Flächenwidmung und Betriebsgebiete: Landeskompetenz statt Gemeindekonkurrenz

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1 Flächenwidmung und Betriebsgebiete: Landeskompetenz statt Gemeindekonkurrenz Problem Bauland (Bauwohngebiet) "42% der Bauflächen und Bauerwartungsflächen im Rheintal sind nicht genutzt. Die Lückenhafte Bebauungsstruktur führt vielerorts zu hohen Erschließungskosten (Kanal, Wasser), zu langen Arbeits- und Freizeitwegen, zu einer geringen Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel und zu einem zersiedelten Ortsbild. Weil aber viele innerörtliche Flächen für Bauinteressen nicht verfügbar sind, besteht nach wie vor Druck auf die Siedlungsränder. ( ) Unter der Annahme gleich bleibender Bevölkerungs- und Siedlungsdichten bieten die Bauflächenreserven Platz für weitere EinwohnerInnen. Laut Prognose über die Bevölkerungsentwicklung würden die Bauflächenreserven rechnerisch noch für über 150 Jahre ausreichen." (Quelle: vision.rheintal / Dokumentation 2006) Im Klartext: - enorme Baulandreserven sind noch vorhanden, es gibt einen "Überhang" an gewidmetem Bau- und Bauerwartungsland - weil Baugrundstücke innerorts aber vielfach gehortet werden, weil darauf gesetzt wird, dass diese immer mehr an Wert gewinnen, "fransen" die Ortsränder weiter aus - der Druck auf weitere Umwidmungen (von Bauerwartungsland in Bauland) steigt, die Gemeinden geben dem sehr oft nach; das Problem wird verschärft - vom Gesetz her wären die Gemeinden verpflichtet, ihre Flächenwidmungspläne regelmäßig zu überarbeiten, was jedoch kaum passiert - die Siedlungsplanung von heute bestimmt die Verkehrsplanung von morgen! Die Zielformulierungen und Lösungsansätze ergeben sich logisch: - Die Siedlungsentwicklung soll innerhalb bestehender Widmungsgrenzen erfolgen und im Rahmen vorhandener Baulandreserven - die Siedlungskerne sollen verdichtet und städtebaulich aufgewertet werden

2 - Siedlung und Verkehr werden aufeinander abgestimmt: Nutzungsart und Nutzungsdichte richten sich nach dem Verkehrsangebot (Quelle: vision.rheintal / Dokumentation 2006) Problem Betriebsgebiet Die Reserven bei den Betriebsgebieten sind je nach Region sehr unterschiedlich: während in der Region Rheindelta 70% der als Betriebsgebiet gewidmeten Flächen verbaut sind, stehen in der Region Vorderland und Feldkirch noch rund die Hälfte des gewidmeten Gebietes zur Verfügung! Große, zusammenhängende Betriebsgebiete mit beträchtlichen Reserven bestehen auch im Raum Dornbirn-Hohenems und im Bereich Güterbahnhof Wolfurt. Weil die Formel "Betriebsansiedlung = Steuereinnahme" in jeder Gemeinde gilt, ist jede Gemeinde darauf erpicht, eigene Betriebsgebiete auszuweisen und Betriebe anzusiedeln. Dies geschieht weitgehend ohne Rücksichtnahme darauf, was die Nachbargemeinde(n) machen. Motto: jede ist sich selbst die nächste! Im Klartext: - eine geordnete Entwicklung von überregionalen Betriebsgebieten kann so nie zustande kommen - Angesiedelt wird, was gerade kommt, egal ob die logistischen Voraussetzungen gegeben sind oder die Eignung bzw. Verträglichkeit mit im Raum passt - eine Entwicklung von zusammenpassenden Unternehmen, die durch ihre räumliche Nähe voneinander profitieren wird verunmöglicht - "die Reichen (Gemeinden) werden reicher, die Armen bleiben arm " Die Zielformulierungen und Lösungsansätze ergeben sich logisch: "Zentrale Zielsetzung ist daher die Entwicklung und räumliche Zuordnung von Betriebsgebietspotenzialen. Durch die Schaffung regional bedeutsamer Betriebsgebiete auf Basis attraktiver, strukturierter Betriebsgebietsmodelle sollen Unternehmen langfristige Entwicklungsperspektiven erhalten. Betriebsgebiete werden an dafür besonders geeigneten Standorten entwickelt, um optimale Betriebsbedingungen bereitstellen zu können. ( ) Die Entwicklung von Betriebsgebietspotenzialen soll dabei je nach Eignung, Potenzialen, bestehenden Strukturen und Anforderungen des jeweiligen Standorts erfolgen. Kriterien sind: Erschließungsqualität - Verkehrsanbindung (Straße, Schiene, ÖV); Flächenverfügbarkeit und

3 räumliche Entwicklungsmöglichkeit; Vermeidung von Nutzungskonflikten; Berücksichtigung von Gefahrenpotenzialen (v.a. Hochwassersituation) ( ) Wenn man diese Kriterien berücksichtig, kristallisieren sich beispielhaft drei Gebiete im Rheintal heraus (für den Walgau müsste ein Standort definiert werden): - Nord: Lauterach Süd, Wolfurt Güterbahnhof, Schwarzach Süd, Dornbirn Pfeller - Mitte: Millenium Park, Dornbirn Wallenmahd, Hohenems Nord - Süd: Klaus, Sulz/Röthis (Interpark FOCUS), Rankweil L 190, Feldkirch Nord/Runa Notwendig: Erarbeitung von Bebauungsplänen Erarbeitung eines Raumplanes für Betriebsgebiete (Quelle: vision.rheintal / Dokumentation 2006) Aus beiden Bereichen, deren Problematik im Rahmen des Prozesses vision.rheintal umfassend erhoben, beschrieben und dokumentiert wurde, ergibt sich eine klare politische Forderung: Die Kompetenz für die Flächenwidmung und für die Entwicklung, Planung und Ausweisung von Betriebsgebieten muss von den Gemeinden zum Land wandern. Dies entspricht den im Zuge der vision.rheintal erarbeiteten Vorschlägen. Die Zeit ist reif, diese Vorschläge auch umzusetzen! Andernfalls wird die Realität (Umwidmung für Umwidmung in jedem Einzelfall) bald jede Form von Vision - im Sinne einer positiven Entwicklung! - verunmöglichen. Vorgangsweise: - Das Raumplanungsgesetz ist dementsprechend anzupassen - die bestehenden Flächenwidmungspläne in den Gemeinden sind einer Überprüfung zu unterziehen, Maßnahmen zur Baulandmobilisierung sind zu ergreifen (Salzburg etwa prüft derzeit eine Infrastrukturabgabe für nicht bebautes Bauland sowie die Schaffung der speziellen Widmungskategorie "Vorbehaltsflächen für den geförderten Mietwohnbau) - ein Landesraumplan für Betriebsgebiete muss ausgearbeitet werden

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