Aktuelle Sozialrechtliche Probleme. 25. Fachtagung Management in der Suchttherapie Kassel,
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- Anton Lehmann
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1 Aktuelle Sozialrechtliche Probleme 25. Fachtagung Management in der Suchttherapie Kassel, Christof Lawall, DEGEMED e.v. Agenda Bundesteilhabegesetz Flexi-Rentengesetz Vergaberechtsmodernisierung Vergütung und Schiedsstelle Fahrtkosten GKV-Entlassmanagement 1
2 Bundesteilhabegesetz: Reformziele Grundlage: Koalitionsvertrag 2013 Neufassung des SGB IX: Stärkung der allgemeinen Regelungen im SGB IX Teil 1 Integration der reformierten Eingliederungshilfe ins SGB IX Teil 2 Weiterentwicklung des SchwerbehRechts im SGB IX Teil 3 Beibehaltung des gegliederten Systems Bundesteilhabegesetz: Vorrangige Zielgruppe 694 Tsd. Empfänger von Eingliederungshilfe (2013) aber unter anderen auch um: 181 Tsd. Arbeitslose mit Schwerbehinderung (2014) 1,67 Mio. Anträge auf Leistungen zur Medizinischen Reha (2012) 360 Tsd. Rentenneuanträge auf Erwerbsminderung (2013) 4 2
3 Prognose Eingliederungshilfe Prognose für Zeitraum 2012 bis 2020: Steigerung der Zahl der Leistungsberechtigten um 24 Prozent (von auf ) Steigerung der Ausgaben für die Eingliederungshilfe um 31 Prozent (von 16,5 Mrd. Euro auf 21,6 Mrd. Euro). Quelle: Bericht Verbesserung der Datengrundlage zur strukturellen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung der con_sens GmbH 5 Entwurf BTHG Auswahl: Einheitliche Begutachtung 13, 17 SGB IX neu Teilhabeplan 19 SGB IX neu Ergänzende unabhängige Beratung 32 SGB IX neu Orientierung an med. Reha der GKV 109 SGB IX neu 3
4 Einheitliche Begutachtung Problem: Trägerspezifisch ausdifferenzierte Begutachtungssysteme Ziel: Bundesweit einheitliche Bedarfsermittlung, ICF-Orientierung Grundlage: 13 und 17 SGB IX neu Systematische Arbeitsprozesse und standardisierte Arbeitsmittel zur individuellen Bedarfsermittlung: Klärung des Ob einer Behinderung Auswirkung auf Teilhabe Ziele der Leistungen zur Teilhabe Prognose Voraussichtlicher Erfolg der Teilhabeleistungen Teilhabeplan Problem: Kombination mehrerer Leistungen unterschiedlicher Träger Ziel: Bessere Abstimmung der Leistungen, Herstellung der Teilhabe zügig, wirksam, wirtschaftlich und auf Dauer Grundlage: Teilhabeplan 19 SGB IX neu, THP-Konferenz 20 SGB IX neu Vorrangig zuständiger Träger dokumentiert im Teilhabeplan: Ergebnis Zuständigkeitsklärung Reha-Bedarf Berücksichtigung Wunsch- und Wahlrecht Ergebnisse THP-Konferenz 4
5 Ergänzende unabhängige Beratung Problem: Beratung bisher trägerspezifisch und nur in zweiter Linie in Gemeinsamen Servicestellen Ziel: Niedrigschwelliges Angebot ergänzend zu Beratung der Reha-Träger Grundlage: 32 SGB IX neu Inhalt: Information und Beratung über Reha- und Teilhabeleistungen nach SGB IX Aufbau der Beratungsangebote nach Förderrichtlinie des BMAS Wegfall der Rechtsgrundlage der Gemeinsamen Servicestellen Orientierung an med. Reha der GKV Problem: Ausrichtung med. Reha-Leistungen für Bezieher von Leistungen der Eingliederungshilfe Ziel: Orientierung ausschließlich an med. Reha der GKV Grundlage: 109 Abs. 2 SGB IX neu Problem: Leistungsbegrenzung ( Reha vor Pflege ) und Ausklammerung des Erwerbsbezugs in der Rehabilitation 5
6 Fazit BTHG BTHG: Echte Teilhabe oder Sparprogramm? Neue Instrumente (Teilhabeplan ) Neue Beratungsstrukturen (Ergänzende unabhängige Beratung) Leistungsreduzierung ( z. B. 109 SGB IX) Agenda Bundesteilhabegesetz Flexi-Rentengesetz Vergaberechtsmodernisierung Vergütung und Schiedsstelle Fahrtkosten GKV-Entlassmanagement 6
7 Flexi-Rentengesetz (FlexiG) 11/2015: Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand 07/2016: Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz FlexiG) Entwurf der BT-Fraktionen von CDU/CSU und SPD Inhalte: Flexibleres Arbeiten bis zur Altersgrenze Kombination von Teilzeitarbeit / Teilrente / flexible Hinzuverdienstgrenzen Bessere Information der Erwerbstätigen über Flexib. in Rentenauskunft Neue Regelungen bei Prävention und Rehabilitation Aufwertung von Präventionsleistungen durch FlexiG Präventionsleistungen ( 14 SGB VI neu) Ersetzt bisherige Rechtsgrundlage in 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (Leistungen für Angehörigen in besonders gefährdeten Berufen) Konkretisierung in gemeinsamer DRV-Richtlinie (Ziel, Voraussetzungen, Art, Umfang der Präv.-Leistungen) Inhaltliche Orientierung an Betsi-Leistungen Beitrag der DRV zur Nationalen Präventionsstrategie Keine Budgetbegrenzung mehr nach 31 Abs. 3 SGB VI (7,5%) 7
8 Aufwertung von Kinder- und Jugendreha durch FlexiG Kinder- und Jugendreha ( 15a SGB VI neu) Ersetzt bisherige Rechtsgrundlage in 31 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI Konkretisierung in gemeinsamer Kinderheilbehandlungs-Richtlinie (Ziel, Voraussetzungen, Art, Umfang der Leistungen) Künftig auch ambulant Wegfall der Vier-Jahresfrist Erweitere Mitnahmemöglichkeit von Begleitpersonen Keine Budgetbegrenzung mehr nach 31 Abs. 3 SGB VI (7,5%) Aufwertung der Nachsorge durch FlexiG Nachsorgeleistungen ( 17 SGB VI neu) Ersetzt bisherige Rechtsgrundlage in 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI Konkretisierung in DRV-Richtlinie (Ziel, Voraussetzungen, Art, Umfang der Leistungen) Keine Budgetbegrenzung mehr nach 31 Abs. 3 SGB VI (7,5%) 8
9 Agenda Bundesteilhabegesetz Flexi-Rentengesetz Vergaberechtsmodernisierung Vergütung und Schiedsstelle Fahrtkosten GKV-Entlassmanagement Ausschreibung von Reha-Leistungen EU-Richtlinie 2014/24 EU Umsetzung durch Vergaberechtsmodernisierungsgesetz 04/2016 Europaweite Ausschreibung öffentlicher Aufträge oberhalb der Schwellenwerte (ca Euro) Grundsätze: Transparenz, Gleichbehandlung ( 97 GWB) Problem: Leistungen im sozialrechtliches Dreieck Diskussion über Anwendbarkeit von Vergaberecht nicht beendet: Pro: Ausdrückliche Regelung von Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen in 130 GWB Contra: Gesetzesbegründung Vergaberecht setzt öffentlichen Auftrag ( 103 GWB) und Selektion zwischen mehreren potentiellen Auftragnehmern voraus Belegungsverträge gem. 20 SGB IX = Offenes Zulassungssystem? 9
10 Agenda Bundesteilhabegesetz Flexi-Rentengesetz Vergaberechtsmodernisierung Vergütung und Schiedsstelle Fahrtkosten GKV-Entlassmanagement Reha-Budget DRV Anhebung Reha-Budget DRV zum Dynamisierung durch Demografiekomponente bis 2050 Anstieg bis 2017 um ca. 200 Mio. Euro Ab 2018 Budgetabschmelzung FlexiG: Keine Berücksichtigung von Prävention, Kinderreha und Nachsorge Forderung: Bedarfsgerechte Ausgestaltung des Budgets 10
11 Vergütungsentwicklung Jährl. Aktiva-Gutachten der AG MedReha (seit 2008) Korridor für notwendige Vergütungsanpassung Hilfestellung für Einrichtungen Jährliche Diskussion mit Kostenträgern Neues Aktiva-Gutachten voraussichtlich Anfang November Aber: Nicht alle Einrichtung beantragen Vergütungsanpassung! Landesschiedsstellen ( 111 b SGB V) Koalitionsvertrag 2009: Konfliktlösungsmechanismus Einführung für stationäre Vorsorge und Reha-Einrichtungen 2011 (InfektSchÄndG), Ausdehnung auf ambulante Reha 2011 (VStG) Bildung durch Rechts-Vo oder Rahmenvereinbarung Etablierung in allen Ländern seit 2015 Bisher nur wenige Verfahren (Bay, BaWü, Schl-Ho) 11
12 Entscheidung Landesschiedsstelle NRW vom Stationäre Reha-Einrichtung (Kardio, Psychosomatik) Deutliche Anhebung der Vergütungssätze Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit und Angemessenheit Rechtsprechung des BSG zu 120 SGB V (Sozialpsychiatrische Zentren) entsprechend anwendbar Kein reines Selbstkostendeckungsprinzip Vergleichbarkeit mit anderen Anbietern Grundsatz der Beitragssatzstabilität Unternehmerlohn ist zu berücksichtigen Veröffentlichung in KrV 2016,164 ff Agenda Bundesteilhabegesetz Flexi-Rentengesetz Vergaberechtsmodernisierung Vergütung und Schiedsstelle Fahrtkosten GKV-Entlassmanagement 12
13 Fahrtkosten Zahlreiche Krankenkassen erwarten von Reha-Einrichtungen das Organisieren von Fahrdiensten, Krankentransporten oder die Übernahme von Fahrtkosten ohne finanzielle Kompensation (Umfrage AG MedReha 2013) Regelungen in Vergütungsvereinbarungen nach 111 Abs. 5 SGB V Stellungnahme BVA: Pauschale Abgeltung in Vergütungsvereinbarung rechtswidrig Anspruch des Rehabilitanden nicht vertraglich abdingbar Beanstandung entspr. Regelungen durch BVA Agenda Bundesteilhabegesetz Flexi-Rentengesetz Vergaberechtsmodernisierung Vergütung und Schiedsstelle Fahrtkosten GKV-Entlassmanagement 13
14 Entlassmanagement GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VStG) Verpflichtung der Reha-Einrichtungen zu Entlassmanagement Inhalte: Verbesserung der Anschlussversorgung nach Reha Rechtsanspruch des Rehabilitanden gegen Einrichtung Weitere medizinische + pflegerische Versorgung Terminkoordination Verordnungsrecht Arznei-, Hilfs- und Heilmittel Keine Vergütung des Mehraufwandes Verhandlung über Rahmenvereinbarung GKV-SV / KBV / Reha-Verbände ausgesetzt bis zur Einigung über analoge Vereinbarung im KH-Bereich Vielen Dank! 14
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