Reha-Schiedsstellen. Edelinde Eusterholz Stellv. Leiterin Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek)
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1 Reha-Schiedsstellen Edelinde Eusterholz Stellv. Leiterin Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) BDPK-Bundeskongress und Berlin
2 Reha-Schiedsstellen Quelle: 2
3 Reha-Schiedsstellen Warum? "Für die Preisverhandlungen mit den Krankenkassen sollen Schiedsstellen eingerichtet werden. Hintergrund: Seit Jahren beklagen die Rehaanbieter ein Preisdumping der Kassen. Während die Anforderungen an die medizinische Rehabilitation immer weiter stiegen, stagniere die Vergütung. Eine hochwertige Behandlung sei zu den Konditionen der Kassen kaum noch zu leisten." 3
4 Reha-Schiedsstellen Warum? "Mit der Regelung zeigte er (Max Lux) sich zufrieden. Für die Möglichkeit zu Verhandlungen auf Augenhöhe habe man jahrelang gekämpft." 4 "Union und FDP hatten die Einrichtung der Schiedsstellen im Koalitionsvertrag vereinbart. Sie sollen Konflikte bei den Vergütungsverhandlungen schlichten. Bei den Schiedsstellen handelt es sich um eine langjährige Forderung der Rehaverbände. Diese hatten immer wieder eine unzureichende Vergütung durch die gesetzliche Krankenversicherung beklagt."
5 Reha-Schiedsstellen Warum nicht? Reha-Einrichtungen fordern Erhöhung in Höhe Grundlohn nicht ein Gemeinsame Vergütungsvereinbarungen mit Landesverbänden/-vertretungen wird durch Einzelverträge unterlaufen Schiedsstelle/Kontrahierungszwang unterstützt Überversorgung 5 Zitat AOK-BV "Wir sehen in der Regelung eher einen Eingriff in die freie Preisbildung, denn der Gesetzgeber hat den Rehabilitationsbereich als Wettbewerbsbereich vorgesehen", hält Polak, die im AOK-Bundesverband für Rehabilitation und Vorsorge zuständig ist, dem entgegen. "Der Rehabilitationsmarkt ist eher von Über- denn von Unterversorgung geprägt, es gibt für GKV-Versicherte keine langen Wartezeiten, und die Krankenkassen müssen die Möglichkeiten des Marktes zur Vertrags- und Preisgestaltung nutzen."
6 Reha-Schiedsstellen Warum nicht? Krankenkassen sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet Läuft ins Leere für Vergütungsverträge zwischen Krankenkassen und Reha-Einrichtung / Vertragskündigung möglich Aufbau von Bürokratie Wenn Regelung, dann SGB IX Zitat fakten & aspekte 6
7 Reha-Schiedsstellen Wie? Besondere Probleme: Krankenkassen stehen im Wettbewerb Vielfalt der Vertragspartner Unterschiedliche Besetzung Ansiedlung der Geschäftsstelle 7
8 Reha-Schiedsstellen Wie? 111b SGB V - Gesetzliche Regelung zunächst nur für stationäre Reha durch Einführung 111c SGB V auch für ambulante Reha 8
9 Reha-Schiedsstellen Wie? Umsetzung auf Landesebene Einrichtung Schiedsstelle durch Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam mit Interessenvertretungen der Vorsorgeund Reha-Einrichtungen auf Landesebene. in der Regel mit Landesverordnungen 9
10 Reha-Schiedsstellen - Landesverordnungen (Stand: 06/2013) - Verordnung verabschiedet - Verordnung in Abstimmung 10
11 Reha-Schiedsstellen - Einrichtung von Schiedsstellen (Stand: 06/2013) - Schiedsstelle eingerichtet - Schiedsstelle in Abstimmung - keine Schiedsstelle 11
12 Reha-Schiedsstellen - Schiedsstellenverfahren (Stand: 06/2013) - Schiedsstellensverfahren durchgeführt - Schiedsstellenverfahren in Durchführung - kein Schiedsstellenverfahren 12
13 Reha-Schiedsstellen Was geht? Tendenzen aufgrund erster Schiedssprüche: Landesschiedsstelle ist an Rechtsvorschriften gebunden Gleiche rechtliche Grenzen wie für Vergütungsvereinbarung Vergütungsvereinbarung kann durch Krankenkasse oder Landesverbände mit der Reha-Einrichtung geschlossen werden Vergütungen können frei vereinbart werden Selbstkostendeckungsprinzip ist ausgeschlossen Grundsatz der Beitragssatzstabilität 71 Abs. 1 Satz 1 SGB V gilt Weitergabe Veränderungsrate Grundlohn begründet auch rückwirkend 13
die Verbände der für die Wahrnehmung der Interessen der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen maßgeblichen Verbände
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