Ziele-Maßnahmen-Katalog. Ergänzende Erläuterungen

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1 STADTGEMEINDE BAD VÖSLAU ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSPROGRAMM Ziele-Maßnahmen-Katalog sowie Ergänzende Erläuterungen zum Örtlichen Entwicklungskonzept Dipl. Ing. Herbert LISKE Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung 2500 Baden bei Wien Stand Erstellt: Gedruckt: Bearbeiter DILI / DIRE / HA, BSc Pfad P:\PROJEKTE\Bad Vöslau\ÖROP_2016\Berichte\ _ÖEK_ErlBer_BV.docx

2 Inhaltsverzeichnis Ziele und Maßnahmen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes... 2 Leitbild für die zukünftige räumliche Entwicklung... 2 ZIELE UND MASSNAHMEN... 4 Lage im größeren Raum... 5 Siedlungsstruktur und Ortsbild... 8 Wirtschaftliche Entwicklung Tourismus Naturraum Soziale Infrastruktur/ Erholung und Freizeit/ Kultur/ Gesundheit Technische Infrastruktur und Verkehr Erneuerbare Energien ÜBERSICHT Erläuterungen zum Ziele-Maßnahmen-Katalog E1) Gemeindeübergreifende Abstimmung innerhalb der Kleinregion E2) Ausweisung von ortskernnahen Siedlungserweiterungsgebieten E3) Innen- und Nachverdichtung E4) Anpassung der Widmung an langjährige Nutzungsverhältnisse bzw. künftige Erfordernisse E5) Sicherung und Entwicklung der Ortszentren E6) Schrittweise Entwicklung des Betriebsgebiet Nord E7) Hintanhaltung von Nutzungskonflikten E8) Sicherung landwirtschaftlicher Betriebe bzw. Anbaugebiete E9) Stärkung der Marke Wein Wald Wasser E10) Schutz und Pflege des charakteristischen Landschaftsbildes E11) Ausweisung von Sondergebieten ( Bauland Sondergebiet ) zur Sicherung der sozialen und technischen Infrastruktur E12) Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer E13) Verlagerung des Durchzugsverkehrs außerhalb der Ortsgebietes E14) Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebotes E15) Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 4

3 Ziele und Maßnahmen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Aufbauend auf den Ergebnissen der Grundlagenforschung werden folgende Ziele und Maßnahmen für die künftige Entwicklung der Stadtgemeinde Bad Vöslau formuliert. Diese umfassen folgende Bereiche und werden dahingehend erläutert: Lage im größeren Raum Siedlungsstruktur und Ortsbild Wirtschaftliche Entwicklung Tourismus Naturraum Soziale Infrastruktur/ Erholung und Freizeit/ Kultur/ Gesundheit Technische Infrastruktur und Verkehr Erneuerbare Energien Leitbild für die zukünftige räumliche Entwicklung Basierend auf den Ergebnissen der Grundlagenforschung, einer breit angelegten Einbindung der Bevölkerung im Rahmen eines moderierten Beteiligungsprozesses sowie den erstellten Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung und des Baulandbedarfes stellt das vorliegende Entwicklungskonzept die längerfristige räumliche Entwicklung der Stadtgemeinde Bad Vöslau dar, das grundsätzlich auf dem Leitziel der Stärkung und Sicherung der Stadtgemeinde Bad Vöslau als Wohnstandort, Einkaufs- und Versorgungsstandort, überregionaler Kur- und Tourismusstandort, Standort im Naherholungsgebiet Wienerwald sowie des Weinbaus aufbaut. Dabei wird von einer qualitativen Entwicklung des Wohnstandortes auf Grundlage vorhandener Siedlungsstrukturen bzw. des vorhandenen Naturraumpotentials ausgegangen, welche nicht nur für ein soziales, ökonomisches bzw. ökologisches Gleichgewicht wesentlich ist, sondern auch mit einem qualitätsvollen und friktionsfreien Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten in enger Verbindung steht. Kernthema der Entwicklung der Stadtgemeinde Bad Vöslau ist die Marke Wein - Wald - Wasser. Diese landschaftsprägenden Elemente bilden einen wichtigen Beitrag zur Charakteristik und Identifikation des Kurortes mit seinen BewohnerInnen und Gästen. Gerade deshalb ist ein sorgsamer Umgang mit der Natur eines der wichtigsten Ziele der räumlichen Entwicklung. Die vielfältige Kulturlandschaft Bad Vöslaus mit ihrer spezifischen Lage am Rande des Wienerwaldes, über die Kulturlandschaft der Weinanbaugebiete bis hin zur Ebene des Wiener Beckens, trägt wesentlich zur Unverwechselbarkeit von Bad Vöslau bei und bedarf besonderer Beachtung. Dies gilt im gleichen Maße für die attraktiven innerstädtischen Grünraum- und Erholungsflächen wie Parks und Alleen sowie unter Berücksichtigung von Ersatzpflanzungen, etc. den hohen Freiflächenanteil (Gärten) der Wohngebiete. Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 4

4 In diesem Zusammenhang bedeutsam ist die Aufgabenstellung der Wahrung des Gleichgewichtes zwischen der hohen Wohnqualität aufgrund einer ausgeprägten Durchgrünung des Siedlungsgebietes und den naturräumlichen Gegebenheiten bzw. dem Streben nach strukturverträglicher, maßvoller innerer baulicher Verdichtung, zwischen der Schaffung von zusätzlichem insbesondere leistbarem Wohnraum insbesondere für jüngere Bevölkerungsgruppen und den Kapazitäten der technischen und sozialen Infrastruktur. Seitens des Landesgesetzgebers wird diese Planungsstrategie nicht zuletzt durch die Festlegung von Siedlungsgrenzen, regionalen Grünzügen, Erhaltenswerten Landschaftsteilen und Landwirtschaftlichen Vorrangzonen im Regionalen Raumordnungsprogramm Südliches Wiener Umland und des Landschaftsschutzgebietes Wienerwald zum Ausdruck gebracht. Darüber hinaus bestehen Schutzgüter gemäß FFH-Richtlinien und Natura 2000-Schutzflächen. Wesentliches Potential liegt im historisch geprägten Stadtzentrum; dieses soll als wichtiges identitätsprägendes Merkmal der Stadtgemeinde attraktiviert werden. Nicht zuletzt sind aber auch attraktive strukturverträgliche Betriebs- und Gewerbestandorte als künftige wirtschaftliche Standbeine zu sichern bzw. zu entwickeln und gleichzeitig bestehende Erholungs- und Tourismuseinrichtungen durch standortsichernde Maßnahmen in ihrer räumlichen Entwicklung zu wahren. Dies trifft insbesondere auf bestehende Einrichtungen des Kurzentrums sowie mögliche künftige Erweiterungsflächen zu. Hinsichtlich der Verkehrsorganisation ist eine weitere Verbesserung und Attraktivierung des nicht-motorisierten und öffentlichen Verkehrs anzustreben. Der Ausbau und die Sicherstellung eines ausreichenden Parkplatzangebotes im Zentrum stellt in diesem Zusammenhang nicht zuletzt auch für eine funktionierende Wirtschaft eine wesentliche Voraussetzung dar. Die Nutzung und Weiterentwicklung der Bereitstellung erneuerbarer Energieformen stellt auch für die Stadtgemeinde Bad Vöslau ein wichtiges Entwicklungs- und Einsparungspotential dar und soll gefördert werden. Stärkung der Wirtschaft durch weitere Betriebsansiedlungen an geeigneten Standorten. Weiterführung der örtlichen Strukturierung in ländliche Bereiche (Großau und Gainfarn), Wohnbereich, Kurzone, Zentrumsbereich, Mischbereiche und betriebliche Bereiche (östlich der Bahn). Grundsätzlich steht bei allen definierten Zielen und Maßnahmen immer die Ausnutzung der in der Gemeinde bereits vorhandenen Potentiale im Vordergrund, welche durch die räumlichen Gegebenheiten - Naturraum und Siedlungsgebiet, die wirtschaftlichen Umstände - Betriebs- und Erwerbstruktur - und die soziologischen sowie kulturellen Faktoren - Bevölkerung bis hin zum Stadtimage - bestimmt werden. Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 4

5 ZIELE UND MASSNAHMEN Die vorliegenden Ziele und Maßnahmen sollen die Leitvorstellungen aufgrund der Ergebnisse der Grundlagenforschung für die mittel- und langfristige Entwicklung der Stadtgemeinde Bad Vöslau darstellen. Diese Vorstellungen sind in Leitziele und Unterziele samt Maßnahmen gegliedert, die im Folgenden für die einzelnen Konzeptbereiche dargestellt werden. Die planliche und räumliche Umsetzung der angeführten Maßnahmen erfolgt dabei im Planungsinstrument Örtliches Entwicklungskonzept. Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 4

6 Lage im größeren Raum Leitziel: Sicherung und Stärkung der Stellung der Gemeinde in der Region ZIELE LG 1 Sicherung und Stärkung der Gemeindefunktion "Wohnstandort" MASSNAHMEN Sicherung der hohen Lebens- und Wohnqualität durch Wahrung des Freiflächenanteils (Ausweisung von Grünlandbereichen bzw. von Freiflächen und entsprechenden Fluchtlinien im Bebauungsplan) sowie strukturverträglicher Bebauungsstrukturen (Festlegung der Widmungsart Bauland- Wohngebiet mit entsprechendem Zusatz max. zwei Wohneinheiten in Kombination mit zielgerichteten Bebauungsbestimmungen im Bebauungsplan zur Sicherung des strukturellen Charakters); Berücksichtigung einer Obergrenze von Einwohner inkl. Nebenwohnsitze bis zum Jahr 2033; Längerfristige Bereitstellung von Wohnbauland in infrastrukturell voll erschlossenen und zentral gelegenen Bereichen entsprechend des ermittelten Bedarfs sowie unter Berücksichtigung überörtlicher Vorgaben (Beschränkung durch Siedlungsgrenzen gemäß Regionalem Raumordnungsprogramm Südliches Wiener Umland ); Sicherung entsprechend geeigneter Baulandflächen für künftige Wohnnutzungen durch Abänderung der Widmungskategorien vor allem innerhalb bereits gewidmeter Baulandbereiche; Verstärkte Berücksichtigung der Thematik Leistbares Wohnen u.a. durch aktive Boden- bzw. Standortpolitik (Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen); Sicherung und Entwicklung der Kultur- und Naturlandschaft als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung auch innerhalb der Region; Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 5

7 LG 2 LG 3 LG 4 Sicherung und Stärkung der Gemeindefunktion "Erwerbsstandort" Sicherung und Stärkung der Gemeindefunktion Fremdenverkehrsstandort Sicherung und Stärkung der Gemeindefunktion "Versorgungsstandort" Schrittweise Entwicklung der ausgewiesenen Betriebsgebietsreserven im Gemeindegebiet, insbesondere jene östlich der Südbahntrasse; Sicherung der bestehenden Standorte emissionsarmer kleinerer und mittlerer Betriebe durch entsprechende Flächenwidmung ( Bauland - Betriebsgebiet emissionsarme Betriebe ); Langfristige Verlagerung bestehender Betriebe innerhalb des Siedlungsgebietes mit höheren Emissionen in die entsprechend ausgewiesenen Betriebsgebietszonen mit dem Ziel der Vermeidung von gegenseitigen Störungen unterschiedlicher Nutzungen; Gezielte Entwicklung von Dienstleistungs- bzw. Bürostandorten und Sicherung geeigneter Standorte durch entsprechende Widmungsmaßnahmen; Positionierung der Stadtgemeinde Bad Vöslau als Kur- und Tourismusstandort unter Weiterentwicklung der Marke Wein - Wald - Wasser und des Stadtprofils; Sicherung und Entwicklung der bestehenden Kur- und Fremdenverkehrsstandorte Sicherung tourismusrelevanter Rahmenbedingungen (Freizeit- und Erholungseinrichtungen, Naturraum, Erhalt historischer Gebäude insbes. im Stadtzentrum, Einkaufsmöglichkeiten, etc.) durch widmungsmäßige Vorsorge; Sicherung der bestehenden Standorte von Versorgungseinrichtungen durch entsprechende Flächenwidmung; Sicherung und Stärkung des Zentrums von Vöslau in seiner Funktion als Versorgungs- und Einkaufsstandort insbesondere im Hinblick auf die Konkurrenz durch Einkaufszentren durch entsprechende Flächenwidmung (Ausweisungen von Bauland - Kerngebiet ); Weitere Positionierung der Gemeinde als Schulstadt in der Region mit den Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 6

8 LG 5 Bedachtnahme auf gemeindeübergreifende Aspekte Schwerpunkten Musik, Tourismus und Sport (z.b. Gymnasium Gainfarn und Musik- und Kunstschule) Schaffung und Nutzung von Synergien innerhalb der Thermenregion durch verstärkte Bedachtnahme auf Nutzungssituationen bzw. Entwicklungstendenzen in den Nachbargemeinden (z.b. Kottingbrunn, Sooß und Teesdorf) und dabei die Entwicklung gemeinsamer Zielvorstellungen und daraus abgeleiteter Umsetzungsmaßnahmen; Gemeindeübergreifende Abstimmung der Grünland-Freihalteflächen ; Anpassung der Flächennutzung mit der Gemeinde Kottingbrunn; Vernetzung der Gemeinden durch gemeinsames Naherholungsangebot wie Lückenschluss der Rad- und Wanderwege (z.b. mit Marktgemeinde Sooß); LG 6 Stärkung der Marke Bad Vöslau Positionierung der Gemeinde als moderne Kur-/ Fremdenverkehrs-, Kulturund Öko-Vorzeigestadt mit hoher Lebensqualität vor den Toren Wiens mit historischer Architektur in der einzigartigen Landschaft des Wienerwaldes/ Thermenlinie; Entwicklung und Umsetzung von Konzepten mit innovativen Ansätzen wie z.b. energieeffizient, technologisch fortschrittlich, ökologisch und wirtschaftlich ausgewogen; sowie touristisch attraktiv, sportlich und familienbezogen; Stärkung der Marke Wein - Wald - Wasser, durch Erweiterung der Kurangebote, Stärkung der Nächtigungsstrukturen, etc. auch unter Einbindung der Marke Biosphärenpark Wienerwald ; Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 7

9 Siedlungsstruktur und Ortsbild Leitziele: Entwicklung einer kompakten Siedlungsstruktur innerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes unter Ausnutzung der vorhandenen Infrastrukturen Klare räumliche Strukturierung des Stadtgebietes zur Sicherstellung einer räumlichen Entwicklung unter Hintanhaltung gegenseitiger Beeinträchtigung der einzelnen Nutzungen; Verstärkte Bedachtnahme auf Ziele des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit der Gemeindeentwicklung ZIELE SI 1 Räumliche Konzentration der Siedlungsentwicklung MASSNAHMEN Künftige Siedlungsentwicklung innerhalb der gemäß Regionalem Raumordnungsprogramm "Südliches Wiener Umland" definierten Siedlungsgrenzen sowie gemäß eigner Grenzen im Umfang der längerfristigen Baulandentwicklung (wie unter "Naturraum" erläutert); SI 2 Strukturierung des Siedlungsraumes nach funktionellen Gesichtspunkten Ausweisung von ortskernnahen Siedlungserweiterungsbereichen, wie z.b. östlich der Südbahntrasse in Vöslau sowie südlich der Brunngasse in Gainfarn oder im Nordwesten von Großau; Festlegung der Widmung "Grünland-Freihaltefläche" zur Sicherung der definierten zukünftigen Siedlungserweiterungsbereiche; Verstärkte Nutzung des Potentials von vorhandenen Baulandflächen innerhalb des Siedlungskörpers für eine künftige bauliche Entwicklung ("Nachverdichtung", "Innere Verdichtung", kurze Wege, wenig technische Infrastruktur erforderlich); Forcierung der Nutzung von leerstehenden Grundstücken; Sicherung und Entwicklung der Ortszentren (Historisches Zentrum Vöslau, Ortskern Gainfarn und Großau) durch Ausweisung bzw. Arrondierung von Kerngebietszonen auch für Handelseinrichtungen vor dem Hintergrund der festgelegten Zentrumszonen gemäß 18 NÖ Raumordnungsgesetz mit dem Ziel der Ermöglichung kleinräumiger Nutzungsdurchmischungen; Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 8

10 SI 3 Attraktivierung der Ortszentren (insbesondere des Stadtzentrums von Vöslau) in funktioneller und gestalterischer Hinsicht Weitgehende räumliche Konzentration von Betriebsgebietsflächen unter dem Aspekt des Anschlusses an bestehende Betriebsgebiete, ausreichende Entfernung von Wohngebieten bzw. entsprechende infrastrukturelle Versorgung ( Betriebsgebiet Nord ); Sicherung des strukturellen Charakters des Siedlungsgebietes durch Festlegung der Widmungsart Bauland-Wohngebiet mit entsprechendem Zusatz (max. zwei Wohneinheiten) Berücksichtigung bestehender Nutzungssituation in Folge des strukturellen Wandels (Festlegung der Widmungsart Bauland Wohngebiet anstelle von Bauland Agrargebiet in ehem. landwirtschaftlich genutzten Bereichen) Erhalt und Pflege des charakteristischen Erscheinungsbildes der Ortszentren in ihren historischen Ausprägungen durch entsprechende Festlegungen im Bebauungsplan ( Schutzzonen, etc.); Erhalt und Stärkung der Ortskerne in den Ortsteilen Gainfarn ( Gansl-Platz, Feuerwehrplatz ) und Großau ( Kirchenplatz, Ortszentrum ); Umsetzung bestehender Konzepte zur Zentrumsentwicklung mit der Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wohnnutzung, Geschäftsflächen, touristischer Infrastruktur, Flächen für den fließenden und ruhenden Verkehr sowie den Rad- und Fußgängerverkehr (Shared Space / Begegnungszonen), Grün- und öffentlichen Räumen (Verweilmöglichkeiten); Attraktive kurze Wegeverbindung zur Anbindung an öffentliche Einrichtungen, Kindergärten, Schulen, bzw. Verbindungen zu Öffentlichen Verkehrseinrichtungen; Attraktivierung und Belebung der Straßen im Zentrumsbereich; Gestaltung des Parkraums zur Verkehrsberuhigung des Stadtzentrum; Erhalt des charakteristischen Erscheinungsbildes innerhalb der Schutzzonen durch die Festlegung von Freiflächen im Bebauungsplan Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 9

11 SI 4 SI 5 SI 6 SI 7 SI 8 Strukturverträgliche Nutzung von Konversionsflächen Förderung der Blockdurchlässigkeit Gezielte Steuerung der Siedlungsentwicklung Förderung energieeffizienter Bauformen sowie einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung Förderung des Verbleibs der ortsansässigen Bevölkerung (insbesondere der Jugend bzw. der Jungfamilien) in der Gemeinde Reaktivierung und Revitalisierung ehemaliger Industrieanlagen in zentralen Lagen (z.b. Kammgarnareal, Ottakringer-Abfüllanlage, etc.) durch Ausarbeitung von entsprechenden strukturverträglichen und multifunktionalen Nutzungskonzepten insbesondere unter dem Aspekt eines künftigen Angebotes an ausreichenden Grün- und öffentlichen Räumen; Nach Möglichkeit Schaffung von Blockdurchlässigkeiten hinsichtlich der Ermöglichung kurzer Wege für den nicht-motorisierten Individualverkehr durch entsprechende Widmungsfestlegungen (z.b. Fuß- und Radwege); Widmung von neuen großflächigen Baulandbereichen ausschließlich in Form von Aufschließungszonen mit spezifischen Freigabebedingungen; Mobilisierung vorhandener Baulandreserven insbesondere für Wohnprojekte zu den Themen Junges Wohnen, Betreutes Wohnen sowie Wohnen und Arbeiten im Rahmen der Möglichkeiten der Gemeinde; Ermöglichung energieeffizienter Bauformen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit; Förderung einer ortsbildsensiblen, qualitätsvollen und strukturverträglichen Nachverdichtung insbesondere in den Ortszentren bzw. in infrastrukturell voll erschlossenen Gebieten; Initiierung und Unterstützung von Wohnbauprojekten, welche speziell auf die Bedürfnisse der Jugend bzw. von Jungfamilien ausgerichtet sind, im Hinblick auf die Zurverfügungstellung von leistbarem, sozialem bzw. flexibel nutzbarem Wohnraum; Schaffung von Rahmenbedingungen zur Errichtung von geförderten Wohnungen; Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 10

12 Wirtschaftliche Entwicklung Leitziele: Sicherung bzw. Schaffung von Standortqualitäten und Flächenreserven für bestehende Betriebe sowie Vorsorge an entsprechenden Entwicklungsbereichen für neu ansiedelnde Betriebe ZIELE WI 1 Sicherung der bestehenden Betriebsstandorte und Neuausweisung von Betriebsbauland für künftige Betriebsansiedlungen unter dem Aspekt der Vermeidung von Nutzungskonflikten MASSNAHMEN Ausweisung von Betriebsgebietsflächen und Kerngebietszonen zur weiteren Ansiedlung von strukturverträglichen Betrieben (wie unter Siedlungsstruktur erläutert) und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen insb. auch für die junge ansässige Bevölkerung mit dem Ziel einer Reduktion des Auspendleranteils; Weitgehende räumliche Konzentration der Betriebsgebietsflächen für größere produzierende Betriebe außerhalb des geschlossenen Wohnsiedlungsgebietes (z.b. entlang der Bahntrasse, Betriebsgebiet Nord ) und damit weitgehende Auslagerung von Großbetrieben aus zentralen Lagen; Ausweisung neuer großräumiger Flächen der Widmung Bauland- Betriebsgebiet ausschließlich als Aufschließungszonen und der Festlegung spezifischer Freigabebedingungen; Schrittweise Entwicklung des Betriebsgebiet Nord gem. des vorliegenden Masterplanes unter besonderer Berücksichtigung der naturräumlichen Gegebenheiten; Revitalisierung ehemaliger Industrieareale (z.b. Kammgarnareal, Ottakringer- Abfüllanlage etc. ) auch im Hinblick auf eine künftige Nutzung für strukturverträgliche Dienstleistungsbetriebe (wie unter Siedlungsstruktur beschrieben); Nutzung und Bereitstellung von Gewerbeflächen in den Ortskernen zur Förderung der Ansiedlung kleingewerblicher Betriebe (z.b. Start-Ups, Gemeinschaftsbüros, Verkauf regionaler Lebensmittel, Ärzte, Therapeuten, Dienstleistung, Handel, etc.); Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 11

13 WI 2 WI 3 Sicherung und Ausbau der Einkaufs- und Versorgungsfunktion der Gemeinde insbesondere in den Zentrumsbereichen Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebsstandorte, insbesondere des Weinbaus Hintanhaltung von Nutzungskonflikten zwischen bestehenden betrieblichen Nutzungen und Wohnnutzungen in geschlossenen Strukturen des Ortsgebietes durch Festlegung der Widmungsart Bauland - Betriebsgebiet mit der näheren Bezeichnung emissionsarme Betriebe (= umweltverträgliche Wirtschaftsstandorte) bzw. Schaffung von Pufferbereichen durch die Festlegung der Widmung Grünland Grüngürtel ; Forcierung einer aktiven Entwicklung von Anreizen zur Ansiedlung kleiner Einzelhandels- und Gewerbebetriebe (z.b. Hilfe zur Überwindung bürokratischer Hürden, Werbung für neu angesiedelte Betriebe u.ä.); Sicherung bestehender Standorte und Vorsorge für künftige Ansiedlungen von Dienstleistungsbetrieben durch Ausweisung von Flächen mit entsprechender Standorteignung (insbesondere Verkehrsanbindung, Parkierungs- und Zulieferflächen, umgebende Nutzungen etc.) als Bauland - Kerngebiet bzw, Bauland - Kerngebiet Handelseinrichtungen ; Stärkung der Zentrumsfunktionen von Vöslau durch Umsetzung bestehender Konzepte zur Zentrumsentwicklung (wie auch unter Siedlungsstruktur beschrieben) und damit Erhöhung des Kundenpotentials; Schaffung von Rahmenbedingungen für eine Sicherung von Nahversorgungseinrichtungen für die Bevölkerung aller Ortsteile u.a. auch durch Ausgestaltung fußgängerfreundlicher Einkaufsbereiche ; Belebung und Attraktivierung des Zentrums durch Nutzung neuer Technologien wie etwa E-Tankstellen, öffentliches WLAN und Breitbandinternet; Stärkung des Stadtmarketings und gemeinsame Präsentation der Bad Vöslauer Betriebe; Ausweisung der Widmung Bauland Agrargebiet auch im Hinblick auf Lagen von Weinbaubetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben im geschlossenen Siedlungsbereich (Heurigenausschank); Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 12

14 Sicherung der bestehenden Weinanbaugebiete durch die Ausweisung von Grünland Freihalteflächen (bei gleichzeitiger bereichsweiser Hintanhaltung dieser Widmungsart zur Ermöglichung von notwendigen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden); Aufrechterhaltung großräumiger zusammenhängender landwirtschaftlicher Produktionsflächen samt naturschutzräumlicher Strukturen durch entsprechende Widmungsfestlegungen; Vermeidung wechselseitiger Beeinträchtigungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen und der heranrückenden Wohnnutzung durch Ausweisung von Pufferzonen als Grünland Freihalteflächen ; Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 13

15 Tourismus Leitziele: Sicherung und Stärkung des Fremdenverkehrs als Wirtschaftsfaktor für die Gemeinde ZIELE TO 1 Sicherung und Ausbau des touristischen Angebotes MASSNAHMEN Stärkung des Kur- und Tourismusstandortes unter dem Motto Wein, Wald & Wasser (wie unter Lage im größeren Raum beschrieben) Gemeindeübergreifende Abstimmung von Maßnahmen für den Tourismus (Kleinregionale Abstimmung der Entwicklungskonzepte) Erhaltung der naturräumlichen Grundlagen und des Erholungspotentials der Kultur- und Naturlandschaft durch vorausschauende Siedlungsentwicklung (wie unter Naturraum erläutert); Standortsicherung der bestehenden Tourismuseinrichtungen, insbesondere der Kur- und Beherbergungsbetriebe; Langfristige Sicherung des infrastrukturellen Angebotes an Sport-, Freizeit-, Kultur- und Erholungseinrichtungen (z.b. Thermalbad, Parkanlagen, Rad- und Wanderwege usw.) durch entsprechende Widmungsfestlegungen; Stärkung des kur- und gesundheitsspezifischen Angebotes in der Gemeinde durch Vernetzung der entsprechenden Einrichtungen; Längerfristige Sicherung des infrastrukturellen Angebotes als Kurort bzw. Ausbau und Stärkung des Kurtourismus durch spezifische Kurangebote; Sicherung und Förderung qualitativ hochwertiger Beherbergungseinrichtungen sowie Schaffung von attraktiven Aufenthaltsqualitäten auch durch entsprechende Widmungsfestlegungen; Förderung privater Gesundheits- und Kureinrichtungen sowie privater Vermieter; Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 14

16 TO 2 Implementierung zukünftiger touristischer Attraktionen Verstärkung der Tourismusmarke Bad Vöslau unter dem Motto Wein - Wald - Wasser als auch des Gesundheitstourismus; Nutzung ansässiger identitässtiftender Betriebe (z.b. Vöslauer Mineralwasser ) als Kooperationspartner für die Entwicklung tourismusrelevanter Projekte (Kurzentrum, Thermalbad); Optimierung des Angebotes an Wanderwegen u.a. für spezifische Personengruppen (z.b. Kurbesucher); Beteiligung an Initiativen Gesunde Gemeinde, Familienfreundliche Gemeinde, etc. zur Gesundheitsförderung und Steigerung der Lebensqualität und des Wohlbefindens; Verbesserung von Veranstaltungsbekanntmachungen durch Implementierung eines Online-Kalenders ; Stärkung der Stadtgemeinde Bad Vöslau als Seminar- und Kongressstandort; Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 15

17 Naturraum Leitziele: Sicherung eines ausgewogenen Naturhaushaltes, insbesondere der Artenvielfalt aufgrund der geographischen Standortgunst Schutz und Erhalt der wertvollen Naturelemente und der Kulturlandschaft Erhaltung und Pflege der Landschaft und deren Erscheinungsbild als Charakteristikum der Stadtgemeinde Bad Vöslau und als wichtiges Potential für Freizeit- und Erholungsaktivitäten sowie des Kurtourismus Schutz vor Naturgefahren ZIELE NR 1 Klare Abgrenzung zwischen Siedlungsgebiet und Grünland MASSNAHMEN Berücksichtigung der Siedlungsgrenzen gemäß Regionalem Raumordnungsprogramm "Südliches Wiener Umland" in den Bereichen: Gainfarn, westlicher Ortsausgang Gainfarn, südlicher Ortsrand Gainfarn, nördlicher und westlicher Ortsrand Vöslau, Ortsrand östlich der A2 sowie zwischen Südbahn und A2 Vöslau, westlicher Ortsrand Waldandacht Großau, Ortsränder im Osten, Süden und Südwesten; Ausweisung zusätzlicher Siedlungsgrenzen unter Berücksichtigung einer geordneten Siedlungsentwicklung zur Hintanhaltung unerwünschter Eingriffe in das Landschaftsbild in den Bereichen: Gainfarn, südlicher Ortstrand Richtung Hirtenberg Großau, nördlicher Ortsrand Richtung Harzberg Großau westlicher Ortstrand Richtung Berndorf Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 16

18 NR 2 Vermeidung der Zersiedelung des Landschaftsraumes sowie Schutz des Landschaftsbildes Schutz und Pflege des charakteristischen Landschaftsbildes im gesamten Gemeindegebiet; Zurückhaltende Neuausweisung bzw. Limitierung der Erweiterungsmöglichkeiten der bestehenden "Erhaltenswerten Gebäude im Grünland"; NR 3 Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren Ausweisung und Berücksichtigung von roten und gelben Gefahrenzonen der Wildbach- und Lawinenverbauung; NR 4 Sicherung und Erhaltung besonders wertvoller Elemente des Naturraums Berücksichtigung der Geogenen Gefährdungsbereiche (Rutsch- und Sturzprozesse); Sicherung von Bereichen innerstädtischer Grünräume als wichtige siedlungsstrukturierende Grün- und Erholungsflächen durch entsprechende Widmungsfestlegungen; Sicherung bestehender Waldflächen in siedlungsnahen Bereichen durch Freihaltung der Waldränder von jeglicher Bebauung (Erholungszone, Kleinklima, naturräumlich wertvolle Bereiche) durch entsprechende Widmungsfestlegungen; Größtmöglicher Erhalt bestehender Grünstrukturen sowie Schaffung von Verbindungen innerstädtischer Grünräume zum Zwecke der Biotopvernetzung und der Vielfältigkeit des Orts- und Landschaftsbildes (Alleen, Baumreihen, Flurgehölzstreifen, Hecken etc.) auch innerhalb des gewidmeten Baulandes durch geeignete Maßnahmen; Aufrechterhaltung bzw. Erweiterung bestehender Grünverbindungen zur optischen Strukturierung des Landschaftsraumes sowie Erhaltung von Sichtbeziehungen zwischen den Gemeindegebieten Erhaltung des freien Zugangs zu den Naherholungsgebieten; Berücksichtigung der Erhaltenswerten Landschaftsteile der Regionalen Grünzonen und der Landwirtschaftlichen Vorrangzonen lt. Regionalem Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 17

19 Raumordnungsprogramm Südliches Wiener Umland, des Naturschutzgebiets Lindkogel-Helenental, des Landschaftsschutzgebietes Wienerwald, des Biosphärenparks Wienerwald sowie des Natura 2000 Gebietes (Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie); Erhaltung und Aufwertung der Naherholungsbereiche Merkenstein und Haidlhof durch Sicherung dieser Erholungsbereiche; Erhalt, Pflege und Berücksichtigung der schützenswerten Trockenrasen- und Feuchtwieseflächen im Gemeindegebiet; NR 5 Sicherung und Erhaltung der Kulturlandschaft Sicherung der v.a. durch den Weinanbau geprägten Kulturlandschaft am Fuße des Harzberges sowie des markanten Talbodens der Gainfarner Bucht von künftiger Bebauung durch Ausweisung der Widmung Grünland Freihalteflächen ; NR 6 NR 7 Verbesserung der Biotopqualität der Fließgewässer Verstärkte Bewusstseinsbildung für den Erhalt eines intakten Naturraumes Erhalts der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Gemeindegebiet durch entsprechende Widmungsfestlegungen; Schutz der Fließgewässer sowie Sicherung der vorhandenen Ufergehölzstreifen durch Ausweisung entsprechender von künftiger Bebauung freizuhaltender Bereiche (Widmung Grünland Grüngürtel ); Schutz und Pflege jeglicher natürlicher Wasservorkommnisse sowie Schutz der vorhandenen Wasserressourcen; Erhalt von Infrastrukturen (z.b. Wanderwege, Lehrpfade etc.) zur Ermöglichung naturpädagogischer Angebote; Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 18

20 Soziale Infrastruktur/ Erholung und Freizeit/ Kultur/ Gesundheit Leitziele: Bedarfsorientierte Sicherung und Aufwertung sowohl des Angebotes an sozialen Infrastruktur- als auch an Freizeit-, Erholungs- und Kultureinrichtungen ZIELE SO 1 Sicherung und Ausbau von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen MASSNAHMEN Längerfristige Sicherung der Standorte bzw. Erweiterungsflächen eines auch auf die regionale Versorgung ausgerichteten Angebots an Gesundheitseinrichtungen sowie an sozialen und kulturellen Einrichtungen durch Festlegung entsprechender Sondergebiets-Widmungen; SO 2 Strukturierung des Siedlungsraumes nach funktionellen Gesichtspunkten Langfristige Sicherung notwendiger Flächen für einen weiteren Ausbau der Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen zur Deckung des steigenden Bedarfs der kommenden Jahre; Schaffung von Rahmenbedingungen für die Ansiedlung und Entwicklung von Gesundheitseinrichtungen (Ärzte, Therapeuten, Gesundheitspraxen, etc.); Längerfristige Sicherung der bestehenden Standorte für Freizeit- und Erholungseinrichtungen durch entsprechende Grünlandwidmungen bzw. Bauland-Sondergebiets-Festlegungen (Sport- und Spielplätze, Thermalbad etc.); Sicherung, Erhalt und Verbesserung von innerörtlichen und regional bedeutsamen Rad- und Wanderwegen, in Abstimmung mit den Nachbargemeinden Kottingbrunn und Teesdorf (Kleinregionale Abstimmung) sowie Sooß; Langfristige Sicherung der direkten Zugangsmöglichkeiten zu den Naherholungsgebieten an den Siedlungsrändern (Naturschutzgebiet Lindkogel-Helenental, Biosphärenpark Wienerwald, etc.) durch entsprechende Widmungen; Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 19

21 SO 3 Sicherung und Stärkung des kulturellen Angebotes innerhalb der Gemeinde Sicherstellung von ausreichenden Flächen für Parks, Kinderspielplätze, etc. durch entsprechende Widmungsfestlegungen; Ausbau des Angebots an öffentlichen Freizeiteinrichtungen und Freiraumnutzung insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene; Längerfristige Sicherung bestehender Standorte bzw. Erweiterungsflächen von kulturellen Einrichtungen durch entsprechende Widmungsfestlegungen; Schaffung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen für Jugendliche; Erweiterung des Kulturkonzeptes mit einem hochwertigen Kulturangebot sowie Erweiterung und Stärkung der kulturellen Einrichtungen in der Gemeinde; SO 4 Stärkung des Gemeinwesens Sicherung und Ausbau des Angebotes an betreuten Seniorenaktivitäten; Weitere Stärkung des Vereinswesens in der Gemeinde durch Bewerbung und Förderung von Vereinen; Integration neuer Gemeindebürger durch Organisation von Willkommens- Veranstaltungen durch die Gemeinde; Implementierung eines Wochenmarktes mit besonderer Konzentration auf Produkte der Umgebung; Unterstützung der Traditionsveranstaltungen in allen drei Ortsteilen; Bestmöglicher Erhalt der Nutzungsmöglichkeiten von gemeindeeigenen Räumlichkeiten für ortsansässige Vereine; Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 20

22 Technische Infrastruktur und Verkehr Leitziel: Ökonomisch und strukturell optimierte Versorgung mit technischer Infrastruktur ZIELE TI 1 Berücksichtigung der gegebenen Kapazitätsgrenzen der technischen Infrastruktur MASSNAHMEN Maßvolle Entwicklung des bestehenden Baulandes, insbesondere der Baulandreserven, und damit auch Steuerung des Bevölkerungswachstums; TI 2 Attraktivierung des nicht-motorisierten Verkehrs (Fußgänger- und Radfahrverkehr) Konzentration der längerfristigen Siedlungsentwicklung vorrangig auf Bereiche mit bereits weitgehend vorhandener technischer Infrastruktur; Sicherstellung der grundsätzlichen Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer durch verkehrstechnische Maßnahmen; Attraktivierung der Verkehrslösung für den Fußgänger- und Radverkehr insbesondere im Zentrum durch verkehrsberuhigte Zonen sowie Attraktivierung der innerstädtischen Wegeverbindungen; Gewährleistung möglichst "kurzer Wege" durch die Konzentration der längerfristigen Siedlungsentwicklung auf zentrale Bereiche; Barrierefreie und behindertengerechte Ausgestaltung der Fuß- und Gehwege; Weiterer Ausbau (Lückenschluss) und Erweiterung des Fuß- und Radwegenetzes im Gemeindegebiet mit Anschluss an die Nachbargemeinden sowie Ausbau der Radabstellanlagen; TI 3 Weitere Verbesserung der ÖV-Versorgung Verbesserung der Anbindung öffentlicher Verkehrsmittel insbesondere im westlichen Gemeindegebiet (Großau); Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebotes (Takte, Kapazitäten, Verbindungen, etc.) auch hinsichtlich des Großraums Wien; Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 21

23 TI 4 TI 5 TI 6 Entlastung der Hauptachsen des Individualverkehrs Weitgehende Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten Ausbau innovativer technischer Infrastrukturen Verbesserung des Schülerverkehrs durch entsprechende Routenplanung des Busverkehrs; Verbesserung der Anbindung des Bahnhofes durch öffentliche Verkehrsmittel; Entlastung der Hauptachsen (Badner Straße, Wiener Neustädter Straße, Hochstraße) des motorisierten Individualverkehrs durch Maßnahmen zur Reduktion des Durchzugsverkehrs und zu dessen Verlagerung auf Verbindungen außerhalb des geschlossenen Stadtgebiets (Umfahrung über A2); Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten bzw. im Bereich von Schulen und Kindergärten; Ausbau des Einsatzes erneuerbarer Energieformen wie unter Erneuerbare Energien beschrieben; Ausbau moderner Technologien wie Glasfaser- Netz, etc.; Modernisierung der Straßenbeleuchtung (LED); Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 22

24 Erneuerbare Energien Leitziel: Förderung des Einsatzes von alternativen Energieformen sowie E-Mobilität ZIELE EE 1 Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energieformen in der Gemeinde MASSNAHMEN Fortführung der Gemeindeförderung zur Nutzung alternativer Energieformen; Sensibilisierung der Bevölkerung durch Beratungsangebote für alternative Energieformen; EE 2 Attraktivierung des nicht-motorisierten Verkehrs (Fußgänger- und Radfahrverkehr) Ausbau von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden; Durchführung von Maßnahmen zur Attraktivierung der Nutzung von E-Autos, E-Car-Sharing Modellen, insbesondere durch Schaffung der dazu notwendigen Infrastrukturen (E-Tankstellen etc.) Förderung der E-Mobilität im kommunalen Bereich; Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 23

25 ÜBERSICHT Lage im Raum Siedlungsstruktur Wirtschaft Tourismus Naturraum Soziale Infrastruktur, Erholung & Freizeit und Kultur Technische Infrastruktur Erneuerbare Energien Sicherung und Stärkung der Gemeindefunktion "Wohnstandort Sicherung und Stärkung der Gemeindefunktion "Erwerbsstandort" Sicherung und Stärkung der Gemeindefunktion Fremdenverkehrsstan -dort Sicherung und Stärkung der Gemeindefunktion "Versorgungsstandort" Bedachtnahme auf gemeindeübergreifen de Aspekte Stärkung der Marke der Stadt Räumliche Konzentration der Siedlungsentwicklung Strukturierung des Siedlungsraumes nach funktionellen Gesichtspunkten Attraktivierung der Ortszentren (insbesondere des Ortszentrums von Vöslau) in funktioneller und gestalterischer Hinsicht Strukturverträgliche Nutzung von Konversionsflächen Förderung der Blockdurchlässigkeit Gezielte Steuerung der Siedlungsentwicklung Förderung energieeffizienter Bauformen sowie einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung Sicherung der bestehenden Betriebsstandorte und Neuausweisung von Betriebsbauland für künftige Betriebsansiedlungen Sicherung und Ausbau der Einkaufsund Versorgungsfunktion der Gemeinde, insb. im den Zentrum Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebsstandorte, insbesondere des Weinbaus Sicherung und Ausbau des touristischen Angebotes Implementierung zukünftiger touristischer Attraktionen Klare Abgrenzung zwischen Siedlungsgebiet und Grünland Vermeidung der Zersiedelung des Landschaftsraumes sowie Schutz des Landschafts-bildes Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren Sicherung und Erhaltung besonders wertvoller Elemente des Naturraumes Sicherung und Erhalt der Kulturlandschaft Verbesserung der Biotopqualität der Fließgewässer Verstärkte Bewusstseinsbildung für den Erhalt eines intakten Naturraumes Sicherung von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen Sicherung und Stärkung des Freizeitangebotes innerhalb der Gemeinde Sicherung und Stärkung des kulturellen Angebotes innerhalb der Gemeinde Stärkung des Gemeinwesens Berücksichtigung der gegebenen Kapazitätsgrenzen der technischen Infrastruktur Attraktivierung des nicht-motorisierten Verkehrs (Fußgängerund Radfahrverkehr) Weitere Verbesserung der ÖV-Versorgung Entlastung der Hauptachsen des Individualverkehrs Weitgehende Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten Ausbau innovativer technischer Infrastrukturen Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energieformen in der Gemeinde Förderung der E-Mobilität Förderung des Verbleibs der ortsansässigen Bevölkerung Ziele-Maßnahmen-Katalog - Seite 24

26 Erläuterungen zum Ziele-Maßnahmen-Katalog Im Folgenden werden die wichtigsten gesetzten Maßnahmen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes der Stadtgemeinde Bad Vöslau erläutert. Zahlreiche Ziele und Maßnahmen werden hierbei aus dem aktuell rechtsgültigen Örtlichen Entwicklungskonzept übernommen bzw. fortgeführt. 1. Sicherung der hohen Lebens- und Wohnqualität durch Wahrung des Freiflächenanteils sowie strukturverträglicher Bebauungsstrukturen Die Stadtgemeinde Bad Vöslau weist, ob ihrer Lage in einer vielfältigen Natur- und Kulturlandschaft eine hohe Lebens- und Wohnqualität auf. Dies zeigt sich auch durch die zahlreich ausgewiesenen Landschafts- und Naturschutzgebiete im Gemeindegebiet, welche zudem auch eine wichtige Erholungsfunktion ausüben. Ein weiterer Faktor dieser hohen Lebensqualität ist ferner in der aufgelockerten und von Frei- und Grünräumen durchzogenen Siedlungsstruktur gelegen, welche vornehmlich durch eine Einfamilienhausbebauung gekennzeichnet ist. Dichtere Geschoßwohnungsbauten finden sich hierbei größtenteils in den zentralen Stadtlagen, welche auch über die erforderliche Infrastruktur und Verkehrsanbindung verfügen. Um künftighin diese Lebens- bzw. Wohnqualität zu erhalten sollen hierbei die schützenswerten Frei- und Grünräume durch Ausweisung von Freihalteflächen von jeglicher Bebauung freigehalten und zudem zum Erhalt der charakteristischen Siedlungsstruktur eine weitere Verdichtung durch teilweise Einschränkung der max. zulässigen Wohneinheiten je Liegenschaft hintangehalten werden. 2. Gemeindeübergreifende Abstimmung innerhalb der Kleinregion Die Gemeinden Bad Vöslau, Kottingbrunn und Teesdorf haben sich dazu entschlossen, die Ziele ihrer Örtlichen Raumordnungsprogramme in bestimmten Bereichen aufeinander abzustimmen. Dies betrifft Flächen mit der Widmung Grünland Freihaltefläche, die Flächenwidmung an den Grenzen der Gemeinden und überregionale Radwege bzw. Freizeitangebote. Dazu wurden zwei Pläne erstellt, die zum einen die Grundlagenforschung abbilden und zum anderen Maßnahmen vorschlagen, die in den Örtlichen Entwicklungskonzepten und weiters in den Flächenwidmungsplänen verankert werden. 3. Ausweisung von ortskernnahen Siedlungserweiterungsgebieten Insgesamt zeigt sich in der Stadtgemeinde Bad Vöslau derzeit eine Wohnbaulandreserve von rd. 45,1 ha, dies entspricht etwa 11,6 % des gesamten Wohnbaulandes. Räumlich gesehen sind die Reserveflächen relativ gleichmäßig über das gesamte Gemeindegebiet verteilt. Aufgrund des Baulandbedarfs, welcher im Zuge der Grundlagenforschung ermittelt wurde, wurden bereits im bislang gültigen Entwicklungskonzept ergänzend zu den vorhandenen, bestehenden Baulandreserven zusätzliche mögliche Wohnbauland- Erläuterungen - Seite 25

27 erweiterungsgebiete aufgenommen. Bei der Festlegung dieser Bereiche wurde die Sicherstellung der Siedlungsentwicklung unter Ausnützung der vorhandenen technischen Infrastruktur, eine wirtschaftlich vertretbare und umweltverträgliche Erschließbarkeit sowie nach Möglichkeit die Lage außerhalb von Landwirtschaftlichen Vorrangzonen und Natura 2000-Gebieten als wesentliches Ziel formuliert. Insgesamt wurden dabei in den Ortsteilen potentielle Erweiterungsflächen ausgewiesen, welche je nach Bedarf künftig schrittweise umgewidmet werden können und die kurzfristige Verfügbarkeit durch Verträge gem. 17 NÖ ROG 2014 sichergestellt wird. Die in den Maßnahmen entsprechend erläuterten Standorte sollen zur langfristigen Sicherung als potentielle Siedlungserweiterungsgebiete im Flächenwidmungsplan als "Grünland - Freihaltefläche" gewidmet werden, um hier die Errichtung von Bauwerken, insbesondere von landwirtschaftlichen Bauten, hintanzuhalten. Konkret befinden sich diese Erweiterungsflächen nördlich des Ortskernes der KG Großau, im südlichen Bereich der KG Gainfarn und östlich des Zentrums der KG Vöslau. 4. Innen- und Nachverdichtung Da der Baulandbedarf der Gemeinde nicht nur durch Neuwidmungen gedeckt werden soll, ist es auch ein Ziel des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, das gewidmete Bauland noch besser zu nutzen. Dies betrifft etwa die Reaktivierung und Revitalisierung ehemaliger Industrieanlagen in zentralen Lagen (z.b. Kammgarnareal, Ottakringer-Abfüllanlage, etc.), welche der Bevölkerung durch Ausarbeitung von entsprechenden strukturverträglichen und multifunktionalen Nutzungskonzepten insbesondere unter dem Aspekt eines künftigen Angebotes an ausreichenden Grün- und öffentlichen Räumen zukünftig zur Verfügung stehen sollen. 5. Anpassung der Widmung an langjährige Nutzungsverhältnisse bzw. künftige Erfordernisse Im Gemeindegebiet von Bad Vöslau bestehen in mehreren Bereichen langjährige Nutzungsverhältnisse, welche sich jedoch nicht in entsprechender Art und Weise im Örtlichen Raumordnungsprogramm abbilden bzw. die aktuell einem Restrukturierungsprozess unterliegen, wobei keine konkreten Nachnutzungen bestehen. Hierbei handelt es sich einerseits um ehemals mehrheitlich landwirtschaftlich genutzte Bereiche in den Katastralgemeinden Gainfarn und Großau ( Bauland Agrargebiete ), welche sich zusehens in Folge des strukturellen Wandel von der landwirtschaftlichen Nutzung hin zu einer reinen Wohnnutzung entwickelten und andererseits um Standorte ehemaliger bzw. noch in Teilen bestehender Betriebe, welche im Zuge von Eigentümerwechseln oder Umstrukturierungsmaßnahmen die betriebliche Tätigkeit wieder aufgenommen werden soll. Erläuterungen - Seite 26

28 Diese Bereiche sollen hierbei künftighin ihrer Nutzung entsprechend widmungsgemäße Berücksichtigung im Flächenwidmungsplan finden, ohne dabei jedoch die übrigen Zielsetzungen und Intentionen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes zu konterkarieren, bzw. neben den bestehenden ehemaligen Industrieanlagen (z.b. Kammgarnareal etc.) als mögliche Konversionsflächen u.a. auch für Sondernutzungen in Abstimmung mit der Bestandssituation bzw. der Umgebung ausgewiesen werden. 6. Sicherung und Entwicklung der Ortszentren Die historischen Ortszentren sollen durch die Ausweisung bzw. Arrondierung von Kerngebietszonen auch für Handelseinrichtungen vor dem Hintergrund der festgelegten Zentrumszonen gemäß 18 NÖ Raumordnungsgesetz mit dem Ziel der Ermöglichung kleinräumiger Nutzungsdurchmischungen attraktiviert werden. Das charakteristische Erscheinungsbild der Ortszentren in ihren historischen Ausprägungen werden durch entsprechende Festlegungen im Bebauungsplan ( Schutzzonen, etc.) gestärkt. Durch die Umsetzung bestehender Konzepte zur Zentrumsentwicklung und der Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wohnnutzung, Geschäftsflächen, touristischer Infrastruktur, Flächen für den fließenden und ruhenden Verkehr sowie den Rad- und Fußgängerverkehr (Shared Space / Begegnungszonen), Grün- und öffentlichen Räumen (Verweilmöglichkeiten), wie etwa der Gansl-Platz und der Feuerwehrplatz in Gainfarn oder auch der Kirchenplatz in Großau, sollen die Ortskerne gestärkt werden. Zusätzlich sollen die Zentren durch ein attraktives Fuß- und Radwegenetz aufgewertet werden. Ziel sind kurze Wegeverbindungen zur Anbindung an öffentliche Einrichtungen, Kindergärten, Schulen, bzw. Verbindungen zu Öffentlichen Verkehrseinrichtungen. 7. Schrittweise Entwicklung des Betriebsgebiet Nord Langfristig sollen bestehende Betriebe, welche nicht mit den umgebenden Wohnnutzungen verträglich sind, räumlich konzentriert werden. Zu diesem Zweck werden Betriebsgebietsflächen für größere produzierende Betriebe außerhalb des geschlossenen Wohnsiedlungsgebietes (z.b. entlang des Zubringers zur A2- Südautobahn Betriebsgebiet Nord ) ausgewiesen. Dem Betriebsgebiet Nord liegt hierbei ein gesonderter Masterplan zu Grunde, welcher einerseits einen Rahmen für die Entwicklung des Gebietes vorgibt und andererseits auch eine nachhaltige und ökologisch verträgliche Entwicklung garantieren soll. 8. Hintanhaltung von Nutzungskonflikten Durch die Festlegungen der Widmungsart Bauland - Betriebsgebiet mit der näheren Bezeichnung emissionsarme Betriebe bzw. Schaffung von Pufferbereichen durch die Festlegung der Widmung Grünland Grüngürtel sollen Erläuterungen - Seite 27

29 Konflikte, welche durch unterschiedliche Nutzungen bestehen, hintangehalten werden. 9. Sicherung landwirtschaftlicher Betriebe bzw. Anbaugebiete Besonders die ländlich geprägten Bereiche und Ortsteile der Stadtgemeinde Bad Vöslau sind für ihre landwirtschaftlichen Produkte, insbesondere den Weinbau bekannt. Die Bedeutung der Landwirtschaft soll weiter gestärkt werden, um auch künftighin den Fortbestand der Weinbaubetriebe abzusichern. Es soll an der Ausweisung der Widmung Bauland Agrargebiet, im Hinblick auf Standorte von bestehenden Weinbaubetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben im geschlossenen Siedlungsbereich ( Heurigen ) weiterhin festgehalten werden. 10. Stärkung der Marke Wein Wald Wasser Die Stadtgemeinde Bad Vöslau hat sich als Leitbegriff seiner Entwicklung die Marke Wein - Wald - Wasser gewählt. Diese landschaftsprägenden Elemente bilden einen wichtigen Beitrag zur Charakteristik und Identifikation des Kurortes mit seinen BewohnerInnen und Gästen. Gerade deshalb ist ein sorgsamer Umgang mit der Natur eines der wichtigsten Ziele der räumlichen Entwicklung. Weitere Aspekte bilden hierbei die Erweiterung des Kurangebotes bzw. Schaffung von spezifischen Kurangeboten; Sicherung und Förderung qualitativ hochwertiger Beherbergungseinrichtungen sowie Schaffung von attraktiven Aufenthaltsqualitäten. Alle Ziele stehen auch unter dem Aspekt der naturräumlichen Verträglichkeit und der Einbindung des Biosphärenpark Wienerwald. 11. Schutz und Pflege des charakteristischen Landschaftsbildes Die vielfältige Kulturlandschaft Bad Vöslaus mit ihrer spezifischen Lage am Rande des Wienerwaldes, über die Kulturlandschaft der Weinanbaugebiete bis hin zur Ebene des Wiener Beckens, trägt wesentlich zur Unverwechselbarkeit von Bad Vöslau bei und bedarf besonderer Beachtung und eines entsprechenden Schutzes zur Sicherung des Bestandes. Dies gilt im gleichen Maße für die attraktiven innerstädtischen Grünraum- und Erholungsflächen wie Parks und Alleen sowie den hohen Freiflächenanteil (Gärten) der Wohngebiete. Um auch künftighin die räumliche Dispersion von Siedlungen hintanzuhalten werden, ergänzend zu den bestehenden Siedlungsgrenzen gemäß Regionalem Raumordnungsprogramm Südliches Wiener Umland zusätzliche Grenzen der Siedlungserweiterungsflächen in den Katastralgemeinden Großau und Gainfarn ausgewiesen. Ferner soll im ganzen Gemeindegebiet durch entsprech-ende Grünlandwidmungen eine Biotopvernetzung ermöglicht, Gewässer geschützt und Erholungsflächen erhalten werden. Erläuterungen - Seite 28

30 12. Ausweisung von Sondergebieten ( Bauland Sondergebiet ) zur Sicherung der sozialen und technischen Infrastruktur Die Stadtgemeinde Bad Vöslau ist auch weit über die Gemeindegrenzen hinweg als Kurstadt bekannt. Das vielfältige Angebot verschiedener Kultur- und Kureinrichtungen sowie die hochwertige Naturraumausstattung, locken jährlich zahlreiche Besucher nach Bad Vöslau (etwa Übernachtungen). Daher ist die längerfristige Sicherung der Standorte bzw. Erweiterungsflächen eines auch auf die regionale Versorgung ausgerichteten Angebots an Gesundheitseinrichtungen sowie an sozialen und kulturellen Einrichtungen durch Festlegung entsprechender Sondergebietswidmungen ein wesentliches Ziel des Örtlichen Entwicklungskonzeptes. Neben den touristischen Einrichtungen soll auch die soziale Infrastruktur für die Bevölkerung erhalten und gestärkt werden. Die langfristige Sicherung notwendiger Flächen für einen weiteren Ausbau der Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen zur Deckung des steigenden Bedarfs der kommenden Jahre wird durch entsprechende Widmungen umgesetzt. Für die Ansiedlung und Entwicklung von Gesundheitseinrichtungen (Ärzte, Therapeuten, Gesundheitspraxen, etc.) sollen ebenso entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. 13. Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer Das steigende Verkehrsaufkommen auf den Straßen Bad Vöslaus führt immer mehr zu Nutzungskonflikten. Daher sollen, insbesondere in den Ortszentren die verschiedenen Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt und somit mehr BewohnerInnen animiert werden, alternative Fortbewegungsmittel anstatt des eigenen Autos zu nutzen. Dies soll durch verkehrstechnische Maßnahmen wie etwa Geschwindigkeitsbeschränkungen umgesetzt werden. Auch die barrierefreie und behindertengerechte Ausgestaltung der Fuß- und Gehwege soll dazu beitragen, den Straßenraum fair zu gestalten. 14. Verlagerung des Durchzugsverkehrs außerhalb der Ortsgebietes Einige Bereiche der Stadtgemeinde Bad Vöslau sind von einem hohen Verkehrsaufkommen betroffen. Daher sollen die Hauptachsen, die meist durch die Ortszentren führen (wie die Badner Straße, Wiener Neustädter Straße, Hochstraße), entlastet werden. In der Vergangenheit wurden hierbei vermehrt Anstrengungen unternommen entsprechende Umfahrungsstraßen zu errichten. Die dafür bereits konzipierten möglichen Trassen sollen auch künftighin sichergestellt werden und so Niederschlag im Örtlichen Entwicklungskonzept finden. 15. Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebotes Um ebenso den motorisierten Individualverkehr weiter zu reduzieren soll das Angebot im öffentlichen Verkehr verbessert werden. Durch den ÖBB-Bahnhof Bad Vöslau der Südbahn ist das östliche Gemeindegebiet bereits sehr gut an Erläuterungen - Seite 29

Örtliches Entwicklungskonzept Bad Vöslau

Örtliches Entwicklungskonzept Bad Vöslau Kerngebiet Wohngebiet Agrargebiet Betriebsgebiet Naturlandschaft ÖBB - Südbahn Baden Wien Naturschutzgebiet Lindkogel Helenental Sooß Baden Baden Wien Wienerwald Knoten Bad Vöslau ÖBB - Südbahn Leobersdorf

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