Eine Perspektive der Berufstätigkeit: Niederlassung in freier Praxis

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1 Eine Perspektive der Berufstätigkeit: Niederlassung in freier Praxis Kassenpraxis Privatpraxis Folie 1

2 Eine Perspektive der Berufstätigkeit: Niederlassung in freier Praxis Kassenpraxis Privatpraxis Folie 2

3 Kassenpraxis erfordert Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung = Kassenzulassung Wie geht das? Was kann ich tun? Vortrag von Frau Henkel, KV WL, und Herrn Dr. Bartels, KV NO Folie 3

4 Grundlage der Erteilung von Zulassungen: Bedarfsplanung nach SGB V Bundesebene: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) beschließt Bedarfsplanungs-Richtlinie Landesebene: KVen und Landesverbände der KK setzen um in Bedarfsplan Landesausschuss der Ärzte und KK stellt Unterversorgung oder Überversorgung fest Überversorgung: Zulassungsbeschränkungen Folie 4

5 Statistische Überversorgung: Zulassungsbeschränkungen PP und KJP, die eine Kassenzulassung erhalten PP und KJP mit Wunsch nach Kassenzulassung Folie 5

6 Paradox: Wartezeiten auf den Beginn einer Psychotherapie Psychisch kranke Menschen, die einen Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Praxis suchen Psychisch kranke Menschen, die einen Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Kassenpraxis erhalten Folie 6

7 BPtK-Studie zu Wartezeiten Wartezeit auf ein psychoth. Erstgespräch (in Wochen) 12,5 13,8 12,2 15,9 17 BRD Nordrhein- Westfalen Nordrhein Westfalen-Lippe Ruhrgebiet (gesamt) Folie 7

8 Tatsächliche Unterversorgung Text Folie 8

9 Unterschiede in Verhältniszahlen nicht begründbar 38,8 4,3 11,4 Folie 9

10 Zumutbare Wartezeiten PTK NRW: Drei Wochen im Regelfall Drei Monate im Ausnahmefall Quelle: VdEK ersatzkasse report. 12/12 Folie 10

11 PTK NRW: Pressemeldung zum 10-jährigen Kammerjubiläum am Monika Konitzer, Präsidentin der PTK NRW: Wir fordern deshalb für Nordrhein-Westfalen psychotherapeutische Praxen zusätzlich. Folie 11

12 Was hat die PTK NRW getan? Anhaltender und intensiver Einsatz für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung im Land und (gemeinsam mit der BPtK) im Bund. Ziel: Mehr Psychotherapeuten durch Korrektur historischer Fehler der Bedarfsplanung Stichtagsregelung: IST = SOLL Bundesweite statt westdeutsche Durchschnittswerte Schlechtere Versorgung auf dem Land Sonderregion Ruhrgebiet Folie 12

13 Sachgerechte Bedarfsplanung? Der G-BA hat am die Bedarfsplanungs-Richtlinie reformiert. Es sollen zukünftig bundesweit neue Sitze für Psychotherapeuten entstehen, vor allem in ländlichen Bereichen. Die Sonderregion Ruhrgebiet bleibt unverändert bestehen. Ein Demografie-Faktor kommt hinzu. Regionale Anpassung soll ermöglicht werden. Die Bedarfspläne für NRW werden ca. Mitte 2013 vorliegen. In NRW erwartet die PTK NRW ca. 60 neue Sitze in ländlichen Bereichen. Es werden ca Sitze als bedroht eingeschätzt, davon ca. 300 im Ruhrgebiet. Folie 13

14 Keine sachgerechte Bedarfsplanung! Die historischen Fehler der Bedarfsplanung wurden nicht korrigiert. Mit einer Verbesserung der Versorgung in NRW und besonders im Ruhrgebiet ist kaum zu rechnen. Die PTK NRW wird sich weiter für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung einsetzen. Folie 14

15 Perspektiven der Berufstätigkeit: Niederlassung in freier Praxis Kassenpraxis Privatpraxis Folie 15

16 Privatpraxis erfordert keine Zulassung Dennoch bitte (wie bei Kassenpraxis!) nicht vergessen: Meldung bei PTK, Gesundheitsamt und Finanzamt, Berufshaftpflichtversicherung! Folie 16

17 Privatpraxis: Tätigkeit außerhalb der GKV Abrechnung über GOP! Beihilfe, Privatzahler, Private Krankenkassen, BG, DGUV, OEG, Weißer Ring z. T. eigene Gebührenordnungen und Regeln Kostenerstattung nach 13 Abs. 3 SGB V Arztregister-Eintrag notwendig bzw. dringend empfohlen Weitere Standbeine: Supervision, Coaching, betriebliche Prävention, Unterricht etc. Umsatzsteuer! Verdienstmöglichkeiten: sehr unterschiedlich, sehr abhängig von eigener Initiative, Flexibilität, Rahmenbedingungen Folie 17

18 Kostenerstattung nach 13 Abs. 3 SGB V 13 Abs. 3 SGB V: Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen [ ] und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Patienten haben einen Rechtsanspruch Keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben, wann und unter welchen Bedingungen die Krankenkassen dem Antrag auf Kostenerstattung stattgeben müssen. Stets Einzelfallentscheidung der jeweiligen Krankenkasse Erfordert plausible individuellen Begründung des Versicherten, sowie entsprechende Hartnäckigkeit Folie 18

19 BPtK- Ratgeber Kostenerstattung Download: Lassen Sie sich in die Psychotherapeutensuche der PTK NRW eintragen! Folie 19

20 Kassen- oder Privatpraxis: Die Berufsordnung gilt immer Ethische Prinzipien: die Autonomie der Patientinnen und Patienten zu respektieren, Schaden zu vermeiden, Nutzen zu mehren und Gerechtigkeit anzustreben. Pflichten und Anforderungen: Meldepflicht, Sorgfalt, Abstinenz, Aufklärung, Schweigepflicht, Dokumentation und Aufbewahrung, Datensicherheit, Einsichtsrecht der Patienten, Fortbildung, kollegialer Respekt, Ankündigung, als Arbeitgeber, an die Praxis Hier finden Sie die Berufsordnung: Folie 20

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