WORKING PAPER. Bericht über die Festlegung der Zulassungsbedingungen für die drei Zertifikatskurse
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1 WORKING PAPER Meilenstein MS 3 für die drei Zertifikatskurse Europäische Fachhochschule Rhein/Erft GmbH Studienzentrum Rostock Fachbereich Angewandte Gesundheitswissenschaften Werftstraße Rostock Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, und Forschung unter dem Förderkennzeichen 16OH21029 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor / bei der Autorin.
2 Inhalt PROJEKTBESCHREIBUNG 2 ZIELSETZUNG 3 UMSETZUNG 3 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ZERTIFIKATSKURS EINSTIEG IN DEN BA 3 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ZERTIFIKATSKURS ÜBERGANG ZUM MA 4 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN PROMOTIONSVORBEREITUNGSKURS 4 FAZIT 5 1
3 Projektbeschreibung Bei dem Forschungsprojekt berufliche und akademische Bildung in therapeutischen Berufen durchlässig gestalten (babi) handelt es sich um ein Projekt der Europäischen Fachhochschule in Rostock (EUFH), welches im Zeitraum vom August 2014 bis Januar 2018 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Qualifizierungsinitiative Aufstieg durch Bildung gefördert wurde. Ziel des Projektes ist die Entwicklung, Implementierung und Evaluation von Modultypen und Verlaufsformen im Blended Learning Design für Zertifikatskurse in der Hochschulbildung der therapeutischen Gesundheitsberufe, die eine Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung fördern (mit dem Ziel den Bachelor zu erreichen), die Übergänge zwischen den verschiedenen Qualifikationsstufen der akademischen Bildung zielgruppen und kompetenzorientiert gestalten und die eine höhere örtliche und zeitliche Flexibilität des Lehrens und Lernens mit Blick auf die Integration in berufliche und zeitliche Abläufe ermöglichen. Das Projekt leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Teilhabe berufstätiger Logopäden/innen, Ergotherapeuten/innen, Physiotherapeuten/innen an akademischer (Weiter )Bildung. Die zu entwickelnden Zertifikatskurse sollen insbesondere berufstätigen Frauen, Berufsrückkehrer/innen und Personen mit Familienpflichten flexible Studien und Lehr /Lernformate bieten, die eine Vereinbarkeit mit den beruflichen und familiären Pflichten ermöglichen. Phase der Projektplanung Ermittlung des Ist-Zustandes Konzeptionelle Vorphase Auswertungsphase Konzeptionsund Implementierungsphase 6a Entwicklung eines Evaluationskonzepts 6b begleitende Evaluation 6c Auswertung der Evaluation 1 Konzeptionelle Vorarbeiten 2. Markt- und Zielgruppenanalyse 3 Entwicklung von Verfahren des Hochschulzugangs 5a Entwicklung der Zertifikatskurses: Einstieg in den BA 6d Ableitung von Handlungsempfehlungen 4 Entwicklung eines didaktischen Grundkonzepts 5b Entwicklung des Zertifikatskurses: Übergang zum MA 7 Weiterentwicklung der Zertifikatskurse 5c Entwicklung des Promotionsvorbereitungskurses 8. Projektmanagement 2
4 Zielsetzung Das Arbeitspaket 3, Entwicklung von Verfahren des Hochschulzugangs und der Anrechnung von Kompetenzen, hat unter anderem die Festlegung der Zulassungsbedingungen für die drei Zertifikatskurse zum Ziel, welche Gegenstand dieses Arbeitspapieres sind. Umsetzung Das übergeordnete Ziel, die Übergänge akademischer (Weiter )Bildung in den therapeutischen Gesundheitsberufen durchlässig zu gestalten, impliziert zunächst einen niederschwelligen Zugang zu den Zertifikatskursen. Dieses beinhaltet theoretisch auch die formellen Zulassungsvoraussetzungen, welche an die Bewerberinnen und Bewerber gestellt werden. Faktisch werden diese jedoch weitgehend durch die Zulassungsvoraussetzungen des jeweils angestrebten Ausbildungsabschnitt (BA bzw. MA Studium bzw. Promotion) bestimmt. Im Übergangskurs zum Master Studium werden Teile dieser Zugangsvoraussetzungen erst im Rahmen des Zertifikatskurses selbst erworben. Für die Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen wurden für jeden Zertifikatskurs die Zulassungen jeweils mit den allgemeinen Hochschulzugangsberechtigungen als auch mit dem verantwortlichen Prüfungsamt der Fachhochschule überprüft, abgestimmt und verabschiedet. Die Zulassungsbedingungen wurden in den Studien und Prüfungsordnungen eingearbeitet. Zulassungsvoraussetzungen für den Zertifikatskurs Einstieg in den BA Im Folgenden werden die Zulassungsbedingungen für die drei Zertifikatskurse graphisch dargestellt. Dabei wurden beim Zertifikatskurs Einstieg BA drei Kriterien festgelegt, von welchen eines erfüllt sein muss, um an dem Kurs teilnehmen zu dürfen. (Fach ) Abiturient/innen + 3jährige Ausbildung zum staatlich geprüften Ergotherapeut/innen, Logopäd/innen oder Physiotherapeut/innen oder babi1 Einstieg BA Realschulabsolventen/innen + 3jährige Ausbildung zum staatlich geprüften Ergotherapeut/innen, Logopäd/innen oder Physiotherapeut/innen + mind. 2jährige Berufserfahrung in ihrem Beruf oder Realschulabsolvent/innen + Ausbildung in den von den GKV Spitzenverbänden festgelegten zulassungsfähigen Berufsgruppen* + mind 2jährige Berufserfahrung in ihrem Beruf z.b. staatlich geprüfte Sprachtherapeut/innen, staatlich geprüfte Atem, Sprech und Stimmlehrer /innen aus der Schule Schaffhorst Andersen. 3
5 Zulassungsvoraussetzungen für den Zertifikatskurs Übergang zum MA Bei dem Zertifikatskurs Übergang BA MA wurden vier Kriterien festgelegt, wobei eines erfüllt sein muss, um an dem Kurs teilnehmen zu können. staatl. geprüfte Logopäd/innen, Physio bzw. Ergotherapeut/innen, die als gleichwertig zur Logopädie anerkannten Abschlüsse + fachspezifischer Bachelor in den therapeutischen Gesundheitsberufen mit mind. 180 CP babi2 Übergang BA MA Absolvent/innen fachspezifischer Bachelorstudiengänge in den therapeutischen Gesundheitsberufen mit mind. 180 CP (nacheinzelfallprüfung durchdie GKV) Bachelorabsolvent/innen der Patholinguistik der Universität Potsdam Bachelorabsolvent/innen der Lehr und Forschungslogopädie der RWTH Aachen Die Mehrheit der Studierenden aus dem Zertifikatskurs Übergang zum BA waren staatlich geprüfte Logopädinnen, die im Anschluss ihres berufsbegleitenden Bachelorstudiums die fehlenden 30 Credit Points für die anschließende Aufnahme eines Masterstudiums nachholen wollten. Einige Studierende sahen den Zertifikatskurs Übergang BA MA auch als eine Auffrischung ihres Wissens, da ihr Bacheloranschluss mehr als fünf Jahre zurück lag. Zulassungsvoraussetzungen für den Promotionsvorbereitungskurs Für den Zertifikatskurs Promotionsvorbereitung wurden zwei Kriterien festgelegt, von welchen eines erfüllt sein muss, um an dem Kurs teilnehmen zu dürfen. Die Aufnahme in den Zertifikatskurs Vorbereitung zur Promotion setzt voraus, dass die/der Studierende eine Mindestdurchschnittsnote von 90% im Masterstudium vorweisen kann. Interessierte, die weniger als 90% haben, können dem Kurs zugelassen werden, wenn im Rahmen der Zulassungsverfahren eine hohe Erfolgsaussicht für die Aufnahme eines Promotionsstudiums erkenntlich wird. 4
6 Aufgrund der großen Nachfrage im Promotionsvorbereitungskurs, wurden Interessierte mit einem Notendurchschnitt unterhalb als 90% einer Einzelfallentscheidung unterzogen. Bewerber/innen, die einen Masterabschluss oder gleichwertigen Abschluss vorweisen konnten, der 90% und besser war, erhielten sogleich die Zusage nach Bewerbungsschluss. Bewerber/innen, deren Abschlussnote zwischen 1,5 und 2,0 lagen, wurde noch einmal in einem Gespräch zu ihrem Promotionsvorhaben befragt, als auch hinsichtlich ihrer beruflichen Eignung und Werdegang geprüft, um die Erfolgsaussichten für ein anschließendes Promotionsstudium kenntlich zu machen. Bewerber/innen, deren Note schlechter als 2,0 war, wurden in einem telefonischen Gespräch hinsichtlich ihrer Promotionsabsichten und Möglichkeiten beraten. Fazit Anhand der bereits stattgefundenen Zertifikatskurse konnte gezeigt werden, dass die Zulassungsbedingungen umgesetzt werden konnten. Die Zulassungsvoraussetzungen wurden für potentielle Kursteilnehmenden transparent auf der Homepage sowie in Werbematerialen (Flyer, Poster) kommuniziert. Durch die Aufnahme der Zugangsvoraussetzungen in die Prüfungs und Studienordnungen wurden sie ferner auch rechtlicher Bestandteil des Studienvertrages. Da die Kursgröße auf maximal 15 Teilnehmer begrenzt war, um die Betreuung der Studierenden während der Präsenzzeiten und der elearning Phasen gewährleisten zu können, wurden die Zulassungsvoraussetzungen im Falle des Promotionsvorbereitungskurses auch als Auswahlkriterium verwendet. Eine qualitative Prüfung des Einzelfalls fand demnach nur statt, wenn die formalen Zulassungsvoraussetzungen (Abschlussnote > 90%) nicht erfüllt war. 5
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