Studien- und Prüfungsreglement zum Lizenziat in Politikwissenschaft (01. August 2008)
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- Edmund Kalb
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1 Studien- und Prüfungsreglement zum Lizenziat in Politikwissenschaft (0. August 008) Das Studien- und Prüfungsreglement regelt das Lizenziatsstudium der Politikwissenschaft im Hauptfach, im ersten und im zweiten Nebenfach an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Massgebend für das Lizenziatsstudium an der Philosophischen Fakultät ist die Prüfungsordnung über das Lizenziat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (00). Für das Studium der Politikwissenschaft als Wahlfach für Lizenziatsstudierende der Wirtschaftswissenschaften oder als mittleres bzw. grosses Nebenfach für Lizenziatsstudierende der Geographie gelten die Richtlinien der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bzw. des Geographischen Instituts. Aufbau des Fachs Politikwissenschaft An der Universität Zürich ist der Lizenziatsstudiengang in Politikwissenschaft in drei Fachrichtungen gegliedert: Innenpolitik/Vergleichende Politik Internationale Beziehungen Politische Philosophie Die Fachrichtungen Innenpolitik/Vergleichende Politik und Internationale Beziehungen sind Teil des Instituts für Politikwissenschaft der Universität Zürich (IPZ). Die Politische Philosophie ist ein Teilbereich des Philosophischen Seminars der Universität Zürich. Mit der ETH Zürich besteht im Rahmen des Zentrums für Vergleichende und Internationale Studien (Center for Comparative and International Studies CIS) eine Kooperation in Lehre und Forschung. Aufbau des Studiums und Studienbeginn Das Studium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. Studierende im Hauptfach oder im ersten Nebenfach haben das Grundstudium mit einer Zwischenprüfung abzuschliessen. Eine bestandene Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptstudium. Die Modalitäten der Zwischenprüfungen sind in der Prüfungsordnung über die Zwischenprüfungen für Studierende an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (00) und in ihrem Anhang geregelt. Regulärer Studienbeginn ist im Herbstsemester. Die angebotenen Lehrveranstaltungen sind darauf ausgerichtet.
2 Leistungsnachweise Für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen sind Leistungsnachweise zu erbringen. Die Art des Leistungsnachweises wird von den Dozierenden zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben. Hauptfachstudium Für die Zulassung zur Zwischenprüfung ist im Hauptfach mindestens der erfolgreiche Besuch folgender Lehrveranstaltungen erforderlich: Einführung in das Studium der Politikwissenschaft Proseminar Einführung in die Politische Philosophie Proseminar Theorien der Innenpolitik/Vergleichende Politik Proseminar Theorien der Internationalen Beziehungen Proseminar Methoden I Proseminar Methoden II Die Veranstaltung Einführung in das Studium der Politikwissenschaft ist Bedingung für die Zulassung in die Proseminare der Fachrichtungen Innenpolitik/Vergleichende Politik und Internationale Beziehungen. Der erfolgreiche Besuch des Proseminars Methoden I ist Voraussetzung für die Teilnahme am Proseminar Methoden II. Nach bestandener Zwischenprüfung sind während des Hauptstudiums in frei wählbarer Reihenfolge mindestens die folgenden Studienleistungen zu erbringen: Kolloquien Seminar in Politischer Philosophie Forschungsseminar in der Fachrichtung Innenpolitik/Vergleichende Politik Forschungsseminar in der Kolloquien sind in der Regel nach der Zwischenprüfung zu besuchen. Ausnahmen dazu können mit den Dozierenden vereinbart werden. Lizenziatsarbeit Studierende müssen sich vor Beginn der Lizenziatsarbeit beim Institutssekretariat anmelden. Der erfolgreiche Besuch des Forschungsseminars oder des Seminars in der Fachrichtung der Lizenziatsarbeit ist Voraussetzung, um mit der Lizenziatsarbeit beginnen zu können.
3 Die Lizenziatsarbeit wird normalerweise in einer der beiden Fachrichtungen Innenpolitik/Vergleichende Politik oder Internationale Beziehungen geschrieben. Sie ist gemäss Prüfungsordnung über das Lizenziat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (00) in der Regel innert 9 Monaten fertig zu stellen. Parallel dazu muss ein Forschungskolloquium für Lizenziandinnen und Lizenzianden besucht werden. 8 Bei Kombinationen der Fachrichtungen kann die Betreuung durch mehrere Fachvertreterinnen oder Fachvertreter erfolgen. 9 Für die beiden Fachrichtungen Innenpolitik/Vergleichende Politik und Internationale Beziehungen besteht die Möglichkeit, die Lizenziatsarbeit bei einer Privatdozentin oder einem Privatdozenten zu verfassen. 0 ETH-Professorinnen und -Professoren des CIS sind berechtigt, Lizenziatsarbeiten zu betreuen. Es können Lizenziatsarbeiten in Politischer Philosophie verfasst werden. Lizenziatsprüfungen Die Lizenziatsprüfungen im Hauptfach beinhalten folgende Teile: Je 0 Minuten mündlich in jeder der drei Fachrichtungen Klausurarbeit in der Fachrichtung Innenpolitik/Vergleichende Politik oder in der Fachrichtung Internationale Beziehungen. Die Klausur kann nicht in der Fachrichtung abgelegt werden, in welcher die Lizenziatsarbeit geschrieben wurde. Erstes Nebenfach Für die Zulassung zu den Zwischenprüfungen gelten dieselben Anforderungen und Voraussetzungen wie im Hauptfach. Beim Nachweis einer gleichwertigen Methodenausbildung im Hauptfach kann die komplette Methodenausbildung (inkl. Zwischenprüfung in Methoden) im. Nebenfach Politikwissenschaft erlassen werden. Nach bestandener Zwischenprüfung sind während des Hauptstudiums in frei wählbarer Reihenfolge mindestens die folgenden Studienleistungen zu erbringen: Kolloquien Forschungsseminar in der Fachrichtung Innenpolitik/Vergleichende Politik oder in der
4 Lizenziatsprüfungen Die Lizenziatsprüfungen im ersten Nebenfach beinhalten folgende Teile: 0 Minuten mündlich in der Fachrichtung Innenpolitik/Vergleichende Politik oder in der dreitägige Hausarbeit in der Fachrichtung Innenpolitik/Vergleichende Politik oder in der 8 Die Lizenziatsarbeit kann gemäss 9 der Prüfungsordnung über das Lizenziat der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (00) auch im ersten Nebenfach verfasst werden. Die dreitägige Hausarbeit wird in diesem Fall im Hauptfach geschrieben. Die mündliche Prüfung ist in der Fachrichtung Innenpolitik/Vergleichende Politik oder in der zu bestehen. Zweites Nebenfach Die Studierenden wählen zwischen zwei Fachrichtungen: Innenpolitik/Vergleichende Politik Internationale Beziehungen Der erfolgreiche Besuch folgender Lehrveranstaltungen ist mindestens erforderlich: a) Fachrichtung Innenpolitik/Vergleichende Politik: Einführung in das Studium der Politikwissenschaft Proseminar Einführung in die Politische Philosophie Proseminar Theorien der Innenpolitik/Vergleichende Politik Kolloquien aus der Fachrichtung Innenpolitik/Vergleichende Politik b) : Einführung in das Studium der Politikwissenschaft Proseminar Einführung in die Politische Philosophie Proseminar Theorien der Internationalen Beziehungen Kolloquien aus der Die Einführung in das Studium der Politikwissenschaft ist Bedingung für die Zulassung in die anderen Veranstaltungen (Ausnahme: Proseminar Einführung in die Politische Philosophie ).
5 Lizenziatsprüfung Die Lizenziatsprüfung im zweiten Nebenfach beinhaltet: 0 Minuten mündlich in der gewählten Fachrichtung Übergangsregelungen Das vorliegende Studien- und Prüfungsreglement tritt zu Beginn des Herbstsemesters 008 in Kraft. Studierende im Haupt- oder ersten Nebenfach, die vor dem Wintersemester 999/000 die Einführung in das Studium der Politikwissenschaft erfolgreich absolviert haben, können ihr Studium weiterführen, ohne die Zwischenprüfung bestehen zu müssen. Im Namen des Instituts für Politikwissenschaft Der Institutsleiter: Prof. Dr. D. Ruloff
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