Protokoll: Exkursion zum Bayerischen Rundfunk

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1 Universität Regensburg WS 2006/2007 Juristische Fakultät Lehrstuhl für öffentliches Recht Kolloquium Medien- und Telekommunikationsrecht Dozent: Prof. Dr. Gerrit Manssen Verfasser: Julia Wieck ( ), FKN 5. Semester Protokoll: Exkursion zum Bayerischen Rundfunk

2 Inhaltsverzeichnis 1. STELLUNG DES BR AUFGABEN DES BR UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN ORGANE RUNDFUNKRATSSITZUNG BERICHT DES INTENDANTEN BERICHT DES RUNDFUNKRATSVORSITZENDEN WIRTSCHAFTSPLAN NEUES JUGENDANGEBOT DES BR... 6 QUELLENVERZEICHNIS

3 1. Stellung des BR Der Bayerische Rundfunk arbeitet kooperativ in dem föderalen Verbund der ARD, der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland. Neben dem BR gehören diesem Verbund noch acht weitere Landesrundfunkanstalten an. Dies sind der Hessische Rundfunk (hr), der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), der Abb.1: Landesrundfunkanstalten der ARD Norddeutsche Rundfunk (NDR), der Saarländische Rundfunk, Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Südwestrundfunk (SWR). Auch die Deutsche Welle (DW) gehört zum Verbund der ARD. Sie stellt den deutschen Auslandsrundfunk dar und hat ihren Sitz in Bonn. Die Deutsche Welle produziert Rundfunk- und Fernsehprogramme sowie ein Internetangebot in Deutsch, Englisch und 30 weiteren Sprachen. 2. Aufgaben des BR und rechtliche Grundlagen Der Bayerische Rundfunk hat als öffentlich-rechtlicher Sendebetrieb zu allererst die Aufgabe, seinen Programmauftrag zu erfüllen. Die Aufgabenerfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergibt sich aus dem Rundfunkgesetz. Um dem Anspruch gerecht zu werden, ein Rundfunk Abb. 2: Logo des BR für die Allgemeinheit zu sein, ist diese rechtliche Grundlage notwendig, in der der Programmauftrag, die Programmgrundsätze und die interne Organisation der Rundfunkanstalt verankert sind. Der Rundfunkstaatsvertrag ergänzt das Rundfunkgesetz und regelt das Verhältnis von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk im dualen Rundfunksystem. Hier enthalten sind auch grundlegende Bestimmungen zur Finanzierung des Rundfunks. Er beinhaltet neben dem eigentlichen Rundfunkstaatsvertrag (Art. 1) u.a. den ARD-Staatsvertrag (Art. 2), den ZDF- Staatsvertrag (Art. 3), den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (Art. 4) und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (Art. 5). 2

4 Auch relevante europäische Rechtsgrundlagen und der Mediendienste- Staatsvertrag, in dem die Bestimmungen des Online-Angebotes des BR enthalten sind, bestimmen die rechtlichen Grundlagen des Bayerischen Rundfunks. Um die Auftragssicherung ohne staatlichen oder anderen Einfluss zu gewährleisten, muss der BR eine Rundfunkgebühr verlangen. Diese finanziert ihn zu 90%, während sich die restlichen 10% aus Werbung (3%) und Lizenzhandel (7%) zusammensetzen. Im Gegensatz zu öffentlich-rechtlichen Anstalten, bei denen die tägliche Sendezeit an Werbung nur 1% beträgt, finanzieren sich private Anbieter zum Großteil durch Werbung und somit beträgt deren tägliche Sendezeit für Werbung 20%. 1 Um die Rundfunkgebühren festzulegen, gibt die Rundfunkanstalt ihren Bedarf bei der KEF an, die dann entscheidet, ob der angegebene Betrag rechtens ist. Des Weiteren überprüft die Landesregierung diesen Betrag und berücksichtigt dabei auch dessen Sozialverträglichkeit. 3. Organe Der Bayerische Rundfunk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Als solche muss er unabhängig und nicht von staatlichen Interessen dominiert sein. Zudem verwaltet sich der BR selbst und ist plural strukturiert. Die Aufteilung der Führung des BR in Rundfunkrat und Verwaltungsrat wird als so genanntes binnenpluralistisches Modell bezeichnet. Dabei überwacht auf der einen Seite der Rundfunkrat die Aufgabenerfüllung und besitzt umfassende Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsrechte. Seine Aufgabe besteht darin, den Intendanten bei der Gestaltung des Programms sowie bei anderen grundsätzlichen Fragen zu beraten. Der Rundfunkrat hat zudem maßgebliche Befugnisse, wie der Genehmigung eines Wirtschaftsplans, der Wahl und der Abberufung des Intendanten, der Wahl von vier Mitgliedern des Verwaltungsrates (insgesamt sechs Mitglieder) des Bayerischen Rundfunks, der Berufung der Hörfunk- und Programmdirektoren etc. Rundfunkratsvorsitzender des BR ist zurzeit Bernd Lenze. Die Stellung, Aufgaben sowie die Organisation des Rundfunkrates sind im Bayerischen Rundfunkgesetz gesetzlich festgelegt. 2 1 Vgl. : Führung durch den BR am Vgl.: 3

5 Der Verwaltungsrat stellt die wirtschaftliche Seite des Modells dar. Er ist Vertreter des Bayerischen Rundfunks bei Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten zwischen dem BR und dem Intendanten. Der Verwaltungsrat überwacht zudem die Geschäftsführung des Intendanten und prüft dessen Vorschlag des Wirtschaftsplans und die Wirtschaftsrechnung. Zwei Mitglieder des Verwaltungsrates sind dies wegen ihres Amtes, der Präsident des Bayerischen Landtages und der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Zudem gibt es den Intendanten, welcher die Geschäfte des Bayerischen Rundfunks führt und die Verantwortung für die Programmgestaltung sowie für den Betrieb an sich trägt. Er ist der offizielle Vertreter des BR (gerichtlich und außergerichtlich). Neben dem Festsetzen der Honorare freier Mitarbeiter ist es auch die Aufgabe des Intendanten, Verträge mit den festangestellten Mitarbeitern zu schließen und das kommende Haushaltsjahr zu planen. Dafür muss er am Ende eines Haushaltsjahres Rechnung ablegen. 3 Der BR wird von einer Aufsichtsbehörde kontrolliert. Dies ist das Wissenschaftsministerium, welches die Rechtsaufsicht über den BR innehat. Ein weiteres Organ des Bayerischen Rundfunks ist die juristische Direktion, welche gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie ist für sämtliche Rechtsangelegenheiten verantwortlich und tritt als Berater sowohl des Intendanten als auch der Direktoren auf. In erster Linie handelt es sich um rechtspolitische Arbeit um die sich der juristische Direktor und seine acht Referenten kümmern müssen. Hauptfelder sind dabei Rundfunkverfassungsrecht, Sportrechte, Arbeitsrecht, Telekommunikationsrecht und rechtliche Fragen, welche die Rundfunkgebühren betreffen. Da heute noch nicht klar ist, was Rundfunk in zehn Jahren ist und wie er sich entwickeln wird, nehmen die Rechtsfragen immer mehr zu. Die Entwicklung des Rundfunks ist vor allem relevant für das Rundfunkverfassungsrecht, Sportrechte und das Urheberrecht, da man noch nicht absehen kann, ob z.b. Fernsehen in 10 Jahren über Handys voll empfangbar ist Rundfunkratssitzung Wir nahmen am an der Rundfunkratssitzung des Bayerischen Rundfunks teil, mussten diese jedoch wegen Zeitmangel vorzeitig verlassen, 3 Vgl.: 4 Vgl.: Vortrag Herr Fikentscher von der juristischen Direktion des BR am

6 weshalb nicht bekannt ist, wie sich der Tagesordnungspunkt 4 noch entwickelt hat und zu welchen Schlüssen und Kompromissen der Rundfunkrat gekommen ist. 4.1 Bericht des Intendanten Der Intendant des Bayerischen Rundfunks Dr. Thomas Gruber begann nach der Begrüßung des Rundfunkratsvorsitzenden mit dem ersten Tagesordnungspunkt die Sitzung. Er ging unter anderem auf eine neu gegründete Schule für Rundfunktechnik ein, welche zugleich zentrale Fortbildungsstätte von ARD und ZDF ist. Diese hat ihren Sitz in Nürnberg. Ein weiterer Aspekt seiner Ausführungen war, dass Pro7/Sat1 sich von Verschlüsselungsplänen verabschiedet haben und somit ein kostenfreier Empfang dieser Sender möglich ist. Der meistdebattierte Punkt waren die Verhandlungen mit Günther Jauch. Da jedoch bis dato kein Vertrag mit ihm abgeschlossen war, konnten keine genauen Angaben zu Regelungen bezüglich Herrn Jauchs Werbetätigkeiten gemacht werden. Als allgemeiner Konsens war zu bemerken, dass es keine Übergangsregelung oder Ausnahmen für Günther Jauch geben sollte und er nicht gleichzeitig Moderator und Redakteur der für ihn neu strukturierten politischen Talksendung sein sollte. Die inhaltliche Qualität sollte vorrangig vor dem Unterhaltungswert einer neuen Sendung mit Günther Jauch im Speziellen und auch im Allgemeinen haben. Als letzter Aspekt dieses Tagesordnungspunktes wurde Handyfernsehen besprochen. Dabei wurde bemerkt, dass für Deutschland genügend digitale Frequenzen vorhanden seien. Auch wurde am Vortag national entschieden, dass der Rundfunk Vorrang vor Telemediendiensten habe. Des Weiteren wurden zwei bedeutende Frequenzbereiche definiert sowie der Frequenzbereich für das Handyfernsehen. Der zuständige Herr Tillmann erklärte den Anwesenden auch, dass das Handyfernsehen bis zum Jahre 2008 ausgebaut und abgeschlossen werden könne. So sei auch von 120 Staaten geplant, bis 2015 das analoge Fernsehen abzuschalten und ganz auf die digitale Variante umzusteigen. 5

7 4.2 Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden Da bei diesem Tagesordnungspunkt keine rechtlichen Fragen erörtert wurden und nur auf die Medienvorsitzendenkonferenz eingegangen wurde, die für den BR positiv verlief, soll dieser Punkt nicht weiter ausgeführt werden. 4.3 Wirtschaftsplan 2007 Im dritten Punkt der Tagesordnung wurde der Wirtschaftsplan für das Jahr 2007 vorgestellt und nachdem dieser bereits in anderen Ausschüssen ausdiskutiert wurde, wurde nur kurz darauf eingegangen. Dabei waren die Kernaussagen, dass ein Überschuss von 3,3 Mio. Euro für 2007 Ausdruck des konsequenten Sparkurses des Bayerischen Rundfunks ist. Zudem können die Defizite, welche wegen dem Sportjahr und dem resultierendem Erwerb von Sport- und Übertragungsrechten entstehen, ausgeglichen werden. Die dramatisch ansteigende Zahl der Abmeldungen von Rundfunkgeräten in Großstädten wird sich langfristig auch auf den Haushaltsplan auswirken, jedoch kann ein neues Jugendprogramm, welches in Tagesordnungspunkt 4 besprochen wird, finanziert werden. Dem Wirtschaftsplan 2007 wurde einstimmig vom Rundfunkrat zugestimmt. 4.4 Neues Jugendangebot des BR Als letzter Tagesordnungspunkt wurde das Vorhaben, eine neue Jugendwelle ins Leben zu rufen, besprochen, da der BR im Moment noch die einzige öffentlich-rechtliche Anstalt im deutschsprachigen Raum ist, die keine eigene Jugendwelle hat. Dabei wurde vor allem Wert darauf gelegt, dass der Rundfunkrat hier nicht entscheiden soll, sondern nur beratend auf den Intendanten einwirken soll. Der Hörfunkausschuss machte den Vorschlag, diese Jugendwelle multimedial aufzuziehen und sie somit digital und über das Internet gespeist sein soll. Auch wurde festgestellt, dass die Rahmenbedingungen es erlauben würden ab der zweiten Hälfte des Jahres 2007 mit dem neuen Jugendprogramm zu beginnen. Da es bisher im Angebot des Bayerischen Rundfunks keinen Sender für die Zielgruppe der Jugendlichen gibt, sondern der jüngste Sender Bayern-3 einen Durchschnittshörer im Alter von 42 Jahre hat, müsse man einen neuen Sender ins Leben rufen, der die Generation um die 20 Jahre erfasst. Als 6

8 Problem dabei stellt sich aber die Tatsache, dass man für einen neuen Sender auch eine neue Frequenz benötigt, die der BR aber wegen gesetzlichen Beschränkungen der analogen Sender nicht bekommt. So muss entweder ein vorhandener Sender seinen Platz aufgeben oder der BR muss seine neue Jugendwelle über ein digitales Medium verbreiten. Im digitalen Bereich gibt es jedoch zu wenige Empfänger um lukrativ zu arbeiten. Trotzdem besteht der allgemeine Konsens, dass wenn mehr bzw. alles auf den digitalen Bereich umgestellt werden würde, folglich auch mehr digitale Empfangsgeräte vom Verbraucher gekauft werden würden. Zudem wurden sowohl das Webradio und die Mittelwellenflächen, als auch Fernsehflächen auf BRα als Platz für das neue Jugendangebot angesprochen. Vor allem stand das Internet als gut angenommenes Medium zur Diskussion. Da jedoch der öffentlich-rechtliche Anspruch, alle zu erreichen, beim Internet nicht gewährleitstet sei, da viele sozial schwächere oder schwache Haushalte keinen Zugang zu diesem Medium besitzen, wurde der Vorschlag, mit dem neuen Programm ganz auf das Internet zu gehen, stark kritisiert. Eine Jugendwelle auf der UKW sei am leichtesten für die Zielgruppe zu erreichen und gehe auch mit dem öffentlich-rechtlichen Sendeauftrag konform. Gegner dieser Variante betonten aber, dass es nicht zufunkftsfest sei, jetzt noch eine komplett analoge Verbreitung zu beginnen, da sich der digitale Weg langfristig durchsetzten werde. So sei Handyfernsehen auch jetzt schon möglich und die Umrüstung aktueller Handygeräte auf den Fernsehempfang auch eine Sache nur weniger Euro. Beide Medien zu nutzen traf noch am meisten Zustimmung, da sowohl der klassische Radiohörer die neue Jugendwelle als auch der online Hörer Zugang zum neuen Angebot des BR hätten. So könnten auch Jugendliche aus ländlichen Gebieten, in denen DSL noch nicht breit verfügbar ist, was jedoch für den digitalen Verbreitungsweg nötig ist, über UKW am Programm teilhaben. Eine große Unstimmigkeit folgte dem Vorschlag, den Sender Bayern-4 Klassik für die neue Jugendwelle aufzugeben. Der Klassiksender wäre dann nur noch via DAB zu empfangen, was aber nicht ohne großen Widerstand durchzusetzen sei. Da wohl eine treue Hörerschaft wegen der starken Konkurrenz der privaten Sender im Jugendbereich nicht gewährleistet sei und die ältere Generation (also die Zielgruppe von Bayern-4 Klassik) immer stärker wird, wäre die Auf- 7

9 gabe dieses Senders zu Gunsten eines jugendlichen Programms nicht vorteilhaft. Die Pläne des Bayerischen Rundfunks, ein eigenes Jugendradio zu senden, stoßen vor allem bei den privaten Radiosendern, wie z.b. Antenne Bayern auf Kritik. Sie befürchten, dass ihnen der Bayerische Rundfunk die Zielgruppe streitig machen wird. Außerdem weisen sie darauf hin, dass per Gesetz nur 5 Sender des BR zulässig sind und diese Zahl mit einer neuen Jugendwelle, die nicht ausschließlich digital gesendet wird, überschritten wird. Somit ist die Belebung einer neuen Jugendwelle ein durchaus heikles Thema, bei dem man auch darauf achten muss, dass man den Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Sendeauftrags nachkommt und diese nicht im Eifer ü- bersieht. 8

10 Quellenverzeichnis - Führung durch den BR am Zugriff Zugriff Vortrag Herr Fikentscher, juristische Direktion des BR am Abbildung 1: Zugriff Abbildung 2: Zugriff

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