Schulvertrag für die Oberstufen. der Einwohnergemeinden Kölliken und Muhen

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1 Schulvertrag für die Oberstufen der Einwohnergemeinden Kölliken und Muhen Stand 15. September 2011

2 Präambel Seit dem Schuljahr 2003/2004 besteht für die Oberstufe ein Schulverband zwischen den Gemeinden Kölliken und Muhen. Der vorliegende Schulvertrag löst die bestehende Verbandslösung ab. Damit der Bezirksschulstandort in Kölliken gesichert werden kann, beabsichtigt die Gemeinde Kölliken nebst dem vorliegenden Vertrag mit der Gemeinde Muhen, zusätzlich mit dem Kreisschulverband Safenwil-Walterswil einen ähnlichen Gemeindevertrag abzuschliessen. Es ist jedoch ausgeschlossen, dass Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Muhen, die Real oder Sekundarschule Safenwil/Walterswil besuchen. Die Schulverträge sollen soweit wie möglich aufeinander abgestimmt werden. Ingress Gestützt auf die 72 ff Gemeindegesetz 1 und die 56 und 57 des Schulgesetzes 2 schliessen die Einwohnergemeinden Kölliken und Muhen folgenden Gemeindevertrag ab: 1 SAR SAR

3 I. Allgemeine Bestimmungen Zweck, Inhalt Vertragsparteien 1 1 Der Gemeindevertrag regelt a. die Zuteilung und Aufnahme der Schülerinnen und Schüler aus Muhen an der Bezirksschule Kölliken. b. die allenfalls erforderliche Zuteilung von Schülerinnen und Schülern aus Kölliken und Muhen an die Sekundar- und Realschulen der anderen Vertragsgemeinde, um den jeweiligen Oberstufenstandort in Kölliken und Muhen zu sichern. 2 Vertragsparteien sind die Einwohnergemeinden Kölliken und Muhen. II. Organisatorische Bestimmungen Zuteilung 2 Die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler gemäss den Bestimmungen dieses Gemeindevertrages erfolgt durch die nach Schulgesetz zuständige Stelle, derzeit die Schulpflege. Grundsatz 3 1 Die Bezirksschülerinnen und Bezirksschüler aus Muhen besuchen die Bezirksschule in Kölliken. 2 Die Real- und Sekundarschüler/innen aus Kölliken und Muhen besuchen die Real- und Sekundarschule im Normalfall an ihrem Wohnort. 3 Massgebend für die Abteilungsbildung sind das Schulgesetz und allfällige Vorordnungen. Werden in Muhen oder in Kölliken die minimalen Schülerbestände für die Führung von Abteilungen an der Real- und Sekundarschule unterschritten, wird jene Anzahl Schüler/innen aus Kölliken bzw. aus Muhen die Real- bzw. die Sekundarschule in Muhen bzw. in Kölliken besuchen, die zur Erreichung der Minimalbestände erforderlich ist, sofern dadurch die Minimalbestände in der abgebenden Gemeinde nicht unterschritten werden. 4 Es sollen dabei immer mindestens drei Schüler/innen gemeinsam die Abteilung in der anderen Vertragsgemeinde besuchen 5 Die Schulpflegen sprechen sich bezüglich der Anzahl der Abteilungen an der Real- und Sekundarschule miteinander ab. Es wird unter Berücksichtigung der kantonalen Vorgaben zu den maximalen Schülerzahlen pro Abteilung eine minimale Anzahl von Abteilungen pro Jahrgang und Schulstufe angestrebt.

4 Eine von diesem Grundsatz abweichende Abteilungszahl ist den Gemeinderäten bis Ende August mitzuteilen. 6 Sollten sich aus Abschnitt 3 Unvereinbarkeiten zu einem noch abzuschliessenden Schulvertrag mit der Kreisschule Safenwil- Walterswil ergeben, koordiniert die Schulpflege Kölliken zusammen mit dem Gemeinderat Kölliken das weitere Vorgehen mit der Schulpflege Muhen und dem Gemeinderat Muhen sowie der Schulpflege Safenwil/Walterswil und dem Gemeinderat Safenwil. Das Resultat der Abklärungen soll den besonderen Umständen sowie den Schulverträgen so weit wie möglich entsprechen. Transport 4 1 Grundsätzlich sollen die Schülerinnen und Schüler den Schulweg mit eigenen, geeigneten Mitteln oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. In der Winterzeit wird ein Schulbus angeboten. 2 Die Regelung über die Kosten der Schülertransporte ist ausschliesslich Sache der jeweiligen Wohngemeinde der Schülerinnen und Schüler (Einwohnergemeinde). Information 5 Die Schulpflegen der beiden Vertragsgemeinden pflegen einen regelmässigen Informationsaustausch über den Schulbetrieb der Oberstufe. Dieser findet mindestens zwei Mal pro Schuljahr statt. Sie informieren einander regelmässig über den Stand der laufenden sowie der weiteren geplanten Projekte. III. Finanzielle Bestimmungen Schulgeld 6 Die Gemeinden verrechnen pro Schüler/in jährlich nach der Verordnung über das Schulgeld vom 16. Dezember ein Schulgeld. 3 SAR

5 IV. Schlussbestimmungen Inkrafttreten 7 1 Dieser Vertrag tritt nach Genehmigung durch die Einwohnergemeindeversammlungen mit der Unterzeichnung durch die Gemeinderäte der Vertragsgemeinden auf Beginn des Schuljahres 2012/2013 in Kraft. 2 An den heute bestehenden Abteilungen und Zuteilungen ändert sich mit Inkrafttreten dieses Vertrages nichts, bis die Schüler/innen die Schulpflicht erfüllt haben. 3 Mit Inkrafttreten dieses Schulvertrages auf das Schuljahr 2012/13 wird der Kreisschulverband Kölliken-Muhen aufgelöst. Änderungen des Vertrages 8 1 Für Änderungen dieses Vertrages sind im Einvernehmen mit den Schulpflegen die Gemeinderäte der Vertragsgemeinden zuständig. 2 Die Gemeinderäte sind im Einvernehmen mit den Schulpflegen insbesondere bei Änderungen des kantonalen Rechts (z.b. Schulmodelle) berechtigt, sinngemäss angepasste Lösungen zu suchen und umzusetzen. Kündigung 9 1 Dieser Vertrag ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Jahren auf Ende eines Schuljahres kündbar, erstmals auf Ende des Schuljahres 2016/17 2 Die Kündigung bedarf der Zustimmung des nach dem Gemeindegesetz zuständigen Organs. Die Kündigende Partei muss alle ihr nach Gesetz und Vertrag obliegenden Verpflichtungen erfüllt haben. Unstimmigkeiten 10 Die Vertragsparteien verpflichten sich, vor der Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges, zur Beseitigung von Unstimmigkeiten bezüglich der Interpretation dieses Schulvertrages zuerst einen Vermittler einzuschalten

6 V. Genehmigung durch die Gemeinden Von der Einwohnergemeindeversammlung Kölliken genehmigt am 5742 Kölliken,. Einwohnergemeinde Kölliken Im Namen des Gemeinderates Roland Brauen Gemeindeammann Felix Fischer Gemeindeschreiber Von der Einwohnergemeindeversammlung Muhen genehmigt am 5037 Muhen,. Einwohnergemeinde Muhen Im Namen des Gemeinderates Cornelia Wüthrich Gemeindeammann Alfred Müller Gemeindeschreiber

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