4.1.1 Wahrnehmung dienstrechtlicher Befugnisse an Modellversuchsschulen
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- Erika Morgenstern
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1 Arbeitspaket Nr. 4.1 Verantwortlich: MR Feuerherm, MK Beteiligte: OStD Stöcker, BBS 3 der Region Hannover MR Otholt, MK MR Hoffmann, MK MR Eickmann, MK LRSD Bettray, Bez.Reg. Lüneburg AP-Nr :Vorschlag erarbeiten, welche übertragen werden sollen, und klären, welche Schulleiter/-innen vorbehalten bleiben sollen Ergebnis der Meilensteinsitzung: Arbeitspaket wird abgenommen Ziele Die Projektgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, - einen Vorschlag zu erarbeiten, welche dienstrechtlichen auf die Modellversuchsschulen übertragen werden sollen, und zu klären, welche den Schulleiterinnen und Schulleitern vorbehalten bleiben sollen und welche auch auf andere Inhaberinnen und Inhaber höherwertiger Ämter mit Schulleitungsaufgaben weiterübertragen werden können, - festzustellen, welche Auswirkungen die Übertragung der hat, und - einen Vorschlag für die Übertragung dienstrechtlicher auf die anderen Schulen zu entwickeln Wahrnehmung dienstrechtlicher an Modellversuchsschulen Damit die Modellversuchsschulen ihre Aufgaben auch in dienstrechtlicher Hinsicht eigenständig wahrnehmen können, sollten ihnen die dafür erforderlichen übertragen werden. In der folgenden Übersicht ist dargelegt, - welche den Modellversuchsschulen übertragen werden sollten, - durch welche Maßnahmen die Übertragung erfolgen sollte, - welche der übertragenen den Schulleiterinnen und Schulleitern vorbehalten bleiben sollten, - ob die übertragenen auch auf andere und ggf. welche Inhaberinnen und Inhaber höherwertiger Ämter mit Schulleitungsaufgaben weiterübertragen werden können.
2 Einstellung (Begründung des Beamtenverhältnisses/ Abschluss des Arbeitsvertrages) Abschluss von Honorar- und Werkverträgen Erlass zur Übertragung dieser Befugnis Verlängerung und Verkürzung der Probezeit Entlassung als Beamtin/ Beamter auf Probe wegen Nichtbewährung in fachlicher Hinsicht Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin/ eines Beamten auf Lebenszeit Erste Verleihung eines Amtes (Anstellung) Dienstliche Beurteilung aus Anlass der Bewerbung um Beförderungsstellen oder andere herausgehobene Funktionen (mit Ausnahme der Stellen der Schulleiterinnen/ Schulleiter und ihrer ständigen Vertreterinnen/ Vertreter) an den Modellversuchsschulen (SVBl. S. 110), geändert (SVBl. S. 321, 355), dahin gehend, dass die dienstliche Beurteilung in diesen Fällen jeweils der Leiterin/ dem Leiter der Schule obliegt, an der die Bewerberin/ der Bewerber tätig ist Hinzugezogen werden können: ständige Vertreterinnen/ Vertreter und schul-fachliche Koordinatorinnen/ Verleihung eines anderen Amtes mit höherem Endgrundgehalt und anderer Amtsbezeichnung (Oberstudienrätin/Oberstudienrat A14, Studiendirektorin/ Studiendirektor A15) mit Ausnahme der für die Ämter der Schulleiterinnen/ Schulleiter und ihrer ständigen Vertreterinnen/ Vertreter Verleihung eines anderen Amtes mit höherem Endgrundgehalt ohne Änderung der Amtsbezeichnung (Lehrerin/ Lehrer für Fachpraxis A10, Jugendleiterin/ Jugendleiter A11) 2
3 Übertragung eines Dienstpostens, der aufgrund seiner Bewertung einem anderen Amt mit höherem Endgrundgehalt zugeordnet ist (A10, A11, A14, A15) mit Ausnahme der für die Ämter der Schulleiterinnen/ Schulleiter und ihrer ständigen Vertreterinnen/ Vertreter Übertragung einer höher zu bewertenden oder mit einem Wechsel der Fallgruppe verbundenen Tätigkeit bei Angestellten Änderung des Arbeitsvertrages (z.b. durch Höhergruppierung bei Bewährung) Abordnung Versetzung Entlassung auf eigenen Antrag Abschluss von Auflösungsverträgen Abmahnung und Kündigung Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze Versetzung in den Ruhestand bei Erreichen der Altersgrenze Entscheidung über das Hinausschieben der Altersgrenze (Nds. MBl. S. 370) Entscheidung über die Weiterbeschäftigung Angestellter über das 65. Lebensjahr hinaus 3
4 Entscheidung über die amtsärztliche Überprüfung privatärztlicher Atteste Entscheidungen über Nebentätigkeiten und Mandatsurlaub, Vertreter Entscheidungen über Aussagegenehmigungen und Bescheinigungen im Zusammenhang mit dem Dienstoder Arbeitsverhältnis (SVBl S. 61, Vertreter Entscheidungen über Elternzeit, Mutterschutzfristen und Stillzeiten, Vertreter oder Anordnung und Genehmigung/ Nichtgenehmigung von Mehrarbeit, Vertreter oder Anordnung und Genehmigung/ Nichtgenehmigung von Dienstreisen, Vertreter oder Entscheidungen über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung Entscheidung über Sonderurlaub/ Arbeitsbefreiung (SVBl. S. 201), geändert (SVBl. S. 387) Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden Erteilung von Arbeitszeugnissen 4 Hinzugezogen werden können: ständige Vertreterinnen/ Vertreter und schulfachliche Koordinatorinnen/
5 Die sachgerechte Wahrnehmung der vorstehenden setzt sowohl diesbezügliche Schulungen der Schulleiterinnen und Schulleiter der Modellversuchsschulen als auch ein entsprechendes Unterstützungssystem voraus. Die Übertragung dieser sollte daher erst zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem ein solches Unterstützungssystem eingerichtet ist. Die Festlegung des Zeitpunktes der Übertragung kann im Rahmen der vorgesehenen Vereinbarung zwischen der jeweiligen Modellversuchsschule und der Projektgruppe auch individuell vorgenommen werden. In dieser Vereinbarung kann zudem festgelegt werden, dass nur ein Teil der in der Übersicht enthaltenen übertragen wird. 5
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