Die Psychiatrische Institutsambulanz 2015 Aktuelles von der Bundes- und Landesebene

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1 Die Psychiatrische Institutsambulanz 2015 Aktuelles von der Bundes- und Landesebene 1

2 Inhalt Bundesebene GKV-VSG G-BA; Bedarfsplanung Landesebene PIA in Zahlen Vertragsanpassung und Vergütung 2016 Empfehlungen Möglichkeiten der Versorgung in der Fläche PsychKHG 2

3 GKV-VSG 118 Abs.4 SGB V NEU Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Krankenhäuser sind vom Zulassungsausschuss auch dann zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung zu ermächtigen, wenn die Versorgung durch räumlich und organisatorisch nicht angebundene Einrichtungen der Krankenhäuser erfolgt, soweit und solange die Ermächtigung notwendig ist, um eine Versorgung nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 sicherzustellen. 3

4 GKV-VSG Begründung Überschrift: Erleichterungen für die Ermächtigung von Psychiatrischen Institutsambulanzen Bisher: organisatorische und räumliche Anbindung an die Klinik Außenstelle nur nach 31 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte Wegen besonderer Bedeutung der PIA insb. auch KJP-IA für Versorgung SIND auch ohne Feststellung der (drohenden) Unterversorgung zu ermächtigen Soweit und solange notwendig, um eine ausreichende psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung sicher zu stellen Ermächtigungsnorm für Außenstellen 4

5 G-BA Richtlinie Vertragsärztliche Bedarfsplanung Hecken: PIA ist ein Black Box ( ) Regelversorgung über den eigentlich Bedarf PIA zurückführen auf gesetzlichen Auftrag Keine Transparenz im Leistungsgeschehen.uvm 2015: Auftrag nach GKV-VSG; 101 SGB V: Verhältniszahlen der Bedarfsplanung an demographische, soziale und morbiditätsangepasst Entwicklung schon auf der Bundesebene anpassen Einbezug PIA im Moment noch: 0,0 PIA Erwachsene, 0,5 KJP-IA 5

6 Landesebene PIA in Zahlen 89 (86) PIA in Bayern, davon 31(31) KJP-PIA 2014: über Quartalsfälle Steigerung gegenüber % (8%) Davon ca. 20 % Anteil KJP, 80 % Erwachsene Umsatz mehr als 81 Mio. / Jahr Steigerung gegenüber % Durchschnittlicher Fallwert recht stabil Erwachsene: 218 (222) KJP: 443 (438) Arzneimittelkosten? 6

7 Landesebene Vertragsanpassung Partner des Vertrags nach $ 113, 118, 120 SGBV = GKV, BKG und BayBT Fast jährlich angepasst: Anlage 1 Vergütung; Anlage 5 Zweifelsfragen NEU: Anlage 3 Anhänge AmBaDo Historie: seit Auftrag an AG 2010 ausgesetzt wegen Überlegungen einer einheitlichen Dokumentation und Vergütung auf Bundesebene 11/ 2012: Fachbeirat beauftragt AmBaDo-Revision beschlossen von Vertragspartnern am 10/2013 Testlauf 2014; final im Fachbeirat April 2015 Vertragliche Umsetzung sicher, aber wann?? 7

8 Landesebene Vergütung Antrag: ab 1. Januar ,65 % technisch so umgesetzt, dass die seit 01. Januar 2015 geltenden Vergütungssätze ab 1. Juli 2015 um 67,3 v. H. erhöht werden, jedenfalls keine Nachberechnung der ersten beiden Quartale 2015 Ab 1. Januar 2016 Anhebung der ab 1. Januar 2015 erhöhten Sätze durchgängig um 2,81 v. H. (Veränderungsrate) Keine Einigung! Ausgang Schiedsverfahren?? Begründung:, 8

9 Landesebene Vergütung Forderung nach erheblicher Erhöhung, weil sich seit Einführung unseres bayerischen Vergütungssystems die Strukturen der PIA verändert haben Berücksichtigung von Ausfallzeiten (Leitungsaufgaben, Koordinierungsaufgaben, Vorhaltung für Krisenversorgung uvm) durch Berücksichtigung eines Produktivitätsfaktors Berücksichtigung höherer Sach- und Gemeinkosten 9

10 Landesebene Empfehlungen Empfehlungskatalog Kooperation PIA / SPDi 2004/ 2008 Empfehlungsvereinbarung BVDN und BayBT vom November 2009 Gemeinsame Qualitätszirkel (bspw. Spezialangebote wie bei Autismus) Gegenseitige Information (Versorgungsengpässe, neue Bedarfe..) Gemeinsame Problemlösung an der Schnittstelle/ Sektorenüberreifend Gemeinsame (Umsetzung) regionale Versorgungskonzepte Freie Arztwahl in Heimen berücksichtigen Problemklärung über Regionalobleute soll fortgeschrieben werden 10

11 Landesebene Möglichkeiten der Versorgung in der Fläche 118 SGB V ivm Vereinbarung nach 113, 118, 120 SGB V Psychiatrische Krankenhäuser sind vom Zulassungsausschuss zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten zu ermächtigen ( 118 Abs. 1) Aufsuchende Tätigkeit Außenstelle gem. 118 Absatz 4 SGB V 31 a Ärzte ZV Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit allen Folgen, zb Abrechnung über EBM Sicherstellungsauftrag der KVB./. Substitution 11

12 PsychKHG Sachstand - UnterbringungsG in Bayern primär sicherheitsrechtlich orientiert - Überarbeitungsbedarf UnterbrG wegen Rechtsprechung des BVerfG und BGH - Maßregelvollzugsgesetz zum 1. August Konsensprozess zur Erabeitung von Eckpunkten PsychKHG Referentin 12

13 PsychKHG Wie geht s weiter 5 Arbeitsgruppen Versorgung Prävention Selbsthilfe und Patientenrechte Unterbringungsrecht Qualitätssicherung und Psychiatrieberichterstattung Bis Ende 2015 AG s Runder Tisch: Gemeinsame Eckpunkte?? Gesetzentwurf bis Sommer 2016?? 13

14 PsychKHG Inhalte Legaldefinition der Psychiatrie Unterbringung als Instrument der Krisenintervention und Gefahrenabwehr Vorläufige Unterbringungen Koordinierung der Hilfen vor, während, nach Rollenklärung Polizei, ÖGD, SPDi, Kliniken, Vertragsärzte Beteiligung von Fachpersonal Krisenversorgung Hinwirkungsverpflichtung Schnittstelle SGB V, XII und kommunale Daseinsvorsorge 14

15 PsychKHG Inhalte Zwangsmaßnahmen Ethische Grundhaltung Ergänzungen zum Bundesrecht Dokumentationsstandards und Einführung einer zentralen Datenbank für Z. in allen (auch somatischen!) Krankenhäusern, stationären Einrichtungen und ambulanten Hilfen Psychiatrische Hilfen/ psychosoziale Versorgung Rollenklärung ÖGD/ SPDi Krisendienste/ regionale Krisenkonzepte Qualitätskriterien (bspw. Sozialraumorientierung der Hilfen, Partizipation, Trialog, Empowerment) 15

16 Diskussion!! 16

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