Phosphorelimination in kleinen Kläranlagen (PeliKan) Neubrandenburg, 18. September 2018

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1 Phosphorelimination in kleinen Kläranlagen (PeliKan) Neubrandenburg, 18. September 2018

2 Ausgangszustand / Anlass Ökologischer Zustand / Potenzial der Oberflächengewässer 1; 4% 29; 3% 10; 5% 7; 32% 3; 14% 148; 18% 27; 13% 26; 13% ZK 1 ZK 2 352; 42% 54; 27% ZK 3 11; 50% 310; 37% 85; 42% ZK 4 ZK 5 Küstengewässer Fließgewässer Seen Neubrandenburg, 18. September 2018

3 Ausgangszustand / Anlass Phosphoreinträge in Gewässer in M-V 0% 5% 0% 18% 32% 2% 4% 11% Kläranlagen Industrie Kleinkläranlagen Trennkanalisation atm. Deposition Dränagen Grundwasser Interflow Erosion Abschwemmung 10% 18% E. Kohlhas, LUNG, WRRL-Anforderungen an die Gewässergüte, 10. Rostocker Abwassertagung,

4 Ausgangszustand / Anlass Anzahl und Ausbaugrößen kommunaler Kläranlagen in M-V Anzahl TEW Anzahl KA Summe Ausbaugröße [TEW] GK 1 EW TEW GK GK GK TEW 215 TEW TEW GK 5 P-Fracht [kg/a] Kommunale Abwasserbeseitigung in M-V, Lagebericht

5 Rechtliche Grundlage 57 WHG Einleiten von Abwasser in Gewässer (1) Eine Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) darf nur erteilt werden, wenn 1. die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist, (Emissionsprinzip) 2. die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar ist, (Immissionsprinzip) 3. Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen 5

6 Auftrag Koalitionsvereinbarung (184) Um einen nach europäischem Recht guten Zustand der Gewässer zu erreichen, sollen bis zum Ende der Legislatur die diffusen Stickstoffeinträge und die Phosphoreinträge in die Gewässer deutlich reduziert werden. Das Konzept zur Reduzierung diffuser Stoffe wird konsequent entsprechend den EU- und Bundesvorgaben umgesetzt. Die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Nitratrichtlinie sowie der Emissionshöchstmengenrichtlinie werden konsequent umgesetzt. 6

7 Maßnahmenprogramm WRRL In das Maßnahmenprogramm aufgenommene kommunale Kläranlagen mit Code 502: Untersuchung der Möglichkeiten zur Optimierung KA (Orientierungswertüberschreitung in unterliegendem Wasserkörper lfd. Kreis Name der Kläranlage lfd. Kreis Name der Kläranlage Nr. (Standort) Nr. (Standort) 1 LRO Blankenhagen 21 LUP Zierzow 2 LRO Heiligenhagen 22 MSE Bassow/Sadelkow 3 LRO Mandelshagen 23 MSE Glienke 4 LRO Prangendorf 24 MSE Jatzke 5 LRO Satow 25 MSE Sabel 6 LRO Vorbeck 26 MSE Schwichtenberg 7 VG Bentzin 27 MSE Staven 8 MSE Ivenack 28 MSE Fincken 9 MSE Kittendorf 29 MSE Kargow 10 VG Tutow 30 MSE Moltzow 11 LRO Jördenstorf 31 VR Neu Bartelshagen-Zühlendorf 12 LRO Jürgenshagen 32 VR Schlemmin 13 LRO Kurzen Trechow 33 NWM Rieps 14 LRO Langhagen 34 VG Behrenhoff 15 LRO Neu Wokern 35 VG Zinzow 16 LRO Poggelow 36 VG Borken 17 LRO Reimershagen 37 VG Ferdinandshof/Blumenthal 18 LRO Steinhagen 38 VG Mewegen 19 LRO Viezen 39 LRO Tessin 20 LRO Wotrum 7

8 Maßnahmenprogramm WRRL Herkunft der 39 Kläranlagen, die ins MP aufgenommen worden sind: -Identifizierung der Messstellen, an denen die Orientierungswerte für NH4-N und O-PO4-P überschritten waren -Plausibilisierung mit biologischen Bewertungsergebnissen -Identifizierung der oberhalb der Messstellen liegenden Kläranlagen 8

9 Studie Uni-Rostock (Prof. Tränckner) Die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sind durch praxisgerechte, nachhaltige und zugleich kosteneffiziente Maßnahmen zu erreichen. 9

10 Studie Uni-Rostock (Prof. Tränckner) Detailbetrachtung von 19 Kläranlagen aus dem Maßnahmenprogramm lfd. Kreis Name der Kläranlage lfd. Kreis Name der Kläranlage Nr. (Standort) Nr. (Standort) 1 LRO Blankenhagen 21 LUP Zierzow 2 LRO Heiligenhagen 22 MSE Bassow/Sadelkow 3 LRO Mandelshagen 23 MSE Glienke 4 LRO Prangendorf 24 MSE Jatzke 5 LRO Satow 25 MSE Sabel 6 LRO Vorbeck 26 MSE Schwichtenberg 7 VG Bentzin 27 MSE Staven 8 MSE Ivenack 28 MSE Fincken 9 MSE Kittendorf 29 MSE Kargow 10 VG Tutow 30 MSE Moltzow 11 LRO Jördenstorf 31 VR Neu Bartelshagen-Zühlendorf 12 LRO Jürgenshagen 32 VR Schlemmin 13 LRO Kurzen Trechow 33 NWM Rieps 14 LRO Langhagen 34 VG Behrenhoff 15 LRO Neu Wokern 35 VG Zinzow 16 LRO Poggelow 36 VG Borken 17 LRO Reimershagen 37 VG Ferdinandshof/Blumenthal 18 LRO Steinhagen 38 VG Mewegen 19 LRO Viezen 39 LRO Tessin 20 LRO Wotrum Detailbetrachtung in Ergänzungsstudie 10

11 Studie Uni-Rostock (Prof. Tränckner) osphor-elimination in Kläranlagen bis EW in M-V Einhaltbare Überwachungswerte der unterschiedlichen Fällungsarten einhaltbarer Überwachungswert (mg/l P) Vorfällung Nachfällung Simultanfällung Flockungsfiltration ,5 Anmerkung: Unter günstigen Umständen und optimalen Betriebsbedingungen können auch niedrigere Werte eingehalten werden. (Studie: Phosphor-Elimination in Kläranlagen bis EW in Mecklenburg-Vorpommern, Uni HRO, April 2016) 11

12 Studie Uni-Rostock (Prof. Tränckner) osphor-elimination in Kläranlagen bis EW in M-V Möglichkeiten zur Optimierung der P-Elimination - Bio-P mit regelmäßigem Trübwasserabzug aus dem Schlammstapelbehälter - Reduzierung des Schlammalters - Getrennte Lagerung von Primärschlamm und Überschussschlamm 12

13 Studie Uni-Rostock (Prof. Tränckner) osphor-elimination in Kläranlagen bis EW in M-V Möglichkeiten zur Optimierung der P-Elimination; Randbedingungen - Es sind keine oder nur geringe Investitionskosten erforderlich. - Grenzwerte können nicht sicher eingehalten werden, jedoch kann durch die Optimierung die absolute jährliche P-Fracht deutlich reduziert werden. - Bei Bio-P besteht die Gefahr der P-Rücklösung in das Abwasser. Zur Vermeidung ist ein regelmäßiger Trübwasserabzug aus dem Schlammstapelbehälter erforderlich. - Die Entwässerbarkeit des Schlammes kann sich bei Bio-P verschlechtern. - Eine gemeinsame Lagerung von Primär- und Überschussschlamm ist strikt zu vermeiden. 13

14 Studie Uni-Rostock (Prof. Tränckner) osphor-elimination in Kläranlagen bis EW in M-V Letzter Absatz in der Studie Auch für weniger prioritäre Anlagen sollten die Möglichkeiten einer verbesserten P-Eliminierung ermittel und genutzt werden. In kooperativer Zusammenarbeit von Überwachungsbehörde und Abwasserentsorger lassen sich anlagenspezifische Zielwerte definieren, welche kontinuierlich diskutiert und angepasst werden sollten. 14

15 PeliKan osphor-elimination in Kläranlagen bis EW in M-V Arbeitsgruppe P-Elimination Mitglieder: LM 2 KOWA 2 Sitzungen: Ergebnis: LUNG 1 BDEW 2 uwb 2 Uni HRO 1 StALU 1 6 Sitzungen seit März 2017 Entwurf für eine Methodik zur Bewertung der Relevanz von Kläranlagen und zur Realisierung verbindlicher oder Optimierungsmaßnahmen Entwurf einer gemeinsamen Erklärung LM,KOWA M-V und BDEW Wasserwirtschaft M-V 15

16 PeliKan Gemeinsame Erklärung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg- Vorpommern, des BDEW Wasserwirtschaft MV und der Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser Mecklenburg- Vorpommern e.v. (KOWA MV) zur weiteren Verminderung der Phosphoreinträge aus öffentlichen Kläranlagen der Größenklassen 1 bis 3 in die Gewässer Mecklenburg- Vorpommerns I. Veranlassung II. Handlungsrahmen IIa. Verbindliche Maßnahmen IIb. Optimierungsmaßnahmen IIc. Monitoring Anlage: Bewertungsschema 16

17 PeliKan Unterzeichnung Gemeinsame Erklärung am

18 PeliKan IIa. Verbindliche Maßnahmen Für Kläranlagen, die einen relevanten Anteil an der Nichteinhaltung der Orientierungswerte für Phosphor gemäß Oberflächengewässerverordnung haben, sollen die mit der Studie aufgezeigten Möglichkeiten zur gezielten Phosphor-Elimination aktiv genutzt werden. soll im Zusammenwirken der zuständigen Wasserbehörden und Kläranlagenbetreiber erfolgen Zur Ermittlung von Prioritäten wurde ein Bewertungschema entwickelt, welches dieser Erklärung als Anlage beiliegt. Für Kläranlagen mit hoher Relevanz und günstigem Kosten/Nutzen- Verhältnis ist in der wasserrechtlichen Erlaubnis ein ordnungsrechtlicher Überwachungswert für Phosphor vorzugeben. 18

19 PeliKan IIb. Optimierungsmaßnahmen Für Kläranlagen, die einen geringen Anteil an der Nichteinhaltung der Orientierungswerte für Phosphor gemäß Oberflächengewässerverordnung haben und für die Fälle in denen investive Maßnahmen zur gezielten Phosphor-Elimination unverhältnismäßig sind, sollen die Potentiale von Optimierungsmaßnahmen bei öffentlichen Kläranlagen geprüft und genutzt werden. Grundlage für die Auswahl der Kläranlagen soll auch hier das der Erklärung beigefügte Bewertungschema sein. Soweit Möglichkeiten der Optimierung bestehen, vereinbaren Erlaubnisbehörde und Erlaubnisinhaber einen anlagenspezifischen Zielwert, der als Jahresmittelwert definiert wird. erfolgt losgelöst von der wasserrechtlichen Erlaubnis 19

20 PeliKan - IIc. Monitoring LUNG - Ermittlung jährlich reduzierte Phosphorfracht Abwasserbeseitigungspflichtige an untere Wasserbehörden Selbstüberwachungswerte untere Wasserbehörden an LUNG und oder Selbstüberwachungswerte Festlegung ordnungsrechtlicher Überwachungswerte (IIa) Vereinbarte Zielwerte(IIb) 20

21 PeliKan Bewertungsschema 21

22 PeliKan osphor-elimination Ranking der untersuchten in Kläranlagen 19 Kläranlagen bis nach EW P-Studie in M-Vund Bewertungsschema Ranking Studie KA Größe Ranking Bewertungsschema 1 Tessin Moltzow Tutow Prangendorf Langhagen Blankenhagen Mewegen Zierzow Jördenstorf Steinhagen Ferdinandshof Sabel Schlemmin Neu Wokern Ivenack Bentzin Satow Kargow Viezen

23 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! M. Stegemann 23

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