2. PRÄSIDENTENKONFERENZ 2017
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- Uwe Althaus
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1 WILLKOMMEN ZUR 2. PRÄSIDENTENKONFERENZ 2017 Donnerstag, 13 April 2017, Sportbüro LEISTUNG FREUNDSCHAFT RESPEKT
2 PROGRAMM Begrüssung Reorganisation Sportförderung Reglemente Statuten 4-Jahresplanung Weiteres Vorgehen Varia, Termine
3 REORGANISATION SPORTFÖRDERUNG Was war: März 17: Präsidentenkonferenz Sitzung Projekt-Lenkungsausschuss LOC Vorstandssitzung bzw. Workshoptag Änderungen & Ergänzungen in den Reglementen und Statuten Finalisierung der Dokumente
4 STATUTEN Art. 10 (NEU) Rechte und Pflichten 1) Die Mitglieder verpflichten sich durch ihren Beitritt, an der Erreichung der Ziele des LOC mitzuarbeiten, sich den Beschlüssen und Reglementen des LOC zu unterziehen und diesen volle Nachachtung zu verschaffen. 2) Die Mitglieder haben das Recht auf regelmässige Information über die Aktivitäten des LOC. Sie haben das Recht auf zuverlässige Erledigung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung. 3) Sämtliche Mitglieder mit Ausnahme der IOC-Mitglieder mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft, der Ehrenmitglieder des LOC sowie der Vorstandsmitglieder des LOC sind verpflichtet, den von der Delegiertenversammlung beschlossenen Mitgliederbeitrag fristgerecht zu bezahlen. Grund: insbesondere Haftung der Mitglieder
5 STATUTEN Art. 17 Beschlussfassung Eine statutenkonform einberufene Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, unabhängig der Zahl anwesender stimmberechtigter Mitglieder. Vorstand ohne Wahl- und Stimmrecht an der Delegiertenversammlung. Stichentscheid durch Präsidenten entfällt (Art. 17, Abs. 5)
6 STATUTEN D) DER LEISTUNGSSPORT-AUSSCHUSS Neuer Name: Leistungssport-Ausschuss anstatt Olympia-Ausschuss Gründe: - Mehr Kompetenzen - Beschäftigt sich nicht ausschliesslich mit Olympischen Sportarten
7 STATUTEN Art. 35 Verbandsgerichtsbarkeit 1) Jede durch eine Entscheidung des Vorstandes oder des Leistungssport-Ausschusses beschwerte Person und Mitglieder gemäss Art. 4 der Statuten (mit Ausnahme der IOC-Mitglieder mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft, Ehrenmitglieder des LOC und Vorstandsmitglieder) können das Verbandsgericht zur Entscheidung in einer Streitfrage anrufen. 2) Sollte zwischen dem Vorstand und dem Leistungssport-Ausschuss Uneinigkeit hinsichtlich der Zuständigkeit für Entscheidungen bestehen, so kann diese Frage durch beide Gremien dem Verbandsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Entscheidung des Verbandsgerichtes ist für beide Gremien verbindlich.
8 STATUTEN 3) Das Verbandsgericht kann als Schiedsgericht bei Streitigkeiten unter Sportvereinen oder Vereinen und Sportverbänden, zur Entscheidung angerufen werden, sofern beide Streitparteien ihr schriftliches Einverständnis dazu erklären und sich der Schiedsgerichtsbarkeit des Verbandgerichtes unterwerfen. Vorgängig hat ein Mediationsversuch durch den Vorstand des LOC stattzufinden. Die Kosten des Schiedsverfahrens und die einmalige Eingabegebühr von CHF sind durch die Streitparteien je zur Hälfte zu tragen. 4) Die Verfahrensgrundsätze sind in der Landesverfassung und der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geregelt. Ergänzend sind die Bestimmungen über das einfache Verwaltungsverfahren nach dem Gesetz vom 21. April 1922 über die allgemeine Landesverwaltungspflege (LVG) anzuwenden. Insbesondere sind die im LVG enthaltenen Bestimmungen über den Ausschluss und die Befangenheit von Richtern sinngemäss anzuwenden. 5) Im Zeitpunkt des Verfahrensschlusses vor dem Verbandsgericht muss ein aktuelles Rechtsschutzbedürfnis der rechtssuchenden Partei vorliegen. 6) Beschwerdeführer gegen Entscheidungen des Vorstandes oder des Leistungssport-Ausschusses haben binnen einer Woche nach Beschwerdeeinreichung eine Eingabegebühr von CHF an das LOC zu entrichten, ansonsten das Verbandsgericht nicht auf die Beschwerde eintritt.
9 STATUTEN Art. 36 Organisation des Verbandsgerichtes 1) Der Sitz des Verbandsgerichtes befindet sich am Sitz des Liechtensteinischen Olympischen Komitees. 2) Das Verbandsgericht besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern (einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern) sowie einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie einem stellvertretenden Beisitzer. 3) Die Entscheidungen erfolgen mittels Mehrheitsbeschluss. Die stellvertretenden Richter entscheiden im Falle der Verhinderung (Ausschluss, Befangenheit und Abwesenheit) eines ordentlichen Mitgliedes des Verbandsgerichtes an deren Stelle.
10 STATUTEN 4) Die ordentlichen Mitglieder und die Stellvertreter werden durch die Delegiertenversammlung für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Mitglieder des Vorstandes, des Leistungssport-Ausschusses oder Personen, die eine Organfunktion in einem der Mitgliederverbände oder -Vereine und überhaupt in einem Sportverein innehaben, sind als Richter oder stellvertretende Richter des Verbandsgerichtes ausgeschlossen. 5) Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende müssen Rechtsanwälte oder ehemalige Rechtsanwälte aus der Liste der in Liechtenstein zugelassen Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer oder vollamtliche oder ehemals vollamtliche Richter sein. 6) Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende werden erstmals für sechs Jahre, die beiden Beisitzer erstmals für vier bzw. zwei Jahre. Welcher Beisitzer bereits nach zwei Jahren ausscheidet bzw. wieder zu wählen ist, wird innerhalb des Verbandsgerichtes mittels Los entschieden. Der stellvertretende Beisitzer wird erstmals für vier Jahre gewählt. 7) Die Verbandsrichter sind entsprechend ihrem Zeitaufwand und für Auslagen zu entschädigen. Die Entschädigung wird durch den Vorstand und das Verbandsgericht im Einvernehmen festgelegt.
11 STATUTEN Art. 37 Schiedsgerichtsbarkeit Streitfragen können bei schriftlichem Einverständnis der Parteien auch der Schiedsgerichtsbarkeit des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Sitz in Lausanne zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Aktiv- und Passivlegitimation der Parteien und die Verfahrensbestimmungen richten sich nach dem Code de l Arbitrage en Matière de Sport des TAS. Art. 38 Ordentliche Gerichtsbarkeit Das Recht, den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten zu beschreiten, steht jeder Partei oder jedem Vereinsmitglied grundsätzlich offen.
12 STATUTEN Art. 39 Haftung Die Mitglieder haften über den Mitgliederbeitrag hinaus nicht für Verbindlichkeiten des Vereins. Es besteht keine Nachschusspflicht.
13 REGLEMENTE Allgemein Präzisierung Finanzen: Die Summe der zur Verfügung stehenden Fördermittel hängt vom Finanzbeschluss des Landtages ab und kann deshalb Änderungen erfahren. Reglement Leistungssportförderung Neues Kapitel: Leistungssportförderung allgemein Leistungsauftrag Finanzmittel
14 REGLEMENTE Reglement Breitensport Basisbeitrag: Definition förderungswürdige Mitglieder = Aktiv-Mitglieder Detailliertere Beschreibung Abrechnungsverfahren Unterlagen für Basisbeitrag bis 31. Mai (!): Jahresbericht des vergangenen Jahres; Budget des kommenden Jahres; Aktuelle Mitgliederliste. Verbandsprojekt: Projektziele und Erreichung können Förderbeitrag beeinflussen Neues Kapitel: LOC Breitensportprojekte
15 Mitarbeiter Prozesse Ressourcen Umfeld Mitglieder Mitarbeiter Prozesse Ressourcen Umfeld Mitglieder Definition und Zuordnung der Ziele Wir fördern und fordern den Breiten-, Leistungsund Spitzensport; der Athlet steht im Zentrum Wir unterstützen und beraten die Verbände und Vereine Wir leben und verbreiten die Olympischen Werte Olympische Missionen erfolgreich führen Leistungs- und Spitzensport fordern & fördern Dienstleistungen und Beratung erhalten und ausbauen Olympische Werte verankern Sport und Bewegung allen Bevölkerungsschichten näher bringen Netzwerke aufbauen Rahmenbedingungen optimieren Image als Dachverband des Sport stärken Zusätzliche Ressourcen beschaffen (Olympic Solidarity, Partnerschaften, Gönnersystem, Sponsoring, ) Finanzielle Basis sichern und erweitern Aufgabenbezogener Wissenstand erhöhen und wissen teilen Innovation gezielt fördern Leistungsprozesse optimieren, Effizienz erhöhen Kompetenzen der Ehren- und Hauptamtlichen erhöhen Gemeinsame Kultur schaffen
16 2017: 2018: 1. Semester 2018: 2019: 1. Semester 2019: 2020: 1. Semester 2020: BREITENSPORTFÖRDERUNG: BASISBEITRAG BREITENSPORTFÖRDERUNG: PROJEKTBEZOGENE VERBANDSFÖRDERUNG BREITENSPORTFÖRDERUNG: INTERNATIONALE MITGLIEDERBEITRÄGE VERBANDSVERANTWORTLICHER: VERBANDSSUPPORT UND -ENTWICKLUNG Arbeit GS (h): 140 Arbeit VK (h): 0 Finanzen (CHF): Infrastruktur (CHF): 0.- DIENSTLEISTUNGEN BEDARFSGERECHT AUSBAUEN - Bedarfsanalyse: Ende Dienstleistung «Mediation & Rechtsberatung»: 1. Quartal Massnahmen und Umsetzung aufgrund Bedarfsanalyse: 2. Quartal Karriereberatung für Leistungssportler: 4. Quartal Anstellung Verbandsmanager: Ende 2019 Arbeit GS (h): Arbeit VK (h): 0 Finanzen (CHF): Infrastruktur (CHF): Arbeit GS (h): Arbeit VK (h): 0 Finanzen (CHF): Infrastruktur (CHF): Arbeit GS (h): Arbeit VK (h): 0 Finanzen (CHF): Infrastruktur (CHF):
17 2017: 2018: 1. Semester 2018: 2019: 1. Semester 2019: 2020: 1. Semester 2020: ENTWICKLUNG LEISTUNGS-SPORT- PROGRAMM LEISTUNGSSPORTFÖRDERUNG VERBÄNDE VORBEREITUNGSARBEITEN PROGRAMM «SPORTSCHULE LIECHTENSTEIN» DOPINGPRÄVENTION VORBE- REITUNGS- ARBEITEN LEISTUNGSSPORTFÖRDERUNG ATHLETEN - Finanzielle Direktzahlungen aufgrund Leistungssportprogramm - Anstellung von Athleten: Optimierung und Ausbau Athletensupport - Erfolgsprämien Arbeit GS (h): 382 Arbeit VK (h): 30 Finanzen (CHF): Infrastruktur (CHF): 0.- Arbeit GS (h): 710 Arbeit VK (h): 6 Finanzen (CHF): Infrastruktur (CHF): Arbeit GS (h): 695 Arbeit VK (h): 6 Finanzen (CHF): Infrastruktur (CHF): Arbeit GS (h): 695 Arbeit VK (h): 6 Finanzen (CHF): Infrastruktur (CHF):
18 2017: 2018: 1. Semester 2018: 2019: 1. Semester 2019: 2020: 1. Semester 2020: ENTWICKLUNG SELEKTIONSGRUND SÄTZE PROJEKTFÖRDERUNG VORBEREITUNG AUF OLYMPISCHE EVENTS MISSIONEN DURCHFÜHREN ORGANSATION OLYMPIC DAY LIECHTENSTEIN OLYMPIAN ASSOCIATION OLYMPISCHE ERZIEHUNG Arbeit GS (h): 498 Arbeit VK (h): Infrastruktur (CHF): 0.- Arbeit GS (h): 718 Arbeit VK (h): 284 Finanzen (CHF): Infrastruktur (CHF): 0.- Arbeit GS (h): 748 Arbeit VK (h): 136 Finanzen (CHF): Infrastruktur (CHF): 0.- Arbeit GS (h): 668 Arbeit VK (h): 190 Finanzen (CHF): Infrastruktur (CHF): 0.-
19 2017: 2018: 1. Semester 2018: 2019: 1. Semester 2019: 2020: 1. Semester 2020: RE ORG & EVALUATION MEDICAL TEAM INTEGRATION SPORTSCHULE NORMALBETRIEB MEDICAL TEAM SCHLUSS- EVALUATION EVALUATION PR CARE NORMALBETRIEB PR CARE SCHLUSS- EVALUATION ÖFFENTLICHKEITSWIRKSAME VERANSTALTUNGEN WEITERBILDUNGSPROGRAMM EHRENAMTLICHE & FREIWILLGE WEITERBILDUNG VORSTANDSMITGLIEDER Arbeit GS (h): 196 Arbeit VK (h): Infrastruktur (CHF): Arbeit GS (h): 140 Arbeit VK (h): 4 Finanzen (CHF): Infrastruktur (CHF): Arbeit GS (h): 140 Arbeit VK (h): 4 Finanzen (CHF): Infrastruktur (CHF): Arbeit GS (h): 140 Arbeit VK (h): 4 Finanzen (CHF): Infrastruktur (CHF):
20 REORGANISATION SPORTFÖRDERUNG Was kommt Treffen Sportministerium: in den kommenden Tagen Entscheidend für den weiteren Ablauf 18. April 2017: Entscheidung LOC definitiver Termin DV 19. April: Versand Einladung zur DV 2017 Voraussichtlich 9. Mai 2017: Delegiertenversammlung Achtung: Verschiebung möglich!
21 VARIA
22 WEITERBILDUNGS- KONZEPT LOC Funktionäre, Ehrenamtliche & Freiwillige Vorstandsführung, Vereinsfinanzen, Mittelbeschaffung, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Angestellte führen, Protokoll und Jahresbericht, Sitzungsleitung und Moderation Ab September / Oktober 2017 bis zu 10 Kurse In Kooperation mit Stein Egerta
23 NEUE GESCHÄFTSSTELLE Trüble Ab 1. Juli 2017 Landstrasse 81 Möglichkeit für Verbände
24 Fragen Feedback 24
25 AUF WIEDERSEHEN AN DER DELEGIERTENVERSAMMLUNG 2017 LEISTUNG FREUNDSCHAFT RESPEKT
Überarbeitete Fassung
Überarbeitete Fassung Unsere Statuten dulden keine Diskriminierung. Unsere Vereine und Verbände sind Orte der Begegnung und sozialen Integration. Solidarität und Freundschaft prägen unsere Handlungen im
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