REFIT Fit für Wachstum Kommission leitet weitreichende Schritte zur Vereinfachung des EU-Rechts ein

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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, 2. Oktober 2013 REFIT Fit für Wachstum Kommission leitet weitreichende Schritte zur Vereinfachung des EU-Rechts ein Auch wenn die Rechtsetzung auf EU-Ebene in vielen Bereichen unerlässlich ist, wird der EU oftmals vorgeworfen, dass sie die Unternehmen, vor allem Kleinstunternehmen, mit ihren Vorschriften erstickt oder sich zu stark in den Alltag der Bürger einmischt. 74 % der Europäer sind der Ansicht, dass die EU zu viel Bürokratie schafft. 1 Die Kommission nimmt diese Vorwürfe ernst und hat deshalb in den letzten Jahren gezielte Anstrengungen zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften und zur Reduzierung des regelungsbedingten Aufwands unternommen. In seiner diesjährigen Rede zur Lage der Union am 11. September hob Präsident Barroso die Bedeutung der intelligenten Rechtsetzung hervor und erklärte, die Europäische Union solle sich in großen Fragen stark engagieren und in kleineren Fragen zurückhalten. Heute unternimmt die Kommission einen weiteren wichtigen Schritt, um zu gewährleisten, dass die EU-Vorschriften ihren Zweck erfüllen. In ihrer diesbezüglichen Mitteilung gibt die Kommission für jeden Politikbereich genau an, welche Rechtsvorschriften sie vereinfachen und welche Vorschläge sie zurücknehmen wird, wo sie den Aufwand für die Unternehmen reduzieren und die Rechtsanwendung erleichtern will. Die Mitteilung ist das Ergebnis einer Überprüfung des gesamten Bestands der EU-Rechtsvorschriften. Die Kommission kündigte heute ferner an, dass sie einen Anzeiger veröffentlichen wird, in dem die Fortschritte auf europäischer und nationaler Ebene in diesem Bereich erfasst werden. Die Überprüfung stellt eine wesentliche Grundlage des REFIT-Programms dar, in dem sich die Kommission die Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung zum Ziel gesetzt hat. 1 Siehe die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage 79 (Frage QA16.4 auf Seite 59: MEMO/13/891

2 Präsident Barroso erklärte dazu: Europa will bei der Suche nach Lösungen für die großen Herausforderungen mithelfen, vor denen wir gemeinsam stehen. Im Interesse eines effizienten Vorgehens müssen wir jedoch sicherstellen, dass wir uns auf die richtigen Prioritäten konzentrieren und die Rechtsetzung richtig dosieren. Nicht alles, was gut ist, ist auch auf europäischer Ebene gut. Wir sollten es uns zweimal überlegen, ob, wann und wo wir auf europäischer Ebene handeln. Mit REFIT hat die Kommission die bislang umfassendsten Anstrengungen unternommen, um das EU-Recht weniger aufwendig und einfacher zu machen. Unsere entschiedene Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit wird die bedeutenden Vorteile der EU-Rechtsvorschriften für Bürger und Unternehmen nicht in Frage stellen, schon gar nicht die Vorschriften zur Stützung des Binnenmarkts. Nur wenige Monate vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2014 verdeutlicht das heutige REFIT-Paket den pragmatischen Ansatz für die künftige Rechtsetzung in Europa. Die heute vorgestellte Mitteilung der Kommission Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Ergebnisse und Ausblick lässt sich wie folgt zusammenfassen: 1. Die Kommission gibt einen Überblick über die Fortschritte, die in den letzten Jahren durch Vereinfachung der Bestimmungen und Senkung der Kosten erzielt wurden, so dass die EU-Vorschriften weiterhin ihren Zweck erfüllen. In den letzten 10 Jahren hat die Kommission wichtige politische Reformen eingeleitet. Dazu gehören Vorschläge für die Verringerung der Kosten der Breitbandeinführung, die Wasserrahmenrichtlinie, die Initiative für den Schengener Visakodex, die Richtlinie über Verbraucherrechte, die Dienstleistungsrichtlinie, die Verordnung über Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung und der Zollkodex der Europäischen Union. Seit 2005 genehmigte die Kommission 660 Initiativen zur Vereinfachung, Kodifizierung oder Neufassung von Rechtsvorschriften. Mehr als 5590 Rechtsakte wurden aufgehoben. Die Top-10-Konsultation der KMU zu den zehn EU-Rechtsakten, die für KMU mit dem größten Aufwand verbunden sind, ist in die Prioritäten für KMU der REFIT-Agenda der Kommission eingeflossen. Zu den konkreten Verbesserungen für KMU zählen unter anderem eine Vereinfachung der Vorschriften für Kontrollgeräte im Straßenverkehr (Fahrtenschreiber), eine Senkung der Gebühren für KMU im Rahmen von REACH um % und die noch für Oktober vorgesehene Einführung einer Standard- MwSt-Erklärung. Zwischen 2007 und 2012 konnten die Verwaltungslasten für Unternehmen um 26 % gesenkt und damit Einsparungen im Wert von 32,3 Mrd. EUR pro Jahr erzielt werden. Wenn die anhängigen Legislativvorschläge erlassen sind, ist mit weiteren Einsparungen im Umfang von 5 Mrd. EUR zu rechnen. Die Kommission selbst ist über diese Marke hinausgegangen und hat Vorschläge mit einem Einsparpotenzial von knapp 41 Mrd. EUR (33 %) vorgelegt. Im Laufe des Rechtsetzungsprozesses hat sich dieses Potenzial aufgrund von Änderungen an den Kommissionsvorschlägen bedauerlicherweise um mehr als 3 Mrd. EUR verringert. Die Förderung der elektronischen Rechnungsstellung im Bereich der MwSt sowie Ausnahmen oder Sonderregelungen für KMU in den Bereichen Rechnungslegung, elektronische Abfälle und Statistiken für den Handel innerhalb der EU zählen zu den wichtigsten Ergebnissen des Programms. Noch wichtiger ist allerdings, dass sich die Art und Weise, wie die Kommission Rechtsakte vorbereitet, erheblich geändert hat: Folgenabschätzungen, Konsultationen von Interessengruppen (einschließlich der Sozialpartner) und Ex-post-Evaluierungen werden systematisch in der gesamten Kommission angewandt und werden in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen. 2

3 2. Dem Gesetzgeber liegen derzeit wichtige Legislativvorschläge zur Rechtsvereinfachung und Verringerung der Rechtsanwendungskosten vor, z. B. in den Bereichen Tiergesundheit, Produktsicherheit für Verbraucher und Marktüberwachung, öffentliches Auftragswesen, gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer, klinische Prüfungen mit Arzneimitteln und Pauschalreisen. 3. Weitere Bereiche, die für eine Rechtsvereinfachung durch Änderung und Konsolidierung bestehender EU-Vorschriften in Betracht kommen, betreffen u. a die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, Unternehmensstatistik, Gesellschaftsrecht, die Einführung einer Standard-MwSt- Erklärung, Tierzucht und Handelsverordnungen. Aufgegriffen werden zudem die Empfehlungen aus der Evaluierung: Ein wichtiges Ergebnis des Screening war die Identifizierung von Bereichen, die eingehender untersucht werden müssen, um genauer feststellen zu können, wie der regelungsbedingte Aufwand reduziert werden kann, um die Ziele der EU mit geringeren Kosten zu verwirklichen und die Vorteile einer Regelung auf EU-Ebene optimal zu nutzen. Bis Ende 2014 wird die Kommission 47 Evaluierungen, Fitness-Checks und andere auf die Reduzierung der Rechtsanwendungskosten gerichtete Berichte auf den Weg gebracht oder abgeschlossen haben. Die Arbeiten konzentrieren sich ganz besonders auf die Bereiche Umwelt, Unternehmen und Industrie und Beschäftigung. Darin eingeschlossen sind neue Fitness-Checks der Vorschriften über Chemikalien, die nicht von REACH erfasst sind, NATURA 2000, über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und des allgemeinen Lebensmittelrechts. Evaluierungen im Hinblick auf die Effizienz der Vorschriften sind u. a. geplant für den Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Richtlinie über Leiharbeit, die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, Rechtsmittel im öffentlichen Auftragswesen und Verbrauchsteuervorschriften. Die Kommission bereitet darüber hinaus eine Evaluierung vor, die die Kohärenz der neuen EU-Vorschriften im Bereich Finanzdienstleistungen zum Gegenstand hat. 3

4 4. In bestimmten Bereichen erwägt die Kommission, auf Legislativmaßnahmen zu verzichten und bestehende EU-Rechtsakte aufzuheben. Dabei handelt es sich zum einen um Bereiche, in denen die Kommission ihre Arbeiten zwar fortsetzt, aber auf die Vorlage eines Vorschlags verzichtet: Hierzu zählen Initiativen, die die Sicherheit und Gesundheit von Friseuren am Arbeitsplatz (abhängig vom Ausgang der laufenden Evaluierung), Erkrankungen des Bewegungsapparats, Bildschirme und Passivrauchen betreffen. Des Weiteren bestehen Regelungen, die mittlerweile nicht mehr notwendig sind. Die Kommission beabsichtigt, die Aufhebung dieser Regelungen vorzuschlagen. Geplant sind zehn solcher Vorschläge. Betroffen sind Regelungen u. a. in folgenden Bereichen: Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge, Versorgung mit Rohöl und Erdölerzeugnissen, Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen und Stahlstatistiken. Bei einer Reihe von Vorschlägen, die im Mitentscheidungsverfahren blockiert sind, besteht kaum Aussicht, dass das Verfahren abgeschlossen werden kann. Die Kommission erwägt deshalb, einige Vorschläge zurückzuziehen, darunter die Bodenschutzrichtlinie und eine Richtlinie zur Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten, den Vorschlag zum Statut der Europäischen Privatgesellschaft, 2 die Verordnung über die Stahlstatistiken und den Vorschlag betreffend die Nachrüstung von schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln. 5. Zur Gewährleistung einer leistungsfähigen EU-Rechtsetzung werden neue horizontale Maßnahmen vorgestellt. Die Kommission würde beispielsweise die sich aus EU-Recht ergebenden administrativen Anforderungen und die entsprechenden nationalen Umsetzungsmaßnahmen miteinander vergleichen und regelmäßig auf Möglichkeiten für eine Aufwandsreduzierung überprüfen. Der Austausch bewährter Durchführungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten soll erleichtert werden, um die nationalen Umsetzungsvorschriften möglichst schlank zu halten. Die Kommission wird gezielt Maßnahmen ergreifen, um die Wahrnehmung neuer Pflichten zu erleichtern; dies gilt vor allem für Bereiche, die für KMU von besonderem Interesse sind. Die Kommission wird in ihrem Jahresarbeitsprogramm alle REFIT-Legislativinitiativen einschließlich Rücknahme von Vorschlägen, Aufhebung und Konsolidierung von Rechtsakten, ausweisen. Unternehmen einschließlich KMU und allen anderen Interessierten wird Gelegenheit gegeben, Bereiche vorzuschlagen, in denen sie Bedarf für einen Fitness-Check sehen. 6. Die Kommission wird jährlich einen REFIT-Anzeiger veröffentlichen, um die Fortschritte auf europäischer du nationaler Ebene zu verfolgen und den Dialog mit den Bürgern, Mitgliedstaaten, Unternehmen und der Zivilgesellschaft insgesamt über die Effizienz der Rechtsetzung fortzusetzen. 2 Die Kommission erwägt die Vorlage eines neuen Vorschlags. 4

5 Nächste Schritte Das Engagement für eine intelligente Rechtsetzung kann nur dann Erfolg haben, wenn sich das Europäische Parlament und der Rat in gleicher Weise einbringen und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Rechtsvereinfachung und Verringerung der Rechtsanwendungskosten rasch beschließen. Die Kommission wird in ihrer gemeinsamen Arbeit mit den anderen Institutionen alles daran setzen, um dies zu erreichen. Sie wird ihre enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern fortsetzen und deren Meinung und Vorschläge zur effizienten Rechtsetzung einholen, die im Rahmen des REFIT-Programms angegangen werden können. Hintergrund In seiner Rede zur Lage der Union am 11. September 2013 erklärte Kommissionspräsident Barroso: Ich messe der Subsidiarität große Bedeutung bei. Subsidiarität ist für mich kein technischer Begriff, sondern ein fundamentaler demokratischer Grundsatz. Voraussetzung für eine noch engere Union der Bürger Europas ist, dass Entscheidungen so transparent und so bürgernah wie möglich getroffen werden. Nicht alles muss auf europäischer Ebene gelöst werden. Europa muss sich auf die Bereiche konzentrieren, in denen es den größten Zusatznutzen bewirken kann. In Bereiche, in denen dies nicht möglich ist, sollte sich Europa besser nicht einmischen. Die EU sollte sich in großen Fragen stark engagieren und in kleineren Fragen zurückhalten eine Devise, die wir in der Vergangenheit vielleicht das eine oder andere Mal vernachlässigt haben. Die EU muss zeigen, dass sie sowohl positive als auch negative Prioritäten setzen kann. Wie jede Regierung müssen wir besonderes Augenmerk auf Umfang und Qualität unserer Rechtsvorschriften legen, denn wie Montesquieu schon sagte: Nutzlose Gesetze entkräften nur die notwendigen. Davon abgesehen gibt es wichtige Bereiche, in denen Europa mehr Gemeinsamkeit und mehr Einigkeit an den Tag legen muss, d. h. in denen nur ein starkes Europa wirklich etwas bewirken kann. Die Gesetzgebung auf EU-Ebene schafft einen Mehrwert in Bereichen wie Wettbewerb, Handel und Binnenmarkt und gleiche Ausgangsbedingungen, die Unternehmen und Verbrauchern zugutekommen. Auch schützt sie die Gesundheit, die Sicherheit und die Rechte der Bürger. Das EU-Recht ersetzt oder harmonisiert achtundzwanzig verschiedene nationale Rechtssysteme und bildet so einen gemeinsamen Rahmen. Es bietet die Grundlage für die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten, um Probleme anzugehen, die nicht an Landesgrenzen Halt machen. Intelligente Rechtsetzung ist ein kontinuierlicher Prozess und nicht eine einmalige Maßnahme. Dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften der EU ihren Zweck erfüllen, ist wichtig, um Europa wieder auf den Pfad zu mehr Wachstum und Beschäftigung zu führen. Die Kommission hat deshalb im Dezember 2012 ein Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) auf den Weg gebracht. Mit REFIT engagiert sich die Kommission für einen einfachen, klaren, stabilen und vorhersehbaren Rechtsrahmen für Unternehmen, Arbeitnehmer und Bürger. Von REFIT werden Bürger und Unternehmen gleichermaßen profitieren, vorausgesetzt, dass auch die übrigen Institutionen und Mitgliedstaaten am selben Strang ziehen. 5

6 Weitere Informationen Nähere Einzelheiten und weitere Beispiele: Den Text der Mitteilung mit Anhang, Schaubildern und weiteren Informationen finden Sie unter: Twitter: #EUfit4growth, #EU4citizens, #EU4business Informationen zur intelligenten Rechtsetzung allgemein: Kontakt: Pia Ahrenkilde Hansen ( ) Jens Mester( ) 6

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