Drucksache 14/4818
Deutscher Bundestag Drucksache 14/5001 14. Wahlperiode 18. 12. 2000 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS Drucksache 14/4818 Zugang von
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 19/5578 19. Wahlperiode 07.11.2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Zweite Beschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode Drucksache 9/972 03.11.81 Sachgebiet 63 Zweite Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13531 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/1080 16. Wahlperiode 14.11.2006 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
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Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 15/3973 15. Wahlperiode 20. 10. 2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung (13. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen
Beschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/3652 01. 02. 96 Sachgebiet 2121 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12421 18. Wahlperiode 17.05.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen
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Das Zuwanderungsgesetz 2005
Das Zuwanderungsgesetz 2005 Das Zuwanderungsgesetz tritt zum 01.01.2005 in Kraft. Es stellt eine grundlegende Änderung des Zuganges und Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland dar und regelt den
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. 19.
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Deutscher Bundestag Drucksache 19/1833. Beschlussempfehlung und Bericht. 19. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3.
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Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8082 16. Wahlperiode 13. 02. 2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/7616 Entwurf
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Deutscher Bundestag Drucksache 18/12546 18. Wahlperiode 30.05.2017 Gesetzentwurf der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, Luise Amtsberg, Beate Walter-Rosenheimer, Markus
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Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13616 16. Wahlperiode 01. 07. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
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Beschlussempfehlung und Bericht
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14198 17. Wahlperiode 26. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9792 16. Wahlperiode 25. 06. 2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) 1. zu dem Gesetzentwurf der
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Deutscher Bundestag Drucksache 19/6440 19. Wahlperiode 12.12.2018 Bericht *) des Finanzausschusses (7. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Christian Lindner, Christian Dürr, Wolfgang Kubicki,
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