Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
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- Christel Dieter
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1 Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Zulassungsschein D/202/B(U)-85 (Rev. 7) für ein Versandstückmuster des Typs B(U) für radioaktive Stoffe Aufgrund des Antrages der Firma QSA Global, lnc., Burlington, USA, vom wird der Transport- und Arbeitsbehälter mit der Herstellerbezeichnung GammaMat TI-F als Versandstückmuster des Typs B(U) für radioaktive Stoffe nach den folgenden Vorschriften für die Verkehrsträger: Straße, Eisenbahn, See, Binnengewässer und Luft zugelassen: Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material, 202 Edition, International Atomic Energy Agency (IAEA), No. SSR-6, 820, Europäisches Übereinkommen vom 30. September 957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBI. 969 S. 489), Anlagen A und Bin der Fassung der Bekanntmachung vom 29 November 20 7 (BGBI. 207 II S. 520), Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) - Anhang C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 980 (BGBI. 985 II S. 30) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai2008(BGBl.2008 II S. 475, 899; 2009 IIS. 88, 89; 200 II S. 273; 202 IIS. 68, 69, 338; 203 II S. 562 ; 204 II S. 890; 205 II S. 43, 44), die zuletzt durch die 20. RID-Änderungsverordnung vom. November 206 (BGBI. 206 II S. 258) geändert worden ist, Europäisches Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) (BGBI S. 906, 908; 2009 S. 534; 200 II S. 22, 23, 83, 84, 534, 550, 55, 569, 570; 202 II S. 386; 204 II S. 344; 205 II S. 033; 206 II S. 29,220), die zuletzt durch die 6. ADN Änderungsverordnung vom 25. November 206 (BGBI. 206 II S. 298) geändert worden ist, Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 207 (BGBI. 207 S. 7 ), die zuletzt durch Artikel 2a der Verordnung vom 7. Dezember 207 (BGBI. 207 S. 3859) geändert worden ist, International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG Code), Amendment 38 6, in der amtlichen deutschen Übersetzung bekannt gegeben am 0. November 206 (VkBI. 206 S. 78), Anschrift: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Willy-Brandt-Straße 5, Salzgitter oder Krausenstr. 7-8, 07 Berlin, Deutschland Telefon: (+49) Telefax: (+49) info@bfe.bund.de Internet:
2 - Blatt 2 des Zulassungsscheines D/202/B(U)-85 (Rev. 7) - Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 207 (BGBI. 207 S. 3862), International Civil Aviation Organization - Edition 207/208, Technical lnstructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air, Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 0. Juli 2008 (BGBI S. 229; 202 S. 032; 203 S. 2749; 206 S. 548), die zuletzt durch Artikel der Verordnung vom 30. März 207 (BGBI. 207 S. 683) geändert worden ist, in Verbindung mit den ICAO Gefahrgutvorschriften (ICAO Technical lnstructions), in Verbindung mit der Richtlinie für das Verfahren der Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe, von radioaktiven Stoffen in besonderer Form, von gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen und freigestellten spaltbaren Stoffen (R003) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juni 206 (VkBI. 206 S. 430) und der BAM Gefahrgutregel über Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe (BAM-GGR 0) Rev. 0 vom 25. Juni 200 (Amts- und Mitteilungsblatt der BAM 20 S. 323), in Kraft gesetzt durch Bekanntmachung vom. Juli 200 (VkBI. 200 S. 282). Es wird bestätigt, dass das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur autorisierte Behörde gemäß Kapitel 7.9 des IMDG-Codes ist. Zulassungsinhaber: QSA Global, lnc. 40 North Avenue Burlington, MA 0803 USA Unterlagen: - Dokument Sentinel Europe Supplemental Process for NTP TI-TK Series Device Disposition" (WI-Z-3450, Rev. ) mit Addendum For GAMMAMAT Tl -TI-F -Tl-FF Devices for industrial Gamma radiography User's manual Sl4050.CON V006 (March 203)" - Dokument TI/TK Package Compliance Evaluation to IAEA SSR-6 (202) Requirements" Kennzeichen des Versandstückmusters: D/202/B(U)-85 Gültigkeit der Zulassung: bis einschließlich 3. Dezember 208 Zulässiger Inhalt: lridium-92 mit einer Gesamtaktivität von 3,7 TBq in besonderer Form Bauart der Verpackung: Die Bauart GammaMat TI-F erfüllt laut Prüfungszeugnis der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Berlin, vom 0. September 98 (AZ:.2/74,.2/720) in Verbindung mit der gutachterlichen Stellungnahme vom 08. Dezember 989 (AZ:.52 Ma/Sei), dem Schreiben der BAM vom (AZ: 9.3/Nz), vom (AZ:,33/Nz), vom (AZ:.32/Nz), vom (AZ:.32/Nz) sowie vom (AZ:.32/Nz) und hinsichtlich der Strahlenabschirmung nach Prüfung durch das BfE die an ein Typ B(U)-Versandstück gestellten Anforderungen der Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material, 985 Edition (As Amended 990) der International Atomic Energy Agency (IAEA), 549 bis 556). Mit der Stellungnahme der BAM vom (AZ:.32/Dau), vom (AZ:.3/220), vom (AZ:.3/2327) einschließlich dem Nachtrag vom , vom (AZ: 3.3/2477-), vom (AZ: 3.3/253-), vom (AZ: 3.3/253-), vom (AZ: 3.3/ /Mf/206/2. ), vom (AZ: 3.3/603762/Mf/ ) sowie vom (AZ: Mf-0) und nach Prüfung durch das BfE wird bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Weiterverwendung als Typ B(U)-Versandstück gemäß der Übergangsbestimmung 820 der Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material, 202 Edition, International Atomic Energy Agency (IAEA), No. SSR-6, erfüllt sind.
3 - Blatt 3 des Zulassungsscheines D/202/B(U)-85 (Rev. 7) - Beschreibung der Verpackung: In eine zylindrische, mit Griff und Fuß versehene Edelstahlhülle ist die Abschirmung aus abgereichertem Uran fest eingebaut. Zur Aufnahme des Strahlers mit seinem Strahlerhalter dient ein allseitig umschlossener Führungskanal, der durch einen Schaltknopf mit Sicherheitsschloss geöffnet werden kann. Der Schaltknopf ist durch eine Schutzkappe abgedeckt. Die Bauart GammaMat TI-F wird in den Ausführungen Version Va, Version 0.0, Version 0. und Version 0.3 zugelassen (s. Anlage 2). Abmessungen und Massen: Version Va Version 0.0 und Version 0. Version 0.3 Höhe: Breite: Länge: Masse (ca.): 67 mm 0 mm 25 mm 5,5 kg 67 mm 0 mm 243 mm 5,5 kg 67 mm 0 mm 257 mm 6 kg Der vorliegenden Zulassung entsprechen zum gegenwärtigen Zeitpunkt die in Anlage 2 durch die Stücklisten Revisionen gekennzeichneten Verpackungen (s. auch Nebenbestimmung Nr. 2). Nebenbestimmungen und Hinweise:. Alle qualitätssichernden Maßnahmen bei der Planung, der Fertigung, den begleitenden Kontrollen und dem Betrieb müssen entsprechend den Maßgaben der Gefahrgutregel der BAM Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen zulassungspflichtiger Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe" (BAM-GGR 0, Rev. 0) erfolgen. 2. Die Neufertigung von Verpackungen ist nicht zulässig. 3. Diese Zulassung gilt für Versandstückmuster bis zur Seriennummer 620 ohne Abnahmebescheinigung und einschließlich ab Seriennummer 620 nur in Verbindung mit dem für das betreffende Serienmuster erstellten Abnahmebescheinigung. Je eine Kopie der Abnahmebescheinigung ist der BAM und dem BfE unaufgefordert zuzusenden. Von der BAM tolerierte Abweichungen gemäß BAM-GGR 0, Rev. 0, sowie Änderungen gemäß Nebenbestimmung Nr. 8 sind in dieser Abnahmebescheinigung zu dokumentieren. Bei bereits gefertigten Serienmustern sind die von der BAM tolerierten Abweichungen und die Änderungen gemäß Nebenbestimmung Nr. 8 im Prüfbuch zum Serienmuster zu dokumentieren. 4. Es ist sicherzustellen, dass jeder Verwender der Verpackung sich vor der erstmaligen Benutzung bei dem BfE registrieren lässt und bestätigt, dass er das Prüfbuch, das insbesondere den Zulassungsschein, die Bedienungs- und Wartungsanleitung und den Prüfplan zur wiederkehrenden Prüfung enthält, erhalten hat und beachtet. Speziell sei angeführt das Benutzerhandbuch (Sl4050.CON (v006)) in 6. Überarbeitung vom März 203 in Verbindung mit Nachtrag für GAMMAMAT Tl - TI-F - Tl-FF Geräte für die Industrie Radiographie Benutzerhandbuch Sl4050.CON V006 (März 203)" und der Plan für wiederkehrende bzw. außerordentliche Prüfungen, Rev. 3 vom in Verbindung mit der Prüfliste für Wartung und Reparatur D003-de, Version 003 von Mai 203. Die Anwendung von Unterlagen mit höherem Revisionsindex ist im Rahmen der vorliegenden Zulassung nur nach der Freigabe durch die BAM und der Genehmigung durch das BfE in Form einer Zustimmung zulässig. 5. Vor jeder Beförderung ist sicherzustellen, dass der Führungskanal verschlossen ist und die Schutzkappen aufgesteckt und gesichert sind. 6. Jedes Serienmuster ist mit dem oben angegebenen Kennzeichen und mit dem Datum (Monat, Jahr) der nächsten wiederkehrenden Prüfung dauerhaft zu versehen.
4 - Blatt 4 des Zulassungsscheines D/202/B(U)-85 (Rev. 7) - 7. Jedes Serienmuster ist rechtzeitig wiederkehrenden Prüfungen zu unterziehen. Für Serienmuster, die ausschließlich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden, können die wiederkehrenden Prüfungen durch Prüfpersonal durchgeführt und bescheinigt werden, das von der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes autorisiert ist. Die Bescheinigungen über die durchgeführten wiederkehrenden Prüfungen sind der BAM und dem BfE unaufgefordert zuzusenden. 8. Änderungen bezüglich der Zeichnungen, Stücklisten und Werkstoffdatenblätter, die der Zulassung zugrunde liegen, bedürfen vor Beginn der Fertigung nach der Freigabe durch die BAM der Genehmigung durch das BfE in Form einer erweiterten Typenliste (gemäß Anlage 2). Auf dieser Grundlage durchgeführte Änderungen an Serienmustern die bereits eine Abnahmebescheinigung besitzen und an Serienmustern bis zur Seriennummer 620 (s. Nebenbestimmung Nr. 3), sind im jeweiligen Prüfbuch zu dokumentieren. 9. Diese Zulassung befreit den Absender nicht von der Verpflichtung, etwaige Vorschriften der Regierung eines Staates, in oder durch den das Versandstück befördert wird, einzuhalten. 0. Die Verwendung des Versandstückes bei internationalen Transporten unterliegt den Anforderungen des mehrseitigen Zulassungsverfahrens gemäß 820 der Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material, 202 Edition, International Atomic Energy Agency (IAEA); No. SSR-6. Dementsprechend ist die Zulassung des Versandstückes durch die zuständigen Behörden aller vom Transport berührten Länder erforderlich.. Die Übertragung der Zulassungsinhaberschaft an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das BfE. Hierzu sind dem BfE mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Übertragung folgende Dokumente vorzulegen: eine Vereinbarung zwischen dem jetzigen und dem künftigen Zulassungsinhaber, die die Übertragung aller Rechte und Pflichten in Verbindung mit der Zulassung bescheinigt, das Qualitätsmanagementsystem des zukünftigen Zulassungsinhabers und das dazugehörige Qualitätssicherungsprogramm für die betroffenen Bauarten, die gemäß den Anforderungen der BAM-GGR 0 Rev. 0 einer Anerkennung durch die BAM bedürfen. Kosten :.. Aufgrund von 2 Abs. und 2 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2009 (BGB! S. 77 4, 3975), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26. Juli 206 (BGB!. 206 S. 843) geändert worden ist, in Verbindung mit Abs. 2 der Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV) vom 7. März 203 (BGB!. 203 S. 466), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Dezember 207 (BGB!. 207 S. 3859) geändert worden ist, werden für diesen Bescheid Kosten - Gebühren und Auslagen - erhoben. Die Gebühren ergeben sich aus 2 in Verbindung mit Anlage 2 der GGKostV. 2. Die Kosten hat gemäß 2 Abs. des GGBefG in Verbindung mit 3 Abs. Nr. des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) vom 23. Juni 970 (BGB!. S. 82), in der bis zum 4. August 203 geltenden Fassung vom 5. Dezember 202 (BGB!. S. 245), die Firma QSA Global, lnc., Burlington, USA, zu tragen. 3. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch gesonderten Bescheid.
5 - Blatt 5 des Zulassungsscheines D/202/B(U)-85 (Rev. 7) - Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit in Berlin erhoben werden. Salzgitter, den 28. Juni 208 Im Auftrag König, M. Anlagen Anhang Revisionsverzeichnis Anlage mit 3 Übersichtszeichnungen von der Firma MDS Nordion S. A., Blatt für die Version Va, Blatt 2 für die Version 0.0 sowie 0., (Gammamat TI-F Serie 2) und Blatt 3 für die Version 0.3 mit der neuen Zeichnungsnummer K , ls. A. Anlage 2 Typenliste
6 - Anhang zum Zulassungsschein D/202/B(U)-85 (Rev. 7) - Rev. Nr. Ausstellungs- Gültig bis Grund der Revision datum einschließlich Erstausstellung Verlängerung der Gültigkeit, Änderung des Inhalts Verlängerung der Gültigkeit, Ergänzung um die Bauartversionen Tl 0.0 und Tl Verlängerung der Gültigkeit, Ergänzung um die Bauartversionen Tl Verlängerung der Gültigkeit, Änderung der Auflagen Verlängerung der Gültigkeit, zusätzliche qualitätssichernde Maßnahmen Verlängerung der Gültigkeit, Änderung der Verkehrsvorschriften, Änderung der Nebenbestimmungen und des Kennzeichens Verlängerung der Gültigkeit, Änderung der Zeichnungen und der Nebenbestimmungen Verlängerung der Gültigkeit, Änderung der Verkehrsvorschriften Verlängerung der Gültigkeit, neuer Zulassungsinhaber, Änderung der Stücklisten und Zeichnungen, Überarbeitung der Nebenbestimmungen Verlängerung der Gültigkeit, Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften, neuer Zulassungsinhaber, neues Bedienhandbuch, neues Qualitätsmanagementsystem, Überarbeitung der Nebenbestimmungen Verlängerung der Gültigkeit, Qualitätsmanagementsystem überarbeitet, Änderung der Nebenbestimmung 2, Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften, neue Stückliste für Gliederstrahlerhalter Verlängerung der Gültigkeit, Qualitätsmanagementsystem überarbeitet, Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften Verlängerung der Gültigkeit, neuer Zulassungsinhaber, Unterlagen überarbeitet, Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften, neue Nebenbestimmung Nr Verlängerung der Gültigkeit, neuer Zulassungsinhaber, Unterlagen überarbeitet, Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften Verlängerung der Gültigkeit, Anlage 2 hinzugefügt, Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften
7 - Anhang zum Zulassungsschein D/202/B(U)-85 (Rev. 7) - Rev. Nr. Ausstellungs- Gültig bis Grund der Revision datum einschließlich Verlängerung der Gültigkeit, Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften, Änderung des zulässigen Inhalts, neue Nebenbestimmung Nr Verlängerung der Gültigkeit zum Zwecke der geordneten Rückführung zum Zulassungsinhaber, Nebenbestimmung Nr. 9 entfernt
8 - Anlage, Blatt zum Zulassungsschein D/202/B(U)-85 (Rev. 7) - IO... VI... a,--- ~, 0 j,,""!-!- H u,. I= e "' :li ~! li, ~.. i J r li li i a ::i, J t- * j!i -"' "II ~ fr,c] "' <O..._------~L----_l
9 - Anlage, Blatt 2 zum Zulassungsschein D/202/B(U)-85 (Rev. 7) - II i: l = ~ -~H II- J!:..- u!i i. C!I J, I n i c::! i; r I,.; = ~.!,-... I i i i :!! I...
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11 - Anlage 2 zum Zulassungsschein D/202/B(U)-85 (Rev. 7) - Typenliste für Transport-/Arbeitsbehälter GammaMat TI-F Transport-/Arbeitsbehälter vom Typ GammaMat TI-F einschließlich der zugehörigen Gliederstrahlerhalter, die nach den nachstehend genannten Stücklisten gefertigt wurden bzw. werden, entsprechen der in diesem Zulassungsschein genannten Bauart (s. auch Nebenbestimmung Nr. 2, 3 und 8). Version Va Stücklisten-Revision Freigabe der BAM Tl Va vom , Index f Prüfungszeugnis Nr..2/74 u..2/720 vom (Zeichnung mit Stückliste) Version 0.0 Tl vom Version 0. Tl vom Version 0.3 Tl , Blatt Index C vom Blatt 2 Index D vom Blatt 3 Index B vom Tl , Blatt Index F vom Blatt 2 Index F vom Blatt 3 Index C vom Prüfungszeugnis Nr..2/74 u..2/720 vom Prüfungszeugnis Nr..2/74 u..2/720 vom Schreiben vom (AZ:.33/Nz) Schreiben vom , (AZ:.32/Nz) Stücklisten-Revision Freigabe der BAM Gliederstrahlerhalter H vom Prüfungszeugnis Nr..2/73 u..2/79 vom H vom H Index,,-,, vom Schreiben vom (AZ: 9.3/Nz) H Index C vom Schreiben vom (AZ:.3/220) H Index C, vom K Index B vom Stellungnahme vom , (AZ:.3/220) Salzgitter, den 28. Juni 208
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