40 Jahre Zollernalbkreis Wir feiern mit unseren Kindern im Zollernalbkreis

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1 Ausgabe 36 Donnerstag, 5. September Jahre Zollernalbkreis Wir feiern mit unseren Kindern im Zollernalbkreis Der Landkreis Zollernalbkreis feiert im Jahr 2013 sein 40-jähriges Bestehen. Hierzu finden verschiedene Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen statt. Als Highlight für Kinder im Zollernalbkreis finden im September 2013 zwei Veranstaltungen mit dem Kinderliedermacher Volker Rosin statt. Mit seinem bunten Musikprogramm Alle Kinder tanzen mit! ist er am Donnerstag, 26. September 2013, um Uhr in der Schlossparkhalle in Geislingen und am Freitag, 27. September 2013 um Uhr in der Turn- und Festhalle in Jungingen. Der Eintritt beträgt jeweils 1 Euro. Seit über 30 Jahren begeistert Volker Rosin mit seiner Musik und sorgt mit seinen Auftritten für eine großartige Stimmung bei seinem Publikum. Kleine und große Besucher werden in den Bann des Kinderliedermachers gezogen. Mit weit über drei Millionen verkauften Tonträgern zählt er zu den erfolgreichsten Kinderliedermachern Deutschlands. Bekanntheit erlangte Volker Rosin ebenfalls durch seine Fernsehauftritte in Sendungen wie dem Tigerentenclub und KI.KA Tanzalarm. Im Herbst steht der Liedermacher nun auf den Bühnen des Zollernalbkreises. Mit seinem aktuellen Programm Alle Kinder tanzen mit! wird er für reichlich Unterhaltung und gute Laune bei seinem Publikum sorgen. Mit seinen Liedern Tanze wie du bist, oder Tschu Tschu Wah - die Eisenbahn bleibt kein Besucher lange auf seinem Stuhl sitzen. Alle können sofort mitmachen und einige Kinder dürfen sogar ihre Gesangskünste auf der Bühne mit Volker Rosin zum Besten geben. Natürlich wird er die beliebten Klassiker wie Der Gorilla mit der Sonnenbrille oder Das Lied über mich zum Besten geben. Weitere Informationen können auf der Homepage des Zollernalbkreises abgerufen werden: Ferienspiele 2013 eröffnet Bürgermeister Harry Frick eröffnete am vergangenen Montag die Junginger Ferienspiele. Unter dem Motto ab in den Dschungel starteten die Ferienspiele unter der Leitung des Haus Nazareths in fünf ereignisreiche Tage.

2 2 Donnerstag, 5. September 2013 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung nach 34 Abs. 1 des Meldegesetzes Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum 8. Europäischen Parlament 2014 und der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Nach 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden- Württemberg in der Fassung vom (GBl. S. 269) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GBl. S. 233, 241) darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Meldebehörde kann nach 34 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz MG die erwähnten Melderegisterdaten und die Angaben über die Staatsangehörigkeiten ferner dazu verwenden, den Wahlberechtigten Informationen von Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden. Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch- beim Bürgermeisteramt Jungingen, Einwohnermeldeamt, Lehrstr. 3, Jungingen bis zum 15. Oktober 2013 eingelegt werden. Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit den genannten Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit. Wahlbekanntmachung 1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 1) 2. Die Gemeinde 2) bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Rathaus, Gemeindesaal, Lehrstr. 3, Jungingen, barrierefrei, eingerichtet. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Lehrstr. 3, Jungingen, nicht barrierefrei, zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Jungingen, Bürgermeisteramt gez. Harry Frick Bürgermeister Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von so genannten Stimmzettelschablonen an. Zusammen mit der Schablone wird -ebenfalls kostenlos- eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen mp3- Playern abgespielt werden, auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen. Stimmzettelschablonen für Sehgeschädigte und eine Audio-CD können unter der Tel.Nr / (0,14 EUR/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 EUR/Min.) angefordert werden. Die Verwaltung informiert Deutsche Rentenversicherung Baden- Württemberg Information, Beratung und Auskunft über - Renten - Medizinische Rehabilitation - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - Versicherungsfragen

3 Donnerstag, 5. September Termine Albstadt-Ebingen, Rathaus, Raum Burladingen, Rathaus, Raum Meßstetten, Rathaus, Beratungszimmer Uhr und Uhr Albstadt-Tailfingen, Bürgerbüro, Trauzimmer Hechingen, Rathaus, 2. UG Sozialraum Uhr und Uhr Albstadt-Ebingen, Rathaus, Raum Burladingen, Rathaus, Raum 4 Eine Terminvereinbarung unter der Nummer ist zwingend erforderlich. Bitte bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen mit. Bereitschaftsdienste Samstag/Sonntag, 07./ Ärztlicher Bereitschaftsdienst an Wochenenden/Feiertagen Tel Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Tel Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Tel Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Tel HNO-Bereitschaftsdienst Tel Unfallrettungsdienst Deutsches Rotes Kreuz, Tel. 112 oder Sozialstation Sozialstation Hechingen und Umgebung e.v. Tel Pflegedienst Sterbebegleitung/Trauerbewältigung Hospiz-Arbeitsgemeinschaft beim Caritasverband für das Dekanat Zollern e.v. Gutleuthausstraße 8, Hechingen Auskunft für den Raum Jungingen erhalten Sie unter: Tel , oder Tierärztlicher Notdienst Den tierärztlichen Notdienst entnehmen Sie bitte den amtlichen Mitteilungen des Landratsamtes in den Tageszeitungen oder erfragen Sie ihn über Ihre Stammpraxis. Apothekenbereitschaftsdienst Festnetz kostenfreie Rufnummer Mobilnetz oder Homepage www. aponet.de Samstag, Apotheke Spranger, Hechingen Obertorplatz 1, Tel Sonntag, Rammert-Apotheke, Bodelshausen Bahnhofstraße 13, Tel Montag, Sonnen-Apotheke, Bisingen Hauptstraße 2, Tel Dienstag, Eugenien-Apotheke, Hechingen, Stockoch Carl-Baur-Weg 2/1, Tel Mittwoch, Bahnhof-Apotheke, Balingen Bahnhofstraße 21, Tel Donnerstag, Heidelberg-Apotheke, Bisingen Heidelbergstraße 22, Tel Freitag, Stadt-Apotheke, Hechingen Obertorplatz 8, Tel Kirchliche Mitteilungen Katholische Kirchengemeinde Donnerstag, 5. September Uhr (Jun) Eucharistiefeier; anschl. Gelöbnisprozession Samstag, 7. September Uhr (Hau) Vorabendmesse Sonntag, 8. September 8.30 Uhr (Jun) Eucharistiefeier Uhr (Bur) Eucharistiefeier Donnerstag, 12. September Uhr (Jun) Andacht in der St.-Anna-Kapelle Freitag, 13. September Uhr (Jun) Eröffnungsgottesdienst zur Einschulung der neuen Erstklässler Uhr (St.) Dekanatsgottesdienst Luzen/Hch. Samstag, 14. September Uhr (Gau) Vorabendmesse mit diamantener Hochzeit des Jubelpaares Johanna und Johann Kanz Sonntag, 15. September 8.30 Uhr (Kil) Euchaistiefeier Uhr (Bur) Eucharistiefeier - Familiengottesdienst unter Mitwirkung der Stadtkapelle, anschl. Pfarrfest mit buntem Programm. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Die ganze Seelsorgeeinheit ist dazu eingeladen! Uhr (Jun) Wortgottesfeier Sonstige kirchliche Veranstaltungen: Mittwoch, 11. September Uhr (Hau) meditatives Tanzen im Nikolausheim Altenwerk St. Fidelis Burladingen Dekanatswallfahrt der Seniorinnen und Senioren nach Villingen Das Altenwerk St. Fidelis Burladingen, fährt am Mittwoch, 11. September 2013, zur Dekanatswallfahrt(Halbtagesfahrt) nach Villingen. Eingeladen ist die gesamte Seelsorgeeinheit Fehla-/Killertal. Anmeldung ab sofort im Sekretariat, Tel /351. Nähere Informationen und die Abfahrtszeiten werden noch bekanntgegeben.

4 4 Donnerstag, 5. September 2013 Spirituelles Wochenende für Frauen im Kloster Untermarchtal Eine Auszeit für Leib und Seele Die Seelsorgeeinheit Fehla-/Killertal lädt Frauen zu einem spirituellen Wochenende von Freitag bis Sonntag in das Kloster Untermarchtal ein. Ein Wochenende, als Auszeit für Leib und Seele. Der Beginn ist am Freitag, , um Uhr mit dem Abendessen im Kloster Untermarchtal und endet am Sonntag, , ca Uhr. Gerne können wir Fahrgemeinschaften bilden. Die Kosten der Verpflegung und Unterkunft betragen pro Person 95,00. Eine verbindliche Anmeldung und Auskünfte ist über das Sekretariat der SE Fehla-/Killertal Burladingen, Telefon 07475/351 oder direkt bei Monika Straubinger, Telefon 07475/6057 möglich. Die Anmeldungen sollten bis spätestens erfolgen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Herzliche Einladung an alle interessierten Frauen der ganzen Seelsorgeeinheit und darüber hinaus. Evangelische Kirchengemeinde Wochenspruch: Alle eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch." (1. Petr 5,7) Sonntag, 8. September Sonntag nach Trinitatis 9.00 Uhr Gottesdienst im evang. Gemeindehaus Jungingen (Kampmann) Uhr Gottesdienst in der Johanneskirche Hechingen (Jungbauer) mit anschließender Kirchenöffnung zum Tag des offenen Denkmals mit Kaffee und Kuchen Uhr Taizé-Gottesdienst in der Johanneskirche (Jungbauer) Mittwoch, 11. September Uhr Bibelgesprächskreis im evang. Gemeindehaus Jungingen Die Feuerwehr Jungingen möchte alle Einwohner zur diesjährigen Hauptübung einladen. Diese findet am um 16 Uhr an der Sägmühle statt. Wir haben uns auch in diesem Jahr eine interessante Übung einfallen lassen, bei der wir durch die Nachbarwehren aus Schlatt und Killer sowie durch das DRK Ringingen unterstützt werden. Unsere nächste Probe findet am Montag, statt. Treffpunkt ist um Uhr im Feuerwehrhaus. Themas dieses Mal ist unser Hauptübung. Einsatz Nr. 11 Am Freitag, wurde die Feuerwehr um Uhr zu ihrem bereits 11. Einsatz 2013 gerufen. Es handelte sich um einen Fehlalarm in einer Junginger Firma, ausgelöst durch eine Brandmeldeanlage. Gegen Uhr war die Wehr wieder einsatzbereit. Löschzwerge und Jugendfeuerwehr Jungingen Unsere nächste Probe am Samstag, muss leider entfallen. Wir treffen uns dann eine Woche später am Samstag, um 15 Uhr am Feuerwehrhaus um an der Hauptübung der aktiven Wehr teilzunehmen. IGNUK e.v. Fahrt auf die Schwäbische Alb Der Kräutergarten bei Albgold in Trochtelfingen und der Demeterhof Rauscher in Hohenstein sind die Ziele der IGNUK. Am Sa., 7. Sep besucht die IGNUK die oben genannten Ziele um sich über die Erzeugung regionaler Produkte zu informieren. Auch Nichtmitglieder sind hierzu herzlich eingeladen. Abfahrt: 9.15 Uhr Dorfbrunnen Jungingen Wer mitfahren möchte, bitte bei R. Bosch melden, Tel /1481 Mit freundlichen Grüßen Roland Bosch Männergesangverein "Eintracht" Jungingen e.v. Die nächste Singstunde findet heute Donnerstag, den wegen den Ferienspielen im Feuerwehrhaus statt. Beginn ist um Uhr. Vereinsmitteilungen CDU-Ortsverband Jungingen Zu einem Bürgergespräch mit unserer Abgeordneten Parl.- Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz MdB laden wir auf Freitag, , Uhr, ins "Hotel-Restaurant Post" ein. Freibadfreunde Jungingen e.v. Eis Eis Eis Lust auf Eis?! Liebe Freibadfreunde und Junginger Bürger, am Samstag, den um Uhr verkaufen wir im Kiosk im Freibad Eis zum Selbstkostenpreis. Bei Interesse einfach vorbeikommen, wir freuen uns auf Euch. Freiwillige Feuerwehr Jungingen Musikverein "Eintracht" Jungingen e.v. Musikproben / Auftritte Freitag, , Turnhalle Uhr: Probe Jugendgruppe Uhr: Probe Jugendkapelle Uhr: Probe Gesamtorchester es geht wieder in die Vollen, bitte vollzählig Samstag, , Ausflug Jungmusiker Der Ausflug unseres Musikernachwuchses führt uns dieses Jahr ins Badeparadies Schwarzwald (Galaxy) nach Titisee- Neustadt. Der Teilnehmerkreis wurde per Rundschreiben informiert. Wer sich noch nicht angemeldet hat, sollte dies zeitnah tun. Im Bus sind noch einige Plätze frei. Termin: Sa., Abfahrt: Uhr bei der Turnhalle Rückkehr: gegen Uhr Voranzeige wichtige Vorstandssitzung Do., , Uhr, Gemeindesaal bzw. Musikräumle Schützenverein Jungingen 1924 e.v. Vierteles-Schießen mit Lampenvesper Am kommenden Freitag, den findet das diesjährige Vierteles-Schießen mit Lampenvesper im Schützenhaus statt. Hierzu sind alle Schützinnen und Schützen recht herzlich eingeladen.

5 Donnerstag, 5. September Schwäbischer Albverein -OG Jungingen - Seniorenwanderung Am Dienstag, , wandern wir von Tieringen zum Lochenhörnle. Die Wanderung ist auf befestigten Wegen und Graswegen, Steigungen sind etwa 50 m und dauert etwa 2,5 Stunden. Abfahrt ist um Uhr bei der Linde. Alle, die gerne wandern, sind dazu eingeladen. Wanderführer ist Richard Schuler Seniorentreff Die Sommerpause ist vorbei und wir beginnen gleich mit einem Leckerbissen erster Sahne. Nächsten Donnerstag, dem 12. September treffen wir uns wieder um Uhr im Gemeindesaal. Nach Einstimmung mit leckerem Kuchen und Kranzbrot, sowie Kaffee, werden wir einen unterhaltsamen Nachmittag erleben. Wer kennt noch die unvergesslichen Delicados? Einige Mitglieder hiervon (Klaus, Alex u. Peter ) dieser ehemals bekannten Kapelle werden uns einige unvergessliche Stunden bereiten, auf die wir uns freuen dürfen. Jetzt schon vielen Dank an die Akteure für ihr Engagement für uns Senioren. Hierzu dürfen wir herzlich einladen und es würde uns freuen, wenn viele diese Einladung annehmen würden und wir einen vollen Gemeindesaal haben. Es dürfen sich auch alle Fans der damaligen Zeit der Delicados angesprochen fühlen, die natürlich auch herzlich eingeladen sind. Euer Seniorenteam Sportverein Jungingen e.v. SV Jungingen/FC Killertal 04 - Jugendfußball und AH Samstag, VR-Cup der D-Junioren ab Uhr in Gauselfingen AH Samstag, Württembergische Meisterschaften der Ü40 im Rahmen des Erdinger-Cups ab Uhr beim TSV Kuppingen 2. Spieltag: Verdienter Auftaktsieg FC Thanheim FC Killertal 04 1:5 (0:3) Im ersten Rundenspiel der neuen Saison (nachdem die letzte Begegnung mangels Schiedsrichter abgesagt werden musste) konnten wir einen nie gefährdeten 5:1-Auswärtssieg erringen. Trotz 25-minütiger Schwächephase zu Beginn der zweiten Halbzeit ließen wir dem Gegner keine ernstzunehmenden Torchancen zu. Der Gegentreffer resultierte aus einem Geschenk unseres Torhüters, welcher nach sehr langer Verletzungspause sein Comeback gab und aufgrund seines Trainingsrückstandes einen schwach getretenen Freistoß durch die Hosenträger gleiten lies. Dies war jedoch nicht mehr spielentscheidend, da wir zu diesem Zeitpunkt bereits durch 3 Treffer von Sven Würzinger in Führung lagen. Die weiteren Treffer zum 5:1-Endstand erzielten Sven Denkinger und Stefan Funkenweh. Eine solide Leistung, welche jedoch noch sehr viel Luft nach oben lässt. Am kommenden Sonntag, , empfangen wir die zweite Mannschaft des FC Grosselfingen. Die Gäste sind mit einer Niederlage und einem Unentschieden in die neue Runde gestartet und wollen sicherlich ihren ersten Dreier einfahren. Mit einer konzentrierten Leistung werden wir jedoch alles daran setzen, die drei Punkte in Jungingen zu behalten. Anpfiff der Begegnung ist um 15 Uhr. Sonstiges VdK-Ortsverband Hechingen Liebe VdK-Mitglieder, bitte merken Sie sich folgenden Termin vor! Das nächste zwanglose Mitgliedertreffen des Ortsvereins Hechingen findet am Donnerstag, 19. September 2013, von bis gegen Uhr im "Museum" in Hechingen statt. Ihr Vorstandsteam des VdK Hechingen lädt Sie heute recht herzlich dazu ein und freut sich auf Ihr Kommen. Allgemeiner Hinweis: Das VdK-Kreis-Büro in Hechingen, Obertorplatz 19 (Ost-Seite in der HZ-Passage) ist jeweils montags und donnerstags von 9.00 bis Uhr besetzt bzw. während dieser Zeiten unter Tel zu erreichen. Jahrgangsmitteilung An alle Realschulabgänger aus dem Jahr 1983 der Klasse 10a in Burladingen Kaum zu glauben aber wahr, mittlerweile sind s scho 30 Jahr. Als wir im Juni 1983 das zweite Mal das Licht der Welt erblickten und von der Realschule Burladingen in Freiheit entlassen wurden. Anlass genug, wie wir finden, um ein kleines "Wiedersehen ins Auge zu fassen. Wir hoffen Ihr seht das genauso und werdet an dem geplanten Termin, sofern ihr natürlich Zeit habt, teilnehmen. Als Termin haben wir uns den Samstag, , ausgedacht. Als Versammlungsstätte soll das Gasthaus "Kesselhaus" in Burladingen herhalten. Beginn des ganzen Spektakels so gegen Uhr. Auf Euer zahlreiches Kommen würden wir uns, und Ihr hoffentlich auch, sehr freuen. Stefan und Sylvia PS: Bitte auch per Mundpropaganda weiterleiten. Eltern eventuell ihren dementsprechenden "Kindern weitergeben. Amtsblatt der Herausgeber: Gemeindeverwaltung Jungingen, Lehrstraße 3, Jungingen, Telefon , Fax , info@jungingen.de. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH &Co. KG, Merklinger Straße 20, Weil der Stadt, Telefon , Fax , Außenstelle: Dußlingen, Bahnhofstraße 18, Telefon , Fax , jungingen@nussbaum-weilderstadt.de Verantwortlich: für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Frick oder sein Vertreter im Amt, für"was sonst noch interessiert" und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Weil der Stadt. Es gilt die Preisliste Nr. 32. Einzelversand nur gegen Bezahlung der 1/4-jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Der Textteil des Amtsblattes wird zusätzlich im Internet veröffentlicht. Vertrieb: WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel oder abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet:

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