Das Rathaus ist am Montag, , geschlossen. Vollsperrung der B 32 in der Ortsdurchfahrt von Jungingen ab Samstag, 29.
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1 Rathaus geschlossen Ausgabe 43 Donnerstag, 27. Oktober 2016 Das Rathaus ist am Montag, , geschlossen. Vollsperrung der B 32 in der Ortsdurchfahrt von Jungingen ab Samstag, 29. Oktober 2016 B32-Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Hechingen-Schlatt und Jungingen und in der Ortsdurchfahrt von Jungingen Das Regierungspräsidium Tübingen lässt zur Substanzerhaltung und Verbesserung der Verkehrssicherheit zwischen Hechingen-Schlatt und Jungingen sowie in der Ortsdurchfahrt von Jungingen den Fahrbahnbelag der B32 auf insgesamt ca. 2,0 km Gesamtlänge erneuern. Damit verbunden werden im Auftrag der zwischen der Weilbachstraße und den Bushaltebuchten in der Ortsmitte beidseitig die Gehwege erneuert sowie eine neue Straßenbeleuchtung hergestellt und Kabelleerrohre verlegt. Nachdem der erste Bauabschnitt von der Starzelbrücke am Ortsende von Hechingen- Schlatt bis über die Einmündung der Weilbachstraße in Jungingen seit 17. Oktober wieder befahrbar ist, erfolgen jetzt die Arbeiten in der Ortsdurchfahrt von Jungingen. Wie bereits angekündigt muss dazu die B32 zwischen der Schüttestraße und der Märzengasse in Jungingen ab Samstag, 29. Oktober, nochmals voll gesperrt werden. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt werden die Arbeiten in diesem Abschnitt am Samstag, 05. November 2016, abgeschlossen sein. In Fahrtrichtung Hechingen ist eine Umfahrung der Baustelle über Ortsstraßen in diesem Zeitraum nicht möglich, die Verkehrsteilnehmer werden gebeten die ausgeschilderten Umleitungsstrecken über Albstadt-Tailfingen - Onstmettingen nach Bisingen auf die B27 und über Melchingen und Mössingen zur B27 in Ofterdingen zu nutzen. Im Anschluss daran ist für den letzten Bauabschnitt bis zur Gesamtfertigstellung der Maßnahme eine innerörtliche Umfahrung der Baustelle für Pkw vorhanden. Für den Schwerlastverkehr besteht während der ganzen Bauzeit eine Vollsperrung im Bereich von Jungingen. Aus heutiger Sicht ist mit einer Fertigstellung der Baumaßnahme in der zweiten Dezemberhälfte 2016 zu rechnen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca , wovon vom Bund und von der getragen werden Informationen zu den Sperrungen und zur Umleitung können jeweils aktuell im täglich aktualisierten Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter abgerufen werden.
2 2 Donnerstag, 27. Oktober 2016 Geänderter Redaktionsschluss Für die nächste Ausgabe von "" muss der Annahmeschluss wegen des Feiertages Allerheiligen auf Montag, 31. Oktober 2016, 8.30 Uhr, vorverlegt werden. Wir bitten um Beachtung, da später eingehende Berichte nicht mehr berücksichtigt werden können. Die Verwaltung informiert Widerspruchsrecht Der Verlag gegen die Weitergabe und Veröffentlichung von Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz 1. Melderegisterauskunft aus Anlass von Wahlen und Abstimmungen ( 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz) Die Meldebehörde darf gemäß 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die betroffene Person hat nach 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. 2. Veröffentlichungen von Alters- und Ehejubiläen ( 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz) Das Bürgermeisteramt beabsichtigt, nächstes Jahr wieder die Veröffentlichung der Altersjubilare sowie die Ehejubiläen an die Tagespresse weiterzuleiten. Dies ist nach 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz zulässig, sofern keine Auskunftssperre nach 51 bzw. bedingter Sperrvermerk nach 52 des Bundesmeldegesetzes besteht. Veröffentlicht werden dürfen - Familienname, - Vornamen, - Doktorgrad, - Anschrift sowie - Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen im Sinne des 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetzes sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes weitere Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht nach 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes der Datenübermittlung zu widersprechen. 3. Datenübermittlung an Adressbuchverlage ( 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz) Die Meldebehörde darf gemäß 50 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes an Adressbuchverlage zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrade und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffene Person hat nach 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. 4. Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften ( 42 Bundesmeldegesetz) Die Meldebehörde übermittelt an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften die 42 des Bundesmeldegesetzes aufgeführten Daten der Mitglieder der Religionsgesellschaft. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Familienangehörigen können gem. 42 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes der Übermittlung der sie betreffenden Daten widersprechen. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden. 5. Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Die Meldebehörde übermittelt gemäß 58c Abs. 1 des Soldatengesetzes i. V. m. 36 des Bundesmeldegesetzes an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Gemäß 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes können die Betroffenen dieser Datenübermittlung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleibt die Datenübermittlung. Von den genannten Widerspruchsrechten kann jederzeit durch persönliches Erscheinen oder schriftliche Erklärung an das Bürgermeisteramt Jungingen, Einwohnermeldeamt, Zimmer 6, Lehrstr. 3, Jungingen ein Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Ein Widerspruch zu Ziffer 2. sollte spätestens am , zu Ziffer 5. spätestens bis zum 01. März erfolgen. Ein Widerspruch ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben worden ist. Routinemäßige Untersuchung nach Trinkwasserverordnung Auftragsnummer: Kundennummer: Tagebuchnummer: P Wasserkörper/Objekt: Jungingen Entnahmeort/-stelle: Jungingen, Rathaus, Hausanschluss E.Nr /ON/0003 Amtsblatt der Herausgeber: Gemeindeverwaltung Jungingen, Lehrstraße 3, Jungingen, Telefon , Fax , info@jungingen.de. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 20, Weil der Stadt, Telefon , Fax , Außenstelle: Dußlingen, Bahnhofstraße 18, Telefon , Fax jungingen@nussbaum-weilderstadt.de Verantwortlich: für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Frick oder sein Vertreter im Amt, für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Weil der Stadt. Einzelversand nur gegen Bezahlung der 1/4-jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Der Textteil des Amtsblattes wird zusätzlich im Internet veröffentlicht. Vertrieb: WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet:
3 Donnerstag, 27. Oktober Probenahme/-nehmer: , 8.20 Uhr Maier, Christoph Eurofins Institut Jäger Probeneingang: Untersuchungsbeginn: Untersuchungsende: Probenahmemethode: DIN EN ISO (K19) DIN ISO (A14); DIN EN ISO (A4) Ergebnisse PN = Probenahme Jedes quantitative Messergebnis unterliegt der Messunsicherheit. Informationen erhalten Sie durch das Qualitätsmanagement unseres Institutes. Die Probenahme erfolgte im akkreditierten Bereich der Eurofins Institut Jäger GmbH. Es gelten die Nachweisgrenzen gemäß Anlage 5 der TrinkwV Die Probenahme erfolgte nach Verwendungszweck a (DIN EN ISO 19458). Befund Die Grenzwerte der derzeit gültigen TrinkwV sind für die untersuchten Parameter eingehalten. Routinemäßige Untersuchung nach Trinkwasserverordnung Auftragsnummer: Kundennummer: Tagebuchnummer: P Wasserkörper/Objekt: Jungingen Entnahmeort/-stelle: Jungingen, Schule, Schulstr. 8, NZ E.Nr /ON/0002 Probenahme/-nehmer: , 8.40 Uhr Maier, Christoph Eurofins Institut Jäger Probeneingang: Untersuchungsbeginn: Untersuchungsende: Probenahmemethode: DIN EN ISO (K19) DIN ISO (A14); DIN EN ISO (A4) Ergebnisse PN = Probenahme Jedes quantitative Messergebnis unterliegt der Messunsicherheit. Informationen erhalten Sie durch das Qualitätsmanagement unseres Institutes. Die Probenahme erfolgte im akkreditierten Bereich der Eurofins Institut Jäger GmbH. Es gelten die Nachweisgrenzen gemäß Anlage 5 der TrinkwV Die Probenahme erfolgte nach Verwendungszweck a (DIN EN ISO 19458). Befund Die Grenzwerte der derzeit gültigen TrinkwV sind für die untersuchten Parameter eingehalten. Bereitschaftsdienste Samstag/Sonntag, 29. und 30. Oktober 2016 Ärztlicher Bereitschaftsdienst an Wochenenden/Feiertagen abends ab Uhr bis 8.00 Uhr morgens Tel Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Tel Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Tel Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Tel HNO-Bereitschaftsdienst Tel Gynäkologischer Notdienst/Geburtshilfe Kreisklinik Balingen Tel Unfallrettungsdienst Deutsches Rotes Kreuz, Tel. 112 oder Sozialstation Sozialstation Hechingen und Umgebung e.v. Tel Pflegedienst Sterbebegleitung/Trauerbewältigung Hospiz-Arbeitsgemeinschaft beim Caritasverband für das Dekanat Zollern e.v. Gutleuthausstraße 8, Hechingen Auskunft für den Raum Jungingen erhalten Sie unter Tel oder oder Tierärztlicher Notdienst Den tierärztlichen Notdienst entnehmen Sie bitte den amtlichen Mitteilungen des Landratsamtes, den Tageszeitungen oder erfragen Sie ihn über Ihre Stammpraxis. Apothekenbereitschaftsdienst Festnetz kostenfreie Rufnummer Mobilnetz oder Homepage: Samstag, 29. Oktober Heidelberg-Apotheke, Heidelbergstraße 22 Bisingen, Tel Sonntag, 30. Oktober Stadt-Apotheke, Obertorplatz 9 Hechingen, Tel Montag, 31. Oktober Eyach-Apotheke, Karlstraße 21 Balingen, Tel Dienstag, 1. November Killertal-Apotheke, Killertalstraße 6 Jungingen, Tel Mittwoch, 2. November Löwen-Apotheke, Bahnhofstraße 7 Hechingen, Tel Donnerstag, 3. November Apotheke Rangendingen, Haigerlocher Straße 14 Rangendingen, Tel Freitag, 4. November Heidelberg-Apotheke, Heidelbergstraße 22 Bisingen, Tel
4 4 Donnerstag, 27. Oktober 2016 Aktuelle Informationen Weihnachten im Schuhkarton Bis 15. November bei Weihnachten im Schuhkarton mitmachen und das 100-millionste Kind beschenken! Weihnachten im Schuhkarton ist eine Geschenk-Aktion für Kinder in Not. Freude schenken ist leicht: Einfach einen Schuhkarton mit Geschenken füllen und zusammen mit einer kleinen Spende zu der Abgabestelle bringen. Verteilt werden die Päckchen von christlichen Gemeinden in Osteuropa. Weihnachten im Schuhkarton gibt es auf der ganzen Welt. Seit 1990 wurden über 90 Millionen Geschenkkartons gepackt. Annahme der Päckchen bei Helga Diez, Hauptstraße 32. Infos unter Landesforstverwaltung Baden-Württemberg Die untere Forstbehörde des Landratsamtes Zollernalbkreis informiert: Überregionales Lehrgangsangebot für Privatwaldbesitzer/- innen an den Forstlichen Bildungszentren des Landesbetriebes ForstBW Die verfügbaren Angebote von November/Dezember 2016 bis April 2017 Forstliches Bildungszentrum Königsbronn WF-0316 Holzernte-Grundlehrgang (Modul B nach DGUV-I )* Sachkundenachweis Wiederkehrende Seilwinden-Prüfung Sachkundenachweis Wiederkehrende Forstkran-Prüfung Holzernte-Grundlehrgang (Modul B)* Holzernte-Aufbaulehrgang* Holzrücken im Privatwald* Holzernte-Grundlehrgang (Modul B)* Holzrücken mit dem Pferd (Lg.-Gebühr ca. 400 )* Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe WB-0216 Durchforstung im Privatwald (Fi-Ta) AR-0416 Das Nachbarrecht im Wald Lehrgänge 2017 noch in Planung Anmeldung: möglichst bis vier Wochen vor Beginn beim Veranstalter Teilnehmerkreis: Personen aus den Bereichen Privatwaldbesitz, Revierleitung, FBG-Angehörige, Betriebsangehörige von Kommunen und Unternehmen, Interessierte Kosten: Lehrgangsgebühren, wenn nicht anders vermerkt: 60 pro Tag, bei Privatwaldbesitz in Ba-Wü ermäßigt 30. Bei Mitgliedschaft in der SVLFG wird bei den mit * gekennzeichneten Lehrgängen eine Förderung von 30 verrechnet; die Sachkundelehrgänge für Winden- und Forstkranprüfung sind für diesen Personenkreis gebührenfrei. Am FBZ Königsbronn ggf. Unterkunft und Verpflegung für ca. 30 pro Tag bei Vollpension. Am FBZ Karlsruhe Verpflegung sowie ggf. Unterstützung bei der Unterkunft. Die Belegung der Lehrgänge erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des aktuellen Bildungsangebotes. Nähere Informationen und Anmeldung bei: Forstliches Bildungszentrum Königsbronn Stürzelweg 22, Königsbronn Tel / , Fax 07328/ fbz.koenigsbronn@forst.bwl.de Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe Richard-Willstätter-Allee 2, Karlsruhe Tel. 0721/ , Fax 0721/ fbz.karlsruhe@forst.bwl.de Das gesamte Lehrgangsangebot des Landesbetriebs Forst- BW finden Sie im Internet unter sowie bei der Unteren Forstbehörde an Ihrem Landratsamt in der Broschüre "Aktiv für den Wald Bildungsangebot des Landesbetriebs ForstBW". Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Zollernalb e.v. Rotkreuzkurs Erste-Hilfe-Grundlehrgang an zwei Abenden in Hechingen Am Donnerstag, , und Freitag, , jeweils von bis Uhr im DRK-Forum Hechingen, Fred- West-Str. 29. Erste Hilfe am Kind in Hechingen Am Samstag, , von 8.30 bis Uhr im DRK- Forum Hechingen, Fred-West-Str. 29. Kursanmeldungen unter Tel oder Pflegedienst DRK-Pflege für alle! ist für Sie da. Das DRK-Team steht seinen Patienten 365 Tage und 24 Stunden zur Verfügung. Der Pflegedienst, mit Hauptsitz in Balingen, versorgt Patienten aller Altersklassen. Das kompetente Team bietet Unterstützung in der Häuslichkeit an: grundpflegerische Tätigkeiten, medizinische Versorgung, Haushaltstätigkeiten, Betreuungsleistungen, Haushaltshilfe und Beratungsbesuche. Regelmäßige Fortbildungen der Mitarbeiter/-innen sind selbstverständlich. Der Pflegedienst kann in folgenden Städten/Orten in Anspruch genommen werden: Albstadt (Ebingen, Lautlingen, Laufen, Margrethausen), Balingen mit Teilorten, Geislingen und Hechingen. Bei Interesse oder Fragen steht Ihnen DRK-Pflegedienstleiter Michael Stichling unter Tel oder per michael.stichling@drk-zollernalb.de gerne zur Verfügung. Kundengespräche können auch bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden. Fitnessprogramm Mit einem abwechslungsreichen Fitnessprogramm erweitern Sie Ihre körperliche und geistige Beweglichkeit, erfahren mehr über die Gesunderhaltung und lernen Gleichgesinnte kennen. Sportlich Interessierte sind herzlich willkommen! Informationen unter Tel oder per elvira.bruenle@drk-zollernalb.de. Sicherheit zu Hause: der DRK-Hausnotruf Der Hausnotruf hat sich seit über 25 Jahren im Alltag und bei Notfällen bewährt und ist seit 2005 zertifiziert durch den TÜV Süd. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel oder per hausnotruf@drk-zollernalb.de. Krankentransport Telefonnummer für den Krankentransport Wir bringen Patienten sicher ans Ziel: zum Arzt, ins Pflegeheim oder ins Krankenhaus. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Kirchliche Mitteilungen Katholische Kirchengemeinde Gottesdienste Seelsorgeeinheit Burladingen-Jungingen Rosenkranz montags und dienstags um Uhr in der Kirche Samstag, 29. Oktober 9.00 Uhr (Hau) Frauenfrühstück im Nikolausheim Uhr (Bur) Vorabendmesse/Eucharistiefeier
5 Donnerstag, 27. Oktober Uhr (Jun) Vorabendmesse/Eucharistiefeier (für Theresia Haiß für Dieter Zanger und Ralf Beck für Fam. Schinzinger und Kohler und Wolfgang Sutter) In der Nacht: Ende der Sommerzeit Sonntag, 30. Oktober Sonntag im Jahreskreis 8.30 Uhr (Hör) Eucharistiefeier 8.30 Uhr (Rin) Eucharistiefeier (für die Pfarrgemeinde) Uhr (Hau) Eucharistiefeier anschl. Andacht auf dem Friedhof - Gräberbesuch Uhr (Mel) Eucharistiefeier anschl. Andacht auf dem Friedhof - Gräberbesuch Uhr (Hau) Tauffeier des Kindes Cataleya Stauß Uhr (Bur) Andacht zum Weltgebetstag der Kolpingsfamilien des Bezirks Zollernalb anschl. kameradschaftliches Beisammensein im Pfarrsaal Montag, 31. Oktober - hl. Wolfgang Uhr (Gau) Vorabendmesse zum Hochfest Allerheiligen Uhr (Sal) Vorabendmesse zum Hochfest Allerheiligen mitgestaltet vom Kirchenchor Dienstag, 1. November - Allerheiligen 8.30 Uhr (Kil) Eucharistiefeier zum Hochfest anschl. Andacht auf dem Friedhof Uhr (Jun) Eucharistiefeier zum Hochfest anschl. Andacht Uhr (Ste) Eucharistiefeier zum Hochfest mitgestaltet vom Kirchenchor anschl. Andacht Uhr (Bur) Eucharistiefeier zum Hochfest anschl. Andacht in der Kirche zum Gräberbesuch Uhr (Sal) Andacht auf dem Friedhof Uhr (Sta) Andacht auf dem Friedhof Uhr (Rin) Andacht auf dem Friedhof Uhr (Gau) Andacht zum Gräberbesuch in der Kirche Uhr (Hör) Andacht auf dem Friedhof Uhr (Mel) Rosenkranz für alle Verstorbenen der Pfarrgemeinde mit sakramentalem Segen (für die verstorbenen Priester und Diakone unserer Seelsorgeeinheit) Ablass für Verstorbene Wer an Allerheiligen eine Kirche besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis betet, kann einen vollkommenen Ablass für Verstorbene gewinnen. Dasselbe gilt, wenn jemand in der Zeit vom 1. bis 8. November einen Friedhof besucht und dabei für die Verstorbenen betet. Dieser Ablass kann einmal am Tag gewonnen werden. Dazu kommt die übliche Bedingung: Empfang des Bußsakramentes und der Kommunion und Gebet in den Anliegen des Papstes. Anbetungsgottesdienst am Sonntag, um Uhr in der St.-Fidelis-Kirche in Burladingen Wir beginnen mit der Eucharistiefeier, danach eucharistische Anbetung mit Impulsen, schönen Liedern und Stille und sakramentalem Segen. Frauenfrühstück am Zeit für mich Zu einem gemeinsamen Frühstück am Samstag, den , im Nikolausheim laden wir Frauen aller Konfessionen recht herzlich ein. Von 9.15 bis ca Uhr nehmen wir uns Zeit zum gemeinsamen Austausch, für Begegnungen und zum Kennenlernen. Nach einem leckeren Frühstück spricht Frau Adelheid Bumiller, Pastoralreferentin der Seelsorgeeinheit Burladingen- Jungingen. Thema: Teresa von Avila ( ) Eine große Heilige, eine faszinierende Mystikerin, Klostergründerin, Gelehrte und Schriftstellerin. Ihr Fest wird in der katholischen Kirche am 15. Oktober gefeiert. Warum ist Teresa, die als Patronin Spaniens anlässlich ihres 500. Geburtstags vor einem Jahr an vielen Orten gewürdigt und 1970 als erste Frau in der Geschichte der Kirche zur Kirchenlehrerin erhoben wurde, auch heute noch modern und lesenswert? Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine telefonische Anmeldung (begrenzte Teilnehmerzahl) bis Donnerstag, den bei Elke Bitzer, Tel oder Angela Fromm, Tel Konzert am in der St. Georgskirche Herbstkonzert des Männergesangvereins Killer am Zum 50-jährigen Chorleiterjubiläum und Abschied von Alfred Schäfer veranstaltet der Männergesangverein Harmonie Killer am Samstag dem 5. November 2016 ein Herbstkonzert in der St. Georgskirche in Burladingen. Weitere Mitwirkende des Konzertes sind der Silcherchor Zollernalb sowie die Sopranistin Mia Amann. Unter der musikalischen Leitung von Leonie Schuler wird der neu gegründete Frauenchor des MGV Killer zum ersten Mal in der Öffentlichkeit auftreten. Herr Hartmut Amann wird den Männerchor Killer und den Silcherchor Zollernalb am Klavier begleiten. Zum Vortrag kommen unter anderem musikalische Höhepunkte, die das langjährige und erfolgreiche Wirken des Chorleiters und Organisten Alfred Schäfer in Killer widerspiegeln. Das Konzert in der St. Georgskirche beginnt um Uhr. Eintrittskarten sind bei allen Mitwirkenden Sängerinnen und Sängern zu erwerben. Zu diesem einmaligen Konzert sind alle herzlich eingeladen. (Deshalb entfällt die Vorabendmesse in St. Fidelis an diesem Abend) Tages-Abreiß-Kalender 2017 Unser täglich Brot Der Abreiß-Kalender Unser täglich Brot kann im Sekretariat in Burladingen und in den Sakristeien nach den Gottesdiensten zum Preis von 4,80 Euro erworben werden. Vorankündigung: Gemeinsamen Seniorennachmittag am Gemeinsamer Seniorennachmittag der Seelsorgeeinheit Burladingen-Jungingen findet am Sonntag, den 20. November 2016 um Uhr in der Stadthalle Burladingen statt. Dietlinde Elsässer vom Theater Lindenhof und die Seniorenkapelle Melchingen werden den Nachmittag gestalten. Es wird auch Fahrgelegenheit mit dem Bus angeboten. Dazu schon jetzt herzliche Einladung. Kirchenchor Probe Morgen Freitag, , ist um Uhr Probe im Pfarrhaus. Evangelische Kirchengemeinde Sonntag, 30. Oktober Sonntag nach Trinitatis Wochenspruch: Dem König aller Könige und Herrn aller Herren, der allein Unsterblichkeit hat, dem sei Ehre und ewige Macht Uhr Gottesdienst in der Johanneskirche (Pfarrer Jungbauer) (1. Tim 6, 15.16)
6 6 Donnerstag, 27. Oktober 2016 Vereinsmitteilungen Klärwerk Jungingen e.v. Halloween-Party Hiermit sind alle herzlichst zu unserer diesjährigen Halloween-Party am eingeladen. Beginn ist um Uhr. Männergesangverein "Eintracht" Jungingen e.v. Nächste Singstunde heute Donnerstag, 27. Oktoberber, Uhr im Gemeindesaal. Der Bass trifft sich bereits um Uhr zur Stimmprobe, ebenfalls im Gemeindesaal. Musikverein "Eintracht" Jungingen e.v. Musikproben/Auftritte: Freitag, Uhr: Probe Jugendkapelle in Jungingen Uhr: Probe Gesamtorchester Obst- und Gartenbauverein Jungingen e.v. Apfelsaft Bag in Box Der OGV verkauft dieses Jahr wieder seinen leckeren selbstgemachten Apfelsaft Bag in Box. 3-Liter-Box zu 6,00, 5-Liter-Box zu 8,00. Telefonische Bestellung bei Gustolf Kohler (Tel. 579). Der Apfelsaft wird frei Haus geliefert. Seniorentreff Einladung zum Treff Alle Senioren/-innen sind wieder eingeladen zum nächsten Treff am Donnerstag, 3. November, um Uhr in den Gemeindesaal. Programm: - Begrüßung - Einstimmung mit Kaffee, selbst gebackenem Kuchen und Kranzbrot - Motto Schwäbisch vom Blatt Einen unterhaltsamen Nachmittag werden uns Rosmarie Merz und Ludwig Bosch bieten. Geschichten aus z.b. Ha schwätz it von Josef Schuler oder aus Gereimtes Leben von Ludwig Bosch und viele weitere Geschichten, Anekdoten und Begebenheiten werden für kurzweilige Stunden sorgen. Das Seniorenteam würde es sehr freuen, wenn die Bereitschaft von Rosmarie Merz und Ludwig Bosch durch einen sehr guten Besuch belohnt wird. Alle, ausnahmslos alle unserer Gemeinde sind zu diesem Nachmittag herzlich eingeladen. Bis Donnerstag grüßt Euch alle das Team des Seniorentreffs. Sportverein Jungingen e.v. 11. Spieltag: Spielabsage FC Killertal 04 - FC Hechingen abg. Am vergangenen Sonntag mussten wir leider auf eine Teilnahme am Spielbetrieb verzichten, da der eingeteilte Unparteiische nicht den Weg nach Jungingen fand. Ein Nachholtermin steht noch nicht fest. Am kommenden Sonntag, fahren wir zum Auswärtsspiel nach Gauselfingen. Die Gastgeber blieben bisher hinter den Erwartungen zurück und wollen mit einem Sieg gegen uns wieder in die Erfolgsspur zurück. Anpfiff ist um Uhr. Jugendfußball Killertal Spiele vom vergangenen Wochenende: D-Jugend SG Ringingen FC Killertal 04 0:1 C-Jugend SG Hartheim FC Killertal 04 2:3 A-Jugend SG Tieringen FC Killertal 04 6:0 Spiele am kommenden Wochenende: E-Jugend , 17:00 Uhr in Schlatt FC Killertal 04 SV Ringingen E-Jugend , 11:00 Uhr in Jungingen FC Killertal 04 SG Wessingen C-Jugend , 13:30 Uhr in Jungingen FC Killertal 04 SG Schömberg II Wassonstnochinteressiert Aus dem Verlag Für unsere gewerblichen Anzeigenkunden: Was Du heute kannst besorgen...das verschiebe nicht auf morgen. Auch wenn jetzt schon wieder überall Weihnachtsartikel auftauchen, denken vermutlich nur wenige schon an Weihnachten. Doch fast jeder kennt das Sprichwort: Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen. Bei unseren Weihnachtsvorbereitungen sind die Glückwunsch- und Neujahrsanzeigen ein wichtiges Thema. Die Frage: Wann kommt wieviel? ist natürlich mit Blick auf die Personalplanung immer aktuell - kurz vor Weihnachten ist sie ein Topthema. Damit auch Sie einen von vielen Punkten Ihrer Liste streichen können, bieten wir Ihnen an, Ihre Weihnachtsanzeige jetzt schon vorzubereiten: Damit sagen Sie dem Weihnachtsstress ade und profitieren von diesen Vorteilen: Garantierter Korrekturabzug bis Oktober per Garantierte Platzierung im Weihnachtsglückwunschteil Garantiertes Erscheinen Möchten Sie diese Vorteile nutzen, senden Sie einfach das Formular unter zurück. Es kann auch online ausgefüllt und per E- Mail zurückgeschickt werden.
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