Psychotherapie in Institutionen
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1 Einführung Psychotherapie in Institutionen
2 In Institutionen tätige Psychotherapeuten sind keine homogene Gruppe! Allen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gemein ist ein Anstellungsverhältnis, bzw. Honorarverhältnis mit ihrem Arbeitgeber.
3 Psychotherapeutische Versorgungsbereiche der PTK Mitglieder (PP/KJP) Schwerpunktmäßig freiberufliche ambulante psychotherapeutische Tätigkeit möglich: Anstellung/Honorartätigkeit Schwerpunktmäßig angestellte/ beamtete Tätigkeit möglich: (freiberufliche) Honorartätigkeit Honorartätigkeit RILI SGB V KV/KBV GKV Kollektivvertrag Berufsrechtlich Tätige Kostenerstattung Privatpatien- ten (GKV) PKV Unfall-/ SGB VIII SGB XII Öffentliche Hand (Jug/ Ges) 73c, SGB V 140 MVZ GKV, (KV) Privat Krkh./ Klinik Stat. PT/ Reha Privat Kommunale Träger Land/ Bund Private Träger GKV, Privat PT als Hilfe zur Erziehung/ Reha (Eingliederungshilfe) Rentenversich erung Komm./ Bund/Pr iv. Spenden Kommunale Träger Strafanstal ten Heime Landeseinrichtungen Beratungsstellen Gesundheitseinrichtungen Ambulante PT Öffentliche Hand Private Träger Vereine Beratungsstellen Krisendienste Ambulante PT Öffentliche Hand Kirchen Privat Selektivverträge IV-Verträge PT in der Industrie -Konsilund Laisiondienste Dienstleistungsunternehmen, Betriebe Unternehmensfinanziert/ GKV PT-Kompetenz Anwendung in nicht therapeutischen Feldern -Gutachten -Beratung -Krankenkassen -Arbeitsagentur Rentenversicherung Selbstverwaltung Ausbildung Supervision Fortbildung Arbeitssuchende / K+K Rentner/Pensionäre (unterschiedliche ) Fortbildungsverpflichtungen der PTK-Mitglieder (Weiterbildung) Berufs- und Fachaufsicht der PtK-Mitglieder
4 Schwerpunktmäßig angestellte beamtete Tätigkeit - möglich: (freiberufliche) Honorartätigkeit Krkh./ Klinik Stat. PT/ Reha Kommunale Träger Land/ Bund Private Träger GKV, Privat Komm./Bund/Priv Kommunale Träger Landeseinrichtungen Strafanstalten Beratungsstellen Heime Gesundheitseinrichtungen Ambulante PT Öffentliche Hand Kirchen Privat Spenden Private Träger Beratungsstellen Krisendienste Vereine Ambulante PT PT in der Industrie Betriebe Dienstleistungsunternehmen Rentenversicherung Unternehmensfinanziert GKV Öffentliche Hand
5 Beschäftigte PP und KJP in der Verwaltung Quelle: Datenerhebung BptK, Stand vom
6 Schulpsychologischer Dienst Schulpsychologiedirektor Schulpsychologieoberrätin/rat Schulpsychologierätin/rat Angestellte/r (Psychologin/loge) * Vorlage zur Beschlussfassung über das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für das Haushaltsjahr 2008/2009 (Haushaltsgesetz 2008/ HG 2008/2009) Kapitel 1012, Titel , Bezüge der planm. Beamten/Beamtinnen, Vergütung der planm. Angestellten
7 Schulpsychologischer Dienst insgesamt 144,5 88,0 80, Quelle: Drucksache 16/0647, Abgeordnetenhaus Berlin, ; AGH Berlin, 16. Wahlperiode, Auszug aus der Kleinen Anfrage, Drucksache
8 Zentrale Problemkreise: Unter-/Fehlversorgung bestimmter Patientengruppen Kinder, Jugendliche, Familie und psychiatrisch Erkrankte kommen nicht in den Praxen an Eingespielte intrainstitutionelle Netzwerke zwischen den Professionen funktionieren nicht mehr
9 Z. Zt. scheitern diese Vorhaben an der Finanzierung! Wer zahlt für die fachlich indizierte, Sozialgesetzbuch übergreifende Versorgung? Wer leistet sie wo?
10 Ein wichtiger Diskussionspunkt: Was heißt krank, Krankheit, Behandlung, Beratung im institutionellen Kontext? Werden z.b. nicht auch Entwicklungskonflikte, z.b. von Kindern und Jugendlichen, pathologisiert? Differenzierung und Definition von Pt in Institutionen?! Institutionelle Probleme, z. B. der Schule oder der Arbeitswelt, wie klären wir diese Fragen eine Herausforderung an die Profession.
11 Was sind in diesem Kontext die Aufgaben und Ziele der PTK-Berlin? Was wollen die Mitglieder? Was kostet die Realisierung? Wir freuen uns auf die Referate und die Diskussion!
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