Botschaft zur Urnenabstimmung vom 4. März 2018

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1 Gemeinde Utzenstorf Botschaft zur Urnenabstimmung vom 4. März 2018 Verpflichtungskredit von Franken für den Ersatz der zentralen Wärmeerzeugung und -verteilung in der Schulanlage Die 25-jährige Heizzentrale in der Schulanlage (Untergeschoss Gotthelfschulhaus) hat das Ende der Lebensdauer erreicht.

2 Verpflichtungskredit von Franken für den Ersatz der zentralen Wärmeerzeugung und -verteilung in der Schulanlage Das Projekt kurz erklärt Die bestehende Heizzentrale im Untergeschoss des Gotthelfschulhauses ist vor über 25 Jahren gleichzeitig mit dem Neubau des Mehrzweckgebäudes und des Kirchgemeindehauses der reformierten Kirchgemeinde Utzenstorf erstellt worden. Die Anlage hat mittlerweile das Ende der Lebensdauer erreicht und ist in den letzten Jahren sehr störungsanfällig geworden. Zudem erfüllt die Heizung die geforderten Abgaswerte nicht mehr und die Wärmeverluste sind zu hoch. Das Projekt sieht vor, die bestehende Heizungsanlage durch eine bivalente Grundwasser-Wärmepumpe mit Gas-Spitzenheizkessel zu ersetzen 1. Auch die Heizgruppen, die Warmwassererwärmung sowie die Steuerung müssen ersetzt werden. Die gesamte Wärmeerzeugungsanlage soll während den Schulferien im Juli und August 2018 umfassend ersetzt/erneuert werden, damit die Anlage wieder richtig funktioniert und die gesetzlichen Anforderungen (Energiegesetz) erfüllt sind. Bisher sind Franken an Projektierungskosten entstanden, diese werden separat abgerechnet. Der von den Stimmberechtigten an der Urne zu bewilligende Verpflichtungskredit beläuft sich auf total Franken. Der bisherige Projektverlauf : Der Gemeinderat beauftragt die Firma NBG Ingenieure AG, Solothurn, mit der Analyse der bestehenden Heizungen der Schulanlage sowie mit einem Studium möglicher Varianten der künftigen Wärmeerzeugung (dezentrale Wärmeerzeugungsanlagen, kleine Wärmeverbunde, grosser Wärmeverbund) : Vorstellung der Variantenstudie durch die Firma NBG Ingenieure AG. Der Gemeinderat gibt daraufhin der vorberatenden Liegenschaftskommission zusätzliche Abklärungen in Auftrag (Variantenprüfung «Holzschnitzelheizung») : Der Gemeinderat entscheidet sich einstimmig für die Projekt-Ausführung einer «Wärmepumpenanlage mit Wärmenutzung aus dem Grundwasser und einem Gasheizkessel zur Spitzenlastabdeckung». Die Variante «Holzschnitzelheizung» wird aus Kostengründen (zu hohe Investitionskosten) nicht weiterverfolgt : Bewilligung eines Planungskredits von Franken für die Projektierung und das Erstellen von Ausschreibungsunterlagen. 1 Eine Wärmepumpe lässt sich auch mit anderen Wärmequellen kombinieren. Diese Betriebsart nennt sich dann bivalent. 2

3 : Bewilligung eines Kredits von Franken für die hydrogeologische Projektierung der zentralen Wärmeerzeugung inkl. Sondierbohrung und Pumpversuch : Das kantonale Amt für Wasser und Abfall erteilt die Wärmepumpenkonzession für die Nutzung von Grundwasser : Bewilligung eines Kredits von Franken für die Schluss- Überprüfung/Bereinigung des Bauprojekts (Überprüfung Heizungs- und Elektroplanung) : Beschlussfassung über die Bereitstellung eines Verpflichtungskredits von Franken für den Ersatz der zentralen Wärmeerzeugung und -verteilung in der Schulanlage und Unterbreitung der Vorlage zur Bewilligung den Stimmberechtigten an der Urne vom Die neue Heizungsanlage Aufgrund einer Studie hat sich der Gemeinderat wie vorerwähnt entschieden, die beiden bisherigen Kombiheizungen (Gas/Öl) mit einer Leistung von total 710 kw durch eine Grundwasser-Wärmepumpe mit einer Leistung von 200 kw und einem Gas-Spitzenheizkessel mit 250 kw zu ersetzen. Die Berechnung des zukünftig erforderlichen Wärmebedarfs sowie der Energieverbrauch der letzten Jahre haben gezeigt, dass die bestehenden Heizkessel stark überdimensioniert sind. Die Probebohrung mit Pumpversuch hat ergeben, dass dem Grundwasser 800 l/min entnommen werden können. Neu werden 90 % des gesamten Wärmebedarfs durch eine Grundwasser-Wärmepumpe produziert. Die neue Gasheizung sorgt für die Spitzenlastabdeckung und dient auch der Erhöhung der Wassertemperatur für das Brauchwasser (Duschen) und diejenigen Räume, welche mit Radiatoren beheizt sind. Auch der grosse Boiler verliert zu viel Wärme und muss ersetzt werden. 3

4 Welche Gebäude der Schulanlage werden mit der Heizzentrale versorgt? Die Heizzentrale versorgt (wie bisher) das Gotthelfschulhaus, das Mehrzweckgebäude, das Kirchgemeindehaus und die beiden Doppelkindergartengebäude und Der spätere Anschluss des Kirchschulhauses wird bei der Wärmeverteilung vorbereitet. Dieses Gebäude kann bei Lebensdauerende des lokalen Gasheizkessels ebenfalls an die Heizzentrale im Gotthelfschulhaus angeschlossen werden, sofern vorgängig die Wärmedämmung der Gebäudehülle verbessert wird. Die Wärmeverteilung ist zum grössten Teil genauso alt wie die beiden Heizkessel. Mehrfach mussten schon Ventile und Wärmezähler ausgetauscht werden, viele Armaturen sind trotzdem undicht. Kostenbeteiligung der reformierten Kirchgemeinde Wegen des angebauten Kirchgemeindehauses hat die Kirchgemeinde ursprünglich an die Gesamt-Baukosten einen pauschalen Anteil geleistet und figuriert seither als Miteigentümerin an den Heizungsanlagen. Der genaue Miteigentumsanteil wurde aber nie definiert. Mit der vorliegenden Ersatzinvestition werden jetzt diese speziellen Eigentumsverhältnisse entflechtet. Die Gemeinde Utzenstorf wird neu Alleineigentümerin der Heizungsanlage. Die Kirchgemeinde wird für die Ersatzinvestition zusätzlich zu ihren Energiekosten jährlich einen Anteil an den Investitionsfolgekosten für Abschreibung und Verzinsung übernehmen. 4

5 Kostenübersichten (Genauigkeit +/- 10 %) Wärmeerzeugungsanlage CHF Wärmeverteilung CHF Elektroanlagen CHF Grundwasserentnahme- und Rückgabebrunnen mit Leitungen CHF Nebenarbeiten (Baumeister, Brandschutzmassnahmen, Maler etc.) CHF Honorare Architekt, Heizungsplaner, Elektroplaner, Hydrogeologe CHF Bewilligungen, Gebühren CHF Risikokosten (Unvorhergesehenes) 5 % CHF Zwischentotal CHF zuzüglich Mehrwertsteuer 7,7 % CHF Total Erneuerungskosten (gerundet) CHF Zuschlag Kostenungenauigkeit 10 % CHF Total Verpflichtungskredit CHF Kostenungenauigkeit Die Kredite für die Ausführung von Projekten werden in der Regel auf Grund von Voroder Bauprojekten mit Kostenschätzung oder Kostenvoranschlag und nicht aufgrund von Offerten (als Ergebnis der Beschaffungsverfahren) beantragt. Dies hat den Vorteil, dass bei Ablehnung eines Geschäftes durch die Stimmberechtigten bis dahin tiefere Planungskosten angefallen sind. Je nach Planungsstand entsteht daher aber ein Kostenungenauigkeitsrisiko; im vorliegenden Projekt entspricht dies + 10 %. Diese Ungenauigkeit wird bei der Ermittlung des Kreditbetrages für den erforderlichen Verpflichtungskredit mit dem entsprechenden Zuschlag berücksichtigt. Damit wird vermieden, dass den Stimmberechtigten nach Ausarbeitung der Leistungsverzeichnisse oder nach den Beschaffungsverfahren aufgrund der Kostenungenauigkeiten in der Projektierung allenfalls bereits ein Nachkredit beantragt werden muss. Dies würde zu Verzögerungen der Projekte und zu Mehraufwand führen. Folgekosten pro Jahr Die Abschreibung wird auf der finanzhaushaltrechtlich vorgesehenen Nutzungsdauer von 25 Jahren berechnet und beträgt 4 % des Investitionsbetrages, was jährlich Franken entspricht. Der Fremdkapitalzins wird mit 1,5 % angenommen. Die Energiekosten für Gas, Strom und neu für die wiederkehrenden Konzessionsabgaben an den Kanton für die Grundwassernutzung sind aufgrund der Faktoren der bisherigen Wärmeproduktion mit den neuen Energiepreisen für Strom und Gas (Tarif 2018) ermittelt worden. Die bisherigen Energiekosten werden berechnet ebenfalls mit den Ansätzen für

6 davon in Abzug gebracht. Die übrigen Betriebsfolgekosten (z. B. Heizungswart) ändern sich nicht. Der jährliche Kostenanteil der Kirchgemeinde an die Investitionskosten (Abschreibung und Verzinsung) wurde aufgrund des Anteils an der Leistung mit 5 % (entspricht Franken) berechnet; der Kostenanteil an den Energiekosten wird mit Wärmezählern ermittelt und beträgt circa 10 %. Zusammenstellung der jährlichen Investitionsfolgekosten 4.0 % Abschreibung investiertes Kapital CHF % Verzinsung investiertes Kapital CHF Total (Brutto) CHF /. Anteil Kirchgemeinde an Investitionskosten CHF Total (Netto) CHF Die jährlichen Energiekosten (Strom, Gas, Konzession) werden neu Franken betragen. Die reformierte Kirchgemeinde beteiligt sich daran mit einem jährlichen Anteil von circa 10 % (4 744 Franken). Zum Vergleich: Bisher mussten jährlich Franken an Energiekosten (Gas, Strom) aufgewendet werden. Abstimmungsfrage: Verpflichtungskredit von Franken für den Ersatz der zentralen Wärmeerzeugung und -verteilung in der Schulanlage Bewilligung Wollen Sie dem Verpflichtungskredit für den Ersatz der zentralen Wärmeerzeugung und -verteilung in der Schulanlage gemäss Botschaft des Gemeinderates zustimmen? 6

7 Die Argumente des Gemeinderates: Der Ersatz der Heizungsanlage ist dringend nötig, da die Funktionstüchtigkeit nicht mehr länger gewährleistet werden kann (zu viele technische Ausfälle, Wärmeverluste, Abgaswerte nicht eingehalten, undichte Armaturen / Rohrleitungen / Apparaturen, etc.). Die Anlage ist «End of Life», hat das Ende der Lebensdauer erreicht. Die vorgesehene Projektausführung mit Wärmepumpe (90 % des gesamten Wärmebedarfs werden mit dem Grundwasser produziert) stellt eine nachhaltige Energiequelle (Umweltenergie) dar und entspricht somit dem kommunalen Energieleitbild 2012 der Gemeinde Utzenstorf. «Unsere Gebäude und Anlagen werden wo machbar mit Energie aus erneuerbaren Quellen betrieben.» Der für den Betrieb der neuen Heizungsanlage benötigte Strom wird vollständig aus Wasserkraft gewonnen. Die Eigentumsverhältnisse der neuen Heizungsanlage sind mit der reformierten Kirchgemeinde geklärt. Die Gemeinde wird neu Alleineigentümerin der gesamten Anlage. Der spätere Anschluss des Kirchschulhauses an die neue Heizzentrale ist mit dem vorliegenden Projekt sichergestellt. Die Projektkosten sind sorgfältig vom Gemeinderat evaluiert und im Finanzplan eingestellt worden. In der Entscheidungsfindung und der Vorbereitung dieses Sachgeschäfts unterstützte ihn auch die vorberatende Liegenschaftskommission; zudem liess man sich von mehreren für Gebäudetechnik spezialisierten Sachverständigen beraten. Gemeindebeschluss vom 11. Dezember 2017 Für das Projekt «Ersatz zentrale Wärmeerzeugung und -verteilung in der Schulanlage» wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von Franken bereitgestellt und zur Bewilligung den Stimmberechtigten an der Urne unterbreitet Utzenstorf, 15. Januar 2018 Beat Singer Präsident des Gemeinderats Tobias Schmid Gemeindeschreiber/Leiter Verwaltung 7

8 Weiterführende Projektunterlagen Weitere Unterlagen (Projektbeschrieb mit Kostenübersicht, Prinzipschema, Variantenstudien etc.) stehen auf der Website der Gemeinde Utzenstorf unter als Download zur Verfügung. Ebenso können diese Unterlagen auch während den ordentlichen Öffnungszeiten am Zentralschalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Empfehlung an die Stimmberechtigten Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, am 4. März 2018 wie folgt zu stimmen: JA zum Verpflichtungskredit von 1 023'000 Franken für den «Ersatz der zentralen Wärmeerzeugung und -verteilung in der Schulanlage» 8

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