Ausschreibung für das ISG-Europachampionat 2013
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- Britta Schäfer
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1 Ausschreibung für das ISG-Europachampionat 2013 Veranstalter, Organisation VZAP e.v., Bissendorfer Straße 9 und ZSAA e.v., PF 1139 D Hannover D Alheim
2 Haftung: Der Verband der Züchter und Freunde des Arabischen Pferdes VZAP e.v. und der Zuchtverband für Sportpferde Arabischer Abstammung ZSAA e.v. übernehmen keine Haftung bei Unglücksfällen, Diebstahl, Feuer oder Schäden anderer Art. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt an ISG-Europachampionaten sind Pferde, die bei der Internationalen Shagya Araber Gesellschaft (ISG) oder einer von ihr anerkannten Organisation zum Zeitpunkt des Nennungsschlusses gemäß Zuchtbuchordnung im Stutbuch eingetragen sind und/oder einen Abstammungsschein, ein Musterungsprotokoll oder ein Signalementpapier mit Lebensnummer vorweisen können. Hengste müssen im Hengstbuch I eingetragen, bzw. eintragungsfähig sein. Veterinärmedizinische Nachweise Die Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen, eine Bescheinigung durch den Tierarzt ist bei nationalen Teilnehmern, eine jeweils länderspezifische amtsveterinärmedizinische Bescheinigung bei ausländischen Pferden vorzulegen. Alle Pferde müssen die Impfung gegen Influenza nachweisen, wobei dieser Nachweis den veterinärpolizeilichen Bestimmungen entsprechen muss. Die zuletzt durchgeführte Impfung muss mindestens 10 Tage vor Eintreffen am Schauort vorgenommen worden sein und darf nicht älter als ein halbes Jahr sein. Pferde ohne gültigen Impfpass sind nicht startberechtigt! NENNUNGEN Nennungen sind auf dem Nennformular mit allen notwendigen Angaben an einen der beiden deutschen Araberzuchtverbände zu senden. Die Anschriften lauten wie folgt: VZAP e.v.: Bissendorfer Str.9, Hannover, info@vzap.org Tel.: , Fax: Oder ZSAA e.v.: PF 1139, Alheim, buero@zsaa.de Tel.: , Fax: Meldeschluss ist der: 15.Mai 2013 Nachträgliche Nennungen werden aus organisatorischen Gründen nicht angenommen. Die Nennungen sind ausschließlich auf den beilgelegten Nennformularen oder deren Kopien, zusammen mit jeweils einer Kopie des Pferdepasses oder des Abstammungsnachweises, einzureichen. 2
3 NENNGELD Nenngeld pro Pferd/Schauklasse: 80 (Zahlung bei Nennung) Kosten pro Box (Stallzelt), Ersteinstreu Stroh: 110 (Zahlung bei Nennung) Nenngeld und Boxengebühr werden nicht rückerstattet. Transportkostenentschädigung wird nicht bezahlt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei zu wenigen Anmeldungen Klassen zusammenzulegen. Dem Organisationskomitee ist das Recht vorbehalten, Nennungen zurückzuweisen, jedoch muss hierfür eine Begründung vorliegen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Falle von besonderen Umständen oder höherer Gewalt die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Veterinär und Hufschmied stehen während der gesamten Veranstaltung zur Verfügung. Allfällige Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Vorläufige Klasseneinteilung 1. Jährlingsstuten jährige Stuten 2. Jährlingshengste jährige Hengste 3. 2-jährige Stuten jährige Stuten 4. 2-jährige Hengste jährige Hengste 5. 3-jährige Stuten jährige und ältere Stuten 6. 3-jährige Hengste jährige und ältere Hengste Richtsystem Bewertet werden die Pferde gemäß folgenden Kriterien: 1. Rasse- und Geschlechtstyp 2. Kopf 5. Fundament 3. Hals 6. Schritt 4. Körper 7. Trab Die Beurteilung erfolgt nach dem Notensystem von 1 bis 10 (nur ganze Noten). Notenskala 10 ausgezeichnet, 9 sehr gut, 8 gut, 7 ziemlich gut, 6 befriedigend, 5 genügend, 4 mangelhaft, 3 ziemlich schlecht, 2 schlecht, 1 sehr schlecht Richtverfahren Gerichtet wird nach getrenntem Richterverfahren. Die Noten werden offen gezeigt. Das Total der Punkte wird durch die Anzahl der Positionen und der Richter dividiert. Das Resultat ergibt die Endnote des Pferdes. 3
4 Richtsystem der Championate Teilnahmeberechtigt sind jeweils Sieger und Zweitplatzierter einer Klasse. Die Championatsteilnehmer werden aus folgenden Klassen ermittelt: Juniorenchampionat Stuten (ein-, zwei- und dreijährige Stuten) Juniorenchampionat Hengste (ein-, zwei- und dreijährige Hengste) Seniorenchampionat Stuten (vierjährige und ältere Stuten) Seniorenchampionat Hengste (vierjährige und ältere Hengste) Schauchampion Stuten (Junioren- und Seniorenchampionesse) Schauchampion Hengste (Junioren- und Seniorenchampion ) Die Championatsvergabe erfolgt mittels gesondertem, vergleichendem Richten (Rangieren) durch alle Richter, welche unabhängig voneinander richten. Schauorganisation Organisatoren (Schauleitung): Ahmed Al Samarraie und Jörn-Helge Möller Richter: 4 Richter, wobei drei Richter abwechslungsweise im Einsatz sind und der Vierte turnusgemäß ausgetauscht wird. Adele Furby Bruno Furrer Michal Horny Tamás Rombauer USA, CH SK HUN Reserverichter: Disziplinarkomitee: Ringsteward: Moderation: Svetlozar Kastchiev BG N.N. N.N. Wolfgang Eberhardt Tierarzt: Praxis Dr.Röhm, Gomadingen/Bernloch Tel.: Tierklinik: Klinik Dr.Walliser, Kirchheim/Teck u. Klinik Dr.Reusch, Dettingen Medizin.Dienst: Schmied: DRK Münsingen (vor Ort) Bereitschaft vor Ort 4
5 Vorläufigerer Zeitplan: Sa :00 12:00 Uhr Schauklassen 1 3 jährige Stuten und Hengste 12:00 13:00 Uhr Schauprogramm 13:00 14:00 Uhr Mittagspause 14:00 15:30 Uhr Schauklassen 4 6 jährige Stuten und Hengste 15:30 17:00 Uhr Schauklassen 7 10 jährige Stuten und Hengste Ab 20:00 Uhr Geselliges Zusammensein So :00 11:00 Uhr Schauklasse 11 jährige und ältere Stuten 11:00 12:00 Uhr Schauklasse 11 jährige und ältere Hengste 12:00 13:00 Uhr Schauprogramm 13:00 14:00 Uhr Mittagspause 14:00 14:15 Uhr Juniorenchampionat Stuten 14:15 14:30 Uhr Juniorenchampionat Hengste 14:30 14:45 Uhr Seniorenchampionat Stuten 14:45 15:00 Uhr Seniorenchampionat Hengste Allgemeine Bestimmungen und Regeln: Die Teilnehmer unterwerfen sich dem festgelegten Bewertungssystems und den getroffenen Entscheidungen der Richter. Die Entscheidungen der Richter sind nicht anfechtbar. Die Richter sind vom Veranstalter eingesetzt und sind keine Beauftragten der Zuchtverbände denen sie angehören. Richter und Aussteller Richter dürfen keine Pferde richten, bei denen sie in einen tatsächlichen oder scheinbaren Interessenkonflikt geraten. Ein tatsächlicher oder scheinbarer Interessenskonflikt ist beim Richten desjenigen Pferdes gegeben, wenn ein Pferd a) von einem im Championat amtierenden Richter der jeweiligen Championatsklasse gekauft wurde, sei es als Eigentümer oder Vermittler; b) ganz oder teilweise im Besitz des Richters oder eines nahen Familienmitgliedes ist; c) vom Richter zu irgendeinem Zeitpunkt gepachtet worden ist; d) vom Richter gezüchtet wurde oder einem Zuchtunternehmen gehört, in welchem der Richter angestellt ist. Für jede Klasse ist ein Reserverichter zu bestellen. Dieser hat folgende Aufgaben: einen fehlenden Richter zu vertreten jede Klasse ganz zu richten, in welcher ein Pferd eines berufenen Richters sein könnte, der vom Richten der gesamten Klasse enthoben ist. Richter und Veranstalter Richter dürfen den Schaukatalog weder vor, noch während der Schau einsehen. Die Ansage darf während des Richtens keine Hinweise auf die Abstammung, frühere Leistungen oder die 5
6 Identität der Pferde und deren Besitzer geben. Es ist jedoch erlaubt diese Informationen mitzuteilen, nachdem die Noten des Pferdes bekannt gegeben wurden. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Regeln der Schau befolgt werden. Unerlaubte Manipulationen an Pferden a) Eine Veränderung der ursprünglichen Farbe der Haut, Deckhaare oder Hufe sind nicht erlaubt. Die Hufe dürfen nicht eingefärbt werden und es dürfen keine farblosen Huflacke verwendet werden. Haarfärbemittel, Glitterspray und kosmetische Operationen sowie Hautverpflanzungen sind nicht erlaubt. Farblose Huföle, andere Öle oder Vaseline sind erlaubt. b) Künstliche Verfahren, um die Augen zu verändern oder sonstige die Bewegungen und das Verhalten beeinflussende Faktoren wie z.b. Sauerstoffanreicherung des Blutes, Gewichte, beschwerte Hufeisen, oder ähnliche Hilfsmittel, sind verboten. c) Brandmale, Hiebe oder andere Spuren auf dem Körper eines ausgestellten Pferdes, die aufgrund ihrer Lage auf den Gebrauch unerlaubter Methoden hinweisen, können als stichhaltiger Grund für den Ausschluss betrachtet werden. d) Teilnehmende Pferde können ganz oder teilweise geschoren werden mit Ausnahme der Augenwimpern, der Haare im Innern der Ohren, der Tasthaare um Nüstern, Maul und Augen. Scheren oder Clippen dieser Haarpartien wird durch Ausschluss bestraft. e) Auf dem gesamten Veranstaltungsbereich sind keine Geräte erlaubt, die dazu dienen; das natürliche Aussehen eines Pferdes zu verändern; einschließlich: Schwitzkragen, Schwitzmanschetten, Schweifhalter, Fesseln; Glocken und Gewichte. Aussteller, die solche Geräte gebrauchen, werden für die Dauer der Veranstaltung ausgeschlossen. Tierschutz (übertriebener) Peitschengebrauch, Stimulation durch Geräusche (zum Beispiel Rasseln) oder Einschüchterung, Anwendung von Elektroschockgeräten oder Schmerzeinwirkungen irgendwelcher Art sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den zugehörigen Stallungen verboten. Vorführen der Pferde / Organisatorisches Zu allen Vorführungen haben die Pferde die im Katalog angegebene Startnummer als Kopfnummer zu tragen. Die Kopfnummern werden an der Meldestelle bezogen. Die Pferde befinden sich 15 Minuten vor der im Programm angegebenen Startzeit im Sammelring, der dem Ringsteward untersteht. Der Ringsteward stellt die Pferde den Startnummern nach auf und führt die Klasse geschlossen in den Schauring. Die Pferde werden als Klasse auf rechter Hand den Richtern während zweier Runden präsentiert. Die Richter können weitere Runden anordnen. Anschließend wird jedes Pferd dieser Klasse einzeln im Schauring vorgeführt und bewertet. Nach Beendigung seiner Bewertung kehrt das Pferd in den Sammelring zurück. Nach Beurteilung der gesamten Klasse wird die Rangliste erstellt. Der Rangliste nach werden die Pferde im Schauring aufgestellt. Nach der Preisverteilung und einer Ehrenrunde verlassen die Pferde geschlossen den Schauring. 6
7 Die Vorführer müssen ordentlich gekleidet sein. Eventuell in Gestütsuniform. Die Vorführer dürfen keine Kleidungsstücke mit Reklameaufschrift tragen, die einen Hinweis auf das vorgeführte Pferd geben könnte. Widerspenstige Pferde können nach Ermessen der Richter von der Beurteilung ausgeschlossen werden. Pro Pferd darf sich nur ein Vorführer im Ring befinden. Pferde, die zu spät im Ring erscheinen und deshalb nicht am gemeinsamen Vorführen teilnehmen, werden ausgeschlossen. Jedes Pferd, das sich im Ring losreißt, wird als letztes seiner Klasse gereiht. Sollte das Pferd den Ring verlassen, wird es disqualifiziert. Hengste im Alter ab drei Jahren müssen mit sicherem und für das Pferd angenehmen Zaum und Gebiss vorgeführt werden. Richter können den Vorführer bitten, das Maul eines Pferdes zu öffnen oder Hufe zur Inspektion aufzuheben. Lahmheit Pferde, welche lahm zu sein scheinen, können von den Richtern bewertet und platziert werden. Richter können ein lahmes Pferd ausschließen, wenn ihm das Vorführen sichtbar Schmerzen bereitet. Medikamentenmissbrauch Das vorsätzliche oder unbeabsichtigte Verabreichen jeglicher Substanz (einschließlich Ingwer, Pfeffer oder ähnlicher Reizmittel), die nicht als übliche Nahrung bezeichnet werden können und die Leistung; das Temperament oder die Korrektheit der Gänge eines Pferdes beeinflussen, sind verboten. Tests auf unerlaubte Medikation oder Verabreichung von unerlaubten Substanzen können an jedem Pferd veranlasst werden. Pferde können vor einem angeordneten Test zurückgezogen werden. Ein Pferd, das auf diese Weise zurückgezogen wird, kann keinen Preis oder Titel erhalten und wird aus der Schau definitiv ausgeschlossen. An den ausgestellten Pferden können Augenuntersuchungen auf Pupillen erweiternde Mittel durchgeführt werden. Richter können vom Organisationskomitee verlangen, jedes beliebige Pferd zu testen. Im Falle eines positiven Befundes an einem vorgeführten Pferd, das einem Test laut Reglement unterworfen wurde, trägt die Person, welche das Nennformular unterzeichnet hat, die Verantwortung für die Verabreichung einer verbotenen Substanz. Es sei denn, die Person liefert ein vollständiges Beweismaterial, das eine andere Person belastet. Diese Person oder Personen können von jedem rechtmäßig eingesetzten Komitee gesperrt werden. Der Beweis eines positiven Testes soll als stichhaltigen Beweis gelten, dass ein Verstoß stattgefunden hat. Beschwerden Nur Teilnehmer an der Veranstaltung können eine Beschwerde gegen eine angebliche Verletzung dieses Reglements einlegen. Ein solcher Protest muss schriftlich innerhalb einer Stunde nach dem angeblichen Regelverstoß eingereicht werden. Ein Depot von 100 muss beim Organisationskomitee hinterlegt werden. Dieses kann je nach den Regeln zurückbehalten werden, wenn die Beschwerde nach Meinung des Organisationskomitees als ungerechtfertigt eingereicht wurde. 7
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