Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den Tourismus vom 9. Februar Lesung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den Tourismus vom 9. Februar Lesung"

Transkript

1 Grand Conseil 2 e lecture loi sur le tourisme Grosser Rat 2. Lesung des Tourismusgesetzes Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den Tourismus vom 9. Februar Lesung 1. Hintergrund Am 12. Dezember 2013 hat das Walliser Parlament in erster Lesung das Gesetz über den Tourismus mit 87 Ja, 24 Nein und 10 Enthaltungen verabschiedet. Die Prüfung mehrerer Artikel dieses Gesetzes wurde auf die zweite Lesung verschoben. Im vorliegenden Bericht werden die Überlegungen und Entscheide der Kommission für die zweite Lesung zusammenfassend wiedergegeben. 2. Zusammensetzung der Kommission und Vertreter des Kantons Mitglieder Vertreten durch MARET Marianne, PDCB, Präsidentin X X X FAVRE Stéphanie, PLR, Vizepräsidentin X X X BENDER Marie-Paul (Suppl.), AdG/LA X X X BREGY Philipp Matthias, CVPO X X X BUMANN Konstantin (Suppl.), CSPO X X X CLIVAZ Bruno, PDCC X X X CRETTON Patrick (Suppl.), PLR X X X DE RIVAZ Charles (Suppl.), PDCB X X X DELASOIE Marcel, PLR CARRUPT Nicole (25.03.) X X X GRABER Michael, SVPO X X X MELLY Nicolas (Suppl.), PDCC, Berichterstatter X X X MOOSER THELER Helena, AdG/LA X X X WALTER Francesco, CVPO X X X

2 2e lecture loi sur le tourisme Lesung des Tourismusgesetzes DVER: Cina Jean-Michel, Staatsrat, Vorsteher des DVER Bianco Eric, Chef der Dienststelle für Wirtschaftsentwicklung Zurwerra Martin, Chef des Verwaltungs- und Rechtsdienstes des DVER Luyet Dominique, wissenschaftlicher Mitarbeiter, DVER Eingeladene: Fellay Luc, Präsident der Arbeitsgruppe «Strukturen & Finanzierung» des Projekts «Tourismus 2015» (Sitzung vom ) Die Kommission ist an drei Dienstagen zusammengetreten, nämlich am 18. Februar, 18. März und 25. März 2014 im Espace Porte de Conthey des Regierungsgebäudes und im Grossratsgebäude. 3. Ablauf der Arbeiten Dem Vorschlag der Kommissionspräsidentin folgend beschliesst die Kommission, bei der Behandlung der vorliegenden Gesetzesänderung zuerst alle anderen Artikel zu behandeln, bevor auf das 4. Kapitel «Finanzen» eingegangen wird. Für die Behandlung des 4. Kapitels schlägt sie vor, die Märzsession abzuwarten einerseits weil dann das Dekret über die erste Phase der Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates (PAS 1) behandelt worden sein wird, das namentlich die Erhöhung des Mietwerts der Zweitwohnungen betrifft, und andererseits, weil das Bundesgericht bis dahin vielleicht einen Entscheid im Fall «Silvaplana» (Reglement über die Zweitwohnungen) gefällt haben wird. Diese beiden Punkte könnten in der Tat einen Einfluss auf den Änderungsentwurf des Tourismusgesetzes haben. Daher ist es besser abzuwarten, um mit definitiven Grundlagen arbeiten zu können. Die Kommission ist mit diesem Vorschlag einverstanden. Um den Kommissionsarbeiten einen Hintergrund zu verleihen, hat die Kommissionspräsidentin Luc Fellay, Präsident der Arbeitsgruppe «Strukturen & Finanzierung» des Projekts «Tourismus 2015», eingeladen, damit dieser die Vorschläge seiner Arbeitsgruppe präsentieren kann. Luc Fellay zeigt die Punkte auf, welche die Überlegungen seiner Arbeitsgruppe geleitet haben. Zunächst einmal hat diese Arbeitsgruppe Lehren aus der Ablehnung des Gesetzes von 2008 gezogen. Herr Fellay weist zudem darauf hin, dass der Tourismus eine wirtschaftliche und nicht eine staatliche Angelegenheit sei, und dass ein Gesetz keine Gäste anlocken würde ebensowenig würde es das touristische Angebot schaffen, das für den Erfolg eines Tourismusorts ausschlaggebend sein werde. Ein Gesetz könne lediglich die Rahmenbedingungen vorgeben, an denen sich die Tourismus- Fachpersonen orientieren können. Der Departementsvorsteher betont vorgängig zu den Diskussionen der Kommission, dass die Eigentümer von Zweitwohnungen in erster Linie Gäste für den Walliser Tourismus seien, und dass man folglich darauf achten müsse, sie nicht von allen Seiten mit Taxen und Gebühren zu bombardieren, da dies für Unmut sorgen könnte. Er erinnert ebenfalls daran, dass dem Zweitwohnungseigentümer ein Teil der einkassierten Beträge rückzuerstatten wären, wenn die sogenannte «Zweitwohnungstaxe» einen anreizenden Charakter annehmen würde (z.b. durch eine Rückerstattung der bezahlten Taxe pro rata der effektiven Belegung). Für die Gemeinde würde das bedeuten, dass sie ihre Tätigkeit anhand eines Budgets planen müsste, das möglicherweise plötzlich kleiner werden könnte. Staatsrat Cina erinnert daran, dass mit dem vorliegenden Änderungsentwurf von den Gemeinden verlangt wird, dass sie sich gründlich überlegen, in welche Richtung sich ihr Tourismus entwickeln soll, bevor sie die Personen besteuern. Zudem müssen sie in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Parteien Richtlinien, ja eine Strategie ausarbeiten. Erst

3 2e lecture loi sur le tourisme Lesung des Tourismusgesetzes dann können sie die Frage der Finanzierung angehen, die für die Realisierung ihrer Visionen nötig ist. 4. Eintretensdebatte und -abstimmung Die Kommissionspräsidentin eröffnet die Eintretensdebatte, in der die folgenden hauptsächlichen Bemerkungen angebracht werden: Im Zusammenhang mit der Kurtaxe und den Gegenleistungen, zu denen diese berechtigt, merkt ein Kommissionsmitglied an, dass die in einem Oberwalliser Tourismusort eingeführten Gästekarten nicht bei allen Gästen auf ein positives Echo stossen würden, beispielsweise bei Senioren, die keine der Aktivitäten ausüben, für welche diese Gästekarte Vorteile bietet (z.b. Seilbahnen). In den Augen dieser Gäste sind die Vorteile von geringem Interesse. Dieses Beispiel zeigt, dass den Gemeinden bei der Wahl ihrer Instrumente maximale Flexibilität gelassen werden muss, damit sie diese optimieren können, sodass sie den Erwartungen ihrer Gäste am besten entsprechen. Auf die Frage eines Kommissionsmitglieds, wieso die Handänderungssteuer auf Zweitwohnungen bei den vorgeschlagenen Instrumenten aufgeführt sei, obschon sie in der Gesetzgebung über die Handänderungssteuer verankert ist (geringe Verbindung zum Tourismus), wird präzisiert, dass diese Steuer ursprünglich auf Vorschlag eines Mitglieds der Arbeitsgruppe «Strukturen & Finanzen» geprüft und berücksichtigt worden sei. Da es sich hierbei zudem um eine nicht zweckgebundene Steuer handelt, die demzufolge nicht spezifisch für den Tourismus bestimmt ist, ist die Kommission übereingekommen, sich auf direkt mit dem Tourismus im Zusammenhang stehende Instrumente zu konzentrieren. Der Departementsvorsteher betont in diesem Zusammenhang, dass im Gesetz nur das behandelt wird, was für den Tourismus wichtig ist. Gewisse Instrumente, wenn diese effektiv verfügbar sind, wie es bei dieser Steuer oder bei der Zweitwohnungstaxe der Fall ist, sind bereits in anderen Gesetzen verankert. Unter Berücksichtigung all der vorgeschlagenen Instrumente sind mehrere Kommissionsmitglieder der Ansicht, dass hervorgehoben werden muss, dass jeder Gast anhand seines Aufenthalts bezahlen soll, und dass folglich alles, was mit dem Zweitwohnungseigentum an sich im Zusammenhang steht, beiseite gelassen werden sollte. Daher wird beschlossen, sich auf die Kurtaxe, die Beherbergungstaxe und die Tourismusförderung zu konzentrieren. Andererseits wird daran erinnert, dass die Gemeinde im Fall der im Val-d Illiez eingeführten Zweitwohnungstaxe vor Bundesgericht Recht bekommen hat, da das Reglement nur auf die Neubauten ausgerichtet war. Allerdings sind Neubauprojekte inzwischen in den meisten Tourismusgemeinden aufgrund der Zweitwohnungsinitiative und der daraus folgenden Gesetzgebung weitgehend unmöglich geworden oder zumindest stark eingeschränkt worden. Auf die Frage, welche Unterstützung vorgesehen sei, um einer Gemeinde unter die Arme zu greifen, die beim Übergang vom aktuellen zum künftigen System Schwierigkeiten haben würde, erinnert der Departementsvorsteher daran, dass der Kanton versprochen habe, diese Gemeinden zu begleiten sei es direkt durch die kantonalen Dienststellen (die den Gemeinden Reglements-Modelle zur Verfügung stellen würden, die diese ihren Besonderheiten entsprechend anpassen können), oder durch regionale Zweigstellen wie die RWO AG (Regions- und Wirtschaftszentrum Oberwallis AG) und die Antenne régions Valais romand. Davon ausgehend, dass die Gemeinden heutzutage nur über geringe Mittel verfügen, die direkt in den Tourismus fliessen können, gelangt die Kommission zum Schluss, dass dies ein zentraler Punkt in dieser Gesetzesänderung sein sollte. Die Entwicklung des Tourismus auf lokaler Ebene wird immer den Miteinbezug der Gemeinde verlangen, da durch die Tourismustaxen nicht alles finanziert werden kann (insbesondere die Realisierung von Infrastrukturen). Folglich sollte gut definiert werden, über welche Finanzierungsquelle

4 2e lecture loi sur le tourisme Lesung des Tourismusgesetzes (Taxen, Steuern usw.) was finanziert werden kann (Information, Gästeempfang, Promotion, Basis- oder Tourismusinfrastrukturen usw.). In diesem Zusammenhang wird präzisiert, dass die Tourismustaxen in erster Linie dazu dienen, Leistungen wie Animation, Information, Gästeempfang oder auch die Förderung des lokalen Tourismus (Beherbergungstaxe oder TFT) zu finanzieren, während die Promotion auf kantonaler Ebene von Valais/Wallis Promotion sichergestellt wird, die über das ordentliche Staatsbudget und über den Verkauf von Leistungen via Mandate finanziert wird. Was die Strukturen anbelangt, und als Antwort auf die Frage, weshalb man im vorliegenden Gesetzesentwurf nur die kommunale und nicht die regionale Ebene berücksichtigen würde, wird präzisiert, dass die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene also zwischen den Tourismusorten gefördert, nicht aber erzwungen wird. Das ist eine der Lehren, die man aus dem 2008 vom Volk abgelehnten Gesetz gezogen hat. Eintretensabstimmung Eintreten wird einstimmig beschlossen. 5. Detailberatung (Im Folgenden wird nur auf die Artikel eingegangen, die von der Kommission geändert wurden.) Art. 5 Aufgaben des Staates Die Kommission bevorzugt die Formulierung «touristische Ausstattung und Entwicklung zu fördern» (statt «Infrastruktur und die Tourismusförderung zu unterstützen»). Art. 5bis Grundsatz Die Kommission beschliesst, hier (und an allen folgenden Stellen) den Begriff «interkommunal» statt «suprakommunal» zu verwenden. Damit will sie die gleiche Terminologie wie im Gemeindegesetz vom 5. Februar 2004 übernehmen (vgl. Art. 110, 111 und 113, die von der interkommunalen Zusammenarbeit handeln). Der Begriff «interkommunal» widerspiegelt zudem klar die Absicht, die Annäherung der verschiedenen Akteure über die Gemeindegrenzen hinaus zu fördern, und ermöglicht auch eine Annäherung von deutlich unterschiedlichen Einheiten (Gemeinde und Region, z.b. grenzüberschreitend, wie im Fall von Mont-Blanc, Portes du Soleil oder auch zwischen Zermatt und Cervinia). Zudem wird der Begriff «touristische Unternehmen» durch «Tourismusunternehmen» ersetzt; mit diesem Begriff sind nämlich nicht die verschiedenen im Tourismussektor tätigen lokalen Unternehmen gemeint, sondern eine Struktur, welche die verschiedenen Akteure seien das nun die im Tourismus aktiven Unternehmen, aber auch z.b. Vereinigungen von Zweitwohnungseigentümern umfasst. Art. 6bis Aufgaben der kommunalen oder interkommunalen Tourismusunternehmen Art. 7 Aufgaben der Gemeinden

5 2e lecture loi sur le tourisme Lesung des Tourismusgesetzes Analog zur Änderung bei Artikel 5 ersetzt die Kommission «die Tourismusförderung auf ihrem Gebiet zu unterstützen» durch «Entwicklung auf ihrem Gebiet zu fördern», sowie «touristische Unternehmen» durch Punkt 3 Kommunale oder interkommunale Tourismusunternehmen Art. 16bis Abs. 1 Rechtsform Art. 16ter Leistungsvereinbarung und Aufsicht Art. 16quater Einnahmequellen Art. 17 Geltungsbereich Die Kommission beschliesst klar im Gesetz zu verankern, dass die verschiedenen Einheiten oder Personen, die innerhalb derselben Gemeinde durch eine Schicksalsgemeinschaft verbunden sind, in die Entscheidfindung miteinbezogen werden. Ein Kurtaxenreglement, das eine Gemeinde einzuführen gedenkt, muss also nicht mehr nur der Urversammlung unterbreitet und vom Staatsrat homologiert werden, sondern vorgängig auch den betroffenen Kreisen vorgelegt werden. Unter «betroffene Kreise» sind sowohl die juristischen Personen, d.h. die auf Gemeindegebiet tätigen Unternehmen, als auch die Organe zu verstehen, die natürliche Personen vertreten (z.b. Vereinigungen von Zweitwohnungseigentümern), sofern es solche gibt. Art. 19 Ansatz Die Kommission will in diesem Artikel einen Bezug zwischen den einkassierten und den eingesetzten Beträgen herstellen. Es wird über die Frage um die Festsetzung einer Höchstgrenze diskutiert und abgestimmt. Das Ergebnis sieht folgendermassen aus: 1. Festsetzung von Höchstgrenzen (Unter- und Obergrenze): 4 Stimmen dafür 2. Keine Festsetzung von Höchstgrenzen, aber Anfügung einer Gesetzesbestimmung, welche den einzuhaltenden Rahmen festlegt: 9 Stimmen dafür Keine Enthaltungen. Überdies wird präzisiert, dass dieser Artikel bereits eine «natürliche» Höchstgrenze festlegen würde, indem der Kurtaxenansatz in Absatz 1 von der Ausstattung des Ferienortes, der

6 2e lecture loi sur le tourisme Lesung des Tourismusgesetzes Beherbergungsform, der geographischen Lage der Unterkunft und von der Saison abhängig gemacht wird. Die Kommission trägt somit der Wahl des Grossen Rates in erster Lesung Rechnung, gemäss welcher keine Höchstgrenze für die Kurtaxe festgesetzt werden soll. Dieser Artikel wird also durch Absatz 2 ergänzt, der die Verhältnismässigkeit festlegt, die zwischen dem Nominalbetrag (oder Einheitstarif) der Kurtaxe und den Kosten geschaffen werden muss, die durch die Leistungen, die über diese Taxe von Gesetzes wegen finanziert werden, verursacht werden (in Art. 22 über die Verwendung der Kurtaxe präzisierte Leistungen). Die Kommission stimmt auch über die Formulierung dieses Artikels ab. Entweder: 1. «Der Kurtaxenansatz wird anhand der verursachten Kosten der Dienstleistungen berechnet, für welche die Einnahmen gemäss Art. 22 eingesetzt werden können.» oder: 2. «Der Kurtaxenansatz wird anhand der verursachten Kosten der Dienstleistungen berechnet, für welche die Einnahmen gemäss Art. 22 eingesetzt werden müssen.» Es wird die erste Formulierung berücksichtigt (11 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen). Art. 21 Erhebungsweise Die Kommission ergänzt diesen Artikel dahingehend, dass die Gemeinde das Einkassieren der Kurtaxe entweder wie bis anhin dem Verkehrsverein oder neu auch dem Tourismusunternehmen überlassen kann. Abs. 3bis Die Kommission beschliesst, den Teilsatz «Der Pauschalbetrag darf nicht höher sein als der Betrag, der [...] berechnet wird» zu streichen, da dieser Absatz bereits eine Verbindung zwischen dem Pauschalbetrag der Kurtaxe und dem Belegungsgrad herstellt, und damit eine Grenze festlegt. Andererseits wäre dieser Satz beim Vollzug des Gesetzes problematisch, da ein Pauschalbetrag, der den errechneten Betrag auch nur um das Geringste übersteigt, nicht zulässig wäre. Die Kommission ist der Ansicht, dass der Grundsatz der Verhältnismässigkeit und der Beschränkung durch diese Verbindung zwischen dem Pauschalbetrag und den präzisierten objektiven Kriterien genügend klar ist. Abs. 3ter Art. 23 Geltungsbereich Die Kommission ändert diesen Artikel analog zum ähnlichen Artikel 17 Absatz 2 über die Kurtaxe. Art. 25 Erhebungsweise Die Kommission ändert diesen Absatz analog zu Artikel 21 Absatz 2 über die Kurtaxe und präzisiert damit, dass der Beherberger die Beherbergungstaxe entweder an die Gemeinde oder an das Organ, dem diese Aufgabe delegiert ist, überweisen muss.

7 2e lecture loi sur le tourisme Lesung des Tourismusgesetzes Da in diesem Absatz die Präzisierung gestrichen wurde, welches diese Organe sind, schlägt die Kommission vor, dies in einem neuen Absatz 3ter einzufügen. Abs. 3 Die Kommission streicht in diesem Absatz die Präzisierung, dass die pauschale Anzahl in Rechnung gestellter Übernachtungen derjenigen entspricht, die für die Kurtaxe zur Anwendung gelangt, da für die Beherbergungstaxe einzig die entgeltlichen Übernachtungen berücksichtigt werden. Die Zahl der in der Pauschale zu berücksichtigenden Übernachtungen muss folglich je nach lokaler durchschnittlicher Belegung für diese Beherbergungsart festgelegt werden, doch für die entgeltlichen Übernachtungen müssen die Übernachtungen des Eigentümers selbst in Abzug gebracht werden. Dieser Absatz präzisiert andererseits, dass die Anzahl Übernachtungen vom Gemeinderat auf Vorschlag des Verkehrsvereins festgelegt wird, wenn der Beherberger eine Pauschale wünscht. Abs. 3bis Dieser Absatz wird analog zu Artikel 21 Absatz 3bis über die Kurtaxe geändert. Abs. 3ter Wie weiter oben erläutert, wird hier die in Absatz 2 gestrichene Präzisierung über die Organe, an welche das Inkasso der Beherbergungstaxe delegiert werden kann, aufgenommen. Art. 32bis Die Kommission ist der Ansicht, dass der Titel und der Wortlaut dieses Artikels, insbesondere der Begriff «Wirtschafts-», die über diesen Fonds erfolgte Finanzierung anderen Zweigen als dem Tourismus öffnen würde, wie beispielsweise Technologie-Start- Ups. Das ist allerdings nicht der Zweck dieses Fonds, da für die Finanzierung dieser Art von Unternehmen andere Mittel existieren, die in anderen Gesetzgebungen geregelt sind (namentlich im Gesetz über die Regionalpolitik [NRP] oder im Gesetz über die kantonale Wirtschaftspolitik). Folglich beschliesst die Kommission, die Begriffe «Wirtschafts-» und «unmittelbaren und mittelbaren» zu streichen. Betreffend die Frage, ob dieser Fonds aufgrund der problematischen Finanzlage des Kantons blockiert werden würde, ist die Kommission der Ansicht, dass die Verankerung eines solchen Fonds im Gesetz eine gewisse Flexibilität einräumen und eine von der Lage der Kantonsfinanzen (Budget oder Rechnung) abhängige Fondsspeisung ermöglichen würde. Allerdings wird unterstrichen, dass dieser Fonds nicht über die Mittel aus der Besteuerung des Zweitwohnungsmietwerts gespeist werden kann, da sich das Parlament in der Märzsession gegen diese Möglichkeit ausgesprochen hat. Die Kommission kommt auf den Abänderungsantrag Nr. 6 der UDC-Fraktion, durch Edmond Perruchoud, zurück, mit dem gefordert wurde, dass alle Artikel des 4. Kapitels «Finanzen», abgesehen von den Artikeln 32 und 33, aufgehoben und durch einen neuen Artikel ersetzt werden sollten, demzufolge die Gemeinden keinerlei Kausal- oder Ersatzabgaben in Bezug auf die Tourismuswirtschaft erheben können, ausser die in Artikel 178 des Steuergesetzes vorgesehenen. Die Kommission lehnt diesen Vorschlag mit 0 Ja, 10 Nein und 3 Enthaltungen ab. Dieses Abstimmungsergebnis deckt sich also mit der vom Grossen Rat in der Märzsession 2013 zum selben Gegenstand eingenommenen Haltung. Was die «Zweitwohnungstaxe» anbelangt, ist die Kommission der Ansicht, dass die Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Raumplanung eine ausreichende Gesetzesgrundlage bietet, damit die Gemeinden, die es wünschen, eine solche Taxe einführen können. Der Entwurf des interkommunalen Reglements über die Zweitwohnungen, das von den sechs Gemeinden von Crans-Montana ausgearbeitet wurde und von dem die

8 2e lecture loi sur le tourisme Lesung des Tourismusgesetzes Kommissionsmitglieder eine Kopie erhalten haben, stützt sich auf die Raumplanungsgesetzgebung und ist demzufolge deren praktische Umsetzung. Die Abstimmung der Kommission über die Anfügung eines Artikels im Tourismusgesetz, der sich auf eine solche Taxe bezieht, bekräftigt die diesbezügliche Position der Kommission (Anfügung eines Artikels über die Zweitwohnungstaxe im Tourismusgesetz): dafür 0; Enthaltungen: 2; dagegen: 10 (zum Zeitpunkt der Abstimmung sind 12 Kommissionsmitglieder anwesend). III Schlussbestimmungen Die Kommission ändert den Wortlaut, da es sich um eine Gesetzesänderung und nicht um einen neuen Rechtserlass handelt, wie es das Büro des Grossen Rates vorgeschlagen hat. Sie kommt damit auf den Vorschlag der Kommission für die erste Lesung zurück, mit einer kleinen Umkehrung («vorliegende Gesetzesänderung» statt «Änderung des vorliegenden Gesetzes»). Im deutschen Text wird «Dieser Rechtserlass» durch «Die vorliegende Gesetzesänderung» ersetzt. 6. Schlussberatung und -abstimmung Da bei der Schlussberatung niemand das Wort verlangt, schlägt die Kommissionspräsidentin vor, direkt zur Schlussabstimmung zu schreiten. Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den Tourismus wird mit 10 Ja, 2 Nein und 1 Enthaltung angenommen. Sitten, den 27. März 2014 Marianne Maret Präsidentin Nicolas Melly Berichterstatter

1. Informationen zum neuen Tourismusgesetz. Eric Bianco Dienstchef DWE Martin Zurwerra Dienstchef VRDVER

1. Informationen zum neuen Tourismusgesetz. Eric Bianco Dienstchef DWE Martin Zurwerra Dienstchef VRDVER 1. Informationen zum neuen Tourismusgesetz Eric Bianco Dienstchef DWE Martin Zurwerra Dienstchef VRDVER 3 Tourismusgesetz Änderungen des Gesetzes und Möglichkeiten für die Gemeinden Eric Bianco, Chef der

Mehr

Verordnung zum Gesetz über den Tourismus

Verordnung zum Gesetz über den Tourismus 935.00 Verordnung zum Gesetz über den Tourismus vom 0..04 (Stand 0.0.05) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel 57 Absatz der Kantonsverfassung; eingesehen die Bestimmungen des Gesetzes

Mehr

Kurtaxenreglement der Gemeinde Crans- Montana

Kurtaxenreglement der Gemeinde Crans- Montana Kurtaxenreglement der Gemeinde Crans- Montana Im Streitfall gilt die französische Version. Kurtaxenreglement der Gemeinde Crans-Montana Die Urversammlung der Gemeinde Crans-Montana, - eingesehen Art. 75,

Mehr

CINA Jean-Michel, Staatsrat, Vorsteher des DVER SPOERRI Philippe, Dienstchef, Verwaltungs- und Rechtsdienst des DVER

CINA Jean-Michel, Staatsrat, Vorsteher des DVER SPOERRI Philippe, Dienstchef, Verwaltungs- und Rechtsdienst des DVER Kommission für Landwirtschaft, Tourismus und Umwelt (LTU) Bericht über den: Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung und des Gesetzes betreffend die Anwendung

Mehr

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Bürchen

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Bürchen Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Bürchen Seite von 5 Die Urversammlung der Gemeinde Bürchen eingesehen Art. 75, 78 Abs. und 79 Ziff. und der Kantonsverfassung; eingesehen Art., 7, 46 und 47 des

Mehr

Gemeindefusionsprojekte

Gemeindefusionsprojekte Grand Conseil Commission des institutions et de la famille Grosser Rat Kommission für Institutionen und Familienfragen Gemeindefusionsprojekte 1. Ablauf der Arbeiten Die Kommission für Institutionen und

Mehr

Reglement über die Kur- und Beherbergungstaxe der Gemeinde Unterbäch

Reglement über die Kur- und Beherbergungstaxe der Gemeinde Unterbäch Reglement über die Kur- und Beherbergungstaxe der Gemeinde Unterbäch Seite von 6 Die Urversammlung der Gemeinde Unterbäch eingesehen Art. 75, 78 Abs. und 79 Ziff. und der Kantonsverfassung; eingesehen

Mehr

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Albinen

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Albinen Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Albinen Seite von 5 Die Urversammlung der Gemeinde Albinen eingesehen Art. 75, 78 Abs. und 79 Ziff. und der Kantonsverfassung; eingesehen Art., 7, 46 und 47 des

Mehr

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Münster-Geschinen

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Münster-Geschinen Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Münster-Geschinen Seite von 5 Die Urversammlung der Gemeinde Münster-Geschinen eingesehen Art. 75, 78 Abs. und 79 Ziff. und der Kantonsverfassung; eingesehen Art.,

Mehr

KURTAXENREGLEMENT GEMEINDE LEUKERBAD

KURTAXENREGLEMENT GEMEINDE LEUKERBAD KURTAXENREGLEMENT GEMEINDE LEUKERBAD Die Urversammlung der Gemeinde Leukerbad eingesehen Art. 75, 78 Abs. und 79 Ziff. und der Kantonsverfassung; eingesehen Art., 7, 46 und 47 des Gemeindegesetzes vom

Mehr

Beschlussentwurf betreffend die Gewährung einer kantonalen Subvention für den Ersatzneubau des Alters- und Pflegeheims «Martinsheim» in Visp

Beschlussentwurf betreffend die Gewährung einer kantonalen Subvention für den Ersatzneubau des Alters- und Pflegeheims «Martinsheim» in Visp Grand Conseil Commission de la santé, des affaires sociales et de l intégration Grosser Rat Kommission für Gesundheit, Sozialwesen und Integration Beschlussentwurf betreffend die Gewährung einer kantonalen

Mehr

GESETZESENTWURF ÜBER DIE AUSÜBUNG DER BERUFE IM BERGFÜHRER- UND SCHNEESPORTWESEN SOWIE DAS ANBIETEN VON RISIKOAKTIVITÄTEN

GESETZESENTWURF ÜBER DIE AUSÜBUNG DER BERUFE IM BERGFÜHRER- UND SCHNEESPORTWESEN SOWIE DAS ANBIETEN VON RISIKOAKTIVITÄTEN GESETZESENTWURF ÜBER DIE AUSÜBUNG DER BERUFE IM BERGFÜHRER- UND SCHNEESPORTWESEN SOWIE DAS ANBIETEN VON RISIKOAKTIVITÄTEN BERICHT DER KOMMISSION FÜR LANDWIRTSCHAFT, TOURISMUS UND UMWELT Teilnehmende an

Mehr

<ui rtaxe, der Gemeinde

<ui rtaxe, der Gemeinde / GRACHEN st. Nilslaus Reg enen-n.: Dbe r ofie

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE TÄSCH. Reglement über die Kurtaxen der Einwohnergemeinde Täsch

EINWOHNERGEMEINDE TÄSCH. Reglement über die Kurtaxen der Einwohnergemeinde Täsch EINWOHNERGEMEINDE TÄSCH Reglement über die Kurtaxen der Einwohnergemeinde Täsch Auflageexemplar zur Vernehmlassung ab 30. Mai 06 06 Die Urversammlung der Gemeinde Täsch eingesehen Art. 75, 78 Abs. 3 und

Mehr

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Grengiols

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Grengiols Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Grengiols Seite von 5 Die Urversammlung der Gemeinde Grengiols eingesehen Art. 75, 78 Abs. und 79 Ziff. und der Kantonsverfassung; eingesehen Art., 7, 46 und 47

Mehr

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Saas-Almagell

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Saas-Almagell Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Saas-Almagell Seite von 5 Die Urversammlung der Gemeinde Saas-Almagell eingesehen Art. 75, 78 Abs. und 79 Ziff. und der Kantonsverfassung; eingesehen Art., 7, 6

Mehr

Änderungsentwurf betreffend das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch

Änderungsentwurf betreffend das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch Grand Conseil Commission des institutions et de la famille Grosser Rat Kommission für Institutionen und Familienfragen Änderungsentwurf betreffend das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch

Mehr

Informationsveranstaltung für Tourismusakteure

Informationsveranstaltung für Tourismusakteure 1 Informationsveranstaltung für Tourismusakteure Neues Kurtaxenreglement ab 01.11.2019 Blatten-Belalp Tourismus 1 Begrüssung Yves Zurwerra, Gemeinderat 2 2 3 Einleitung 3 Einleitung Neues Tourismusgesetz

Mehr

Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs

Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Grand Conseil Commission des institutions et de la famille Grosser Rat Kommission für Institutionen und Familienfragen Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs

Mehr

Reglement über die Kurtaxe und die Beherbergungstaxe der Gemeinde Inden

Reglement über die Kurtaxe und die Beherbergungstaxe der Gemeinde Inden Reglement über die Kurtaxe und die Beherbergungstaxe der Gemeinde Inden Seite von 5 Die Urversammlung der Gemeinde Inden eingesehen Art. 75, 78 Abs. und 79 Ziff. und der Kantonsverfassung; eingesehen Art.,

Mehr

Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen des kantonalen Amts für Gleichstellung und Familie und des Rats für Gleichstellung und Familie

Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen des kantonalen Amts für Gleichstellung und Familie und des Rats für Gleichstellung und Familie Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen des kantonalen Amts für Gleichstellung und Familie und des Rats für Gleichstellung und Familie vom 6.04.07 (Stand 0.05.07) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT. Reglement über die Kurtaxen der Einwohnergemeinde Zermatt

EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT. Reglement über die Kurtaxen der Einwohnergemeinde Zermatt EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT Reglement über die Kurtaxen der Einwohnergemeinde Zermatt 06 - - Die Urversammlung der Gemeinde Zermatt eingesehen Art. 75, 78 Abs. 3 und 79 Ziff. und 3 der Kantonsverfassung

Mehr

CUMÜN DA SCUOL B O T S C H A F T. für die kommunale Abstimmung vom 24. September Gäste- und Tourismustaxengesetz

CUMÜN DA SCUOL B O T S C H A F T. für die kommunale Abstimmung vom 24. September Gäste- und Tourismustaxengesetz CUMÜN DA SCUOL B O T S C H A F T für die kommunale Abstimmung vom 24. September 2017 Gäste- und Tourismustaxengesetz Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Seit dem 1. Januar 2015 besteht die neue

Mehr

- 1 - eingesehen das Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung;

- 1 - eingesehen das Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung; - - 4.500 Vollzugsreglement zum Gesetz über den kantonalen Berufsbildungsfonds vom. Mai 006 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen das Bundesgesetz vom. Dezember 00 über die Berufsbildung; eingesehen

Mehr

Reglement über den kantonalen Familienfonds

Reglement über den kantonalen Familienfonds - - Reglement über den kantonalen Familienfonds vom 6. September 99 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel bis und ter des Gesetzes vom 0. Mai 99 über die Familienzulagen an die Arbeitnehmer

Mehr

Revision des kantonalen Rechts über das Verbot und die Beschränkung von Feuer im Freien

Revision des kantonalen Rechts über das Verbot und die Beschränkung von Feuer im Freien Grand Conseil Commission de la sécurité publique Grosser Rat Kommission für öffentliche Sicherheit Revision des kantonalen Rechts über das Verbot und die Beschränkung von Feuer im Freien 1. Ablauf der

Mehr

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Obergoms

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Obergoms Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Obergoms Seite von 5 Die Urversammlung der Gemeinde Obergoms eingesehen Art. 75, 78 Abs. und 79 Ziff. und der Kantonsverfassung; eingesehen Art., 7, 46 und 47 des

Mehr

STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN

STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN KAPITEL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ARTIKEL 1 Unter dem Namen "Stiftung für die nachhaltige Entwicklung der Bergregionen" wurde im

Mehr

Informationsveranstaltung zum neuen Tourismusgesetz

Informationsveranstaltung zum neuen Tourismusgesetz Informationsveranstaltung zum neuen Tourismusgesetz Brig, 27.11.2014 Traktanden 1. Informationen zum neuen Tourismusgesetz Eric Bianco Dienstchef Dienstelle für Wirtschaftsentwicklung Martin Zurwerra Dienstchef

Mehr

- 1 - I Annahme und ausgedehnte Revision von Gesetzen. Die nachfolgenden Gesetze werden angenommen oder total revidiert:

- 1 - I Annahme und ausgedehnte Revision von Gesetzen. Die nachfolgenden Gesetze werden angenommen oder total revidiert: - 1-111.011 Gesetz über die zweite Etappe der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden vom 15. September 2011 Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT. Reglement zur Deckung von Infrastrukturkosten infolge Zweitwohnungen (RDIZ) Nachtrag zum Bau- und Zonenreglement

EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT. Reglement zur Deckung von Infrastrukturkosten infolge Zweitwohnungen (RDIZ) Nachtrag zum Bau- und Zonenreglement EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT Reglement zur Deckung von Infrastrukturkosten infolge Zweitwohnungen (RDIZ) Nachtrag zum Bau- und Zonenreglement 2012 Inhaltsverzeichnis Seite GESETZE... 1 PRÄAMBEL... 1 RECHTSGRUNDLAGEN...

Mehr

Die Zukunft des Walliser Tourismus Staatsrat Jean-Michel

Die Zukunft des Walliser Tourismus Staatsrat Jean-Michel Departement für Volkswirtschaft und Raumentwicklung (DVR) Département de l économie et du territoire (DET) Die Zukunft des Walliser Tourismus Staatsrat Jean-Michel Cina Optimisation de la Promotion promotion

Mehr

Einwohnergemeinde. Reglement über die Tourismusabgaben. (Tourismusabgabenreglement)

Einwohnergemeinde. Reglement über die Tourismusabgaben. (Tourismusabgabenreglement) Einwohnergemeinde Reglement über die Tourismusabgaben (Tourismusabgabenreglement) vom 7. November 997 Reglement über die Tourismusabgaben (Tourismusabgabenreglement) vom 7. November 997 Der Einwohnergemeinderat

Mehr

nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom 15. September 1997; auf Antrag dieser Behörde,

nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom 15. September 1997; auf Antrag dieser Behörde, 45. Gesetz vom. November 997 über die Erwachsenenbildung (ErBG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom 5. September 997; auf Antrag dieser Behörde, beschliesst:.

Mehr

Treffen mit der Gruppe Tourismus des Grossen Rates

Treffen mit der Gruppe Tourismus des Grossen Rates Treffen mit der Gruppe Tourismus des Grossen Rates Eric Bianco Chef der Dienststelle für Wirtschaftsentwicklung 28. August 2018 Vorstellung der Dienststelle Aufgaben der Dienststelle Schaffung von günstigen

Mehr

Gesetz über den Tourismus

Gesetz über den Tourismus Gesetz über den Tourismus vom 09.0.996 (Stand 0.0.05) Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 5, 4, und 8 der Kantonsverfassung; auf Antrag des Staatsrates, verordnet: Allgemeine Bestimmungen

Mehr

- 1 - Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 15, 24, 31 und 38 der Kantonsverfassung; auf Antrag des Staatsrates, verordnet:

- 1 - Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 15, 24, 31 und 38 der Kantonsverfassung; auf Antrag des Staatsrates, verordnet: Gesetz über den Tourismus vom 9. Februar 1996-1 - Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 15, 24, 31 und 38 der Kantonsverfassung; auf Antrag des Staatsrates, verordnet: 1. Kapitel: Allgemeine

Mehr

Reglement des Naturhistorischen Museums

Reglement des Naturhistorischen Museums 8.6. Reglement des Naturhistorischen Museums vom. Februar 99 Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom. Oktober 99 über die kulturellen Institutionen des Staates (KISG); gestützt auf

Mehr

Thematische Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport (EBKS)

Thematische Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport (EBKS) Grand Conseil Grosser Rat Thematische Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport (EBKS) Bericht über den Entwurf zur Teilrevision des Gesetzes über die Höhere Pädagogische Lehranstalt vom 4. Oktober

Mehr

Gesetzesentwurf über die Agglomerationen

Gesetzesentwurf über die Agglomerationen Gesetzesentwurf über die Agglomerationen vom Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen Artikel 86 Absatz Buchstabe b bis der Bundesverfassung; eingesehen die Artikel,, und 8 der Kantonsverfassung; eingesehen

Mehr

2 Amtsantritt des Verfassungsrates

2 Amtsantritt des Verfassungsrates Dekret über den Verfassungsrat vom VORSCHLÄGE DER KOMMISSION (Änderungen in fett und unterstrichen) Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel Absatz Buchstabe a, Absatz und Absatz der Kantonsverfassung;

Mehr

STATUTEN DER WALLISER VEREINIGUNG DER SOZIALMEDIZINISCHEN ZENTREN

STATUTEN DER WALLISER VEREINIGUNG DER SOZIALMEDIZINISCHEN ZENTREN STATUTEN DER WALLISER VEREINIGUNG DER SOZIALMEDIZINISCHEN ZENTREN Artikel I Name, Sitz, Dauer 1.1. Unter dem Namen Walliser Vereinigung der sozialmedizinischen Zentren, nachstehend Vereinigung, wird eine

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DIE GÄSTETAXE GEMEINDE SEELISBERG (GTV)

VERORDNUNG ÜBER DIE GÄSTETAXE GEMEINDE SEELISBERG (GTV) 8.4 VERORDNUNG ÜBER DIE GÄSTETAXE GEMEINDE SEELISBERG (GTV) (vom.) Seite von 8 Inhaltsverzeichnis Artikel Grundsatz... Artikel Organe... Artikel Gemeinderat... Artikel 4 Gästetaxenkommission... 4 Artikel

Mehr

Informationsveranstaltung. 2. September 2017

Informationsveranstaltung. 2. September 2017 Informationsveranstaltung 2. September 2017 1 Bisheriger Verlauf 2015 Anpassung der kommunalen Reglemente 2016 Homologation durch den Staatsrat des Kantons Wallis 2016 Beschwerde bei Bundesgericht (keine

Mehr

Bericht der Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport

Bericht der Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport Grand Conseil Commission de l'éducation, de la formation, de la culture et des sports Grosser Rat Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport Bericht der Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur

Mehr

Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer und der eidgenössischen Verordnung über die pauschale Steueranrechnung

Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer und der eidgenössischen Verordnung über die pauschale Steueranrechnung - - Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer und der eidgenössischen Verordnung über die pauschale Steueranrechnung vom 26. November 2003 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen

Mehr

Einwohnergemeinde Habkern. Kurtaxenreglement

Einwohnergemeinde Habkern. Kurtaxenreglement Einwohnergemeinde Habkern Kurtaxenreglement 1 Kurtaxenreglement der Gemeinde Habkern Die Gemeinde Habkern erlässt gestützt auf Artikel 263 des Steuergesetzes vom 21. Mai 2000 und Artikel 7 des Organisationsreglementes

Mehr

Bericht der Justizkommission an den Grossen Rat. Wahl von vier Staatsanwälten für die Walliser Staatsanwaltschaft

Bericht der Justizkommission an den Grossen Rat. Wahl von vier Staatsanwälten für die Walliser Staatsanwaltschaft Grand Conseil Commission de justice Grosser Rat Justizkommission Bericht der Justizkommission an den Grossen Rat Wahl von vier Staatsanwälten für die Walliser Staatsanwaltschaft Sitten, den 31. Januar

Mehr

Bericht der thematischen Kommission für Volkswirtschaft und Energie (VE)

Bericht der thematischen Kommission für Volkswirtschaft und Energie (VE) Grand Conseil Commission de l'économie et de l'énergie Grosser Rat Kommission für Volkswirtschaft und Energie Bericht der thematischen Kommission für Volkswirtschaft und Energie (VE) Dekretsentwurf betreffend

Mehr

Gemeinde Schwarzenberg. Reglement über die Beherbergungsabgaben und Kurtaxen

Gemeinde Schwarzenberg. Reglement über die Beherbergungsabgaben und Kurtaxen Gemeinde Schwarzenberg Reglement über die Beherbergungsabgaben und Kurtaxen (Kurtaxenreglement) der Gemeinde Schwarzenberg vom 26. Mai 2010 Kurtaxenreglement der Gemeinde Schwarzenberg 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission

Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 06.1974.03 Basel, 24. Mai 2007 Kommissionsbeschluss vom 09. Mai 2007 Bericht der Justiz, Sicherheits- und Sportkommission zur 2. Lesung zum Ratschlag

Mehr

Bericht betreffend den Antrag um Erhebung einer Klage gegen die Mitglieder des Staatsrates in Sachen Pensionskassen

Bericht betreffend den Antrag um Erhebung einer Klage gegen die Mitglieder des Staatsrates in Sachen Pensionskassen Grand Conseil Commission de justice Grosser Rat Justizkommssion Bericht betreffend den Antrag um Erhebung einer Klage gegen die Mitglieder des Staatsrates in Sachen Pensionskassen Die Justizkommission

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE DEFINITIVE EIN-

REGLEMENT ÜBER DIE DEFINITIVE EIN- REGLEMENT ÜBER DIE DEFINITIVE EIN- FÜHRUNG DES ORTSBUSSES Die Urversammlung von Naters eingesehen Art. 6, 16 Abs. 1 lit.h und 95 des Gesetzes vom 13. November 1980 über die Gemeindeordnung; eingesehen

Mehr

KURTAXENREGLEMENT. der. Einwohnergemeinde St. Stephan

KURTAXENREGLEMENT. der. Einwohnergemeinde St. Stephan KURTAXENREGLEMENT der Einwohnergemeinde St. Stephan 26. November 2008 Die Gemeindeversammlung von St. Stephan erlässt gestützt auf den Artikel 263 des kantonalen Steuergesetzes vom 2. Mai 2000 und auf

Mehr

Bericht der Kommission für die 2. Lesung

Bericht der Kommission für die 2. Lesung Grand Conseil 2 e lecture Loi modifiant et complétant la loi fiscale et la loi d application de la loi fédérale sur l impôt fédéral direct Grosser Rat 2. Lesung Gesetz zur Änderung und Vervollständigung

Mehr

GEMISCHTE GEMEINDE RÜSCHEGG

GEMISCHTE GEMEINDE RÜSCHEGG GEMISCHTE GEMEINDE RÜSCHEGG KURTAXEN - REGLEMENT Die Gemischte Gemeinde Rüschegg erlässt gestützt auf Artikel 6 des Steuergesetzes vom 1. Mai 000 und Artikel 11 des Organisationsreglementes der Gemischten

Mehr

Gesetz über die Erhebung einer Gasttaxe (Gasttaxengesetz)

Gesetz über die Erhebung einer Gasttaxe (Gasttaxengesetz) 548 Gesetz über die Erhebung einer Gasttaxe (Gasttaxengesetz) Vom 9. November 0 (Stand. Januar 04) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft gestützt auf 6 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft

Mehr

Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (Dekret betreffend den Wahlmodus des Grossen Rates)

Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (Dekret betreffend den Wahlmodus des Grossen Rates) Grand Conseil Commission des institutions et de la famille Grosser Rat Kommission für Institutionen und Familienfragen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (Dekret betreffend den

Mehr

Änderungsentwurf zum Gesetz über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes (GLER)

Änderungsentwurf zum Gesetz über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes (GLER) Grand Conseil Commission de l agriculture, du tourisme et de l environnement Grosser Rat Kommission für Landwirtschaft, Tourismus und Umwelt Änderungsentwurf zum Gesetz über die Landwirtschaft und die

Mehr

Parlamentarische Initiative Erneute Verlängerung der kantonalen Zulassung von Arzneimitteln

Parlamentarische Initiative Erneute Verlängerung der kantonalen Zulassung von Arzneimitteln 12.471 Parlamentarische Initiative Erneute Verlängerung der kantonalen Zulassung von Arzneimitteln Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 26. April 2013 Sehr

Mehr

Grand Conseil Commission de la santé, des affaires sociales et de l intégration. Grosser Rat Kommission für Gesundheit, Sozialwesen und Integration

Grand Conseil Commission de la santé, des affaires sociales et de l intégration. Grosser Rat Kommission für Gesundheit, Sozialwesen und Integration Grand Conseil Commission de la santé, des affaires sociales et de l intégration Grosser Rat Kommission für Gesundheit, Sozialwesen und Integration Dekret über die Kontrolle von unrechtmässigem Bezug von

Mehr

über den Tarif der Gebühren und Verfahrenskosten im Bereich der Raumplanung und des Bauwesens

über den Tarif der Gebühren und Verfahrenskosten im Bereich der Raumplanung und des Bauwesens 70.6 Verordnung vom 0. Juni 05 über den Tarif der Gebühren und Verfahrenskosten im Bereich der Raumplanung und des Bauwesens Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom. Juni 979

Mehr

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: 13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur

Mehr

Bericht der Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport

Bericht der Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport Grand Conseil Commission de l'éducation, de la formation, de la culture et des sports Grosser Rat Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport Bericht der Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur

Mehr

Nr. 24 Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. vom 13. September 1994 (Stand 1. Juli 2007)

Nr. 24 Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. vom 13. September 1994 (Stand 1. Juli 2007) Nr. 4 Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann vom 3. September 994 (Stand. Juli 007) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 8.

Mehr

GEMEINDE STALDENRIED

GEMEINDE STALDENRIED GEMEINDE STALDENRIED REGLEMENT ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG Die Urversammlung der Gemeinde Staldenried eingesehen die Artikel 69, 75 und 78 der Kantonsverfassung; eingesehen die Art. 2, 17, 146 und 147 des

Mehr

Entwurf Bauverordnung (BauV)

Entwurf Bauverordnung (BauV) Grossen Rat Commission de l'équipement et des transports Grosser Rat Kommission für Bau und Verkehr Entwurf Bauverordnung (BauV) 1. Ablauf der Arbeiten Die Kommission für Bau und Verkehr (KBV) ist am 21.

Mehr

Kurtaxenreglement. der Einwohnergemeinde Reichenbach

Kurtaxenreglement. der Einwohnergemeinde Reichenbach Kurtaxenreglement der Einwohnergemeinde Reichenbach Fassung vom 27. November 2013 Inhaltsverzeichnis Seite Grundsatz... 3 Organisation... 3 Steuerobjekt... 3 Ansätze 1. Logiernacht... 3 2. Pauschalkurtaxe...

Mehr

Gesetz betreffend das Gehalt der Gerichtsbehörden

Gesetz betreffend das Gehalt der Gerichtsbehörden - 1 - Gesetz betreffend das Gehalt der Gerichtsbehörden vom 28. Mai 1980 Der Grosse Rat des Kantons Wallis Eingesehen die Artikel 41, Ziffer 4 und 42 der Kantonsverfassung; Eingesehen die Artikel 14, 18

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE BEHERBERGUNGSABGABEN UND KURTAXEN DER STADT SURSEE VOM 22. OKTOBER 2007

REGLEMENT ÜBER DIE BEHERBERGUNGSABGABEN UND KURTAXEN DER STADT SURSEE VOM 22. OKTOBER 2007 REGLEMENT ÜBER DIE BEHERBERGUNGSABGABEN UND KURTAXEN DER STADT SURSEE VOM 22. OKTOBER 2007 INHALTSVERZEICHNIS Art. 1 Zweck I. ÖRTLICHE BEHERBERGUNGSABGABEN Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Abgabepflicht Ausnahme

Mehr

Dekret über die Finanzierung der Polizeileistungen

Dekret über die Finanzierung der Polizeileistungen Grand Conseil Commission de la sécurité publique Grosser Rat Kommission für öffentliche Sicherheit Dekret über die Finanzierung der Polizeileistungen 1. Ablauf der Arbeiten Die Kommission ÖS ist am Montag,

Mehr

Grand Conseil Commission de l'éducation, de la formation, de la culture et des sports

Grand Conseil Commission de l'éducation, de la formation, de la culture et des sports Grand Conseil Commission de l'éducation, de la formation, de la culture et des sports Grosser Rat Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport Entwurf des Gesetzes über den Gemeindeanteil an den

Mehr

Seite 3: Tabellarische Übersicht: Die vorgeschlagenen Artikel bezüglich der Zugehörigkeit zur Union im Vergleich zu den bestehenden Verträgen

Seite 3: Tabellarische Übersicht: Die vorgeschlagenen Artikel bezüglich der Zugehörigkeit zur Union im Vergleich zu den bestehenden Verträgen EUROPÄISCHER KONVENT DAS SEKRETARIAT Brüssel, den 2. April 2003 (03.04) (OR. fr) CONV 648/03 VERMERK des für Betr.: Präsidiums den Konvent Titel X: Die Zugehörigkeit zur Union Inhalt: Seite 2: Die Hauptelemente

Mehr

Verordnung über die Abgaben im. Tourismus (Kurtaxen-Verordnung) der Einwohnergemeinde Entlebuch

Verordnung über die Abgaben im. Tourismus (Kurtaxen-Verordnung) der Einwohnergemeinde Entlebuch Verordnung über die Abgaben im Tourismus (Kurtaxen-Verordnung) der Einwohnergemeinde Entlebuch vom 5. Juni 06 Verordnung über die Abgaben im Tourismus (Kurtaxen-Verordnung) INHALTSVERZEICHNIS I. KURTAXE

Mehr

Reglement über die Organisation des burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes

Reglement über die Organisation des burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes Reglement über die Organisation des burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes Der Grosse Burgerrat, gestützt auf Artikel 8 Absatz der Satzungen der Burgergemeinde Bern vom 7. Juni 998 [7. Dezember 008],

Mehr

Reglement über Abgaben und Beiträge im Tourismus der Einwohnergemeinde Vitznau

Reglement über Abgaben und Beiträge im Tourismus der Einwohnergemeinde Vitznau Gemeindeverwaltung Vitznau Gemeinderat Reglement über Abgaben und Beiträge im Tourismus der Einwohnergemeinde Vitznau Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 4. Mai 00 Teilrevision genehmigt an der Gemeindeversammlung

Mehr

II. offentiich-rechtiiche AbteiIung

II. offentiich-rechtiiche AbteiIung 8undesgericht Tribunal Tribunale Tribunal federal federale federal 2C t 3/201 5 Urteil vom 14. Januar 2015 II. offentiich-rechtiiche AbteiIung Besetzung Bundesrichter Zund, Prasident, Gerichtsschreiber

Mehr

Reglement über die Beherbergungsabgaben und die Kurtaxen

Reglement über die Beherbergungsabgaben und die Kurtaxen Reglement über die Beherbergungsabgaben und die Kurtaxen der Gemeinde Hildisrieden vom 17. Oktober 2007 Genehmigung durch die Gemeindeversammlung Hildisrieden am 17. Oktober 2007 Die Gemeinde Hildisrieden

Mehr

Reglement über den Gemeindeführungsstab

Reglement über den Gemeindeführungsstab Reglement über den Gemeindeführungsstab Urversammlung vom. Mai 08 INHALTSVERZEICHNIS. Titel Allgemeine Bestimmungen Seite Art. Zweck... Art. Organisation... Art. Einsatzformationen.... Titel Gemeinderat

Mehr

S T A T U T E N VEREINIGUNG FÜR DEN LÄNDLICHEN TOURISMUS IM WALLIS (TOURUVAL) Artikel 1. Name - Sitz

S T A T U T E N VEREINIGUNG FÜR DEN LÄNDLICHEN TOURISMUS IM WALLIS (TOURUVAL) Artikel 1. Name - Sitz 1 S T A T U T E N VEREINIGUNG FÜR DEN LÄNDLICHEN TOURISMUS IM WALLIS (TOURUVAL) I. Name - Sitz - Zweck - Mitgliedschaft Artikel 1 Name - Sitz Unter dem Namen Vereinigung für den ländlichen Tourismus im

Mehr

Bundesgesetz über die Bundesversammlung

Bundesgesetz über die Bundesversammlung Ablauf der Referendumsfrist: 4. Oktober 2018 Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) (Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts) Änderung vom 15. Juni 2018 Die Bundesversammlung

Mehr

Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Organisationsgesetzes betreffend die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung

Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Organisationsgesetzes betreffend die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung Justiz- und Sicherheitsdepartement Rechtsdienst Postfach 3768 6002 Luzern Luzern, 2014 GZ Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Organisationsgesetzes betreffend die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips

Mehr

Bericht der Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport

Bericht der Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport Grand Conseil Commission de l'éducation, de la formation, de la culture et des sports Grosser Rat Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport Bericht der Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur

Mehr

Reglement Beherbergungs- abgaben und Kur- taxen vom 28. April 2008

Reglement Beherbergungs- abgaben und Kur- taxen vom 28. April 2008 Reglement Beherbergungsabgaben und Kurtaxen vom 28. April 2008 Inhaltsverzeichnis Art. 1 3 I. Örtliche Beherbergungsabgaben 3 Art. 2 Abgabepflicht 3 Art. 3 Ausnahme von der Abgabepflicht der örtlichen

Mehr

- 1 - eingesehen die Artikel 31, Absatz 1 und 90 der Kantonsverfassung; auf Antrag des Staatsrates,

- 1 - eingesehen die Artikel 31, Absatz 1 und 90 der Kantonsverfassung; auf Antrag des Staatsrates, - 1-160.5 Gesetz über die Unvereinbarkeiten vom 11. Februar 1998 Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 31, Absatz 1 und 90 der Kantonsverfassung; auf Antrag des Staatsrates, verordnet:

Mehr

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) 955. Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) vom 5. April 976 (Stand. Januar 0) Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Allgemeines (.) Art. * Grundsatz Der Kanton

Mehr

Kanton Zug Reglement über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug

Kanton Zug Reglement über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug Kanton Zug 446. Reglement über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug Vom 7. November 0 (Stand. Januar 07) Die Delegiertenversammlung der Vereinigung der katholischen

Mehr

Änderung vom. Der Staatsrat des Kantons Wallis

Änderung vom. Der Staatsrat des Kantons Wallis 172.130 172.132 Verordnung über die berufliche Vorsorge der Magistraten der Exekutive, der Justiz und der Staatsanwaltschaft Reglement für eine Ruhegehaltsordnung der Magistraten der Exekutive, der Justiz

Mehr

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn 45. Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn Vom 8. März 989 A. Allgemeines Art.. Name und Rechtsform Unter dem Namen Verband der evangelisch-reformierten Synoden

Mehr

Reglement über den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung über die Schwangerschaftsberatungsstellen vom 8.

Reglement über den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung über die Schwangerschaftsberatungsstellen vom 8. - 1 - Reglement über den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung über die Schwangerschaftsberatungsstellen vom 8. Juli 1987 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen das Bundesgesetz

Mehr

Einfügen eines Gliederungstitels vor Artikel 1 1. KAPITEL Allgemeine Bestimmungen

Einfügen eines Gliederungstitels vor Artikel 1 1. KAPITEL Allgemeine Bestimmungen Gesetz vom 13. Mai 2016 Inkrafttreten:... zur Änderung des Gesetzes über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse und zweier weiterer Gesetze (Fusion von Grossfreiburg und Verlängerung des GZG) Der Grosse

Mehr

Abschnitt: Dienstverhältnis der Berufsschullehrer ük

Abschnitt: Dienstverhältnis der Berufsschullehrer ük - 1-412.101 Verordnung über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Berufsschullehrer der überbetrieblichen Kurse, die in den kantonalen Berufsfachschulen organisiert werden vom 4. Dezember 2013 Der

Mehr

Reglement der Kommission für wissenschaftliche Integrität

Reglement der Kommission für wissenschaftliche Integrität www.snf.ch Wildhainweg, Postfach, CH-00 Bern Nationaler Forschungsrat Reglement der Kommission für wissenschaftliche Integrität vom. Juli 06 Der Nationale Forschungsrat gestützt auf Artikel 9 Buchstabe

Mehr

- 1 - eingesehen die Artikel 15, 24, 31 und 38 der Kantonsverfassung; auf Antrag des Staatsrates,

- 1 - eingesehen die Artikel 15, 24, 31 und 38 der Kantonsverfassung; auf Antrag des Staatsrates, - 1-935.1 Gesetz über den Tourismus vom 9. Februar 1996 Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 15, 24, 31 und 38 der Kantonsverfassung; auf Antrag des Staatsrates, verordnet: 1. Ka pitel:

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union L 55/4 VERORDNUNG (EU) 2016/293 R KOMMISSION vom 1. März 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich

Mehr

Als Aufgaben der öffentlichen Kulturpflege werden insbesondere betrachtet:

Als Aufgaben der öffentlichen Kulturpflege werden insbesondere betrachtet: Gesetz über Kulturförderung 4. Vom 8. Mai 967 (Stand. Januar 07) Der Kantonsrat von Solothurn beschliesst:. Allgemeine Bestimmungen* Der Kanton hat das Recht, zur Wahrung und Förderung des geistigen und

Mehr

Einwohnergemeinde Lenk

Einwohnergemeinde Lenk Einwohnergemeinde Lenk REGLEMENT über die TOURISMUSFÖRDERUNGSABGABE 7. Mai 2005 935.3 2 Reglement über die Tourismusförderungsabgabe 935.3 Die Personen- und Ämterbezeichnungen in diesem Reglement gelten,

Mehr