Häufig gestellte Fragen zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans
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- Gerhardt Sauer
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1 Häufig gestellte Fragen zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans Die Gesamtüberarbeitung des St.Galler Richtplans betrifft breite Kreise der Gesellschaft und hat Auswirkungen auf Gemeinden, Bevölkerung und Wirtschaft. Hier finden interessierte St.Gallerinnen und St.Galler die wichtigsten Fragen rund um die Gesamtüberarbeitung. Baudepartement
2 Warum braucht es einen neuen Richtplan? 1 Warum muss der Kanton St.Gallen einen neuen Richtplan erarbeiten? Was will das neue Raumplanungs gesetz? Was ist ein kantonaler Richtplan? Welche Ziele sollen mit dem angepassten Richtplan erreicht werden? Was passiert, wenn der Richtplan nicht angepasst wird? Setzt der Richtplan klare Regeln? Wie entsteht der neue Richtplan? 2 Wie lange dauert es noch, bis der St.Galler Richtplan vorliegt? Können sich die betroffenen Kreise an der Erarbeitung des Richtplans beteiligen? Wie kann sich die Bevölkerung an der Erarbeitung des Richtplans beteiligen? Findet eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit statt? Was beinhaltet der Richtplan? 3 Aus welchen Kapiteln setzt sich der Richtplan des Kantons St.Gallen zusammen? Was heisst qualitatives anstatt quantitatives Wachstum? Wo soll der Kanton St.Gallen wachsen? Wie wird das Siedlungsgebiet berechnet? Wie profitiert die Bevölkerung des Kantons St.Gallens von der Gesamt überarbeitung des Richtplans? Wo können sich Wirtschaft und Gewerbe noch entwickeln? Wie wird der Bevölkerungszuwachs im Richtplan berücksichtigt? Wie wird das Siedlungsgebiet für den Kanton St.Gallen berechnet? Was geschieht mit zu grossen Bauzonen? Was versteht man unter Siedlungs entwicklung nach innen? Was heisst es, wenn Siedlungs- und Verkehrsflächen aufeinander abgestimmt werden? FAQ zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans
3 Warum braucht es einen neuen Richtplan? Warum muss der Kanton St.Gallen einen neuen Richtplan erarbeiten? Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 3. März 2013 in einer Volksabstimmung dem revidierten Raumplanungsgesetz (RPG) mit 62,9% deutlich zugestimmt. Ziel der Gesetzesänderung ist es, eine kompaktere Siedlungsentwicklung zu fördern und so die Zersiedlung zu bremsen. Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wünschen sich also einen sorgfältigeren Umgang mit der Natur und den verfügbaren Bodenressourcen. Weil die eigentliche Raumplanung Sache der Kantone ist, ändert das revidierte Raumplanungsgesetz die Grundlage für Raumplanung in den Kantonen. Darum muss der Kanton St.Gallen seinen Richtplan überarbeiten. Was will das neue Raumplanungsgesetz? In vielen Kantonen und Gemeinden sind die Bauzonen zu gross. Darum werden Gebäude oft ausserhalb der Ortszentren erstellt. Das fördert die Zersiedlung und führt zu Kulturlandverlust. Um dies zu ändern, wurde das Raumplanungsgesetz überarbeitet. Indem zu grosse Bauzonen verkleinert und bestehende Baulandreserven besser genutzt werden, wird der Landverschleiss gebremst. Das garantiert eine kompaktere Siedlungsentwicklung, schont die Natur und hält die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv. Was ist ein kantonaler Richtplan? Der kantonale Richtplan ist das kantonale Führungsinstrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung des Kantons. Er regelt und koordiniert alle raumwirksamen Tätigkeiten. Darunter fallen die Entwicklung der Siedlung, der Schutz von Natur und Landschaft, der Bau und Betrieb von Verkehrsinfrastrukturen sowie die Versorgung und Entsorgung. Welche Ziele sollen mit dem angepassten Richtplan erreicht werden? Die wichtigsten Ziele des St.Galler Richtplans werden durch das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz definiert und stützen sich auf das Raumkonzept Kanton St.Gallen ab. Es sind dies im Bereich Siedlung die Siedlungsentwicklung nach innen, die Abstimmung von Siedlung und Verkehr, die Schonung der Landschaft sowie die Erhaltung und Aufwertung von schützenswerten Lebensräumen. FAQ zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans 1
4 Was passiert, wenn der Richtplan nicht angepasst wird? Für die Gesamtüberarbeitung des Richtplans hat der Kanton St.Gallen eine Frist von fünf Jahren. Wird bis dann der kantonale Richtplan vom Bund nicht bewilligt, so kann nichts mehr eingezont werden und es kommt damit zu grosser Planungsunsicherheit und weniger Handlungsfähigkeit. Setzt der Richtplan klare Regeln? Der Richtplan definiert im Kanton verschiedene Raumtypen (urbane Verdichtungsräume, Landschaft mit kompakten Siedlungen, Kulturund Agrarlandschaften, Naturlandschaft und Tourismuszonen). Für sie stellt er Leitplanken in Bezug auf die Bereiche Siedlung, Natur und Landschaft, Verkehr sowie Versorgung und Entsorgung auf, die auf einer klaren Entwicklungsstrategie basieren. Mit diesen klaren Regeln wird das Grundgerüst für die Planung und Projektierung in den Regionen und Gemeinden gebildet. Wie entsteht der neue Richtplan? Wie lange dauert es noch, bis der St.Galler Richtplan vorliegt? Die Überarbeitung des Richtplans geschieht in Teilschritten. Aktuell wird der Teilschritt Siedlung überarbeitet. Von März bis Juni 2016 erfolgt die Vernehmlassung für diesen Teil. Bis im Herbst 2016 wird die Vernehmlassung ausgewertet. Ende Jahr erfolgt die Verabschiedung durch die Regierung des Kantons St.Gallen. Danach kann der Richtplan beim Bund zur Genehmigung eingereicht werden. Es wird damit gerechnet, dass der Bundesrat dem kantonalen Richtplan für den Teilschritt Siedlung im Frühling 2017 seine Genehmigung erteilt. Die Arbeiten für die weiteren Kapitel starten im Frühjahr Können sich die betroffenen Kreise an der Erarbeitung des Richtplans beteiligen? Bei der Überarbeitung des St.Galler Richtplans wurden von Anfang an alle Anspruchsgruppen in den Prozess miteinbezogen. Dieses stakeholderorientierte Vorgehen stellt die Wahrung sämtlicher Interessen sicher. Als Anspruchsgruppen gelten alle, die heute oder in Zukunft direkt oder indirekt von der Überarbeitung des Richtplans betroffen sind. FAQ zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans 2
5 Wie kann sich die Bevölkerung an der Erarbeitung des Richtplans beteiligen? Der Kanton St.Gallen erarbeitet den neuen Richtplan möglichst ergebnisoffen. Die Basis dazu bildet der Dialog innerhalb der kantonalen Verwaltung, mit den St.Galler Gemeinden und allen betroffenen Stakeholder. Dazu wurden in den Gemeinden und Regionen Foren veranstaltet, mit der Möglichkeit wichtige Themen zurück in die Gemeinde zu nehmen und mit der hiesigen Bevölkerung zu diskutieren. Direkt einbringen kann die Bevölkerung ihre Anliegen in der Vernehmlassung bis Ende Juni Findet eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit statt? Weil heute die meisten St.Gallerinnen und St.Galler zwischen Wohnen, Arbeiten und Freizeit die Gemeindegrenzen (auch Kantons- und Landesgrenzen) überqueren, ist eine überregionale Planung sinnvoll. Der Richtplan ist ein wichtiges Instrument für die Zusammenarbeit. Er stellt sicher, dass bei einem grossen Vorhaben nicht nur Anliegen der jeweiligen Standortgemeinden, sondern auch jener berücksichtigt werden, die dadurch beeinflusst werden (bspw. Verkehrsströme). Der Fokus liegt also auch auf den Regionen. Was beinhaltet der Richtplan? Aus welchen Kapiteln setzt sich der Richtplan des Kantons St.Gallen zusammen? Der Richtplan besteht in einem ersten Kapitel aus dem Raumkonzept Kanton St.Gallen. In vier nachfolgenden Kapiteln stimmt er räumliche Entwicklungen in den Bereichen Siedlung, Natur und Landschaft, Verkehr sowie Versorgung und Entwicklung aufeinander ab. Alle diese Informationen sind schliesslich in einer Richtplankarte dargestellt und räumlich verortet. Was heisst qualitatives anstatt quantitatives Wachstum? Quantitatives Wachstum setzte bis anhin vor allem auf die mengenmässige Ausweitung. Qualitatives Wachstum erfolgt intelligenter. Dazu wird einerseits das Potential der Entwicklung nach innen genutzt, andererseits die Weiterentwicklung am richtigen Ort vorangetrieben. Gleichzeitig werden die Siedlungs- und Verkehrsflächen aufeinander abgestimmt entwickelt. So entsteht qualitatives Wachstum. Wo soll der Kanton St.Gallen wachsen? Wie im Raumkonzept formuliert, soll der Kanton vorwiegend dort wachsen, wo bereits jetzt die besten Voraussetzungen dafür bestehen. Das sind gut ausgestattete Orte, d.h. zentrale und gut erschlossene Gemeinden und Ortsteile. FAQ zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans 3
6 Wie wird das Siedlungsgebiet berechnet? Basierend auf dem Bevölkerungsziel wurden der erwartete Bevölkerungszuwachs und die bestehende Bauzonenkapazität miteinander ins Verhältnis gesetzt. Ist der erwartete Bevölkerungszuwachs grösser als die Bauzonenkapazität, kann das Siedlungsgebiet vergrössert werden. Liegt die Bauzonenkapa zität über dem erwarteten Bevölkerungszuwachs, ist das vorhandene Siedlungsgebiet ausreichend bzw. es ist über eine Verkleinerung nachzudenken. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Wie profitiert die Bevölkerung des Kantons St.Gallens von der Gesamtüberarbeitung des Richtplans? Die regionale Vielfalt der Siedlungsstrukturen und das Wechselspiel zwischen Siedlung, Kultur- und Naturlandschaften prägen den Kanton St.Gallen. Neben einzelnen urbanen Verdichtungsräumen ist der Kanton St.Gallen geprägt durch eine Vielfalt von grün durchsetzten Kulturlandschaften mit Dörfern, Weilern oder Streusiedlungen. Diese Vielfalt bedeutet eine hohe Lebensqualität für den Wohn- und Arbeitsplatzstandort St.Gallen. Der neue Richtplan wird diese Lebensqualität bewahren. Wo können sich Wirtschaft und Gewerbe noch entwickeln? Es ist ein erklärtes Ziel des kantonalen Richtplans, dass Arbeitsplätze im Kanton geschützt und die Ansiedlung von Arbeitsplätzen gefördert werden. Im St.Galler Richtplan wird deshalb den Bedürfnissen von Wirtschaft und Gewerbe viel Raum eingeräumt. Sie sollen sich erfolgreich weiterentwickeln können. Der neue Richtplan sieht einerseits kommunale Arbeitszonen vor, die in den Gemeinden genug Raum für die Erweiterung der bestehenden Betriebe zulässt. Andererseits werden gemeinsam mit den Gemeinden und Regionen wirtschaftliche Schwerpunktgebiete (regionale und kantonale Arbeitsplatzgebiete) definiert. Wie wird der Bevölkerungszuwachs im Richtplan berücksichtigt? Der neue Richtplan stützt sich auf die vom Bundesamt für Statistik (BfS) entwickelten Bevölkerungsszenarien ab. Dabei handelt es sich um drei Bevölkerungsszenarien ein tiefes, ein mittleres und ein hohes. Das Raumkonzept der Kantonsregierung geht heute von Einwohnerinnen und Einwohner bis 2030 resp bis 2040 aus. Es handelt sich dabei um das mittlere Bevölkerungsszenario, aufgerundet. (Siehe Grundlagenbericht) FAQ zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans 4
7 Wie wird das Siedlungsgebiet für den Kanton St.Gallen berechnet? Das Siedlungsgebiet wird mit einem eigens entwickelten Modell berechnet. Es stellt den erwarteten Bevölkerungszuwachs der Kapazität des Siedlungsgebietes gegenüber. Das Modell beinhaltet zusätzlich einen Spielraum. Dieser deckt die verschiedenen Unsicherheiten wie Bauzonenreduktion, Möglichkeiten zur Innenentwicklung oder Marktentwicklungen ab. Was geschieht mit zu grossen Bauzonen? Das St.Galler Berechnungsmodell zeigt bei jeder Gemeinde, ob überhaupt und wie viel Bauland ausgezont werden muss. Innerhalb eines Jahres müssen die betroffenen Gemeinden dem Kanton einen Vorschlag unterbreiten, wie und wo sie auszonen möchten. Der Kanton unterstützt die betroffenen Gemeinden bei den Auszonungen und übernimmt allfällige Entschädigungen. Die Gemeinden, welche den Auszonungsprozess starten müssen, sind bereits bekannt. Was versteht man unter Siedlungsentwicklung nach innen? Unter Siedlungsentwicklung nach innen wird die konsequente Nutzung der inneren Reserven verstanden. Beispielsweise soll der bestehende Bestand verdichtet werden. Etwa durch Umnutzungen, Ersatzneubauten oder bauliche Ergänzungen. Auch soll bereits eingezontes Bauland konsequent genutzt werden, bevor Neueinzonungen vorgenommen werden. Die Siedlungsentwicklung nach innen soll qualitativ hochstehend geschehen und sowohl gesellschaftlichen Bedürfnissen als auch wirtschaftlichen Anforderungen Rechnung tragen. Der Kanton unterstützt die Gemeinden in diesem Prozess mit den notwendigen Arbeitshilfen und durch Beratung. Was heisst es, wenn Siedlungsund Verkehrsflächen aufeinander abgestimmt werden? Heute überqueren die meisten St.Gallerinnen und St.Galler zwischen Wohnen, Arbeiten und Freizeit die Gemeindegrenzen (auch Kantonsund Landesgrenzen). Ziel ist es das Siedlungswachstum so zu steuern, dass es dort stattfindet, wo bereits heute eine gute Erschliessung vorhanden ist. Damit müssen keine neuen Strassen gebaut werden und zurückzulegende Strecken von Wohn- zu Arbeits- oder Freitzeitorten sollen möglichst kurz sein. FAQ zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans 5
8 Baudepartement des Kantons St.Gallen Lämmlisbrunnenstrasse St. Gallen T F info.bd@sg.ch Baudepartement
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