Wohnbauförderung Jahresbericht 2018
|
|
- Emil Walter
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wohnbauförderung Jahresbericht 2018
2 Wohnbauförderung Jahresbericht 2018 AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG Referat Wohnbau, Finanzangelegenheiten & Controlling Referat Landesstatistik und Verwaltungscontrolling
3 Gedruckt nach der Richtlinie Druckerzeugnisse des Österreichischen Umweltzeichens, Druckerei Land Salzburg UW-Nr Impressum Medieninhaber: Herausgeber: Redaktion, Mitarbeit: Umschlaggestaltung: Druck, Herstellung: Erscheinungsdatum: März 2019 ISBN: Land Salzburg Landesamtsdirektion, Referat Landesstatistik und Verwaltungscontrolling vertreten durch Dr. Gernot Filipp; Abteilung 10 Wohnen & Raumplanung vertreten durch Mag. Walter Aigner Mag. Dr. Sigrid Panisch, Referat Landesstatistik und Verwaltungscontrolling Mag. Wolfgang Mittermayr, Referat Wohnbau, Finanzangelegenheiten & Controlling Grafik Land Salzburg Hausdruckerei Land Salzburg alle 5020 Salzburg Downloadadresse: Rechtlicher Hinweis, Haftungsausschluss Wir haben den Inhalt sorgfältig recherchiert und erstellt. Fehler können dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes; insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für eventuelle unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen. Eine Haftung der Autorinnen und Autoren oder des Landes Salzburg aus dem Inhalt dieses Werkes ist gleichfalls ausgeschlossen.
4 Wohnbauförderung Jahresbericht 2018 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangssituation 1 2 Geförderte Wohnungen nach Fördersparte 3 3 Zusicherungen nach Fördersparte 5 4 Zusicherungen nach Bezirk 7 5 Wohnbeihilfe 9 6 Wohnberatung 11 7 Förderkontrolle 12
5
6 1 Ausgangssituation Ziel der Wohnbauförderung (WBF) ist es die Wohnbedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern in den unterschiedlichen Lebensphasen zu unterstützen, von Startwohnungen für junge Menschen, bis hin zu Wohnkonzepten für ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter. In allen Bereichen der WBF steht die Nachhaltigkeit durch die Erreichung der Klimaschutz- und Umweltziele im Fokus. Aus diesem Grund stellt auch die Förderung von Sanierungsprojekten einen zentralen Punkt der WBF dar. Mit diesen Maßnahmen wurden entscheidende Akzente sowohl in der sozialen Unterstützung gesetzt, als auch wohnpolitische Maßnahmen für den Mittelstand erreicht und damit die Förderung des Eigentums verbessert. Die Abwicklung der WBF erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 10 Wohnen und Raumplanung. In der im Jahr 2016 geschaffenen Wohnberatung im Bürgerzentrum nahe dem Salzburger Hauptbahnhof, haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich nach Terminvereinbarung kostenlos und persönlich beraten zu lassen (siehe Kapitel 0 Wohnberatung). Die Antragstellung in der WBF wurde (mit Ausnahme der Wohnbeihilfe und Annuitätenzuschüsse) mit auf eine Online-Antragstellung umgestellt. Das bedeutet, dass Förderungsansuchen nur mehr elektronisch eingereicht werden können. Die Wohnwünsche und -realitäten der Salzburgerinnen und Salzburger sind einer ständigen Entwicklung unterworfen. Es ist ein wichtiges Anliegen der WBF darauf einzugehen und die Bedürfnisse zu unterstützen. Dementsprechend gibt es auch bei der Förderung von Wohnraum im Lauf der Zeit Veränderungen hinsichtlich der Fördersparten, der Förderart, dem gewährten Zuschuss etc.. Ziel dieses Reports ist es daher, eine verständliche und nachvollziehbare, über die Jahre hinweg konstante Aufbereitung zu bieten. Im Jahr 2016 startete man mit dem ersten Bericht in dieser Form, der auf der Homepage des Landes Salzburg auch zur Verfügung steht. Auf laufende Förderungen aus älteren Gesetzgebungen (vor S.WFG 2015) wird in diesem Bericht nicht eingegangen. Folgende Sparten werden aktuell gefördert: Errichtung und Kauf von Eigentum (nachfolgend als Eigentumsförderung bezeichnet) Errichtung von Mietwohnungen und Wohnheimen (nachfolgend als Objektförderung bezeichnet) Sanierungen Wohnbeihilfe In Bezug auf die Objektförderung gibt es eine Änderung in der Wohnbauförderung, die Auswirkungen auf das Berichtsjahr 2018 hat: die Umstellung der Fördersystematik in der Fördersparte Errichtung von Mietwohnungen. Diese setzt sich nun aus zwei Komponenten zusammen: einem rückzahlbaren Grundzuschuss und nicht rückzahlbare Zuschüsse für Zuschlagspunkten. Die ersten Zusicherungen nach dieser Systematik wurden im Jahr 2018 ausgestellt und sind in dem Bericht angeführt. In der Folge wird zu den genannten Punkten eine detailliertere Aufschlüsselung nach Sparten bzw. Förderumfang (im Falle der Sanierung) durchgeführt. Bei der Sanierung werden zwei Varianten unterschieden: Maßnahmen, die mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle betreffen und zu einer verbesserten Gesamtenergieeffizienz führen, werden als große Sanierung bezeichnet. Unter sonstiger Sanierung versteht man einzelne oder mehrere förderbare Sanierungsmaßnahmen. Zudem wird dargestellt, wie die Fördersituation in den Bezirken des Landes Salzburg im Jahr 2018 gelagert war. Auch auf die durchschnittliche Förderung pro Wohnung und Fördersparte wird eingegangen. Die Basisgröße in der Wohnbauförderung sind die sogenannten Zusicherungszahlen. Sie geben die Anzahl jener Wohnungen bzw. Wohneinheiten wieder, denen eine verbindliche Förderzusage zugrunde liegt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Regel nach Fertigstellung des Bau-/ Sanierungsvorhabens bzw. nach Bezug. Im vorliegenden Bericht werden die zugesicherten Förderzahlen dargestellt, die tatsächlichen Auszahlungsbeträge weichen davon ab. 1
7 2 Die größte Änderung für das Jahr 2018 ergab sich durch die am 1. Jänner 2018 in Kraft getretene Novelle des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes Dort wurde die Grundlage geschaffen, um im Mietbereich Erleichterungen für rund Mietwohnungen zu erreichen. Durch die Möglichkeit der Umfinanzierung und durch Laufzeitverlängerungen von Finanzierungen bei Wohnbauvorhaben geben die Gemeinnützigen Bauvereinigungen Salzburgs den Zinsvorteil an die Mieter weiter. Die jährlichen Steigerungen für die vom Land beeinflussbaren Faktoren des Mietzinses werden auf maximal zwei Prozent beschränkt und sollen dazu beitragen, die überproportional steigenden Mieten in Wohnungen, die mit alten Wohnbaumodellen gefördert wurden, auf das Niveau einer Neubauwohnung zu senken. Neu in diesem Jahresbericht ist, dass auch über die bereits seit Jahrzehnten stattfindenden Förderkontrolle Auskunft gegeben wird. Über Wohneinheiten wurden im Jahr 2018 in Hinblick auf ihre widmungsgemäße Nutzung vor Ort untersucht. Die Ergebnisse werden in Kapitel 0 präsentiert.
8 2 Geförderte Wohnungen nach Fördersparte In Tabelle 2.1 ist die Zahl der geförderten Wohnungen sowie der zugesicherte Zuschuss für die einzelnen Fördersparten dargestellt. Insgesamt wurden im Jahr 2018 Mittel in der Höhe von etwa 75 Millionen Euro zugesichert, beinahe Wohnungen bzw. Wohneinheiten wurden damit gefördert. Für einzelnen Sparten bedeutet dies: Eigentumsförderung: bzw. 646 Einheiten Objektförderung: bzw. 895 Einheiten Sanierungen: bzw Einheiten. Im Bereich der Eigentumsförderung entsprach dies einer durchschnittlich zugesicherten Fördersumme von Die Objektförderung wurde im Jahr 2018 mit durchschnittlich unterstützt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Bereich des Mietwohnungsbaus (Teil der Objektförderung) seit 2018 rückzahlbare Grundzuschüsse und nicht rückzahlbare Zuschüsse für Zuschlagspunkten zugesichert werden. Für die Berechnung des durchschnittlich ausbezahlten Betrags pro Förderfall wurde nur die nicht rückzahlbare Komponente berücksichtigt. Für Sanierungen wurden im Jahr 2018 im Schnitt pro Förderfall zugesichert. 3 Tabelle 2.1 Geförderte Wohneinheiten nach Fördersparte im Jahr 2018 Fördersparte geförderte Wohneinheiten zugesicherte Fördermittel gesamt nicht rückzahlbar pro Förderfall Eigentum Objektförderung Sanierung Gesamt Hinweis: Der zugesicherte Zuschuss pro Förderfall ist ein Durchschnittswert pro Fördersparte der sich nur auf die nicht rückzahlbaren Fördermittel bezieht. In einer differenzierteren Betrachtung werden die einzelnen Fördersparten noch zusätzlich aufgeschlüsselt (siehe Tabelle 2.2): Die Eigentumsförderung gliedert sich grob in die Errichtungsförderung und die Kaufförderung. Auf erstere entfielen Zusicherungen im Umfang von bzw. wurden 201 Einheiten gefördert, womit im Durchschnitt Fördereuro ausbezahlt wurden. Die Errichtungsförderung unterscheidet mehrere Subfördersparten: Für den Bereich der Einzel-/Doppel-/Bauernhäuser ergab sich eine durchschnittliche zugesicherte Fördersumme von , für Wohnungen und Häuser in der Gruppe belief sich diese auf Im Bereich der Kaufförderung wurden insgesamt 445 Einheiten bzw zugesichert und damit im Mittel pro Förderfall. Bei den Wohnungen und Häusern in der Gruppe belief sich der durchschnittlich zugesicherte Zuschuss auf , während er für die Wohnungen (Miet- Kauf) lediglich betrug. Die Objektförderung unterstützt die Errichtung von Mietwohnungen und Wohnheimen. Wobei es für erstere im Jahr 2018 zwei Modelle gab: Neben dem bisherigen, werden seit 2018 rückzahlbare Grundzuschüsse und nicht rückzahlbare Zuschüsse für Zuschlagspunkte zugesichert. Nach diesem Modell wurden Wohneinheiten mit insgesamt unterstützt, davon nicht rückzahlbar. Dies entspricht zugesicherten Fördermitteln von durchschnittlich Nach dem bisherigen Modell wurden für 248 Wohneinheiten ausbezahlt, damit im Durchschnitt Bei den Wohnheimen (177 Wohneinheiten wurden im Jahr 2018 gefördert) wurden pro Wohneinheit durchschnittlich zugesichert, dies entspricht einer Förderung von pro Wohnheimbett, da bei Wohnheimen eine Wohnung in etwa drei Wohnheimbetten entspricht. Auf eine große Sanierung entfielen im Schnitt , auf eine sonstige Sanierung
9 Tabelle 2.2 Geförderte Wohneinheiten nach Fördersparte im Jahr Fördersparte Eigentum Objektförderung Sanierung Errichtung Kauf Errichtung geförderte Wohneinheiten gesamt zugesicherte Fördermittel nicht rückzahlbar pro Förderfall Einzel-/Doppel-/Bauernhaus Wohnung/Haus id. Gruppe Austragswohnung/-haus Wohnung/Haus id. Gruppe Wohnung (Miet-Kauf) Mietwohnung "neu" Mietwohnung Wohnheim große Sanierung sonstige Sanierung Gesamt Hinweis: Der zugesicherte Zuschuss pro Förderfall ist ein Durchschnittswert pro Fördersparte der sich nur auf die nicht rückzahlbaren Fördermittel bezieht.
10 3 Zusicherungen nach Fördersparte In diesem Kapitel wird ausführlich dargestellt, wie sich die zugesicherten Zuschüsse bzw. die geförderten Wohneinheiten auf die Fördersparten verteilen. In den Abbildungen wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit eine Gruppierung der Sparten vorgenommen: Getrennt dargestellt werden für die Sparte Eigentum die Errichtungsförderung (beinhaltet Einzel-/Doppel-/Bauernhäuser, Wohnungen/Häuser in der Gruppe und Austragswohnungen/-häuser) und die Kaufförderung (umfasst Wohnungen/Häuser in der Gruppe und Wohnungen (Miet-Kauf)). In der Objektförderung wird die geförderte Errichtung von Mietwohnungen und von Wohnheimen visualisiert. Zudem werden die Zusicherungen im Bereich der Sanierung dargestellt. Bei der Sanierung werden zwei Varianten unterschieden: Maßnahmen, die mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle betreffen und zu einer verbesserten Gesamtenergieeffizienz führen ( große Sanierung ), und einzelne oder mehrere förderbare Sanierungsmaßnahmen ( sonstige Sanierung ). Abbildung 3.1 Zugesicherte Zuschüsse nach Fördersparte im Jahr ,0% 60,0% 64,7 % Wohnheime 11,6% 50,0% 40,0% 30,0% 25,4 % Mietwohnung nicht rückzahlbar 29,9% 20,0% 10,0% 0,0% Kauf 16,5% Errichtung 8,9% Mietwohnung rückzahlbar 23,1% 9,9 % "sonstige" Sanierung "große" Sanierung Eigentum Objektförderung Sanierung Betrachtet man die Zusicherung für das Jahr 2018 nach der Höhe der zugesicherten Zuschüsse in Euro (Abbildung 3.1), so entfielen 25,4 % auf den Bereich der Eigentumsförderung, wobei 64,9 % davon der Kaufförderung (Wohnungen/Häuser in der Gruppe, Miet-Kaufwohnungen) zukam. Die verbleibenden 35,1 % entfielen auf die Errichtungsförderung (fast ausschließlich für Einzel-/Doppel- /Bauernhäuser vereinzelt auch für Wohnungen/Häuser in der Gruppe, Austragshäuser). Mit 64,7 % betraf beinahe zwei Drittel der Zuschüsse die Objektförderung, wobei der überwiegende Anteil für die Errichtung von Mietwohnungen (82,0 %) und nur etwa ein Fünftel (18,0 %) für die Errichtung von Wohnheimen zugesichert wurden. Bei den Mietwohnungen ist 2018 zwischen rückzahlbaren und nicht rückzahlbaren Komponenten zu unterscheiden. 46,3 % der 2018 zugesicherten Fördermittel muss nicht zurückgezahlt werden (Summe aus Förderungen des alten Modells und nicht rückzahlbare Zuschüssen für Zuschlagspunkten im neuen Modell). Die restliche Fördersumme (9,9 %) entfiel auf den Bereich der Sanierung. Dabei kamen 44,1 % der
11 Fördersumme in dieser Sparte den großen Sanierungen und 55,9 % den sonstigen Sanierungen zu. Die Verteilung der 2018 zugesicherten geförderten Wohneinheiten auf die Fördersparten, zeigt ein anderes Bild (siehe Abbildung 3.2): Hier stellten die Sanierungsförderfälle mit 68,7 % die deutliche Mehrheit, wobei insbesondere die sonstige Sanierung dominierte (94,4 %). 18,2 % betrug der Förderanteil für die Objektförderung. Rund die Hälfte (52,5 %) der geförderten Wohneinheiten wurden für die Errichtung von Mietwohnungen nach dem neuen Förderregime vergeben, 27,7 % nach der alten Objektförderung für die Errichtung von Mietwohnungen. Das verbleibende Fünftel (19,8 %) sind Einheiten in Wohnheimen. 13,1 % der geförderten Wohneinheiten konnten der Eigentumsförderung zugeordnet werden. Dabei entfielen 31,1 % auf die Errichtungs- und 68,9 % auf die Kaufförderung. 6 Abbildung 3.2 Geförderte Wohneinheiten nach Fördersparte im Jahr ,0% 68,7 % 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% "sonstige" Sanierung 64,9% 20,0% 10,0% 0,0% 18,2 % 13,1 % Wohnheime 3,6% Kauf Mietwohnung 5,0% 9,0% Mietwohnung neu Errichtung 4,1% 9,5% "große" Sanierung Eigentum Objektförderung Sanierung
12 4 Zusicherungen nach Bezirk Die bisherigen Ausführungen beziehen sich auf die im Jahr 2018 insgesamt zugesicherten Zuschüsse bzw. geförderten Wohneinheiten, also auf das im Land Salzburg zugesicherte Fördervolumen. Nachfolgend werden die geförderten Wohneinheiten, sowie die zugesicherten Zuschüsse für das Jahr 2018 auf Bezirksebene dargestellt. Für die Fördersparte Errichtung von Mietwohnungen (Objektförderung) werden bei den zugesicherten Zuschüssen die rückzahlbaren und die nicht rückzahlbaren Fördermittel berücksichtigt, bei den Wohneinheiten die zugesicherten Einheiten nach dem bisherigen und dem aktuellen Fördermodell. Abbildung 4.1 Geförderte Wohneinheiten nach Fördersparte und Bezirk im Jahr Mehr als die Hälfte der Wohneinheiten (alle Fördersparten) wurde im Bezirk Salzburg Stadt (50,9 %) zugesichert, gefolgt vom Flachgau (15,7 %). Auf den Pongau entfielen 12,4 %, auf den Pinzgau 12,3 % der zugesicherten geförderten Wohneinheiten, auf den Tennengau 7,0 % und auf den Lungau 1,7 %. Neben den Unterschieden im Hinblick auf die Absolutzahlen, gab es auch beträchtliche Unterschiede hinsichtlich der Verteilung auf die Fördersparten in den jeweiligen Bezirken (siehe Abbildung 4.1). Landesweit machten die Errichtung von Eigentum 4,1 % der geförderten Einheiten aus. In der Stadt Salzburg hingegen nur 0,4 %, während es im Lungau 12,9 % waren. Auch beim Kauf von Eigentum ist die Stadt Salzburg Schlusslicht (4,9 %), gefolgt vom Pinzgau (7,6 %), während im Lungau beinahe jede vierte geförderte Wohneinheit (23,5 %) dieser Fördersparte zuzurechnen war. Demgegenüber steht die Tatsache, dass im Lungau keine Objektförderung vergeben wurde. Überdurchschnittlich viele Mietwohnungen wurden dagegen im Pinzgau und im Flachgau gefördert. In der Stadt Salzburg sind beinahe vier von fünf (79,1 %) geförderten Einheiten Sanierungsförderungen, während es im Flachgau nur rund die Hälfte sind (55,5 %). Anders als bei den Wohneinheiten, gab es bei der Verteilung der zugesicherten Fördermittel keinen so deutlichen Spitzenreiter. Dennoch lag auch hier die Stadt Salzburg mit 34,3 % an erster Stelle, gefolgt vom Flachgau mit 21,8 % und dem Pinzgau mit 18,1 %.
13 Differenziert nach Fördersparten, vereinte der Lungau beinahe 85 % des dort zugesicherten Fördervolumens auf Errichtung und vor allem Kauf von Eigentum. In keinem anderen Bezirk konzentrierten sich die Mittel derart stark auf diese Fördersparte. Am stärksten noch im Pongau, wo 39,2 % der zugesicherten Fördermittel auf die Eigentumsförderung entfielen. In der Stadt Salzburg dagegen lag der Fokus auf der Objektförderung (80,5 %), gefolgt vom Pinzgau mit 75,7 %. Während in der Stadt 25,7 % in die Wohnheimförderung flossen, entfiel im Pinzgau die gesamte Objektförderung auf den Mietwohnungsbereich. In Tamsweg und im Tennengau wurden mit 16,9 bzw. 16,3 % anteilig die meisten zugesicherten Fördereuro der Sanierung von Wohnraum zugeführt. Der Pinzgau und die Stadt Salzburg lagen bei der Sanierungsförderung unter dem landesweiten Durchschnitt. 8 Abbildung 4.2 Verteilung der Fördersumme nach Fördersparte und Bezirk im Jahr 2018
14 5 Wohnbeihilfe Bei der Wohnbeihilfe (WBH) wird prinzipiell zwischen zwei Arten unterschieden: die sogenannte allgemeine WBH, die für geförderte Objekte ausgezahlt wird und die sogenannte erweiterte WBH, für nicht bzw. nicht mehr geförderte Objekte. Für die Gewährung gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. Die Höhe der WBH ergibt sich aus dem Differenzbetrag vom zumutbaren Wohnungsaufwand zum förderfähigen Teil der Miete, dem sogenannten maßgeblichen Wohnungsaufwand 1. Keine WBH wird für Betriebskosten, Steuern, Heizkosten, Verwaltungskosten etc. gewährt. Die Höhe des maßgeblichen Wohnungsaufwandes wird entweder von den Kundinnen und Kunden im Rahmen der Beratung erfragt oder von der Vermieterin bzw. vom Vermieter beauskunftet. Im Bundesland Salzburg gab es im Jahr Wohnbeihilfenberechnungen aufgrund von Erstanträgen und Weitergewährungen. An Haushalte konnte eine WBH ausbezahlt werden Haushalte davon erhielten die allgemeine WBH, die sich landesweit auf durchschnittlich 263,1 pro Monat belief. Für Haushalte wurde eine erweiterte WBH gewährt. Diese betrug monatlich im Durchschnitt 218,3. In Summe wurden 26,4 Millionen an WBH im Bundesland Salzburg ausgezahlt. Tabelle 5.1 Überblick über die Wohnbeihilfe im Jahr 2018 im Land Salzburg allgemeine WBH Budgetausgaben 26,4 Millionen erweiterte WBH unterstützte HH ⵁ, monatl. WBH 263,1 218,3 9 Abbildung 5.1 Verteilung der Haushalte die Wohnbeihilfe in geförderten Objekten bezogen nach Bezirk im Jahr ,1% 31,9% 2,4% 14,8% Stadt Salzburg Tennengau Flachgau Pongau Lungau Pinzgau 10,2% 19,6% 1 Anmerkung: dabei handelt es sich nur um den Zumutbarkeitszuschuss
15 Abbildung 5.2 Verteilung der Haushalte, die erweiterte Wohnbeihilfe bezogen nach Bezirk im Jahr ,9% 7,8% 10,6% Stadt Salzburg Tennengau 10 10,4% 61,2% Flachgau Pongau Lungau Pinzgau 8,0%
16 6 Wohnberatung Seit Herbst 2016 steht die Wohnberatung Salzburg in der Fanny-von-Lehnert-Straße 1 den Bürgerinnen und Bürgern offen. Die Wohnberatung stellt die erste Anlaufstelle für Kundinnen und Kunden der Wohnbauförderung dar. Hier erhalten Interessierte allgemeine Auskünfte zur Wohnbauförderung bzw. Wohnbeihilfe und werden entsprechend ihrer Anliegen an die richtige Stelle weitergeleitet. Die weitergehende Beratung erfolgt dann ebenfalls am Standort der Wohnberatung durch die Spezialistinnen und Spezialisten des Salzburger Instituts für Raumordnung und Wohnen (SIR). Dabei werden auch die Kontakte zur Energieberatung, den nötigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern sowie sonstigen Auskunftspersonen hergestellt. In der Wohnberatung werden Ansuchen und Unterlagen für die Wohnbauförderung entgegengenommen. Zudem helfen die Wohnberaterinnen und Wohnberater beim Ausfüllen des Ansuchens. Dafür steht auch ein Internetarbeitsplatz für die Kundinnen und Kunden zur Verfügung. Die Telefonzentrale der Wohnberatung Salzburg ist unter der Telefonnummer erreichbar. Die Kolleginnen und Kollegen der Wohnberatung Salzburg stehen von Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 16:30 Uhr und am Freitag von 07:30 bis 13:00 Uhr für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die meisten Fragen betreffen die Abwicklung der Förderung. Die Bürgerinnen und Bürger erkundigen sich im Beratungszentrum vor allem darüber, wie man eine Förderung in Anspruch nehmen kann. Am häufigsten wird die Beratungsstelle von Wohnbeihilfenempfängerinnen und -empfängern in Anspruch genommen, gefolgt von den Antragstellerinnen und Antragsstellern die sich für eine Expertenberatung im Bereich der Eigentumsförderung, die von SIR-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am selben Standort stattfindet, interessieren. Im Jahr 2018 wurden pro Monat durchschnittlich etwa Salzburgerinnen und Salzburger in der Wohnberatung bei ihren Anliegen unterstützt, ca. 110 Bürgerinnen und Bürger nahmen eine Expertenberatung in Anspruch und ca eingehende Telefonate wurden abgewickelt. Weitere Informationen erhalten Interessierte in der Wohnberatung Salzburg und unter 11
17 7 Förderkontrolle 12 Zu den Aufgaben des Landes Salzburg gehört auch die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der mit Wohnbauförderungsmitteln errichteten Objekten. Die Kontrollen werden unangemeldet vor Ort durchgeführt. Im Jahre 2018 wurden durch das Land Salzburg insgesamt Wohnungen im gesamten Bundesland kontrolliert. Bei rund 110 Wohnungen (etwa fünf Prozent) wurde festgestellt, dass die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Mieterinnen und Mieter wesentliche Bedingungen der Wohnbauförderung nicht eingehalten haben. Beispielsweise wurden Wohnungen nicht oder nur als Zweitwohnung genutzt oder weitervermietet. Oder es wurde verabsäumt alle im Haushalt lebenden Personen zu melden, so dass deren Einkommen bei der Berechnung von Annuitätenzuschüssen oder Wohnbeihilfen nicht berücksichtigt werden konnte. In diesen Fällen wurde bzw. wird der zu Unrecht bezogene Förderungsbetrag zurückgefordert und muss zur Gänze oder aliquot an das Land zurückbezahlt werden. Bei widmungswidrig verwendeten Mietwohnungen werden diese wohnungsbedürftigen Personen zugeführt, die die Voraussetzungen zur Förderung erfüllen. Ein aktuelles Bild der Förderkontrollen des Jahres 2018 ist in Abbildung 7.1 zu finden. Abbildung 7.1 Kontrollierte Wohneinheiten in Eigentum und Miete nach Bezirk im Jahr davon Missbrauchsfälle: Stadt Salzburg Flachgau Tennengau Pongau Pinzgau Lungau Land Salzburg kontrollierte Eigentumswohnungen und Häuser kontrollierte Mietwohnungen
Wohnbauförderung Jahresbericht 2016
Wohnbauförderung Jahresbericht 2016 Wohnbauförderung Jahresbericht 2016 AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG Referat Wohnbau, Rechts- und Finanzangelegenheiten Referat Landesstatistik Impressum Medieninhaber:
Wohnbauförderung Jahresbericht 2017
Wohnbauförderung Jahresbericht 2017 Wohnbauförderung Jahresbericht 2017 AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG Referat Wohnbau, Rechts- und Finanzangelegenheiten Referat Landesstatistik und Verwaltungscontrolling
Jahrgang 2016 Kundgemacht am 28. Dezember
1 von 6 Jahrgang 2016 Kundgemacht am 28. Dezember 2016 103. Verordnung: Wohnbauförderungsverordnung 2015, Rückzahlungs- und Mietkaufstützungsverordnung für Objektförderungen; Änderung 103. Verordnung der
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter Ausländer sein (z. B. EU-Bürger).
Wohnbauförderung Salzburg
klimaaktiv Bauen und Sanieren Wohnbauförderung Salzburg FH OÖ Campus Wels, 05.11.17 DI Patrick Lüftenegger Wohnen Energie und Klimaschutz SIR Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen Schillerstraße
3 Berechnung des zumutbaren und anrechenbaren Wohnungsaufwandes für Mietwohnungen
Bundesland Steiermark Titel Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Oktober 2006, mit der die Gewährung von Wohnbeihilfe geregelt wird (Wohnbeihilfenverordnung) Stammfassung: LGBl. Nr. 122/2006
Gesetz vom..., mit dem das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 geändert wird
1 von 6 E n t wurf Gesetz vom..., mit dem das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 geändert wird Der Salzburger Landtag hat beschlossen: Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015, LGBl Nr 23, in der
Die neue Wohnbauförderung!
Die neue Wohnbauförderung! Inhalt Vorwort 2 Vorwort... 3 3 Begünstigte Person...4 Wer kann r oder rin einer geförderten Miet(-kauf)wohnung werden?... 4 Allgemeine Bestimmungen...5 Welches Einkommen wird
122. Artikel 1. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom, mit der die Gewährung von Wohnbeihilfe geregelt wird - Wohnbeihilfenverordnung
122. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Oktober 2006 mit der die Gewährung von Wohnbeihilfe geregelt (Wohnbeihilfenverordnung) und die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz
I N F O R M A T I O N. LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, Wohnbaureferent. Leistungsbilanz der Abteilung Wohnbauförderung
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, Wohnbaureferent am Donnerstag, 12. Jänner 2017 zum Thema Leistungsbilanz der Abteilung Wohnbauförderung Weitere Gesprächsteilnehmerin:
Vorlage der Landesregierung. Gesetz vom..., mit dem das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 geändert wird
1 von 6 Nr 72 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Gesetz vom..., mit dem das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz
Beantwortung der Anfrage
Nr. 378 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder
Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN
Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN 8. Auflage Stand 1. 11. 2014 SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Einleitung 4 Voraussetzungen 5 Antrag 6 Antragstellende Person
Alarmanlagen für Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen WOHNBAUFÖRDERUNG. Wohnbau Landesregierung Oberösterreich.
WOHNBAUFÖRDERUNG Alarmanlagen für Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen Stand: November 2018 www.land-oberoesterreich.gv.at Wohnbau Landesregierung Oberösterreich IMPRESSUM: Medieninhaber und Herausgeber:
SIR-Konkret. Die Förderung besteht in rückzahlbaren, Erwerb neu errichteter Wohnungen/Reihenhäuser. 1. Persönliche Voraussetzungen. 2.
1. Persönliche Voraussetzungen Begünstigte, natürliche Person (siehe Seite 5), die die notwendigen Eigenmittel aufbringt. Eigenmittelmindesteinsatz Ein bestimmter Mindestanteil des Kaufpreises muss mit
Die neue Wohnbauförderung!
www.salzburgwohntbesser.at Die neue Wohnbauförderung! Miete Inhalt 2 Vorwort...3 Begünstigte Person...4 Wer kann Mieter oder Mieterin einer geförderten Miet(-kauf)wohnung werden?... 4 Allgemeine Bestimmungen...5
Wohnungsnot in Wels. StR. Dr. Andreas Rabl. Fraktionsobmann der FPÖ Wels. I. Wohnungsproblematik. Wohnungssuchende
Wohnungsnot in Wels I. Wohnungsproblematik I.1. Wohnungssuchende Der Wohnungsfehlbestand in der Stadt Wels ist äußerst hoch. Zum 31. Dezember 2009 waren beim Magistrat 1.707 Wohnungsansuchen anhängig,
Förderungen des Wohnbauressorts
Förderungen des Wohnbauressorts FÖRDERFÄLLE 2009/2010 Anzahl der geförderten Wohneinheiten/Bezieher/Haushalte 2000-2009 2009 Neubau Mietwohnungen 2.686 18.811 Eigentumswohnungen 410 3.651 Eigenheime 3.500
Salzburger Wohnbauförderung
Salzburger Wohnbauförderung Miete Inhalt 2 Vorwort...3 Begünstigte Person...4 Wer kann Mieter oder Mieterin einer geförderten Miet(-kauf)wohnung werden?... 4 Allgemeine Bestimmungen...5 Welches Einkommen
Weil wir wissen, dass Geborgenheit in den eigenen vier Wänden wichtig ist. wohnbauförderung sicheres wohnen
Weil wir wissen, dass Geborgenheit in den eigenen vier Wänden wichtig ist. wohnbauförderung sicheres wohnen Stand 1. 4. 2017 SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Förderung Sicheres Wohnen 4 Voraussetzungen
Entwurf. Verordnung. der Salzburger Landesregierung vom. über die vorzeitige Rückzahlung von Wohnbauförderungsdarlehen
Entwurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom. über die vorzeitige Rückzahlung von Wohnbauförderungsdarlehen des Landes für Wohnungen im Eigentum oder die Sanierung (Wohnbauförderungs- Rückzahlungsverordnung)
Q:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\L-WFV-II. Novelle 2016.docx \ :01:00 1 von 11. E n t wurf
Q:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\L-WFV-II. Novelle 2016.docx \ 02.11.2016 11:01:00 1 von 11 E n t wurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Wohnbauförderungsverordnung 2015 und
Beispiele zur Berechnung der Wohnbeihilfe:
Beispiele zur Berechnung der Wohnbeihilfe: Für die Wohnbeihilfeberechnung stellt nicht der gesamte von Ihnen zu entrichtende Mietzins den Wohnungsaufwand dar. So werden für die Wohnbeihilfeberechnung nicht
Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN. 7. Auflage
Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN 7. Auflage SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Einleitung 4 Voraussetzungen 5 Antrag 6 Antragstellende Person 6 Förderungsantrag
Wohnsituation privater Haushalte im Land Brandenburg. Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003
Wohnsituation privater Haushalte im Land Brandenburg Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 Im Rahmen des im Januar 2003 durchgeführte Einführungsinterviews der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
der nö Wohnbau-ratgeber CHECKLISTE ZU IHREM WOHNZUSCHUSS/ IHRER WOHNBEIHILFE www.noe.gv.at Stand: 01. 05. 2015
der nö Wohnbau-ratgeber CHECKLISTE ZU IHREM WOHNZUSCHUSS/ IHRER WOHNBEIHILFE Stand: 01. 05. 2015 www.noe.gv.at Wohnbauförderung Wohnzuschuss / Wohnbeihilfe Liebe niederösterreicherinnen und niederösterreicher,
betreutes wohnen wohnbauförderung betreutes wohnen Stand:
wohnbauförderung Stand: 01. 07. 2016 www.noe-betreuteswohnen.at 1 Inhaltsverzeichnis: Betreutes Wohnen Zuhause in den eigenen vier Wänden Eigenheim... 6 Eigenheimsanierung... 7 Betreutes Wohnen im Wohnungsbau
betreutes wohnen lebensqualität in den eigenen vier wänden bis ins hohe alter
lebensqualität in den eigenen vier wänden bis ins hohe alter Stand: 01.05.2017 www.noe.gv.at 1 Inhaltsverzeichnis: Betreutes Wohnen Zuhause in den eigenen vier Wänden Eigenheim... 6 Eigenheimsanierung...
seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011
Mai 2011 RückzahlungsbegünstigungsVerordnung 2005 seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Vom SIR aktualisierter Verordnungstext Impressum: Herausgeber und Verleger: SIR-Salzburger Institut
I N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Hermann Kepplinger am 19. Mai 2009 zum Thema "Wohnbauoffensive im Raum Steyr" LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 2 Wohnbau-Offensive im Raum Steyr
Beantwortung der Anfrage
Nr. 115-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 16. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Ing. Mag. Meisl und Klubvorsitzenden Steidl
Salzburger Wohnbauförderung
Salzburger Wohnbauförderung Miete Inhalt 2 Vorwort...3 Begünstigte Person...4 Wer kann Mieter oder Mieterin einer geförderten Miet(-kauf)wohnung werden?... 4 Allgemeine Bestimmungen...5 Welches Einkommen
Salzburger Wohnbauförderung
Salzburger Wohnbauförderung Miete Inhalt 2 Vorwort...3 Begünstigte Person...4 Wer kann Mieter oder Mieterin einer geförderten Miet(-kauf)wohnung werden?... 4 Allgemeine Bestimmungen...5 Welches Einkommen
Ich (wir) ersuche(n) um Übernahme des nachstehend angeführten Wohnbauförderungs-darlehens in der Höhe von EURO. Mit freundlichen Grüßen
Name:. Straße:.. PLZ: Ort:... (Bitte in Blockschrift ausfüllen) An das Amt der Bgld. Landesregierung Landesamtsdirektion Raumordnung und Wohnbauförderung 7000 Eisenstadt Betreff: Ansuchen um Darlehensübernahme
Informationsveranstaltung. SO.VIE.SO 08. September Gabriele Aigner-Tax. Wohnservice Wien Ges.m.b.H.
Wohnbauförderung in Wien Wohnservice Wohnservice Wien Wien Ges.m.b.H Ges.m.b.H. Wohnbauförderung in Wien Wien gilt weltweit als die Metropole mit der höchsten Lebensqualität (Mercerstudie) Wiener Modell
I N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, Wohnbaureferent und Mag. a Irene Simader, Leiterin Abteilung Wohnbauförderung am Donnerstag, 2.11. 2017 zum Thema Aktuelles
Kinderbetreuung im Land Salzburg
Landesstatistik Kinderbetreuung im Land Salzburg Elterntarife 2014/15 Elterntarife Ergebnisse der Befragung 2014/15 Dr. Josef Fersterer Dr. Gernot Filipp AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG Landesamtsdirektion
Jahrgang 2016 Kundgemacht am 31. August
1 von 5 Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter: http://www.salzburg.gv.at/amtssignatur. Jahrgang 2016 Kundgemacht am 31. August 2016 73. Verordnung: Wohnbauförderungsverordnung
I N F O R M A T I O N. LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, Wohnbaureferent
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, Wohnbaureferent am Freitag, 9. März 2018, 10:30 Uhr Presseclub, Saal B zum Thema Leistbarer Wohnraum und Stärkung der Konjunktur
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL WOHNGELDSTATISTIK 2014
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL WOHNGELDSTATISTIK 2014 2 STATISTIK AKTUELL WOHNGELDSTATISTIK 2014 IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Zähringerstraße 61 76133
I N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Hermann Kepplinger am 4. Mai 2009 zum Thema "Wohnbauoffensive in den Bezirken Grieskirchen und Eferding" LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 2 Wohnbau-Offensive
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Tirol
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Tirol 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Der Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger sein oder ein gleichgestellter Ausländer (z.
Gemeinsam schaffen wir den günstigsten Wohnraum Österreichs.
Gemeinsam schaffen wir den günstigsten Wohnraum Österreichs. Jetzt neu in niederösterreich Wohn.Chance.NÖ. der NÖ Wohnbauförderung www.noe.gv.at Liebe Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher! Wohn.Chance.NÖ.
Wohnen und Bedarfsdeckung. Wohnen und Beschäftigung. für Eigenheime, Eigentums und Mietwohnungen
Wohnbau Wohnen und Bedarfsdeckung Die Zahl der Einpersonenhaushalte steigt weiter an, was in erster Linie auf die hohe Zunahme Alleinlebender im jüngeren und mittleren Erwachsenenalter zurückzuführen ist.
WIEN: WOHNBAUFÖRDERUNG UND ENERGIEEFFIZIENZ. MA 50-Wohnbauforschung Wolfgang Förster
WIEN: WOHNBAUFÖRDERUNG UND ENERGIEEFFIZIENZ MA 50-Wohnbauforschung Wolfgang Förster STAATLICHE WOHNBAUFÖRDERUNG IN ÖSTERREICH Bundesgesetze (z.b. Finanzausgleichsgesetz, MRG, WGG, WEG,... Zweckgebundene
Richtlinien des Burgenlandes für die Gewährung von Förderungen im Sinne des 21 Abs. 9 FAG 2008
Richtlinien des Burgenlandes für die Gewährung von Förderungen im Sinne des 21 Abs. 9 FAG 2008 Richtlinien der Burgenländischen Landesregierung für die Gewährung von Förderungen gemäß 21 Abs. 9 des Bundesgesetzes,
GHS Ti-0342 Wohnanlage. Aldrans Römerfeld d, 3. BA
GHS Ti-0342 Wohnanlage Aldrans Römerfeld d, 3. BA Finanzierung und Kosten Innsbruck, am 16.04.2019 1. Wohnbauförderung Kriterien Angemessene Wohnnutzflächen Haushaltsgröße Die Wohnungen dürfen nur an förderungswürdige
Die neue Wohnbauförderung!
Die neue Wohnbauförderung! Sanierung Solar und ökologisches Heizen Beratung Inhalt 2 Vorwort Wohnbaureferent Landesrat Hans Mayr...3 Wer kann eine Förderung beantragen?...4 Welche energierelevanten Bestimmungen
Vergütung der Vorstände in den DAX-Segmenten 2013 bis 2016
Vergütung der Vorstände in den DAX-Segmenten 2013 bis 2016 Fixe, Variable und Gesamtdirektvergütung der männlichen und weiblichen Vorstände und der s September 2017 Variables Gehalt Gehalts-Daxometer:
RAVELSBACH. Wohnhausanlage / 7015 Wohnbauplatz Raabs/ Th.
Architekt Gschwantner ZT GmbH Energieeffizientes und modernes Wohnen - überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen... Stand: September 2018 lt. Vergabeplan vom 14.03.2018 Marktgemeinde Ravelsbach Hauptplatz
GAW. Regionalwirtschaftliche Bedeutung der GBV Landesgruppe Salzburg Beschäftigung, Einkommen und Wertschöpfung KURZFASSUNG
GAW Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung mbh KURZFASSUNG Regionalwirtschaftliche Bedeutung der GBV Landesgruppe Salzburg Beschäftigung, Einkommen und Wertschöpfung 17. Juni 2015 Gesellschaft
Verländerte Förderungsvorschriften
Gesetz vom 15. Dezember 1992 zur besonderen Förderung des Wohnbaus in den Jahren 1993 bis 1996 (Sonderwohnbauförderungsgesetz), LGBl. Nr.36 und 151/1993 i.d.f. LGBl. Nr.31/1994 1. Abschnitt Förderungsrahmen
Vorlage der Landesregierung
1 von 6 Nr 363 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Gesetz vom..., mit dem das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz
Entwurf. Verordnung. der Salzburger Landesregierung vom... über die ergänzende Wohnbedarfshilfe gemäß
Entwurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom... über die ergänzende Wohnbedarfshilfe gemäß dem Salzburger Mindestsicherungsgesetz (Mindestsicherungsverordnung-Wohnbedarfshilfe) Auf Grund des 11
Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN. 5. Auflage
Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN 5. Auflage SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Einleitung 4 Voraussetzungen 5 Antrag 6 Antragsteller 6 Förderungsantrag 6 Zusicherung
Weil wir wissen, dass Geborgenheit in den eigenen vier Wänden wichtig ist. wohnbauförderung sicheres wohnen
Weil wir wissen, dass Geborgenheit in den eigenen vier Wänden wichtig ist. wohnbauförderung sicheres wohnen Stand 1. 5. 2017 SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Förderung Sicheres Wohnen 4 Voraussetzungen
Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetz 2018 Bgld. WFG 2018
Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetz 2018 Bgld. WFG 2018 Beim Neubau im Eigenheimbereich soll sich die Förderhöhe zusammen setzen aus Objektförderung und Subjektförderung. Alle Personenbezogenen Komponenten
betrifft Änderungen folgender Paragraphen (im WWFSG 1989 eingearbeitet): 17 Abs. 2; 62 Abs. 2, Abs. 7, Abs. 8 Z. 2 lit. a
Gesetz vom 30. Juni 1989, mit dem das Gesetz vom 24. Februar 1989 über die Förderung der Errichtung und der Sanierung von Wohnhäusern, Wohnungen und Heimen (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz
Wohnbauförderung 2008
I IBW Wien Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen GmbH Wohnbauförderung 2008 Wohnbauförderung als Konjunkturstütze Anstieg im Geschoßwohnbau Abwärtstrend bei Eigenheimen setzt sich fort Sanierung zieht
Wohnbauförderung - Aktuell
Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 Umfassende energetische Sanierung Kleine Sanierung umfassende Sanierung Barrierefreies und altengerechtes Wohnen Assanierung Behindertenmaßnahmen Begriffsbestimmungen
Weinernte. Oktober. 3. Bericht. Schnellbericht 1.15
Weinernte Oktober 2017 3. Bericht Schnellbericht 1.15 Auskünfte Für schriftliche oder telefonische Anfragen steht Ihnen in der Statistik Austria der Allgemeine Auskunftsdienst unter der Adresse Guglgasse
STATISTIK UND BERICHTSWESEN
EUROPAWAHL 25. Mai 2014 Schaubilder REFERAT STATISTIK UND BERICHTSWESEN IMPRESSUM: Stadtmagistrat Innsbruck Statistik und Berichtswesen RathausGalerien 5. Stock Maria-Theresien-Straße 18 6010 Innsbruck
Wohnen in Vorarlberg Sozialdemokratische Vorschläge für die Zukunft
Wohnen in Sozialdemokratische Vorschläge für die Zukunft Wohnen kostet Geld. In sogar viel Geld. Es gibt nicht wenige Fälle, bei denen die Wohnkosten zwei Drittel des gesamten Haushaltseinkommens auffressen.
Wohnbaustudie Eine Umfrage rund um die Themen Bauen und Wohnen. Mag. Dr. Mario Gerhart, swohnfinanz Bauträger-Kooperationen
Wohnbaustudie 2018 Eine Umfrage rund um die Themen Bauen und Wohnen April 2018 IMAS International Michael Priebsch, ERSTE Bank Leiter Großvolumiger Wohnbau Mag. Dr. Mario Gerhart, swohnfinanz Bauträger-Kooperationen
Wohnungsbedarf Land Salzburg & Teilräume
Wohnungsbedarf Land Salzburg & Teilräume 31.3.2016 0/03 Landesstatistik Mag. Dr. Sigrid Panisch Komponenten des Wohnungsbedarfs Bevölkerungsentwicklung Entwicklung der Anzahl der Haushalte Strukturentwicklung
Konjunkturpaket Thermische Sanierung Befristete Fördermöglichkeit im Rahmen des Konjunkturpakets der Österreichischen Bundesregierung
Konjunkturpaket Thermische Sanierung Befristete Fördermöglichkeit im Rahmen des Konjunkturpakets der Österreichischen Bundesregierung Ministerratsbeschluss vom 23. Dezember 2008 100 Millionen Euro für
Hervorragendes Zeugnis für Wohnbau in Vorarlberg
Pressefoyer 7. Februar 2017 Hervorragendes Zeugnis für Wohnbau in Vorarlberg IIBW-Studie bestätigt starke Bauleistung und effiziente Wohnbauförderung mit Landeshauptmann Markus Wallner Landesstatthalter
Beantwortung der Anfrage
Nr 246 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Riezler und Dr. Solarz an Landesrätin Dr. Widmann
Überblick zu den geplanten Änderungen der Verordnungen der Salzburger Landesregierung zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015
Überblick zu den geplanten Änderungen der Verordnungen der Salzburger Landesregierung zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 Die folgenden Ausführungen betreffen die derzeit geplanten Änderungen der
I N F O R M A T I O N. Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner am Freitag, 18. Jänner 2019, 10:30 Uhr Presseclub, Saal A zum Thema Bilanz 2018: Leistbarer Wohnraum
ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG
1030 WIEN, ARSENAL, OBJEKT 20 TEL. 798 26 01 FAX 798 93 86 ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG Wirtschaftliche Verflechtungen des geförderten Wohnbaus in Wien 2010/2013 Zusammenfassung Gerhard
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. A n t w o r t. Drucksache 17/753. des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/753 zu Drucksache 17/645 19. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten
ENTWURF. Amt der Salzburger Landesregierung Postfach Salzburg. Salzburg, am Dr. Atzmanstorfer/Tut Zl.: 1678/14
ENTWURF Amt der Salzburger Landesregierung Postfach 527 5010 Salzburg Salzburg, am Dr. Atzmanstorfer/Tut Zl.: 1678/14 Betrifft: Bezug: Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung
Intensiv-Beratungsangebot für Sanierungsinteressierte als geförderte Vor-Ort-Beratung
Energetische Stadtsanierung in Kleve Intensiv-Beratungsangebot für Sanierungsinteressierte als geförderte Vor-Ort-Beratung Energie-Infoabend Angebote geförderter Energieberatungen Für Hauseigentümer von
Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke
Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke 1 Zielsetzung Die Stadt Friedrichsdorf gewährt auf Antrag
Marktpotenzial der Energieberatung für Wohngebäude für Privathaushalte
Marktpotenzial der Energieberatung für Wohngebäude für Privathaushalte Marktpotenzial der Energieberatung für Wohngebäude für Privathaushalte 2 Die Marktbefragung der BfEE von 2016 gibt Auskunft über das
Mietzinsbildung
Mietzinsbildung 62. (1) Der für die Überlassung eines nach den Bestimmungen des I. Hauptstückes geförderten Mietgegenstandes zu entrichtende Hauptmietzins setzt sich auf Förderungsdauer wie folgt zusammen:
Weil wir wissen, wie wertvoll die natürlichste Energie der Welt ist. WOHNBAUFÖRDERUNG SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN. Lach dir die Sonne an. 4.
Weil wir wissen, wie wertvoll die natürlichste Energie der Welt ist. SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN Lach dir die Sonne an 4. Auflage Gültig ab 1. 1. 2006 SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN inhalt Vorwort 3 Einleitung
GHS Ti-0366 Wohnanlage Schwendau. Finanzierung und Kosten
GHS Ti-0366 Wohnanlage Schwendau Innsbruck, am 12.04.2017 1. Wohnbauförderung Kriterien Angemessene Wohnnutzflächen Haushaltsgröße Die Wohnungen dürfen nur an förderungswürdige Personen, welche nachstehende
Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen GmbH. Wohnen im Ländle - Performance der Vorarlberger Wohnbauförderung. FH-Doz.Dr.
I IBW Wien Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen GmbH Wohnen im Ländle - Performance der Vorarlberger Wohnbauförderung FH-Doz.Dr. Wolfgang Amann Bevölkerungsentwicklung Die Vorarlberger Bevölkerung
Weinernte. September. 2. Bericht. Schnellbericht 1.15
Weinernte September 2017 2. Bericht Schnellbericht 1.15 Auskünfte Für schriftliche oder telefonische Anfragen steht Ihnen in der Statistik Austria der Allgemeine Auskunftsdienst unter der Adresse Guglgasse
ABTEILUNG WISSENSCHAFT UND WEITERBILDUNG Zahl: IIb Bregenz, am 29. März 2016
ABTEILUNG WISSENSCHAFT UND WEITERBILDUNG Zahl: IIb-02.02 Bregenz, am 29. März 2016 Betreff: Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung für die Förderung von Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland
Die neue Wohnbauförderung!
Die neue Wohnbauförderung! Solar und ökologisches Heizen Energieberatung Inhalt Vorwort 2 Vorwort Wohnbaureferent Landesrat Hans Mayr...3 3 Wer kann eine Förderung beantragen?...4 Welche energierelevanten
WOHNBAUFÖRDERUNG KÄRNTEN
Der Energie Spar 1000er Eine Initiative der Kärntner Landesregierung Wer erhält den Energie Spar 1000er? Österreichische Staatsbürger, die Besitzer eines Eigenheims mit Standort in Kärnten sind. Wann wird
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/1706 28.01.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lukasch (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Sozialer Wohnungsbau
Richtlinien für. Wohnraumförderung
Richtlinien für Marktstraße17 A-9373 Klein St. Paul Wohnraumförderung Auf die Gewährung der Wohnraumförderung besteht kein Rechtsanspruch und ist diese ausschließlich eine freiwillige Leistung der Marktgemeinde
Pflegeheime Hier bin ich daheim.
Viele Gemeinden stehen vor den Herausforderungen, die steigende Lebenserwartung und das Älterwerden ihrer Bürger mit sich bringen. In der WE finden sie einen kompetenten Partner, der die besonderen technischen
HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage
16. Wahlperiode Drucksache 16/2495 HESSISCHER LANDTAG 04. 10. 2004 Kleine Anfrage der Abg. Rhein, Beuth und Kölsch (CDU) vom 07.07.2004 betreffend Übernahme der Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch
Baukostenindex Wohnhaus- und Siedlungsbau
Baukostenindex Wohnhaus- und Siedlungsbau 201 Schnellbericht 2.12 Auskünfte Für schriftliche oder telefonische Anfragen steht Ihnen in der Statistik Austria der Allgemeine Auskunftsdienst unter der Adresse
Verländerte Förderungsvorschriften
72. Gesetz vom 3. Juli 1997 zur besonderen Förderung der Sanierung von Wohnungen und Wohnheimen (2. Sonder-Wohnhaussanierungsgesetz), LGBl. Nr. 72/1997 i.d.f. LGBl. Nr. 97/1998 Der Salzburger Landtag hat
A N S U C H E N. zur Gewährung einer Wohnbeihilfe gemäß Gemeinderatsbeschluss vom
An die Stadtgemeinde Klosterneuburg GA I/3 Sozialamt Eingangsstempel: Heißlergasse 5 3400 Klosterneuburg Tel.: 02243/444/224 A N S U C H E N zur Gewährung einer Wohnbeihilfe gemäß Gemeinderatsbeschluss
Der Senat von Berlin Berlin, den StadtWohn IV A - Telefon
Der Senat von Berlin Berlin, den 13.06.2017 - StadtWohn IV A - Telefon 90139-4810 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G
Tulfes Gallraun. Wohnen in der Natur.
Wohnen in der Natur. www.we-tirol.at Wohnen in der Natur. Wohnungseigentum ist seit 60 Jahren ein starker und zuverlässiger Partner von über 110 Tiroler Gemeinden. Zahlreiche Projekte im Bereich Wohnbau,
B e r e c h n u n g s b o g e n
Jugendwinterfreizeiten des Landkreises Aurich B e r e c h n u n g s b o g e n Anhand dieses Berechnungsbogens können Sie feststellen, ob die Voraussetzungen vorliegen, einen Zuschuss zum Teilnehmerbeitrag
Das Land. Steiermark. à FA Energie und Wohnbau. Bericht über die \Mohnbau- und Ökoförderung
AMT DER sre lern ÄRKtscHEN LANDESREGTERUNG Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik Das Land Steiermark à FA Energie und Wohnbau Bearbeiter: Alexandra Reicher Tel.:877-3775 Fax'.877-3780 E-Mail: wohnbau@stmk.gv.at
Vergütung der Vorstände in den DAX-Segmenten 2013 bis 2017
Vergütung der Vorstände in den DAX-Segmenten 2013 bis 2017 Gesamtdirektvergütung der Vorstände und der s Juli 2018 Gesamtdirektvergütung Ein Vergleich der Gesamtdirektvergütung von deutschen Vorständen
Richtlinie über die finanzielle Förderung von Energiegenossenschaftsgründungen im Bereich der Region Hannover (Genossenschaftsrichtlinie)
Richtlinie über die finanzielle Förderung von Energiegenossenschaftsgründungen im Bereich der Region Hannover (Genossenschaftsrichtlinie) 1. Zuwendungszweck Die Region Hannover fördert innerhalb des Regionsgebietes
ANTRAGSFORMULAR SICHERES WOHNEN
Amt der Bgld. Landesregierung Abteilung 3 - Finanzen Hauptreferat Wohnbauförderung Europaplatz 1 7000 Eisenstadt ANTRAGSFORMULAR SICHERES WOHNEN Ansuchen um Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages
IM NAMEN DER REPUBLIK
V ERWALTUNGSGERICHT WIEN 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38620 Telefax: (43 01) 4000 99 38620 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ: VGW-241/030/RP06/2053/2017-2 Wien, 12.6.2017