Aktuelle Praxisprobleme bei Biogasanlagen aus rechtlicher Sicht. 30. Januar 2019, Vortrag für die Biogas Infotage Dr. Helmut Loibl

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1 Aktuelle Praxisprobleme bei Biogasanlagen aus rechtlicher Sicht 30. Januar 2019, Vortrag für die Biogas Infotage Dr. Helmut Loibl

2 REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gesellschafter der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Tätigkeitsschwerpunkt im Recht der Erneuerbaren Energien DR. HELMUT LOIBL

3 AUS DEM INHALT Neuerungen aus dem Energiesammelgesetz für Biogasanlagen Zukunftsperspektive: Güllekleinanlage errichten oder Bestandsanlage hierzu umbauen?

4 Neuerungen nach dem Energiesammelgesetz

5 ENERGIESAMMELGESETZ hat einige Vorgaben im EEG 2017 grundlegend geändert. gilt seit

6 NEUE AUSSCHREIBUNGSTERMINE Bisher: 1 x pro Jahr am 1. September Künftig: 2 x pro Jahr: ! 1. April 1. November

7 FORMALDEHYDPROBLEM Rechtsprechung: Anlagen nach EEG 2009 erhalten KEINEN Formaldehydbonus, wenn sie nicht bei ihrer ersten eingespeisten kwh bereits BImSchG-pflichtig waren. Folge: viele würden Bonus für Zukunft verlieren und müssten 2018 und 2017 zurückzahlen Abhilfe in 100 (Übergangsregelung)

8 FORMALDEHYDPROBLEM Gesetzliche Neuregelung: Wenn BImSchG-Genehmigungsbedürftigkeit erst später eintritt, gilt Anspruch auf den Bonus ab diesem Zeitpunkt. Ausnahme: BImSchG-Pflicht allein aufgrund Gesetzesänderung (1,2 mio Normkubikmeter Rohgasproduktion) PROBLEM: Kommissionsvorbehalt Regelung gilt noch nicht, erst wenn EU-Kommission zustimmt!!!

9 NEUFASSUNG: GÜLLEKLEINANLAGE Bisher: am Anlagenstandort dürfen maximal 75 kw installiert sein. Neu: am Anlagenstandort dürfen maximal 150 kw installiert sein, vergütet wird nur eine Bemessungsleistung von 75 kw. Ergeben sich hieraus Hoffnungen für die Zukunft?

10 Alternative zur Ausschreibung: Umbau auf Güllekleinanlage

11 IDEE BGA wird nach 20 Jahren Laufzeit zurückgebaut auf eine Güllekleinanlage. Machbar?

12 Exkurs: Voraussetzungen einer Güllekleinanlage

13 ALTE RECHTSLAGE 23,14 ct/kwh (bezogen auf Inbetriebnahme in 2017), wenn Strom am Standort der Biogasanlage erzeugt wird, die insgesamt am Standort installierte Leistung maximal 75 kw beträgt und im Jahresdurchschnitt mindestens 80 Masseprozent Gülle (ohne Geflügelmist /-trockenkot) eingesetzt werden.

14 ALTE RECHTSLAGE 23,14 ct/kwh (bezogen auf Inbetriebnahme in 2017), wenn Deshalb Bezeichnung bisher: 75-kW- Strom am Standort der Biogasanlage Gülleanlage erzeugt wird, die insgesamt am Standort installierte Leistung maximal 75 kw beträgt und im Jahresdurchschnitt mindestens 80 Masseprozent Gülle (ohne Geflügelmist /-trockenkot) eingesetzt werden.

15 Neue Rechtslage, 44 EEG seit Vergütungshöhe 23,14 ct/kwh bis einschließlich Bemessungsleistung 75 kw, wenn Verstromung am Standort der Gaserzeugung, 80 Masseprozent Gülleeinsatz im Jahresdurchschnitt (OHNE Geflügelmist und Geflügeltrockenkot) und installierte Leistung am Gesamtstandort beträgt maximal 150 kw

16 Neue Rechtslage, 44 EEG seit Vergütungshöhe 23,14 ct/kwh bis einschließlich Bemessungsleistung 75 kw, wenn Verstromung am Standort der Gaserzeugung, Deshalb Bezeichnung jetzt: 80 Masseprozent Gülleeinsatz im Güllekleinanlage Jahresdurchschnitt (OHNE Geflügelmist und Geflügeltrockenkot) und installierte Leistung am Gesamtstandort beträgt maximal 150 kw

17 FÜR WEN GILT DIE NEUE RECHTSLAGE? Grundsatz: NUR FÜR NEUANLAGEN!!! Aber auch: für Anlagen, die seit in Betrieb genommen wurden. NICHT für Anlagen, die als 75 kw-güllekleinanlagen bereits vor in Betrieb genommen wurden!!! Wer bei seiner 75-kW-Gülleanlage mit IB 2012 bis 2016 jetzt die Leistung über 75 kw erhöht, verliert seine komplette Vergütung!

18 Neue Rechtslage, 44 EEG Vergütungshöhe 23,14 ct/kwh bis einschließlich Bemessungsleistung 75 kw, wenn Verstromung am Standort der Gaserzeugung, 80 Masseprozent Gülleeinsatz im Jahresdurchschnitt (OHNE Geflügelmist und Geflügeltrockenkot) und installierte Leistung am Gesamtstandort beträgt maximal 150 kw

19 DEGRESSION BEACHTEN: 2017: 23,14 ct/kwh 2018: 22,91 ct/kwh 2019: 22,68 ct/kwh 2020: 22,45 ct/kwh 2021: 22,23 ct/kwh 2022: 22,01 ct/kwh Entscheidend: Jahr der Inbetriebnahme! Beachte: 2 mal im Jahr 0,5 % Degression (1.4. und 1.10.)

20 Neue Rechtslage, 44 EEG Vergütungshöhe 23,14 ct/kwh bis einschließlich Bemessungsleistung 75 kw, wenn Verstromung am Standort der Gaserzeugung, 80 Masseprozent Gülleeinsatz im Jahresdurchschnitt (OHNE Geflügelmist und Geflügeltrockenkot) und installierte Leistung am Gesamtstandort beträgt maximal 150 kw

21 BEMESSUNGSLEISTUNG MAXIMAL 75 KW Einspeiseleistung im Jahresschnitt maximale Erzeugung = 75 (kw) x 8760 (Jahresstunden) = kwh Jede darüber hinaus erzeugte kwh wird NICHT vergütet und schlimmer: das wird im Verhältnis der Überproduktion gekürzt!

22 EXKURS: VERGÜTUNGSKÜRZUNG Beispiel: Anlage produziert kwh statt zulässiger kwh kwh zu viel Idee: nur für kwh keine Vergütung, ABER: kwh = 100 %, kwh = 136,98 % für 36,98 % erfolgt Abzug, also für kw Vergütung also nur für kwh, Verlust von ca Euro!

23 BEMESSUNGSLEISTUNG MAXIMAL 75 KW Einspeiseleistung im Jahresschnitt maximale Erzeugung = 75 (kw) x 8760 (Jahresstunden) = kwh Jede darüber hinaus erzeugte kwh wird NICHT vergütet und schlimmer: das wird im Verhältnis der Überproduktion gekürzt! Wichtig: Zu den 75 kw zählen auch die kwh, die selbst verbraucht werden Grenze ist 75 kw PRODUKTION!

24 Neue Rechtslage, 44 EEG Vergütungshöhe 23,14 ct/kwh bis einschließlich Bemessungsleistung 75 kw, wenn Verstromung am Standort der Gaserzeugung, 80 Masseprozent Gülleeinsatz im Jahresdurchschnitt (OHNE Geflügelmist und Geflügeltrockenkot) und installierte Leistung am Gesamtstandort beträgt maximal 150 kw

25 VERSTROMUNG AM STANDORT Unzulässig: Satelliten-BHKW, die auch eine Güllevergütung erhalten. Denkbar: höhere Gasproduktion und wegleiten des Gases zu einem Satelliten (dieser darf aber keine Vergütung einer Güllekleinanlage erhalten; Nachteil: 80 Masseprozent Gülleeinsatz insgesamt!)

26 Neue Rechtslage, 44 EEG Vergütungshöhe 23,14 ct/kwh bis einschließlich Bemessungsleistung 75 kw, wenn Verstromung am Standort der Gaserzeugung, 80 Masseprozent Gülleeinsatz im Jahresdurchschnitt (OHNE Geflügelmist und Geflügeltrockenkot) und installierte Leistung am Gesamtstandort beträgt maximal 150 kw

27 MINDESTENS 80 MASSE-% GÜLLE Gülle Harn, Kot und Einstreu von Nutztieren Neuanlagen: auch Pferdemist Problem: Geflügelmist, Geflügeltrockenkot ist zulässig (!), zählt aber nicht zu den 80 Masseprozent Entscheidend: Jahresdurchschnitt (!) Wichtig: Wer 100 % Gülle einsetzt, kann nach EEG 2017 seine Gärrestlager offen lassen erhebliche Einsparungen!

28 Neue Rechtslage, 44 EEG Vergütungshöhe 23,14 ct/kwh bis einschließlich Bemessungsleistung 75 kw, wenn Verstromung am Standort der Gaserzeugung, 80 Masseprozent Gülleeinsatz im Jahresdurchschnitt (OHNE Geflügelmist und Geflügeltrockenkot) und installierte Leistung am Gesamtstandort beträgt maximal 150 kw

29 150 KW INSTALLIERT AM GESAMTSTANDORT Vorgabe: 150 kw installiert nicht Jahresdurchschnittsleistung! Diese ist begrenzt auf 75 kw Am Gesamtstandort: Hier werden alle Biogas-BHKW am Gesamtstandort zusammengefasst Auf derselben Hofstelle darf keine andere Biogasanlage mehr stehen! (KWKG evtl. schon!)

30 IDEE 1: Bau einer Güllekleinanlage mit 150 kw installiert, Inbetriebnahme 2020 (22,45 ct/kwh) mit Zusatzeinnahme Flexzuschlag: 75 kw x 8760 Std. x 22,45 ct = Euro netto Flexzuschlag 150 x 40 = Gesamt: Euro = 23,36 ct/kwh

31 IDEE 1: Klappt NICHT! Es gibt KEINEN FLEXZUSCHLAG für Güllekleinanlagen! Bau einer Güllekleinanlage mit 150 kw installiert, Inbetriebnahme 2020 (22,45 ct/kwh) mit Zusatzeinnahme Flexzuschlag: 75 kw x 8760 Std. x 22,45 ct = Euro netto Flexzuschlag 150 x 40 = Gesamt: Euro = 23,36 ct/kwh

32 IDEE 2: Bau einer Güllekleinanlage mit 120 kw installiert, Inbetriebnahme 2020 (22,45 ct/kwh), damit die 75 kw im Jahresschnitt sicher produziert werden können 75 kw x 8760 Std. x 22,45 ct = Euro netto

33 IDEE 2: Klappt NICHT! Ab 100 kw ist Hbem zu beachten Maximal 50 % der Bau einer Güllekleinanlage mit installierten 120 kw installiert, Leistung, Inbetriebnahme 2020 (22,45 ct/kwh), hier: 60 damit kw die 75 kw im Jahresschnitt sicher produziert werden können 75 kw x 8760 Std. x 22,45 ct = Euro netto Vergütung nur für 60 kw Euro netto

34 ZWISCHENFAZIT: Neuregelung Güllekleinanlage gilt nur für neue Anlagen seit Eine höhere Leistung macht nur bis einschließlich 100 kw Sinn: Mehr Flexibilität, im Jahresschnitt sind sicher 75 kw erreichbar. Über 100 kw gilt Hbem außer bei 150 kw führt jede andere Leistung zu geringerer Hbem unter 75 kw! Über 100 kw gibt s gleichwohl keinen Flexzuschlag. Über 100 kw muss Einspeisemanagement beachtet werden!

35 IDEE BGA wird nach 20 Jahren Laufzeit zurückgebaut auf eine Güllekleinanlage mit exakt 150 kw oder mit 100 kw. Machbar?

36 WAS HÄTTE DER ANLAGEBETREIBER GERN? Wunschvorstellung: Biogasanlage bleibt wie bisher bestehen und wird weiter genutzt (v.a. Fermenter, Endlager, Steuerung etc.). Lediglich die BHKW werden abgebaut und stattdessen wird ein neues BHKW (z.b. 100 kw) zugestellt. Wunsch: 20 Jahre Vergütung für neue Güllekleinanlage

37 WAS HÄTTE DER ANLAGEBETREIBER GERN? Wunschvorstellung: Biogasanlage bleibt wie bisher bestehen und wird weiter genutzt (v.a. Fermenter, Endlager, Steuerung etc.). Lediglich die BHKW werden abgebaut und stattdessen wird ein neues BHKW (z.b. 100 kw) zugestellt. Wunsch: 20 Jahre Vergütung für neue Güllekleinanlage

38 WIE WÜRDE ES GEHEN? Grundsatz: Eine Bestandsanlage hat ein Wirklich die Inbetriebnahmejahr, eine Laufzeitverlängerung ist nicht vorgesehen. gesamte Anlage? Ausnahme: Die gesamte Anlage wird abgebaut und eine neue Anlage aufgebaut. Entscheidend: Das INVEST muss dem gleichkommen, was üblicherweise für eine Neuanlage ausgegeben wird!

39 WAS KOSTET EINE NEUE GÜLLEKLEINANLAGE? Preis ist vom Einzelfall abhängig (Hersteller, Steuerung, BHKW-Marke etc.). Wichtig hierbei: 100 % Gülleeinsatz (dann offene Endlager möglich, dann keine Kosten für Einbringtechnik) oder sollen bis zu 20 % Feststoffe eingesetzt werden? Je nach Hersteller: zwischen 400 und Euro

40 IDEE Können evtl. Teile der bisherigen Biogasanlage weiter verwendet werden, z.b. ein Fermenter oder ein Endlager? Einzelfallabhängig, ist zuvor mit dem Netzbetreiber zu klären (Rechtsgutachten!). Erfahrung: idr ist es möglich einen oder gar zwei Behälter weiter zu benutzen, aber: dennoch erhebliches Invest nötig (idr > Euro!)

41 FOLGE DER VORGABE: MAXIMAL 150 KW INSTALLIERT Wer seine Bestandsanlage in eine Güllekleinanlage umwandeln kann, muss die restlichen Teile seiner bisherigen Biogasanlage ABBAUEN. Keinesfalls kann hieraus eine weitere Biogasanlage (ggf. mit Ausschreibungsvergütung) betrieben werden. Bleibt die Altanlage, entfällt die Vergütung der Güllekleinanlage vollständig! Also: Entweder oder!

42 ZWISCHENFAZIT Es können allenfalls Teile der bisherigen Biogasanlage weitergenutzt werden. Die restlichen Teile müssen abgebaut, zumindest aber endgültig stillgelegt werden. Entscheidend: Das INVEST muss dem gleichkommen, was üblicherweise für eine Neuanlage ausgegeben wird, idr. > Euro Denkbar: Eigenleistung anrechnen

43 PRAXISBEISPIEL 1 Biogasanlage aus 2000, Fermenter und Nachgärer aus 2000, Gärrestelager aus 2003 und 2014, BHKW mit 500 kw Ziel: Umstellung auf Güllekleinanlage Realistisch ist: Gärrestlager aus 2014 (mit Leckageerkennung!) wird für die Neuanlage weiter genutzt, der Rest wird neu gebaut (Fermenter, 75 kw-bhkw, Steuerung) Bei erheblichem Invest (ca Euro) kann das funktionieren (Abklärung mit Netzbetreiber!)

44 PRAXISBEISPIEL 2 Biogasanlage aus 2005, Fermenter und Gärrestelager aus 2005, Nachgärer aus 2012, BHKW mit 500 kw Idee des Betreibers: Anlage bis 2025 mit 500 kw Volllast betreiben Hierfür nötig: zusätzliches Gärrestlager für Euro Anschließend Umwandlung in Güllekleinanlage (neues Gärrestlager soll mitgenutzt werden)

45 PRAXISBEISPIEL 2 Idee kann funktionieren (wie Beispiel 1), ggf. kann neuer Gärrestbehälter aus 2019 mitgenommen werden, aber gleichwohl: 2025 erhebliches Invest nötig! Alternative: Gärrestlager wird jetzt nicht gebaut (Aufsparung Euro); 2025 wird der neuere Nachgärer als Fermenter für die Güllekleinanlage weitergenutzt, dann wird das Gärrestlager gebaut (bereits für die Neuanlage!) erheblich weniger Invest

46 DRINGENDE EMPFEHLUNG Keine Investitionen ohne vorherige Abklärung mit dem Netzbetreiber. Hierbei keine offenen Fragen stellen idr wird der Netzbetreiber dann die sicherste Auslegung wählen. Rechtsgutachten mit Ergebnis gleich mit vorlegen!

47 Alternative zur Umstellung auf Güllekleinanlage Ausschreibung?

48 IDEE: Wenn schon für ca. 50 bis 60 kw Gülle vorhanden ist wäre ggf. die Folgeausschreibung doch ernsthaft in Erwägung zu ziehen?

49 PRAXISBEISPIEL Biogasanlage mit bisher 500 kw installierter Leistung, nicht flexibilisiert, Laufzeit bis Ende Stromgestehungskosten 18,7 ct/kwh, hiervon 10,3 ct/kwh für Einsatzstoffe. Durchschnittsvergütung 22 ct/kwh. Gülle ist kostenlos für ca. 60 kw vorhanden. Idee: Anlage wird künftig ohne Einsatzstoffkosten nur mit Gülle gefahren auf 60 kw

50 PROBLEM: Wie soll ein 500 kw-bhkw mit 60 kw im Jahresschnitt gefahren werden? Gar nicht! JETZT Flex-BHKW mit ca. 60 bis 80 kw zubauen!

51 FINANZIERUNG 80 KW? Laufzeitende , jetzt Flexzubau bis Jahresende Flexprämie für ca. 3 Jahre Fährt die Anlage weiterhin mit Hbem (475 kw) Flexprämie Euro x 3 Jahre = Euro Künftig: für 80 kw höherer Flexzuschlag für 10 Jahre = 80 kw x 40 Euro x 10 Jahre = Euro GESAMT: ca Euro

52 TROTZDEM: Teilnahme an Ausschreibung in 2020

53 ZULÄSSIGES MAXIMALGEBOT Jahr Bestandsanlagen Neuanlagen ,9 14, ,73 14, ,56 14, ,39 14, ,23 14, ,07 14, ,9 14,00

54 ZUSCHLAG VERGÜTUNG AB 2023: BGA mit 500 kw und 60 kw BHKW, fährt mit 100 % (kostenloser) Gülle mit 60 kw durch, Zuschlag bei 16,39 ct/kwh EEG-Vergütung 60 kw x 8760 Std. x 16,39 ct = ,84 Euro Flexzuschlag 580 kw x 40 Euro = Euro GESAMT: ,84 Euro, im Schnitt: 20,80 ct/kwh

55 Was ist jetzt besser? Gülle in Ausschreibung oder Güllekleinanlage?

56 UMBAU AUF GÜLLEKLEINANLAGE: Invest: mindestens Euro netto Vergütung: 21,79 ct/kwh (Inbetriebnahme 2023) Stromproduktion: ca. 60 kw im Jahresschnitt 100 % Gülleeinsatz ,24 Euro netto/jahr Kosten (Beispiel): 8 ct/kwh Gewinn: ca Euro

57 AUSSCHREIBUNGS- GÜLLEANLAGE: Invest: ca Euro netto (60-80 kw-bhkw) Vergütung: 16,39 ct/kwh zzgl. 580x40 Flexzuschlag (im Schnitt: 20,80 ct/kwh) Stromproduktion: ca. 60 kw im Jahresschnitt 100 % Gülleeinsatz ,84 Euro netto/jahr Kosten: 8 ct/kwh Gewinn: ca Euro Güllekleinanlage: Euro

58 VERGLEICH Mehreinnahme 75 kw-gülleanlage: Euro/Jahr Höheres Invest 75 kw-gülleanlage: Euro Folge: : = 54,5 Jahre Fazit: erst nach knapp 54 Jahren wäre also die neue Gülleanlage lukrativer.

59 BEDENKEN: Das funktioniert nur, wenn in der alten Anlage über die folgenden 10 Jahre KEINERLEI Investition nötig ist. Eine solche Lösung kommt also nur für Bestandsanlagen in Frage, die technisch einwandfrei sind!

60 VERGLEICH Mehreinnahme 75 kw-gülleanlage: Euro/Jahr Höheres Invest 75 kw-gülleanlage: Euro Nachinvestition Bestandsanlage: Euro Folge: : = 54,5 Jahre Folge: : = 18,2 Jahre Und schon ist die Güllekleinanlage besser!

61 BEDENKEN: Das ist eine BEISPIELRECHNUNG, jeder muss seine konkreten Kosten und Ausgaben ansetzen und für sich eine Berechnung durchführen!

62 BEDENKEN: Ausschreibung heißt, nur noch für 10 zusätzliche Jahre, dann ist SCHLUSS! Güllekleinanlage erhält für 20 Jahre (plus Inbetriebnahmejahr!!!) eine hohe Vergütung und kann dann evtl. sogar noch in die Folgeausschreibung für weitere 10 Jahre!

63 FAZIT Jeder sollte beide Varianten gut durchrechnen: Umsteigen auf Güllekleinanlage oder Güllebetrieb in Ausschreibung

64 KONTAKT Telefon: Kennen Sie unseren monatlichen Newsletter? Gleich anmelden und regelmäßig gratis Rechtstipps erhalten! Jetzt neu: Kostenlose Lernvideos auf unserem YouTube Kanal gleich abonnieren, um keine rechtlichen Änderungen zu verpassen! Aktuelle Infos auch auf Facebook

65 Anwalts-Team Susanne Lindenberger Rechtsanwältin Dr. Helmut Loibl Leitender Partner Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Marc Bruck Rechtsanwalt Christian Wenzel Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Carolina Gierisch Rechtsanwältin Alexandra Engel Rechtsanwältin

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